Mittels Motion wollte Isabelle Chevalley (glp, VS) erreichen, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, die das Risiko mindern sollen, dass Mineralöle in Kosmetika gelangen. Mineralöle, die als Hauptbestandteile in vielen Lippenkosmetika vorhanden seien, könnten krebserregende Substanzen enthalten oder sich im Körper – unter anderem in den Lymphknoten und der Leber – anlagern. Obwohl sie in Lebensmitteln bereits verboten seien, dürften sie für Lippenstifte und Balsame nach wie vor verwendet werden. Dies geht gemäss der Motionärin nicht an, da Teile dieser Produkte ebenfalls geschluckt würden. Zur Wahrung des Vorsorgeprinzips und aufgrund der vorhandenen Alternativen solle der Bundesrat die entsprechenden Substanzen auch in Kosmetika verbieten.
In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat nicht einverstanden mit diesen Begründungen. Zum einen seien Mineralöle in Lebensmitteln nicht verboten, zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes gelte vielmehr die Einhaltung der guten Herstellungspraxis. Zum anderen dürften Mineralöle in Kosmetika nur dann verwendet werden, wenn sie nicht gesundheitsgefährdend wirkten. Die Schweiz sei Teil einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für kosmetische Erzeugnisse, die Daten der Mitgliedstaaten zu Mineralölen ausgewertet habe. Es habe sich gezeigt, dass lediglich ein begrenztes Risiko bestehe und es daher auch keine Rechtfertigung gebe, Mineralöle in Kosmetika zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten einzuschränken oder gar zu verbieten. Stattdessen gelte es, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene weiterzuführen, aus der Wissenschaft stammende Erkenntnisse zu verfolgen und keine technischen Handelshemmnisse zu schaffen.
Diese Worte schienen den Nationalrat zu überzeugen. Er lehnte die Motion in der Sommersession 2020 diskussionslos und stillschweigend ab.

Die Bevölkerung muss vor der Aufnahme von Mineralölen geschützt werden (Mo. 20.3117)