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Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport

2019 befasste sich das Parlament mit zahlreichen Geschäften zu Schweizer Gesundheitspolitik, Sport und Sozialhilfe. Besonders relevant waren bezüglich gesundheitspolitischer Themen die Diskussionen um das elektronische Patientendossier (EPD). Dieses soll 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein, weshalb 2019 dazu einige Vorstösse behandelt wurden. So wurde ein Postulat Wehrli (fdp, VD; Po. 18.4328), welches Auskunft über die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen verlangte, um die Umsetzung des EPD und dessen Nutzung zu fördern, vom Nationalrat angenommen. Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955). Diese hatte den Anschluss sämtlicher am Behandlungsprozess beteiligter Gesundheitsfachpersonen an das EPD zum Ziel und wird nun in einem nächsten Schritt im Stöckli behandelt. Mit dem im Juni 2019 verabschiedeten Bundesratsgeschäft zur «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG» (BRG 15.083) sollen zudem die Qualität der erbrachten Leistungen im Gesundheitsbereich verbessert, die Patientensicherheit nachhaltig erhöht und die Steigerung der Kosten in der OKP abgeschwächt werden.

In Sachen Spitäler standen 2019 die Kosten im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Unter anderem intendierte Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, gemeinwirtschaftliche Leistungen dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen (Mo. 16.3842). Denn durch eine Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen und der damit verbundenen Transparenz könne man nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch an Effizienz gewinnen, erklärte die Motionärin. 2018 hatte der Nationalrat dieser Vorlage zugestimmt, der Ständerat gab ihr in der Herbstsession 2019 allerdings einen Korb. Mit einem Selbstkostenanteil, der beim Aufsuchen der Spitalnotfallstation (und beim ambulanten Praxisbesuch) entrichtet werden soll, wollten sowohl Thomas Weibel (glp, ZH; Pa.Iv. 17.480) als auch Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 17.452) der Kostenentwicklung entgegenwirken, die Eigenverantwortung der Patientenschaft stärken und den Spitalnotfall entlasten. Die grosse Kammer gab in der Wintersession 2019 der parlamentarischen Initiative Weibel, nicht aber der Initiative Burgherr Folge. Des Weiteren nahm das Stöckli als Zweitrat eine Motion der SGK-NR bezüglich Referenztarifen für ausserkantonale Behandlungen an (Mo. 18.3388). Damit wollte die Kommission sicherstellen, dass die Kantone für Behandlungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Wohnkantons nicht weniger bezahlen würden als innerhalb. Bezüglich Ärzteschaft reichte Bea Heim (sp, SO; Mo. 18.3107) eine Motion zur Offenlegung der Honorare von Ärztinnen und Ärzten in einer leitenden Position ein. Transparenz sei notwendig, um falsche Anreize, unnötige Eingriffe und hohe Kosten für die OKP zu verhindern, so Heim. Die Motion wurde im März 2019 von der grossen Kammer gutgeheissen und an die kleine Kammer überwiesen.

Rund um das Pflegepersonal waren die Pflegeinitiative und der indirekte Gegenvorschlag ein wichtiges Thema. Gefordert wurden unter anderem die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachleuten und eine Kompetenzerweiterung im Bereich der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der OKP. In der Wintersession empfahl der Nationalrat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Initiative und gab dem von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit einigen kleinen Änderungen Folge. Anders als seine Kommission wollte er beispielsweise nicht, dass eine Vereinbarung zwischen Pflegefachpersonen und Krankenkasse für die Abrechnung der Pflegenden über die OKP generell nötig ist.

Im Frühling 2019 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes (BRG 18.081), die aufgrund zweier neuen EU-Verordnungen zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten nötig geworden war, damit die Schweizer Patientenschaft weiterhin von allen europäischen Produkten profitieren kann und die Hersteller keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Qualität und Behandlungssicherheit waren ebenfalls Gegenstand eines Postulates Stahl (svp, ZH; Po. 19.3382), das den Bundesrat dazu aufforderte, die Bedingungen zur Ermöglichung eines Versandhandels nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel zu überprüfen. Weiter stimmte der Nationalrat in der Sommersession einer Motion Humbel (cvp, AG; Mo. 19.3005) zur Kostenvermeidung bei der Umteilung von den Medikamenten der Kategorie C in die Kategorie B zu und überwies sie an den Ständerat. Antibiotika und ihre Resistenz wurden 2019 mittels zweier Vorstösse thematisiert. Zum einen sprach sich der Nationalrat als Erstrat für eine Motion Graf (gp, BL; Mo. 19.3861) aus, die den Bundesrat damit beauftragte, seine One-Health-Strategie mit der Erforschung von Antibiotikaresistenzen zu ergänzen, um so eine Vorgehensweise zur Bekämpfung ihrer Ursachen ausarbeiten zu können. Zum anderen reichte Claude Béglé (cvp, VD, Po. 19.3860) ein Postulat zur «Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel» ein, welches allerdings im Rat nicht auf Anklang stiess. Im Herbst 2019 beschäftigte sich das Stöckli mit einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 19.3743), mit der die Eliminierung von Hepatitis in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten integriert werden soll.

Auch über Tabakwaren wurde 2019 angeregt diskutiert. So befasste sich der Ständerat erneut mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, nachdem 2016 ein erster Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, Teenager, aber auch die Gesamtbevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. In den Medien war hingegen insbesondere das Thema «E-Zigaretten» zentral. Dieses fand auch seinen Weg ins Parlament; im Ständerat wurde über eine tiefere Besteuerung von elektronischen Zigaretten diskutiert (Mo. 19.3958 der SGK-SR). Vor dem Hintergrund der 2017 eingereichten Motionsserie zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis trat der Nationalrat im Dezember 2019 auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein (BRG 19.021). Neben E-Zigaretten berichteten die Medien auch ausführlich über die umstrittene Auswahl des Tabakkonzerns Philip Morris als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung 2020 in Dubai. Nachdem der Schweiz für diesen Entscheid viel Unverständnis entgegengebracht worden war und sich gar die WHO zu Wort gemeldet hatte, erklärte Aussenminister Ignazio Cassis Ende Juli, dass man die Partnerschaft nicht weiterführen werde.

Trotz grosser Aufmerksamkeit in den Medien – dieses Thema ist mitverantwotlich für den Peak des Gesundheitsthemas im Juli 2019 – kaum Eingang ins Parlament fand dieses Jahr die Frage der Sterbehilfe. Aufgegriffen wurde von den Zeitungen vor allem der Gerichtsprozess rund um Erika Preisig und den assistierten Suizid bei psychisch kranken Personen.

Die mediale Berichterstattung zu sportlichen Themen war im Juni 2019 besonders intensiv. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Monat nicht nur das Eidgenössische Turnfest in Aarau stattfand, sondern auch ein Formel-E-Rennen in Bern ausgetragen wurde, das bei der Bevölkerung auf Widerstand stiess und anlässlich dem eine Velo-Demonstration durchgeführt wurde. Zudem wurde die durch die Fussball-Weltmeisterschaft der Frauen ausgelöste Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Sportart ebenfalls von den Schweizer Medien aufgenommen.
Im Parlament wurden bezüglich Sport zwei Vorlagen zu Sportzentren respektive zu der Finanzierung ihres Betriebs diskutiert. So nahmen beide Räte eine Motion Engler (cvp, GR, Mo. 18.4150) an, welche beabsichtigte, dem Bund eine Mitfinanzierungsrolle beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen nationaler Bedeutung zukommen zu lassen. Im Dezember 2019 sagte die kleine Kammer Ja zu einem weiteren Postulat Engler (Po. 19.4044), das einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums forderte. Silva Semadeni (sp, GR), die in Vergangenheit eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage zur Bundesmilliarde für Sion 2026 schaffen wollte, reichte 2018 eine parlamentarische Initiative ein, um die Unterstützung Olympischer Spiele im Allgemeinen einem fakultativen Referendum zu unterstellen (Pa.Iv. 18.445). In einem ersten Schritt gab die WBK-NR diesem Geschäft im Juni 2019 Folge. Im Gebiet der Dopingpolitik überwies der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 19.3667) an den Ständerat, die die Prüfung der Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zum Gegenstand hatte.

Im Bereich Sozialhilfe interessierten sich die Medien insbesondere für die Höhe der Sozialhilfebeiträge, über die in verschiedenen Kantonen diskutiert wurde. Als erster Kanton stimmte Bern im Mai in einer Volksabstimmung über entsprechende Kürzungen ab. Hätte sich das Stimmvolk für die Revision des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, so hätte der neue Grundbetrag die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) deutlich unterschritten. Von Bedeutung war dieser Entscheid auch für die anderen Kantone, da man sich vor einem «Domino-Effekt» und «Sozialhilfe-Tourismus» fürchtete. Gemäss Einschätzungen des Tagesanzeigers von Anfang Oktober verlor die Forderung nach dem Nein in Bern in anderen Kantonen und Städten an Unterstützung.

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2019

Mitte Juli 2019 wurde eine mediale Kontroverse über den Auftritt der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai ausgelöst, als bekannt wurde, dass der Schweizer Pavillon grosszügig vom Tabakproduzenten Philip Morris gesponsert werden sollte. Insbesondere Bundesrat Ignazio Cassis geriet wegen des «Tabaksponsorings» in Kritik, auch da er ehemals als Präventivmediziner tätig war.

