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  • Gesamtarbeitsverträge (GAV)

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Massiv gegen Lohnkürzungen und reduzierte Mindestlöhne haben sich in der ganzen Schweiz die Gewerkschaften der Drucker (GDP), der Lithografen (SLB) und der Grafiker (SGG) gewehrt. Nachdem es im September zu einer stundenweisen Arbeitsniederlegung kam, fand am 3. November ein 24-stündiger Warnstreik statt. Mit rund 10 000 Beteiligten handelte es sich um die bedeutendste Arbeitsniederlegung der Schweiz der letzten Jahre. Die Gewerkschaften werteten den Streik als Erfolg, ein neuer GAV kam bis Ende des Berichtsjahres jedoch nicht zustande.

Drucker Warnstreik

15 Monate nach Ratifizierung des "Krisenartikels" in der Maschinen- und Metallindustrie forderte die Gewerkschaft SMUV dessen Abschaffung auf Ende 1995. Der ökonomische Wiederaufschwung sei da, weshalb die Anwendung dieses Artikels zur Überwindung kurzfristiger konjunktureller Probleme einzelner Firmen nicht mehr angebracht sei. Allerdings mussten auch die Gewerkschaften eingestehen, dass sich der "Krisenartikel" generell bewährt habe und verantwortungsvoll damit umgegangen worden sei.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Mit einer nationalen Grosskundgebung wiesen die beiden Gewerkschaften Bau und Industrie (GBI) und Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) Ende Mai in Bern auf die Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft hin. Wenn bei den GAV auf Betreiben der Arbeitgeber weiter dereguliert werde, so kippe das System der Partnerschaft in Arbeitskonflikte und "innere Kündigung", warnte GBI-Präsident Vasco Pedrina.

Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft

Die Verhandlungen über eineu Gesamtarbeitsvertrag im Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen scheiterten Mitte Jahr, worauf die Journalistenverbände mit Kampfmassnahmen drohten. Ab Anfangs 1994 herrscht auch im Buchhandel ein vertragsloser Zustand, da die Aushandlung eines neuen GAV am Streit um Teuerungsausgleich, Ferien und Mindestlöhne scheiterte .

Deutschschweizer und Tessiner Pressewesen (1993, 1997)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Arbeitgeber wie Gewerkschaften stimmten dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Maschinenindustrie zu, der für rund 200 000 Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Umstritten war auf Gewerkschaftsseite vor allem der neue "Krisenartikel", welcher im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung in Ausnahmefällen und befristet eine Erhöhung der Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden bei gleichem Lohn sowie die Stundung oder den Verzicht auf Teile des 13. Monatslohns vorsieht. Die Gewerkschaften erklärten ihr Einlenken mit der Erreichung materieller Fortschritte in anderen Bereichen (14wöchiger Mutterschaftsurlaub, mehr Ferien, Verankerung des Bildungsurlaubs und Ausbau der Mitwirkungsrechte). Seine erste substantielle Anwendung fand der Krisenartikel beim Giesserei- und Stahlkonzern Von-Roll, wo für die Belegschaft des Werkes Gerlafingen (SO) sowie für das gesamte administrative Personal eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 42,5 Stunden vereinbart wurde. Bis Ende Jahr wurden 21 Unternehmungen mit 5500 Arbeitnehmern dem Krisenartikel unterstellt.

Maschienen- und Metallindustrie; "Krisenartikel" (1993-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Rahmen der EWR-Diskussionen gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Fasel (cvp, FR) überwiesen, welche die Vorlage eines Gesetzesentwurfs verlangte, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert. Da der aktuelle Anlass nicht mehr gegeben war, lehnte der Ständerat diese Motion ab, unterstrich jedoch, dass für ihn die Revision der Gesetzgebung über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen durchaus ein Problem darstellt, das wieder einmal aufgenommen werden muss.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Knapp am vertragslosen Zustand vorbei ging hingegen das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 150 000 Arbeitnehmern. Die Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich erst in letzter Minute auf einen Kompromiss beim Teuerungsausgleich und der Arbeitszeit und beschlossen, den 1993 auslaufenden Landesmantelvertrag bis Ende 1994 zu verlängern. Beim Bodenpersonal der Swissair spitzte sich der Konflikt zwischen Geschäftsleitung und VPOD weiter zu. Nach einer Streikdrohung beschloss Swissair, den neuen GAV allein mit dem konzilianteren Schweizerischen Kaufmännischen Verband abzuschliessen und dem VPOD-organisierten Personal lediglich Einzelarbeitsverträge anzubieten. Mit einer superprovisorischen Verfügung, welche die Swissair nicht anfocht, erreichte der VPOD, dass seine Mitglieder in diesen individuellen Verträgen nicht schlechter gestellt werden dürfen als SKV-Mitglieder oder nicht organisierte Arbeitnehmer, die dem GAV unterstehen. Auch beim neuen GAV für die rund 300 Beschäftigten der Flugsicherung konnte keine Einigkeit erzielt werden. Obgleich nur drei der vier Personalverbände dem neuen Vertrag zustimmten, wird er dennoch Anfangs 1993 in Kraft gesetzt.

Bauhauptgewerbe

Im Berichtsjahr waren in der Schweiz 1146 Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft, die sich zu 647 Vertragsbereichen zusammenfassen lassen und denen rund 1,4 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen. Der gesamtarbeitsvertragliche Abdeckungsgrad betrug in der gesamten Privatwirtschaft 54%, womit er gegenüber dem Vorjahr praktisch konstant blieb. Bei den Frauen lag die Abdeckung mit 49% erheblich tiefer als bei den Männern (58%). Im industriell-gewerblichen Sektor wurde ein Abdeckungsgrad von 67%, im Dienstleistungssektor von 47% festgestellt.

Im Berichtsjahr waren in der Schweiz 1146 Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft, die sich zu 647 Vertragsbereichen zusammenfassen lassen und denen rund 1,4 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstehen

Der SMUV und die Arbeitgeber einigten sich auf einen neuen GAV in der Uhren- und Mikroelektronikindustrie. Der Vertrag — der rückwirkend auf den 1. Oktober 1991 in Kraft trat — hat eine Laufzeit von fünf Jahren und betrifft rund 30 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen er Verbesserungen bei der Ferien- und Feiertagsregelung, höhere Arbeitgeberbeiträge an die Krankenversicherung sowie eine Ausdehnung des MutterschaftsurLaubs auf 14 Wochen bringt. Auch in der Metallbranche konnte ein neuer GAV abgeschlossen werden, der auf Anfang 1993 in Kraft tritt und für über 20 000 Beschäftigte in rund 2400 Betrieben gilt. Trotz Widerstand der welschen Wirte kam im Gastgewerbe nach langem Tauziehen ebenfalls ein neuer GAV zustande. In der chemischen Industrie setzte sich der Wunsch der Arbeitgeber nach jährlichen Lohnrunden und damit nach Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs durch.

neuen GAV in der Uhren- und Mikroelektronikindustrie

Bei der Einschätzung der GAV manifestiert sich die bröckelnde Sozialpartnerschaft besonders deutlich. Die Arbeitgeberorganisationen plädieren immer offener für eine Deregulierung des Arbeitsmarktes und für mehr Wettbewerb bei den Löhnen. Arbeitgeber-Präsident Richterich stellte denn die GAV auch schon grundsätzlich in Frage. Seiner Meinung nach verhindern sektorielle, regionale oder nationale Vereinheitlichungen der Arbeitskosten die Konkurrenz. Die Gewerkschaften ihrerseits drohten mit Arbeitskämpfen und Streik, falls die Arbeitgeber die Gesamtarbeitsverträge durch Betriebsvereinbarungen ersetzen wollten.

Sozialpartnerschaft

Eine Motion Fasel (csp, FR) mit dem Auftrag, im Fall eines EWR-Beitritts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert, wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand von Cincera (fdp, ZH) überwiesen. Der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik. Der dabei demonstrierte Kampfwille führte zu einem teilweisen Einlenken der Arbeitgeber, welche sich zu einer vorläufigen Wiedereinsetzung des alten Gesamtarbeitsvertrages sowie zu Konzessionen beim Teuerungsausgleich bereit erklärten.

Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik

Kein neuer GAV kam zwischen dem Verein der Buchbindereien der Schweiz und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zustande. Ein bereits verabschiedeter GAV war — da er unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah — von Gewerkschafterinnen der GDP vor Gericht erfolgreich als Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung angefochten worden.

Buchbindereien der Schweiz

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie. In allen diesen neuen GAV wurden Lohnerhöhungen und/oder Verkürzungen der wöchentlichen Arbeitszeit festgeschrieben.

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie

Die Arbeitgeber der Uhren- und Mikroelektronikindustrie stimmten nach zweijährigen Verhandlungen einem neuen GAV zu. Der Vertrag, der rückwirkend auf den 1. Oktober in Kraft trat, sieht unter anderem eine zusätzliche halbe Ferienwoche, einen verlängerten Mutterschaftsurlaub sowie stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsprämien vor. Die Gewerkschaften hatten den neuen Vertrag bereits zuvor gutgeheissen.

Uhren- und Mikroelektronikindustrie

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort. In vielen Bereichen (Hotellerie- und Gastgewerbe, Kioskverkauf, Lithographen, Presse- und Verlagsbereich, Reinigungsgewerbe, Spinnereien, Swissair) verhärteten sich die Fronten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusehends oder wurde die Sozialpartnerschaft von Arbeitgeberseite zumindest vorübergehend aufgekündigt, wenn nicht gar grundsätzlich in Frage gestellt.

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort

Der Arbeitgeberverband der Schweizerischen Maschinenindustrie (AMS) und der SMUV kamen sich wieder näher. Gemeinsam veröffentlichten sie sechs Innovationsthesen, mit welchen der Mensch vermehrt in den Mittelpunkt der Arbeitswelt gerückt und die Autonomie am Arbeitsplatz gefördert werden soll. Da die Thesen vom AMS mitunterzeichnet worden sind, betrachtet der SMUV sie als wichtige Verhandlungsbasis für den nächsten GAV, in dem Mitbestimmung und Information sowie Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer verpflichtend festgesetzt werden sollen.

Maschinenindustrie

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten. Im Buchbindergewerbe unternahm die Frauenkommission der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) rechtliche Schritt gegen die eigene Gewerkschaft, da diese einem GAV zustimmen wollte, welcher unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht.

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten

Der wichtigste im Berichtsjahr erneuerte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) war zweifellos der Landesmantelvertrag, den die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) und der Schweizerische Baumeisterverband für das Bauhauptgewerbe abschlossen. Obgleich sich die Arbeitgeber in einzeln Punkten (Lehrlingsferien, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) unnachgiebig zeigten, konnte der neue Vertrag als Erfolg für die Arbeitnehmer und die Gewerkschaft gewertet werden. Substantielle Errungenschaften waren bei der gestaffelten Erhöhung der Reallöhne und bei der schrittweisen Reduktion der Arbeitszeit zu verzeichnen.

Bauhauptgewerbe

Drei Jahre vor Ablauf des geltenden Friedensabkommens veröffentlichte der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinen- und Metallindustrie (AMS) seine Vorstellungen von dessen Erneuerung. Er regte an, die Verhandlungen rationeller zu gestalten, den Vertrag nicht mehr zu befristen und neue Themen wie die Arbeitsgestaltung zu behandeln, die quantitativen Fragen (Löhne, Arbeitszeit, Sozialversicherungen etc.) hingegen den einzelnen Betriebskommissionen zu überlassen. Die Gewerkschaften kritisierten das einseitige Vorprellen der Arbeitnehmer. Sie zeigten sich zwar bereit, neue Themen in die Diskussionen einzubeziehen, lehnten aber jede Verwässerung des GAV ab und wehrten sich gegen einen "Arbeitsfrieden zum Nulltarif".

