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Une étude mandatée par l’OFEN et l’Office fédéral de la santé publique a montré l’innocuité des champs électromagnétiques générés par les ampoules économiques. Les deux offices ont toutefois conseillé au public de respecter une distance minimale de 30 centimètres à titre préventif et parce que les effets à long terme d’une exposition prolongée ne sont pas encore connus.

ampoules économiques

Auch in diesem Jahr sorgte die Masernepidemie für verschiedene Vorstösse im Parlament. So forderte eine Motion Cassis (fdp, TI) (Motion 09.3046) vom Bundesrat die Erarbeitung eines Eliminationsplanes bezüglich der Masernbekämpfung, die Umsetzung des Planes gemäss WHO-Vorgaben und eine Elimination der Masern in der Schweiz bis Ende 2010. Diese Forderungen entstanden, weil die Schweiz im internationalen Vergleich, was die Masernbekämpfung angeht, sehr schlecht dastehe. Der Bundesrat schloss sich diesem Vorhaben an und empfahl die Motion zur Annahme. Auch der Nationalrat ging damit einig und nahm die Motion an. Ebenfalls angenommen haben beide Ratskammern eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH), welche die gleichen Ziele verfolgte.

Masernbekämpfung

Der Bundesrat plant ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Das neue Gesetz will die Prävention, die Gesundheitsförderung und die Früherkennung bei übertragbaren Krankheiten stärken und dadurch zu einer guten Gesundheit der Schweizer Bevölkerung beitragen. Der vorgesehene Erlass enthielt keine direkt anwendbaren Massnahmen wie Werbe- und Verkaufsverbote, sondern war sehr allgemein formuliert und hatte dadurch einen weiten Anwendungsbereich. In der Vernehmlassung wurde die Schaffung eines neuen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung besonders kritisch aufgenommen. Auch sonst war das neue Gesetz umstritten. Namentlich die Wirtschaft stand dem Vorhaben skeptisch bis völlig ablehnend gegenüber. Sie befürchtete zusätzliche Eingriffe in die Freiheit der Wirtschaft und in die alltäglichen Gewohnheiten des Einzelnen.

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

Anfang Mai 2010 wird das 2008 vom Parlament gutgeheissene neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft treten. Der Bundesrat erliess im Berichtsjahr eine Ausführungsverordnung. Das neue Regelwerk gibt beim Nichtraucherschutz einen nationalen, einheitlichen Mindeststandard vor. Die Kantone sind jedoch ermächtigt, darüber hinauszugehen und strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. In Basel-Land akzeptierten die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mehrheit von 65% eine Volksinitiative für ein Rauchverbot in Restaurants und anderen öffentlichen Räumen. In den Kantonen St. Gallen und Uri lehnten die Stimmberechtigten Lockerungen der bestehenden Rauchverbote in Restaurants ab. Im Kanton Genf nahmen sie die Ausführungsgesetzgebung zu der im Vorjahr angenommenen Volksinitiative zum Schutz vor dem Passivrauchen an.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote

Der Nationalrat und der Ständerat nahmen zwei fast gleich lautende Postulate Schmid-Federer (cvp, ZH) und Forster-Vannini (fdp, SG) (Po. 09.3521) an, in welchen ein Bericht zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games gefordert wird. Insbesondere soll das Ausmass von exzessiver Internetnutzung (Online-Sucht) in der Schweiz und das damit verbundene Gefährdungspotenzial untersucht werden. Zudem sollen dem Bundesamt für Gesundheit Ressourcen zur Prävention in diesem Bereich zugeteilt werden.

Zwei Postulate zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games

Eine vom Ständerat im Vorjahr abgeänderte Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen.

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Eine Motion der SGK des Nationalrates beauftragte den Bundesrat, die bis Ende 2009 befristete Massnahme der Screening-Mammografien bei über 50-jährigen Frauen zu verlängern, bis eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft ist, welche eine dauerhafte Übernahme gewährleistet. Diese Verlängerung wurde als notwendig erachtet, weil bis zum damaligen Zeitpunkt nur die sechs welschen Kantone und St. Gallen solche Programme eingeführt hatten. Der Bundesrat hatte zwar in der schriftlichen Erklärung eine Ablehnung beantragt, änderte seine Meinung aber in der Diskussion im Nationalrat und empfahl die Motion schliesslich doch zur Annahme. Dem folgten auch der National- und Ständerat.

Screening-Mammografien

Eine Motion Müller (gp, AG) forderte den Bundesrat auf, ein gesamtschweizerisches Krebsregister zu erstellen. Dies forderte er unter anderem deshalb, weil damit mehr Klarheit über die Folgen von Atomanlagen im Normalbetrieb sowie bei unerwarteter Abgabe von Radioaktivität geschaffen werden könnte. Der Bundesrat war der Auffassung, dass die Erstellung eines Krebsregisters durch den Bund nicht das Ziel einer gesetzlichen Regelung sein könne. Vielmehr müsse eine Harmonisierung der von den Kantonen erhobenen wissenschaftlich relevanten Krebsdaten erreicht werden. Diese Auffassung teilte der Nationalrat und lehnte die Motion mit 90 zu 67 Stimmen ab.

Krebsregister

Eine parlamentarische Initiative Menétrey-Savary (gp, VD) forderte eine verstärkte Prävention gegen Spielsucht. Dazu sollte das Spielbankengesetz in dem Sinne revidiert werden, dass 0,5% des Bruttospielertrages in einen Fonds zu geben sind, welcher für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht bestimmt wäre. Weiter verlangte sie, dass das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz bezüglich Präventionsmassnahmen und Verwaltung des Fonds harmonisiert werden. Eine Mehrheit der Kommission des Nationalrates betrachtete die bestehende Gesetzgebung und die geleisteten Anstrengungen als genügend und empfahl daher, der Initiative keine Folge zu leisten. Dem folgte auch der Nationalrat mit 104 zu 63 Stimmen.

Spielsucht

Eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) forderte den Bundesrat auf, die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung geregelt wird. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese Ablehnung setzte sich zusammen aus einem Teil, welcher eine explizite gesetzliche Grundlage als nicht notwendig erachtete und einem anderen Teil, welcher den Zeitpunkt der Initiative für falsch hielt und einen solchen Antrag lieber im Rahmen der Besprechung der Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung sehen wollte. Dementsprechend lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative mit 81 zu 62 Stimmen ab.

Suizid bei Jugendlichen

Ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE) forderte den Bundesrat auf, Ursachen und Wirkungen der hohen Kaiserschnittraten in der Schweiz zu untersuchen sowie Möglichkeiten zu identifizieren, um den negativen Auswirkungen sowohl für Mutter und Kind als auch für das Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Begründet wurde dieses Postulat unter anderem mit einer Zunahme der Kaiserschnittraten um 10% in den letzten Jahren und einer im internationalen Vergleich 20% höheren Kaiserschnittrate. Der Bundesrat sah keinen weiteren Handlungsbedarf und wollte es den ärztlichen Fachgesellschaften überlassen, Untersuchungen bezüglich dieser Thematik zu unternehmen. Der Ständerat stellte sich aber gegen den Bundesrat und überwies das Postulat mit 22 zu 8 Stimmen.

Kaiserschnittraten

2009 hatte das Parlament darüber zu entscheiden, ob das Werbeverbot für leichte Alkoholika auf den nationalen Fernsehsendern aufgehoben werden soll. Der Bundesrat hatte Ende 2008 eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes präsentiert. Grund für die Änderung ist die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA, für welche die Übernahme des so genannten Herkunftsprinzips bei der Fernsehwerbung eine Bedingung ist. Dies bedeutet, dass die auf die Schweiz ausgerichtete Werbung von Sendern mit Sitz in der EU von der EU-Gesetzgebung geregelt wird und nicht mehr von der Schweiz. Die Schweiz hatte jedoch bis jetzt strengere Regeln für Werbefenster als die EU, so verbot sie den nationalen und den ausländischen TV-Sendern (jedoch nicht den regionalen und lokalen Sendern), Werbung für Bier und Wein auszustrahlen. Werbung für hochprozentige alkoholische Getränke und Werbung mit politischen oder religiösen Inhalten ist in der Schweiz allen Sendern verboten. 2007 war das MEDIA-Abkommen vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Der Bundesrat musste Nachverhandlungen mit der EU führen, die es der Schweiz erlauben sollten, weiterhin eine strengere Gesetzgebung als die EU durchzusetzen. Das MEDIA-Abkommen wurde währenddessen provisorisch weitergeführt. Erreicht wurde eine Regelung, die der Schweiz eine strengere Gesetzgebung erlaubt, wenn eine solche im öffentlichen Interesse, verhältnismässig und nicht diskriminierend ist. Für das Werbeverbot betreffend leichte Alkoholika ist das jedoch nicht der Fall, da regionale Sender in der Schweiz für Bier und Wein bereits werben dürfen. Da die Schweiz dieses diskriminierende Verbot gegenüber den ausländischen Sendern nicht mehr durchsetzen könnte, schlug der Bundesrat vor, das Verbot der Werbung für Bier und Wein auch gegenüber der SRG aufzuheben. Ansonsten würden die Schweizer Sender benachteiligt und Werbegelder könnten an ausländische Sender abfliessen. Der Ständerat stellte sich gegen den Vorschlag des Bundesrates und befürwortete stattdessen ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Sender. Argumentiert wurde mit dem Jugendschutz. Der Nationalrat unterstützte dagegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung. Die Räte wurden sich in der Differenzbereinigung nicht einig, so dass eine Einigungskonferenz nötig wurde. Diese beantragte mit 13 zu 12 Stimmen, die Werbung für leichte Alkoholika zu erlauben. Beide Räte stimmten diesem Antrag zu und passten das Radio- und Fernsehgesetz somit entsprechend an.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 25. September 2009 (Lockerung des Alkoholwerbeverbots)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Suite à la constatation de contaminations par les PCB des eaux et des poissons dans les cantons de Fribourg et du Jura l’année précédente, l’OFEV et l’Office fédéral de la santé publique (OFSP) ont publié des recommandations à destination des autorités cantonales censées permettre d’évaluer précisément la gravité de la contamination et, le cas échéant, de prendre les mesures adéquates.

contamination par les PCB des eaux et des poissons dans les cantons de Fribourg et du Jura
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Eine Motion Widmer (sp, LU), welche den Bundesrat beauftragte, die verschiedenen kantonalen Projekte zur Prävention von Suizid zu koordinieren, wurde abgelehnt. Während der Motionär der Auffassung war, dass angesichts der hohen Suizidraten und eines Vergleichs mit anderen Präventionskampagnen ein grösseres Engagement von Bund und Kantonen in der Suizidprävention angebracht wäre, war der Bundesrat der Meinung, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits ausreichend aktiv geworden sei und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Diese Ansicht teilte auch der Nationalrat.

Prävention von Suizid

En 2007, une recherche du Registre allemand du cancer de l’enfant a conclu à un risque accrû de leucémie chez les enfants vivant dans un rayon de cinq kilomètres autour d’une centrale nucléaire. La publication de ces résultats dans la presse suisse au printemps a suscité un émoi certain en plein débat sur la place du nucléaire dans la stratégie énergétique suisse. Afin de disposer d’informations comparables sur la Suisse, Les chambres ont approuvé une motion Rudolf Rechsteiner (ps, BS) chargeant le Conseil fédéral de commander à des experts indépendants une étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses. Dans le même registre, le Conseil national a transmis au Conseil fédéral un postulat Hans-Jürg Fehr (ps, SH) lui donnant mandat de faire analyser les effets du rayonnement de faible intensité émis par les installation nucléaires sur les humains, les animaux et les plantes. Le Conseil national a également adopté, sans discussion, un postulat Girod (pe, ZH) allant dans le même sens que la motion Rechsteiner.

étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses

Eine im „European Journal of Cancer“ erschienene Studie zeigte auf, dass in Deutschland ein erhöhtes Risiko für Krebs bei Kindern unter fünf Jahren besteht, wenn diese innerhalb eines Umkreises von fünf Kilometern eines Atomkraftwerkes (AKW) wohnen und gab damit Anstoss zu einem Postulat Girod (gp, ZH) (Po. 07.3821) und einer Motion Rechsteiner (sp, BS) im Nationalrat. Ersterer beauftragte den Bundesrat, auch für die Schweiz eine vergleichbare Studie durchzuführen. Die Motion ging einen Schritt weiter und verlangte auch die Untersuchung der Krebsraten von Erwachsenen im Umfeld von AKWs. Ausserdem sollte ein Studienprogramm der Frage nachgehen, inwiefern sich die radiologische Wirkung von Atomanlagen von der künstlichen Strahlung unterscheidet. Der Nationalrat nahm das Postulat sowie denjenigen Teil der Motion an, dessen Inhalt sich mit demjenigen des Postulates deckte .