Die Zeitungen der CH Media legten im Juli offen, dass es sich bei den beiden Hauptsponsoren der Expo um Schindler sowie Philip Morris handle, aber auch Unternehmen wie Nestlé, Novartis und Clariant Geldgeber seien. Denn anders als bei früheren Auftritten an Weltausstellungen stamme diesmal über die Hälfte des Budgets (CHF 7.5 Mio. von insgesamt CHF 15 Mio.) für den Schweizer Pavillon von Sponsoren. Wie das EDA gegenüber CH Media bestätigte, wollte sich der weltgrösste Tabakhersteller Philip Morris mit Sitz in New York (USA) und Lausanne als «Main Partner» mit einer Summe von rund CHF 1.8 Mio. am Schweizer Pavillon beteiligen. Als solche erhalten die Konzerne im Gegenzug eine «Assoziation ihres Images mit jenem der offiziellen Schweiz», was heisst, dass sich der Zigarettenkonzern mit «dem Gütesiegel der Eidgenossenschaft» der Weltöffentlichkeit präsentieren könne, betonten die Medien. Dazu gehöre ein sogenanntes «Sponsoringpaket mit über 30 Leistungen», welches beispielsweise eine permanente Ausstellungsfläche von 75 Quadratmetern im Pavillon oder das Recht beinhalte, das offizielle Logo des Pavillons für eigene Werbung zu verwenden. Auch auf Bildschirmen an und ausserhalb der Weltausstellung dürfe der Tabakkonzern mit der «Marke Schweiz» Werbung betreiben, zudem profitiere er von den «Verbindungen des Bundes zu den lokalen Behörden in Dubai».
Das Aussendepartement beteuerte derweil, dass man sich an die Gesetze der Schweiz und des Gastlandes halte und der Bund sich nicht an der Bewerbung «tabakbezogener Produkte» beteiligen werde. Dennoch werde es auf dem Pavillon eine nur für Personen über 21 Jahren zugängliche Dachterrasse geben, wo man die «Heat-not-burn»-Zigarette IQOS werde testen können. Diese elektronische Zigarette wird von Philip Morris gerne als neuartige Form des Tabakgenusses angepriesen, gar als Verbindung zwischen «Wissenschaft und Innovation» – wofür eben «der Schweizer Pavillon die perfekte Plattform» darstelle, wie der «Blick» einen Konzernsprecher zitierte. Wenn aber nun auch das Departement von Bundesrat Cassis diesbezüglich von einer «Alternative zur traditionellen Zigarette» spreche, so töne dies wie der Werbespruch von Philip Morris, konstatierte die Aargauer Zeitung.

Neben Reaktionen, die gesundheitspolitische Bedenken vorbrachten, löste der Fall auch eine grundsätzliche Diskussion um die Sponsoringpolitik des Aussendepartement aus. Die Präsidentin der APK-NR, Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) kündigte aufgrund der vielen Reaktionen eine Grundsatzdebatte über die Sponsoringpolitik des Aussendepartements in ihrer Kommission an. Auch äusserten sich weitere Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier zum Fall: Carlo Sommaruga (sp, GE) etwa sprach laut der «Tribune de Genève» von einer Privatisierung der «politique étrangère» und gleichzeitig sicherte Bundesrat Cassis zu, er wolle die Sponsoringpartnerschaft überprüfen, denn er sei noch «gar nicht im Detail» über die Sache informiert worden. Später teilte der Aussenminister gegenüber der Medien gar mit, das Dossier sei nie auf seinem Tisch gelegen.
Die Berichte über die umstrittene Zusammenarbeit und die Spekulationen über die Rolle sowie die Kritik an der Person Cassis' häuften sich schliesslich ebenso wie die Sorge um das internationale Image der Schweiz. Denn, so ein Kommentar von Anna Wanner in der Aargauer Zeitung, dem Tabakkonsum hafte heute ein negatives Bild an und dieses färbe durch das Sponsoring Philip Morris' auch auf die Schweiz ab. Zeitgleich titelte man im deutschen «Handelsblatt»: «Rauchen gefährdet die Gesundheit – und das Image».
Die Sorge um einen Imageschaden teilte schliesslich auch Cassis: Aufgrund der heftigen Kritik verordnete der Bundesrat den Verzicht auf die Gelder des Tabakkonzerns. Damit wird Philip Morris an der Weltausstellung 2020 in Dubai als Sponsor wegfallen, wie die Presse am 31. Juli bekannt gab. Man wolle das Hauptziel in Dubai, die «Vermittlung eines positiven Images der Schweiz», nicht in Frage stellen, lautete die Begründung in einer Medienmitteilung des Aussendepartements, denn für die Ausstellung werden 25 Mio. Besucher aus 190 verschiedenen Ländern erwartet.

Mit dem Entscheid zu Philip Morris erteilte Cassis zudem der EDA-Organisation «Präsenz Schweiz» den Auftrag, die Sponsoringpraxis des Bundes zu überprüfen. Es war nämlich bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass der Tabakkonzern Philip Morris mit seinem Sponsoring öffentlicher Schweizer Anlässe für Aufsehen sorgte: Im Juni trat der Konzern als Sponsor beim Eröffnungsfest der neuen Schweizer Botschaft in Russland auf. Im Ständerat liebäugelte man deshalb bereits mit einem Verbot von Finanzierungen öffentlicher Veranstaltungen durch die Tabakbranche.

Exposition universelle Dubai 2020-2021
Dossier: Weltausstellungen

Die Schweiz belegte 2019 im jährlich veröffentlichten Global Wealth Report den ersten Platz. Die Schweizerinnen und Schweizer verfügten somit wie bereits in den Vorjahren über die höchsten, in der Vergleichswährung US-Dollar gemessenen, Vermögen der Welt. Mit der Schweiz mithalten könne gemäss Studie lediglich Island, wo jedoch die Datenlage weniger gut und deshalb nicht verlässlich sei. Seit der ersten Durchführung der Studie im Jahr 2000 sei das Vermögen pro Kopf in der Schweiz um 144 Prozent auf knapp USD 565'000 angestiegen. Im Gegensatz zum weltweiten Trend sei es zudem in der Schweiz kaum zu einem nennenswerten Wohlstandsungleichgewicht innerhalb der Bevölkerung gekommen. Insgesamt verfügten zwei Drittel der erwachsenen Schweizer Bevölkerung über ein Vermögen von jeweils über USD 100'000 und gar zwölf Prozent seien Dollar-Millionäre.
Die Studie wurde von Professorinnen und Professoren der University of Western Ontario (CAN) und University of Manchester (UK) und einem Datenspezialist der Uruguay Central Bank für die Credit Suisse erstellt.

Zu einem etwas anderen Resultat kam der Global Wealth Report der Allianz, welcher sowohl das Netto- als auch das Bruttovermögen pro Kopf auflistete. Betrachte man das Nettovermögen, werde die Schweiz von den USA auf den zweiten Platz verdrängt – auf der Brutto-Rangliste bleibe die Schweiz jedoch auch hier an der Spitze.

Global Wealth Report

Nachdem die Unterschriftensammlung zur 2018 lancierten Volksinitiative, die Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung schützen will, gemäss Blick zwischenzeitlich harzig verlaufen war, wurde sie am 12. September 2019 – gut eine Woche vor Ablauf der Sammelfrist – mit 109'969 gültigen Stimmen doch noch eingereicht. Am 8. Oktober desselben Jahres erklärte die Bundeskanzlei die Initiative offiziell als zustande gekommen.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BRG 20.068)
Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

Stillschweigend nahm der Ständerat im September 2019 eine Motion der SGK-SR an, welche den Bundesrat dazu aufforderte, gesetzliche Grundlagen für die Besteuerung von E-Zigaretten auszuarbeiten. Da diese im Vergleich zu den klassischen Tabakzigaretten ein tieferes Gesundheitsrisiko bärgen, sollten die darauf erhobenen Steuern ebenfalls tiefer sein, erklärte Kommissionssprecher Joachim Eder (fdp, ZG). Anstatt das Anliegen ins Tabakproduktegesetz zu integrieren, habe man den Weg über die Kommissionsmotion gewählt. Denn elektronische Zigaretten seien 2011 mittels einer Motion Zanetti (sp, SO; Mo. 11.3178) von der Tabaksteuerpflicht befreit worden, da man sie als Ausstiegshilfe vom Rauchen betrachtet habe. Nun wolle man aber nicht ohne Vernehmlassung zum Ursprungszustand zurückkehren. Didier Berberat (sp, NE) und Hans Stöckli (sp, BE) ergriffen das Votum und zeigten sich mit der Motion zwar ebenfalls einverstanden, gaben allerdings zu bedenken, dass noch vieles über die Risiken und Folgen der E-Zigaretten unbekannt sei und man sie auf ihre Gefährlichkeit überprüfen müsse. Der Bundesrat unterstützte die Motion ebenfalls.

