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En novembre, le Conseil fédéral a décidé de prolonger de trois ans l’ordonnance sur le contrat-type de travail (CTT) relatif à l’économie domestique. Il a estimé que le maintien du CTT était nécessaire dans le cadre des mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes. Dans le même temps, le gouvernement a augmenté les salaires horaires minimaux à partir du 1er janvier 2014. Ceux-ci passent de 18.20 francs à 18.55 francs pour les employés non qualifiés n’ayant pas d’expérience professionnelle et de 22 francs à 22.40 francs pour ceux ayant bénéficié d'une formation professionnelle initiale de trois ans et disposant d'un certificat fédéral de capacité (CFC).

Prolongation de l'Ordonnance sur les contrat-type de travail pour les travailleurs de l'économie domestique jusqu'à fin 2016

Le 22 octobre, Unia a bloqué le chantier de la nouvelle gare souterraine de Zurich. Le syndicat a ainsi dénoncé la sous-enchère salariale sur le plus grand projet de construction du pays. Des « faux indépendants » polonais qui exécutaient des travaux pour le compte d’un sous-traitant touchaient des salaires se situant entre 5 et 11 euros de l’heure, au lieu des 30 francs requis.

le chantier de la nouvelle gare souterraine de Zurich

En été de l’année sous revue, environ 80 jardiniers du canton de Schaffhouse ont cessé le travail afin d’obtenir une augmentation de leurs salaires. Organisée par Unia, la grève a débuté le 3 juillet pour se terminer cinq jours plus tard, après qu’un accord ait vu le jour entre le syndicat et les neuf entreprises horticoles touchées par l’arrêt de travail. L’accord prévoit une hausse progressive des salaires minimaux. Ainsi, le salaire pour un jardinier non qualifié s’élèvera à 4'200 francs à partir de 2015, contre 3'450 francs en 2013. Entre temps, les partenaires sociaux officiels avaient également trouvé un terrain d’entente. Les salaires négociés par l’association patronale JardinSuisse et « Grüne Berufe », le représentant des employés, se sont nettement rapprochés de ceux imposés par Unia.

jardiniers du canton de Schaffhouse

En octobre, une nouvelle convention collective de travail de la branche de l‘horlogerie et de la microtechnique a vu le jour. Celle-ci s’est appliquée à 430 entreprises et à 42'000 employés. Le texte comporte plusieurs améliorations pour les employés. Ainsi, la participation de l’employeur au coût de l’assurance maladie est passée de 130 à 160 francs, les salaires minimaux d’embauche ont été augmentés (de 80, 100 ou 117 francs selon les régions) et le congé paternité a été porté de deux à cinq jours. De plus, un système de retraite modulable a été introduit. Les employés ont désormais la possibilité de réduire la durée de travail de 20% deux ans avant et de 40% une année avant l’âge légal de la retraite. Dans les deux cas, la moitié de la perte de salaire est prise en charge par l’employeur. Les primes du deuxième pilier sont restées inchangées, étant donné que la différence est également versée par l’entreprise. Il est à noter que les négociations salariales n’ont pas fait l’objet de la CCT, car elles sont menées au sein des entreprises. La nouvelle convention est entrée en vigueur le 1er janvier 2012.

la branche de l‘horlogerie et de la microtechnique

Der Gewerkschaftsbund (SGB) dachte im Berichtsjahr laut über die Lancierung einer Volksinitiative nach, die vom Bund die Festsetzung eines Mindestlohnes verlangt, der regelmässig an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst wird. Der SGB schlug dabei für das Jahr 2010 22 Fr. pro Stunde als minimalen Ansatz vor.

Gewerkschaftsbund (SGB) Volksinitiative , die vom Bund die Festsetzung eines Mindestlohnes verlangt

