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2003 hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Wäsche von Drogengeldern eingeleitet. 2010 hatte sie dann schliesslich Klage eingereicht. Der Fall sollte zum Verhängnis gleich für zwei Bundesanwälte werden. Der Rücktritt von Valentin Roschacher im Jahr 2006 und insbesondere die Nichtwiederwahl von Erwin Beyeler im Berichtsjahr waren unmittelbar mit dem Fall Holenweger verknüpft. Im April 2011 hatte das Bundesstrafgericht Holenweger frei gesprochen und die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft allesamt demontiert. Der Freispruch wurde in der Presse denn auch als Debakel für Beyeler interpretiert. Der Freispruch war Wasser auf die Mühlen der SVP, die mutmasste, dass die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat 2007 ebenfalls mit dem Fall Holenweger zu tun gehabt haben musste. Blocher war damals vorgeworfen worden, in ein Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sei. Mit dem Freispruch Holenwegers erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos. Ende November kam auch die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments zum Schluss, dass der ehemalige Bundesrat nicht an einem Komplott gegen den ehemaligen Bundesanwalt beteiligt gewesen war.

Justizaffäre Holenweger

Im April musste sich die Post vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Zuwiderhandlung gegen das Geldwäschereigesetz verantworten. Dabei ging es um eine Barauszahlung von CHF 4,6 Mio. in Tausendernoten an einem Postschalter in Solothurn an eine Anlagefirma, die des gewerbsmässigen Betrugs und der Veruntreuung angeklagt ist. Als erstes Schweizer Finanzunternehmen wurde die Postfinance der Geldwäscherei schuldig gesprochen und mit einer Viertelmillion Franken gebüsst. Entscheidend für den Schuldspruch war nicht ein schuldhaftes Verhalten der Angestellten, sondern vielmehr die fehlende materielle Prüfung des Sachverhalts aufgrund eines mangelhaften internen Reglements im Fall von Barauszahlungen hoher Summen. Am Tag nach der Urteilsverkündung kündigte die Post Berufung an.

Verstoss gegen das Geldwäschereigesetz 2010
Dossier: Postfinance

Durch das von Nationalrätin Wyss (gp, SO) eingereichte Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die Unterstellung des Immobiliensektors unter das Geldwäschereigesetz (GwG) erneut zu prüfen. Dies war in einem Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung der revidierten Empfehlung der internationalen Expertengruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei, Financial Action Task Force (FATF/GAFI), im Jahr 2005 bereits beantragt worden. Aufgrund der ablehnenden Haltung in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat damals aber darauf und begnügte sich damit, dass durch die Bestimmung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) nicht nur Finanzintermediäre erfasst sind. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Frühjahrssession 2011.

Unterstellung des Immobiliensektors unter das Geldwäschereigesetz (Po. 10.4061)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Nach dem Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat das Eurojust-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Vertrag regelt die Kooperation auf dem Gebiet der Justiz und insbesondere die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen. Explizit festgeschrieben ist auch der Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Das Vertragswerk legt insbesondere die Zusammenarbeit bei schwerer Kriminalität fest, so beispielsweise bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenschmuggel, Geldwäscherei oder kriminellen Organisationen. Eine Minderheit Schwander (svp, SZ) stellte bei den Beratungen in der grossen Kammer den Antrag auf Nichteintreten. Begründet wurde dieser mit der unklaren Anwendung des Gesetzes beim Datenaustausch; so sei nicht eindeutig, welche Daten übermittelt werden müssten. Ebenso sollte nach Ansicht der Minderheit dieser Informationsaustausch nach wie vor ausschliesslich über die verfahrensmässig geordnete Rechtshilfe in Strafsachen abgewickelt werden. Dem entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das Abkommen eine effizientere Zusammenarbeit erlaube – was in Fällen schwerer Kriminalität oftmals entscheidend sei. Zudem fügte sie an, dass die Schweiz bei den konkreten Einzelfällen das Vertragswerk nur anwenden würde, wenn es das Schweizer Gesetz zulasse. Der Nationalrat folgte der Argumentation der Justizministerin und stimmte dem Abkommen zu. Einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Der Fall Tinner beschäftigte Politik und Medien 2010 weiterhin. Das Bundesgericht wies zu Beginn des Berichtjahrs eine Beschwerde seitens der Bundesanwaltschaft ab, die eine uneingeschränkte Einsicht in die umstrittenen Akten verlangt hatte. Das Gerichtsurteil bestätigte den Bundesrat einstweilen in seinem Vorgehen, brisante Papiere zu diesem Fall unter Verschluss zu halten. Im Dezember beantragte dann aber der eidgenössische Untersuchungsrichter Anklage gegen die Familie Tinner und forderte Akteneinsicht. In seinem Bericht machte er Verstösse gegen das Kriegsmaterial- und das Geldwäschereigesetz geltend. Darüber hinaus kritisierte er die Einschränkung der Akteneinsicht zulasten der Bundesanwaltschaft durch den Bundesrat scharf. Es sei rechtsstaatlich bedenklich, wenn die eine Gewalt die andere nicht respektiere und behindere.

