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Mit einer von beiden Ratskammern überwiesenen Motion forderte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Bundesrat auf, eine Bundesstelle zu bezeichnen, welche eine aktualisierte Übersicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend Jugendschutz (Alkohol- und Tabakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVDs) zur Verfügung stellt und entsprechend Auskunft geben kann. Der Bundesrat teilte die Ansicht, dass eine Übersicht über Jugendschutzbestimmungen sowohl für die Unternehmen als auch für die kantonalen Präventions- und Vollzugsstellen sinnvoll und nötig sei und gab an, diese Aufgabe werde von bestehenden Bundesstellen (BAG, BSV) übernommen.

Motion fordert eine Übersicht über die geltenden Bestimmungen im Jugendschutz (07.3119)

Nach den Kantonen Tessin und Solothurn machten nun auch Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden Ernst im Kampf gegen den blauen Dunst. In Graubünden hatte der Grosse Rat im April einstimmig einen Gesetzesentwurf genehmigt, wonach in Schularealen, Schulsportanlagen, Freizeitzentren und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche ein generelles Rauchverbot eingeführt wird; Restaurants sind ebenfalls grundsätzlich rauchfrei, dürfen aber in separaten Räumen „Fumoirs“ einrichten. Gegen das Gesetz war das Referendum eingereicht worden. Mit einer satten Zweidrittelmehrheit hiessen es die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aber gut. In Appenzell- Ausserrhoden fiel der Entscheid weniger deutlich aus. Nur rund 54% der Stimmberechtigten votierten für ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Gleich wie im Kanton Solothurn im Vorjahr, setzte sich auch hier die schärfere Variante durch, wenn auch nur ganz knapp: demnach gilt in allen Gaststätten generell ein Rauchverbot, wobei auch hier in abgetrennten Räumen „Fumoirs“ gestattet sind. Das neue Gesundheitsgesetz verbietet Werbung für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund; an Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zudem keine Raucherwaren mehr verkauft werden.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

2004 hatte Nationalrat und Präventivmediziner Gutzwiller (fdp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit der Forderung einer bundesweit einheitlichen Regelung eines Rauchverbots in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Nach zweijähriger Vorbereitung schlug die SGK-N nun ein spezielles Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vor, welches auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Die Kommissionssprecherin unterstrich den Paradigmenwechsel der Vorlage: Statt der Freiheit des Rauchens werde die Freiheit des Nichtrauchens ins Zentrum gerückt. Die Regelung sei verhältnismässig und aus gesundheits- und präventionspolitischen Gründen erforderlich. Das Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Bortoluzzi (svp, ZH), bekämpft. Wenn ein zugelassenes Produkt wie der Tabak für Dritte derart gefährlich sei, müsste es eigentlich ganz verboten werden, meinte er. Weiter sei die Vorlage eigentums- und KMU-feindlich. Die Minderheit wurde unterstützt von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der FDP-Fraktion. So wehrte sich Huber (fdp, UR) gegen staatliche Bevormundung und betonte das liberale Prinzip von Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auch in dieser Frage. Für die SP lobte Schenker (BS) hingegen den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen, insbesondere auch für das Servicepersonal, das vielfach unfreiwillig dem Tabakrauch in Restaurants ausgesetzt sei. Mit 111 zu 64 Stimmen beschloss der Rat Eintreten auf die Gesetzesvorlage.

In der Detailberatung drehte sich die Diskussion vor allem um die Ausnahmeregelungen im Bereich der Gastrobetriebe. Hier setzte sich die Kommissionsminderheit mit 95 zu 77 Stimmen durch. Demnach ist das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell erlaubt, auch wenn dort Angestellte arbeiten. Die Kommission hatte lediglich unbediente „Fumoirs“ zulassen wollen. Weiter können Gastrobetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als gekennzeichnete Raucherbetriebe geführt werden. Die Bewilligung wird erteilt, wenn „eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Damit, so Minderheitssprecher Borer (svp, SO), bleibe man eine tolerante Gesellschaft, in der die eine Seite auf die andere Rücksicht nimmt und die gegenseitigen Bedürfnisse akzeptiert werden. Die Fraktionen von SP und Grünen warnten vergeblich, dass mit diesen Ausnahmen das Gesetz und der Arbeitnehmerschutz unterlaufen werden. Unterstützt wurden die Anträge der Minderheit von den Fraktionen der SVP, der FDP und der CVP. Betreffend Arbeitnehmerschutz vertrat Engelberger (fdp, NW) die Meinung, dass niemand in einem Raucherbetrieb arbeiten müsse, wenn er nicht wolle. Ausnahmen für Einzelarbeitsplätze sowie wohnungsähnliche Einrichtungen (z.B. geschlossene Abteilungen psychiatrischer Kliniken, Strafvollzugsanstalten etc.) waren schon im Kommissionsentwurf vorgesehen und wurden nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 109 zu 52 Stimmen angenommen.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote

Mit einer Motion wollte Nationalrat Brunner (svp, SG) den Bundesrat auffordern, die auf Raucherwaren zwingend angebrachten Hinweise auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakkonsums ersatzlos zu streichen. Die Warnungen entbehrten einer wissenschaftlichen Grundlage und seien einer „depressiven Stimmung“ im Lande förderlich. Der Bundesrat erklärte dazu, die Hinweise seien im Mai 2007 nach einer zweijährigen Übergangsfrist für obligatorisch erklärt worden und enthielten auch Informationen zu den Ausstiegshilfen aus dem Tabakkonsum. Eine Streichung hätte zur Folge, dass die Schweiz in diesem Punkt nicht mehr mit dem europäischen Recht und der WHO-Tabakkonvention kompatibel wäre, welche die Schweiz 2004 unterzeichnet habe. Die Motion wurde diskussionslos abgelehnt.

Hinweise auf die gesundheitsschädigende Wirkung

Die 11- bis 15-jährigen Jugendlichen in der Schweiz trinken und rauchen heute weniger als noch vor vier Jahren. Auch der Aufwärtstrend beim Kiffen wurde gestoppt. Dies ergab die 2006 durchgeführte Schülerstudie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Die Befragung von 9800 Jugendlichen zeigte, dass rund ein Viertel der 15-jährigen Knaben und 17% der Mädchen mindestens einmal wöchentlich Alkohol konsumieren. Dies bedeutet einen massiven Rückgang im Vergleich zur Umfrage vor vier Jahren, als noch ein Drittel der Knaben und 21% der Mädchen dieser Altersgruppe wöchentlich Alkohol zu sich nahmen. Auch beim „blauen Dunst“ ist die Entwicklung laut SFA erfreulich. So rauchten im Berichtsjahr rund 15% der 15-jährigen Knaben mindestens wöchentlich und 10% täglich. Vier Jahre zuvor hatten noch über 23% wöchentlich und über 16% täglich zur Zigarette gegriffen. Bei den Mädchen sank das wöchentliche Rauchen von gut 23% auf knapp 15%, das tägliche von knapp 16% auf noch 10%. Beim Cannabis-Konsum konnte laut SFA der Aufwärtstrend gestoppt werden: Im Jahr 2006 gaben 34% der 15-jährigen Knaben und 27% der gleichaltrigen Mädchen an, schon einmal Cannabis ausprobiert zu haben. 2002 waren es 46% der Knaben und 37% der Mädchen gewesen. Laut SFA liegen die aktuellen Cannabis-Konsumraten wieder etwa auf der Höhe von 1998, womit der seit 1986 stetig steigende Konsumtrend gestoppt sei. Die Gründe für den Konsumrückgang sind laut SFA vielfältig und je nach Substanz unterschiedlich. Beim Rauchen wirke die verstärkte Sensibilisierung durch Präventionskampagnen und die breite Debatte zum Passivrauchen. Auch das Rauschtrinken der Jugendlichen sei in Öffentlichkeit, Medien und Politik stark thematisiert worden. Beim Cannabis schliesslich habe nach jahrelanger Banalisierung die Diskussion über die Gefahren wieder eingesetzt.

Massiver Rückgang des Drogenkonsums bei Jugendlichen
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

SP, EVP und (mit gewissen Vorbehalten) die CVP sowie Organisationen zum Schutz der Gesundheit begrüssten den Vorschlag des Bundesrats, den Tabak zum selber Rollen markant zu verteuern, als längst fällige Massnahme. Die Preise sollen auf EU-Niveau angehoben werden. Mit der Verteuerung von Tabak zum selber Drehen werde ein finanzielles Schlupfloch für Raucher gestopft, heisst es in der Vernehmlassung. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung von Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak schrittweise auf EU-Niveau angehoben wird. Während die Steuersätze für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak dabei nur leicht steigen, will der Bundesrat die Belastung des Schnitttabaks verfünffachen. Bisher war der Tabak zum selber Rollen nämlich viel tiefer besteuert worden als die „normalen“ Zigaretten. Dies verlockte viele Raucherinnen und Raucher zum Umsteigen auf die Selbstgedrehten und sabotierte die Tabakprävention.

Tabak zum selber Rollen

Den Raucherinnen und Raucher in der Schweiz weht zusehends ein rauerer Wind entgegen. Im März stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Tessin mit einer Mehrheit von fast 80% einer Änderung des Gastgewerbegesetzes zu, die ein generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verfügt, also auch in allen Gastrobetrieben, es sei denn, diese verfügten über ein abgeschlossenes und belüftetes so genanntes Fumoir; die Lega hatte gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Im November befürwortete auch eine Mehrheit der Stimmberechtigten des Kantons Solothurn in einer Variantenabstimmung (Rauchverbot in Räumen, die der Kantonsverwaltung unterstellt sind, vs. generelles Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in der Gastronomie) mit einer Mehrheit von rund 60% die schärfere Variante, wobei auch hier abgetrennte Räume für Raucher weiterhin zugelassen werden.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

In mehreren weiteren Kantonen sind Volksinitiativen, parlamentarische Vorstösse usw. zum Thema Passivrauchschutz hängig. Um dem kantonalen Wildwuchs Einhalt zu gebieten, befasst sich eine Subkommission des Nationalrates seit 2005 mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH), die eine gesamtschweizerische Regelung über das Arbeitsgesetzt anstrebt. Sukkurs erhielten diese Arbeiten durch einen Bericht des Bundesrates in Umsetzung eines 2002 überwiesenen Postulats der WAK des Nationalrates, das die Regierung ersucht hatte, verbindliche Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen zu erlassen. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass vieles dafür spricht, das Rauchen vom Arbeitsplatz und aus öffentlich zugänglichen Räumen zu verbannen; durch ein Rauchverbot an bestimmten Orten würden weder die persönliche noch die Wirtschaftsfreiheit in massgeblicher Art und Weise tangiert. Anlass zum Handeln sah der Bundesrat allerdings nicht, sondern wollte vorerst die konkreten Vorschläge des Parlaments abwarten. Im September schickte die zuständige Kommission einen Revisionsentwurf in die Vernehmlassung, der im Arbeitsgesetz die generelle Rauchfreiheit jedes Arbeitsplatzes stipuliert.

Prüfung von Richtlinien zum Schutz vor Passivrauchen (Po. 02.3379)
Dossier: Rauchverbote

Auf Bundesebene will das Parlament allenfalls das Heft selber in die Hand nehmen, falls der Bundesrat nicht von sich aus aktiv wird. Im April gab die SGK-NR einer parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH) Folge, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt, insbesondere in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind. Wie es das neue Parlamentsgesetz verlangt, erklärte sich die Schwesterkommission des Ständerates vor der vertieften Behandlung eines Entwurfs mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Rauchverbote

Für die Raucherinnen und Raucher wird die Luft in der Schweiz immer dünner. Verschiedene Kantone (BE, BL, JU, SG) nahmen parlamentarische Vorstösse an, die ein generelles Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (vorderhand noch mit Ausnahme von Restaurants und Bars) verlangen. Der Kanton Tessin ging noch einen Schritt weiter. Auf Antrag der Regierung nahm der Grosse Rat eine Gesetzesänderung an, welche das Rauchen in allen Gastrobetrieben untersagt, also in Restaurants, Bars, Cafés, Nachtlokalen und Diskotheken, nicht aber in sämtlichen Hotelzimmern; die Lega dei Ticinesi kündigte umgehend das Referendum an. Ende Juni gaben die öffentlichen Transportunternehmen bekannt, dass mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember alle Raucherabteile in den Zügen der SBB, der BLS und der RhB aufgehoben werden; das Rauchverbot gilt auch für Schalterhallen, nicht ausreichend durchlüftete Perrons und für geschlossene Räume auf Schiffen. Ersten Berichten zufolge wurde das Rauchverbot positiv oder zumindest gelassen aufgenommen.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

Im November setzte der Bundesrat eine Massnahme des Entlastungsprogramms 03 um und strich seinen allgemeinen Förderbeitrag an die kantonalen Jugend- und Sportämter in der Höhe von rund 5 Mio Fr.; er kündigte an, im Rahmen des EP 04 noch einmal 2,5 Mio Fr. einsparen zu wollen. Im Voranschlag 2004 beantragte er eine Kürzung der Gelder für Jugend + Sport um weitere 1,5 Mio Fr., da ja neuerdings Gelder aus dem Tabakpräventionsfonds in die Sportförderung fliessen. Gegen diesen Plan formierte sich parlamentarischer Widerstand. Viele Abgeordnete stiessen sich an den Kürzungen, die zeitlich mit dem UNO-Jahr des Sports korrelieren. Dieses war wenige Tage zuvor in New York lanciert worden und basiert im Wesentlichen auf einer Initiative von alt Bundesrat Ogi. Im Nationalrat erreichte Humbel Näf (cvp, AG) mit 103 zu 59 Stimmen den Verzicht auf die Kürzung. Im Ständerat wurde ein ähnlicher Antrag Bieri (cvp, ZG), der allerdings die Subvention nur um 1 Mio Fr. anheben wollte, was den der Pro Helvetia gestrichenen Mitteln entsprochen hätte, abgelehnt. Mit 104 zu 63 Stimmen beharrte der Nationalrat auf seinem ersten Entscheid. Auch der Ständerat war nicht zum Nachgeben bereit: mit 27 zu 11 Stimmen blieb er beim Entwurf des Bundesrates, worauf die grosse Kammer ihre Haltung mit 114 zu 65 Stimmen bekräftigte. Die Einigungskonferenz wollte dem Nationalrat zustimmen. Ihr Antrag scheiterte jedoch in beiden Kammern, womit es bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung blieb.

Jugend + Sport

Der Bundesrat verschärfte auf den 1. November die Tabakverordnung und passte sie damit den seit September für die EU geltenden Richtlinien an. Für Schadstoffe in Zigaretten gelten neu Höchstwerte. Bezeichnungen wie „mild“ und „light“ werden verboten. Aus Rücksicht auf die Tabakindustrie verzichtete er aber auf die Festsetzung von Höchstwerten für Schadstoffe bei den Export-Zigaretten.

Tabakverordnung

Die Regierung beschloss, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichenen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Staaten getragen. Für die Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.

Übereinkommen zur Tabakprävention

Laut einem vom BAG in Auftrag gegebenen Expertenbericht ist die schweizerische Suchtpolitik inkohärent und zu wenig wirksam. Die Aufteilung in legale und illegale Substanzen sowie die starke Fokussierung auf die illegalen Drogen gegenüber den volkswirtschaftlich um ein Vielfaches schädlicheren legalen Substanzen Alkohol und Tabak sei aus fachlicher Hinsicht nicht gerechtfertigt. Auch die Ausblendung von weiteren Suchtformen wie Fett- oder Spielsucht trage zu einer nicht zusammenhängenden Sachpolitik bei. Das Bundesgericht bekräftigte indessen erstmals die Auffassung, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichzusetzen ist. (Vgl. dazu auch hier)

Suchtpolitik inkohärent

Bezüglich einer Motion Sommaruga (sp, BE) für eine rauchfreie Wandelhalle vor dem Nationalratssaal beantragte das Büro dem Plenum zwar erfolgreich Umwandlung in ein Postulat, versprach aber gleichzeitig, die verlangte Massnahme umzusetzen.

rauchfreie Wandelhalle

Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission wurde einer parlamentarischen Initiative Grobet (-, GE), die insbesondere ein Verbot der Tabakwerbung sowie Massnahmen für den Konsumentenschutz verlangte, mit 92 zu 85 Stimmen knapp keine Folge gegeben. Die von Gewerbeverbandsdirektor Triponez (fdp, BE) angeführten Gegner machten geltend, Werbeverbote würden Grundrechte verletzen.