Für die Lohnrunde 2005 verlangten die Gewerkschaften den Teuerungsausgleich von 1% und Reallohnerhöhungen von bis zu 2% für kleine und mittlere Einkommen. Sie begründeten ihre Forderung mit der Erholung der Schweizer Wirtschaft. Gemäss den Ergebnissen der von der Bank UBS jeweils im Herbst durchgeführten Umfragen konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich um 1,4% höhere Nominallöhne aushandeln, was bei einer Jahresteuerung von 0,9% eine Reallohnerhöhung um 0,5% bedeutet.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Das Bundesamt für Sozialversicherung lud am 23. Mai zu einer Nationalen Armutskonferenz ein. Gesucht wurden Wege und Handlungsstrategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung. An der Konferenz trat auch Bundespräsident Couchepin auf, der aber keine neuen Ideen vorstellte, sondern die subsidiäre Aufgabe des Staates unterstrich und der Einführung eines generellen Mindestlohnes einmal mehr eine Absage erteilte. Die Forderung nach einer ständigen Kommission zur Ausarbeitung und Umsetzung einer kohärenten nationalen Politik zur Bekämpfung der Armut nahm er nicht auf. In Anwesenheit von in- und ausländischen Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, Vertretern und Vertreterinnen von Hilfswerken, den Sozialpartnern sowie von Bundes- und Kantonsbehörden wurde insbesondere über die statistische Messung sozialer Phänomene, den Zugang zu materieller Hilfe, die Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit, Armut als Folge von Migration sowie Bildung und Arbeit als Mittel gegen Armut diskutiert. Ergebnis der Tagung war die Forderung nach Erstellung eines nationalen Aktionsplans, ähnlich den Ländern der EU, mit welchem der Bundesrat alle Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Armut mobilisieren soll.

Nationalen Armutskonferenz

Trotz kriselnder Wirtschaft verlangten die Gewerkschaften für 2003 generell 3% mehr Lohn. Sie erachteten ihre Forderung als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur. Gemäss einer Umfrage der UBS wurde schliesslich eine durchschnittliche Erhöhung des Nominallohns um 1,3% ausgehandelt. Am besten weg kamen die Informatiker und die Mitarbeitenden in der Telekommunikationsbranche (+2,4%), gefolgt von Chemie und Pharma (2,1%). Immerhin noch 2% mehr Lohn gab es im Gastgewerbe, im Detailhandel und beim Kantonspersonal. Am schlechtesten schnitten das Baugewerbe (+0,8%), die Banken (+0,7%) und die grafischen Betriebe (+0,6%) ab.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Die Sozialpartner im Gastgewerbe einigten sich auf einen neuen GAV für die rund 225'000 Beschäftigten. Hauptpunkt war die teilweise substantielle Erhöhung der Mindestlöhne, die in der Regel nicht mehr unter 3'000 Fr. liegen dürfen. Allerdings erreichten die Arbeitgeber, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen – wozu sämtliche Regionen gehören, die unter das Bundesgesetz über die Investitionshilfe in Berggebieten fallen – die Mindestlöhne um 10% unterschritten werden dürfen. Die Löhne für Hilfskräfte können in den ersten sechs Monaten der Anstellung um 10% (ab 2002) resp. um 5% (ab 2003) unter den vertraglichen Mindestlöhnen liegen.

Gastgewerbe

In den Herbstverhandlungen für die Löhne 2002 verlangten die Gewerkschaften über alle Branchen hinweg Lohnerhöhungen von vier bis fünf Prozent. Sie argumentierten, die Arbeitnehmenden hätten in schlechten Zeiten auf den Teuerungsausgleich verzichtet und zur Produktivitätssteigerung beigetragen, weshalb jetzt Nachholbedarf bestehe. Die Explosion der Managerlöhne beweise, dass bei den Firmen das Geld dazu vorhanden sei. Zudem sollten ihrer Auffassung nach der Teuerungsausgleich und kollektive Lohnanpassungen wieder mehr Gewicht gegenüber der individuellen Leistungskomponente erhalten. Die Arbeitgeber, die im Juni noch eine Erhöhung um drei Prozent nicht ausgeschlossen hatten, krebsten im Lauf des Sommers und des Herbsts auf rund zwei Prozent zurück. Sie machten die Konjunkturflaute geltend, die durch die Ereignisse vom 11. September und das Swissair-Grounding noch verstärkt worden sei. Gemäss BFS wurden in den Verhandlungen im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) Nominallohnerhöhungen von 2,5% ausgehandelt. Davon wurden 1,3% generell und 1,2% individuell zugesichert. Deutlich über dem Durchschnitt lag der tertiäre Sektor mit +2,9% (1,8% generell). Starke Anstiege erzielten unter anderem die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+4,6%), Landverkehr (+3,5%) und Nachrichtenübermittlung (+3,2%). Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne wurden im Mittel um 2,6% erhöht; besonders ins Gewicht fiel die Lohnanpassung im Gastgewerbe (+3,8%).