Causa Tinner

Le Conseil des Etats a approuvé l’accord avec l’unité de coopération judiciaire de l’UE Eurojust visant au renforcement de la coordination et de la coopération entre les autorités pénales des pays concernés dans la lutte contre le terrorisme, la participation à des organisations criminelles, la traite des êtres humains, le trafic illicite de stupéfiants, les escroqueries, les fraudes et le blanchiment d’argent. Le Conseil fédéral a estimé indispensable d’institutionnaliser cette collaboration dans un but de transparence et de sécurité du droit.

Eurojust-Abkommen
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Le ministère public soleurois a déposé plainte contre PostFinance pour blanchiment d’argent. Le parquet lui reproche l’absence de contrôle de l’origine et de l’utilisation des fonds déposés par les clients. Dans le cas d’espèce, un retrait suspect de CHF 4,6 millions n’aurait fait l’objet que d’un contrôle minimal de conformité aux règles internes. La direction de l’entreprise publique a répliqué immédiatement, jugeant ces reproches infondés et assurant le strict respect des prescriptions légales et réglementaires en matière de lutte contre le blanchiment.

Verstoss gegen das Geldwäschereigesetz 2010
Dossier: Postfinance

Nach siebenjähriger Untersuchung schloss die Bundesanwaltschaft die Ermittlungsakte gegen den Bankier Oskar Holenweger und klagte ihn wegen Geldwäscherei an. Der Fall hatte sich zu einem eigentlichen „Politkrimi“ entwickelt, in dem der Rücktritt von Valentin Roschacher und die mutmasslich damit verbundene Abwahl von Bundesrat Blocher die Höhepunkte darstellten. Der mit diesem Fall beklagte Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust löste im Parlament Vorstösse und Interpellationen vor allem seitens der SVP aus, die sich nach dem Fall Roschacher eingehend mit der Institution Bundesanwaltschaft auseinandergesetzt hatte (z.B. die Frage Schlüer (svp, ZH) (10.5200). Allerdings scheiterte die Motion der SVP-Fraktion, die ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung einleiten wollte, im Nationalrat relativ deutlich.

Justizaffäre Holenweger

Das Parlament genehmigte die vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagene Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Diese Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’action financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden. Beide Ratskammern stellten sich einstimmig hinter die neuen Regeln. In der Detailberatung verstärkten sie die Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Meldungen über verdächtige Transaktionen machen.

Verschärfung des Geldwäschereigesetzes (BRG 07.064)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Der Bundesrat veröffentlichte im Berichtsjahr seine Botschaft für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die vorgeschlagenen Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’acton financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden.

Verschärfung des Geldwäschereigesetzes (BRG 07.064)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Nachdem im Vorjahr ein Vorentwurf für eine Verschärfung der strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung der Geldwäscherei an der heftigen Kritik im Vernehmlassungsverfahren gescheitert war, skizzierte Bundesrat Merz im September die Grundzüge einer neuen, massiv abgespeckten Vorlage. Den Einbezug von Vortaten zur Geldwäscherei wie gewerbsmässiger Schmuggel, Produktepiraterie oder Börsenkursmanipulationen behielt er bei. Neu soll auch für nicht zustande gekommene Geschäfte mit Verdacht auf Geldwäscherei eine Meldepflicht bestehen. Bei unbedeutenden Transaktionen sollen die Finanzintermediäre hingegen von den Sorgfaltspflichten entbunden werden.

Verschärfung des Geldwäschereigesetzes (BRG 07.064)
Dossier: Geldwäschereigesetz

La Suisse a restitué au gouvernement angolais 21 millions de dollars jusqu’ici bloqués sur des comptes bancaires en Suisse. Ce montant constitue le reliquat d’une affaire complexe sur laquelle avait longtemps plané le soupçon d’une gigantesque opération de blanchiment d’argent. Afin que l’argent ne se volatilise pas, la somme sera affectée dans sa totalité à des projets de développement, et les déboursements seront soumis à une stricte surveillance.

Restitution de 21 millions de dollars au gouvernement angolais

Zu Jahresbeginn gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes in die Vernehmlassung. Es geht bei der Revision vor allem darum, die von einer internationalen Arbeitsgruppe (FATF/GAFI) erlassenen Empfehlungen umzusetzen. Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung des Geldwäschereibegriffs auf Geschäfte mit Erlösen von Produktpiraterie, Menschenschmuggel sowie aus Insidergeschäften an der Börse. Weitere Berufe ausserhalb des Finanzsektors (z.B. Kunst- und Edelmetallhändler) sollen zudem dem Geldwäschereigesetz und seinen Kontrollmechanismen (Identifikation der Kunden etc.) unterstellt werden. Die Reaktionen fielen bei den bürgerlichen Parteien und der Bankiervereinigung, die vor einer Überregulierung warnten, sehr negativ aus. Bundesrat Merz gab daraufhin bekannt, dass das Projekt einstweilen auf Eis gelegt und später gründlich überarbeitet werde.

Verschärfung des Geldwäschereigesetzes (BRG 07.064)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative (01.450) eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war.

In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.

Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.

Bei der Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf 15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück.

Ratifikation der UNESCO-Konvention und Änderung des Kulturgütertransfergesetzes zum Schutz vor illegalem Handel (BRG 01.077)

Dans le courant de l’été que le ministère des affaires étrangères a été secoué par un nouveau scandale. L’ambassadeur au Luxembourg, Peter Friedrich, a été mis en détention préventive à Berne, soupçonné de blanchiment d’argent dans le cadre de transactions privées. Alerté par une banque du Grand Duché, le Ministère public de la Confédération s’était décidé à ouvrir une enquête. Suspendu dans un premier temps, il a finalement quitté les services diplomatiques d’un commun accord avec son employeur en prenant sa retraite anticipée. Il a été inculpé pour blanchiment et faux dans les titres. Tirant les premières conclusions de cette affaire, Joseph Deiss a rappelé à ses collaborateurs, lors de la traditionnelle conférence des ambassadeurs, la nécessité d’un renforcement des dispositions légales concernant leurs activités annexes. La CPE a par ailleurs déposé une motion (02.3388) priant le gouvernement de proposer des modifications légales allant dans le sens d’une interdiction de l’exercice d’activités lucratives par les diplomates.

Mise en détention préventive de l’ambassadeur au Luxembourg Peter Friedrich

Die Bankenkommission gab einen Entwurf für eine Verordnung in die Vernehmlassung, welche die bisher in Rundschreiben festgehaltenen Richtlinien für den Vollzug des Geldwäschereigesetzes expliziter ins Recht fassen soll. Dabei sind – vor dem Hintergrund der Suche nach finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und nach den neuesten Fällen von Konten ausländischer Politiker (Abacha: Im Fall Abacha hatte die UBS mit zweijähriger Verspätung entdeckt, dass ein Konto eines langjährigen englischen Kunden via Vollmachten Verbindungen zu Familienmitgliedern des ehemaligen nigerianischen Staatschefs Abacha aufwies. Dank eines Vergleichs des nigerianischen Staates mit der Abacha-Familie soll Nigeria die auf Bankkonten im Ausland (davon etwa die Hälfte in der Schweiz) blockierten Guthaben im Wert von 1,9 Mia Fr. auch ohne Durchführung von zeitaufwändigen Prozessen gegen den Abacha-Clan erhalten. Montesinos: Ein Teil der blockierten Vermögenswerte von Montesinos konnte an Peru erstattet werden) bei Schweizer Banken – auch einige Verschärfungen und Präzisierungen vorgesehen. So sollen die Banken verpflichtet werden, ihre Kundenbeziehungen und Transaktionen in Risikokategorien zu unterteilen, und die als riskant eingestuften mit einem automatisierten Kontrollsystem zu überwachen. Für Kunden mit erhöhtem Risiko müssen zudem persönliche Kundenkontakte gepflegt werden. Um zu verhindern, dass ein Kunde, den eine Bank als zu riskant einschätzte, problemlos zu einer anderen Bank wechseln kann, soll letztere Erkundigungen über die Gründe für die Beendigung der früheren Geschäftsbeziehung einholen dürfen.