étude sur la leucémie chez les enfants vivant à proximité des centrales nucléaires suisses

In einer dritten Abstimmungswelle im Jahr 2008 nahmen auch die Kantone Waadt, Freiburg und Wallis ein Rauchverbot an. Im Kanton Wallis gilt ab 2009 in allen geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen ein Rauchverbot. Das Rauchverbot wurde im kantonalen Gesundheitsgesetz klar mit 75,7% verankert. Unbediente Raucherräume in Restaurants sind jedoch erlaubt. In den Kantonen Freiburg und Waadt setzte sich mit 63% resp. 69% Zustimmung ebenfalls der Gegenvorschlag der Behörden durch, der den Gastgewerbebetrieben unbediente Fumoirs erlaubt.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

Der Bundesrat verlängerte Mitte Jahr seine Präventionsprogramme und setzte die Ziele bis 2012 fest. Unausgewogene Ernährung, zu wenig Bewegung, problematischer Alkoholkonsum sowie Rauchen verursachen jährlich Kosten von rund 20 Mia Fr., die mittels Präventionsmassnahmen reduziert werden können. Seine Hauptaufgabe sah der Bundesrat in der Koordination zwischen Bund, Kantonen, Nicht-Regierungsorganisationen und anderen involvierten Kreisen, in der Sicherung einer aussagekräftigen Datenlage, der Evaluation, Forschung und Definition von „Best-Practices“ sowie der Information. Er umschrieb seine Ziele in Bezug auf die nationalen Programme Alkohol, Ernährung und Bewegung, Tabak und HIV/Aids. Im Vorfeld hatte sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gegen Teile der Präventionsmassnahmen des Bundes kämpfte. Diese Allianz umfasste 20 Verbände aus der Tabak- und Alkoholbranche sowie aus dem Bereich Handel und der Kommunikationsbranche. Ebenfalls beteiligt waren Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband. Diese Allianz engagierte sich für eine stärkere Ausrichtung der Präventionsmassnahmen auf Eigenverantwortung und Aufklärungsmassnahmen, die sich an Risikogruppen richten. Sie wandte sich gegen Eingriffe in die freie Marktwirtschaft, zusätzliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Steuern.

Prävention

Ein Postulat Rennwald (sp, JU) beauftragte den Bundesrat, die Ausmasse des Dopings am Arbeitsplatz zu untersuchen und eine umfassende Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Der Postulant wies darauf hin, dass Fachleute in Unternehmen und Arztpraxen eine Zunahme des Dopings am Arbeitsplatz feststellen und immer mehr Berufsgruppen davon betroffen seien. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und überwies den Vorstoss .

Doping am Arbeitsplatz

Der Ständerat änderte eine vom Nationalrat überwiesene Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, ab. Die kleine Kammer beauftragte den Bundesrat, die Arbeit am Massnahmenpaket „Ernährung und Bewegung“ bis Ende 2008 abzuschliessen unter besonderer Berücksichtigung der Bewegungs- und Sportförderung sowie der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren.

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Ein Postulat Hêche (sp, JU) verlangte vom Bundesrat, Massnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs zu prüfen und abzuklären, wie diese Massnahmen im Rahmen eines landesweiten Früherkennungsprogramms umgesetzt werden können. Obwohl der Bundesrat das Postulat aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Auftrages zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten ablehnte, nahm der Ständerat den Vorstoss an.

Früherkennung von Darmkrebs

Keinen Erfolg hatte eine parlamentarische Initiative Teuscher (gb, BE), welche verlangte, alle Handypackungen mit dem Hinweis zu versehen, dass der Gebrauch von Mobilfunkgeräten die Gesundheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, beeinträchtigen bzw. schädigen kann. Da noch wenig über die effektiven Risiken, welche mit der täglichen Nutzung eines Mobiltelefons verbunden sind, bekannt ist, sollten solche präventive Hinweise von den Handyherstellern auf den Verpackungen angebracht werden, bis verlässliche und abschliessende Daten über die Gefahren vorliegen. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 16 zu 5 Stimmen eine Ablehnung der parlamentarischen Initiative, weil die langfristigen Auswirkungen und Risiken der Handynutzung nicht bekannt seien. Auch der Nationalrat beschloss mit 50 zu 109 Stimmen der Initiative keine Folge zu leisten.

Risiken, Mobiltelefons

Als erster Deutschschweizer Kanton führte St. Gallen systematische Gratistests für die Früherkennung von Brustkrebs ein. Eine solche systematische Vorsorgeuntersuchung mittels einer Mammografie für Frauen ab 50 Jahren war umstritten. Obwohl von der Schweizer Krebsliga empfohlen, bestand das Programm bisher erst in sechs Westschweizer Kantonen. Kritiker merkten an, dass mit dem Aufruf zur flächendeckenden Frühdiagnose tausende gesunde Frauen verunsichert und unnötigen Behandlungen ausgesetzt werden.

Früherkennung von Brustkrebs

Erfolg hatte Kiener Nellen (sp, BE) mit einer Motion, die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können. Die Motionärin machte geltend, es gebe zahlreiche Hinweise darauf, dass ausreichend Bewegung und Sensibilisierung für eine gesunde Ernährung im Kindesalter einer sportlichen Betätigung und einer ausgewogenen Lebensweise auch im Erwachsenenalter Vorschub leisten können. Trotz des unbestrittenen Handlungsbedarfs war der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass Umsetzungsprogramme für Kinder und Jugendliche nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen gesamtheitlichen Kontext zu stellen sind, weshalb er Ablehnung dieser sehr eng gefassten Motion beantragte. Der Nationalrat war aber der Auffassung, Prävention habe gerade in einem frühen Entwicklungsstadium einen ganz hohen Stellenwert, weshalb er die Motion mit 118 zu 56 Stimmen an den Ständerat überwies. Abgelehnt wurde hingegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 04.3779) auf Übernahme der Diätberatung bei Jugendlichen durch die obligatorische Krankenversicherung, da der BR geltend machte, anders als bei Erwachsenen sei im Kinder- oder Jugendalter der Nutzen einer Beratung nicht wissenschaftlich nachgewiesen

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

2004 hatte Nationalrat und Präventivmediziner Gutzwiller (fdp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit der Forderung einer bundesweit einheitlichen Regelung eines Rauchverbots in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach zweijähriger Vorbereitung schlug die SGK-N nun ein spezielles Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vor, welches auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Die Kommissionssprecherin unterstrich den Paradigmenwechsel der Vorlage: Statt der Freiheit des Rauchens werde die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Die Regelung sei verhältnismässig und aus gesundheits- und präventionspolitischen Gründen erforderlich. Das Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Bortoluzzi (svp, ZH), bekämpft. Wenn ein zugelassenes Produkt wie der Tabak für Dritte derart gefährlich sei, müsste es eigentlich ganz verboten werden, meinte er. Weiter sei die Vorlage eigentums- und KMU-feindlich. Die Minderheit wurde unterstützt von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Fraktion. So wehrte sich Huber (fdp, UR) gegen staatliche Bevormundung und betonte das liberale Prinzip von Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auch in dieser Frage. Für die SP lobte Schenker (BS) hingegen den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen, insbesondere auch für das Servicepersonal, das vielfach unfreiwillig dem Tabakrauch in Restaurants ausgesetzt sei. Mit 111 zu 64 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Gesetzesvorlage.

In der Detailberatung drehte sich die Diskussion vor allem um die Ausnahmeregelungen im Bereich der Gastrobetriebe. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 95 zu 77 Stimmen durch. Demnach ist das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt, auch wenn dort Angestellte arbeiten. Die Kommission hatte lediglich unbediente „Fumoirs“ zulassen wollen. Weiter können Gastrobetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als gekennzeichnete Raucherbetriebe geführt werden. Die Bewilligung wird erteilt, wenn „eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Damit, so Minderheitssprecher Borer (svp, SO), bleibe man eine tolerante Gesellschaft, in der die eine Seite auf die andere Rücksicht nimmt und die gegenseitigen Bedürfnisse akzeptiert werden. Die Fraktionen von SP und Grünen warnten vergeblich, dass mit diesen Ausnahmen das Gesetz und der Arbeitnehmerschutz unterlaufen werden. Unterstützt wurden die Anträge der Minderheit von den Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP. Betreffend Arbeitnehmerschutz vertrat Engelberger (fdp, NW) die Meinung, dass niemand in einem Raucherbetrieb arbeiten müsse, wenn er nicht wolle. Ausnahmen für Einzelarbeitsplätze sowie wohnungsähnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) waren schon im Kommissionsentwurf vorgesehen und wurden nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote