Ins Kreuzfeuer gerieten die beiden Grossverteiler Migros und Coop, die – trotz sehr gutem Geschäftsgang – selbst langjährigen Mitarbeitenden Nettolöhne von knapp 3'000 Fr. ausrichten. FDP-Parteipräsident Steinegger forderte die beiden Firmenketten auf, Gehälter zu bezahlen, „die zum Leben ausreichen“, da sonst die öffentliche Hand Unternehmen der Tieflohnbranche mit der von ihr geleisteten Sozialhilfe de facto subventionieren würde. Staatlich festgelegte Mindestlöhne verwarf er aber und meinte, der freie Arbeitsmarkt werde die Sache von alleine regeln. Die Migros reagierte auf die (ihrer Ansicht nach geschäftsschädigenden) Vorwürfe der Gewerkschaften mit ganzseitigen Inseraten in allen grossen Tageszeitungen. Sie versprach darin, allen vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden ab 2001 einen Bruttolohn von mindestens 3'000 Fr. auszurichten (3'300 Fr. ab 2003). Zudem verwies die Genossenschaft darauf, dass sie in anderen Sozialbereichen (Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, Leistungsprimatspension mit 62 Jahren usw.) ein sehr sozialer Arbeitgeber sei.
Migros Coop- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Anderes
- Quellen
-
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- Presse vom 9.12., 11.12. und 21.12.00.27
- TA, 28.11.00. Arbeitgeberpräsident Hasler vermochte hingegen keine moralische oder gesellschaftliche Pflicht zur Bezahlung von existenzsichernden Löhnen auszumachen; er meinte, Unternehmen müssten wirtschaftlich denken und nicht sozial (Bund, 8.12. und 9.12.00).26
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 18.04.2016
Aktualisiert am 18.04.2016