Vollzug des Geldwäschereigesetzes

Die Affäre um die Rückführung der in der Schweiz seit mehr als einem Jahrzehnt blockierten Vermögenswerte des philippinischen Ex-Präsidenten Marcos näherte sich ihrem Abschluss. Zu Jahresbeginn publizierte das Bundesgericht seinen Entscheid über die Überweisung von weiteren rund CHF 540 Mio. auf ein Sperrkonto in Manila. Das BAP wurde vom Gericht angewiesen, die Überweisung vorzunehmen, wenn die philippinischen Behörden die Erfüllung der schweizerischen Bedingungen (insbesondere Garantie für die Durchführung eines ordentlichen Prozesses zur Einziehung und Verteilung sowie Berichterstattung über die Entschädigungen für Folteropfer) zusichern. Nachdem das BAP die Zusicherungen akzeptiert hatte, wurden auf seine Weisung die Gelder in zwei Tranchen im April und, nachdem das Bundesgericht noch die letzten dagegen eingereichten Beschwerden abgelehnt hatte, im Juli in die Philippinen überwiesen.

Marcos-Gelder

Im Zusammenhang mit der im Vorjahr durchgeführten Suche nach Vermögenswerten des ehemaligen zairischen Staatschefs Mobutu sprach die EBK eine Rüge gegen eine Bank aus, welche derartige Konten zuerst verschwiegen hatte. Da die Bank den Verantwortlichen entlassen und zudem organisatorische Massnahmen eingeleitet hatte, sah die Bankenkommission von schärferen Sanktionen ab. Sie kündigte an, dass sie beabsichtige, den Umgang mit Geldern von ausländischen Amtsinhabern im Rahmen einer Revision der Geldwäschereirichtlinien expliziter zu kodifizieren. Die Vermögenswerte Mobutus (rund CHF 6 Mio. auf Konten und eine Villa) blieben weiterhin gesperrt, da die Behörden des Kongo der wiederholten Aufforderung des BAP, nähere Informationen über den Zusammenhang dieser Werte mit den Mobutu vorgeworfenen Delikten zu liefern, nicht nachgekommen waren.

Mobutu Sperre über Konten und andere Vermögenswerte

Auch im Fall der wegen Korruption angeklagten ehemaligen pakistanischen Ministerpräsidentin Benazir Bhutto gewährten die Schweizer Gerichtsbehörden Rechtshilfe und blockierten die auf Schweizer Banken liegenden Vermögenswerte. Bis Mitte Oktober konnten auf diversen Konten rund CHF 20 Mio. gesperrt werden. Aufgrund eines 1991 eingeleiteten Rechtshilfeverfahrens hat die Schweiz der Republik Mali CHF 3.9 Mio. überwiesen, die der ehemalige Präsident Moussa Traoré auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte. Aussergewöhnlich an diesem Fall war, dass die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Anwaltskosten Malis übernommen hatte. Auf Beschluss des Bundesgerichts wurde ebenfalls eine erste Tranche von US$ 120 Mio. aus den seit 1986 in der Schweiz blockierten Vermögensteilen von Ex-Präsidenten Ferdinand Marcos an die philippinischen Behörden überwiesen; weitere Konten sollen 1998 freigegeben werden. Diese Rückerstattung erfolgte, obwohl die philippinische Justiz noch kein rechtsgültiges Urteil in bezug auf das illegale Zustandekommen des Marcos-Vermögens gefällt hat. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit einer Auslegung des neuen Rechtshilfegesetzes. Es entspreche dessen Sinn und Geist, bei offensichtlich unrechtmässig erworbenen Geldern so zu verfahren, wenn der Empfängerstaat ein späteres faires Gerichtsverfahren garantieren könne.