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Nach den Ergebnissen der neuesten Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn für eine 100%ige Stelle im Jahr 2000 monatlich 5'220 Fr. brutto. Hinter diesem gesamtschweizerischen Mittelwert verbergen sich grosse Unterschiede je nach Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zwischen den Hochlohnbranchen (Banken, Versicherungen, Forschung und Entwicklung, Chemie und Tabakindustrie) und den Tieflohnbranchen (Detailhandel, persönliche Dienstleistungen, Gast- und Reinigungsgewerbe, Bekleidungsindustrie) bestehen selbst für Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen Differenzen von bis zu 3'000 Fr. Während die Durchschnittslöhne seit 1998 im Jahresmittel nominal um 1,1% zunahmen und damit teuerungsbedingt stabil blieben, stiegen jene der Kader um 1,9%, wobei die „Fringe benefits“ der Führungskräfte (Firmenwagen, Zuschüsse an 2. Säule etc.) nicht berücksichtigt wurden. Fast so viel zulegen (+1,8%) – wenn auch auf viel tieferem Niveau – konnten die einfachen und repetitiven Tätigkeiten. Bescheiden blieb hingegen der Zuwachs für Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzen (+1,1%), gar abgenommen hat der Medianlohn für qualifizierte Arbeiten (-0,2%). Frauen verdienten nach wie vor im Mittel 21% weniger als Männer, selbst für Stellen mit ähnlichem Anforderungsprofil. Der Medianlohn der ausländischen Arbeitskräfte lag im Durchschnitt 15% unter jenem ihrer inländischen Kollegen.

Lohnstrukturerhebung Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit Frauen 21% weniger als Männer

Im Berichtsjahr sorgten die hohen Managerlöhne insbesondere in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes für publizistischen Wirbel. Ausgehend von parlamentarischen Aufträgen überprüfte der Bundesrat diese Saläre und beurteilte sie letztlich als marktkonform. Während Arbeitgeberverbandsdirekor Hasler die hohen Kaderlöhne (und die damit verbundene Intransparenz der Bezüge) rechtfertigte, massregelte der neue Präsident des Arbeitgeberverbands, Fritz Blaser, die Firmenverantwortlichen insbesondere im Finanzbereich, deren Löhne „eine Zumutung für die Bevölkerung“ seien. Die Schere zwischen hohen und tiefen Löhnen dürfe nicht noch weiter aufgehen, da sonst ein staatliches Eingreifen unvermeidbar werde.

Managerlöhne

Für 2001 handelten die Gewerkschaften im Mittel 2,9% mehr Lohn aus; davon wurden 2,1% generell und 0,8% individuell zugesichert. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich mindestens 3,5% verlangt (rund 2% Teuerungsausgleich und 1,5% Reallohnzuwachs). Der Trend hin zu immer mehr individuellen Lohnerhöhungen nach dem Leistungsprinzip scheint allerdings gebrochen zu sein. Nachdem noch 1994 rund 87% aller Lohnanpassungen als generelle Lohnerhöhungen vereinbart worden waren, sank dieser Anteil kontinuierlich, bis er 1998 den Tiefststand von etwa 20% erreichte. In der Lohnrunde 1999 wurden wieder 67% des gesamtvertraglich ausgehandelten Lohnzuwachs für generelle Lohnerhöhungen aufgewendet, Tendenz für 2000 steigend. Der Arbeitgeberverband erklärte seine Bereitschaft, wieder vermehrt zu generellen Lohnanpassungen zurückzukehren, mit der guten Konjunktur, welche eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der gesamten Lohnsumme möglich mache; zur Motivations- und Produktivitätssteigerung wollen die Arbeitgeber aber keinesfalls auf Leistungslohnkomponenten verzichten.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Der SGB stellte die Feiern zum 1. Mai unter das Motto „Keine Löhne unter 3000 Franken“, eine Forderung, welche die Gewerkschaften bereits im Vorjahr erhoben hatten. Dass die Wirtschaft Mindestlöhne in den Tieflohnbereichen verkraften könnte, zeigte der Bericht einer aus Ökonomen und Juristen zusammengesetzten Expertengruppe, die im Auftrag des SGB Möglichkeiten zur Festlegung von Mindestlöhnen und deren Folgen untersuchte. Heute arbeiten 169 000 vollzeiterwerbstätige Personen zu Gehältern, die unter einem Nettoeinkommen von 2250 Fr. liegen; 400 000 Arbeitnehmende verdienen weniger als 3000 Fr. netto. Das sind immerhin 5,4% resp. 12,9% der Unselbständigerwerbenden. In den typischen Niedriglohnbranchen Gastgewerbe, Detailhandel und Reinigungsgewerbe arbeiten ein Drittel bis zwei Fünftel der Angestellten zu Salären unter 3000 Fr. In den betroffenen Betrieben würde beim geforderten Mindestlohn von 3000 Fr. die Lohnsumme um vier bis sieben Prozent steigen. Die neuen Mindestlöhne würden sich im Gastgewerbe mit plus drei oder vier Prozent auf die Preise auswirken, wobei allerdings auch möglich wäre, dass dadurch die längst fälligen Strukturanpassungen beschleunigt würden. In der Reinigungsbranche könnten substantielle Lohnerhöhungen allerdings auch zu vermehrter Schwarzarbeit führen, weshalb deren Bekämpfung erste Priorität zukomme. Die von Arbeitgeberseite immer wieder vorgebrachte Behauptung, Mindestlöhne würden die Beschäftigungshöhe negativ beeinflussen, habe sich durch Untersuchungen in Ländern mit gesetzlich festgelegtem Mindestlohn nicht erhärten lassen. Nicht schlüssig waren sich die Experten, ob das Ziel über Normalarbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge oder über gesetzlich festgelegte Minimallöhne erreicht werden soll.

