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Nachdem sich die SGK-SR deutlich gegen eine Standesinitiative des Kantons Solothurn zur Cannabis-Legalisierung ausgesprochen hatte, war es in der Herbstsession 2023 am Ständerat, das Geschäft zu diskutieren. Hans Stöckli (sp, BE) machte sich im Namen der Kommission dafür stark, der Initiative keine Folge zu geben. Er begründete diese Haltung, indem er auf die parlamentarische Initiative Siegenthaler (mitte, BE; Pa.Iv. 20.473) verwies, die quasi «deckungsgleich» mit der Solothurner Standesinitiative sei. Eine Annahme Letzterer würde zu Doppelspurigkeiten führen, was man vermeiden wolle. Stillschweigend gab der Ständerat dem Geschäft keine Folge.

Cannabis-Legalisierung (St.Iv. 22.317)

Der Kanton Solothurn beabsichtigte im September 2022 mittels Standesinitiative eine Legalisierung des Anbaus, Handels, Besitzes, Konsums und der Abgabe von Cannabis. Die Substanz soll vergleichbar mit alkoholischen Getränken reguliert werden. Bei Cannabis handle es sich um jene illegale Substanz, die hierzulande am häufigsten konsumiert werde, erklärte der Kanton Solothurn in seiner eingereichten Begründung. Der Konsum könne verschiedene Folgen nach sich ziehen, die von körperlichen Auswirkungen bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen reichten. Verschärft würden die Gesundheitsrisiken insbesondere durch synthetische Cannabinoide, welche teilweise auf legal erworbenes CBD-Hanf aufgesprüht würden. Durch eine Aufhebung des bestehenden Verbots und durch eine Neuregulierung könnten Cannabisprodukte kontrolliert und somit die Gesundheitsrisiken gesenkt werden. Weiter betonte der Nordwestschweizer Kanton, dass der Jugendschutz, die Prävention und die Ergebnisse der Pilotversuche mit nicht-medizinischem Cannabiskonsum miteinbezogen werden sollen. Die Forderung der Standesinitiative entsprach derjenigen der parlamentarischen Initiative Siegenthaler (mitte, BE; Pa.Iv. 20.473). Mitte August 2023 sprach sich die SGK-SR mit 6 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen den Solothurner Vorstoss aus. Sie begründete ihre negative Haltung damit, dass sich die nationalrätliche SGK bereits mit einer neuen Cannabisregulierung befasse, welche die gleichen Absichten verfolge.

Cannabis-Legalisierung (St.Iv. 22.317)

Im März 2023 prüfte das Stöckli eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf vor, welche die Aufnahme von Methoden zur Prävention sexuell übertragbarer Infektionen in den Leistungskatalog der OKP forderte. Darunter fällt insbesondere die HIV-Präexpositionsprophylaxe. Gemäss dem Kanton Genf handle es sich bei Information, Stigmatisierungsbekämpfung, effizienter Prävention, früher Diagnose und rascher Betreuung der infizierten Personen um die wirksamsten Strategien, um HIV- und anderen sexuell übertragbaren Infektionen Einhalt zu gebieten. Maya Graf (gp, BL) führte als Sprecherin der SGK-SR aus, dass die Kommission zwar ebenfalls der Auffassung sei, dass eine kohärente und wirksame Politik des Bundes zur Prävention und Bekämpfung von sexuell übertragbaren Infektionen von entscheidender Relevanz sei, doch würden die Kosten für ärztlich angeordnete Massnahmen zur Früherkennung oder Prävention bei besonders gefährdeten Personen bereits heute von der OKP übernommen – genauso wie die Kosten für alle Untersuchungen bei Verdacht auf HIV oder andere sexuell übertragbare Krankheiten sowie von deren Behandlungen. Zudem trage die OKP auch die Kosten für Impfungen gegen Hepatitis B und humane Papillomaviren. Schliesslich solle das Anfang 2024 in Kraft tretende nationale Programm zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen 2022 plus (Naps) die Übertragung von HIV, Hepatitis B und Hepatitis C bis 2030 eliminieren. Die Kommission empfehle daher einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die kleine Kammer kann diesem Antrag stillschweigend nach. Die Standesinitiative ging damit an den Nationalrat.

Für eine kohärente Bundespolitik zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen (Kt.Iv. 21.326)

Im Januar 2023 behandelte die WBK-NR eine Standesinitiative des Kantons Genf zu einem Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten. Wie bereits ihre Schwesterkommission und der Ständerat sprach sich auch die nationalrätliche WBK gegen Folgegeben aus. Als Gründe dafür nannte sie die Gefahr eines Handelshemmnisses gegenüber der EU, welches möglicherweise durch ein einseitiges Aluminiumsalz-Verbot geschaffen werde, und die ohnehin bereits bestehende Sicherheitsbewertung von Produkten vor ihrem ersten Inverkehrbringen. Nicht einverstanden damit zeigte sich eine Kommissionsminderheit, welche mit dem Vorsorgeprinzip argumentierte. Ende Februar 2023 entschied der Nationalrat mit 118 zu 65 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten geschlossen für die Standesinitiative.

Für ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten (Kt.Iv. 21.321)

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Genf im Oktober 2021 ein Verbot von Aluminiumsalzen und deren Derivaten (Abspaltprodukte) in Kosmetikprodukten, weil Aluminiumsalze eine potenziell krebserregende Wirkung, insbesondere hinsichtlich Brustkrebs, hätten und daher die Anwendung des Vorsorgeprinzips angebracht sei. Durch das Vorsorgeprinzip würden Kosmetikfirmen angeregt, «ebenso wirksam[e], aber [für die Gesundheit der Bevölkerung] weniger gefährlich[e]» Lösungen zu entwickeln. Im Januar 2022 befasste sich die WBK-SR mit dem Anliegen. Sie sprach sich mit 8 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gegen Folgegeben aus, da die Anhörung von Kantonsvertreterinnen und -vertretern und des zuständigen Bundesamtes ergeben habe, dass gemäss gegenwärtigem Wissensstand kein Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen in Deos und Brustkrebs bestehe. Ebenfalls gegen das Kantonsbegehren spreche, dass durch die Anwendung des Vorsorgeprinzips ein einseitiges Handelshemmnis geschaffen würde. In der Frühjahrssession 2022 wurde dem Genfer Anliegen in der kleinen Kammer stillschweigend keine Folge gegeben.

Für ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten (Kt.Iv. 21.321)

In der Sommersession 2019 befasste sich der Nationalrat mit der Standesinitiative des Kantons Neuenburg, welche eine Steuer auf Produkte mit zugesetztem Zucker forderte. Wie bereits die vorberatende SGK-NR und die kleine Kammer zeigte sich eine Mehrheit der Nationalrätinnen und -räte nicht überzeugt vom Geschäft. Zwar betonte Bea Heim (sp, SO) im Namen der Kommissionsminderheit noch einmal den Handlungsbedarf – unter anderem hätten die Kosten von nicht übertragbaren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Fettleibigkeit Auswirkungen auf die Prämien –, ausser bei der Grünen- und der SP-Fraktion sowie bei zwei Mitgliedern der CVP-Fraktion fand sie hierfür aber keine Zustimmung. Mit 121 zu 43 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit, die für Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und eine verstärkte Gesundheitskompetenz wie auch für eine gute Prävention plädierte, und gab der Standesinitiative keine Folge.

Steuer auf zuckerhaltige Produkte

Im Februar 2019 behandelte die SGK-NR die Standesinitiative des Kantons Neuenburg, welche eine Steuer auf Produkte mit zugesetztem Zucker forderte. Mit ähnlichen Gründen wie bereits ihre Schwesterkommission gab die SGK-NR dem Vorstoss mit 16 zu 7 Stimmen keine Folge. Eine Kommissionsminderheit um Bea Heim (sp, SO) begrüsste jedoch das Geschäft mit dem Verweis, dass im Ausland positive Erfahrungen mit den entsprechenden Abgaben gemacht würden.

Steuer auf zuckerhaltige Produkte

Mit einer Standesinitiative forderte der Kanton Neuenburg das Parlament auf, die Zweckmässigkeit eines Spezialgesetzes bezüglich zuckerhaltiger Produkte zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzunehmen. Dadurch sollten Krankheiten bekämpft werden, welche auf erhöhten Zuckerkonsum zurückgeführt werden können. Konkret forderten die Initianten, jenen Zucker zu besteuern, der bei der Herstellung zugesetzt wird. Der Steuererlös sollte präventiven Zwecken zugutekommen. Darüber hinaus sollte im Gesetz die Beschränkung von Werbung für Nahrungsmittel mit hohem Energiegehalt festgehalten werden und eine Definition erfolgen, welche Berufsgruppen von der Steuer betroffen wären. Als Gründe für sein Anliegen führte der Kanton Neuenburg unter anderem die sich zunehmend ausweitende „Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie“ sowie die damit verbundenen Gesundheitskosten an. Zudem würden sich in Ländern, welche bereits eine solche Steuer eingeführt hatten, durchaus positive Effekte zeigen, was den Zuckerkonsum anbelangt.
Die SGK-SR empfahl mit 9 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) der Initiative keine Folge zu geben, da im Zusammenhang mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 der freiwillige Ansatz gewählt worden war. Deshalb solle auch bei der hier betroffenen Verbesserung der Lebensmittelzusammensetzung weiterhin das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Ferner hatte der Bundesrat 2015 zusammen mit multinationalen Schweizer Konzernen und KMU ein Memorandum of Understanding (Erklärung von Mailand) unterschrieben, in welchem eine Zuckergehaltsreduktion von Joghurts und Frühstückszerealien innerhalb von vier Jahren festgelegt worden war. Solange das gemeinsame Vorgehen mit der Wirtschaft zielführend sei, bestehe aus Sicht der Kommission kein weiterer Handlungsbedarf. Die Kommission stellte zudem die Frage, inwiefern sich die Zuckersteuer überhaupt als Gesetz realisieren liesse und ob sie stattdessen nicht doch Eingang in die Verfassung finden müsste.
In der Ständeratsdebatte legte SGK-Mitglied Ivo Bischofberger (cvp, AI) die Argumente der Kommission erneut dar. Zwar setzte sich Didier Berberat (sp, NE) noch einmal für die Initiative ein: Damit wolle man nicht nur den Zuckergehalt senken, sondern auch präventiv wirken. Es sei zudem von äusserster Wichtigkeit, einen klar abgesteckten Zeitplan zu haben, um den von Zucker verursachten Krankheiten entgegentreten zu können. Der Neuenburger konnte sich jedoch zu wenig Gehör verschaffen, der Ständerat gab der Standesinitiative mit 24 zu 3 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) keine Folge.

Steuer auf zuckerhaltige Produkte