Besteuerung von elektronischen Zigaretten (Mo. 19.3958)

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte. Joachim Eder (fdp, ZG) erklärte als Kommissionssprecher der SGK-SR, die Vorlage sei einerseits aus Gründen des Jugendschutzes zentral. 57 Prozent aller Raucherinnen und Raucher hätten als Minderjährige mit dem Konsum begonnen. Es solle folglich verhindert werden, dass Jugendliche dazu animiert würden, zur Zigarette zu greifen, sinke doch so die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben mit dem Rauchen anfingen. Weiter stelle der Tabakkonsum auch für die öffentliche Gesundheit ein Problem dar, das mit Folgekosten in Form von Krankenkassenprämien für die gesamte Bevölkerung verbunden sei. Gelinge es, die tabakbedingten Gesundheitsschäden zu reduzieren, so könnten auch die für die Allgemeinheit anfallenden Kosten verringert werden. Andererseits komme dem Bundesratsgeschäft eine hohe Bedeutung in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen für die Ratifizierung der WHO-Konvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu. Diese wurde 2004 unterzeichnet, aber im Gegensatz zu 181 anderen Ländern hierzulande noch nicht ratifiziert. Mit den von der Kommission getroffenen Beschlüssen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring würden die diesbezüglich festgelegten Mindestanforderungen jedoch erfüllt. «Die Türen zur Ratifikation stehen damit […] weit offen», so Eder.
Bezüglich Werbung hatte der Bundesrat in seinem Entwurf vorgesehen, am heutigen Recht festzuhalten, mit welchem ein Tabak-Werbeverbot für Radio und Fernsehen existiert, und das speziell an Jugendliche gerichtete Werbung für Tabakprodukte untersagt. Der Kommission wollte allerdings noch einen Schritt weitergehen und Tabakwerbung auch in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet verbieten. Ebenfalls nicht gestattet soll Werbung sein, die auf Preisvergleichen oder Versprechungen von Geschenken beruht. Gegen erstere Erweiterung der SGK-SR sprachen sich Filippo Lombardi (cvp, TI) und Daniel Fässler (cvp, AI) aus. Sie erachteten diese Einschränkung als unverhältnismässig und sahen die Schweizer Zeitungen im Vergleich zu ausländischen Zeitungen, die in der Schweiz erworben werden können, aber nicht von diesem Verbot betroffen wären, im Nachteil. Ein Antrag Fässler, der das Streichen dieser Bestimmung forderte, wie auch zwei Minderheiten Stöckli (sp, BE), die eine Verschärfung betreffend Jugendschutz in Richtung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erreichen wollten, wurden beide abgelehnt. Weiterhin erlaubt sein soll Tabakwerbung in Kinos, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln, in Geschäften wie auch in Form von Massenmails und Direktwerbung an Erwachsene. Es gehe nicht darum, Tabakwerbung zu verbieten, sondern sie einzuschränken, hob Gesundheitsminister Berset hervor.
Die Kommission wollte zudem an der Verkaufsförderung, die gemäss Eder nicht mit dem Sponsoring verwechselt werden darf, Einschränkungen vornehmen. Sie beabsichtigte ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe und der Abgabe von Geschenken und Preisen. Der Ständerat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
Zu Diskussionen führten die von der Kommission geplanten Massnahmen bezüglich Sponsoring. Um die Mindestanforderungen der WHO-Konvention zu erfüllen, sollen in der Schweiz stattfindende internationale Anlässe nicht mehr durch die Tabakindustrie gesponsert werden dürfen. Dabei handle es sich aber nur um eine sehr kleine Anzahl Fälle, so Eder. Anlässe nationalen Charakters seien von diesem Verbot nicht betroffen. Umstritten war im Rat vor allem, dass die SGK-SR darüber hinaus plante, das Auftreten der Tabakbranche als Sponsor von Aktivitäten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu untersagen. Anlass dazu war die Partnerschaft des EDA mit dem Tabakriesen Philip Morris für die Expo 2020 in Dubai, die in den Medien für Aufregung gesorgt hatte. Während Kommissionssprecher Eder erklärte, bei solchen Kooperationen bestehe ein Zielkonflikt mit der vom Bund betriebenen Tabakprävention, zeigte sich Roland Eberle (svp, TG) nicht damit einverstanden. Man solle sich nicht aufgrund eines solchen Ereignis zum Einbauen einer Lex specialis verleiten lassen. Vielmehr sei es an den Organisatoren, die Verantwortung zu tragen, wer welchen Beitrag sponsert. Es gelang ihm jedoch nicht, die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen; damit untersagte der Ständerat das Sponsoring von Aktivitäten der öffentlichen Hand durch die Tabakbranche. Ebenfalls der Kommissionsmehrheit folgte das Stöckli bezüglich der Forderung, dass von Seiten der Herstellerinnen und Hersteller getätigte Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dem BAG gemeldet werden sollen müssen.
Weiter beschloss die kleine Kammer im Rahmen des Tabakproduktegesetzes, dass in der Schweiz keine Tabakprodukte mehr an Minderjährige abgegeben werden dürfen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Gesetz mit 32 zu 3 Stimmen (bei 5 Enthaltungen).

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Mitte Juni 2019 wurde die neue Schweizer Botschaft in Moskau eingeweiht. Wie die Westschweizer «Liberté» kurz darauf kritisch berichtete, sei die Eröffnung von Sponsoren mitfinanziert worden, unter anderem vom Tabakmulti Philip Morris und dem Rohstoffhändler Glencore sowie von weiteren Unternehmen wie ABB, Stadler oder Victorinox. Unter den Geldgebern befinde sich auch der dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahestehende russische Oligarch Gennady Timochenko. Das EDA habe in einer Stellungnahme gegenüber der Tamedia-Gruppe unterstrichen, dass die Eröffnung standardmässig stattgefunden habe und dass es im Sponsoring «rien d'anormal» sehe. Denn Timochenko setze sich für den Dialog zwischen Russland und Europa ein, ausserdem sei die Schweiz von den internationalen Sanktionen gegen Russland oder den russischen Gegensanktionen ausgenommen. So sei das Sponsoring als Investition zu sehen, um nebst den diplomatischen auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland zu stärken.
Im August griffen die Aargauer Zeitung und das St. Galler Tagblatt das Thema erneut auf, nachdem bekannt geworden war, dass der Tabakkonzern Philip Morris als «Main Partner» der Landesausstellung in Dubai hätte auftreten sollen, wo er das Image der Schweiz für Werbezwecke hätte nutzen können. Wegen der andauernden Kritik seitens der Presse und der Politik, letztlich auch aus Angst vor einem Imageschaden für die Schweiz, gab Bundesrat Ignazio Cassis bekannt, dass man sich vom Sponsor Philip Morris trennen werde.
Die Kritik an der Sponsoringpraxis des Bundes veranlagte Cassis schliesslich dazu, die dem EDA untergeordnete Organisation «Präsenz Schweiz» damit zu beauftragen, bis Ende 2019 das bestehende Sponsoring-Handbuch zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Umstrittenes Sponsoring Moskau

Im August 2019 setzte die SGK-SR ihre Detailberatung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte fort. Dabei schloss sie sich zu grossen Teilen den in dem zweiten Entwurf des Bundesrates vorgeschlagenen Punkten an. So soll es künftig untersagt sein, Tabak an unter 18-Jährige zu verkaufen. Um die Einhaltung dieses Gesetzes überprüfen zu können, sollen Testverkäufe durchgeführt werden. Zudem soll sowohl die an Minderjährige gerichtete Werbung als auch die Werbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Internet und in anderen Publikationen verboten werden. Vom Verbot ausgenommen werden sollen Werbung im Kino, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln sowie direkte Promotion und Massenmailing an volljährige Personen. Eine Minderheit der Kommission sprach sich für ein Verbot sämtlicher Werbung aus, die Kinder erreichen könnte. Da mit dem Tabakgesetz die Voraussetzungen für die Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention zur Einschränkung des Tabakgebrauchs geschaffen werden sollen, beschloss die Kommission zudem, das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakkonzerne nicht mehr zu erlauben. Das Gleiche soll für Veranstaltungen gelten, die vom Bund, den Kantonen oder den Gemeinden durchgeführt werden. Weiter wollte die SGK-SR die unentgeltliche Tabakabgabe verbieten, die zur Verkaufsförderung gedacht ist. Zudem soll die Tabakindustrie die Ausgaben für Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung offenlegen müssen. Wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sollen für Alternativprodukte wie die E-Zigarette differenzierte Bestimmungen gelten. Trotzdem soll das Verwenden dieser und weiteren Tabakprodukten zum Erhitzen nicht vom Verbot in öffentlichen Nichtraucherzonen ausgenommen werden. Weiter wollte die Kommission mit einer Motion eine Besteuerung der E-Zigarette schaffen. Mit 11 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) empfahl die SGK-SR die Vorlage zur Annahme.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Die Kritik an der Sponsoringpraxis des Bundes im Sommer 2019 betreffend die Eröffnungsfeier der Botschaft in Moskau sowie die eingegangene Partnerschaft mit dem Tabakkonzern Philip Morris für die Weltausstellung in Dubai 2021 veranlasste Bundesrat Ignazio Cassis dazu, «Präsenz Schweiz» – eine Organisation des EDA, welche für das «Nation Branding» respektive das Image der Schweiz und deshalb auch für den Schweizer Auftritt an der Weltausstellung verantwortlich ist –, damit zu beauftragen, bis Ende 2019 das bestehende Sponsoring-Handbuch des Bundes zu überprüfen. Dadurch sollten «Ziel, Zweck, Chancen, Risiken und künftige Ausrichtungen der Sponsoring Policy» eruiert werden, ferner solle auf diese Weise zukünftig gewährleistet werden, dass das positive Renommee der Schweiz aufrechterhalten werden könne, «ohne dass die Sponsoren oder damit zusammenhängende Aktivitäten Imageprobleme schaffen» würden. Dies ging im Juli aus einer öffentlichen Medienmitteilung des EDA sowie einem «internen Dokument» hervor, welches der Redaktion der CH Media vorlag.
Tatsächlich sei es «seit vielen Jahren üblich», hielten die Medien fest, dass Anlässe in Botschaften und Konsulaten von der Privatwirtschaft mitfinanziert würden. So hatte ein US-Waffenhersteller 2018 einen Empfang in der Schweizer Botschaft in Washington D.C. (USA) begleitet; auch an der Expo 2015 in Mailand habe man auf Geldgeber aus der Wirtschaft zurückgegriffen. In Folge der Kritik habe neben Cassis nun auch Bundesrätin Viola Amherd ihren Stab angewiesen, die Partnerschaften und geltenden Sponsoringregeln ihres Departements zu inspizieren, denn etwa vom VBS unterstützte Aviatik-Anlässe würden des Öfteren von Rüstungsfirmen gesponsert.

