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Die konsequente Haltung des Bundesrates fand im Parlament nicht nur Zustimmung. Im Ständerat lösten zwei Vorstösse des Freiburger FDP-Abgeordneten Cornu eine längere Debatte aus. Mit einer Motion verlangte er ein jährliches Sonderkontingent von 10 000 Arbeitsbewilligungen für die High-Tech-Industrie, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Spitzentechnologie sicherzustellen. In einer gleichzeitig behandelten dringlichen Interpellation verwies er auf die Schwierigkeiten der Landwirtschaft, genügend billige Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum zu rekrutieren. Die von Nationalrat und Tabakproduzent Fattebert (svp, VD) öffentlich zugegebene Beschäftigung von polnischen Schwarzarbeitern wollte er zwar nicht entschuldigen, lastete die illegale Beschäftigung aber weniger den Landwirten als vielmehr der starren Haltung des Bundesrates an. Unterstützung fand Cornu nicht nur bei seiner Partei, sondern auch bei den beiden SP-Abgeordneten Brunner (GE) und Studer (NE); letzterer meinte, in der Ausländerpolitik sei nicht mehr Ideologie, sondern Pragmatismus gefragt. Bundesrätin Metzler stellte sich gegen jede Lockerung. Der Bund könne nicht über die Kantone hinweg 10 000 Spitzenkräfte in einer einzigen Branche zulassen; schon jetzt müsse er nämlich dafür sorgen, dass traditionelle Firmen genügend Fachleute erhielten. Was die Landwirtschaft betrifft, reichte Metzler den „schwarzen Peter“ an die Bauern weiter, die sich in den letzten Jahren aus unerfindlichen Gründen geweigert hätten, Landarbeiter aus Portugal einzustellen. Die Motion wurde mit 13 zu 11 Stimmen nur knapp abgelehnt.

Revision Ausländergesetz 2005

Letzterem Begehren, das schon mehrmals vom Parlament sowie von den Sozialpartnern an ihn heran getragen worden war, kam der Bundesrat Ende August entgegen, indem er ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Vernehmlassung gab. Neben administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt und deutlich schärferen Sanktionen für Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen (Gefängnisstrafen und Bussen bis 1 Mio Fr.), sieht das Projekt einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden, eine neue, strafrechtlich fassbarere Definition der Scheinselbständigkeit sowie eine Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen resp. der tripartiten Kommissionen vor. Während sich die Gewerkschaften auf der einen Seite, derSGV und der Baumeisterverband (als Vertreter jener Branchen, in denen die meiste Schwarzarbeit geleistet wird) auf der anderen Seite hinter die Vorschläge des Bundesrates stellten, legte sich der Arbeitgeberverband quer. Er wollte nur Kontrollen durch die Kantone und die paritätischen Kommissionen zulassen.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Im Rahmen der Legislaturplanung reichte die Kommission des Nationalrates eine Richtlinienmotion ein, die dem Bundesrat den Auftrag erteilen wollte, dem Parlament Massnahmen zu unterbreiten, die durch das Aufkommen der „neuen Wirtschaft“, insbesondere durch die rapide Zunahme der Telearbeit, für den Schutz der Arbeitnehmenden nötig sind. Angesichts der beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen sah sich der Bundesrat zwar ausserstande, dem relativ weit gefassten Anliegen der Motion erste Priorität einzuräumen, versprach aber, die Entwicklung weiter aufmerksam zu beobachten. Um sich den erforderlichen Handlungsspielraum zu erhalten, beantragte er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat. Eine weitere Richtlinienmotion [00.3210], welcher der Bundesrat seine Zustimmung gab, beauftragte ihn, die Ahndung der Schwarzarbeit auzubauen. Diese Motion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen.

Telearbeit
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

1997 war der Bundesrat mit zwei vom Nationalrat angenommenen Motionen aufgefordert worden, dezidierter gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Im Berichtsjahr wurde er nun aktiv und lud die Vertreter der Kantone und der Sozialpartner zu einem Hearing ein. Dabei einigten sich die Gesprächspartner auf einen Massnahmenkatalog. Eine Informationskampagne soll die Bevölkerung dafür sensibilisieren, dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist, sondern die Allgemeinheit Milliarden kostet. Deshalb sollen die kantonalen Kontrollen und die Gerichtspraxis verschärft werden. Der Bund wird zudem nach administrativ einfacheren Wegen suchen, die es Kleinunternehmen und Haushaltungen ohne grossen Aufwand ermöglichen, im Stundenlohn beschäftigte Personen zu deklarieren. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion, welche ähnlichlautende Vorschläge machte, in der Postulatsform.

Schwarzarbeit
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Eine Motion Eymann (lp, BS) für eine breit angelegte nationale Informationskampagne gegen Schwarzarbeit, welche sich sowohl an Arbeitgeber wie an Arbeitnehmer richtet, wurde mit Zustimmung des Bundesrates überwiesen. Gleich erging es einer Motion Tschopp (fdp, GE) [97.3478], die verlangte, Bundesrat und Sozialpartner sollten gemeinsam ein Massnahmenpaket gegen Schwarzarbeit ausarbeiten und für dessen Umsetzung besorgt sein.

Schwarzarbeit

Stillschweigend überwies der Nationalrat ein von 75 Mitunterzeichnern unterstütztes Postulat Jutzet (sp, FR), welches den Bundesrat bittet, das Problem der Schwarzarbeit eingehend zu untersuchen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zu ergreifen sind.

Schwarzarbeit

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm im Berichtsjahr um knapp 60 000 oder 5,8% auf gut 1,1 Mio Personen zu. Damit wurde der bisherige Rekordstand von August 1974 um rund 34 000 überschritten. Der innert Jahresfrist von 15,6 auf 16,4% angestiegene Ausländeranteil blieb aber noch unter den damaligen 16,8%. Von den am Jahresende in der Schweiz wohnhaften 1 100 262 Ausländerinnen und Ausländern (ohne internationale Funktionäre, Saisonniers, Asylbewerber und Ausländer mit einem bewilligten Aufenthalt von weniger als einem Jahr) besassen 25% eine Jahres- und 75% eine Niederlassungsbewilligung. 798 012 oder 73% stammten aus EG- oder EFTA-Ländern, was gegenüber 1980 einer Abnahme um 10% entspricht.

Der Wandel der schweizerischen Volkswirtschaft in Richtung Dienstleistungen schlägt sich auch in der branchenmässigenVerteilung der ausländischen Erwerbstätigen nieder. Im Zeitraum zwischen 1981 und 1990 erhöhte sich die Beschäftigung von Ausländern um 31,9%. Im Sektor Industrie und Handwerk betrug der Zuwachs 15,9%, bei den Dienstleistungen 52,5% und in den übrigen Wirtschaftszweigen 28,6%. In der Industrie fanden die stärksten Zunahmen in der Metallindustrie und im Bereich Maschinen, Apparate und Fahrzeuge statt. Bei den Dienstleistungen wuchs die Ausländerbeschäftigung vor allem beim Handel, in der Hotellerie und im Gesundheitswesen.

Ende Jahr betrug der Gesamtbestand erwerbstätiger Ausländer 864 469 Personen, 51 311 oder 6,3% mehr als ein Jahr zuvor. Diese Zunahme war erneut auf die anhaltend gute Wirtschaftslage zurückzuführen. Markant war der Zuwachs erneut im Dienstleistungssektor, vor allem in den Wirtschaftszweigen Handel, Banken und Versicherungen, in der Tourismusbranche sowie im Gesundheitswesen. Im sekundären Sektor meldeten die Metall- und Maschinenindustrie sowie das Baugewerbe die beachtlichsten Zunahmen. Hier fielen auch die Saisonniers stark ins Gewicht, deren Zahl Ende August – dem saisonalen Höchststand der Beschäftigung – 122 000 (1989: 120 000) betrug. Am Jahresende arbeiteten überdies 181 366 Grenzgänger (1989: 167 259) in der Schweiz. Dazu kommen, nach Schätzungen der Gewerkschaften, noch zwischen 50 000 und 180 000 Schwarzarbeiter, oftmals als Kurzaufenthalter eingereiste Personen, die nach Ablauf ihrer fremdenpolizeilichen Bewilligung illegal im Land bleiben und dabei in Kauf nehmen, im Lohnsektor und bei den Sozialversicherungen massiv benachteiligt zu werden.

Gesamtbestand Schwarzarbeiter,

Die Schattenwirtschaft sei für die Schweiz ein untergeordnetes Problem und zusätzliche Massnahmen zu ihrer Bekämpfung drängten sich zur Zeit nicht auf. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausarbeiten liess. Mit einem geschätzten Anteil von drei bis sechs Prozent des Sozialprodukts ist die versteckte Wirtschaft in der Schweiz von wesentlich geringerer Bedeutung als in andern Industriestaaten. Als wichtige Gründe dafür gibt der Bericht die im internationalen Vergleich massvolle Belastung der Erwerbstätigkeit durch Steuern und Abgaben an. Zudem Sorgten Steuer- und Einwanderungsgesetze sowie Arbeitsinspektorate für eine wirksame Bekämpfung. Allerdings wird auch die Gefahr erwähnt, dass die erhöhte Regelungsdichte, wie sie zum Beispiel mit dem Ausbau der Altersvorsorge und mit der neuen Umweltschutzgesetzgebung eingetreten ist, vermehrt zum Ausweichen auf Erwerbstätigkeiten führen könnte, die vor dem Staat verheimlicht werden, um Vorschriften und administrative Auflagen zu umgehen.

Schattenwirtschaft ein untergordnetes Problem