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Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport

2019 befasste sich das Parlament mit zahlreichen Geschäften zu Schweizer Gesundheitspolitik, Sport und Sozialhilfe. Besonders relevant waren bezüglich gesundheitspolitischer Themen die Diskussionen um das elektronische Patientendossier (EPD). Dieses soll 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein, weshalb 2019 dazu einige Vorstösse behandelt wurden. So wurde ein Postulat Wehrli (fdp, VD; Po. 18.4328), welches Auskunft über die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen verlangte, um die Umsetzung des EPD und dessen Nutzung zu fördern, vom Nationalrat angenommen. Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955). Diese hatte den Anschluss sämtlicher am Behandlungsprozess beteiligter Gesundheitsfachpersonen an das EPD zum Ziel und wird nun in einem nächsten Schritt im Stöckli behandelt. Mit dem im Juni 2019 verabschiedeten Bundesratsgeschäft zur «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG» (BRG 15.083) sollen zudem die Qualität der erbrachten Leistungen im Gesundheitsbereich verbessert, die Patientensicherheit nachhaltig erhöht und die Steigerung der Kosten in der OKP abgeschwächt werden.

In Sachen Spitäler standen 2019 die Kosten im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Unter anderem intendierte Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, gemeinwirtschaftliche Leistungen dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen (Mo. 16.3842). Denn durch eine Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen und der damit verbundenen Transparenz könne man nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch an Effizienz gewinnen, erklärte die Motionärin. 2018 hatte der Nationalrat dieser Vorlage zugestimmt, der Ständerat gab ihr in der Herbstsession 2019 allerdings einen Korb. Mit einem Selbstkostenanteil, der beim Aufsuchen der Spitalnotfallstation (und beim ambulanten Praxisbesuch) entrichtet werden soll, wollten sowohl Thomas Weibel (glp, ZH; Pa.Iv. 17.480) als auch Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 17.452) der Kostenentwicklung entgegenwirken, die Eigenverantwortung der Patientenschaft stärken und den Spitalnotfall entlasten. Die grosse Kammer gab in der Wintersession 2019 der parlamentarischen Initiative Weibel, nicht aber der Initiative Burgherr Folge. Des Weiteren nahm das Stöckli als Zweitrat eine Motion der SGK-NR bezüglich Referenztarifen für ausserkantonale Behandlungen an (Mo. 18.3388). Damit wollte die Kommission sicherstellen, dass die Kantone für Behandlungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Wohnkantons nicht weniger bezahlen würden als innerhalb. Bezüglich Ärzteschaft reichte Bea Heim (sp, SO; Mo. 18.3107) eine Motion zur Offenlegung der Honorare von Ärztinnen und Ärzten in einer leitenden Position ein. Transparenz sei notwendig, um falsche Anreize, unnötige Eingriffe und hohe Kosten für die OKP zu verhindern, so Heim. Die Motion wurde im März 2019 von der grossen Kammer gutgeheissen und an die kleine Kammer überwiesen.

Rund um das Pflegepersonal waren die Pflegeinitiative und der indirekte Gegenvorschlag ein wichtiges Thema. Gefordert wurden unter anderem die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachleuten und eine Kompetenzerweiterung im Bereich der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der OKP. In der Wintersession empfahl der Nationalrat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Initiative und gab dem von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit einigen kleinen Änderungen Folge. Anders als seine Kommission wollte er beispielsweise nicht, dass eine Vereinbarung zwischen Pflegefachpersonen und Krankenkasse für die Abrechnung der Pflegenden über die OKP generell nötig ist.

Im Frühling 2019 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes (BRG 18.081), die aufgrund zweier neuen EU-Verordnungen zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten nötig geworden war, damit die Schweizer Patientenschaft weiterhin von allen europäischen Produkten profitieren kann und die Hersteller keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Qualität und Behandlungssicherheit waren ebenfalls Gegenstand eines Postulates Stahl (svp, ZH; Po. 19.3382), das den Bundesrat dazu aufforderte, die Bedingungen zur Ermöglichung eines Versandhandels nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel zu überprüfen. Weiter stimmte der Nationalrat in der Sommersession einer Motion Humbel (cvp, AG; Mo. 19.3005) zur Kostenvermeidung bei der Umteilung von den Medikamenten der Kategorie C in die Kategorie B zu und überwies sie an den Ständerat. Antibiotika und ihre Resistenz wurden 2019 mittels zweier Vorstösse thematisiert. Zum einen sprach sich der Nationalrat als Erstrat für eine Motion Graf (gp, BL; Mo. 19.3861) aus, die den Bundesrat damit beauftragte, seine One-Health-Strategie mit der Erforschung von Antibiotikaresistenzen zu ergänzen, um so eine Vorgehensweise zur Bekämpfung ihrer Ursachen ausarbeiten zu können. Zum anderen reichte Claude Béglé (cvp, VD, Po. 19.3860) ein Postulat zur «Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel» ein, welches allerdings im Rat nicht auf Anklang stiess. Im Herbst 2019 beschäftigte sich das Stöckli mit einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 19.3743), mit der die Eliminierung von Hepatitis in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten integriert werden soll.

Auch über Tabakwaren wurde 2019 angeregt diskutiert. So befasste sich der Ständerat erneut mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, nachdem 2016 ein erster Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, Teenager, aber auch die Gesamtbevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. In den Medien war hingegen insbesondere das Thema «E-Zigaretten» zentral. Dieses fand auch seinen Weg ins Parlament; im Ständerat wurde über eine tiefere Besteuerung von elektronischen Zigaretten diskutiert (Mo. 19.3958 der SGK-SR). Vor dem Hintergrund der 2017 eingereichten Motionsserie zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis trat der Nationalrat im Dezember 2019 auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein (BRG 19.021). Neben E-Zigaretten berichteten die Medien auch ausführlich über die umstrittene Auswahl des Tabakkonzerns Philip Morris als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung 2020 in Dubai. Nachdem der Schweiz für diesen Entscheid viel Unverständnis entgegengebracht worden war und sich gar die WHO zu Wort gemeldet hatte, erklärte Aussenminister Ignazio Cassis Ende Juli, dass man die Partnerschaft nicht weiterführen werde.

Trotz grosser Aufmerksamkeit in den Medien – dieses Thema ist mitverantwotlich für den Peak des Gesundheitsthemas im Juli 2019 – kaum Eingang ins Parlament fand dieses Jahr die Frage der Sterbehilfe. Aufgegriffen wurde von den Zeitungen vor allem der Gerichtsprozess rund um Erika Preisig und den assistierten Suizid bei psychisch kranken Personen.

Die mediale Berichterstattung zu sportlichen Themen war im Juni 2019 besonders intensiv. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Monat nicht nur das Eidgenössische Turnfest in Aarau stattfand, sondern auch ein Formel-E-Rennen in Bern ausgetragen wurde, das bei der Bevölkerung auf Widerstand stiess und anlässlich dem eine Velo-Demonstration durchgeführt wurde. Zudem wurde die durch die Fussball-Weltmeisterschaft der Frauen ausgelöste Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Sportart ebenfalls von den Schweizer Medien aufgenommen.
Im Parlament wurden bezüglich Sport zwei Vorlagen zu Sportzentren respektive zu der Finanzierung ihres Betriebs diskutiert. So nahmen beide Räte eine Motion Engler (cvp, GR, Mo. 18.4150) an, welche beabsichtigte, dem Bund eine Mitfinanzierungsrolle beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen nationaler Bedeutung zukommen zu lassen. Im Dezember 2019 sagte die kleine Kammer Ja zu einem weiteren Postulat Engler (Po. 19.4044), das einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums forderte. Silva Semadeni (sp, GR), die in Vergangenheit eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage zur Bundesmilliarde für Sion 2026 schaffen wollte, reichte 2018 eine parlamentarische Initiative ein, um die Unterstützung Olympischer Spiele im Allgemeinen einem fakultativen Referendum zu unterstellen (Pa.Iv. 18.445). In einem ersten Schritt gab die WBK-NR diesem Geschäft im Juni 2019 Folge. Im Gebiet der Dopingpolitik überwies der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 19.3667) an den Ständerat, die die Prüfung der Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zum Gegenstand hatte.

Im Bereich Sozialhilfe interessierten sich die Medien insbesondere für die Höhe der Sozialhilfebeiträge, über die in verschiedenen Kantonen diskutiert wurde. Als erster Kanton stimmte Bern im Mai in einer Volksabstimmung über entsprechende Kürzungen ab. Hätte sich das Stimmvolk für die Revision des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, so hätte der neue Grundbetrag die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) deutlich unterschritten. Von Bedeutung war dieser Entscheid auch für die anderen Kantone, da man sich vor einem «Domino-Effekt» und «Sozialhilfe-Tourismus» fürchtete. Gemäss Einschätzungen des Tagesanzeigers von Anfang Oktober verlor die Forderung nach dem Nein in Bern in anderen Kantonen und Städten an Unterstützung.