Nicolas Bideau, Chef von Präsenz Schweiz, relativierte indes die Kritik, indem er das Parlament für die Umstände verantwortlich machte: Es sei keine einfache Entscheidung gewesen, den Tabakkonzern als Partner für die Weltausstellung in Dubai zu bestimmen, doch sei man aufgrund eines Parlamentsentscheids von 2017, 50 Prozent des Budgets mittels Sponsoring decken zu müssen, auf grosszügige Geldgeber angewiesen. Wenn aber das Image der Schweiz unter dem Sponsoring leide, kommentierte Anna Wanner Bideaus Erklärung in der Aargauer Zeitung, habe «Präsenz Schweiz» eben ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Cassis und sein Generalsekretär Markus Seiler sahen unterdessen die Kritik an den Sponsoringpartnerschaften «dem Zeitgeist geschuldet», denn «was heikel ist und was nicht», ändere sich im Laufe der Zeit, so dass in ein paar Jahren womöglich Fluggesellschaften als Sponsoren nicht mehr in Frage kämen, während es vor zehn Jahren noch die Banken gewesen seien. Seiler fügte in einem Interview im St. Galler Tagblatt hinzu, dass Präsenz Schweiz zwar die «Dynamik der öffentlichen Diskussion» unterschätzt habe, man aber nach wie vor «sehr zufrieden» mit Bideau sei.

Kritik an Sponsoringpraxis des Bundes Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Im Februar 2019 hatte der Bund zusammen mit dem Kanton Genf eine Stiftung gegründet, «die das Land zukunftstauglich machen soll», wie die NZZ im Juni berichtete. Die Stiftung mit dem Namen Geneva Science and Diplomacy Anticipator (Gesda) werde in den nächsten Jahren mit CHF 3 Mio. unterstützt, damit die Rolle der Schweiz als Gastland gestärkt werden könne. Die Gründung der Stiftung fand im Zusammenhang mit der Aussenpolitschen Strategie 2020-2023 statt.
Während im Nationalrat im Juni und im Ständerat im September letztlich die CHF 111 Mio. zur Umsetzung der Aussenpolitischen Strategie mehrheitlich gutgeheissen wurden, gab es im Vorfeld Widerstand hinsichtlich der in diesem Betrag enthaltenen CHF 3 Mio. zur Finanzierung der Stiftung: Bereits im März wollten Fabian Molina (sp, ZH, Frage 19.5029) und Samira Marti (sp, BL; Frage 19.5032) in einer parlamentarischen Fragerunde vom Bundesrat wissen, was denn die konkreten Aufgaben der Gesda seien und weshalb die Stiftung vorwiegend von Nestlé-Vertretungen präsidiert werde. Die beiden empfanden es als störend, dass der ehemalige Nestlé-Chef Peter Brabeck-Letmathe als Stiftungspräsident und Patrick Aebischer, ehemaliger Verwaltungsrat der Nestle Health Science SA und ehemals Präsident der EPFL, als Vize-Präsident vorgesehen waren. Die Stiftung, so die Antwort des Bundesrats, solle die «gesellschaftlichen Auswirkungen der technologischen und wissenschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts analysieren und Lösungen vorschlagen», wie die Gesellschaft damit «in Respektierung der demokratischen Werte und der Menschenrechte» umgehen könne. Brabeck-Letmathe und Aebischer seien durch ihre Erfahrung und ihr internationales Renommee in der Lage, mit der Stiftung die zur Umsetzung dieser Aufgabe benötigte «globale Wirkung» zu erzielen.
Molina versuchte dennoch im Juni per Antrag im Nationalrat die CHF 3 Mio. für die Stiftung aus dem vorgesehenen Budget zu streichen – erfolglos: 137 Nationalrätinnen und Nationalräte stimmten für den Antrag der Mehrheit, 51 für den Minderheitsantrag Molinas. Den vielen Kritikerinnen und Kritikern sei einerseits durch die bekanntgewordene Beteiligung von alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und SNF-Präsident Matthias Egger am Projekt, andererseits durch die Legitimierung der Stiftung durch den Bundesrat in seinem Antwortschreiben an Molina und Marti als Innovationsplattform unter «Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht» der Wind aus den Segeln genommen worden, wie die NZZ analysierte. Auch Aebischer hatte sich in einem Beitrag in der Aargauer Zeitung vom Juli trotz der Kritik Molinas zuversichtlich gezeigt: Genf und die Schweiz als «Verwahrer» der Menschenrechte und Sitz zahlreicher internationaler Organisationen seien wie geschaffen für die Gesda. Er sah die Notwendigkeit der Stiftung indes darin, ein Instrument zu schaffen, welches Dynamik in die Politik zu bringen und dieser Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen vermöge, um rechtzeitig auf rasante zukünftige Entwicklungen beispielsweise in der Gentechnologie oder den Kryptowährungen reagieren zu können.

Staatsgeld für eine Antizipator-Stiftung

Die Romanfigur «Heidi» und ihre Bedeutung für das Image der Schweiz als Alpenland erhielten 2019 mit einer Ausstellung und einem Buchbeitrag gleich mehrfache Aufmerksamkeit, was sich auch in den Medien widerspiegelte.
Die Geschichte des Alpenmädchens von Johanna Spyri war in den 1970er Jahren als Trickfilmserie umgesetzt worden und hatte in der Folge weltweite Berühmtheit erlangt. Das Landesmuseum in Zürich zeigte zwischen Juli und Oktober 2019 eine Schau über die japanische Anime-Serie Heidi. Die Ausstellung wurde von Expertinnen und Experten der Universität Zürich sowie einem japanischen Expertenteam betreut und fokussierte nicht nur die Serie, sondern durchleuchtete auch die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Japan.
Insbesondere in Japan, wo sich die Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg nach einem Gegengewicht zur Industrialisierungs- und Technologisierungswelle gesehnt habe, die das Land gerade durchlebt habe, sei das Image einer idyllischen Schweiz durch Heidi stark geprägt worden. Doch auch in der Schweiz und insgesamt über 20 anderen Ländern sei Heidi für ein Millionenpublikum ausgestrahlt worden, sodass die Serie schliesslich bald mindestens ebenso bekannt wurde wie das Buch von Spyri, wie verschiedene Medien im Vorfeld über die Ausstellung berichteten.
Für die Recherchen zur Serie seien in den 1970er Jahren die vier federführenden Künstler, welche teilweise später auch an der Gestaltung von Super Mario oder Pokémon sowie der Gründung des weltbekannten «Studio Ghibli» beteiligt waren, nach Maienfeld in Graubünden gereist und hätten schweizerische «Landschaften, Kinder, Senioren, Pferdewagen und allerlei Alltagsgegenstände» künstlerisch studiert, wodurch die Gestaltung der Serie massgeblich beeinflusst worden sei. Die Künstler hätten teilweise in einer Alphütte auf dem Ochsenberg gewohnt, der mittlerweile als «Heidialp» vermarktet werde.
Ferner widmete Nationalrätin Min Li Marti (sp, ZH) dem Alpenmädchen einen Buchbeitrag in «Unsere Schweiz – Ein Heimatbuch für Weltoffene». Dort gestand Marti, dass sie «Heidi-Kassettli» liebe. Im Buch, so ein kritischer Bericht der Aargauer Zeitung im Juli, versuchten über 50 Autorinnen und Autoren den bis anhin von konservativen Kreisen beanspruchten Heimatbegriff für ein linkes Publikum zu definieren. Dies sei ein gar nicht so einfaches Unterfangen, sei doch der Begriff zentrales Element des Nationalsozialismus' gewesen und bereits davor von der politischen Linken stets abgelehnt worden. Deshalb sei das Buch, so das ernüchternde Fazit der Zeitung, je nach Betrachtungsweise als «reflektiert und selbstkritisch» oder aber als «nicht enden wollenden Eiertanz zwischen zwei Buchdeckeln» zu bezeichnen.
Auch die Weltwoche berichtete über Heidi, allerdings über den 2015 gedrehten Realfilm von Alain Gsponer, denn der Film wurde am 16. Mai 2019 in Kinos der Volksrepublik China ausgestrahlt und die Zuschauenden sollen vom Film «begeistert gewesen sein». Enttäuscht würden die chinesischen Touristengruppen in Zukunft aber wohl wieder aus der Schweiz abreisen, prognostizierte die Weltwoche. Denn wenn diese wegen dem Film nun auf ein Selfie mit dem Alpenmädchen ins «Heidiland» – so auch der Name der Touristenregion zwischen Bad Ragaz und dem Walensee – reisten, dann würden sie dort besagtes Heidi gar nicht finden.

