Im Sommer des Berichtsjahres berieten die Räte den Gegenentwurf des Bundesrates zur 2010 eingereichten Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Mit dem direkten Gegenentwurf wurden die Anliegen der Initiative aufgenommen, ohne allerdings einer einzelnen Berufsgruppe in der Verfassung eine Sonderstellung einzuräumen. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates wurde in der SGK des Ständerates eine Bestimmung angepasst: Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und eine ausreichende, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung soll ins Zentrum gestellt werden, aber nicht eine einzelne Berufsgruppe allein. Zudem wurde die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr verlängert. Dieser Fristverlängerung stimmte der Nationalrat zu. Damit verschob sich die Diskussion im Nationalrat auf das Folgejahr, wobei auch die Differenzen zwischen Bundesratsentwurf und Ständeratsbeschluss erst 2013 besprochen werden.
Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“- Schlagworte
- Datum
- 13. September 2012
- Prozesstyp
- Direkter Gegenvorschlag zu Volksinitiative
- Geschäftsnr.
- 11.062
- Quellen
-
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- BBl, 2011, S. 7553 ff und 7693 f.; AB SR, 2012, S. 403 ff.; AB NR, 2012, S. 1377
von Maximilian Schubiger
Aktualisiert am 20.04.2016
Aktualisiert am 20.04.2016