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2019

Mit den Projekten «Nexpo» und «Svizra 2027» schritten zwei von drei Bewerbungen um die Landesausstellung 2027 im Jahr 2019 entschieden voran; in den Medien nicht berichtet wurde hingegen über die Entwicklungen des dritten Projekts «X-27».
Im November 2019 diskutierte das St. Galler Stadtparlament über die Bewilligung eines Kredits in der Höhe von CHF 120'000 zur Mitfinanzierung der dritten Phase der dezentralisierten Landesausstellung «Nexpo». Für die finanzielle Unterstützung der ersten und zweiten Phase, in denen eine Projektskizze erarbeitet wurde, hatte der Stadtrat bereits CHF 60'000 gesprochen, über den Kredit für die Unterstützung der dritten Phase musste nun jedoch das Parlament entscheiden, da die Summe der beiden Beträge CHF 150'000 übersteigt. Die dritte Planungsphase, die Fundierung des Projekts, soll Anfang 2020 bis Ende 2022 durchgeführt werden. Der Verein «Nexpo» geht davon aus, dass sich die Gesamtkosten der Landesausstellung auf rund CHF 620 Mio. belaufen werden, was rund eine Milliarde weniger sei, als die Expo 2002 gekostet habe. Dies liege vor allem daran, dass für die «Expo der Städte» keine neuen Bauten errichtet werden müssten, wie der Stadtrat in seinen Ausführungen zur Vorlage festhielt. Das Konzept baue auf bestehende Infrastrukturen auf und die Städte sollen sich die Kosten entsprechend ihrer Einwohnerzahl aufteilen. Der finanzielle Aufwand der Stadt St. Gallen werde damit auf insgesamt CHF 2.2 Mio. geschätzt. Am 19. November bewilligte das St. Galler Stadtparlament den Betrag für die dritte Phase einer alternativen Landesausstellung einstimmig. Die Stadt müsse von Beginn weg beim Projekt dabei sein, denn sonst «höre die Schweiz in Winterthur» – ebenfalls eine Expo-Stadt – auf und St. Gallen drohe den Anschluss zu verlieren, so die Argumentation des Parlaments. Die «Nexpo» sei eine Chance für die Region, denn die Stadt werde die gesamte Ostschweiz repräsentieren. Dies biete Chancen für den Tourismus, habe doch St. Gallen als Buchstadt mit ihren Bibliotheken ein reiches Erbe. Es wurde aber auch gemahnt, die Kosten aufgrund der langen Projektdauer genau im Auge zu behalten und Grossveranstaltungen gerade «in Zeiten des Klimawandels» kritisch zu betrachten.

Auch die Planung der für die in der Nordwestschweiz vorgesehene Landesausstellung «Svizra 2027» war 2019 vorangeschritten. Unterdessen waren die Statuten und das Organisationsreglement des Vereins in Kraft getreten, wodurch eine «Integration verschiedener Partner» für das weitere Vorgehen ermöglicht werde, wie die Aargauer Zeitung die Medienmitteilung des Vereins «Svizra27» zitierte. Im Sommer 2020 werde der Projektwettbewerb für die «Svizra 2027» ausgeschrieben und bis Sommerende 2020 soll eine Jury bestimmt werden, welche für die Bewertung des dreistufigen Wettbewerbes zuständig sei. Das Siegerprojekt soll Mitte 2021 präsentiert werden. Geplant ist, die Siegerprojekte mit Swisslosgeldern, die seit Juni 2019 von den fünf teilnehmenden Nordwestschweizer Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn zur Freigabe geprüft werden, zu finanzieren.
Laut einer für «Svizra27» durchgeführten Umfrage der Fachhochschule Nordwestschweiz – nicht zuletzt im Hinblick auf die Projektausschreibung – interessiere sich auch die Jugend für eine Landesausstellung. Demnach wünsche sich gut die Hälfte der Befragten an der Ausstellung mehr über die «Schweiz der Zukunft» und etwa ein Drittel mehr über die «Schweiz der Gegenwart» zu erfahren. Auf die Frage, welche Aufgaben die Landesausstellung mit dem Motto «Mensch–Arbeit–Zusammenhalt» zu erfüllen habe, antworteten die Umfrageteilnehmenden am häufigsten mit «Bilden», «Emotionen wecken» und «Zusammenhalt des Landes stärken». Befragt wurde «die jüngste Arbeitsgeneration» aus den Kantonen Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt und Solothurn, wobei 86 Prozent davon ein Studium, 12 Prozent eine Berufslehre und 2 Prozent die Berufsmaturität absolviert hatten.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Mitte Juli 2019 wurde eine mediale Kontroverse über den Auftritt der Schweiz an der Weltausstellung 2020 in Dubai ausgelöst, als bekannt wurde, dass der Schweizer Pavillon grosszügig vom Tabakproduzenten Philip Morris gesponsert werden sollte. Insbesondere Bundesrat Ignazio Cassis geriet wegen des «Tabaksponsorings» in Kritik, auch da er ehemals als Präventivmediziner tätig war.

Die Zeitungen der CH Media legten im Juli offen, dass es sich bei den beiden Hauptsponsoren der Expo um Schindler sowie Philip Morris handle, aber auch Unternehmen wie Nestlé, Novartis und Clariant Geldgeber seien. Denn anders als bei früheren Auftritten an Weltausstellungen stamme diesmal über die Hälfte des Budgets (CHF 7.5 Mio. von insgesamt CHF 15 Mio.) für den Schweizer Pavillon von Sponsoren. Wie das EDA gegenüber CH Media bestätigte, wollte sich der weltgrösste Tabakhersteller Philip Morris mit Sitz in New York (USA) und Lausanne als «Main Partner» mit einer Summe von rund CHF 1.8 Mio. am Schweizer Pavillon beteiligen. Als solche erhalten die Konzerne im Gegenzug eine «Assoziation ihres Images mit jenem der offiziellen Schweiz», was heisst, dass sich der Zigarettenkonzern mit «dem Gütesiegel der Eidgenossenschaft» der Weltöffentlichkeit präsentieren könne, betonten die Medien. Dazu gehöre ein sogenanntes «Sponsoringpaket mit über 30 Leistungen», welches beispielsweise eine permanente Ausstellungsfläche von 75 Quadratmetern im Pavillon oder das Recht beinhalte, das offizielle Logo des Pavillons für eigene Werbung zu verwenden. Auch auf Bildschirmen an und ausserhalb der Weltausstellung dürfe der Tabakkonzern mit der «Marke Schweiz» Werbung betreiben, zudem profitiere er von den «Verbindungen des Bundes zu den lokalen Behörden in Dubai».
Das Aussendepartement beteuerte derweil, dass man sich an die Gesetze der Schweiz und des Gastlandes halte und der Bund sich nicht an der Bewerbung «tabakbezogener Produkte» beteiligen werde. Dennoch werde es auf dem Pavillon eine nur für Personen über 21 Jahren zugängliche Dachterrasse geben, wo man die «Heat-not-burn»-Zigarette IQOS werde testen können. Diese elektronische Zigarette wird von Philip Morris gerne als neuartige Form des Tabakgenusses angepriesen, gar als Verbindung zwischen «Wissenschaft und Innovation» – wofür eben «der Schweizer Pavillon die perfekte Plattform» darstelle, wie der «Blick» einen Konzernsprecher zitierte. Wenn aber nun auch das Departement von Bundesrat Cassis diesbezüglich von einer «Alternative zur traditionellen Zigarette» spreche, so töne dies wie der Werbespruch von Philip Morris, konstatierte die Aargauer Zeitung.

Neben Reaktionen, die gesundheitspolitische Bedenken vorbrachten, löste der Fall auch eine grundsätzliche Diskussion um die Sponsoringpolitik des Aussendepartement aus. Die Präsidentin der APK-NR, Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) kündigte aufgrund der vielen Reaktionen eine Grundsatzdebatte über die Sponsoringpolitik des Aussendepartements in ihrer Kommission an. Auch äusserten sich weitere Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier zum Fall: Carlo Sommaruga (sp, GE) etwa sprach laut der «Tribune de Genève» von einer Privatisierung der «politique étrangère» und gleichzeitig sicherte Bundesrat Cassis zu, er wolle die Sponsoringpartnerschaft überprüfen, denn er sei noch «gar nicht im Detail» über die Sache informiert worden. Später teilte der Aussenminister gegenüber der Medien gar mit, das Dossier sei nie auf seinem Tisch gelegen.
Die Berichte über die umstrittene Zusammenarbeit und die Spekulationen über die Rolle sowie die Kritik an der Person Cassis' häuften sich schliesslich ebenso wie die Sorge um das internationale Image der Schweiz. Denn, so ein Kommentar von Anna Wanner in der Aargauer Zeitung, dem Tabakkonsum hafte heute ein negatives Bild an und dieses färbe durch das Sponsoring Philip Morris' auch auf die Schweiz ab. Zeitgleich titelte man im deutschen «Handelsblatt»: «Rauchen gefährdet die Gesundheit – und das Image».
Die Sorge um einen Imageschaden teilte schliesslich auch Cassis: Aufgrund der heftigen Kritik verordnete der Bundesrat den Verzicht auf die Gelder des Tabakkonzerns. Damit wird Philip Morris an der Weltausstellung 2020 in Dubai als Sponsor wegfallen, wie die Presse am 31. Juli bekannt gab. Man wolle das Hauptziel in Dubai, die «Vermittlung eines positiven Images der Schweiz», nicht in Frage stellen, lautete die Begründung in einer Medienmitteilung des Aussendepartements, denn für die Ausstellung werden 25 Mio. Besucher aus 190 verschiedenen Ländern erwartet.

