Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Heilmittelkontrolle

Akteure

Prozesse

  • Verwaltungsakt
3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Gleichklang mit der im Vorjahr vom Detailhandelisten Denner eingereichten Volksinitiative “für tiefere Arzneimittelpreise” setzte sich der Preisüberwacher nicht nur für eine Senkung der Verkaufspreise in der Schweiz ein, sondern auch dafür, dass alle in den Nachbarländern zugelassenen Medikamente in der Schweiz ohne zusätzliche Bewilligung verkauft werden dürfen. Gleichzeitig prüfte die Wettbewerbskommission, welche rechtlichen Hindernisse diesen Parallelimporten im Weg stehen.

Preisüberwacher Senkung der Verkaufspreise Parallelimporten

Ausgehend von der revidierten Verordnung über die Arzneimittelpreiskontrolle, welche auf den 1. Januar 1996 in Kraft trat, nahm das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Preise von rund 280 Präparaten unter die Lupe. Kernpunkt des neuen Vorgehens ist ein Preisvergleich mit Deutschland, Dänemark und den Niederlanden. In einer ersten Überprüfung wurden für 70 ältere, patentabgelaufene Medikamente die Preise gesenkt, gleichzeitig aber für 90 neuere Arzneimittel Preiserhöhungen vorgenommen, da diese Produkte im internationalen Vergleich zu billig abgegeben würden. Nach dem gleichen Vorgehen werden bis zum Jahr 2000 alle Medikamente verbilligt, die vor 1985 auf den Markt gekommen sind. Das soll zu Einsparungen von gut CHF 500 Mio. führen; der verbesserte Patentschutz auf den neueren Medikamenten wird demgegenüber mit rund CHF 70 Mio. zu Buche schlagen.

Überprüfung der Medikamentenpreise (ab 1996)

Das EDI setzte 1995 eine Expertenkommission ein, welche einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Kontrolle der Heilmittel ausarbeiten soll. Das neue Gesetz wird die Heilmittelkontrolle erstmals eidgenössisch regeln. Eine selbständige Anstalt des Bundes soll die Aufgaben übernehmen, die heute von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und der Abteilung Pharmazie des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) wahrgenommen werden. Der Zweck des künftigen Bundesgesetzes ist die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren und wirksamen Heilmitteln guter Qualität. Erfasst werden alle Sparten der Arzneimittel und der immunbiologischen Erzeugnisse für Mensch und Tier (Medikamente, Blutpräparate und Medizinprodukte).

Heilmittelgesetz (BRG 99.020)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)