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Als Erstrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig eine Revision des Arbeitszeitgesetzes, mit welchem die Arbeitszeiten in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs geregelt werden. Analog zu den bereits geltenden Bestimmungen bei SBB und PTT hatte der Bundesrat beantragt, die Bandbreite der zu Zeitzuschlägen führenden Arbeitszeit auf die Stunden zwischen 20 Uhr und sechs Uhr morgens (bisher Mitternacht bis 4 Uhr) auszudehnen und die Ausgestaltung der Zeitzuschläge in seine Kompetenz zu legen. Der Ständerat stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, wollte jedoch die Ausrichtung von Zeitzuschlägen erst ab 22 Uhr zulassen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesrates, der auf internationale Vereinbarungen und ein entsprechendes Postulat des Nationalrates verwies, beschloss der Rat zudem, die Mitspracherechte der Arbeitnehmer einzuschränken.

Nachtarbeit in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs (BRG 91.048)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Zum ersten Mal seit 65 Jahren – und erst zum vierten Mal in den 101 Jahren seit Einführung der Volksinitiative – sagte der Bundesrat wieder ja zu einem ausformulierten Volksbegehren: Er unterstützte die Initiative der Schweizer Demokraten (SD), wonach der 1. August offiziell zum arbeitsfreien Bundesfeiertag erklärt werden soll. Bisher hatte sich der Bundesrat immer sehr zurückhaltend zu dieser Frage geäussert, weil er nicht in die föderalistische Ordnung eingreifen wollte. Noch 1987 war ihm der Nationalrat gefolgt und hatte eine entsprechende Einzelinitiative Ruf (sd, BE) abgelehnt. Drei Jahre später wurde ein gleiches Begehren Rufs dann vom Rat angenommen. Im Oktober 1990 doppelten die SD nach und reichten mit 102 660 Unterschriften ihr Volksbegehren ein.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1. August Arbeitsfreiheit bei vollem Lohn vorsieht. Der Bundesrat erachtete diesen Text als durchaus tauglich für die Ausführungsgesetzgebung. Um aber den föderalistischen Bedenken Rechnung zu tragen, schlug er vor, durch die Unterstützung der Volksinitiative den Grundsatz des arbeitsfreien Nationalfeiertags in der Verfassung zu verankern, damit sich Volk und Stände an der Urne dazu äussern können. Die vorberatende Nationalratskommission folgte der Argumentation des Bundesrates und sprach sich einstimmig — allerdings bei sechs Enthaltungen — ebenfalls für die Volksinitiative aus.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

In der Schweiz wurde 1992 durchschnittlich 42 Stunden pro Woche gearbeitet. Seit 1985 hat sich die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit um 1,4 Stunden verringert, wobei dieser Rückgang in der Westschweiz und im Tessin weniger ausgeprägt war als in der Deutschschweiz.

In der Schweiz wurde 1992 durchschnittlich 42 Stunden pro Woche gearbeitet

1991 verringerte sich die betriebsübliche Arbeitszeit um 0,1 Stunden und betrug im Mittel 42,1 Stunden. In den sechs Jahren von 1985 bis 1991 sank sie gesamthaft um 1,3 Stunden. Dabei wiesen die verarbeitende Produktion, der Transport- und Kommunikationsbereich sowie die öffentliche Verwaltung mit 1,5 Stunden den höchsten Rückgang auf. Im Gegensatz dazu verzeichnete der Bereich Banken, Versicherungen, Immobilien und Beratung mit 0,9 Stunden die geringste Abnahme.

1991 verringerte sich die betriebsübliche Arbeitszeit um 0,1 Stunden und betrug im Mittel 42,1 Stunden

Obgleich sich die sogenannt prekären Arbeitsformen (Teilzeit- und Temporärarbeit) bei den Arbeitnehmern steigender Beliebtheit erfreuen, stehen Sozialpolitiker und Gewerkschaften diesem Trend eher reserviert gegenüber, da sie für die Betroffenen Einbussen bei der Karriere und im Bereich der Sozialversicherungen – zum Beispiel durch Nichterreichen des Koordinationsabzugs bei der 2. Säule – befürchten. Auch das Bundesamt für Konjunkturfragen warnte davor, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit die in den Gesamtarbeitsverträgen verankerten Sicherheiten unterlaufen könnte, weil sich im Zuge der Individualisierung die vielen grundlegend verschiedenen Modelle nicht mehr für alle verbindlich regeln liessen.

Auswirkungen der prekären Arbeitsformen auf die soziale Sicherheit
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Mit dem knappsten je registrierten Resultat seit der Einführung des Quorums von 100 000 Unterschriften kam die Volksinitiative der SD (ehemals NA) "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" (" 1. August-Initiative") formell zustande. Von den Ende September nach völliger Ausschöpfung der Sammelfrist eingereichten 104 022 Unterschriften erklärte die Bundeskanzlei nach der Überprüfung 102 660 für gültig. In der Herbstsession stimmte der Nationalrat einer im Inhalt identischen parlamentarischen Initiative des Berner SD-Vertreters Ruf zu, nachdem ein analoger Vorstoss zwei Jahre zuvor noch klar abgelehnt worden war.

Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag"

Die mehrheitlich über Gesamtarbeitsverträge geregelte Wochenarbeitszeit sank seit 1985 um durchschnittlich 1,2 Stunden. 1990 lag sie im Mittel bei 42,2 Stunden, was gegenüber dem Vorjahr einer Reduktion um 0,2 Stunden entspricht. Die verarbeitende Produktion war dabei mit 41,6 Wochenstunden der Bereich mit der tiefsten Arbeitszeit. Im Dienstleistungssektor lag sie bei durchschnittlich 42,3 Stunden, und im Baugewerbe wurde im Schnitt während 43,5 Stunden gearbeitet. Weniger als 41 Stunden in der Woche arbeiteten die Arbeitnehmer im grafischen Gewerbe (40,5), in der Uhren- und Chemie-Industrie (40,8) sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau (40,9). Im Vergleich dazu lagen die wöchentlichen Arbeitszeiten in der EG 1987 zwischen 35,7 und 41,2 Stunden.

Wochenarbeitszeit

Ende 1990 arbeiteten in der Schweiz 17,6% der Beschäftigten (ohne Landwirtschaft) teilzeitlich. Ein Jahr zuvor waren es 16,9% und 1985 gar erst 14,5%. Ungefähr die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten leistete Ende 1990 ein Pensum zwischen 50 und 90%. Stark verbreitet ist die Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor, wo sich ihr Gewicht in den vergangenen fünf Jahren von 20,2 auf 24,4% erhöhte. In der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe ist ihr Anteil wesentlich tiefer. Er legte im selben Zeitraum von 8,3 auf 9,6% zu. Dies hängt unter anderem mit dem Übergewicht der männlichen Arbeitskräfte im produzierenden Sektor zusammen. Bei den Männern belief sich der Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigten Ende 1990 insgesamt auf lediglich 6,6%, bei den Frauen jedoch auf 36,6%.

Teilzeitarbeit