Tabakwerbung

Das erste Tabakmonitoring des BAG bestätigte die Vermutung, dass international verglichen die Schweizer viel rauchen. Knapp ein Drittel der 14- bis 65-Jährigen konsumiert täglich Tabak. Männer (37%) rauchen mehr als Frauen (29%). Bei den Jugendlichen ist dies nicht so ausgeprägt. Die Differenz zwischen jungen Frauen (27%) und jungen Männern (30%) wurde von der Studie als nicht relevant bezeichnet. Frauen rauchen zwar gesamthaft weniger, haben aber mehr Mühe, davon wegzukommen. In der Alterskategorie der über 35-Jährigen waren 39% der Männer, aber nur 20% der Frauen Exraucher und Exraucherinnen. Auch punkto Bildung, Region und Nichtraucher-Wunsch lieferte die Studie interessante Daten. Personen mit einer tieferen Schulbildung rauchen häufiger täglich (31%) als höher Ausgebildete (20%). In der Deutschschweiz gibt es – vor allem verglichen mit dem Tessin – signifikant weniger täglich Rauchende. Über die Hälfte der Tabakkonsumenten möchte von ihrer Abhängigkeit loskommen.

Schweizer viel rauchen

Nach langem Seilziehen einigten sich die 192 Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf eine Rahmenkonvention gegen das Rauchen, das erste internationale Abkommen überhaupt, das die WHO je ausgehandelt hat. Sie tritt in Kraft, wenn 40 Staaten sie ratifiziert haben. Gemäss der Konvention sollen Vertragsstaaten Werbung und Sponsoring verbieten oder zumindest erheblich einschränken, wenn ein Verbot mit ihrer Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Der relativierende Zusatz war nötig, um verfassungsrechtliche Bedenken Deutschlands und der USA auszuräumen. Das Verbot gilt auch für grenzüberschreitende Werbung. Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“, die verharmlosend wirken, sollen auf Zigarettenpackungen ganz verschwinden. Hinweise auf die Schädlichkeit des Rauchens müssen in Zukunft mindestens die halbe Oberfläche einer Schachtel einnehmen. Der Verkauf von Zigaretten an Minderjährige soll untersagt, die Besteuerung von Tabakwaren drastisch erhöht und der Schmuggel unterbunden werden.

Rahmenkonvention gegen das Rauchen

Seit 1986 untersucht die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) alle vier Jahre die Trends im Konsum von psychoaktiven Substanzen durch Schüler. Das Ergebnis der repräsentativen Erhebung 2002 zeigte, dass Jugendliche nach wie vor sehr früh zur Zigarette greifen und sich gegenüber vorgängigen Untersuchungen markant häufiger mit Alkohol und illegalen Drogen berauschen. Rund ein Viertel der 15- bis 16-Jährigen raucht mindestens einmal wöchentlich, jeder sechste Jugendliche dieser Altersgruppe sogar täglich. Dies entspricht den Zahlen von 1998. Der Tabakkonsum hat sich somit auf hohem Niveau stabilisiert. Der Konsum von Alkohol hat gegenüber früheren Erhebungen hingegen massiv zugenommen. Etwa 40% der männlichen und rund 26% der weiblichen Jugendlichen trinken mindestens einmal pro Woche ein alkoholisches Getränk (1986: 25 resp. 10%). Die Mädchen neigen zu den gesüssten Alcopops, die Jungen bevorzugen nach wie vor Bier. Als problematisch bezeichnete die SFA die Tendenz unter Jugendlichen, sich mit dem Konsum von Spirituosen gezielt zu betrinken. Rund 50% der befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert zu haben (1990: knapp ein Viertel). Besorgniserregend ist gemäss SFA, dass auch die Zahl der mehrmals Konsumierenden stark angestiegen ist.

