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In der Frühjahrssession nahm der Nationalrat eine Motion Büchel (svp, SG) an, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament Massnahmen für die Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb zu präsentieren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates reichte darauf ein Postulat (11.3754) ein, nach welchem der Bundesrat zuerst die bereits vorhandenen Instrumente auf ihre Effektivität hin prüfen soll. Die kleine Kammer lehnte infolge die Motion ab und überwies das Postulat.

Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb

Le Conseil des Etats a adopté un postulat de la CSEC-CE chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport avant fin 2012 traitant des dispositions applicables aux niveaux national et international dans la lutte contre la corruption et les matches truqués dans le domaine du sport, évaluant l’efficacité des instruments existants dans un environnement à la complexité croissante et examinant l’opportunité d’élaborer des mesures législatives afin d’améliorer les moyens à disposition et d’assurer une prévention active.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Das Bundesamt für Sport prüfte im Berichtsjahr im Auftrag von Bundesrat Maurer den Entwurf einer neuen gesetzlichen Regelung, mit welcher Korruption auch in Sportverbänden verfolgt werden könnte. Da das geltende Strafgesetz keine Verfolgung von Sportverbänden vorsieht, konnte die Schweizer Justiz bis anhin trotz Verdachts nicht gegen den Weltfussballverband (FIFA) vorgehen.

Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb

Ab dem 1. Januar 2011 können Spenden bis zu 10'000 Fr. von den Steuern abgezogen werden. Die Stadtberner FDP sorgte im Mai für Schlagzeilen, nachdem sie ankündigte, in Zukunft die Namen von Grossspendern offenzulegen, die der Partei mehr als 5'000 Franken zukommen lassen. Die Kantonalzürcher FDP und die Jungfreisinnigen wollen in Zukunft Spenden zwar nicht nach Namen, aber nach Kategorien (Private und Unternehmen) und Branchen ausweisen. Die meisten kantonalen und die nationale Mutterpartei machten aber klar, dass sie eine solche Handhabung nicht übernehmen werden. Bei der Veröffentlichung des Korruptionswahrnehmungsindex rügte Transparency International die Schweiz als einziges demokratisches Land, das keine Regelungen zur Parteienfinanzierung kenne.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Im Nationalrat wurden – auch aufgrund der Diskussionen nach den Abstimmungskampagnen einiger eidgenössischer Initiativen – erneut Vorstösse diskutiert, die mehr Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung verlangen. Alle drei von Links-Grün eingereichten parlamentarischen Initiativen (Pa. Iv. sozialdemokratische Fraktion (09.415), Pa. Iv. Hodgers, gp, GE (09.442) und Pa. Iv. Gross, sp, ZH (09.416) wurden in ein und derselben Sitzung von der rechts-bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Insbesondere die Idee der Offenlegung der Parteispenden und Spendernamen war bereits in der staatspolitischen Kommission auf Widerstand gestossen. Eine solche scheint nach wie vor politisch nicht mehrheitsfähig.
Allerdings stösst die Idee von transparenten Parteifinanzen nicht auf grundsätzlichen Widerwillen. Dies zeigte sich im Berichtsjahr auch im vom Ständerat nur relativ knapp abgelehnten (18 zu 11 Stimmen) Minderheitsantrag, eine Petition der Jugendsession von 2008 zum Thema Parteienfinanzierung an die Staatspolitische Kommission zu überweisen. Die Petition hätte die Offenlegung von Parteifinanzen und Spenden zum Ziel gehabt

Drei parlamentarische Initiativen für mehr Transparenz bei Parteifinanzierung scheitern
Dossier: Finanzierung der Politik

Als Zweitrat hiess der Ständerat den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption gut. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 169 zu 21 Stimmen zu; die Opposition kam von einer Minderheit der SVP-Fraktion. In der kleinen Kammer gab es keine Gegenstimmen.