Mit dem Entscheid zu Philip Morris erteilte Cassis zudem der EDA-Organisation «Präsenz Schweiz» den Auftrag, die Sponsoringpraxis des Bundes zu überprüfen. Es war nämlich bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass der Tabakkonzern Philip Morris mit seinem Sponsoring öffentlicher Schweizer Anlässe für Aufsehen sorgte: Im Juni trat der Konzern als Sponsor beim Eröffnungsfest der neuen Schweizer Botschaft in Russland auf. Im Ständerat liebäugelte man deshalb bereits mit einem Verbot von Finanzierungen öffentlicher Veranstaltungen durch die Tabakbranche.

Exposition universelle Dubai 2020-2021
Dossier: Weltausstellungen

Nachdem die Unterschriftensammlung zur 2018 lancierten Volksinitiative, die Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung schützen will, gemäss Blick zwischenzeitlich harzig verlaufen war, wurde sie am 12. September 2019 – gut eine Woche vor Ablauf der Sammelfrist – mit 109'969 gültigen Stimmen doch noch eingereicht. Am 8. Oktober desselben Jahres erklärte die Bundeskanzlei die Initiative offiziell als zustande gekommen.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BRG 20.068)
Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

Stillschweigend nahm der Ständerat im September 2019 eine Motion der SGK-SR an, welche den Bundesrat dazu aufforderte, gesetzliche Grundlagen für die Besteuerung von E-Zigaretten auszuarbeiten. Da diese im Vergleich zu den klassischen Tabakzigaretten ein tieferes Gesundheitsrisiko bärgen, sollten die darauf erhobenen Steuern ebenfalls tiefer sein, erklärte Kommissionssprecher Joachim Eder (fdp, ZG). Anstatt das Anliegen ins Tabakproduktegesetz zu integrieren, habe man den Weg über die Kommissionsmotion gewählt. Denn elektronische Zigaretten seien 2011 mittels einer Motion Zanetti (sp, SO; Mo. 11.3178) von der Tabaksteuerpflicht befreit worden, da man sie als Ausstiegshilfe vom Rauchen betrachtet habe. Nun wolle man aber nicht ohne Vernehmlassung zum Ursprungszustand zurückkehren. Didier Berberat (sp, NE) und Hans Stöckli (sp, BE) ergriffen das Votum und zeigten sich mit der Motion zwar ebenfalls einverstanden, gaben allerdings zu bedenken, dass noch vieles über die Risiken und Folgen der E-Zigaretten unbekannt sei und man sie auf ihre Gefährlichkeit überprüfen müsse. Der Bundesrat unterstützte die Motion ebenfalls.

Besteuerung von elektronischen Zigaretten (Mo. 19.3958)

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte. Joachim Eder (fdp, ZG) erklärte als Kommissionssprecher der SGK-SR, die Vorlage sei einerseits aus Gründen des Jugendschutzes zentral. 57 Prozent aller Raucherinnen und Raucher hätten als Minderjährige mit dem Konsum begonnen. Es solle folglich verhindert werden, dass Jugendliche dazu animiert würden, zur Zigarette zu greifen, sinke doch so die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben mit dem Rauchen anfingen. Weiter stelle der Tabakkonsum auch für die öffentliche Gesundheit ein Problem dar, das mit Folgekosten in Form von Krankenkassenprämien für die gesamte Bevölkerung verbunden sei. Gelinge es, die tabakbedingten Gesundheitsschäden zu reduzieren, so könnten auch die für die Allgemeinheit anfallenden Kosten verringert werden. Andererseits komme dem Bundesratsgeschäft eine hohe Bedeutung in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen für die Ratifizierung der WHO-Konvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu. Diese wurde 2004 unterzeichnet, aber im Gegensatz zu 181 anderen Ländern hierzulande noch nicht ratifiziert. Mit den von der Kommission getroffenen Beschlüssen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring würden die diesbezüglich festgelegten Mindestanforderungen jedoch erfüllt. «Die Türen zur Ratifikation stehen damit […] weit offen», so Eder.
Bezüglich Werbung hatte der Bundesrat in seinem Entwurf vorgesehen, am heutigen Recht festzuhalten, mit welchem ein Tabak-Werbeverbot für Radio und Fernsehen existiert, und das speziell an Jugendliche gerichtete Werbung für Tabakprodukte untersagt. Der Kommission wollte allerdings noch einen Schritt weitergehen und Tabakwerbung auch in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet verbieten. Ebenfalls nicht gestattet soll Werbung sein, die auf Preisvergleichen oder Versprechungen von Geschenken beruht. Gegen erstere Erweiterung der SGK-SR sprachen sich Filippo Lombardi (cvp, TI) und Daniel Fässler (cvp, AI) aus. Sie erachteten diese Einschränkung als unverhältnismässig und sahen die Schweizer Zeitungen im Vergleich zu ausländischen Zeitungen, die in der Schweiz erworben werden können, aber nicht von diesem Verbot betroffen wären, im Nachteil. Ein Antrag Fässler, der das Streichen dieser Bestimmung forderte, wie auch zwei Minderheiten Stöckli (sp, BE), die eine Verschärfung betreffend Jugendschutz in Richtung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erreichen wollten, wurden beide abgelehnt. Weiterhin erlaubt sein soll Tabakwerbung in Kinos, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln, in Geschäften wie auch in Form von Massenmails und Direktwerbung an Erwachsene. Es gehe nicht darum, Tabakwerbung zu verbieten, sondern sie einzuschränken, hob Gesundheitsminister Berset hervor.
Die Kommission wollte zudem an der Verkaufsförderung, die gemäss Eder nicht mit dem Sponsoring verwechselt werden darf, Einschränkungen vornehmen. Sie beabsichtigte ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe und der Abgabe von Geschenken und Preisen. Der Ständerat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
Zu Diskussionen führten die von der Kommission geplanten Massnahmen bezüglich Sponsoring. Um die Mindestanforderungen der WHO-Konvention zu erfüllen, sollen in der Schweiz stattfindende internationale Anlässe nicht mehr durch die Tabakindustrie gesponsert werden dürfen. Dabei handle es sich aber nur um eine sehr kleine Anzahl Fälle, so Eder. Anlässe nationalen Charakters seien von diesem Verbot nicht betroffen. Umstritten war im Rat vor allem, dass die SGK-SR darüber hinaus plante, das Auftreten der Tabakbranche als Sponsor von Aktivitäten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu untersagen. Anlass dazu war die Partnerschaft des EDA mit dem Tabakriesen Philip Morris für die Expo 2020 in Dubai, die in den Medien für Aufregung gesorgt hatte. Während Kommissionssprecher Eder erklärte, bei solchen Kooperationen bestehe ein Zielkonflikt mit der vom Bund betriebenen Tabakprävention, zeigte sich Roland Eberle (svp, TG) nicht damit einverstanden. Man solle sich nicht aufgrund eines solchen Ereignis zum Einbauen einer Lex specialis verleiten lassen. Vielmehr sei es an den Organisatoren, die Verantwortung zu tragen, wer welchen Beitrag sponsert. Es gelang ihm jedoch nicht, die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen; damit untersagte der Ständerat das Sponsoring von Aktivitäten der öffentlichen Hand durch die Tabakbranche. Ebenfalls der Kommissionsmehrheit folgte das Stöckli bezüglich der Forderung, dass von Seiten der Herstellerinnen und Hersteller getätigte Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dem BAG gemeldet werden sollen müssen.
Weiter beschloss die kleine Kammer im Rahmen des Tabakproduktegesetzes, dass in der Schweiz keine Tabakprodukte mehr an Minderjährige abgegeben werden dürfen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Gesetz mit 32 zu 3 Stimmen (bei 5 Enthaltungen).

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Mitte Juni 2019 wurde die neue Schweizer Botschaft in Moskau eingeweiht. Wie die Westschweizer «Liberté» kurz darauf kritisch berichtete, sei die Eröffnung von Sponsoren mitfinanziert worden, unter anderem vom Tabakmulti Philip Morris und dem Rohstoffhändler Glencore sowie von weiteren Unternehmen wie ABB, Stadler oder Victorinox. Unter den Geldgebern befinde sich auch der dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahestehende russische Oligarch Gennady Timochenko. Das EDA habe in einer Stellungnahme gegenüber der Tamedia-Gruppe unterstrichen, dass die Eröffnung standardmässig stattgefunden habe und dass es im Sponsoring «rien d'anormal» sehe. Denn Timochenko setze sich für den Dialog zwischen Russland und Europa ein, ausserdem sei die Schweiz von den internationalen Sanktionen gegen Russland oder den russischen Gegensanktionen ausgenommen. So sei das Sponsoring als Investition zu sehen, um nebst den diplomatischen auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland zu stärken.
Im August griffen die Aargauer Zeitung und das St. Galler Tagblatt das Thema erneut auf, nachdem bekannt geworden war, dass der Tabakkonzern Philip Morris als «Main Partner» der Landesausstellung in Dubai hätte auftreten sollen, wo er das Image der Schweiz für Werbezwecke hätte nutzen können. Wegen der andauernden Kritik seitens der Presse und der Politik, letztlich auch aus Angst vor einem Imageschaden für die Schweiz, gab Bundesrat Ignazio Cassis bekannt, dass man sich vom Sponsor Philip Morris trennen werde.
Die Kritik an der Sponsoringpraxis des Bundes veranlagte Cassis schliesslich dazu, die dem EDA untergeordnete Organisation «Präsenz Schweiz» damit zu beauftragen, bis Ende 2019 das bestehende Sponsoring-Handbuch zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Umstrittenes Sponsoring Moskau

Im August 2019 setzte die SGK-SR ihre Detailberatung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte fort. Dabei schloss sie sich zu grossen Teilen den in dem zweiten Entwurf des Bundesrates vorgeschlagenen Punkten an. So soll es künftig untersagt sein, Tabak an unter 18-Jährige zu verkaufen. Um die Einhaltung dieses Gesetzes überprüfen zu können, sollen Testverkäufe durchgeführt werden. Zudem soll sowohl die an Minderjährige gerichtete Werbung als auch die Werbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Internet und in anderen Publikationen verboten werden. Vom Verbot ausgenommen werden sollen Werbung im Kino, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln sowie direkte Promotion und Massenmailing an volljährige Personen. Eine Minderheit der Kommission sprach sich für ein Verbot sämtlicher Werbung aus, die Kinder erreichen könnte. Da mit dem Tabakgesetz die Voraussetzungen für die Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention zur Einschränkung des Tabakgebrauchs geschaffen werden sollen, beschloss die Kommission zudem, das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakkonzerne nicht mehr zu erlauben. Das Gleiche soll für Veranstaltungen gelten, die vom Bund, den Kantonen oder den Gemeinden durchgeführt werden. Weiter wollte die SGK-SR die unentgeltliche Tabakabgabe verbieten, die zur Verkaufsförderung gedacht ist. Zudem soll die Tabakindustrie die Ausgaben für Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung offenlegen müssen. Wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sollen für Alternativprodukte wie die E-Zigarette differenzierte Bestimmungen gelten. Trotzdem soll das Verwenden dieser und weiteren Tabakprodukten zum Erhitzen nicht vom Verbot in öffentlichen Nichtraucherzonen ausgenommen werden. Weiter wollte die Kommission mit einer Motion eine Besteuerung der E-Zigarette schaffen. Mit 11 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) empfahl die SGK-SR die Vorlage zur Annahme.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Die Kritik an der Sponsoringpraxis des Bundes im Sommer 2019 betreffend die Eröffnungsfeier der Botschaft in Moskau sowie die eingegangene Partnerschaft mit dem Tabakkonzern Philip Morris für die Weltausstellung in Dubai 2021 veranlasste Bundesrat Ignazio Cassis dazu, «Präsenz Schweiz» – eine Organisation des EDA, welche für das «Nation Branding» respektive das Image der Schweiz und deshalb auch für den Schweizer Auftritt an der Weltausstellung verantwortlich ist –, damit zu beauftragen, bis Ende 2019 das bestehende Sponsoring-Handbuch des Bundes zu überprüfen. Dadurch sollten «Ziel, Zweck, Chancen, Risiken und künftige Ausrichtungen der Sponsoring Policy» eruiert werden, ferner solle auf diese Weise zukünftig gewährleistet werden, dass das positive Renommee der Schweiz aufrechterhalten werden könne, «ohne dass die Sponsoren oder damit zusammenhängende Aktivitäten Imageprobleme schaffen» würden. Dies ging im Juli aus einer öffentlichen Medienmitteilung des EDA sowie einem «internen Dokument» hervor, welches der Redaktion der CH Media vorlag.
Tatsächlich sei es «seit vielen Jahren üblich», hielten die Medien fest, dass Anlässe in Botschaften und Konsulaten von der Privatwirtschaft mitfinanziert würden. So hatte ein US-Waffenhersteller 2018 einen Empfang in der Schweizer Botschaft in Washington D.C. (USA) begleitet; auch an der Expo 2015 in Mailand habe man auf Geldgeber aus der Wirtschaft zurückgegriffen. In Folge der Kritik habe neben Cassis nun auch Bundesrätin Viola Amherd ihren Stab angewiesen, die Partnerschaften und geltenden Sponsoringregeln ihres Departements zu inspizieren, denn etwa vom VBS unterstützte Aviatik-Anlässe würden des Öfteren von Rüstungsfirmen gesponsert.

Nicolas Bideau, Chef von Präsenz Schweiz, relativierte indes die Kritik, indem er das Parlament für die Umstände verantwortlich machte: Es sei keine einfache Entscheidung gewesen, den Tabakkonzern als Partner für die Weltausstellung in Dubai zu bestimmen, doch sei man aufgrund eines Parlamentsentscheids von 2017, 50 Prozent des Budgets mittels Sponsoring decken zu müssen, auf grosszügige Geldgeber angewiesen. Wenn aber das Image der Schweiz unter dem Sponsoring leide, kommentierte Anna Wanner Bideaus Erklärung in der Aargauer Zeitung, habe «Präsenz Schweiz» eben ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Cassis und sein Generalsekretär Markus Seiler sahen unterdessen die Kritik an den Sponsoringpartnerschaften «dem Zeitgeist geschuldet», denn «was heikel ist und was nicht», ändere sich im Laufe der Zeit, so dass in ein paar Jahren womöglich Fluggesellschaften als Sponsoren nicht mehr in Frage kämen, während es vor zehn Jahren noch die Banken gewesen seien. Seiler fügte in einem Interview im St. Galler Tagblatt hinzu, dass Präsenz Schweiz zwar die «Dynamik der öffentlichen Diskussion» unterschätzt habe, man aber nach wie vor «sehr zufrieden» mit Bideau sei.

Kritik an Sponsoringpraxis des Bundes Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Nach der Zurückweisung eines ersten Entwurfes zum Bundesgesetz über Tabakprodukte durch das Parlament erarbeitete der Bundesrat einen zweiten Entwurf, den er Ende November 2018 vorlegte. Darin wird insbesondere ein Augenmerk auf Minderjährige gerichtet: So sollen schweizweit keine Tabakprodukte an diese Altersgruppe abgegeben werden dürfen und speziell an sie gewidmete Werbung soll auf Gesetzesstufe verboten werden. Zudem beabsichtigt der Entwurf die Durchführung von Testverkäufen, wie sie beim Alkohol gemacht werden. Zusätzliche Einschränkungen im Bereich des Sponsorings, der Verkaufsförderung und der Werbung sind jedoch nicht vorgesehen. Für Alternativprodukte – unter anderem die E-Zigarette und Tabakprodukte zum Erhitzen oder für den oralen Gebrauch – sollen differenzierte Bestimmungen gelten, wobei nichtsdestotrotz ein Verbot für den Konsum der beiden erstgenannten Produkte in öffentlichen Nichtraucherzonen eingeführt werden soll. Im Anschluss an die Anhörung von verschiedenen Vertretern aus dem Gesundheits- und Wirtschaftsbereich trat die SGK-SR im Februar 2019 auf den Entwurf ein. Im April desselben Jahres begann die Kommission mit der Detailberatung. Dabei behandelte sie drei vom BAG erstellte Berichte. Diese haben die WHO-Tabak-Konvention und die Minimalanforderungen an die entsprechende Ratifizierung, alternative Tabakprodukte und deren Regulierung im Ausland sowie deren Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit zum Gegenstand.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

In der Herbstsession 2018 widmete sich der Nationalrat einer Motion Gugger (evp, ZH), welche darauf abzielte, Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung in den klassischen und digitalen Medien zu schützen. Hierfür forderte der Motionär ein Werbeverbot für Tabakprodukte in Medien ohne Bezahlabonnemente oder sonstigen Identifikationsmethoden, die somit für Jugendliche einfach zugänglich seien. Bereits seit 2003 gelte beispielsweise in der EU ein ähnliches Tabakwerbeverbot in den öffentlichen Medien sowie im Internet, zeigte Gugger auf. Durch ein entsprechendes Verbot könnte der Anteil an Raucherinnen und Rauchern bei Schweizer Jugendlichen verringert werden, wobei so langfristig auch die Sterberate infolge Tabakkonsums geschmälert werden könnte. Ratskollege de Courten (svp, BL) kritisierte den Vorstoss als «nicht nur nicht wirksam», sondern auch als «schlicht nicht durchsetzbar». Die Annahme, dass Jugendliche aufgrund von Tabakwerbung mit dem Rauchen beginnen würden, sei zudem falsch. Viel wichtiger für diese Entscheidung seien dagegen Gruppendruck oder das Rauchverhalten der Eltern, womit ein Tabakwerbeverbot nicht gerechtfertigt sei. Bundespräsident Alain Berset beantragte den Mitgliedern der grossen Kammer hingegen, die Motion Gugger anzunehmen, da deren Forderungen in die Stossrichtung der Tabakprävention des Bundesrats passe und unter anderem in die laufenden Arbeiten am Tabakproduktegesetz integriert werden könnten. Bei der folgenden Abstimmung wurde die Motion Gugger mit 94 zu 89 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) knapp abgelehnt. Gegen den Vorstoss stimmten die geschlossene BDP-Fraktion, die Mehrheit der SVP- und FDP.Liberale-Fraktionen sowie eine Minderheit der CVP-Fraktion.