Konsum von psychoaktiven Substanzen durch Schüler
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

In der Frühjahrssession bereinigten die Räte die Differenzen beim Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Umstritten war, ob dem Bundesrat die Ermächtigung zur Erhöhung der Steuersätze um bis 50% oder um bis 80% erteilt und ob aus den Mitteln der Tabaksteuer ein Präventionsfonds geschaffen werden soll. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat mit 95 zu 75 Stimmen an der Erhöhungskompetenz bis 80% fest, ebenso (mit 102 zu 65 Stimmen) an der Errichtung eines Präventionsfonds. Der Ständerat schloss sich bei der Erhöhungskompetenz dem Nationalrat an, beharrte aber, vorab aus verfassungsrechtlichen Bedenken, mit 22 zu 14 Stimmen auf seiner Ablehnung des Fonds. In der zweiten Runde bekräftigen beide Kammern mit praktisch dem gleichen Stimmenverhältnis (101 zu 64 resp. 18 zu 16 Stimmen) ihre Position. In der Einigungskonferenz obsiegte die Haltung des Nationalrates, worauf der Ständerat zustimmte, dass 2,6 Rappen pro Zigarettenpackung den Präventionsfonds alimentieren. Von dieser Abgabe werden jährlich rund 18 Mio Fr. erwartet. Die Organisation des Fonds obliegt dem BAG und dem BASPO gemeinsam. (Im Rahmen des Entlastungsprogramms (BRG 03.047) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Mittel des BAG in den Jahren 2004-2006 um 15 Mio Fr. zu beschneiden; auf Antrag der CVP, welche die Gelder lieber für die Bildung verwenden wollte, stimmte das Parlament einer weiteren Kürzung um 15 Mio Fr. zu. Hauptbetroffene wird das Programm zur Tabakprävention 2001-2005 sein.)

Tabaksteuergesetzes

Mit der letzten Revision (1995) des Tabaksteuergesetzes war dem Bundesrat die Kompetenz erteilt worden, die Tabaksteuer, deren Ertrag vollumfänglich der AHV zukommt, um 50% gegenüber den damals geltenden Steuersätzen zu erhöhen. Da inzwischen dieser Handlungsspielraum bis auf 10 Rappen ausgeschöpft ist, beantragte der Bundesrat eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um weitere 50%. Dies sollte ihm die Möglichkeit geben, die Zigarettenpreise – wie bis anhin schrittweise – bis auf rund 5.50 Fr. pro Päckchen anzuheben. Im Nationalrat erreichte eine Kommissionsminderheit aus SP und CVP im Namen der Prävention und mit Unterstützung einzelner Gesundheitspolitiker aus der FDP mit 77 zu 70 Stimmen ganz knapp, dass der Erhöhungsrahmen auf 80% angehoben wurde; damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Einzelhandelspreis mittelfristig auf 6.40 Fr. anzuheben. Nicht durchsetzen konnte sich ein weiterer Antrag der SP, bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision die Steuer von heute knapp 52% dem EU-Mindestsatz von 57% anzupassen. Damit würde der Detailpreis schlagartig auf 5.60 Fr. steigen. Bundesrat Villiger machte erfolgreich geltend, durch Einkauf im Ausland und Schmuggel könnte dies zu enormen fiskalischen Ausfällen für die AHV führen, ohne dass ein präventiver Effekt tatsächlich nachweisbar sei. Der Antrag wurde mit 82 zu 71 Stimmen abgelehnt, da sich mehrere CVP-Abgeordnete den Argumenten Villigers anschlossen. Gegen den Willen des Bundesrates, der auf die im ordentlichen Budget für die Tabakprävention vorgesehenen Mittel sowie auf die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung verwies, wurde hingegen mit 95 zu 68 Stimmen die Schaffung eines Präventionsfonds beschlossen. Hersteller und Importeure sollten 2,6 Rappen pro Zigarettenpäckchen abliefern müssen, was jährlich 20 Mio Fr. einbringen würde. Der von den Grünen und Linken vorgeschlagene Fonds erhielt auch die Zustimmung der FDP, allerdings erst, als deren Bündner Abgeordnete Bezzola den Zusatz eingebracht hatte, das Bundesamt für Sport (BASPO) sei bei der Verteilung der Gelder einzubeziehen.

Der Ständerat kehrte dann wieder auf die Linie des Bundesrates zurück. Mit 24 zu16 Stimmen sprach er sich für eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um lediglich 50% aus. Die Mehrheit der kleinen Kammer begründete dies damit, dass mit einem einmaligen Sprung auf 80% das Mitspracherecht des Parlaments für längere Zeit ausgeschaltet würde. Aus ähnlichen Gründen lehnte er (mit 17 zu 11 Stimmen) auch die Schaffung eines Präventionsfonds ab. Im Namen der Kommission führte deren Sprecher aus, eine Fondslösung wäre dem politischen Entscheidungsprozess praktisch entzogen; ein unabhängiger Fonds unter der Aufsicht von zwei Bundesämtern (BAG und BASPO) wäre ohnehin keine taugliche Organisationsform. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz war zudem in der Zwischenzeit zum Ergebnis gelangt, dass die Bundesverfassung keine Grundlage enthält, um einen aus der Tabaksteuer finanzierten Tabakpräventionsfonds zu schaffen, da Art. 112 Abs. 5 BV ganz klar sagt, dass deren Reinertrag für die Deckung des Bundesbeitrages an die AHV zu verwenden ist.

Tabaksteuergesetzes

Im Rahmen der Beratungen des Tabaksteuergesetzes überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WAK, das den Bundesrat ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, verbindliche Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu erlassen, beispielsweise durch Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum oder durch die Einführung und Ausdehnung rauchfreier Zonen. Die grosse Kammer nahm zudem ein Postulat Berberat (sp, NE) (Po. 02.2347) an, das verlangt, dass in der laufenden Revision der Tabakverordnung verboten wird, einzelne Zigaretten oder Packungen von weniger als 20 Stück Zigaretten an Jugendliche abzugeben. Berberat begründete seinen Vorstoss damit, dass die Möglichkeit, sich gewissermassen probehalber eine geringe Mengen Zigaretten zu beschaffen, den Einstieg in den Konsum fördere.

Prüfung von Richtlinien zum Schutz vor Passivrauchen (Po. 02.3379)
Dossier: Rauchverbote

Das im Jahr 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbarer Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies ging aus einem Urteil des Bundesgerichtes hervor, in dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde. (Zur Lockerung des Alkoholwerbeverbots bei den privaten TV-Sendern siehe hier).

Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika

Unter dem Patronat von alt Bundesrat Ogi lancierten das BAG, das BASPO und Swiss Olympic die Aktion „sport.rauchfrei“. Ziel ist, dass alle 81 Schweizer Sportverbände und mit ihnen die rund 27'000 angeschlossenen Vereine eine Charta unterzeichnen, die sie verpflichtet, für tabakfreie Trainings- und Wettkampfgelände zu sorgen sowie auf das Sponsoring durch Tabakfirmen zu verzichten.

Aktion „sport.rauchfrei“

Unter dem Motto „Rauchen schadet“ lancierte das BAG im Mai nach dem Vorbild der „Stop Aids“-Werbung eine breite Anti-Zigaretten-Kampagne, die das Tabakpräventionsprogramm 2001-2005 propagandistisch begleiten wird. Mit anfänglich 6,3 Mio und schliesslich 10 Mio Fr. pro Jahr bis 2005 will der Bundesrat den Kampf gegen den Tabakkonsum verstärken. Ziel des BAG ist nicht eine rauchfreie Gesellschaft, sondern eine Senkung des Anteils der Raucher in der Bevölkerung (heute rund ein Drittel) auf das europäische Mittel (ca. 25%). Erwogen wird einerseits ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren, eine Erhöhung des Zigarettenpreises auf das Niveau der EU (ca. Fr. 5.60 pro Päckchen) sowie die Beschränkung der Tabakwerbung auf die Verkaufsstellen. Der Verband Schweizer Werbung, dessen Präsident Ständerat Schmid (cvp, AI) ist, unterstützte die Kampagne ausdrücklich nicht, bestritt aber, Druck auf einzelne Werbefirmen ausgeübt zu haben, damit sich diese nicht daran beteiligen.

Tabakpräventionsprogramm 2001-2005