UNO-Übereinkommen gegen Korruption

Nachdem der Bundesrat in der Begründung seiner Ablehnung gegen die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) deutlich gemacht hatte, dass er für eine Änderung der Rechnungslegungsvorschriften und einer Sonderbehandlung von Banken gegenüber anderen Unternehmen keine Notwendigkeit sehe, lehnte der Nationalrat den Vorstoss der Baselbieter Genossin mit 124 zu 64 Stimmen diskussionslos ab. Ziel der Motion wäre gewesen, die Banken gesetzlich zu einer Offenlegung von Zahlungen an politische Parteien und/oder Kampagnen zu verpflichten, was in der grossen Kammer lediglich bei allen Mitgliedern der grünen und der SP-Fraktion, sowie zwei CVP-Mitgliedern auf offene Ohren stiess.

Banken sollen Spenden ausweisen müssen (Mo. 08.4049)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat stimmte in der Wintersession als Erstrat dem Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption trotz des Widerstands der geschlossenen SVP-Fraktion zu. Der SVP-Sprecher Stamm (AG) begründete die Ablehnung mit dem Argument, dass die Schweiz die geforderten strafrechtlichen Bestimmungen bereits erfüllt habe und es deshalb „nicht nötig sei, dass man auch noch internationale Vereinbarungen unterzeichnet“.

UNO-Übereinkommen gegen Korruption

Die SP verfolgte die Idee einer gesetzlichen Limitierung der Ausgaben für Kampagnen weiter und kündigte an, die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema zu prüfen. Im März wurde einer parlamentarischen Initiative (07.471) mit der Forderung, die Ausgaben für Wahlkampagnen gesetzlich zu beschränken, vom Ständerat keine Folge gegeben. Mit Vorstössen zur Offenlegung der Spender und für eine staatliche Parteienfinanzierung war die SP bisher ebenfalls stets gescheitert. Neue Nahrung erhielten die SP-Forderungen im Herbst durch die Bankenkrise. Die Sozialdemokraten kritisierten die Parteispenden von Grossbanken heftig und zeigten sich insbesondere verärgert darüber, dass die staatlich unterstützte UBS weiterhin Spenden an Parteien ausrichten kann. Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) reichte eine Motion mit der Forderung ein, dass Banken in ihrer Rechnungslegung Spenden an Parteien oder für politische Kampagnen ausweisen sollen.

Banken sollen Spenden ausweisen müssen (Mo. 08.4049)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention.

UNO-Übereinkommen gegen Korruption

Der Nationalrat übernahm die vom Ständerat angebrachten Präzisierungen an der von ihm bereits 2005 gutgeheissenen Motion Gysin (sp, BS) über den Schutz von so genannten Whistleblowern vor Entlassung. Gegen eine Überweisung der Motion stellte sich die SVP, welche argumentierte, dass das bestehende Arbeitsrecht genügend Schutz für Whistleblower biete.

Besserer Entlassungschutz für Whistleblower (Mo. 03.3212)
Dossier: Whistleblowing

Der Ständerat überwies eine vom Nationalrat 2005 gutgeheissene Motion Gysin (sp, BS), welche Personen, die über eventuelle Straftaten wie Korruption an ihrem Arbeitsplatz informieren (so genannte Whistleblower) vor Entlassung schützen will. Da der Ständerat auf Antrag seiner Rechtskommission einige Präzisierungen am Motionstext vornahm, muss der abgeänderte Vorstoss noch einmal vor die grosse Kammer. Die wichtigste Präzisierung betraf die Feststellung, dass dieser Schutz vor Entlassung oder anderen arbeitsrechtlichen Sanktionen nur dann gelten soll, wenn der Whistleblower zuerst firmenintern, dann die Strafbehörden und erst am Schluss, sozusagen als Ultima Ratio, die Öffentlichkeit über die verdächtigen Vorgänge informiert hat.

Besserer Entlassungschutz für Whistleblower (Mo. 03.3212)
Dossier: Whistleblowing

En fin d’année, la Suisse, par l’intermédiaire du seco, a offert son soutien à l’enquête menée sur des actes de corruption commis dans le cadre du programme « pétrole contre nourriture » mis en place en Irak sous l’égide des Nations Unies.