Kinder und Jugendliche vor der Tabakwerbung in den klassischen und digitalen Medien schützen (Mo. 17.4268)

Nach wie vor befanden sich Projekte zur nächsten Landesausstellung «Expo 2027» in Bearbeitung. Neu hinzugekommen war mit dem Verein «Nexpo» ein drittes Projekt.

Der Verein «Svizra27» hatte anfänglich lediglich eine Ausstellung im Kanton Aargau geplant, unterdessen geniesse das Komitee aber grossen Rückhalt aus der Wirtschaft mehrerer Kantone: Es gebe bereits verbindliche «ideelle wie auch […] materielle Unterstützung», sagte Vereinspräsident Kurt Schmid gegenüber der Neuen Luzerner Zeitung (NLZ) im Dezember 2017. Schmid wie auch Vizepräsident Thierry Burkhart (fdp, AG) hatten aber zuvor gegenüber der Aargauer Zeitung versichert: «Wir wollen keinen Gigantismus und keinesfalls aus dem Ruder laufende Kosten». Am Konzept «Mensch-Arbeit-Zusammenhalt» halte man fest, denn die Arbeit gehöre zum täglichen Leben und die Schweiz sei ein dynamischer Wirtschaftsraum. Erst in einer nächsten Planungsphase würde man konkrete Umsetzungsideen besprechen und weitere Standorte bestimmen, denn noch müsse man sich abschliessend mit den Kantonsregierungen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn und dem Bund absprechen.

Das zweite Projekt «X-27» stellte mit dem Untertitel «Rendez-vous der Schweiz» die zwischenmenschlichen Beziehungen in Zeiten der digitalisierten Kommunikation ins Zentrum. Dabei soll die Bevölkerung bereits in der Planungsphase direkt miteinbezogen werden, so wie dies nun auch bei der Finanzierung der Fall war: Über 800 Firmen und Einzelpersonen unterstützten ein Crowdfunding auf der Plattform «wemakeit», damit eine Machbarkeitsstudie sowie Konturen für die zukünftige Planung erstellt werden können.
Der Standort Flugplatz Dübendorf (ZH), so der «X-27»-Präsident Peter Sauter in der NLZ, erhalte eine zusätzliche Legitimation: Da in Dübendorf dereinst ein Innovationspark entstehen solle, plane man, gemeinsam an einer Infrastruktur zu arbeiten, die dann nach der Ausstellung wiederverwendet werden könne.

Mit der «Nexpo», dem neuen und dritten Projekt, will man eine Landesausstellung in den 10 grössten Städten realisieren. Die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch leitete den Projektausschuss und teilte gegenüber der NLZ mit, dass sich der Ansatz von den früheren Ausstellungen sowie den anderen Ausstellungsprojekten grundlegend unterscheide: Eine von den Städten getragene Expo umfasse das erste Mal die ganze Schweiz und drücke die Vielfalt des Landes aus. Bis jetzt sei nicht nur in Zürich, sondern auch in den anderen Städten «eine grosse Begeisterung» spürbar für die von den Städten getragene Expo, so Mauch. Im März 2018 hatte das St. Galler-Tagblatt berichtet, dass die zehn grössten Städte – also St. Gallen, Zürich, Basel, Biel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und Winterthur – einen Verein gegründet hätten, um das Projekt gemeinsam voranzutreiben. Das Ziel sei es, nach Partnern zu suchen und bis 2022 zu eruieren, ob die «Nexpo» wirklich die nächste Landesausstellung werden könne. Zentrales Thema der Expo soll das Zusammenleben in der Schweiz des 21. Jahrhunderts werden. Indem, wie auch bei der «X-27», die Bevölkerung verstärkt in die Planung miteinbezogen werde, wolle man den Zusammenhalt in der Bevölkerung stärken sowie Stadt, Agglomeration und Land näher zusammenrücken. Damit werde auch dem Umstand entgegengewirkt, dass der Stadt-Land-Graben immer grösser werde, wie der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli verlautbarte.

Noch habe der Bund zur Finanzierung der drei Projekte kein grünes Licht gegeben. Zuletzt erklärte der Bundesrat seine Bereitschaft zur Finanzierung einer Landesausstellung beim mittlerweile aufgegebenen Expo-Projekt «Bodensee-Ostschweiz». Dort sprach er sich für eine Finanzierung von 50 Prozent der Gesamtkosten «und höchstens einer Milliarde Franken» aus. Gegenüber dem Vorstand der «Svizra27» habe der Bundesrat aber verlauten lassen, eine Finanzierung künftiger Projekte sei noch zu beurteilen. Möglich sei, wie die Aargauer Zeitung im Juni 2018 argumentierte, dass mit dem Nein zur Olympiade in Sion 2026 für eine Expo 2027 womöglich Gelder frei würden.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im März 2018 lancierte ein Komitee bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, Drogisten und Drogistinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie der Krebs- und der Lungenliga die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». Die Forderung der Initiative besteht darin, Tabakwerbung, die an Minderjährige gerichtet oder für sie zugänglich ist, zu verbieten. Davon betroffen wären unter anderem Werbung in den Printmedien, im Internet und in den sozialen Medien, auf Plakaten, an Kiosken, in Kinos ebenso wie das Sponsoring von Festivals durch Tabakproduzenten und -produzentinnen sowie Werbung durch die Abgabe von Gratismustern.
Hans Stöckli (sp, BE), der den Trägerverein der Initiative präsidierte, erklärte gegenüber den Medien, es gehe nicht an, dass Tabakprodukte in der Schweiz zwar nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürften, gezielt an Jugendliche gerichtete Werbung aber nach wie vor erlaubt sei. Es müsse etwas unternommen werden, so das Initiativkomitee, denn Jugendliche seien besonders empfänglich für Tabakwerbung – hätten doch Studien gezeigt, dass 57 Prozent aller Raucherinnen und Raucher vor ihrer Volljährigkeit mit dem Konsum der Tabakprodukte begonnen hätten. Gemäss Tages-Anzeiger sterben schweizweit zudem jährlich rund 9'500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums und die Folgekosten des Konsumierens beliefen sich auf CHF 10 Mrd. pro Jahr. Wie die Tribune de Genève berichtete, könnten durch das vorgeschlagene Werbeverbot CHF 1 Mrd. an Gesundheitskosten eingespart werden.
Im gleichen Zeitraum wie die Lancierung der Volksinitiative lief die Vernehmlassungsfrist zum zweiten Bundesratsvorschlag bezüglich des Tabakproduktegesetzes ab. Der Aargauer Zeitung zufolge war dieses Timing nicht zufällig. Gemäss Initiativkomitee hatte der Bundesrat bezüglich Tabakprävention zu wenig unternommen, Hans Stöckli bezeichnete den bundesrätlichen Entwurf gar als «zahnlos». Der Tages-Anzeiger hingegen sprach von einer Art «Durchsetzungsinitiative», mit der die Parlamentsdebatte beeinflusst werden solle und der Tabaklobby und den Wirtschaftsverbänden Einhalt geboten werden könne.
Nicht einverstanden mit dem Vorgehen der Initianten und Initiantinnen zeigte sich Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Seiner Meinung nach sei «Die Ankündigung einer Volksinitiative zu Tabakwerbeverboten während der Diskussionen zum neuen Tabakproduktegesetz […] ein inakzeptabler Einmischungsversuch in einen demokratischen Gesetzgebungsprozess». Auch Japan Tobacco International, das seinen Sitz in Dagmersellen hat, äusserte sich kritisch sowohl gegenüber der Bundesratsvorlage als auch gegenüber der Volksinitiative. Die wirtschaftliche Freiheit der Händler und Händlerinnen von legal erhältlichen Produkten würde durch das Werbeverbot eingeschränkt, so Sprecher Kevin Suter. Zudem könne am Beispiel Frankreich – wo es seit einigen Jahrzehnten ein striktes Werbeverbot für Tabakprodukte gebe, der Raucher- und Raucherinnenanteil aber trotzdem grösser sei als in der Schweiz – aufzeigt werden, dass für die öffentliche Gesundheit dadurch keinen Nutzen entstehe.

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BRG 20.068)
Dossier: Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» und deren Umsetzung

Das Geschäft war im Ständerat völlig unbestritten: Mit 39 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an und stimmte der Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung Dubai 2020 und dem dafür vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit von CHF 12.75 Mio. einstimmig zu. Damit war der Antrag vom Parlament bewilligt und das Geschäft erledigt.

Exposition universelle Dubai 2020-2021
Dossier: Weltausstellungen

Le Conseil national accepte de délivrer une demande de crédit d'engagement d'un montant de CHF 12.75 millions pour participer à l'exposition universelle de catégorie A organisée à Dubaï en 2020 et 2021. Le Conseil fédéral assure que la moitié des coûts sera assumée par des tiers, ce qui permettra de réduire sensiblement le montant que la Confédération investira dans cette manifestation. Comme rappelé par le rapporteur francophone de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC), Fathi Derder (fdp/plr, VD), ce montant est bien inférieur au budget alloué au pavillon suisse lors de la dernière exposition universelle ayant eu lieu à Milan en 2015.
Le député Derder ainsi que la rapporteuse germanophone de la commission, Kathy Riklin (cvp/pdc, ZH), ont rappelé les opportunités que représente une telle manifestation pour la Suisse. D'un point de vue diplomatique, tout d'abord, la Suisse peut se profiler en tant que fournisseur de bons offices dans cette région chamboulée par les conflits, les guerres (notamment celle qui fait rage au Yémen et dans laquelle les Emirats arabes unis sont impliqués) et les tensions (avec le Qatar et l'Iran). Le conseiller fédéral Didier Burkhalter précise, par ailleurs, que l'une des thématiques abordées par le pavillon suisse sera l'eau comme source de paix. Le Parti socialiste et les Verts voient eux d'un mauvais oeil cette implication des Emirats arabes unis dans ces conflits et estiment qu'il est discutable de participer à une manifestation organisée par un tel pays. Ces tensions sont également source d'inquiétudes pour l'Union démocratique du centre qui y voit un danger pour la sécurité de la manifestation. La députée Glauser-Zufferey estime, de plus, que si les tensions augmentent, il y a un risque que les sponsors se désengagent, obligeant de ce fait la Confédération à payer plus que prévu — un point que le chef du Département fédéral des affaires étrangères a immédiatement relativisé, précisant que divers scénarios ont été simulés et qu'en cas d'annulation la Confédération ne payerait que ce qui aura été construit.
Cette manifestation est, de plus selon Didier Burkhalter, aussi l'occasion de promouvoir les valeurs qui font la Suisse, telles que les droits de l'Homme. Cet aspect est également pointé du doigt par le PS, les Verts ainsi qu'Amnesty International qui soulèvent, tous trois, les problèmes que connait le pays en la matière. L'organisation spécialisée dans la défense des droits de l'Homme estime toutefois qu'un boycott serait contreproductif et adopte la même position que les deux partis de gauche, à savoir, profiter de cette occasion pour thématiser ces questions-là. Didier Burkhalter souligne que les Emirats arabes unis ont récemment adopté une nouvelle loi sur la protection des travailleurs, et cela très probablement grâce à la pression internationale. De plus, les entreprises qui construiront le pavillon suisse seront soumises à plusieurs clauses permettant d'éviter tout abus.
Les deux rapporteurs de la commission compétente ont finalement insisté sur les opportunités économiques que représente une telle manifestation. 2.5 millions de visiteurs sont attendus sur le stand suisse (soit un dixième du total de visiteurs estimé) ce qui représente une exposition médiatique et touristique très intéressante. De plus, les Emirats arabes unis sont le premier partenaire économique de la Suisse au Moyen-Orient. Les échanges entre les deux pays se sont élevés à 9 milliards de francs en 2016, avec un balance commerciale favorable à la Suisse de 1.5 milliard. Cette exposition est donc l'occasion de renforcer ce partenariat économique privilégié et de profiler la Suisse comme un pays d'innovation, dans cette manifestation ayant pour thématique principale "Connecter les esprits, construire le futur".
Avec le soutien des fractions vertes-libérales, libérales-radicales, démocrates chrétiennes et bourgeoises démocrates, un soutien sous condition du parti socialiste et des verts (qui veulent tous deux que la Suisse utilise cette exposition pour promouvoir ses valeurs démocratiques et humanistes) ainsi qu'un soutien d'une partie de l'union démocratique du centre, cette demande de crédit est largement plébiscitée par 128 voix contre 26 et 26 – ces dernières provenant principalement des rangs de l'UDC et du PS.
Les visiteurs profiteront donc d'un pavillon suisse aux courbes inspirées des tentes des Bédouins et dans lequel il sera possible de faire une forme de randonnée à travers la Suisse, avec en guise d'entrée – comme présenté dans les médias par le chef de Présence Suisse Nicolas Bideau – les salines de Bex suivi, entre autres, de la projection des plus beaux paysages qui constituent la Suisse.

Exposition universelle Dubai 2020-2021
Dossier: Weltausstellungen

Le projet d'Exposition nationale proposé par le comité nouvellement formé Svizra27, avec à sa tête le président de l'Union argovienne des Arts et Métiers Kurt Schmid (AG, cvp/pdc) prend petit à petit forme. Svizra27 compte également dans ses rangs la députée socialiste Pascale Bruderer (sp/ps, AG), la conseillère nationale UDC Sylvia Flückiger-Bäni (svp/udc, AG) ainsi que son collègue le conseiller national PLR Thierry Burkhart (fdp/plr, AG). La thématique – qui n'a pas changé depuis le projet abandonné de 2014 proposé par Kurt Schmid – et le slogan sont déjà prêts: il s'agit du rapport au monde professionnel, sous le leitmotiv "Humain-travail-cohésion". Les initiateurs de ce projet ne veulent pas d'une exposition uniquement sur territoire argovien; ils veulent une participation intercantonale et lanceront des discussions avec les deux cantons de Bâle ainsi qu'avec le canton de Soleure. Le nom romanche donné au projet – Svizra27 – est un signe de reconnaissance et de prise en compte des petites entités culturelles, sociétales et économiques se trouvant en Suisse. Le nombre 27 représente le nombre de canton (26) plus l'entier de la Suisse ainsi que l'année à laquelle aura lieu l'exposition. Le comité, considérant que le projet avorté en Suisse orientale manquait d'implication de la population, veut mettre en place des discussions avec les habitants afin de récolter leurs idées et leurs avis.
Ce n'est pourtant pas le seul projet à avoir été présenté aux médias en ce début d'année 2017. En effet, sous le nom "X-27", un comité nouvellement formé veut proposer un projet d'exposition nationale sur l'aéroport de la commune zurichoise de Dübendorf. A l'inverse du projet Svizra27 et du projet porté par les 10 plus grandes villes de Suisse, celui-ci se veut centralisé, afin de pouvoir réunir physiquement l'entier de la Suisse à un endroit. Le comité est formé de plusieurs anciens responsables de l'Expo 02, dont l'architecte et scénographe Sergio Cavero, la spécialiste des médias Marina Villa ainsi que l'actuel président du comité Peter Sauter. Celui-ci veut axer son projet sur plusieurs thématiques mises en tension, dont "Suisse x Monde", "Identité x Multiculturalité", "Nature x Technologie" ou encore "Croissance x Futur". Le "x" du nom de projet symbolise également la croix Suisse et les interactions au sein de la société. Le comité prévoit un budget de 800 millions, c'est-à-dire la moitié des coûts de la dernière exposition nationale.
Au final, cela sera, en premier lieu, à la Conférence des gouvernements cantonaux de décider quel projet remporte leurs faveurs et ensuite à la Confédération et aux cantons et communes concernés d'approuver le projet.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Der Massnahmenplan zur Nationalen Strategie Sucht wurde, wie angekündigt, im Dezember 2016 publiziert. In der Umsetzung der Strategie soll der Fokus auf drei Bereichen liegen: Früherkennung (Risikoverhalten und Suchterkrankungen rechtzeitig erkennen), Therapie (bedarfsgerechte Beratung und Schadensminderung zwecks bestmöglicher Unterstützung für Betroffene) und Koordination (die verschiedenen Leistungserbringer werden vernetzt, um Schnittstellen verschiedener Behandlungsangebote besser zu nutzen). Ein wichtiges Prinzip in der gesamten Strategie ist auch die Chancengleichheit. So sollten sämtliche Betroffene unabhängig von ihrer sozioökonomischen Stellung, ihrem Geschlecht, ihrem kulturellen Hintergrund oder ihrem Alter gleichbehandelt werden und Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten erhalten.
Der Plan umfasste 24 Massnahmen, die mit etwa sechs Dutzend «Aktivitäten» erreicht werden sollten. 2020 wurde eine erste Evaluation der Strategie erwartet. Die Kosten der Umsetzung der Strategie wurden aufgeteilt und sollten dort anfallen, wo einzelne Aktivitäten umgesetzt werden. Kantone, aber auch Gemeinden, haben also Teile der Kosten zu tragen. Es stehen aber Gefässe zur Verfügung, die Gelder abwerfen und zur Finanzierung herangezogen werden können, wie der Alkoholzehntel, der den Kantonen zugute kommt, der Tabakpräventionsfonds oder auch die Spielsuchtabgabe. Das BAG finanzierte CHF 4.5 Mio. aus seinem Globalbudget, diese Auslagen waren jedoch auf Koordinations- und Kommunikationsaktivitäten limitiert. Seitens der EAV floss CHF 1 Mio. für Präventionszwecke an das BAG.