Friedensabkommens Maschinen- und Metallindustrie

Nach Ansicht des BIGA war der Lehrstellenmarkt im Jahre 1981 im Vergleich zu den vergangenen zwei bis drei Jahrenwesentlich entspannt. Aber immer noch standen eine recht grosse Zahl Schulentlassener einem zeitweise ausgetrockneten Lehrstellenangebotgegenüber. Betroffen waren vor allem Mädchen, schwächere Schüler, Ausländerkinder und Schüler aus wirtschaftlichen Randgebieten. Als einen möglichen Lösungsvorschlag zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wollte die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) eine von ihr lancierte eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet und die Lücken im Lehrstellenangebot von den Kantonen ausgefüllt werden sollen. Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene sind bisher auf weitgehende Ablehnung gestossen. Der SGB, in dessen Programm die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten zur Ergänzung der privaten Ausbildungsplätze schon lange figuriert, wandte sich gegen die Initiative. Offensichtlich nicht gewillt, sich von der SAP ins Schlepptau nehmen zu lassen, warf er dieser übergrosse Staatsgläubigkeit vor und forderte im Gegenzug die Unterstellung der Lehrlinge unter die Gesamtarbeitsverträge. Die Sozialdemokratische Partei, deren Unterorganisationen sich z.T. für die Lehrwerkstättenidee engagierten, versuchte ihrerseits, durch bundesrechtliche Regelungen die Situation der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer zu verbessern. Im Ständerat wurden Teile einer Motion Miville (sp, BS), die die Anrechnung des gesamten Berufsschulunterrichts an die Arbeitszeit forderte, als Postulat überwiesen. In der Volkskammer drang eine Motion Bircher (sp, AG), die den Anspruch der minderjährigen Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer auf fünf Wochen Ferien in den obligationenrechtlichen Bestimmungen verankern wollte, als Postulat durch. In einer Interpellation übte Bircher ferner Kritik an der Sparpolifik im Bereich der Berufsbildung und forderte die Anwendung der Härteklausel für finanzschwache Kantone.

Lehrstellenmarkt eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet

Langjährige Diskussionen über die Einführung eines Ehrenkodex konnten mit der Annahme der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» durch die Delegiertenversammlung des Vereins der Schweizer Presse zu einem Erfolg geführt werden. Offen blieb die Frage, welche Funktionen der vorgesehene Presserat zu erfüllen habe. Das 1971 gekündigte Badener Abkommen wurde durch einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ersetzt, der die Begehren der Journalisten (13. Monatslohn, vermehrte soziale Sicherheit) weitgehend erfüllte.

Ehrenkodex

Die durch die Expansion neuer Massenmedien grundlegend veränderten Wettbewerbsverhältnisse im Informationswesen sind eine wesentliche Ursache der zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Presse. In einem Zeitpunkt, da die Einnahmen aus dem Inseratengeschäft rückläufig sind, sollten die Zeitungen vermehrte personelle und technische Investitionen vornehmen, um mit Radio und Fernsehen Schritt halten zu können. Diese Situation äusserte sich in Divergenzen zwischen Verlegern und Journalisten, die auch durch einen neuen vom Verein der Schweizer Presse (VSP) genehmigten Gesamtarbeitsvertrag für die welsche Schweiz nicht vollständig beseitigt werden konnten. Auch im revidierten Vertrag sind die Mindestlöhne für das Welschland deutlich tiefer angesetzt als in der deutschen Schweiz. Die weitere Diskussion über die Einführung eines Ehrenkodex im Sinne einer Selbstkontrolle der Massenmedien innerhalb des VSP führte zu keinem Ergebnis. Der Vorschlag des Zentralvorstandes, einen Presserat einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Die im Bericht der Kartellkommission angeregte vermehrte Kooperation führte im Aargau und in Luzern zur Zusammenarbeit von Zeitungen verschiedener parteipolitischer Richtungen. Mit einigem Interesse sah man dem Wiedererscheinen des «Republikaners» entgegen, der nach mehrjährigem Unterbruch von Nationalrat Schwarzenbach herausgegeben wird.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben