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Ein Postulat Maret (cvp, VS) verlangte vom Bund die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse der von Unternehmen ergriffenen Massnahmen bei Angehörigenbetreuung durch ihre Angestellten. Die CVP-Ständerätin verwies in ihrer Begründung auf eine Studie des Büros für Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Studien (BASS), die aufzeige, dass fast alle Unternehmen diesbezüglich Massnahmen ergriffen und dass die Mehrheit der verantwortlichen Personen diese aus einer Kosten-Nutzen-Perspektive positiv beurteilten. Der Nutzen solcher Massnahmen komme in der öffentlichen Diskussion jedoch oft zu kurz, weswegen eine Kosten-Nutzen-Analyse helfen könne, weitere Unternehmen zum Ergreifen zusätzlicher Massnahmen zu ermutigen. In seiner ablehnenden Antwort verwies der Bundesrat auf das 2019 verabschiedete Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, dessen Massnahmen ebenfalls evaluiert werden sollen. Eine Analyse bestehender Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt erachtete er deswegen als verfrüht. Anders sah dies der Ständerat, der das Postulat in der Sommersession 2021 mit 31 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung annahm.

Kosten-Nutzen-Analyse der von Unternehmen ergriffenen Massnahmen bei Angehörigenbetreuung ihrer Angestellten (Po. 21.3232)

Da im September 2020 der zur Erfüllung des Postulats erforderliche Bericht «Gewalt im Alter verhindern» erschienen war, schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2021 das entsprechende Postulat aus der Feder von Ida Glanzmann-Hunkeler (mitte, LU) ab.

Prévenir la violence sur les personnes âgées (Po. 15.3945)

Mittels Postulat forderte Daniel Frei (sp, ZH) den Bundesrat zu einer Bestandsaufnahme der Situation der unfreiwilligen Einsamkeit in der Schweiz auf. Weiter soll aufgezeigt werden, wie dieses Phänomen auf politischer Ebene angegangen werden könnte. Der Postulant begründete sein Geschäft mit Studien aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, gemäss welchen ein erheblicher Bevölkerungsanteil – tendenziell vor allem ältere Personen – mit unfreiwilliger Einsamkeit zu kämpfen habe. Einsamkeit könne zu physischen und psychischen Erkrankungen führen und «negative soziale Auswirkungen» sowie finanzielle Folgen haben. In den besagten Staaten versuche man dem Problem mit gezielten Kampagnen und der Formulierung von Einsamkeitspolitiken zu begegnen. Es sei davon auszugehen, dass die Situation in der Schweiz vergleichbar sei. Der Bundesrat bekräftigte in seiner Stellungnahme die Bedeutung «[s]oziale[r] Teilhabe […] für eine gute psychische Gesundheit». Angesichts der diesbezüglich bereits unternommenen Anstrengungen – etwa im Zusammenhang mit der Strategie Gesundheit 2020 – sei er jedoch Ansicht, dass es keines spezifischen Berichts bedürfe. Das Postulat kam in der Sondersession 2021 in den Nationalrat. Melanie Mettler (glp, BE), welche das Geschäft zwischenzeitlich übernommen hatte, verzichtete auf ein Votum, woraufhin das Anliegen diskussionslos mit 95 zu 85 (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt wurde. Während die Ja-Stimmen aus dem Lager der geschlossen stimmenden SP-, GLP- und Grünen-Fraktion sowie von 7 Mitgliedern der Mitte-Fraktion stammten, sprachen sich neben 18 Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Mitte-Fraktion auch die SVP- und die FDP-Fraktion geschlossen respektive praktisch geschlossen gegen das Postulat aus.

Gegen die Einsamkeit. Soziale Isolation als gesellschaftliches Phänomen politisch angehen (Po. 19.3487)

En octobre 2020, le Conseil national a rejeté un postulat Funiciello (ps, BE), qui demandait des éclaircissements sur les conséquences sociales de la gestion de la crise du coronavirus. Se basant sur une étude de l'OCDE, la députée socialiste explique que certains groupes de la population (comme les femmes, les personnes de couleur ou les personnes exilées) souffrent plus de la crise sanitaire. Cela s'explique notamment par un accès différent au travail rétribué ou une surreprésentation dans le domaine professionnel des soins. Tamara Funiciello demandait au Conseil fédéral de rédiger un rapport sur l'impact de la crise sur ces groupes plus vulnérables, afin d'en tirer des enseignements pour l'avenir. Alain Berset, ministre en charge de l'Intérieur, s'est prononcé au nom de son collège pour une acceptation du postulat, soulignant que ces questions seront de toute façon abordées dans un rapport sur la gestion de la crise plus large, déjà mandaté à l'administration. Martina Bircher (udc, AG), qui a combattu le postulat, a présenté la position de l'UDC, qui estime qu'un rapport ne rendrait pas le virus «plus juste» et qu'il n'était pas nécessaire de créer une crise du genre en plus d'une crise sanitaire. Elle a également avancé les coûts bureaucratiques d'un tel texte. Le PLR et une large majorité du groupe du centre se sont montrés du même avis, faisant échouer le postulat avec 98 voix contre, 80 voix pour, sans abstentions.

Gerechte Krisenführung? (Po. 20.3398)

Barbara Gysi (sp, SG) forderte in einem im Sommer 2020 eingereichten Postulat eine Aufarbeitung der Corona-Krise. Sie fügte sich damit in eine Reihe von ähnlichen Vorstössen ein, wobei sie sich spezifisch auf die Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen konzentrierte. Der Bundesrat sollte demnach etwa Fragen zur Vorbereitung der Heime auf die Pandemie, zur Umsetzung ihrer Vorgaben, zur Situation des Personals oder zur Unterstützung der Heime durch Bund und Kanton beantworten, die Auswirkungen der Massnahmen auf Bewohnerinnen und Bewohner, Personal und die Qualität der Heime untersuchen sowie notwendige Gesetzesanpassungen skizzieren. In ihrer Begründung verwies Gysi auf die grossen Probleme der Heime, aber auch auf deren unterschiedlichen Erfolg, die es zu untersuchen gelte. Nachdem der Bundesrat das Postulat zur Annahme empfohlen hatte, folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2020 dieser Empfehlung stillschweigend.

Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise (Po. 20.3721)

Anders als Barbara Gysi (sp, SG; Po. 20.3721), deren Postulat sich um die Aufarbeitung der Situation der Alters- und Pflegeheime während der Corona-Pandemie drehte, wollte Laurent Wehrli (fdp, VD) die Lage der älteren Personen während der Krise insgesamt analysieren lassen. Hauptziel des Postulats war dabei, für eine allfällige zweite Welle gewappnet zu sein, weshalb der Bericht in Erfüllung des Postulats vor allem eine Analyse der organisatorischen und strukturellen Massnahmen, eine Liste des notwendigen Materials sowie vorbereitende Massnahmen für eine zweite Welle beinhalten sollte. Zusätzlich sollten im Bericht aber auch die generationenübergreifenden Beziehungen und die Solidarität während der Krise sowie beispielsweise die Kostenaufteilung bei den verschiedenen Massnahmen angesprochen werden. Auch dieses Postulat nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2020 mit Zustimmung des Bundesrates stillschweigend an.

Covid-19. Situation für ältere Menschen (Po. 20.3724)

In der Herbstsession 2020 schrieb der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates, der das Postulat der SGK-NR zur Evaluation der kantonalen Systeme bezüglich Fallpauschalen und Globalbudget mit Vorliegen des Berichts als erfüllt erachtete, den Vorstoss stillschweigend ab.

Anwendung des DRG-Systems

In der Herbstsession 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat Hardegger (sp, ZH) über Fehlermeldesysteme und medizinische Erkenntnisse für die Verbesserung der Patientensicherheit ab, da die Anliegen des Vorstosses in das Bundesratsgeschäft «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» (BRG 18.047) aufgenommen wurden.

Qualitätssicherung

La vert'libérale Kathrin Bertschy souhaite charger le Conseil fédéral d'actualiser la comptabilité générationnelle. Ce modèle économique permet d'estimer la charge financière induite pour les générations actuelles et suivantes par les politiques fiscale et économique de l'État ainsi que la répartition des paiements et des transferts entre les différentes cohortes de naissance. Une telle projection avait déjà été réalisée par le SECO en 2004.
Selon le Conseil fédéral, les instruments de planification à long terme usités par le DFI et le DFF sont plus pertinents qu'une comptabilité générationnelle. Cependant, il admet que qu'une attention plus grande peut être portée sur l'équité intergénérationnelle. Le Conseil fédéral recommande alors de rejeter le postulat, mais le Conseil national l'a accepté par 157 voix contre 29 et 7 abstentions. La majorité des refus provient du groupe PDC, ainsi que de deux Verts et trois UDC.