Mindestlöhne weniger als 3000 Fr. netto Gastgewerbe Detailhandel Reinigungsgewerbe

Der Lohnstreit auf dem Bau spitzte sich in den ersten Monaten des Berichtsjahres weiter zu. Der Aufschwung im Bauhauptgewerbe mit seinen rund 100'000 Beschäftigten – wovon rund zwei Drittel in der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) organisiert – und anstehende Grossprojekte (NEAT, Expo) stärkten die Stellung der Gewerkschaften, die nun offen mit Streik drohten, falls die Baumeister die Ende des Vorjahres ausgehandelten Bedingungen nicht akzeptieren sollten. Schliesslich schaltete sich Bundesrat Couchepin ein, der befürchtete, der Lohnstreit könnte sich negativ auf die Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU auswirken, da ohne gültigen GAV die im Vorjahr mühsam ausgehandelten Massnahmen gegen Lohndumping hinfällig und damit die Unterstützung durch die Gewerkschaften unsicher würden. An dem von Couchepin einberufenen runden Tisch einigten sich die Sozialpartner auf jene Vereinbarung, die sie bereits Ende des Vorjahres ausgearbeitet hatten, welche der Baumeisterverband im Januar aber überraschend platzen liess: den Bauarbeitern wurde eine generelle Lohnerhöhung von 100 Fr. zugestanden, dafür machten die Gewerkschaften die Kündigung des Landesmantelvertrages rückgängig und akzeptierten mehr Flexibilität bei den Gleitstunden. Für 2001 handelten die Sozialpartner eine generelle Lohnerhöhungen um 160 Fr. plus individuelle Lohnanpassungen um 40 Fr. aus; die Gesamtlohnsumme steigt damit um rund 4,4%.

Bauhauptgewerbe

Die Gewerkschaft Unia verlangte eine Anhebung der Löhne um 300 Fr. pro Monat für alle Angestellten im Gastgewerbe, und zwar sowohl bei den gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen (2'410 Fr. für Ungelernte, 3'860 Fr. für Arbeitnehmende mit Ausbildung), als auch bei den effektiven Gehältern. Da die Unia nicht in den Landes-GAV eingetreten ist, konnte sie aber an den offiziellen Lohnverhandlungen mit den Arbeitgebern nicht teilnehmen. Diese Gespräche wurden von der Union Helvetia geführt. Auch sie forderte eine Lohnerhöhung von 300 Fr. für alle Angestellten. Zudem verlangte sie, dass die unterste Grenze auf 3'000 Fr. netto angehoben wird. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Lohnerhöhung um 100 Fr. für die unterste Lohnklasse und von 110 bis 150 Fr. für die Kader.

Gastgewerbe

Ins Kreuzfeuer gerieten die beiden Grossverteiler Migros und Coop, die – trotz sehr gutem Geschäftsgang – selbst langjährigen Mitarbeitenden Nettolöhne von knapp 3'000 Fr. ausrichten. FDP-Parteipräsident Steinegger forderte die beiden Firmenketten auf, Gehälter zu bezahlen, „die zum Leben ausreichen“, da sonst die öffentliche Hand Unternehmen der Tieflohnbranche mit der von ihr geleisteten Sozialhilfe de facto subventionieren würde. Staatlich festgelegte Mindestlöhne verwarf er aber und meinte, der freie Arbeitsmarkt werde die Sache von alleine regeln. Die Migros reagierte auf die (ihrer Ansicht nach geschäftsschädigenden) Vorwürfe der Gewerkschaften mit ganzseitigen Inseraten in allen grossen Tageszeitungen. Sie versprach darin, allen vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden ab 2001 einen Bruttolohn von mindestens 3'000 Fr. auszurichten (3'300 Fr. ab 2003). Zudem verwies die Genossenschaft darauf, dass sie in anderen Sozialbereichen (Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, Leistungsprimatspension mit 62 Jahren usw.) ein sehr sozialer Arbeitgeber sei.

Migros Coop

Nur wenige Tage vor Auslaufen des alten GAV einigten sich die Sozialpartner in der Druckindustrie auf einen neuen Vertrag für die nächsten fünf Jahre. Den Gewerkschaften gelang es dabei nicht, einen umfassenden Branchenvertrag auszuhandeln, der auch das Speditions- und das technische Redaktionspersonal umfasst hätte. Ebenso mussten sie ihre Forderung nach einer generellen Lohnerhöhung von 200 Fr. aufgeben und Zugeständnisse bei der Arbeitszeitflexibilisierung machen. Die Arbeitgeber sicherten dafür zu, die tiefsten Löhne bis 2002 auf 3000 Fr. anzuheben. Zudem verzichteten sie auf ihre Forderung nach einem Rahmenvertrag, der nach Regionen und Betrieben vor allem lohnmässig Abweichungen gestattet hätte. Neu wurden die jährlichen Lohnanpassungen vollständig in die Betriebe delegiert. Diese Ergebnisse gingen der Basis der Mehrheitsgewerkschaft „Comedia“ zu wenig weit; mit einem dreistündigen Warnstreik verlangte sie Nachverhandlungen insbesondere bei der Reallohnerhöhung sowie beim Einbezug des Speditionpersonals in den GAV. Als letztere Forderung von den Arbeitgebern akzeptiert wurde, stimmte die „Comedia“ dem neuen GAV zu.