Heidi

Im Hochsommer 2019 avancierte die Romandie zum Mekka der Weinliebhaberinnen und Weinliebhaber: Vom 18. Juli bis zum 11. August fand in Vevey (VD) die zwölfte Ausgabe der traditionsreichen Fête des Vignerons statt. Der Planungsvorlauf von fünf Jahren und ein Operativbudget von rund CHF 100 Mio. liessen bereits erahnen, dass die 2019er-Ausgabe zum Spektakel werden könnte, wurde sie doch von den Medien zum «Fest der Superlative» erkoren, das «grösser, teurer, sinnlicher und spektakulärer» ausfallen sollte als alles bisher Dagewesene.
In etwas anderer Form als heute bekannt hat die Festivität ihren Ursprung im 17. Jahrhundert und war als eine jährliche Kontrolle der Arbeit der Weinbauern gedacht, die mit einer festlichen Prozession am Ende jeder Generalversammlung der Confrérie des Vignerons von Vevey abgeschlossen wurde. Um 1770 machte es sich die Bruderschaft zur Aufgabe, die Verbesserung des Rebbaus zu fördern und die gute Arbeit der Rebbauern zu belohnen, indem sie die besten Arbeiten prämierte und krönte. Die steigenden Veranstaltungskosten führten aber dazu, dass die Feier zunächst nur noch alle drei Jahre und schliesslich nur noch alle sechs Jahre stattfinden konnte. So kam es, dass die Parade von 1791 die letzte echte Prozession war, bevor der Präsident und der Rat der Confrérie 1797 beschlossen, die Rebbauern im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie zu krönen, was zu einer Transformation der alten Parade hin zur heutigen Fête des Vignerons führte. Die geopolitischen Auseinandersetzungen im Rahmen der Waadtländer Revolution verhinderten in den Folgejahren eine Austragung des Festes, sodass erstmals wieder 1819 gefeiert werden konnte. Diese Gelegenheit sollte auch gleich dazu genutzt werden, das Fest den jungen Generationen näher zu bringen, was der Veranstaltung zugleich ihren heutigen Rhythmus von einem Fest pro Generation bescherte. Dank dieser Jahrhunderte alten Tradition durfte sich das Fest 2019 zum allerersten Mal in seiner Geschichte mit dem Label «UNESCO-Weltkulturerbe» schmücken, was sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass Vevey und die Weinberge im Lavaux gemäss dem St. Galler Tagblatt auf die internationale Liste der 29 besten Reiseziele für 2019 aufgenommen und von «National Geographic» zum Lieblingsziel erklärt wurden.
Das Herzstück der 2019er-Ausgabe war das in der eigens hierfür erbauten und 20'000 Leute fassenden Arena stattfindende Schauspiel, das von den Medien als eine «Mischung zwischen einer gigantischen Oper und einer olympischen Zeremonie» bezeichnet wurde; was nicht weiter erstaunte, zeigte sich der künstlerische Leiter Daniele Finzi Pasca doch schon mehrfach für die Inszenierung der Eröffnungs- und Schlusszeremonien bei Olympischen Spielen verantwortlich. In mindestens 20 Aufführungen, an denen rund 5'500 Schauspielende – ein Grossteil davon Laien – und 1'000 Musizierende teilnahmen, wurde anhand der Geschichte eines Mädchens der typische Ablauf der alltäglichen Winzerarbeit im Lavaux nachgezeichnet. Das Highlight jeder Aufführung war die Interpretation der traditionellen Hirtenhymne «Ranz des Vaches» – auch als inoffizielle Hymne der Westschweiz bekannt –, die gemäss der Basler Zeitung ein ganzes Stadion zum Weinen bringe und für eine Melancholie der Massen sorge. Eine andere Besonderheit der Feierlichkeiten, gar ein Novum, war die erstmalige Teilnahme aller Deutschschweizer Kantone im Rahmen ihres jeweiligen Kantonstages, an dem der Gastkanton seine lokalen Brauchtümer vorstellen konnte. Dies sei eine bewusste Entscheidung gewesen, um das Fest auch «ennet» dem Röstigraben bekannt zu machen, begründe die jüngst erlangte UNESCO-Auszeichnung doch eine Verantwortung gegenüber dem ganzen Land, wie der Confrérie-Präsident François Margot gegenüber der NZZ erläuterte. Ein weiteres Novum war ebenfalls, dass sich erstmals in der Geschichte des Festes eine Frau unter den gekrönten Häuptern befand.

Das sich ein solches Mega-Event aber nicht frei von kritischen Tönen durchführen lässt, hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Mit 400'000 erwarteten Zuschauern im Rahmen des Schauspiels und rund 1 Mio. weiteren Besuchern in der Stadt seien nicht nur die Erwartungen an das Kulturspektakel gross, sondern auch das finanzielle Risiko, wie die Basler Zeitung kommentierte. So störten sich insbesondere die Einheimischen an der Preispolitik der Organisatoren. Bei einem Budget von CHF 100 Mio. lagen die Ticketpreise zwischen CHF 79 und CHF 359; beim letzten Fest (1999) kosteten die Tickets zwischen CHF 65 und CHF 260, bei einem Budget von CHF 54 Mio. Entsprechend waren rund zwei Monate vor dem Ereignis lediglich 60 Prozent der Tickets verkauft. So wagten die Organisatoren es nicht, zu diesem Zeitpunkt eine Gewinnprognose zu machen (1999: CHF 4 Mio.; 1977: CHF 5 Mio.). Auch um die Kostüme der Schauspielerinnen und Schauspieler war bereits ein Jahr zuvor eine regelrechte Polemik ausgebrochen: Die Vereinigung der Westschweizer Schneiderinnen hatte sich gegenüber RTS empört gezeigt, dass die Kostüme in Italien fabriziert werden – ausgerechnet für diesen traditionell schweizerischen Anlass –, wo man doch in der Romandie die nötigen Kapazitäten hätte. Weitere Proteste kamen von Seiten der Unia, weil das Verkaufspersonal in Vevey bereits vor dem Fest wegen ausgedehnter Ladenöffnungszeiten länger arbeiten sollte.
Schliesslich änderte auch die Wahrnehmung der Fête des Vignerons als «kein gewöhnliches Weinfest, sondern eine Institution in der Westschweiz» (St. Galler Tagblatt) nichts an der Tatsache, dass man gerade bezüglich der Finanzen eine herbe Bruchlandung erlitt. Am Ende der Feierlichkeiten wiesen die Organisatoren ein Defizit von rund CHF 15 Mio. aus und hatten das Budget mit CHF 103 Mio. um rund 3 Prozent überschritten. Die Mehrausgaben seien insbesondere in den Bereichen Logistik, Sicherheit und Marketing angefallen, während die Mindereinnahmen, wie zu erwarten war, auf den schleppenden Ticketverkauf zurückzuführen waren. Das Organisationskomitee begründete den Verlust auch damit, dass der Staat in diesem Jahr Dienste in Höhe von rund CHF 8 Mio. in Rechnung gestellt habe, die für die vergangenen Feste noch kostenlos ausgeführt worden waren. CHF 10 Mio. des Finanzdefizits sollen über die Reserven der Winzerbruderschaft getilgt werden. Für die restlichen CHF 5 Mio. wolle man eine geeignete Lösung suchen und erhoffe sich, dass man die Behörden, Unternehmen und private Partner dazu bewegen könne, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Als eine erste Massnahme führten die Organisatoren Ende September eine grosse Versteigerungsaktion von Artikeln der Fête des Vignerons durch.

