Nachdem die Änderung des Transplantationsgesetzes in beiden Räten in der ersten Beratung bezüglich der grundsätzlichen Ausgangslage für die Organspende zahlreiche Wortmeldungen ausgelöst hatte, gab es für die Differenzbereinigung noch wenige offene Punkte. Die SGK des Ständerates beharrte denn auch nicht auf der eigenen Fassung und brachte sich in drei von vier Differenzen auf eine Linie mit der grossen Kammer. Sprecherin Egerszegi (fdp, AG) gelang es, die Beratung speditiv zu gestalten. Es blieb schliesslich bei einer Differenz; sie wurde vom Plenum bestätigt. Es ging im entsprechenden Passus um Strafmasse bei Vergehen im Zusammenhang mit Organspenden. Der Nationalrat hatte die Bestimmung um die Möglichkeit erweitert, auch Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten zu verhängen. Dies widerspreche jedoch der generellen Neuausrichtung im Strafgesetzbuch, in dem inzwischen kurze Gefängnisstrafen aufgehoben und durch Geldstrafen ersetzt worden sind. Damit ging das Geschäft zurück in die Volkskammer.

Änderung des Transplantationsgesetzes (BRG 13.029)