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  • Gesamtarbeitsverträge (GAV)

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Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik. Der dabei demonstrierte Kampfwille führte zu einem teilweisen Einlenken der Arbeitgeber, welche sich zu einer vorläufigen Wiedereinsetzung des alten Gesamtarbeitsvertrages sowie zu Konzessionen beim Teuerungsausgleich bereit erklärten.

Aus Protest gegen den vertragslosen Zustand und den von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen Abbau der Lohn- und Arbeitsbedingungen traten im Januar rund 180 Arbeitnehmer aus sieben Betrieben des Marmor- und Granitgewerbes in einen unbefristeten Streik

Kein neuer GAV kam zwischen dem Verein der Buchbindereien der Schweiz und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zustande. Ein bereits verabschiedeter GAV war — da er unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah — von Gewerkschafterinnen der GDP vor Gericht erfolgreich als Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung angefochten worden.

Buchbindereien der Schweiz

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie. In allen diesen neuen GAV wurden Lohnerhöhungen und/oder Verkürzungen der wöchentlichen Arbeitszeit festgeschrieben.

In Kraft treten konnten hingegen im Laufe des Jahres unter anderem neue GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, das Schreinergewerbe, die Bäcker- und Konditorenbranche sowie das Coiffeurgewerbe und die Papierindustrie

Die Arbeitgeber der Uhren- und Mikroelektronikindustrie stimmten nach zweijährigen Verhandlungen einem neuen GAV zu. Der Vertrag, der rückwirkend auf den 1. Oktober in Kraft trat, sieht unter anderem eine zusätzliche halbe Ferienwoche, einen verlängerten Mutterschaftsurlaub sowie stärkere Beteiligung der Arbeitgeber an den Krankenversicherungsprämien vor. Die Gewerkschaften hatten den neuen Vertrag bereits zuvor gutgeheissen.

Uhren- und Mikroelektronikindustrie

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort. In vielen Bereichen (Hotellerie- und Gastgewerbe, Kioskverkauf, Lithographen, Presse- und Verlagsbereich, Reinigungsgewerbe, Spinnereien, Swissair) verhärteten sich die Fronten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusehends oder wurde die Sozialpartnerschaft von Arbeitgeberseite zumindest vorübergehend aufgekündigt, wenn nicht gar grundsätzlich in Frage gestellt.

Die seit einigen Jahren beobachtete Tendenz von Unternehmern, aus ihren Organisationen auszutreten, um die Gesamtarbeitsverträge durch den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen zu unterlaufen, setzte sich – im Berichtsjahr namentlich im Pressewesen – fort

Der Arbeitgeberverband der Schweizerischen Maschinenindustrie (AMS) und der SMUV kamen sich wieder näher. Gemeinsam veröffentlichten sie sechs Innovationsthesen, mit welchen der Mensch vermehrt in den Mittelpunkt der Arbeitswelt gerückt und die Autonomie am Arbeitsplatz gefördert werden soll. Da die Thesen vom AMS mitunterzeichnet worden sind, betrachtet der SMUV sie als wichtige Verhandlungsbasis für den nächsten GAV, in dem Mitbestimmung und Information sowie Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer verpflichtend festgesetzt werden sollen.

Maschinenindustrie

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten. Im Buchbindergewerbe unternahm die Frauenkommission der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) rechtliche Schritt gegen die eigene Gewerkschaft, da diese einem GAV zustimmen wollte, welcher unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht.

Weitere GAV konnten unter anderem in der Schuh- und der Textilindustrie sowie in der Schokoladeproduktion abgeschlossen werden, während die Lithographen und die Schreiner das neue Jahr in vertragslosem Zustand beginnen mussten

Der wichtigste im Berichtsjahr erneuerte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) war zweifellos der Landesmantelvertrag, den die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) und der Schweizerische Baumeisterverband für das Bauhauptgewerbe abschlossen. Obgleich sich die Arbeitgeber in einzeln Punkten (Lehrlingsferien, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) unnachgiebig zeigten, konnte der neue Vertrag als Erfolg für die Arbeitnehmer und die Gewerkschaft gewertet werden. Substantielle Errungenschaften waren bei der gestaffelten Erhöhung der Reallöhne und bei der schrittweisen Reduktion der Arbeitszeit zu verzeichnen.