Fête des Vignerons

Wie der Historiker Christian Schaniel im Juli 2019 in einer auf Dodis veröffentlichten Studie aufdeckte, waren im Vietnamkrieg zwischen 1965 und 1973 Zahnräder und Getriebe, welche von der Schweizer Uhrenindustrie hergestellt wurden, als Zünder für Artilleriegeschosse in die USA exportiert worden. Der Tages-Anzeiger fasste zeitgleich unter dem Titel «Tod durch Schweizer Präzision» die wichtigsten Erkenntnisse aus Schaniels Forschung zusammen: Demnach hatte die Schweizer Uhrenindustrie mit Erlaubnis des Bundes den Amerikanern zugesichert, diese mit den eigentlich für Uhrwerke vorgesehenen Getrieben zu versorgen, da die amerikanische Industrie den Bedarf nicht decken konnte. Die Getriebe seien nach dem Export in die USA vor Ort in Artilleriebomben verbaut worden, damit die nun mit dem Zünder ausgestatteten Geschosse bereits vor dem Aufprall explodierten und dadurch der Schadensradius vergrössert werden konnte. Die Einnahmen durch die umstrittenen Exporte seien von CHF 6 Mio. im Jahr 1965 bis auf CHF 27 Mio. im Jahr 1968 angestiegen, als der Krieg seinen Höhepunkt erreicht hatte. Schätzungen zufolge starben im Vietnamkrieg bis zu dreieinhalb Millionen Menschen.
Der Bundesrat habe sich seither darum bemüht, die Beteiligung der Schweiz am Krieg geheim zu halten, da er einerseits einen Reputationsschaden und andererseits Exporteinbussen aufgrund einer Wiedereinführung von Uhreneinfuhrzöllen durch die USA befürchtet habe. Mehrere Versuche von Schweizer Medien, darunter angeblich dem Schweizer Fernsehen, während dem Krieg und in den darauffolgenden Jahren die «Zündergeschichte» aufzudecken, seien gescheitert. Dies sei darauf zurückzuführen, hielt Schaniel fest, dass Medienschaffende anscheinend von «Chefbeamten», welche auf Anweisung des Bundesrates agiert hätten, an der Veröffentlichung ihrer Berichte gehindert worden seien.

Vietnamkrieg

Nach der Zurückweisung eines ersten Entwurfes zum Bundesgesetz über Tabakprodukte durch das Parlament erarbeitete der Bundesrat einen zweiten Entwurf, den er Ende November 2018 vorlegte. Darin wird insbesondere ein Augenmerk auf Minderjährige gerichtet: So sollen schweizweit keine Tabakprodukte an diese Altersgruppe abgegeben werden dürfen und speziell an sie gewidmete Werbung soll auf Gesetzesstufe verboten werden. Zudem beabsichtigt der Entwurf die Durchführung von Testverkäufen, wie sie beim Alkohol gemacht werden. Zusätzliche Einschränkungen im Bereich des Sponsorings, der Verkaufsförderung und der Werbung sind jedoch nicht vorgesehen. Für Alternativprodukte – unter anderem die E-Zigarette und Tabakprodukte zum Erhitzen oder für den oralen Gebrauch – sollen differenzierte Bestimmungen gelten, wobei nichtsdestotrotz ein Verbot für den Konsum der beiden erstgenannten Produkte in öffentlichen Nichtraucherzonen eingeführt werden soll. Im Anschluss an die Anhörung von verschiedenen Vertretern aus dem Gesundheits- und Wirtschaftsbereich trat die SGK-SR im Februar 2019 auf den Entwurf ein. Im April desselben Jahres begann die Kommission mit der Detailberatung. Dabei behandelte sie drei vom BAG erstellte Berichte. Diese haben die WHO-Tabak-Konvention und die Minimalanforderungen an die entsprechende Ratifizierung, alternative Tabakprodukte und deren Regulierung im Ausland sowie deren Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit zum Gegenstand.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Im Durchschnitt besass die erwachsene Bevölkerung in der Schweiz im Jahr 2018 je ein Vermögen von USD 530'000 und führte damit wie bereits in den vergangenen Jahren die Rangliste des im Herbst 2018 von der Credit Suisse veröffentlichten Global Wealth Report an. Die Schweiz war somit erneut das Land mit der vermögensreichsten Bevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr habe das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer zwar um insgesamt USD 21'000 abgenommen. Dies, so fasste die NZZ im Oktober die Ergebnisse des Berichts zusammen, sei aber darauf zurückzuführen, dass die Ergebnisse in US-Dollar aufgeführt worden seien und sich der Schweizer Franken im Vergleich zum Dollar etwas abgeschwächt habe. Hätte man die Ergebnisse der Studie in Schweizer Franken präsentiert, so hätte das Vermögen eigentlich sogar leicht zugenommen. Weltweit sei ausserdem die Anzahl der Dollar-Millionäre, also die Anzahl jener Menschen, welche über ein Vermögen von mehr als einer Million US-Dollar verfügen, auf 42.2 Mio. angestiegen, wobei im Untersuchungsjahr 725'000 davon in der Schweiz lebten.
Wie die NZZ zudem aufführte, sei, wenn man die weltweite Vermögensverteilung betrachte, der Unterschied zwischen arm und reich eklatant. Das reichste Prozent der erwachsenen Weltbevölkerung (42 Mio.) besitze demnach 44.8 Prozent der Vermögenswerte, während die ärmsten 3.2 Mrd. der erwachsenen Weltbevölkerung (64 Prozent) lediglich über 1.9 Prozent verfügten. Die gute Nachricht sei unterdessen, dass weltweit die Frauen an Vermögen zugelegt hätten: Die Studie der Credit Suisse hatte ergeben, dass sich mittlerweile 40 Prozent der weltweiten Vermögen auf Frauen verteilten. Die NZZ wies hier darauf hin, dass bei dem Ergebnis der Credit Suisse beispielsweise auch Immobilienbesitz dazugerechnet worden sei, weshalb der Wert höher ausfalle als in anderen Vermögensstudien. Festhalten lasse sich aber, dass Frauen insgesamt auf einem aufsteigenden Ast seien, was unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass in vielen Ländern der Zugang zu Bildungseinrichtungen verbessert worden sei und Frauen nach einer Schwangerschaft tendenziell schneller ins Arbeitsleben zurückfinden würden.

Global Wealth Report

In der Herbstsession 2018 widmete sich der Nationalrat einer Motion Gugger (evp, ZH), welche darauf abzielte, Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung in den klassischen und digitalen Medien zu schützen. Hierfür forderte der Motionär ein Werbeverbot für Tabakprodukte in Medien ohne Bezahlabonnemente oder sonstigen Identifikationsmethoden, die somit für Jugendliche einfach zugänglich seien. Bereits seit 2003 gelte beispielsweise in der EU ein ähnliches Tabakwerbeverbot in den öffentlichen Medien sowie im Internet, zeigte Gugger auf. Durch ein entsprechendes Verbot könnte der Anteil an Raucherinnen und Rauchern bei Schweizer Jugendlichen verringert werden, wobei so langfristig auch die Sterberate infolge Tabakkonsums geschmälert werden könnte. Ratskollege de Courten (svp, BL) kritisierte den Vorstoss als «nicht nur nicht wirksam», sondern auch als «schlicht nicht durchsetzbar». Die Annahme, dass Jugendliche aufgrund von Tabakwerbung mit dem Rauchen beginnen würden, sei zudem falsch. Viel wichtiger für diese Entscheidung seien dagegen Gruppendruck oder das Rauchverhalten der Eltern, womit ein Tabakwerbeverbot nicht gerechtfertigt sei. Bundespräsident Alain Berset beantragte den Mitgliedern der grossen Kammer hingegen, die Motion Gugger anzunehmen, da deren Forderungen in die Stossrichtung der Tabakprävention des Bundesrats passe und unter anderem in die laufenden Arbeiten am Tabakproduktegesetz integriert werden könnten. Bei der folgenden Abstimmung wurde die Motion Gugger mit 94 zu 89 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) knapp abgelehnt. Gegen den Vorstoss stimmten die geschlossene BDP-Fraktion, die Mehrheit der SVP- und FDP.Liberale-Fraktionen sowie eine Minderheit der CVP-Fraktion.

Kinder und Jugendliche vor der Tabakwerbung in den klassischen und digitalen Medien schützen (Mo. 17.4268)

Das Postulat «Escher-Keller-Jubiläum 2019, Förderung der Forschung über die Verwicklung der Familie Escher in die Sklaverei und Sichtbarmachung im Stadtbild» wurde im Juli 2018 im Stadtzürcher Gemeinderat behandelt. Die Stadtpräsidentin Corine Mauch (ZH, sp) zeigte sich im Namen des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Mit 67 zu 39 Stimmen (12 Enthaltungen) wurde das Postulat vom Zürcher Gemeinderat zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Schweiz und Sklaverei

Weil die Fussballer Xherdan Shaqiri und Granit Xhaka ihre Tore während dem Spiel Schweiz-Serbien in Kaliningrad (RUS) mit der Doppeladler-Geste bejubelten, kam es im Juni im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft der Männer zu einem Eklat.
Nicht wenige Spieler der Schweizer Nationalmannschaft verfügen über kosovarische oder albanische Wurzeln und Spieler und Fans beider Seiten der Partie haben den Kosovokrieg Ende der 1990er-Jahre direkt oder indirekt miterlebt. Noch heute existieren Spannungen zwischen den ehemaligen Kriegsparteien, so anerkennt Serbien beispielsweise den Kosovo nicht als unabhängigen Staat. Die Stimmung im Stadion war also im Hinblick auf vergangene Konflikte aufgeheizt – serbische Fans pfiffen die Schweizer Spieler aus, Shaqiri und Xhaka machten den Doppeladler.
Bei der Doppeladler-Geste wird, indem man die Hände über die Daumen kreuzt und mit den Fingern flattert, das Wappentier Albaniens – ein Adler – imitiert. Obwohl der Adler das Wappentier vieler Nationen ist, auch dasjenige Serbiens, sei die albanische Doppeladler-Flagge auf rotem Grund als «Flagge aller ethnischen Albaner» zu deuten, wie die Aargauer Zeitung erklärte. Weltweit würden daher albanische Spieler von ihren Fans gefeiert, wenn sie «den Adler machen». In den albanisch besiedelten Teilen Jugoslawiens hingegen sei früher öfters die Polizei eingeschritten, wenn die Doppeladler-Flagge öffentlich gezeigt wurde.
Die Geste im Spiel habe laut Xhaka folglich auch den albanischen und nicht den serbischen Fans gegolten, dennoch stufte die Fifa die Handlung als Provokation gegenüber dem serbischen Publikum ein. Es folgten Bussen in Höhe von CHF 10'000 für die beiden Spieler und eine weitere Busse von CHF 5'000 für Teamcaptain Lichtsteiner, der den Doppeladler aus Solidarität mit seinen Teamkollegen ebenfalls zeigte. Die Schweiz gewann die Partie 2:1.