Corruption dans le programme de l'ONU «pétrole contre nourriture»

Le parlement a pris acte du rapport de la délégation suisse auprès de l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe. Dans leur présentation, les délégués ont mis l’accent sur les principaux thèmes de leurs travaux: démocratie et droits de l’homme, cohésion sociale, développement et consolidation de la stabilité démocratique en Europe de l’Est et protection des diversités culturelles. En outre, le gouvernement a annoncé sa volonté de ratifier d’ici la fin de la magistrature 2003 la Convention pénale que le Conseil de l’Europe consacre à la lutte contre la corruption. Celle-ci entend harmoniser les normes pénales des Etats membres et simplifier la coopération internationale. Le texte devrait permettre de combler quelques lacunes du droit suisse, notamment en matière de répression de la corruption passive de fonctionnaires étrangers.

Rapport de la délégation suisse auprès de l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe

Die 1999 eingereichte Motion (99.3518) Jans (sp, ZG), welche auch Schmiergelder an Private nicht mehr als steuerrelevante Geschäftsunkosten gelten lassen wollte, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat hatte dagegen geltend gemacht, dass dies ein für die Wirtschaft schädlicher Alleingang der Schweiz bedeuten würde, da andere Industriestaaten vergleichbare Bestimmungen kennen.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Im Berichtsjahr wurde auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen als Geschäftsunkosten gestrichen. In Ausführung einer 1995 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) hatte die WAK-NR 1997 entsprechende Anträge zur Revision des Bundessteuer- und des Steuerharmonisierungsgesetzes vorgelegt. Im Nationalrat gab es keine grundsätzliche Kritik. Einige Abgeordnete der FDP und der SVP nahmen allerdings den Vorschlag der Expertenkommission teilweise wieder auf, wonach nicht die Steuerbehörden über die steuerliche Abzugsfähigkeit entscheiden sollen, sondern eine rechtskräftige Verurteilung oder eine Einziehungsverfügung im In- oder Ausland vorliegen muss. Als Ergänzung soll in diesem Konzept eine Meldepflicht der Steuerbehörden an die Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnis von rechtswidrigen Bestechungszahlungen eingeführt werden. Im Rat setzte sich jedoch das von der Ratslinken und der CVP unterstützte Konzept der WAK durch. Die kleine Kammer schloss sich diskussionslos und einstimmig diesen Entscheiden an, worauf die Vorlage in der Wintersession verabschiedet werden konnte. Da von dieser Vorlage nur Bestechungsgelder an Amtsträger betroffen sind, reichte der Sozialdemokrat Jans (ZG) eine Motion (99.3518) ein, welche auch Schmiergelder an Private nicht mehr als steuerrelevante Geschäftsunkosten gelten lassen will.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Convoqué cette fois devant le Tribunal fédéral pour la partie civile de ses délits, le colonel à la retraite Friedrich Nyffenegger a été condamné à six mois de prison avec sursis. Trois autres inculpés ont été acquittés. L’ex-colonel était accusé pour l’essentiel d’avoir détourné des fonds à son profit et de s’être laissé corrompre. Le Tribunal n’a finalement retenu qu’un délit portant sur CHF 45'000 et rejeté la corruption. Le but de ce procès consistait à faire définitivement la lumière sur le financement de l’opération « Diamant », organisée en 1989 pour commémorer le cinquantenaire de la mobilisation générale. Concernant le volet militaire de l’affaire, l’auditeur de l’armée ainsi que les défenseurs de Friedrich Nyffenegger et de deux coaccusés ont fait appel contre la condamnation prononcée en décembre 1998 par le tribunal de division 10B.