Marcos-Gelder

Das Parlament verabschiedete das neue Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor. Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft. Dieses war, wie bereits in der vorberatenden Kommission, gänzlich unbestritten. Als einzig erwähnenswerte materielle Änderung nahm der Rat die Strafbarkeit der vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verletzung der Meldepflicht in den Text auf. Da der Ständerat nur in einigen Details von diesen Beschlüssen abwich, konnten die Differenzen rasch ausgeräumt werden. Das neue Gesetz wurde in der Herbstsession ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (BRG 96.055)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Der föderalistische Charakter des Justizsystems, welches dem Bund nur bei wenigen Delikten (im wesentlichen Drogenhandel, Geldfälschung und Sprengstoffanschläge) eigene Ermittlungsbefugnisse zugesteht, erweist sich oft als Hindernis für eine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Bundesrat Koller gab deshalb im Frühjahr eine Teilrevision des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung, welche der Bundesanwaltschaft bei kantons- oder grenzübergreifenden sowie bei komplizierten Fällen mehr Kompetenzen bei der Ermittlung einräumen möchte. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich als zu wenig weit gehend beurteilt. Unbestritten war die Kompetenz der Bundesbehörden, namentlich in den Bereichen der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens Voruntersuchungen durchzuführen. Als ineffizient und zu kompliziert wurde hingegen kritisiert, dass danach die gerichtliche Untersuchung wieder an die Kantone delegiert würde, und nicht die Bundesanwaltschaft die Anklage vor den Gerichten vertreten kann. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz schlug vor, die Bundesanwaltschaft zu einer Untersuchungsbehörde für bedeutende und grenzüberschreitende Verbrechen auszubauen und sie als Anklägerin vor einem neuzuschaffenden erstinstanzlichen Bundesstrafgericht antreten zu lassen. Als längerfristige Lösung wurde diese Idee auch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren unterstützt. Kurzfristig möchten diese, dass die Bundesanwaltschaft in aussergewöhnlichen Fällen subsidiäre Ermittlungskompetenz erhält und vor den kantonalen Gerichten als Anklägerin auftreten darf.

Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung

Ein US-Appellationsgericht in Kalifornien hiess die Rekurse der Schweizerischen Kreditanstalt und des Schweizerischen Bankvereins gegen die 1995 von einem Bezirksgericht verfügte Herausgabe von rund US$ 475 Mio an die Folteropfer des Marcos–Regimes gut. In der Begründung übernahm die Rekursinstanz die schweizerische Argumentation, dass für in der Schweiz eingefrorene Gelder nicht amerikanische, sondern schweizerische Gerichte zuständig sind. Im Januar fanden in Hongkong erstmals Gespräche zwischen der philippinischen Regierung, den Marcos-Erben sowie Vertretern der Folteropfer des Marcos-Regimes statt, um einen Ausweg aus dem Streit über die seit zehn Jahren in der Schweiz blockierten Gelder zu finden. Die Initiative zu diesen Gesprächen, an denen auch Vertreter der Justizbehörden der USA und der Schweiz teilnahmen, war von den Schweizer Grossbanken SKA und SBV ausgegangen. Sie brachten aber keine Einigung. Gegen Jahresende tauchte ein neuer Anspruchsberechtigter auf. Ein amerikanisches Gericht sprach einem offenbar von Marcos beraubten philippinischen Schatzsucher eine Entschädigung von nicht weniger als US$ 40.5 Mrd. zu.

Marcos-Gelder

Am 17. Juni legte der Bundesrat die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vor. Dieses soll Lücken im zur Zeit gültigen Gesetz schliessen, indem zusätzlich zu den Banken auch andere Leistungsanbieter des Finanzsektors einbezogen werden. Damit würde ein den ganzen Finanzsektor abdeckender einheitlicher Standard der Sorgfaltspflichten geschaffen, welcher insbesondere die Identifizierungs- und Ausweispflicht für Kunden sowie die Feststellung der effektiv wirtschaftlich berechtigten Person umfasst. Als auch den Bankensektor betreffende Neuerung sieht der Entwurf zudem eine Meldepflicht für Transaktionen vor, bei denen ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Ist eine derartige Meldung an die Behörden erfolgt, müssen die entsprechenden Vermögenswerte automatisch blockiert werden; der Kunde oder Dritte dürfen jedoch über die Meldung nicht informiert werden. Der Kritik der Banken am ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf von 1994 wurde insofern Rechnung getragen, als die Meldepflicht (nicht aber das Melderecht) entfällt, wenn auf die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung verzichtet worden ist. Zur Entgegennahme der Meldungen soll gemäss Vorschlag des Bundesrates eine zentrale Stelle im Bundesamt für Polizeiwesen geschaffen werden, welche die Informationen koordiniert und sie an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.

Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (BRG 96.055)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Ebenfalls weiterhin auf schweizerischen Banken eingefroren blieben die seit 1986 blockierten Vermögenswerte des ehemaligen haitischen Diktators Duvalier. Das damals von der neuen Regierung angekündigte Begehren um Rechtshilfe ist bis heute nicht gestellt worden.

Blockierte Gelder von Jean-Claude Duvalier