Actualiser la comptabilité générationnelle (Po. 17.3884)

Mittels Postulat forderte die SGK-SR den Bundesrat auf, einen Bericht mit Empfehlungen für eine bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende auszuarbeiten. Dabei soll auf Themen wie Palliativ Care, ihre nachhaltige Sicherstellung in der ganzen Schweiz, ihre Finanzierung sowie Zugang zu dieser für alle Menschen eingegangen werden. Zudem sollen die gesundheitliche Vorausplanung, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der allfällige vom Bundesrat vorgesehene Regulierungsbedarf in den Bericht einfliessen. Hintergrund des Postulats waren die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 67 zum Thema «Lebensende».
Bedingt durch die höhere Lebenserwartung nehme der Bedarf nach Angeboten für eine würdige letzte Lebensphase und ein würdiges Sterben zu, so Paul Rechsteiner (sp, SG) für die Kommission während der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018. Man müsse dabei jedoch nicht am Nullpunkt beginnen, da durch die nationale Strategie Palliative Care 2010-2015 bereits viel Vorarbeit geleistet worden sei. Während Werner Hösli (svp, GL) das Postulat in einigen Punkten kritisierte – unter anderem würde mit dem Postulat ein teurer Markt für das schmerzlose Sterben angepeilt und der Titel des Vorstosses trage der hervorragenden Arbeit, die in diesem Gebiet getätigt werde, keine Rechnung –, sprach sich Alain Berset im Namen des Gesamtbundesrates für das Geschäft aus. Es sei bereits einiges in diesem Bereich gemacht worden, trotzdem gebe es noch wichtige medizinische und ethische Herausforderungen, die bewältigt werden müssten wie zum Beispiel die Förderung des Zugangs zu Palliativmedizin für Menschen, die den Rest ihres Lebens zuhause verbringen wollen. Zudem dürfe man die Komplexität in diesem Gebiet und die hohen Anforderungen an die beteiligten Fachleute nicht unterschätzen. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat an.

Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (Po. 18.3384)
Dossier: Palliative Care

Un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) demandait au Conseil fédéral un rapport exhaustif sur les mesures visant à prévenir la violence sur les personnes âgées. Considéré comme un groupe particulièrement vulnérable aux violences physiques et psychiques, il est nécessaire selon la députée PDC de mettre en œuvre un programme luttant contre ces violences, dont la dépendance financière peut faire partie. Malgré un avis défavorable du Conseil fédéral, qui estime la documentation existante à ce sujet suffisante, la chambre du peuple a accepté le postulat par 96 voix contre 92, avec une abstention. A noter que la députée avait lancé dans le même élan une motion (15.3946) visant l'instauration d'une campagne d'information sur ces violences, qu'elle a préféré retirer.

Prévenir la violence sur les personnes âgées (Po. 15.3945)

C'est in extremis que le postulat Heim (ps, SO), demandant une stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence touchant les personnes âgées, a été refusé par le Conseil national. En effet, la voix prépondérante du président Stahl (udc, ZH) a fait basculer le vote vers le non, face à l'égalité parfaite de 94 voix contre (venant exclusivement de l'UDC et du PLR) et 94 voix pour (provenant de tous les autres partis et d'un seul député UDC). La députée socialiste demandait au Conseil fédéral d'élaborer une stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence dont une personne âgée sur cinq est victime, selon des estimations récentes. Comme ces violences sont entre autres à imputer aux mauvaises conditions de travail du personnel soignant, il s'agirait pour le parlement de légiférer à ce niveau-là. Le Conseil fédéral s'est opposé au postulat, estimant que les différentes initiatives déjà mises en œuvre ainsi que la coopération entre les cantons et les différentes autorités compétentes étaient suffisantes.

Stratégie à l'échelle nationale pour lutter contre la violence touchant les personnes âgées

Eine Übersicht über die rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex zu erhalten, war das Bedürfnis der SGK des Nationalrates, die mit ihrem entsprechenden Postulat eine Bestandsaufnahme vom Bundesrat verlangte. Sie nahm damit ein älteres Anliegen auf. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf allfällige Ungleichbehandlungen der Kundinnen und Kunden privater und öffentlicher Spitexorganisationen bezüglich deren Rechte und Pflichten gelegt werden. Finanzierung, Mehrwertsteuer, die Qualität der Leistungen, Anstellungsbedingungen sowie Modalitäten über den Ausbildungsstand der Pflegenden sollten im geforderten Bericht erläutert werden. Ebenso sollte die Versorgungssicherheit thematisiert werden. Einstimmig hatte sich die Kommission entschlossen, dieses Postulat einzureichen. Ihre Sprecherin Herzog (svp, TG) verdeutlichte die Beweggründe für diesen Schritt mit der demografischen Entwicklung und den daher rührenden Herausforderungen für die Pflege und die Altershilfe. Grundsätzlich werde davon ausgegangen, dass es sowohl privater, als auch öffentlicher Dienstleister bedürfe, die Rahmenbedingungen für deren Tätigkeiten müssten jedoch abgesteckt werden. Gerade in Entlöhnungsfragen und buchhalterischen Bestimmungen zu Mehrwertsteuerpflicht und Subventionierung müsse Klarheit geschaffen werden. Die Kommission stützte sich für ihren Ausblick auch auf eine Studie der Universität Basel, gemäss welcher die Kosten im Pflegebereich bis 2035 beträchtlich steigen und jährlich über CHF 30 Mrd. betragen werden. Gegenüber dem Jahr 2012 entspreche dies einem Plus von 177 Prozent – eine „Kostenexplosion”, vor der Herzog und mit ihr die Kommission warnen wollte. In ihrem Votum wurde auch die Marktsituation angesprochen, die momentan neuen Modellen hinderlich sei. Insofern müsse man sich vergegenwärtigen, wie auch eine Versorgungslücke in der Pflege verhindert werden könne.
Der Bundesrat wollte von diesem Auftrag nichts wissen respektive verwies auf laufende Projekte, wie die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung, zu welcher der Schlussbericht zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt worden war. Zudem gab die Regierung auch zu bedenken, dass die Reglementierung von Spitexorganisationen Sache der Kantone sei, weswegen die Bundesgesetzgebung ohnehin nur beschränkte Wirkung entfalten könne. Einen Bericht zu erstellen sei daher nicht nötig. Gesundheitsminister Berset erwähnte im Rahmen der Behandlung des Postulats im Nationalrat in puncto Mehrwertsteuerpflicht auch noch einmal die Ansicht der Regierung, wie sie bereits zu einem älteren Geschäft formuliert worden war und offensichtlich immer noch ihre Gültigkeit hatte: Steuerausnahmen beeinträchtigten die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne. Gegen den Willen der Regierung wurde das Postulat vom Plenum aber mit 114 zu 61 Stimmen und 7 Enthaltungen gutgeheissen.

Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (Po. 16.3909)
Dossier: Rechte und Pflichten diverser Spitex-Organisationen

En août 2007, le Conseil fédéral avait établi un rapport sur la politique de la vieillesse. Considérant l’évolution des conditions-cadres au sein de la Confédération, des cantons et des communes ainsi que des conditions de vie des personnes âgées, la députée Leutenegger Oberholzer (ps, BL) enjoint le Conseil fédéral par le biais d’un postulat à réviser la stratégie de la Suisse en matière de politique de la vieillesse. Les sept sages ont recommandé de rejeter le postulat, le Conseil national quant à lui, ne s’est pas encore prononcé.

stratégie de la Suisse en matière de politique de la vieillesse

Ein im Herbst angenommenes Postulat Hardegger (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verbindlich umgesetzt werden können. Dabei geht es namentlich um die Qualitätssicherung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen. Die bis anhin freiwillige Umsetzung von Systemen, Standards, Leitlinien und Massnahmen in der Patientinnen- und Patientensicherheit, welche Fehler aufdecken und vermeiden sollen, sei angesichts des Umfangs des vermeidbaren Leids und der einzusparenden Kosten nicht länger haltbar, so die Einschätzung Hardeggers. Es seien daher flächendeckend Fehlererfassungssysteme einzurichten und medizinische Erkenntnisse umzusetzen. Ausserdem brauche es eine Kontrollinstanz, welche im Falle von Unterlassungen Sanktionen aussprechen könne. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und merkte bereits in seiner Antwort an, dass er im Rahmen seiner Qualitätsstrategie im schweizerischen Gesundheitswesen ebensolche Programme umsetzen wolle. Das Geschäft wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen.