Damit war aber die Diskussion nicht abgepfiffen: Die Frage, ob ein Schweizer Nationalspieler eine ausländische Jubelgeste machen dürfe, beschäftigte die Schweiz noch über einen Monat und war während Wochen ein dominierendes Thema in der Tagespresse. Der Direktor des SFV, Alex Miescher, fragte im Juli in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger gar, ob Doppelbürger überhaupt für eine Nationalmannschaft geeignet seien. Xhaka selbst bezeichnete diese Aussage gemäss Tages-Anzeiger als «Unsinn» und «Steinzeitkommentar», laut Jacqueline Fehr (sp, ZH) sei sie «eine Ohrfeige für alle Doppelbürger», wie der Blick titelte. Dieser veröffentlichte daraufhin in der Sonntagsausgabe auf über elf Seiten unterschiedliche Stellungnahmen zur Doppeladler- und Doppelbürger-Diskussion.
Für die Aussage Mieschers entschuldigte sich der Präsident des SFV, Peter Gilliéron, später, Jürg Stahl (svp, ZH), Präsident des Dachverbandes von Swiss Olympics, unterstützte hingegen die Aussage Mieschers gegenüber dem Blick: Schweizer Sportlerinnen und Sportler, welche die Schweiz an olympischen Spielen und Weltmeisterschaften vertreten, sollen «durch und durch und nur unsere Nation vertreten», was im Falle von Doppelbürgern aber oft schwierig sei. Mit einer Abschaffung von Doppelbürgerschaften könne man hier Abhilfe schaffen, so Stahl weiter.
Auch die Weltwoche griff die Thematik auf: Dort zitierte Roger Köppel (svp, ZH) den Schriftsteller Gottfried Keller, indem er definierte, was Schweizer Staatsangehörige ausmache: Es sei das Bürgerrecht und die Identifikation mit dem Land und seiner Staatsform. Dass nun die Doppeladler-Geste für Irritierung darüber sorge, ob die Spieler der Schweizer Nati denn überhaupt für die Schweiz oder für Albanien spielten, sei nur naheliegend, meinte Köppel weiter, denn der Doppeladler sei eben nicht ein Schweizer Symbol.

Schliesslich gab es aber auch humorvolle Beiträge zur Diskussion: Vielleicht sei der Doppeladler ja nur Werbung für die Vogelwarte Sempach gewesen, witzelte man im Tages-Anzeiger. Insgesamt erregte der Zwischenfall aber derart viel Aufmerksamkeit, dass die ZHAW den Begriff «Doppeladler» im Dezember zum Wort des Jahres 2018 kürte.

Doppeladler-Affäre
Dossier: Nationale Identität: Debatte über die Fussballnationalmannschaft

Im März 2018 lancierte ein Komitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, Drogisten und Drogistinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie der Krebs- und der Lungenliga die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». Die Forderung der Initiative besteht darin, Tabakwerbung, die an Minderjährige gerichtet oder für sie zugänglich ist, zu verbieten. Davon betroffen wären unter anderem Werbung in den Printmedien, im Internet und in den sozialen Medien, auf Plakaten, an Kiosken, in Kinos ebenso wie das Sponsoring von Festivals durch Tabakproduzenten und -produzentinnen sowie Werbung durch die Abgabe von Gratismustern.
Hans Stöckli (sp, BE), der den Trägerverein der Initiative präsidierte, erklärte gegenüber den Medien, es gehe nicht an, dass Tabakprodukte in der Schweiz zwar nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürften, gezielt an Jugendliche gerichtete Werbung aber nach wie vor erlaubt sei. Es müsse etwas unternommen werden, so das Initiativkomitee, denn Jugendliche seien besonders empfänglich für Tabakwerbung – hätten doch Studien gezeigt, dass 57 Prozent aller Raucherinnen und Raucher vor ihrer Volljährigkeit mit dem Konsum der Tabakprodukte begonnen hätten. Gemäss Tages-Anzeiger sterben schweizweit zudem jährlich rund 9'500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums und die Folgekosten des Konsumierens beliefen sich auf CHF 10 Mrd. pro Jahr. Wie die Tribune de Genève berichtete, könnten durch das vorgeschlagene Werbeverbot CHF 1 Mrd. an Gesundheitskosten eingespart werden.
Im gleichen Zeitraum wie die Lancierung der Volksinitiative lief die Vernehmlassungsfrist zum zweiten Bundesratsvorschlag bezüglich des Tabakproduktegesetzes ab. Der Aargauer Zeitung zufolge war dieses Timing nicht zufällig. Gemäss Initiativkomitee hatte der Bundesrat bezüglich Tabakprävention zu wenig unternommen, Hans Stöckli bezeichnete den bundesrätlichen Entwurf gar als «zahnlos». Der Tages-Anzeiger hingegen sprach von einer Art «Durchsetzungsinitiative», mit der die Parlamentsdebatte beeinflusst werden solle und der Tabaklobby und den Wirtschaftsverbänden Einhalt geboten werden könne.
Nicht einverstanden mit dem Vorgehen der Initianten und Initiantinnen zeigte sich Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seiner Meinung nach sei «Die Ankündigung einer Volksinitiative zu Tabakwerbeverboten während der Diskussionen zum neuen Tabakproduktegesetz […] ein inakzeptabler Einmischungsversuch in einen demokratischen Gesetzgebungsprozess». Auch Japan Tobacco International, das seinen Sitz in Dagmersellen hat, äusserte sich kritisch sowohl gegenüber der Bundesratsvorlage als auch gegenüber der Volksinitiative. Die wirtschaftliche Freiheit der Händler und Händlerinnen von legal erhältlichen Produkten würde durch das Werbeverbot eingeschränkt, so Sprecher Kevin Suter. Zudem könne am Beispiel Frankreich – wo es seit einigen Jahrzehnten ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte gebe, der Raucher- und Raucherinnenanteil aber trotzdem grösser sei als in der Schweiz – aufzeigt werden, dass für die öffentliche Gesundheit dadurch keinen Nutzen entstehe.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BRG 20.068)
Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

«Transparency International» untersucht jährlich anhand von Expertenmeinungen in 180 Ländern die Korruption im öffentlichen Sektor. Im Corruption Perceptions Index (CPI) 2017 belegte die Schweiz zusammen mit Norwegen und Finnland mit je 85 von 100 Punkten Rang 3. Am wenigsten Korruption herrschte gemäss CPI 2017 im öffentlichen Sektor Neuseelands, gefolgt von Dänemark. Martin Hilti, Geschäftsführer von «Transparency International Schweiz», zeigte sich in einer Medienmitteilung über das stabil gute Abschneiden der Schweiz im CPI erfreut, wies aber darauf hin, dass sich auch in der Schweiz immer wieder Korruptionsfälle ereignen würden; so zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Zudem betonte Hilti, dass der CPI keine Aussage über den Privatsektor mache, gerade hier liege aber das Hauptrisiko für Korruption in der Schweiz: Das gute Abschneiden der Schweiz im CPI bedeute nicht, dass Schweizer Unternehmen im Ausland nicht bestechen würden.

Korruption in der Schweiz
Dossier: Whistleblowing

Anfang Oktober 2017 wurde bekannt, dass der Waadtländer Jacques Dubochet, zusammen mit Joachim Frank von der Columbia University in New York und Richard Henderson von der Cambridge University, den Nobelpreis für Chemie 2017 gewonnen hat. Die drei wurden von der Königlich Schwedischen Akademie der Wissenschaften für ihre Entwicklung der sogenannten Kryo-Elektronenmikroskopie ausgezeichnet, womit Biomoleküle in Bewegung und mit atomgenauer Auflösung abgebildet werden können. «Die Kryo-Elektronenmikroskopie hat die Biochemie in ein neues Zeitalter katapultiert», wurde das Nobelkomitee im Tages-Anzeiger zitiert; nie zuvor sei es so leicht gewesen, Livebilder von Biomolekülen wie etwa Proteinen oder DNA einzufangen. Bundespräsidentin Doris Leuthard gehörte zu den ersten Gratulanten und teilte über ihren Sprecher mit, dass diese Auszeichnung für die hervorragende Forschungsarbeit sie stolz mache auf die Schweiz. Dubochet hatte zuletzt eine Professur an der Universität Lausanne inne gehabt, bevor er 2007 emeritiert wurde. Biographisch fällt insbesondere seine Legasthenie auf, die ein Schulpsychologe festgestellt hatte. Dubochet war der erste Legasthenie-Fall in der Geschichte des Kantons Waadt; seine Karriere verdanke er dem Widerstand seiner Eltern gegen seinen Ausschluss aus der Regelschule und einem Schuldirektor, der «schlau genug» war, ihn trotz seiner Lese- und Rechtschreibstörung in die Primarschule aufzunehmen, so Dubochet im Tages-Anzeiger. In der NZZ sagte er, dass ihm das Legasthenikersein erlaubt hätte, «in allem schlecht zu sein» und dass er dadurch ein Verständnis entwickelt habe für jene, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Dubochet ist Mitglied des Stadtparlaments von Morges VD, in dem er für die SP politisiert. Er ist der 28. Schweizer Nobelpreisträger; zuletzt hatte 2002 Kurt Wüthrich den renommierten Wissenschaftspreis gewonnen, ebenfalls in Chemie.

Nobelpreis für Jacques Dubochet

Zum neunten Mal in Serie belegte die Schweiz den ersten Rang im Global Competitiveness Report des Davoser Weltwirtschaftsforums (WEF). Der Report untersucht die Wettbewerbsfähigkeit von 137 Nationen anhand derer ökonomischer Daten als auch durch Befragungen von Wirtschaftsführern. Hinter der Schweiz klassierten sich die USA, Singapur, die Niederlande und Deutschland in den ersten fünf Rängen. Gemäss dem Report verdankt die Schweiz ihre Wettbewerbsstärke insbesondere der Qualität des Gesundheitswesens und der Grundschule, einem effizienten Arbeitsmarkt und der Fähigkeit neue Technologien zu absorbieren. In den Medien wurde die Methodik des Länder-Ratings des WEF auch kritisiert. Der Bericht gebe einerseits vor, wissenschaftlich fundiert zu sein, jedoch kämen verschiedene Studien zu anderen Resultaten. Andererseits wurden die bewerteten Faktoren und deren Gewichtung hinterfragt: So schaffe die Schweiz immer wieder den Sprung auf Rang eins, obwohl auch Faktoren wie Hafenanlagen, Marktgrösse oder tertiäre Ausbildung in die Bewertung miteinfliessen würden, bei denen die Schweiz als kleines Binnenland und mit niedriger Akademikerquote regelmässig hintere Ränge belege.

Global competitive index

Im Sommer 2017 kam ein neues Dokument an die Öffentlichkeit, das bisherige Vermutungen um die Verwicklung der Familie Escher in die Sklaverei bestätigen sollte. Der Kölner Sklavenforscher Michael Zeuske fand im Nationalarchiv der kubanischen Hauptstadt Havanna eine Steuerliste der spanischen Kolonialbehörde aus dem Jahr 1822, auf der das Inventar einer Kaffeeplantage namens Buen Retiro auf Kuba aufgelistet war. Diese Plantage soll Heinrich Escher – Vater von Alfred Escher – gehört haben, zwei Brüder Heinrichs sollen die Plantage verwaltet haben. Aus dieser Steuerliste ging hervor, dass zum Inventar der Buen Retiro 82 Feld- und fünf Haussklaven gehörten. Diese sollen gemäss einem Artikel des Tages-Anzeigers auf einem Gelände mit einem Umfang von vier Kilometern 200'000 Kaffeepflanzen bewirtschaftet haben, was einen Ertrag von rund 300 Tonnen Kaffee jährlich ergeben haben soll.
Nach diesen Enthüllungen forderten die linken Fraktionen SP und AL des Zürcher Gemeinderats mit einem Vorstoss die Stadtzürcher Regierung auf, die Forschung über die Verwicklung der Familie Escher in die Sklaverei zu fördern und die Resultate im Stadtbild Zürichs sichtbar zu machen. Die beiden Fraktionen erhofften sich damit, dass während des 200-Jahr-Jubiläums des Geburtsjahrs Alfred Eschers und Gottfried Kellers im Jahr 2019 neben Eschers ruhmreichen Taten – der Wirtschaftspionier und langjährige Nationalrat hatte die Schweizerische Kreditanstalt (später Crédit Suisse) und die ETH gegründet und war massgeblich an der Umsetzung des ersten Gotthardtunnels beteiligt – auch dessen Familiengeschichte und deren Verwicklung in die Sklaverei beleuchtet werden würde. Auch wenn Alfred Escher nicht direkt an der Sklaverei beteiligt gewesen sei, so habe dieser immerhin das Vermögen seines Vaters Heinrich geerbt, so die Begründung des Vorstosses.

Schweiz und Sklaverei

Im Sommer 2017 sorgte die Doktorarbeit von Ruth Fivaz-Silbermann, in der Zweifel an den offiziellen Zahlen des Bergier-Berichts zu den Direktabweisungen jüdischer Flüchtlinge an der Schweizer Grenze während des Zweiten Weltkriegs geäussert wurden, für Aufregung. Die Historikerin ging in ihrer Arbeit von weit weniger abgewiesenen Flüchtlingen aus als die Bergier-Kommission in ihrem Bericht 2001. Rund 4'000 jüdischen Flüchtlingen sei die Einreise an der Schweizer Grenze verweigert worden, so das Resultat der Doktorarbeit; die Bergier-Kommission war in ihrem Bericht von ungefähr 24'500 ausgegangen. Es war die rechtskonservative Weltwoche, die das Thema als Erste aufgriff und ihren Artikel mit «Die meisten durften rein» betitelte. «Glaubhaft» habe Fivaz-Silbermann nachgewiesen, dass die Zahlen des Bergier-Berichts «weit übertrieben» seien. Mit dieser Einschätzung war die Weltwoche jedoch alleine. Gerade in der Wissenschaft stiessen Fivaz-Silbermanns Forschungsergebnisse auf starken Gegenwind. Diverse Historikerinnen und Historiker warfen ihr vor, in ihrer Methodik eine unzulässige Hochrechnung vorgenommen zu haben. Zwar wurde allgemein anerkannt, dass sie ihre Erhebungen zu verweigerten Einreisen an der Grenze zu Frankreich sehr sauber aufbereitet habe und diese den wissenschaftlichen Anforderungen standhalten würden; für die Untersuchungen zur deutschen und italienischen Grenze sei dies aber nicht der Fall gewesen. Laut Fivaz-Silbermann seien etwa an der Nordgrenze lediglich drei Prozent aller Flüchtlinge, die an der Schweizer Grenze um Einreise gebeten hatten, angekommen. Diese Schätzung begründete die Historikerin damit, dass die Flüchtlingszahlen an der nördlichen und südlichen Grenze nicht dokumentiert worden seien. In der Folge rechnete sie hoch, dass demnach auch nur drei Prozent der Abweisungen an der Nordgrenze erfolgt seien – was ungefähr 100 Personen entsprochen hätte. Die NZZ widerlegte die Behauptung, dass Abweisungen an der Nordgrenze überhaupt nicht dokumentiert worden seien und legte ihrerseits Resultate von drei Studien über die damaligen Grenzregime in den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen und Graubünden vor. Mit den Ergebnissen dieser Studien würde sich bereits eine Zahl von 4'000 abgewiesenen Flüchtlingen ergeben.
Historiker Sacha Zala, Direktor der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis) und Autor des Kapitels über die zwei Weltkriege in der 2014 erschienenen «Geschichte der Schweiz», sagte gegenüber der Berner Zeitung, dass das Flüchtlingsthema im Zweiten Weltkrieg unter Fachhistorikern nicht mehr umstritten sei. Es bestehe ein Grundkonsens, dass sich die Zahl abgewiesener Flüchtlinge nie genau rekonstruieren lasse. In der öffentlichen Wahrnehmung würde das Thema aber weiterhin Emotionen wecken. Bei aller öffentlichen Aufregung wollte Zala einen zentralen Punkt ins Gedächtnis rufen: Der Bundesrat habe im Zweiten Weltkrieg die Religion nicht als Aufnahmegrund akzeptiert; habe Juden demnach also nicht als Flüchtlinge anerkannt.

Diskussion um abgewiesene jüdische Flüchtlinge im zweiten Weltkrieg

Une étude réalisée par "US News and World Report" et l'Université de Pennsylvanie considère la Suisse comme le meilleur pays du monde. Les chercheurs se sont intéressés à la perception que les gens ont de 80 pays. Ils ont modelé leur classement en prenant également des données réelles en compte, en plus de l'avis des quelques 21'000 sondés provenant du monde entier à qui l'on a demandé de noter 65 aspects. La Suisse obtient notamment plusieurs fois la note maximale de 10, en ce qui concerne la sécurité, la stabilité politique ainsi qu'économique. Malgré tout, la Confédération n'est ni reconnue à l'internationale pour sa gastronomie (2,1 sur 10), ni pour être un pays où l'on s'amuse, obtenant un petit 3,1 sur 10, deux domaines où des pays comme l'Italie ou l'Espagne nous surclassent.

La Suisse serait l'un des meilleurs pays au monde