Druckindustrie

Ende Jahr veröffentlichte das BFS weitere Ergebnisse seiner auf den Zahlen von 1998 basierenden Lohnstrukturerhebung. Demnach profitierten zwischen 1996 und 1998 vor allem Angestellte mit anspruchsvollen Tätigkeiten in Hochlohnbranchen vom gestiegenen Lohnvolumen. Die erhobenen Daten zeigten, dass die berufliche Qualifikation nur einen Teil der Salärunterschiede erklärt. Tendenziell etwas aufgeholt haben offenbar die Frauenlöhne; nach wie vor verdienen die Frauen aber, ungeachtet ihrer Qualifikation, rund 20% weniger als die Männer. Insgesamt 30% der Vollbeschäftigten erzielten einen Nettolohn unter 4000 Fr. Auch hier gab es grosse Unterschiede zwischen den Branchen und den Geschlechtern. So gehörten nur 0,3% der Bankangestellten, aber 16% der Detailhandelsangestellten und 40% der Beschäftigten im Gastgewerbe zu diesen Tieflohnbezügern; Frauen waren mit 53% in dieser Einkommensgruppe deutlich stärker vertreten als Männer, von denen nur rund 20% weniger als 4000 Fr. Nettolohn erhielten.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Mitte Jahr eröffneten die Gewerkschaften und Angestelltenverbände mit ihrer Forderung nach einer je nach Branche generellen Reallohnerhöhung von bis zu 6,5% die Lohnrunde 2000; gleichzeitig sagten sie den erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen den Kampf an, da damit ein Teil des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmerschaft überwälzt werde. An einer Grosskundgebung in Bern demonstrierten rund 18 000 Personen, insbesondere aus dem Baugewerbe, aber auch aus Industrie, Gastgewerbe und Verkauf, für 200 Fr. mehr Lohn für alle und Mindestsaläre von 3000 Fr. Die Gewerkschaften drohten, falls die Produktivitätsfortschritte der letzen Jahre nicht an die Beschäftigten weitergegeben würden, müssten diese wieder vermehrt den Streik als Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen ins Auge fassen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Nachdem Arbeitgeberdirektor Hasler im Sommer hatte verlauten lassen, nach den sieben “mageren Jahren” würden angesichts des Wirtschaftsaufschwungs Reallohnerhöhungen wieder drin liegen, verlangten die Arbeitnehmerverbände generelle Lohnerhöhungen um 1,5%, für besonders wachstumsintensive Branchen sogar um 2-3%. Eine breit gestreute Anhebung der Löhne lehnten die Arbeitgeber aber ab; sie wollten diese vielmehr von den Branchen, dem Geschäftsgang der einzelnen Betriebe und von den individuellen Leistungen der Lohnempfänger abhängig machen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Gemäss den Erhebungen des BFS nahmen die Löhne 1998 real um 0,6% zu. Die Männer profitierten mit einem Zuwachs von 0,7% etwas mehr von der Lohnsteigerung als die Frauen (0,5%). Noch stärker fiel die Qualifikation ins Gewicht, denn das gelernte Personal verzeichnete einen Anstieg von 0,7%, wogegen sich das an- und ungelernte Personal mit einem Plus von 0,4% zufrieden geben musste. Nach Arbeitsbereichen zeigte sich ein überproportionaler Zuwachs in der Kategorie Büro und Technik (1,1%), während sich das Lohnniveau in den Kategorien Verkauf (0,2%) und Betrieb (0,1%) kaum veränderte. Praktisch gleichauf entwickelten sich die Wirtschaftssektoren: In der Industrie wurde ein Plus von 0,6%, in den Dienstleistungen eines von 0,7% erreicht. Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich zum Teil gegensätzliche Entwicklungen in den einzelnen Branchen. So konnten die Angestellten in den Bereichen Nachrichtenübermittlung und Chemie einen ansehnlichen Lohnzuwachs von rund 4% verzeichnen, während die Löhne bei den Versicherungen (nach einem 4%igen Wachstum im letzten Jahr) und im Gastgewerbe rückläufig waren
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1998 real um 0,6% zu Qualifikation

Zum Auftakt der Lohnrunde für 1997 verlangten die Gewerkschaften mindestens eine Teuerungszulage von 1% und dort, wo der Betriebsertrag es ermöglicht, 0,5% Reallohnerhöhung. Hauptargument der Gewerkschaften war, dass Lohnerhöhungen unter 1,5% die Deflationstendenzen verstärken könnten. Arbeitgeberverbandsdirektor Hasler hielt eine Erhöhung der Lohnsumme von 1% zum Teuerungsausgleich zwar für realistisch, machte aber klar, dass es keine generellen, sondern nur noch individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen geben werde und auch Lohnsenkungen durchaus möglich seien.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Je länger der wirtschaftliche Aufschwung auf sich warten lässt, desto schwächer wird die Position der Gewerkschaften in den Lohnverhandlungen. Mit wenigen Ausnahmen standen bei der diesjährigen Lohnrunde branchenweite Abkommen nicht mehr zur Diskussion. Zum Teil wurde nicht einmal konzernweit verhandelt. Bei ABB Schweiz beispielsweise wurden die Löhne betriebsweise ausgehandelt, was zu über 40 voneinander losgelösten Lohnverhandlungen führte. Nach dem Scheitern der gewerkschaftlichen Forderung nach einer generellen Lohndiskussion sowohl für die Arbeiter wie die Angestellten in der Basler Chemie, verhandelten auch dort die Chefs nur mehr direkt mit den Betriebskommissionen. Ausgehandelt wurde dabei eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,3%. Die Migros-Angestellten erhielten ebenfalls keinen generellen Teuerungsausgleich mehr, dafür standen den einzelnen Migros-Unternehmen maximal 1% ihrer Bruttolohnsumme für leistungsbezogene Lohnanpassungen zur Verfügung.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000