Bauhauptgewerbe

Drei Jahre vor Ablauf des geltenden Friedensabkommens veröffentlichte der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinen- und Metallindustrie (AMS) seine Vorstellungen von dessen Erneuerung. Er regte an, die Verhandlungen rationeller zu gestalten, den Vertrag nicht mehr zu befristen und neue Themen wie die Arbeitsgestaltung zu behandeln, die quantitativen Fragen (Löhne, Arbeitszeit, Sozialversicherungen etc.) hingegen den einzelnen Betriebskommissionen zu überlassen. Die Gewerkschaften kritisierten das einseitige Vorprellen der Arbeitnehmer. Sie zeigten sich zwar bereit, neue Themen in die Diskussionen einzubeziehen, lehnten aber jede Verwässerung des GAV ab und wehrten sich gegen einen "Arbeitsfrieden zum Nulltarif".

Friedensabkommens Maschinen- und Metallindustrie

Nach Ansicht des BIGA war der Lehrstellenmarkt im Jahre 1981 im Vergleich zu den vergangenen zwei bis drei Jahrenwesentlich entspannt. Aber immer noch standen eine recht grosse Zahl Schulentlassener einem zeitweise ausgetrockneten Lehrstellenangebotgegenüber. Betroffen waren vor allem Mädchen, schwächere Schüler, Ausländerkinder und Schüler aus wirtschaftlichen Randgebieten. Als einen möglichen Lösungsvorschlag zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wollte die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) eine von ihr lancierte eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet und die Lücken im Lehrstellenangebot von den Kantonen ausgefüllt werden sollen. Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene sind bisher auf weitgehende Ablehnung gestossen. Der SGB, in dessen Programm die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten zur Ergänzung der privaten Ausbildungsplätze schon lange figuriert, wandte sich gegen die Initiative. Offensichtlich nicht gewillt, sich von der SAP ins Schlepptau nehmen zu lassen, warf er dieser übergrosse Staatsgläubigkeit vor und forderte im Gegenzug die Unterstellung der Lehrlinge unter die Gesamtarbeitsverträge. Die Sozialdemokratische Partei, deren Unterorganisationen sich z.T. für die Lehrwerkstättenidee engagierten, versuchte ihrerseits, durch bundesrechtliche Regelungen die Situation der Lehrlinge und der jugendlichen Arbeitnehmer zu verbessern. Im Ständerat wurden Teile einer Motion Miville (sp, BS), die die Anrechnung des gesamten Berufsschulunterrichts an die Arbeitszeit forderte, als Postulat überwiesen. In der Volkskammer drang eine Motion Bircher (sp, AG), die den Anspruch der minderjährigen Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer auf fünf Wochen Ferien in den obligationenrechtlichen Bestimmungen verankern wollte, als Postulat durch. In einer Interpellation übte Bircher ferner Kritik an der Sparpolifik im Bereich der Berufsbildung und forderte die Anwendung der Härteklausel für finanzschwache Kantone.

Lehrstellenmarkt eidgenössische Initiative verstanden wissen, nach der ein Recht auf vollwertige Berufsbildung gewährleistet

Langjährige Diskussionen über die Einführung eines Ehrenkodex konnten mit der Annahme der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» durch die Delegiertenversammlung des Vereins der Schweizer Presse zu einem Erfolg geführt werden. Offen blieb die Frage, welche Funktionen der vorgesehene Presserat zu erfüllen habe. Das 1971 gekündigte Badener Abkommen wurde durch einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ersetzt, der die Begehren der Journalisten (13. Monatslohn, vermehrte soziale Sicherheit) weitgehend erfüllte.

Ehrenkodex

Die durch die Expansion neuer Massenmedien grundlegend veränderten Wettbewerbsverhältnisse im Informationswesen sind eine wesentliche Ursache der zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Presse. In einem Zeitpunkt, da die Einnahmen aus dem Inseratengeschäft rückläufig sind, sollten die Zeitungen vermehrte personelle und technische Investitionen vornehmen, um mit Radio und Fernsehen Schritt halten zu können. Diese Situation äusserte sich in Divergenzen zwischen Verlegern und Journalisten, die auch durch einen neuen vom Verein der Schweizer Presse (VSP) genehmigten Gesamtarbeitsvertrag für die welsche Schweiz nicht vollständig beseitigt werden konnten. Auch im revidierten Vertrag sind die Mindestlöhne für das Welschland deutlich tiefer angesetzt als in der deutschen Schweiz. Die weitere Diskussion über die Einführung eines Ehrenkodex im Sinne einer Selbstkontrolle der Massenmedien innerhalb des VSP führte zu keinem Ergebnis. Der Vorschlag des Zentralvorstandes, einen Presserat einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Die im Bericht der Kartellkommission angeregte vermehrte Kooperation führte im Aargau und in Luzern zur Zusammenarbeit von Zeitungen verschiedener parteipolitischer Richtungen. Mit einigem Interesse sah man dem Wiedererscheinen des «Republikaners» entgegen, der nach mehrjährigem Unterbruch von Nationalrat Schwarzenbach herausgegeben wird.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben