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Mit 117 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, die einen indexbereinigten Mindestlohn von CHF 3'500 sowie Höchsteinkommen verlangte, welche das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen dürfen. Nach Aussage der Kommissionssprecherin hätten sich auch die Gewerkschafter in der Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, da ihre Strategie die Festlegung der Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) sei. Die Mehrheit der Kommission sei sich der Problematik der Working Poor bewusst, erachte aber eine Lösung über einen regulierten Arbeitsmarkt als nicht zielführend, da dadurch Stellen für unqualifizierte Arbeitnehmende vom schweizerischen Arbeitsmarkt verschwinden würden. Im Namen der Gewerkschaften relativierte SGB-Präsident Rechsteiner (sp, SG) die Aussagen der Kommissionssprecherin: Es sei zwar richtig, dass man im gewerkschaftlichen Lager primär auf GAV setze, es gebe aber Branchen, die sozialpartnerschaftlich kaum organisiert seien, weshalb hier gesetzliche Bestimmungen über den Mindestlohn dringend notwendig seien.

Mindestlohn

Laut den Berechnungen des BFS stiegen die Nominallöhne im Jahr 2006 gegenüber 2005 total um 1,2%. Bezieht man die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1% ein, resultierte daraus für die Reallöhne nahezu eine Stagnation (+0,1%). Dennoch wurde damit ein Richtungswechsel seit der letzten Erhöhung der Reallöhne im Jahr 2001 (+1,5%) eingeläutet. Die Zuwachsrate der Reallöhne war zwischen 2002 und 2004 nämlich kontinuierlich zurückgegangen (2002 1,1%, 2003 0,8% und 2004 0,1%) und hatte 2005 sogar einen Negativwert (-0,2%) erreicht. Die Nominallohnerhöhungen für die Gesamtwirtschaft entsprachen genau der nominalen Anpassung der Effektivlöhne, die im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge, denen knapp eine halbe Million Arbeitnehmende unterstellt sind, für 2006 ausgehandelt wurden.
Mit 1,1% verzeichnete der sekundäre Sektor eine ähnliche durchschnittliche Nominallohnerhöhung wie im Jahr 2005 (+1,2%) und damit eine weitaus deutlichere als im Jahr 2004 (+0,6%). Der tertiäre Sektor registrierte eine durchschnittliche Zunahme der Nominallöhne um 1,2%, womit sich der im Vorjahr unterbrochene Trend der letzten Jahre zu höheren Lohnanpassungen im Dienstleistungssektor fortsetzte.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Ebenfalls gemäss Angaben des BFS beschlossen die Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) für 2007 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 2%. Davon wurden 1,3% generell und 0,7% individuell zugesichert. Damit wurde erstmals seit fünf Jahren die 2%-Grenze erreicht. Die Mindestlöhne wurden durchschnittlich um 2,9% angehoben. Die nominale Mindestlohnerhöhung gehört mit jener von 2001 (+2,9%) und 2002 (+2,6%) zu den höchsten der vergangenen zehn Jahre. Bei den öffentlich-rechtlichen GAV lagen die durchschnittlichen Lohnanpassungen bei 2,9%, während es bei den privatrechtlichen 1,8% waren.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Laut den Berechnungen des BFS stieg der Nominallohnindex im Jahr 2005 um durchschnittlich 1,0% gegenüber 2004. Unter Einbezug der Inflationsrate von 1,2% ergab sich bei den Reallöhnen eine Reduktion um 0,2%. Das im Vorjahr konstatierte Auseinanderdriften der Lohnwachstumsraten der einzelnen Wirtschaftssektoren zugunsten des Dienstleistungssektors hat sich nicht bestätigt: Im Berichtsjahr fiel der Anstieg im Sekundärsektor höher aus als im Tertiärsektor.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Zu etwas höheren Zahlen beim Lohnwachstum kamen Studien der ETH Zürich und der Bank UBS. Die Basislöhne stiegen demnach im Berichtsjahr im Schnitt nominal um 1,5%; darin nicht enthalten sind Erhöhungen der für bestimmte Branchen und Tätigkeiten immer wichtiger werdenden Bonuszahlungen. Eine Analyse des Bundesamtes für Statistik, welche sich auf Lohnzahlungen des Jahres 2004 stützte, kam zum Schluss, dass der Anteil der zu Tieflöhnen Beschäftigten (weniger als CHF 3'500 im Monat) am Total der Lohnempfänger seit dem Jahr 2000 von 21% auf 7% zurückgegangen ist. Die Gewerkschaften sahen darin im Wesentlichen das Resultat ihrer Kampagne für die Erhöhung der gesamtarbeitsvertraglich zugesicherten Mindestlöhne in typischen Tieflohnbranchen.

Basislöhne Tieflöhnen

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag der Pressebranche 2004 ausgelaufen war, blieben im Berichtsjahr die Fronten hart. Der Verband Schweizer Presse lehnte es weiterhin ab, Gespräche mit den Journalistenverbänden Comedia und Impressum zu führen, solange von diesen Mindestlöhne gefordert werden. Die Verleger plädierten weiterhin für eine Lösung der Lohnfrage auf Betriebsebene und verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Für die Lohnrunde 2005 verlangten die Gewerkschaften den Teuerungsausgleich von 1% und Reallohnerhöhungen von bis zu 2% für kleine und mittlere Einkommen. Sie begründeten ihre Forderung mit der Erholung der Schweizer Wirtschaft. Gemäss den Ergebnissen der von der Bank UBS jeweils im Herbst durchgeführten Umfragen konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich um 1,4% höhere Nominallöhne aushandeln, was bei einer Jahresteuerung von 0,9% eine Reallohnerhöhung um 0,5% bedeutet.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Die Exzesse bei den Managerlöhnen der letzten Jahre waren zunehmend zu einem Politikum geworden, was auch zur Einreichung mehrerer parlamentarischer Vorstösse geführt hatte. Der Bundesrat legte nun eine Botschaft zu einer diesbezüglichen Revision des Obligationenrechts vor, welche die Transparenz verbessern soll. Bis anhin gab es keine rechtlichen Vorschriften für börsenkotierte Unternehmen punkto Offenlegung der Löhne ihrer Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen, sondern lediglich die Transparenzvorschriften der Schweizer Börse SWX. Neu sollen die Bezüge der einzelnen Verwaltungsräte und die Gesamtsumme der Geschäftsleitung (inklusive Tantiemen, Pensionskassenzuschüssen, Optionsrechten usw.) publiziert werden müssen. Ebenfalls offen zu legen ist das höchste Salär in der Geschäftsleitung.

Verwaltungsräte Geschäftsleitungen

Insgesamt haben sich in der Schweiz die Bruttoeinkommen in den Jahren 1990 bis 2001 um durchschnittlich 0,6% pro Jahr erhöht. Dies ergab eine Wohlstandsstudie der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Je nach Alter, Lebensstandard und regionaler Herkunft der einzelnen Personen zeigte sich jedoch ein deutlich weniger einheitliches Bild. Überdurchschnittliche Einkommen wurden vor allem im Raum Zürich sowie in der Nordwestschweiz, in der Genferseeregion und in touristischen Hochburgen erzielt. In Gebieten mit eher ländlichem Charakter lag die Höhe der Einkommen im Schnitt um 20% unter dem Niveau der städtischen Gebiete. Wegen kontinuierlich angestiegener Zwangsabgaben war in den letzten Jahren der untere und obere Mittelstand der eigentliche Verlierer. Er verzeichnete zwischen 1990 und 2001 lediglich ein Einkommenswachstum von 0,5%, während die ärmeren und wohlhabenden Haushalte eine Zunahme von mindestens 1,0% erzielten. In den Jahren 1996 bis 2000 stiegen zudem vor allem die hohen Löhne überdurchschnittlich an, so dass sich die Lohnschere weiter öffnete.

Mittelstand Verlierer

Laut den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) stieg der Nominallohnindex im Jahr 2004 um durchschnittlich 0,9% gegenüber 2003. Unter Einbezug der Inflationsrate von 0,8% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um +0,1%. In dieser mässigen Steigerung bestätigt sich ein seit 2002 anhaltender Trend: Die Nominallöhne wachsen immer langsamer. Wurden 2001 noch aussergewöhnliche +2,5% notiert, waren es 2002 noch +1,8% und 2003 +1,4% Die Wachstumsverlangsamung im Jahr 2004 erklärt sich grösstenteils durch die schwache Konjunktur im Jahr 2003.
Die Nominallohnwachstumsraten der einzelnen Wirtschaftssektoren drifteten 2004 auseinander. Im sekundären Sektor wurden +0,6%, im tertiären Sektor hingegen +1,2% registriert. Mit +1,2% verzeichnete die chemische Industrie klar das höchste Nominallohnwachstum im sekundären Sektor. Da sich der Geschäftsgang im sekundären Sektor 2003 nur bescheiden entwickelte, verfolgten die Unternehmen 2004 eine zögerliche Lohnpolitik. Der tertiäre Sektor lag mit einer Nominallohnsteigerung von 1,2 Prozent leicht über der Lohnerhöhung der Gesamtwirtschaft. Die kräftigsten Wachstumsimpulse gingen hier von den Branchengruppen Immobilienwesen, Informatik; F+E; Dienstleistungen für Unternehmen (+1,8%), Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (+1,9%) sowie von der Branche Nachrichtenübermittlung (+2,2%) aus. Demgegenüber kamen die auf Finanzdienstleistungen spezialisierten Unternehmen erneut unter dem Mittel des Sektors zu liegen. Diese Situation erklärt sich mit der allgemeinen Stagnation auf den Finanzmärkten sowie den 2003 unternommenen Restrukturierungen. Die geringste Nominallohnerhöhung verzeichnete die öffentliche Verwaltung mit +0,6%.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Gemäss Berechnungen des BFS stiegen im Berichtsjahr die Nominallöhne um durchschnittlich 1,4%. Damit verlangsamte sich der Anstieg nach dem Ausnahmejahr 2001 (+2,5%) erneut deutlich (2001: 1,8%). Unter Einbezug der Inflationsrate von 0,6% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um 0,8% (2002: 1,1%). Die Verlangsamung erklärte sich insbesondere durch die mangelnde konjunkturelle Dynamik sowohl auf schweizerischer als auch auf internationaler Ebene. Das Nominallohnwachstum betrug im sekundären Sektor 1,2% und im tertiären 1,6%. In der Industrie ergaben sich die höchsten Steigerungen in der Chemie (+1,7%) sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau (+1,4%). Die Lohnentwicklung verlief im Dienstleistungsbereich aufgrund dessen grosser Palette relativ unterschiedlich. Die tiefste Zunahme verbuchte das Unterrichtswesen mit 0,5%, die grösste das Gastgewerbe mit 2,7%. Dieser hohe Wert ergab sich hauptsächlich wegen der deutlichen Anhebung der gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Mindestlöhne (+3,4%) in dieser Branche. Noch deutlicher als in den Vorjahren mussten die Beschäftigten der auf Finanzdienstleistungen spezialisierten Unternehmen starke Wachstumseinbussen hinnehmen. Unterdurchschnittliche nominale Lohnerhöhungen wurden im Versicherungsgewerbe (+1,0%), in den mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundenen Tätigkeiten (+0,9%) sowie im Bankensektor (+0,8%) festgestellt. Mehr als 2% betrugen die Nominallohnerhöhungen in den Gruppen Immobilienwesen, Informatik, F+E, Dienstleistungen für Unternehmen (je +2,4%) und Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (+2,3%) sowie in der Branche Gesundheits- und Sozialwesen (+2,2%).

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Für die Lohnrunde 2004 verlangten die Gewerkschaften unter Einschluss der Teuerung eine durchschnittliche Lohnerhöhung von mindestens 2%. Sie begründeten ihre Forderung unter anderem mit den stark gestiegenen Abzügen für die berufliche Vorsorge. Gemäss den Resultaten der jeweils im Herbst von der UBS bei Verbänden und Unternehmen durchgeführten Umfrage konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich 0,9% Nominallohnzuwachs aushandeln, was bei einer geschätzten Inflationsrate von 0,5% eine Reallohnerhöhung von 0,4% bedeutet. Ähnlich wie im Vorjahr erwartete die UBS die höchsten Abschlüsse in der Telekommunikations-, Energie- und Informatikbranche, gefolgt von der Pharmaindustrie und dem Detailhandel. Unterdurchschnittlich fielen die Ergebnisse in jenen Branchen aus, die stark von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffen waren (Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Uhrenindustrie).

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Mit Verweis auf die schwierigste Lage der Branche seit 50 Jahren empörte sich der Verlegerverband Schweizer Presse über den Entscheid der entsprechenden Schiedsstelle, die Verleger seien ab 2004 zur Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende um 1,2% verpflichtet. Die Lohnerhöhung sollte nur bis Juli 2004 gelten, da der Verlegerverband den GAV mit dem SVJ auf diesen Zeitpunkt gekündigt hatte und somit auch die Schiedsstelle zur Disposition stand. Die Kündigung des GAV war vom Verlegerverband damit begründet worden, dass der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) eine Verschleppungstaktik verfolge und nicht einmal Terminvorschläge für die angebotenen Vertragsverhandlungen behandelt habe. Der SVJ – mit rund 6000 Mitgliedern der grösste Schweizer Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten – gab sich mit „impressum“ - „Die Journalistinnen“ einen neuen Namen. Die Wahl fiel mit Verweis auf die Verbundenheit des Begriffs mit dem Journalismus und seiner Verständlichkeit in allen vier Landessprachen auf „impressum“.

Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende ärgert die Verleger

Ende Oktober setzte der Bundesrat die im Rahmen der Umsetzung des Abkommens mit der EU zum freien Personenverkehr beschlossene tripartite Kommission des Bundes ein. Diese Massnahme hat zum Ziel, ein allfälliges Lohndumping als Folge der erleichterten Zuwanderung aus dem EU-Raum zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sieht für alle Kantone und den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche sich aus Delegierten der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerorganisationen und des Staates zusammensetzt. Diesen Kommissionen fällt die Aufgabe zu, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Die tripartite Kommission des Bundes übernimmt die Rolle der Koordination. Diese flankierenden Massnahmen werden allerdings erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten.

tripartite Kommission des Bundes Lohndumping

Im Bankensektor einigten sich die Sozialpartner auf neue Mindestlohnregelungen im GAV. Je nach Lohnklasse betragen die Minimallöhne inskünftig CHF 44'200, 66'000 oder 88'000 Im Gastgewerbe wurden die Minimallohnverhandlungen für 2004 hingegen nach vier ergebnislosen Treffen der Sozialpartner ohne Einigung beendet. Mit Hinweis auf die gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hatten die Arbeitgeber jegliche Erhöhung der Mindestlöhne abgelehnt.

Bankensektor Gastgewerbe

In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit einer ausgearbeiteten parlamentarischen Initiative des Nationalrats, welche vermehrte Transparenz bei den Kaderlöhne und den Verwaltungsratshonorare der bundesnahen Unternehmungen herstellen will. Da auch die kleine Kammer gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannte, war Eintreten unbestritten. In der Folge schuf der Ständerat im Einvernehmen mit dem Bundesrat jedoch zwei gewichtige Differenzen zum Nationalrat. Er nahm die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen vom Geltungsbereich aus, da er der Auffassung war, dass die Börsenvorschriften, welche lediglich die Offenlegung der Gesamtsumme der Kaderbezüge verlangt, genügen, und dass die Swisscom an der Börse geschwächt würde, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in die Geschäftsführung befürchten müssten. Für die übrigen Unternehmen wollte er eine personenbezogene Transparenz lediglich für die Vorsitzenden von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat vorschreiben, weil die Offenlegung sämtlicher Kadergehälter im Ausland gezeigt habe, dass dies die Bezüge eher in die Höhe treibt; den politischen Behörden gegenüber sollen die Zahlen jedoch zugänglich gemacht werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat in zwei Schritten gegen den Widerstand der Linken in beiden Punkten dem Ständerat an.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Das Bundesamt für Sozialversicherung lud am 23. Mai zu einer Nationalen Armutskonferenz ein. Gesucht wurden Wege und Handlungsstrategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung. An der Konferenz trat auch Bundespräsident Couchepin auf, der aber keine neuen Ideen vorstellte, sondern die subsidiäre Aufgabe des Staates unterstrich und der Einführung eines generellen Mindestlohnes einmal mehr eine Absage erteilte. Die Forderung nach einer ständigen Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung einer kohärenten nationalen Politik zur Bekämpfung der Armut nahm er nicht auf. In Anwesenheit von in- und ausländischen Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, Vertretern und Vertreterinnen von Hilfswerken, den Sozialpartnern sowie von Bundes- und Kantonsbehörden wurde insbesondere über die statistische Messung sozialer Phänomene, den Zugang zu materieller Hilfe, die Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit, Armut als Folge von Migration sowie Bildung und Arbeit als Mittel gegen Armut diskutiert. Ergebnis der Tagung war die Forderung nach Erstellung eines nationalen Aktionsplans, ähnlich den Ländern der EU, mit welchem der Bundesrat alle Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Armut mobilisieren soll.

Nationalen Armutskonferenz

Da sich in den 90-er Jahren die Lohnschere in der Schweiz zwischen gut ausgebildeten und wenig qualifizierten Personen um 3,5% geöffnet hatte, liess das Seco in fünf Studien die Gründe dafür prüfen. Dabei zeigte sich, dass es der technische Fortschritt war, der die Lohnschere am meisten auseinander trieb. Auf den nächsten Plätzen figurierten der Wechsel von der Warenumsatz- zur Mehrwertsteuer, die Effekte der Globalisierung (Abbau der internationalen Handelshemmnisse und tiefere Transportkosten) sowie die Einwanderung niedrig qualifizierter Arbeitskräfte. Bei Berücksichtigung nicht des Lohns, sondern des verfügbaren Einkommens nach Abzug der Zwangsabgaben (Steuern, Krankenkassenprämien, Mieten) fällt die Differenz allerdings noch stärker aus. Ihr Einkommen halten oder ausbauen konnten in den 90-er Jahren nur die Bestverdienenden und die Rentnerinnen und Rentner.

Lohnschere

Gemäss Berechnungen des BFS stiegen 2002 die Nominallöhne um durchschnittlich 1,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Kaufkraft nahm dank der bescheidenen Inflationsentwicklung ebenfalls zu. Nach Abzug der Teuerung belief sich die Reallohnerhöhung noch auf 1,1%. Damit stiegen die Reallöhne zum zweiten Mal in Folge – etwas, was es seit 1991/92 nicht mehr gegeben hatte. Im Vergleich zum Vorjahr (+1,5%) schwächte sich das Wachstum als Folge der Konjunkturverlangsamung aber ab. Das Nominallohnwachstum entwickelte sich in allen Wirtschaftssektoren ähnlich. Während der sekundäre Sektor eine Steigerung von 1,7% verzeichnete, ergab sich im tertiären Sektor ein Plus von 1,9%. Zu den „Gewinnern“ gehörten die Beschäftigten der chemischen Industrie (+2,6%) sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus (+2,2%), während im Bereich Bergbau/Energie- und Wasserversorgung (+0,7%) und im Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe (+1,0%) unterdurchschnittliche Lohnerhöhungen gewährt wurden. Im Dienstleistungssektor schwang das Gastgewerbe (+3,2%) dank der Anpassung der Mindestlöhne obenaus. Überdurchschnittlich hoch war die Zunahme auch in der öffentlichen Verwaltung (+2,3), im Versicherungsgewerbe und in der Nachrichtenübermittlung (je +2,2%). Mit lediglich 1,7% Zuwachs mussten sich hingegen die in den letzten Jahren erfolgsverwöhnten Beschäftigten im Bankgewerbe zufrieden geben. Dennoch zahlte sich eine Beschäftigung im Finanz- und Versicherungswesen im langjährigen Vergleich aus. Zwischen 1993 und 2002 kletterten dort die Nominallöhne um rund 22% (Boni und Provisionen nicht mitgerechnet) – gesamtwirtschaftlich war der Zuwachs mit 11,5% nur halb so gross. Unterdurchschnittlich war die Zunahme hingegen im öffentlichen Sektor, wo die Gehälter nur um knapp 9% stiegen. Klammert man die Teuerung aus, so fällt die Mehrjahresbilanz für die Arbeitnehmenden ernüchternd aus: gemäss BFS waren die Reallöhne 2002 nur um 3% höher als jene von 1993.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Trotz kriselnder Wirtschaft verlangten die Gewerkschaften für 2003 generell 3% mehr Lohn. Sie erachteten ihre Forderung als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur. Gemäss einer Umfrage der UBS wurde schliesslich eine durchschnittliche Erhöhung des Nominallohns um 1,3% ausgehandelt. Am besten weg kamen die Informatiker und die Mitarbeitenden in der Telekommunikationsbranche (+2,4%), gefolgt von Chemie und Pharma (2,1%). Immerhin noch 2% mehr Lohn gab es im Gastgewerbe, im Detailhandel und beim Kantonspersonal. Am schlechtesten schnitten das Baugewerbe (+0,8%), die Banken (+0,7%) und die grafischen Betriebe (+0,6%) ab.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Im Nationalrat setzte eine Allianz von SP und SVP gegen den Willen der Regierung und einer mehrheitlich freisinnigen Minderheit mit einer parlamentarischen Initiative der staatspolitischen Kommission durch, dass (falls der Ständerat zustimmt) die Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben inklusive Boni, Nebenjobs und Abgangsentschädigungen individuell offen gelegt werden müssen. Die neue Transparenzregel, die schärfer ist als jene der Börse, welche nur die Offenlegung einer Gesamtsumme für das Kader eines kotierten Unternehmens verlangt, wurde von den Befürwortern mit der Vorbildfunktion der bundesnahen Betriebe begründet. Bundesrat Villiger wehrte sich mit dem Argument des Datenschutzes vergeblich gegen die individuelle Offenlegung; diese wurde mit 97 zu 55 Stimmen angenommen. Mit noch deutlicherem Mehr wurde ein Antrag abgewiesen, die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen von der neuen Regel auszunehmen. Erfolgreich (und mit Unterstützung der SVP) widersetzte sich Villiger hingegen dem Kommissionsantrag, dass der Bundesrat nicht nur Grundsätze, sondern auch Eckwerte zur Gestaltung der obersten Löhne in den von ihm beherrschten Unternehmen festlegen soll. Er machte geltend, derartige Grenzen könnten den Bund bei der Rekrutierung von ausgewiesenen Managern benachteiligen. Dieser Antrag wurde mit 83 gegen 78 Stimmen abgelehnt.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen. (Zum Steuerpaket für Familien siehe hier)

Working poor Steuergutschriften

Eine als Minderheitsantrag bei der Legislaturplanung eingereichte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) verlangte eine Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, dass alle Frauen und Männer in der Schweiz ihre Existenz durch Erwerbsarbeit sichern können. Anvisiert wurde eine Vollbeschäftigung sowie Massnahmen auf der Lohnebene. Bundesrat Couchepin erinnerte an die immer wieder geäusserte Auffassung des Bundesrates, wonach Vollbeschäftigung Sache der Wirtschaft und nicht des Staates ist. Seiner Meinung nach würden staatlich festgelegte Minimallöhne kontraproduktive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 95 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Existenz durch Erwerbsarbeit sichern

Eine im Auftrag des BFS erstellte Analyse der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) wies nach, dass die Verhandlungen über die Mindestlöhne vor allem für unqualifizierte Arbeitnehmende Wirkung zeigen. Zwischen 1999 und 2001 stiegen so die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne der unqualifizierten Arbeitnehmer mit durchschnittlich 7% deutlich stärker als jene von qualifizierten (+2,9%) und höher qualifizierten Angestellten (+3,0%). Unqualifizierte Arbeitnehmende mit Einzelverträgen verdienen oft weniger als den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlohn; dies trifft vor allem auf Wirtschaftsbranchen zu, die nur schwach von GAV abgedeckt sind. 2001 waren in der Schweizer Privatwirtschaft 34% aller Arbeitnehmenden gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen unterstellt. Die am stärksten abgedeckten Branchen, die auch aufgrund der gesamten Beschäftigungszahl bedeutend sind, waren das Gastgewerbe (89%), das Baugewerbe (70%), das Kreditgewerbe (61%) und der Detailhandel (40%).

unqualifizierte Arbeitnehmende Mindestlöhne

Die Sozialpartner im Gastgewerbe einigten sich auf einen neuen GAV für die rund 225'000 Beschäftigten. Hauptpunkt war die teilweise substantielle Erhöhung der Mindestlöhne, die in der Regel nicht mehr unter 3'000 Fr. liegen dürfen. Allerdings erreichten die Arbeitgeber, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen – wozu sämtliche Regionen gehören, die unter das Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten fallen – die Mindestlöhne um 10% unterschritten werden dürfen. Die Löhne für Hilfskräfte können in den ersten sechs Monaten der Anstellung um 10% (ab 2002) resp. um 5% (ab 2003) unter den vertraglichen Mindestlöhnen liegen.

Gastgewerbe