Qualitätssicherung

In der Wintersession 2013 nahm der Nationalrat ein Postulat Weibel (glp, ZH) an, gemäss dem der Bundesrat darlegen soll, welche Änderungen für eine Beibehaltung der Möglichkeit, ab einem Alter von 59 respektive 60 Jahren weiterhin Überträge von einer Säule-3a-Einrichtung auf eine andere Säule-3a-Einrichtung zu tätigen, nötig wären. Diese Überträge sollten gemäss der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der schweizerischen Steuerbehörden zukünftig nicht mehr möglich sein, erklärte der Postulant. Er vermutete, dass die Steuerbehörden darauf bestünden, das «Vorsorgeguthaben sofort statt längstens in zehn Jahren zu besteuern», was er als kurzfristige Steuerpolitik kritisierte. Diskussionslos nahm der Nationalrat das Postulat an, nachdem es auch der Bundesrat zur Annahme empfohlen hatte.

Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen

In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 12.4099) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte. (Vgl. hier)

Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte

Mit einem im Juni des Berichtsjahres vom Nationalrat überwiesenen Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH) wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen, die in Schweizer Privathaushalten Altersbetreuungsdienste leisten, verbessert werden können. Es ist beobachtet worden, dass Care-Arbeit zunehmend durch Pendelmigrantinnen aus Deutschland und den osteuropäischen EU-Staaten übernommen wird. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neu entstandenen Arbeitsmarkt seien diffus, teilweise lückenhaft und böten ungenügenden Arbeitnehmerschutz. Die Postulantin merkte an, dass mit einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungspersonal in Privathaushalten der Erlass rechtlicher Rahmenbedingungen unerlässlich sei. Der Bundesrat teilte das Anliegen uneingeschränkt und beantragte dessen Annahme, die durch den Rat stillschweigend erfolgte.

Altersbetreuungsdienste

Im Dezember 2003 hiess der Nationalrat zwei Postulate seiner SGK gut, welche den Bundesrat ersuchen, zusammen mit der Vorlage zur monistischen Spitalfinanzierung einen Bericht über die Vertragsfreiheit für die ambulante und stationäre Pflege vorzulegen sowie neben dem monistischen Modell auch eines auszuarbeiten, welches auf einem durchgehend dual-fixen Prinzip (Pflegeheime inklusive) beruhen würde (Po. 02.3645).

Berichte

Der Ständerat überwies ein Postulat Seiler (svp, SH), welches den Bundesrat ersucht, gerade auch im Hinblick auf den freien Personenverkehr in Europa die Überführung der heute beim Schweizerischen Roten Kreuz angesiedelten Berufsausbildung im Pflegebereich in die Kompetenz des Bundes zu prüfen.

Postulat Überführung der Berufsausbildung im Pflegebereich in die Kompetenz des Bundes

Nationalrat Theubet (cvp, JU) machte in einem überwiesenen Postulat die Anregung, bei Personen, die von Familienangehörigen betreut werden und sowohl EL wie Hilflosenentschädigung beziehen, die Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten, selbst wenn die Voraussetzung einer Erwerbseinbusse aufgrund der Betreuung nicht erfüllt ist.

Postulat Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten

Ein Postulat Spielmann (pda, GE) für die Einführung eines generellen halben Tarifs für Rentnerinnen und Rentner im öffentlichen Verkehr wurde mit dem Hinweis auf die angespannten Bundesfinanzen und die Möglichkeit des Erwerbs eines Halbtax-Abonnements vom Nationalrat abgelehnt.

halben Tarifs für Rentnerinnen und Rentner

Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen. Da auf den Spitalsektor annähernd 50 Prozent des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU; Po. 88.872), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)