Affaire Nyffenegger

Der Nationalrat befasste sich als erster mit den neuen Bestimmungen. Nachdem Eintreten unbestritten war, übernahm der Rat, abgesehen von einigen redaktionellen Änderungen, die Version des Bundesrates und ratifizierte auch den Beitritt zur OECD-Übereinkunft. Gleichzeitig verabschiedete er ein Postulat seiner Rechtskommission für ein vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auszuarbeitendes Konzept der Korruptionsbekämpfung. Bei der OECD-Konvention musste allerdings ein Vorbehalt angebracht werden: das verabschiedete Anti-Korruptionsgesetz betrifft lediglich Einzelpersonen (allerdings auch solche, die im Auftrag eines Unternehmens handeln), nicht aber Unternehmen. Mit der vom Bundesrat im Vorjahr beantragten und vom Ständerat in der Dezembersession des Berichtsjahres gutgeheissenen Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs soll allerdings auch diese Lücke in Kürze geschlossen werden. Nachdem der Ständerat die neuen Bestimmungen ebenfalls angenommen hatte, konnte die Vorlage noch vor Jahresende verabschiedet werden.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Un ex-comptable des services de renseignements de l’armée qui détournait des fonds à son profit a été arrêté. Les allégations selon lesquelles cet argent aurait servi à financer une armée secrète en Suisse ont finalement été démenties par l’accusé lui-même. Du coup, l’affaire «Bellasi» s’est résumée à une simple opération crapuleuse après avoir mis l’opinion publique et le DDPS en émoi.

Der Bellasi-Skandal und seine Folgen

Im April präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Reform des Korruptionsstrafrechts; darin enthalten ist auch der Antrag zur Ratifizierung des OECD-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung. Abgesehen davon, dass er auf die heftig kritisierte Absicht verzichtete, auch die Bestechung im privaten Bereich ins Strafgesetz aufzunehmen, nahm er gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf vom Vorjahr nur wenige Änderungen vor. Insbesondere behielt er sowohl die Aufwertung der aktiven Bestechung zu einem mit Zuchthaus zu bestrafenden Verbrechen als auch den neuen Straftatbestand der aktiven Bestechung von Amtsträgern im Ausland bei. Bei letzterem präzisierte er, dass damit sowohl Vertreter von Staaten (und von ihnen kontrollierte Firmen) als auch von internationalen Organisationen gemeint sind. Zusätzlich soll festgehalten werden, dass nur dann Bestechung vorliegt, wenn eine pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Vorteilsgewährung angestrebt wird. Damit sind die in einigen Ländern üblichen Schmiergelder, welche Beamte zur pflichtgemässen Erledigung einer Aufgabe motivieren sollen, als strafbare Handlung ausgeschlossen. An dem in der Vernehmlassung besonders umstrittenen neuen Straftatbestand des sogenannten Anfütterns, d.h. der Gewährung von Vorteilen ohne direkten Bezug zu einer Amtshandlung, welche zur Schaffung eines guten Klimas dient, hielt die Regierung fest. Diese Vorteilsgewährungen müssen allerdings einen Bezug zur zukünftigen Amtsführung aufweisen, um nicht auch private Geschenke oder solche, die nach Abschluss einer Dienstleistung gemacht werden (etwa ein Blumenstrauss für eine Krankenschwester nach einem Spitalaufenthalt), mit einzubeziehen. Schliesslich sieht der Entwurf vor, dass in Bagatellfällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Eine grössere sportpolitische Lawine trat der scheidende Präsident des Internationalen Skiverbandes FIS und eines der vier letzten auf Lebzeiten gewählten Mitglieder des IOC, der Schweizer Marc Hodler, anfangs Dezember los, als er behauptete, bei der Vergabe von olympischen Spielen sei oftmals massive Korruption im Spiel. Seine Vorwürfe richteten sich vor allem an die Organisatoren der Winterspiele 2002 in Salt Lake City (USA). In der Schweiz gaben weniger die konkreten Anschuldigungen zu reden, die rasch von weiteren IOC-Mitgliedern bestätigt wurden, als vielmehr die Frage, welche Auswirkungen das Vorprellen Hodlers auf die Kandidatur Sittens haben könnte. Besonders heikel wurde die Angelegenheit als verlautete, Ogi habe Hodler gebeten, die Vorwürfe nicht publik zu machen. Das VBS dementierte dies vorerst, musste dann aber eingestehen, dass Gespräche zwischen engen Mitarbeitern Ogis und Hodler stattgefunden hatten.