Nationale Strategie Sucht

Anders als die SGK-SR und das Ständeratsplenum, das die Vorlage zum neuen Tabakproduktegesetz zurückgewiesen hatte, wollte die SGK des Nationalrates den Gesetzesentwurf beraten und die Rückweisung ablehnen. Nicht so eine Kommissionsminderheit Pezzatti (fdp, ZG), sie beantragte, dem ständerätlichem Votum zu folgen und den Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten zu lassen.
Kommissionssprecherin Ingold (evp, ZH) stellte eingangs der Debatte klar, dass es sich um eine politisch wichtige Grundsatzfrage handle, um eine Auseinandersetzung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Interessen der Wirtschaft. Mit 12 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) wollte die Kommission also auf die Vorlage eintreten und sie dem Ständerat zur Beratung zurückgeben. Unter anderem wurde ein drohender Rückstand in der Gesetzgebungsphase als Argument gegen eine Rückweisung angeführt. Anders sah es die Kommissionsminderheit, deren Begründung weitgehend den bereits im Ständerat gehörten Argumenten folgte. In der Debatte zeichnete sich eine geteilte Haltung innerhalb des bürgerlichen Lagers ab, die Abstimmung verdeutlichte dies. Die SVP- und die FDP-Liberalen-Fraktion stimmten fast geschlossen für die Rückweisung, die CVP-Fraktion war gespalten und SP, Grüne, GLP und BDP stimmten gegen die Rückweisung. Insgesamt sprachen sich 101 gegen 75 Nationalrätinnen und Nationalräte bei 14 Enthaltungen für eine Rückweisung aus. Ein neues Tabakproduktegesetz konnte also vorerst noch nicht konkretisiert werden.
In der Tagespresse wurde die Bestätigung der Rückweisung durch den Nationalrat kritisch kommentiert. Die Rückweisung sei falsch (SGT), ein Rückschlag für die Prävention (Nordwestschweiz) und man habe sich von Lobbyisten leiten lassen (Liberté). Im Tages-Anzeiger, aber auch in der NZZ, wurde der Entscheid als Niederlage für Bundesrat Berset interpretiert, auch wenn Letztere die Ablehnung eines Werbeverbots nicht grundsätzlich kritisierte.

Später wurde bekannt, dass tatsächlich einige Zeit verstreichen wird, bis ein neuer Entwurf vorliegen wird. Das BAG sah vor, Ende 2017 eine neue Vernehmlassung zu eröffnen. Die Inkraftsetzung des dereinst neuen TabPG wird nicht vor 2022 erwartet.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Alors que de nombreux commentateurs pensaient que l'échec du projet d'une Expo nationale dans les cantons de Thurgovie, de Saint-Gall et d'Appenzell-Rhodes Extérieures marquerait la fin cette longue tradition, plusieurs autres projets d'Exposition nationale sont apparus sur le devant de la scène pour le remplacer. A commencer par le projet déjà préparé en 2014 par le président de l'Union argovienne des Arts et Métiers, Kurt Schmid dans le canton d'Argovie, mais écarté alors par la Conférence des gouvernements cantonaux, lui préférant le projet proposé par les trois cantons de Suisse orientale. Après l'échec de ce dernier, Schmid a remis sur le tapis sa proposition, qui aurait pour thème le travail sous toutes ses facettes. Il souhaite une manifestation qui ne soit pas axée sur le gigantisme qui, selon lui, caractérisait les dernières Expos.
Les deux Bâle, elles aussi, réfléchissent à déposer un projet pour une Expo qui aurait lieu dans les alentours de 2030. Tous les partis, à l'exception de l'UDC du canton de Bâle-Ville, qui y voit un investissement gigantesque n'apportant pas grand-chose, soutiennent cette idée, y voyant une vitrine touristique ainsi qu'une opportunité d'investir dans certaines infrastructures clés. Un projet trinational est même en discussion, les voisins allemands et français ayant montré un certain intérêt à participer au projet.
Dans le canton de Soleure, c'est le PLR qui a lancé l'idée d'un projet, en avançant les mêmes arguments que les partisans du projet bâlois. Le parti serait plutôt en faveur d'une Expo décentralisée comme ce fut le cas en 2002, avec l'inclusion des deux Bâle ainsi que du Jura.
Finalement, les dix plus grandes villes de Suisse ont également fait part de leur volonté de présenter un projet, en avançant l'argument que les générations d'aujourd'hui auraient tout autant le droit à une Expo nationale que les générations précédentes. Elles se sont regroupées sous le groupe d'intérêts "Zehn Städte für eine Landesausstellung" et articuleraient leur projet, qu'elles projettent d'ici à 15 ans, sous le thème "Qu'est-ce que la Suisse au XXIe siècle et comment voulons-nous vivre ensemble ?" Pour la première fois, l'Expo nationale couvrirait l'ensemble du territoire.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Parlament wurde das Tabakproduktegesetz im Sommer 2016 erstmals beraten, der Ständerat war zuerst an der Reihe. Seine SGK wollte den Entwurf jedoch mit einigen Auflagen an den Bundesrat zurückweisen. Gegen die Rückweisung stand eine Minderheit Stöckli (sp, BE) ein. Mit 6 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen kam der Rückweisungsantrag in der Kommission zu Stande. Zwar stehe die Mehrheit zum Kinder- und Jugendschutz, die Vorlage gehe jedoch in einigen Punkten zu weit, so Kommissionssprecher Dittli (fdp, UR). Es seien drei wesentliche Bereiche, die nicht goutiert würden: Erstens stelle das Gesetz einen zu starken und unverhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Zweitens führe es zu einer «Situation der latenten Rechtsunsicherheit», da zu viele «Kann-Formulierungen» vorgesehen seien und die Möglichkeiten der Regierung, einzelne Aspekte auf dem Verordnungsweg zu regeln, für die Unternehmen unbefriedigend seien. Und drittens fehle eine Differenzierung bei der Regelung von unterschiedlich schädlichen Produkten, weil E-Zigaretten weniger schädlich seien als herkömmliche, was der Bundesrat sogar selbst in seiner Botschaft festgehalten habe. E-Zigaretten fielen gemäss vorliegendem Entwurf jedoch in die gleiche Kategorie wie herkömmliche Tabakprodukte, was für die Kommission unverständlich war. Die Vorlage sei «nicht stimmig», der Bundesrat solle sie überarbeiten.
Anderer Meinung war die Kommissionsminderheit, sie wollte das mit Abstand liberalste Gesetz in Europa, wie es Stöckli nannte, beraten. Er zeichnete, als Vertreter verschiedener Gesundheitsorganisationen sprechend, ein düsteres Bild. Die Verantwortung aus der Verfassung, im Bereich Gesundheitsschutz Massnahmen zu ergreifen, war nur ein Argument seines Referats. Er sprach auch die positive Haltung der Kantone an, denn 23 von ihnen hatten sich in der Vernehmlassung positiv zum Entwurf geäussert. Es kristallisierte sich in der Folge heraus, dass über den Jugendschutz weitgehend Einigkeit herrschte, ebenso über das in diesen Bereich fallende Verkaufsverbot an Minderjährige, wie Ständerat Bischofberger (cvp, AI) feststellte. Knackpunkt war hingegen das Werbeverbot beziehungsweise dessen Tragweite. Den Vorwurf, dass der Rückweisungsantrag als Zugeständnis an die Tabakindustrie gewertet werden könne, versuchte FDP-Ständerat Eder (fdp, ZG) zu entkräften. Stattdessen – und er war nicht der Einzige, der dieses Argument aufgriff – ginge es eben darum, das Prinzip der Eigenverantwortung hochzuhalten. Der Staat müsse nicht «Hüter für das Tun und Lassen» der mündigen Bürger werden.
Es brauchte eine weitere Sitzung im Ständerat, um die Entscheidung herbeizuführen. Gesundheitsminister Berset erklärte in seinem ausführlichen Vortrag, die Rückweisung zu akzeptieren. Man möge die Vorlage aber nicht dem Bundesrat zurückgeben, sondern Rückweisung an die Kommission beschliessen, damit diese eine Detailberatung durchführen könne. Sein Wunsch blieb ihm jedoch verwehrt: Mit 28 zu 15 Stimmen wurde das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen.
Die Rückweisung umfasste auch drei Auflagen, die der Bundesrat in einer neuerlichen Ausarbeitung berücksichtigen sollte. Dabei handelte es sich um die Verankerung des Mindestalters 18 für den Erwerb von Tabakprodukten. Zudem wurde die Regierung angewiesen, eine rechtliche Grundlage für Testkäufe zu schaffen und ein Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Werbung zu erlassen. Weiter sollten die «wichtigsten Punkte der Tabakverordnung» in das neue Gesetz übernommen werden. Auf zusätzliche Einschränkungen in der Werbung, der Verkaufsförderung und dem Sponsoring sollte jedoch verzichtet werden. Zuletzt stand auch die Legalisierung des Handels mit Alternativprodukten (E-Zigaretten und Snus) sowie die spezifische Regelung dieser Produkte auf der Wunschliste der SGK.

In der Presse rief die Rückweisung deutliche Reaktionen hervor: Sie wurde insbesondere als Sieg der Tabakindustrie gewertet, zudem wurde auf deren erfolgreiches Lobbyieren hingewiesen. Auch der ehemalige Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller (fdp, ZH) äusserte im Tages Anzeiger Kritik: Er sehe die Rückweisung des Gesetzesentwurfs und die dabei obsiegende Argumentation als grundlegende Abwehr gegen einen Beitritt der Schweiz zu einem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Insofern befürchtete der Gesundheitspolitiker ein Reputationsschaden für die Schweiz.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

A la surprise générale, les citoyens des cantons de Saint-Gall et de Thurgovie disent non à une étude de faisabilité pour l'Expo nationale 2027, ce qui, de facto, condamne le projet dans son intégralité, même si le canton d'Appenzell-Rhodes Extérieures, troisième protagoniste du projet, avait préalablement accepté de financer une partie de l'étude. Le refus est net dans les deux cantons, avec des scores de 60,3% du côté de Saint-Gall et de 53,4% du côté de la Thurgovie. Ceci est d'autant plus surprenant que les parlements des deux cantons avaient massivement voté pour l'octroi du crédit pour cette étude s'élevant à 3 millions pour le canton de Thurgovie et à 5 millions pour le canton de Saint-Gall; un écart illustratif d'un fossé entre l'Establishment politique et les citoyens pour Esther Friedli. L'ensemble des grands partis, à l'exception du Parti Bourgeois Démocrate en Thurgovie et de l'Union Démocratique du Centre à Saint-Gall, soutenait ce projet qui était vu, par ses promoteurs, comme une opportunité de développement de la Suisse Orientale. Le comité d'opposition, co-dirigé à Saint-Gall par Esther Friedli et Toni Thoma tous deux membres de l'UDC, y voyait, quant à lui, un projet appartenant au siècle passé, coûtant trop cher et qui ne devrait pas être assumé par l'Etat.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im November 2015 legte der Bundesrat das erwartete neue Tabakproduktegesetz vor. Prävention war ein wichtiges Element dieser Vorlage. Das neue TabPG sollte die Anforderungen an Tabakprodukte regeln sowie die schädlichen Auswirkungen des Konsums solcher Erzeugnisse eindämmen. Neue Kriterien, die berücksichtigt wurden, betrafen E-Zigaretten, Einschränkungen bezüglich der Bewerbung von Tabakprodukten sowie ein Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige – bisher war dies nicht in allen Kantonen gleich geregelt, vier Kantone kannten gemäss Bericht des Bundesrates keine Altersgrenze. Mit dem Entwurf griff die Regierung einzelne Bestimmungen aus den Kantonen auf, die dort bereits erprobt werden konnten und die gewünschten Effekte erzielt hatten, besonders im Jugendschutz. Gleichzeitig hielt der Bundesrat aber auch fest, dass das neue Gesetz weniger weit gehe als die Gesetzgebung anderer europäischer Länder.
Kaum erstaunlich waren die Reaktionen der Tabakindustrie, die sich in der Vernehmlassung vehement gegen die Neuausrichtung im Bereich der Werbung wehrte. Gestützt wurde sie auch von den Wirtschaftsverbänden. Akteure aus dem Gesundheitsbereich, so beispielsweise die FMH, kritisierten das Gesetz im Gegenteil als zu wenig weitgreifend. Sie forderten ein totales Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte. Trotz der unterschiedlichen Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren wollte der Bundesrat an seiner «ausgewogenen Linie» festhalten. Nach Angabe des BFS werden schweizweit jährlich 9'500 Todesfälle durch Tabakkonsum registriert; Tabakkonsum sei damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz, betonte der Bundesrat. Daher sei eine Revision angezeigt.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Zwischen Mai und Juli 2015 führte der Bundesrat eine Anhörung zur Nationalen Strategie Sucht durch, wobei diese grundsätzlich auf positiven Widerhall stiess. Zur Anhörung wurden knapp 170 Akteure begrüsst, neben allen Kantonen, verschiedenen staatspolitischen Dachorganisationen und Wirtschaftsverbänden natürlich auch Organisationen aus dem Gesundheits- und Suchtbereich. 117 Stellungnahmen gingen ein, wovon fast 90 Prozent ihre Zustimmung äusserten oder noch Empfehlungen anfügten. Darunter fielen die Mehrheit der Kantone, kantonale Konferenzen sowie Akteure aus dem Sozialbereich sowie dem Gesundheitswesen. Aus dem Suchtbereich gingen ebenfalls vorwiegend positive Reaktionen ein. Etwas kritischer äusserten sich die «weiteren interessierten Kreise»: Zwar war auch in dieser Gruppe die Zustimmung gross, 25 Prozent von ihnen brachten jedoch Anpassungsvorschläge ein. In den Wirtschaftskreisen überwog eine ablehnende Haltung. Insbesondere Vertretende der Alkohol- und Tabakindustrie äusserten sich ablehnend zum Vorhaben, schliesslich drohte eine stärkere Reglementierung ihres Absatzmarktes.

Trotz also teilweise ambivalenter Haltungen gegenüber der Suchtstrategie beschloss die Regierung im Herbst 2015, diese zu verabschieden. Dabei formulierte der Bundesrat im Strategiepapier vier übergeordnete Zielsetzungen. Erstens sollen Suchterkrankungen verhindert werden. Dabei werden beispielsweise Menschen unterstützt, einen risikoarmen Umgang mit Suchtmitteln zu finden. Zweitens soll abhängigen Personen die nötige Hilfe und Behandlung ermöglicht werden. Hier steht neben stationären und ambulanten Interventionsmassnahmen auch die Wiedereingliederung ins Sozial- und Berufsleben im Zentrum. Drittens sollen gesundheitliche und soziale Schäden vermindert werden. Ein niederschwelliger Zugang zu Behandlungsangeboten soll dafür sichergestellt werden. Das alles soll, viertens, negative Auswirkungen auf die Gesellschaft eindämmen. Bundesrat Berset bezeichnete die Strategie im Vorwort als Weg zu einem klugen und vorausschauenden Umgang mit Sucht, der letztlich im Interesse der gesamten Bevölkerung liege.

Die Nationale Strategie Sucht definierte aber auch konkrete Ziele für den Zeitrahmen 2017 bis 2024 und formulierte acht Handlungsfelder in zwei Gruppen. Dazu gehörten einerseits themenorientierte und andererseits steuerungsorientierte Handlungsfelder. In erstere Gruppe gehören seit Jahren erfolgreich angewendete Handlungsfelder, die dem Viersäulenmodell entsprechen. Es sind dies Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung; Therapie und Beratung; Schadensminderung und Risikominimierung; sowie Regulierung und Vollzug. Mit den steuerungsorientierten Handlungsfeldern sollen Querschnittaufgaben beschrieben werden. Diese sind Koordination und Kooperation; Wissen; Sensibilisierung und Information; und internationale Politik. Mit dieser Strategie wurde erstmals ein übergreifender Orientierungs- und Handlungsrahmen definiert, unter dem Bund und Kantonen sowie weitere Akteure agieren und partnerschaftlich Lösungen entwickeln, die aufeinander abgestimmt umzusetzen sind. Die noch zu konkretisierenden Ziele sollen aufeinander abgestimmt werden und sich ergänzen.

Bis Ende 2016 soll nun unter Federführung des EDI ein Massnahmenplan erarbeitet werden.

Nationale Strategie Sucht

Aus den 59 Beiträgen zum Anfang 2014 ausgeschriebenen Konzeptwettbewerb für die Expo 2027 im Raum Bodensee-Ostschweiz waren von einer Jury noch im Oktober 2014 zehn Favoriten ausgewählt worden. Geplant war, dass aus den zehn Projekten "Offshore", "Explo", "111 322", "Wo ist Walter?", "Terra Futura", "Alpen Land Stadt", "Speicherkraft", "Suisse Orientale", "Par quatre chemins" und "Supersäntis" bis im Juli 2015 ein Sieger oder aber zwei bis drei noch einmal zu überarbeitende Eingaben gekürt werden, um dann im Herbst das definitive Siegerprojekt vorstellen zu können. Die von Angelus Eisinger geleitete Jury wollte zuerst alle wettbewerblichen Formalitäten abwickeln und gab ihren im Juli gefällten Entscheid dann mit der Präsentation des Siegerkonzepts Anfang September 2015 bekannt. Zum Gewinner gekürt wurde das Projekt Alpen Land Stadt, das mit dem Konzepttitel "Expedition 2027" eine Reise in die Landschaft vorsieht. Die Ostschweizer Region solle zum Spielzimmer für poetische und phantastische Exkursionen werden. Das unter der Federführung des Architekten Markus Schaefer entwickelte Projekt ist freilich erst ein Grobkonzept, das nun konkretisiert werden muss. Die Jury zeigte sich von der Idee auch deshalb angetan, weil sie zwar wenig spektakulär, aber vor allem finanziell realistisch sei. Dies unterscheide das Projekt von anderen Ideen, wie etwa schwimmenden Inseln auf dem Bodensee oder einer kilometerlangen Seilbahn durch die Region. Wichtig sei zudem, dass bleibende materielle Werte geschaffen werden sollen. Mit drei Bahnringen sollen drei Landschaften – Berg, Stadt und Küste – erschlossen werden. Diese Bahninfrastruktur soll dabei möglichst nachhaltig sein. Im Gegensatz zur Expo02, die laut einer nach der Landesausstellung von 2002 erstellten Studie den Expo-Regionen nicht viel gebracht habe und von der lediglich ein paar wenige Gebäude noch stehen, soll die Infrastruktur der Expo 2027 langfristig angelegt sein. Die Grünen des Kantons Thurgau forderten gar, dass die für die Ostschweizer Landesausstellung angelegte Infrastruktur nicht wieder abgebrochen werden dürfe.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
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