massive Korruption

L’affaire Nyffenegger a connu un premier épilogue. L’ensemble de la procédure pénale, militaire et administrative qui avait commencé en janvier 1996 s’est achevée en juillet 1998. Le colonel à la retraite Friedrich Nyffenegger a été convoqué devant la justice dans le cadre de trois affaires différentes: l’exposition de matériel didactique Didacta en 1988, la commémoration de la mobilisation générale de 1939 (opération Diamant) en 1989 et la transposition d’un aide-mémoire pour officiers sur CD-Rom. Le procès militaire s’est déroulé en décembre à Aarau devant le tribunal de division 10B. Le colonel y était accusé de violation du secret militaire et des prescriptions sur la protection d’informations confidentielles. Il lui était reproché notamment de ne pas avoir effectué les contrôles nécessaires, ni pris les mesures de sécurité requises lors du développement, de la distribution et de la destruction de cédéroms secrets et confidentiels destinés aux officiers supérieurs. L’auditeur de l’armée a requis deux ans et demi de réclusion contre le colonel pour violation intentionnelle de secrets militaires et non-respect de prescriptions militaires. La défense, considérant l’engagement de l’accusé, a plaidé deux mois de prison avec sursis. Le tribunal a finalement condamné Friedrich Nyffenegger à 15 mois de prison avec sursis. Il a estimé que sa faute n’était pas particulièrement grave, mais que le colonel avait accepté le risque que des tiers puissent avoir accès aux données sensibles contenues dans le cédérom, en particulier les plans de la mobilisation et des fortifications. Deux des quatre autres coaccusés ont été acquittés et deux ont été condamnés à des peines de un et deux mois de prison avec sursis. La Cour pénale fédérale jugera à son tour le colonel et d’autres coaccusés en 1999 pour corruption et divers délits contre le patrimoine.

Affaire Nyffenegger

In der Vernehmlassung stiess insbesondere die Aufwertung der Bestechung im Privatbereich zu einem Offizialdelikt auf breite Kritik. Alle vier Bundesratsparteien, aber auch der Vorort und die linke Vereinigung «Demokratische Juristinnen und Juristen» lehnten diese Gleichbehandlung von staatlicher und privater Sphäre ab. Wenig Zustimmung fanden auch die neuen Vorschriften über das sogenannte Anfüttern. Dieser Tatbestand sei derart unklar, dass die Gefahr von willkürlicher Strafverfolgung bestehe. Mit der Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Beamter erklärte sich der Vorort einverstanden, auch wenn er zu bedenken gab, dass damit die Bewerbung um Staatsaufträge in Ländern, wo derartige Zahlungen landesüblich seien, gravierend erschwert würde.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Im Juli gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Reform des Korruptionsstrafrechts in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, aktive Bestechung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen zu ahnden, was eine Erhöhung des Strafmasses und eine Verlängerung der Verjährungsfrist bedeuten würde. Verboten werden soll zusätzlich auch das sogenannte Anfüttern, d. h. Geschenke und Zuwendungen an Amtsträger, die nicht direkt mit dem Vollzug einer Amtshandlung zusammenhängen, sondern eher ein «gutes Klima» schaffen und das Terrain für spätere Bestechungsversuche vorbereiten sollen. In Übereinstimmung mit der diesbezüglichen OECD-Konvention soll neu auch die Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar werden. Die aktive und passive Bestechung im nichtstaatlichen Bereich soll gemäss dem Entwurf von einem Antragsdelikt im Rahmen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu einem strafrechtlichen Offizialdelikt werden.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Schüle (fdp, SH) für eine Ausweitung des Korruptionsbegriffs im Strafrecht (u.a. Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter) und für härtere Sanktionen. Diesen Einbezug der Bestechung ausländischer Beamter fordert auch eine am 17. Dezember von der Schweiz und 32 weiteren Staaten unterzeichnete OECD-Konvention. Da der Bundesrat das EJPD aufgrund eines 1996 veröffentlichten Expertenberichts bereits mit der Ausarbeitung entsprechender Gesetzestexte beauftragt hatte, lehnte es der Nationalrat ab, auch selbst noch legislatorisch tätig zu werden, wie dies Rechsteiner (sp, SG) mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 96.414) verlangt hatte.

Ausweitung des strafrechtlichen Begriffs der Korruption
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten