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In der Schlussabstimmung über das Tabakproduktegesetz Anfang Oktober 2021 segnete der Ständerat die Vorlage mit 28 zu 13 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. Im Nationalrat fiel die Verabschiedung mit 89 zu 77 Stimmen (bei 27 Enthaltungen) aus. Während die Befürworterinnen und Befürworter in der grossen Kammer aus den Reihen der Mitte-, FDP- ,GLP- und SVP-Fraktion stammten, lehnten die Fraktionen der SP und der Grünen das Gesetz geschlossen ab. Flavia Wasserfallen (sp, BE) begründete die ablehnende Haltung damit, dass man nicht ein Gesetz retten wolle, das keines der gesetzten Ziele erfülle. Stattdessen setze man lieber auf die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». Von den 27 Enthaltungen kamen 24 aus dem Lager der SVP-Fraktion und 3 aus der FDP-Fraktion. Thomas de Courten (svp, BL) erklärte denn auch, dass seine Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen könne, da dessen Erfolg marginal sei, während mit enormen Konsequenzen für die Wirtschafts- und Unternehmensfreiheit zu rechnen sei. Im Sinne «eines gutschweizerischen Kompromisses» enthalte man sich aber der Stimme, anstatt die Vorlage zum Scheitern zu bringen. Er halte die Befürwortenden jedoch dazu an, in näherer Zukunft von weitergehenden Schritten abzusehen und zuerst die Wirkung des Gesetzes abzuwarten.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2021 abermals über die Vorlage des Tabakproduktegesetzes und bereinigte die offenen Differenzen. So stimmte die grosse Kammer mit 99 zu 85 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) in Übereinstimmung mit dem Ständerat gegen ein Mentholverbot und legte fest, dass die verbotenen Stoffe direkt im Anhang des Gesetzes zu regeln sind. Damit waren die letzten verbleibenden Differenzen ausgeräumt und die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.
Dabei gingen die Meinungen zum Erreichten jedoch weit auseinander. Während Lorenz Hess (mitte, BE) betonte, dass die Regelung von Tabak dadurch erstmalig «nicht mehr im Lebensmittelgesetz, sondern in einem einheitlichen Gesetz» erfolge, war Gesundheitsminister Berset mit der Ausgestaltung des Gesetzes unzufrieden. Er bemängelte, dass das Gesetz dem Jugendschutz nicht gerecht werde und die Ratifizierung des WHO-Übereinkommens, das der Bundesrat seit 2004 anstrebe, damit weiterhin nicht möglich sei.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Vier Tage nach der zweiten Behandlung im Nationalrat kam das Tabakproduktegesetz erneut in den Ständerat. Die kleine Kammer hielt mit 27 zu 15 Stimmen an ihrer Ablehnung des Mentholverbots fest und rückte auch nicht von ihrer Position ab, die verbotenen Zutaten im Anhang des Gesetzes aufzuführen. Bei der Frage, ob E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen in bestimmten Zonen von spezialisierten Verkaufsgeschäften erlaubt werden sollen, lenkte der Ständerat hingegen ein und hiess diese Regelung gut.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Der Nationalrat nahm sich in der Herbstsession 2021 zum zweiten Mal dem Gesetzesentwurf zum Tabakproduktegesetz an und kam dem Ständerat dabei in einzelnen Punkten entgegen, hielt an verschiedenen Stellen jedoch an seinen vorgängigen Beschlüssen fest.
Bezüglich Mentholverbot liess sich die grosse Kammer nicht umstimmen: Sie hielt mit 96 zu 86 Stimmen weiterhin an einem entsprechenden Verbot fest. Auch die Differenz zur Frage, wer über die verbotenen Zutaten bestimmen darf, blieb bestehen. Während der Ständerat diesbezüglich einen Gesetzesanhang vorgesehen hatte, war der Nationalrat mit 114 zu 72 Stimmen nach wie vor der Meinung, dass der Bundesrat die Kompetenz zur Bestimmung der betroffenen Zutaten haben soll. Lorenz Hess (mitte, BE) erklärte für die SGK-NR, dass die Verordnungslösung dem Umstand, dass laufend neue Produkte und Stoffe entwickelt würden, besser gerecht werde als die Gesetzeslösung.
Hingegen bereinigte die grosse Kammer im Bereich der Werbung und der Verkaufsförderung verschiedene Differenzen. So zeigte sie sich nun mit 99 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) bereit, den Kantonen das Recht zuzugestehen, strengere Werbevorschriften zu erlassen, und lenkte trotz zwei Minderheitsanträgen ein, das Verkaufsförderungsverbot nicht nur auf Tabakprodukte zum Rauchen, sondern auch auf E-Zigaretten und «Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit dem Tabakprodukt bilden», zu beziehen. Flavia Wasserfallen (sp, BE) argumentierte, dass dieser Zusatz durchaus Sinn mache, da elektronische Zigaretten im ganzen Gesetz gleich behandelt werden sollen wie die anderen Tabakprodukte. Sie könnten zwar den Umstieg auf weniger schädliche Produkte unterstützen, allerdings stellten sie auch populäre Einstiegsprodukte dar, welche Nikotinabhängigkeit zur Folge hätten.
Stillschweigend hiess der Nationalrat zudem die ständerätlichen Beschlüsse gut, die Produktinformationen in den Verpackungen auf einige Angaben zu kürzen und das Tabakproduktegesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» zu definieren. Des Weiteren lenkte der Nationalrat bezüglich einer Differenz zum Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ein: Mit 108 zu 78 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sah er davon ab, dass das Verwenden von E-Zigaretten und Tabakprodukten in bestimmten Bereichen von Restaurations- und Hotelbetrieben zugelassen werden soll. In spezialisierten Verkaufsgeschäften soll dies allerdings gemäss Nationalrat möglich sein, womit diese Differenz zum Ständerat bestehen blieb.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

In der Sommersession 2021 war es erneut am Ständerat, die Vorlage zum Tabakproduktegesetz zu beraten. Dabei galt es, über gut 20 Differenzen zum Nationalrat zu befinden. Dieser hatte in seiner Behandlung insgesamt weniger weitreichende Regelungen beschlossen als das Stöckli in seiner ersten Beratung. Kommissionssprecher Josef Dittli (fdp, UR) erklärte, dass der Mehrheit der SGK-SR der Jugendschutz und die Ratifizierung des WHO-Übereinkommens ein Anliegen sei. Um dieses nicht zu gefährden, möchte die Kommission an einigen Artikeln festhalten oder unterbreite gangbare Kompromisse. Wie sich jedoch im Verlaufe der Behandlung zeigen sollte, folgte die kleine Kammer mehrfach Minderheits- und Einzelanträgen, welche weniger weit gehen wollten als die Kommissionsmehrheit.
Bezüglich Zusammensetzung der Tabakprodukte und ihrer Emissionen sprach sich der Ständerat mit 26 zu 18 Stimmen für einen Minderheitsantrag Müller (fdp, LU) aus, der das vom Nationalrat vorgesehene Mentholverbot streichen wollte. Gemäss Müller bestehen «keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse» zum Abhängigkeitspotenzial solcher Stoffe. Die Kommissionsmehrheit hätte eine Lösung vorgesehen, die das Verbot auf Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen beschränkt, elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Snus hingegen von der Regelung ausgeklammert hätte. Weiter hielt das Stöckli an seinem Beschluss fest, dass nicht der Bundesrat über die verbotenen Zutaten bestimmen können soll, sondern dass diese im Gesetzesanhang aufzuführen seien.
Bei der Verpackung wollte die Kommission an der bundesrätlichen und ständerätlichen Fassung zur Produktinformation, welche auf resp. in der Verpackung enthalten sein soll, festhalten. Jedoch setzte sich im Rat ein Einzelantrag Français (fdp, VD), welcher wie die Nationalrätinnen und -räte wollte, dass nur die wichtigsten Informationen auf der Packung enthalten seien und für den Rest beispielsweise auf eine Internetseite verwiesen werde, mit 23 zu 21 Stimmen durch. Damit sollte die Notwendigkeit von grösseren Verpackungen und einer unnötigen Erhöhung des CO2-Fussabdrucks der Produkte verhindert werden.
Im Kapitel zur Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring kam der Ständerat dem Nationalrat weitgehend entgegen. Mit 25 zu 17 Stimmen stimmte er für einen Einzelantrag Z'graggen (mitte, UR), die gleich wie die grosse Kammer forderte, dass Werbung in Zeitungen, Zeitschriften und auf Internetseiten, die sich direkt an Minderjährige richten, untersagt werden solle. Vom Zusatz «die von Minderjährigen eingesehen werden», wie es die erste ständerätliche Fassung beinhaltet hatte, wurde abgesehen, da daraus gemäss Z'graggen ein totales Werbeverbot resultieren würde. Weiter kippte die kleine Kammer das generelle Werbeverbot in Zeitungen, Zeitschriften, anderen Publikationen und im Internet aus dem Entwurf, indem sie im entsprechenden Punkt mit 20 zu 20 Stimmen und dem Stichentscheid des Ratspräsidenten Kuprecht (svp, SZ) dem Nationalrat folgte. Hans Stöcklis (sp, BE) Warnung, dass dadurch ein Rückzug der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» unwahrscheinlich werden dürfte, und Gesundheitsminister Bersets Bedenken, dass sich eine Ratifizierung des WHO-Übereinkommens unter diesen Umständen schwierig gestalte, blieben wirkungslos.
Untersagt werden soll hingegen, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, die Werbung auf von öffentlichem Grund aus einsehbaren Plakaten, in Kinos, in und an öffentlichen Verkehrsmitteln, in und an Gebäuden mit öffentlichem Zweck und deren Arealen sowie auf Sportplätzen und bei Sportveranstaltungen. Stillschweigend folgte die kleine Kammer dem Nationalrat zudem bezüglich Sponsoring durch Tabakfirmen, das nicht nur bei Veranstaltungen internationaler Natur verboten werden soll, sondern auch, falls die Veranstaltungen auf Minderjährige abzielten. Die bestehende Differenz zwischen den zwei Räten bei der Verkaufsförderung konnte indes nicht beseitigt werden. Mit 22 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) hielt das Stöckli an seinem Beschluss fest, dass das Verkaufsförderungsverbot nicht nur Tabakprodukte zum Rauchen, sondern auch E-Zigaretten und «Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden», einschliessen soll. Dass Zigarren und Zigarillos davon ausgenommen werden sollen, hiess die kleine Kammer hingegen gut. Ferner beharrte der Ständerat auf seiner Meinung, dass die Kantone über die Kompetenz verfügen sollen, strengere Werbevorschriften zu erlassen.
Eine weitere Differenz zwischen den beiden Räten bestand im Zusammenhang mit der Meldepflicht von Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Die Kommissionsmehrheit schlug einen Mittelweg zwischen der nationalrätlichen Position, auf eine Meldepflicht gänzlich zu verzichten, und der ursprünglichen ständerätlichen Fassung, welche nach den einzelnen Bereichen aufgetrennte Meldungen vorsah, vor. Konkret sollten Unternehmen lediglich zur Nennung eines einzigen Betrages für Marketingaktivitäten verpflichtet werden. Auch sollte es möglich sein, den Betrag in aggregierter Form, beispielsweise als Summe einer ganzen Branche, zu melden. Die Mehrheit des Ständerats liess sich jedoch nicht davon überzeugen und folgte stattdessen mit 24 zu 20 Stimmen einer Minderheit Gapany (fdp, FR), welche sich für die Version des Nationalrates einsetzte.
Schliesslich kam der Ständerat der Forderung des Nationalrates auf eine Änderung im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, welche das Verwenden von E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen in Restaurations- und Hotelbetrieben sowie in spezialisierten Verkaufsgeschäften in gewissen Zonen erlauben wollte, mit 39 zu 2 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nicht nach. Zudem beschloss das Stöckli auf Antrag seiner Kommission neu, das Tabakproduktegesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zu klassifizieren.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

In der Wintersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Vorlage zum Tabakproduktegesetz. Die grosse Kammer war sich einig, dass Handlungsbedarf angezeigt sei – so ist gemäss Kommissionssprecher Lorenz Hess (bdp, BE) die Regelung von Tabakprodukten im Lebensmittelgesetz «weder zweckdienlich noch zeitgemäss», Benjamin Roduit (cvp, VS) erklärte für die Kommission, dass durch das Gesetz die Ratifizierung des 2004 unterzeichneten WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs realisiert werden könne und Andreas Glarner (svp, AG) gab zu verstehen, dass niemand den Tabakkonsum durch Kinder unterstütze. Trotzdem stellte letzterer einen Rückweisungsantrag. Gerade in Zeiten der Krise schade man mit dem Gesetz neben verschiedenen Branchen in den Bereichen Veranstaltungen, Werbung und Kommunikation auch den Medien, Läden sowie den angeschlagenen Tabakprodukteherstellern. Weiter gelte es, zwischen den verschiedenen Rauchsystemen zu differenzieren. Wenig begeistert vom Rückweisungsantrag zeigte sich nicht nur Gesundheitsminister Berset, welcher den Nationalrat dazu aufforderte, damit aufzuhören, «Pingpong zu spielen», sondern auch die grosse Mehrheit der grossen Kammer, die den Antrag mit 126 zu 43 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ablehnte.
Der erste Tag der Ratsdebatte war den Punkten «Zusammensetzung und Emissionen» sowie der Verpackung gewidmet. Bei der ersten Thematik folgte der Nationalrat seiner vorberatenden SGK-NR und sprach sich unter anderem für die von der Kommission beantragte Anpassung aus, dass Inhaltsstoffe, welche zur Steigerung des Suchtpotentials dienen oder die Inhalation erleichtern, verboten werden sollten, wovon beispielsweise Mentholzigaretten betroffen wären. Weiter wollte die grosse Kammer dem Bundesrat die Kompetenz zugestehen, über die zulässigen Zutaten in Tabakprodukten zu bestimmen. Ein Minderheitsantrag Weichelt-Picard (al, ZG), der darauf abzielte, nur noch biologisch abbaubare Zigarettenfilter zu erlauben, fand indes kein Gehör.
Betreffend die Verpackungsangaben beschloss die grosse Kammer eine Vereinfachung der Produktinformationen auf resp. in der Verpackung. Stattdessen sollen die Hersteller und Herstellerinnen die Informationen auf geeignete Weise, beispielsweise per Online-Packungsbeilage, verfügbar machen. Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) versuchte ferner vergeblich, die Ratsmitglieder von einer neutralen Einheitsverpackung zu überzeugen, da die «Verpackung eine grosse Wirkung auf die Animation zum Rauchen» verfüge. Aber auch der SVP rund um Thomas Aeschi (svp, ZG) gelang es ihrerseits mittels verschiedener Minderheitsanträgen nicht, eine Mehrheit für eine Abschwächung der an den Verpackungen angebrachten Warnhinweise zu gewinnen.
Am zweiten Debattentag nahm sich der Nationalrat mit der Werbung für die Tabakprodukte dem umstrittensten Punkt der Vorlage an. Während sich die Ratslinke für ein weitgehendes, respektive die SP gar für ein vollständiges Werbeverbot einsetzte, wollte die SVP ganz von einem Werbeverbot absehen. Regine Sauter (fdp, ZH) betonte für die FDP die Wirtschaftsfreiheit und dass nicht vergessen werden dürfe, dass es sich bei Zigaretten um ein legales Produkt handle, für welches entsprechend Werbung gemacht werden dürfe. Im Wissen um die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» schlug die grosse Kammer insgesamt einen Mittelweg zwischen der von der Landesregierung und dem Stöckli eingenommenen Position ein, wobei weitgehend die von der vorberatenden Kommission entwickelten Anträge übernommen wurden. Anders als der Ständerat, der Werbung in Zeitungen, Zeitschriften und Internetseiten verbieten wollte, die von Minderjährigen besucht werden können, schränkte der Nationalrat dieses Verbot auf Presseerzeugnisse und Internetseiten ein, die an unter 18-Jährige gerichtet sind. Weiter untersagte der Nationalrat Werbung im öffentlichen Raum, in Kinos sowie auf Plakaten, die öffentlich sichtbar sind. Im Vergleich zum Ständerat wollte der Nationalrat bei den Einschränkungen zur Verkaufsförderung weniger weit gehen. So sollen diese nur Tabakprodukte zum Rauchen, nicht aber elektronische Zigaretten und «Gegenstände, die eine funktionale Einheit mit einem Tabakprodukt bilden» betreffen. Ausgenommen werden vom Verbot soll ferner die Verkaufsförderung von Zigaretten und Zigarillos in Form von Degustationen und Kundenpromotionen, da es sich um Genussmittel und nicht um Einstiegsprodukte handle. Nicht länger erlaubt sein soll zudem das Sponsoring von Veranstaltungen, die über einen internationalen Charakter verfügen oder Minderjährige als Zielpublikum haben. Auch bei Events, für deren Organisation der Bund, die Kantone oder die Gemeinden zuständig sind, sollen Tabakproduktehersteller nicht als Sponsoren in Erscheinung treten dürfen. Auf eine Meldepflicht für die Ausgaben in den Bereichen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring wollte der Nationalrat hingegen verzichten.
Denkbar knapp – und entgegen der Position des Ständerats und der SGK-NR – stimmte die grosse Kammer mit 95 zu 94 Stimmen für einen Antrag aus den Reihen der SVP, wonach die Kantone nicht befugt sind, weitergehende Massnahmen zu erlassen. Unbestritten hingegen war das schweizweite Verkaufsverbot an Minderjährige sowie die Erlaubnis von Testkäufen zur Überprüfung, ob die Altersgrenze von 18 Jahren tatsächlich eingehalten wird. Ferner stimmte der Nationalrat Anträgen von Martin Landolt (mitte, GL) zu, der forderte, dass E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen in Restaurations- und Hotelbetrieben sowie in spezialisierten Verkaufsgeschäften in gewissen Zonen verwendet werden dürfen.
In der Gesamtabstimmung, in welcher der Entwurf mit 84 zu 59 Stimmen angenommen wurde, enthielten sich mit 47 Nationalrätinnen und -räten relativ viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihrer Stimme. Es waren dies in erster Linie Mitglieder der Grünen-Fraktion und der FDP.Liberalen-Fraktion. Während der Stimmverzicht Ersterer vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass sich diese schärfere Massnahmen gewünscht hätten, dürfte es sich bei Letzteren wohl um Beweggründe rund um die Wirtschaftsfreiheit handeln. Die Nein-Stimmen stammten vorwiegend aus dem Lager der SVP. Als einzige Partei geschlossen für die Vorlage stimmte die Fraktion der Grünliberalen.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Gut einen Monat nach Eintreten auf das Tabakproduktegesetz beriet die SGK-NR den Gesetzesentwurf und nahm ihn mit 18 zu 7 Stimmen an. Dabei folgte sie in vielen Punkten dem Ständerat, der die im Entwurf des Bundesrats vorgesehenen Beschränkungen für Werbung und Sponsoring verschärft hatte. Anpassungen schlug sie ihrem Rat insofern vor, als dass Tabakwerbung in resp. auf an Minderjährige gerichtete Zeitungen und Websites gestattet sein soll. In Kinos und im öffentlichen Raum soll sie indes weitgehend untersagt werden. Ebenfalls ein Verbot soll für das Sponsoring von Veranstaltungen gelten, bei denen Minderjährige das Zielpublikum sind. Massnahmen zur Verkaufsförderung von E-Zigaretten sollen auch künftig erlaubt sein. Zudem wollte die Kommission nicht, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Werbeausgaben dem BAG zu melden. Weiter war die SGK-NR der Ansicht, dass Tabakerzeugnisse keine Komponenten beinhalten sollen dürfen, die das Abhängigkeitspotential verstärken oder die Inhalation erleichtern. Das Verwenden von Aromastoffen soll hingegen nach wie vor gestattet sein. Was die Produktinformationen auf der Verpackung betraf, so wollte die Kommission, dass diese gekürzt und vereinfacht werden. Es soll allerdings nach wie vor angegeben werden dürfen, wenn ein Produkt etwa aus biologischem Anbau stammt. Das Hauptziel – die Stärkung des Jugendschutzes – blieb unumstritten. Die Mehrheit der SGK-NR war der Überzeugung, dass die Schweiz durch das neue Tabakwarengesetz das WHO-Rahmenübereinkommen ratifizieren könne. Die Minderheit lehnte den Entwurf ab, da sie ihn als Eingriff in die Handelsfreiheit von Unternehmen und in die Entscheidungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen betrachtet. Dem Nationalrat, der den Entwurf in der Wintersession 2020 behandeln wird, wurden insgesamt 38 Minderheitsanträge unterbreitet.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Nachdem sich die SGK-NR eine Vertretung der GDK, am Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten beteiligte Wirtschaftsakteure wie auch Gesundheits- und Präventionsorganisationen angehört hatte, trat sie im Oktober 2020 mit 18 zu 4 Stimmen auf den zweiten Entwurf des Tabakproduktegesetzes ein. Eine Minderheit wollte die Vorlage zur differenzierteren Regelung von Alternativprodukten – etwa E-Zigaretten, Tabakprodukte zum Erhitzen und Snus – an den Bundesrat zurückweisen.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte. Joachim Eder (fdp, ZG) erklärte als Kommissionssprecher der SGK-SR, die Vorlage sei einerseits aus Gründen des Jugendschutzes zentral. 57 Prozent aller Raucherinnen und Raucher hätten als Minderjährige mit dem Konsum begonnen. Es solle folglich verhindert werden, dass Jugendliche dazu animiert würden, zur Zigarette zu greifen, sinke doch so die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt in ihrem Leben mit dem Rauchen anfingen. Weiter stelle der Tabakkonsum auch für die öffentliche Gesundheit ein Problem dar, das mit Folgekosten in Form von Krankenkassenprämien für die gesamte Bevölkerung verbunden sei. Gelinge es, die tabakbedingten Gesundheitsschäden zu reduzieren, so könnten auch die für die Allgemeinheit anfallenden Kosten verringert werden. Andererseits komme dem Bundesratsgeschäft eine hohe Bedeutung in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen für die Ratifizierung der WHO-Konvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu. Diese wurde 2004 unterzeichnet, aber im Gegensatz zu 181 anderen Ländern hierzulande noch nicht ratifiziert. Mit den von der Kommission getroffenen Beschlüssen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring würden die diesbezüglich festgelegten Mindestanforderungen jedoch erfüllt. «Die Türen zur Ratifikation stehen damit […] weit offen», so Eder.
Bezüglich Werbung hatte der Bundesrat in seinem Entwurf vorgesehen, am heutigen Recht festzuhalten, mit welchem ein Tabak-Werbeverbot für Radio und Fernsehen existiert, und das speziell an Jugendliche gerichtete Werbung für Tabakprodukte untersagt. Der Kommission wollte allerdings noch einen Schritt weitergehen und Tabakwerbung auch in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet verbieten. Ebenfalls nicht gestattet soll Werbung sein, die auf Preisvergleichen oder Versprechungen von Geschenken beruht. Gegen erstere Erweiterung der SGK-SR sprachen sich Filippo Lombardi (cvp, TI) und Daniel Fässler (cvp, AI) aus. Sie erachteten diese Einschränkung als unverhältnismässig und sahen die Schweizer Zeitungen im Vergleich zu ausländischen Zeitungen, die in der Schweiz erworben werden können, aber nicht von diesem Verbot betroffen wären, im Nachteil. Ein Antrag Fässler, der das Streichen dieser Bestimmung forderte, wie auch zwei Minderheiten Stöckli (sp, BE), die eine Verschärfung betreffend Jugendschutz in Richtung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erreichen wollten, wurden beide abgelehnt. Weiterhin erlaubt sein soll Tabakwerbung in Kinos, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln, in Geschäften wie auch in Form von Massenmails und Direktwerbung an Erwachsene. Es gehe nicht darum, Tabakwerbung zu verbieten, sondern sie einzuschränken, hob Gesundheitsminister Berset hervor.
Die Kommission wollte zudem an der Verkaufsförderung, die gemäss Eder nicht mit dem Sponsoring verwechselt werden darf, Einschränkungen vornehmen. Sie beabsichtigte ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe und der Abgabe von Geschenken und Preisen. Der Ständerat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
Zu Diskussionen führten die von der Kommission geplanten Massnahmen bezüglich Sponsoring. Um die Mindestanforderungen der WHO-Konvention zu erfüllen, sollen in der Schweiz stattfindende internationale Anlässe nicht mehr durch die Tabakindustrie gesponsert werden dürfen. Dabei handle es sich aber nur um eine sehr kleine Anzahl Fälle, so Eder. Anlässe nationalen Charakters seien von diesem Verbot nicht betroffen. Umstritten war im Rat vor allem, dass die SGK-SR darüber hinaus plante, das Auftreten der Tabakbranche als Sponsor von Aktivitäten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu untersagen. Anlass dazu war die Partnerschaft des EDA mit dem Tabakriesen Philip Morris für die Expo 2020 in Dubai, die in den Medien für Aufregung gesorgt hatte. Während Kommissionssprecher Eder erklärte, bei solchen Kooperationen bestehe ein Zielkonflikt mit der vom Bund betriebenen Tabakprävention, zeigte sich Roland Eberle (svp, TG) nicht damit einverstanden. Man solle sich nicht aufgrund eines solchen Ereignis zum Einbauen einer Lex specialis verleiten lassen. Vielmehr sei es an den Organisatoren, die Verantwortung zu tragen, wer welchen Beitrag sponsert. Es gelang ihm jedoch nicht, die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen; damit untersagte der Ständerat das Sponsoring von Aktivitäten der öffentlichen Hand durch die Tabakbranche. Ebenfalls der Kommissionsmehrheit folgte das Stöckli bezüglich der Forderung, dass von Seiten der Herstellerinnen und Hersteller getätigte Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dem BAG gemeldet werden sollen müssen.
Weiter beschloss die kleine Kammer im Rahmen des Tabakproduktegesetzes, dass in der Schweiz keine Tabakprodukte mehr an Minderjährige abgegeben werden dürfen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Gesetz mit 32 zu 3 Stimmen (bei 5 Enthaltungen).

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Im August 2019 setzte die SGK-SR ihre Detailberatung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte fort. Dabei schloss sie sich zu grossen Teilen den in dem zweiten Entwurf des Bundesrates vorgeschlagenen Punkten an. So soll es künftig untersagt sein, Tabak an unter 18-Jährige zu verkaufen. Um die Einhaltung dieses Gesetzes überprüfen zu können, sollen Testverkäufe durchgeführt werden. Zudem soll sowohl die an Minderjährige gerichtete Werbung als auch die Werbung in Zeitschriften, Zeitungen, im Internet und in anderen Publikationen verboten werden. Vom Verbot ausgenommen werden sollen Werbung im Kino, auf Plakaten und Gebrauchsartikeln sowie direkte Promotion und Massenmailing an volljährige Personen. Eine Minderheit der Kommission sprach sich für ein Verbot sämtlicher Werbung aus, die Kinder erreichen könnte. Da mit dem Tabakgesetz die Voraussetzungen für die Ratifizierung der WHO-Rahmenkonvention zur Einschränkung des Tabakgebrauchs geschaffen werden sollen, beschloss die Kommission zudem, das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakkonzerne nicht mehr zu erlauben. Das Gleiche soll für Veranstaltungen gelten, die vom Bund, den Kantonen oder den Gemeinden durchgeführt werden. Weiter wollte die SGK-SR die unentgeltliche Tabakabgabe verbieten, die zur Verkaufsförderung gedacht ist. Zudem soll die Tabakindustrie die Ausgaben für Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung offenlegen müssen. Wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sollen für Alternativprodukte wie die E-Zigarette differenzierte Bestimmungen gelten. Trotzdem soll das Verwenden dieser und weiteren Tabakprodukten zum Erhitzen nicht vom Verbot in öffentlichen Nichtraucherzonen ausgenommen werden. Weiter wollte die Kommission mit einer Motion eine Besteuerung der E-Zigarette schaffen. Mit 11 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) empfahl die SGK-SR die Vorlage zur Annahme.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Nach der Zurückweisung eines ersten Entwurfes zum Bundesgesetz über Tabakprodukte durch das Parlament erarbeitete der Bundesrat einen zweiten Entwurf, den er Ende November 2018 vorlegte. Darin wird insbesondere ein Augenmerk auf Minderjährige gerichtet: So sollen schweizweit keine Tabakprodukte an diese Altersgruppe abgegeben werden dürfen und speziell an sie gewidmete Werbung soll auf Gesetzesstufe verboten werden. Zudem beabsichtigt der Entwurf die Durchführung von Testverkäufen, wie sie beim Alkohol gemacht werden. Zusätzliche Einschränkungen im Bereich des Sponsorings, der Verkaufsförderung und der Werbung sind jedoch nicht vorgesehen. Für Alternativprodukte – unter anderem die E-Zigarette und Tabakprodukte zum Erhitzen oder für den oralen Gebrauch – sollen differenzierte Bestimmungen gelten, wobei nichtsdestotrotz ein Verbot für den Konsum der beiden erstgenannten Produkte in öffentlichen Nichtraucherzonen eingeführt werden soll. Im Anschluss an die Anhörung von verschiedenen Vertretern aus dem Gesundheits- und Wirtschaftsbereich trat die SGK-SR im Februar 2019 auf den Entwurf ein. Im April desselben Jahres begann die Kommission mit der Detailberatung. Dabei behandelte sie drei vom BAG erstellte Berichte. Diese haben die WHO-Tabak-Konvention und die Minimalanforderungen an die entsprechende Ratifizierung, alternative Tabakprodukte und deren Regulierung im Ausland sowie deren Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit zum Gegenstand.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Anders als die SGK-SR und das Ständeratsplenum, das die Vorlage zum neuen Tabakproduktegesetz zurückgewiesen hatte, wollte die SGK des Nationalrates den Gesetzesentwurf beraten und die Rückweisung ablehnen. Nicht so eine Kommissionsminderheit Pezzatti (fdp, ZG), sie beantragte, dem ständerätlichem Votum zu folgen und den Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten zu lassen.
Kommissionssprecherin Ingold (evp, ZH) stellte eingangs der Debatte klar, dass es sich um eine politisch wichtige Grundsatzfrage handle, um eine Auseinandersetzung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Interessen der Wirtschaft. Mit 12 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) wollte die Kommission also auf die Vorlage eintreten und sie dem Ständerat zur Beratung zurückgeben. Unter anderem wurde ein drohender Rückstand in der Gesetzgebungsphase als Argument gegen eine Rückweisung angeführt. Anders sah es die Kommissionsminderheit, deren Begründung weitgehend den bereits im Ständerat gehörten Argumenten folgte. In der Debatte zeichnete sich eine geteilte Haltung innerhalb des bürgerlichen Lagers ab, die Abstimmung verdeutlichte dies. Die SVP- und die FDP-Liberalen-Fraktion stimmten fast geschlossen für die Rückweisung, die CVP-Fraktion war gespalten und SP, Grüne, GLP und BDP stimmten gegen die Rückweisung. Insgesamt sprachen sich 101 gegen 75 Nationalrätinnen und Nationalräte bei 14 Enthaltungen für eine Rückweisung aus. Ein neues Tabakproduktegesetz konnte also vorerst noch nicht konkretisiert werden.
In der Tagespresse wurde die Bestätigung der Rückweisung durch den Nationalrat kritisch kommentiert. Die Rückweisung sei falsch (SGT), ein Rückschlag für die Prävention (Nordwestschweiz) und man habe sich von Lobbyisten leiten lassen (Liberté). Im Tages-Anzeiger, aber auch in der NZZ, wurde der Entscheid als Niederlage für Bundesrat Berset interpretiert, auch wenn Letztere die Ablehnung eines Werbeverbots nicht grundsätzlich kritisierte.

Später wurde bekannt, dass tatsächlich einige Zeit verstreichen wird, bis ein neuer Entwurf vorliegen wird. Das BAG sah vor, Ende 2017 eine neue Vernehmlassung zu eröffnen. Die Inkraftsetzung des dereinst neuen TabPG wird nicht vor 2022 erwartet.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Im Parlament wurde das Tabakproduktegesetz im Sommer 2016 erstmals beraten, der Ständerat war zuerst an der Reihe. Seine SGK wollte den Entwurf jedoch mit einigen Auflagen an den Bundesrat zurückweisen. Gegen die Rückweisung stand eine Minderheit Stöckli (sp, BE) ein. Mit 6 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen kam der Rückweisungsantrag in der Kommission zu Stande. Zwar stehe die Mehrheit zum Kinder- und Jugendschutz, die Vorlage gehe jedoch in einigen Punkten zu weit, so Kommissionssprecher Dittli (fdp, UR). Es seien drei wesentliche Bereiche, die nicht goutiert würden: Erstens stelle das Gesetz einen zu starken und unverhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Zweitens führe es zu einer «Situation der latenten Rechtsunsicherheit», da zu viele «Kann-Formulierungen» vorgesehen seien und die Möglichkeiten der Regierung, einzelne Aspekte auf dem Verordnungsweg zu regeln, für die Unternehmen unbefriedigend seien. Und drittens fehle eine Differenzierung bei der Regelung von unterschiedlich schädlichen Produkten, weil E-Zigaretten weniger schädlich seien als herkömmliche, was der Bundesrat sogar selbst in seiner Botschaft festgehalten habe. E-Zigaretten fielen gemäss vorliegendem Entwurf jedoch in die gleiche Kategorie wie herkömmliche Tabakprodukte, was für die Kommission unverständlich war. Die Vorlage sei «nicht stimmig», der Bundesrat solle sie überarbeiten.
Anderer Meinung war die Kommissionsminderheit, sie wollte das mit Abstand liberalste Gesetz in Europa, wie es Stöckli nannte, beraten. Er zeichnete, als Vertreter verschiedener Gesundheitsorganisationen sprechend, ein düsteres Bild. Die Verantwortung aus der Verfassung, im Bereich Gesundheitsschutz Massnahmen zu ergreifen, war nur ein Argument seines Referats. Er sprach auch die positive Haltung der Kantone an, denn 23 von ihnen hatten sich in der Vernehmlassung positiv zum Entwurf geäussert. Es kristallisierte sich in der Folge heraus, dass über den Jugendschutz weitgehend Einigkeit herrschte, ebenso über das in diesen Bereich fallende Verkaufsverbot an Minderjährige, wie Ständerat Bischofberger (cvp, AI) feststellte. Knackpunkt war hingegen das Werbeverbot beziehungsweise dessen Tragweite. Den Vorwurf, dass der Rückweisungsantrag als Zugeständnis an die Tabakindustrie gewertet werden könne, versuchte FDP-Ständerat Eder (fdp, ZG) zu entkräften. Stattdessen – und er war nicht der Einzige, der dieses Argument aufgriff – ginge es eben darum, das Prinzip der Eigenverantwortung hochzuhalten. Der Staat müsse nicht «Hüter für das Tun und Lassen» der mündigen Bürger werden.
Es brauchte eine weitere Sitzung im Ständerat, um die Entscheidung herbeizuführen. Gesundheitsminister Berset erklärte in seinem ausführlichen Vortrag, die Rückweisung zu akzeptieren. Man möge die Vorlage aber nicht dem Bundesrat zurückgeben, sondern Rückweisung an die Kommission beschliessen, damit diese eine Detailberatung durchführen könne. Sein Wunsch blieb ihm jedoch verwehrt: Mit 28 zu 15 Stimmen wurde das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen.
Die Rückweisung umfasste auch drei Auflagen, die der Bundesrat in einer neuerlichen Ausarbeitung berücksichtigen sollte. Dabei handelte es sich um die Verankerung des Mindestalters 18 für den Erwerb von Tabakprodukten. Zudem wurde die Regierung angewiesen, eine rechtliche Grundlage für Testkäufe zu schaffen und ein Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Werbung zu erlassen. Weiter sollten die «wichtigsten Punkte der Tabakverordnung» in das neue Gesetz übernommen werden. Auf zusätzliche Einschränkungen in der Werbung, der Verkaufsförderung und dem Sponsoring sollte jedoch verzichtet werden. Zuletzt stand auch die Legalisierung des Handels mit Alternativprodukten (E-Zigaretten und Snus) sowie die spezifische Regelung dieser Produkte auf der Wunschliste der SGK.

In der Presse rief die Rückweisung deutliche Reaktionen hervor: Sie wurde insbesondere als Sieg der Tabakindustrie gewertet, zudem wurde auf deren erfolgreiches Lobbyieren hingewiesen. Auch der ehemalige Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller (fdp, ZH) äusserte im Tages Anzeiger Kritik: Er sehe die Rückweisung des Gesetzesentwurfs und die dabei obsiegende Argumentation als grundlegende Abwehr gegen einen Beitritt der Schweiz zu einem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Insofern befürchtete der Gesundheitspolitiker ein Reputationsschaden für die Schweiz.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Im November 2015 legte der Bundesrat das erwartete neue Tabakproduktegesetz vor. Prävention war ein wichtiges Element dieser Vorlage. Das neue TabPG sollte die Anforderungen an Tabakprodukte regeln sowie die schädlichen Auswirkungen des Konsums solcher Erzeugnisse eindämmen. Neue Kriterien, die berücksichtigt wurden, betrafen E-Zigaretten, Einschränkungen bezüglich der Bewerbung von Tabakprodukten sowie ein Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige – bisher war dies nicht in allen Kantonen gleich geregelt, vier Kantone kannten gemäss Bericht des Bundesrates keine Altersgrenze. Mit dem Entwurf griff die Regierung einzelne Bestimmungen aus den Kantonen auf, die dort bereits erprobt werden konnten und die gewünschten Effekte erzielt hatten, besonders im Jugendschutz. Gleichzeitig hielt der Bundesrat aber auch fest, dass das neue Gesetz weniger weit gehe als die Gesetzgebung anderer europäischer Länder.
Kaum erstaunlich waren die Reaktionen der Tabakindustrie, die sich in der Vernehmlassung vehement gegen die Neuausrichtung im Bereich der Werbung wehrte. Gestützt wurde sie auch von den Wirtschaftsverbänden. Akteure aus dem Gesundheitsbereich, so beispielsweise die FMH, kritisierten das Gesetz im Gegenteil als zu wenig weitgreifend. Sie forderten ein totales Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte. Trotz der unterschiedlichen Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren wollte der Bundesrat an seiner «ausgewogenen Linie» festhalten. Nach Angabe des BFS werden schweizweit jährlich 9'500 Todesfälle durch Tabakkonsum registriert; Tabakkonsum sei damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz, betonte der Bundesrat. Daher sei eine Revision angezeigt.

Tabakproduktegesetz (BRG 15.075)
Dossier: Tabakproduktegesetz

Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Ende 2007 vom Bundesrat beantragten Änderung des Tabaksteuergesetzes. Eine Kommissionsminderheit aus der SVP beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, keine weitere Steuerbelastung für die Konsumenten vorzusehen; deshalb sollte dem Bundesrat auch die Kompetenz verweigert werden, in Eigenregie Steuererhöhungen für Tabakwaren festzulegen. Das links-grüne Lager sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus, bedauerte aber, dass die Revision nicht konsequent genug erfolge. Insbesondere stünden die fiskalischen Aspekte mehr im Vordergrund als die gesundheitspolitischen; auch sei die Angleichung an die Besteuerung in der EU nicht konsequent vollzogen; Zigarren und Zigarillos würden weiterhin klar weniger hoch besteuert als im EU-Raum, zudem gebe es Ausnahmen, etwa bei den gesundheitlich nicht weniger problematischen Produkten des Schnupf- und Kautabaks. Da kein Antrag auf Nichteintreten gestellt worden war, wurde dieses stillschweigend beschlossen. Der Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 106 zu 59 Stimmen klar abgelehnt, wobei sich die FDP allerdings gespalten zeigte.

In der Detailberatung beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) mit Unterstützung des links-grünen Lagers, den Kau- und Schnupftabak bei der Besteuerung dem Feinschnitttabak gleichzustellen. Sie argumentierte, wenn man es mit der Prävention und dem Jugendschutz ernst meine, dürfe man keine Differenzierung nach Produkten akzeptieren. Bundesrat und Kommissionsmehrheit machten demgegenüber geltend, Kau- und Schnupftabak seien Nischenprodukte und würden beispielsweise im Nachbarland Deutschland gar nicht besteuert, weshalb es einfach wäre, sich diese Produkte im Ausland zu besorgen. Der Antrag wurde mit 85 zu 72 Stimmen abgelehnt.

Wie bereits in der Eintretensdebatte angekündigt, wollte die SVP die Kompetenz des Bundesrates zur Vornahme von Steuererhöhungen beschneiden, indem für alle Tabakprodukte die Belastung nur bis 80% der 2003 geltenden Sätze zugelassen werden sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf machte darauf aufmerksam, dass dieses Begehren gar nicht umsetzbar wäre, da mit dieser Revision mit Ausnahme der Zigaretten die gesamte Steuerstruktur verändert werde. Schelbert (gp, LU) wollte hingegen, dass bei den Zigaretten die Erhöhungskompetenz um 80% des Bundesrates nicht mit Stichdatum 2003 erfolgt, sondern neu ausgehend von den Steuersätzen, die bei Inkraftsetzung des Gesetzes gelten. Damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Preis der Zigarettenpäckchen in den nächsten Jahren nicht nur um 0.60 Fr. zu erhöhen, wie dies aufgrund der seit 2003 erst zu 50% ausgeschöpften Kompetenz möglich ist, sondern um 2.30 Fr. Beide Anträge wurden recht deutlich abgelehnt.

Mit einem Einzelantrag wollte Donzé (evp, BE) dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, einen Mindestpreis für Zigaretten festzulegen, um so genannte Lockvogel-Angebote der Hersteller zu verunmöglichen, die sich insbesondere an Jugendliche richten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, da es zu einer unstatthaften Einmischung in den freien Markt führen würde, worauf dieser mit 123 zu 40 Stimmen abgeschmettert wurde. Einzig die GP votierte geschlossen dafür, die CVP mehrheitlich.

Um eine Grundsatzfrage ging es beim Antrag aus dem links-grünen Lager, den Anteil an der Tabaksteuer, der heute der Subventionierung des inländischen Tabakanbaus dient, in den Tabakpräventionsfonds umzuleiten. Der Sprecher der Minderheit bezeichnete die heutige Regelung als pervers: Je rund 18 Mio Fr. jährlich flössen heute einerseits in den Präventionsfonds sowie andererseits in die Unterstützung des Anbaus; das sei, als würde man die Brandstifter und danach die Feuerwehr gleichzeitig finanzieren. Zudem hätten die Tabakanbauer (rund 330 Betriebe in der Schweiz) eine Abnahmegarantie sowie eine Zusicherung, dass man für ihre Produkte den dreifachen Welthandelspreis bezahle. In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes wollte die Minderheit den Tabakanbauern während zweier Jahre die bisherigen Subventionen für eine Umstellung des Betriebs zur Verfügung stellen. Der Antrag stiess auf wenig Zustimmung. Selbst die sonst gesundheitspolitisch aktive CVP betonte, hier gehe es nicht um ein Präventions-, sondern um ein Steuergesetz; zudem seien die Interessen der Tabakanbauer zu berücksichtigen. Auch SVP und FDP machten sich für die inländische Tabakproduktion stark. Weil auch der Bundesrat sehr deutlich für Ablehnung plädierte, da dies das Ende des einheimischen Tabakanbaus bedeuten würde, wurde der Antrag mit 101 zu 62 zu Stimmen klar verworfen. Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 99 zu 69 Stimmen angenommen. Die SP- und die SVP-Fraktion zeigten sich allerdings unzufrieden über das Gesetz.

Im Ständerat wurde das Eintreten nicht bestritten. Obgleich sie keine entsprechenden Anträge stellten, nahmen doch drei Votantinnen die Argumente der Minderheit des Nationalrats wieder auf. Forster (fdp, SG) und Diener (glp, ZH) bedauerten, dass sich der Bundesrat und die Mehrheit der grossen Kammer gegen Mindestpreise für Zigaretten gewehrt hätten, da in den letzten Jahren der Markt von Billigzigaretten und der Abgabe von etablierten Marken zu Dumpingpreisen richtiggehend überschwemmt worden sei, was eindeutig Jugendliche mit beschränkten finanziellen Mitteln anlocke; die Branche versuche so, den Rückgang des Tabakkonsums auszugleichen. Fetz (sp, BS) geisselte erneut die „Doppelmoral“, welche Tabakbauern und Tabakprävention im gleichen Umfang subventioniere. Beim Kompetenzrahmen für die Steuererhöhungen wollte die Kommission den im Nationalrat unterlegenen Antrag Schelbert (gp, LU) wieder aufnehmen (+80% auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Preis), unterlag aber mit 19 zu 18 Stimmen ganz knapp einem Antrag Hess (fdp, OW), seines Zeichens Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, der dafür plädierte dem Nationalrat zu folgen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 21 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, worauf das Gesetz noch vor Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte.

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Ende Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vor. Die Steuerstruktur für Zigaretten war mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung bereits im Jahr 1996 EU-kompatibel geworden. Dies sollte nun mit der Revision auch für alle anderen Tabakwaren (z.B. Stumpen, Zigarren und Schnitttabak) geschehen. Gleichzeitig sollte die Steuerbelastung leicht heraufgesetzt und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, diese bei Bedarf weiter zu erhöhen. Bei der leichten Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos und der markanten Steuererhöhung auf Feinschnitttabak standen gesundheitspolitische Ziele im Vordergrund. Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten wurde vorerst verzichtet, allerdings soll sich die Steuerbelastung in moderaten Schritten und über mehrere Jahre hinaus der EU-Mindestbelastung annähern. Die Botschaft war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Im November setzte der Bundesrat eine Massnahme des Entlastungsprogramms 03 um und strich seinen allgemeinen Förderbeitrag an die kantonalen Jugend- und Sportämter in der Höhe von rund 5 Mio Fr.; er kündigte an, im Rahmen des EP 04 noch einmal 2,5 Mio Fr. einsparen zu wollen. Im Voranschlag 2004 beantragte er eine Kürzung der Gelder für Jugend + Sport um weitere 1,5 Mio Fr., da ja neuerdings Gelder aus dem Tabakpräventionsfonds in die Sportförderung fliessen. Gegen diesen Plan formierte sich parlamentarischer Widerstand. Viele Abgeordnete stiessen sich an den Kürzungen, die zeitlich mit dem UNO-Jahr des Sports korrelieren. Dieses war wenige Tage zuvor in New York lanciert worden und basiert im Wesentlichen auf einer Initiative von alt Bundesrat Ogi. Im Nationalrat erreichte Humbel Näf (cvp, AG) mit 103 zu 59 Stimmen den Verzicht auf die Kürzung. Im Ständerat wurde ein ähnlicher Antrag Bieri (cvp, ZG), der allerdings die Subvention nur um 1 Mio Fr. anheben wollte, was den der Pro Helvetia gestrichenen Mitteln entsprochen hätte, abgelehnt. Mit 104 zu 63 Stimmen beharrte der Nationalrat auf seinem ersten Entscheid. Auch der Ständerat war nicht zum Nachgeben bereit: mit 27 zu 11 Stimmen blieb er beim Entwurf des Bundesrates, worauf die grosse Kammer ihre Haltung mit 114 zu 65 Stimmen bekräftigte. Die Einigungskonferenz wollte dem Nationalrat zustimmen. Ihr Antrag scheiterte jedoch in beiden Kammern, womit es bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung blieb.

Jugend + Sport

In der Frühjahrssession bereinigten die Räte die Differenzen beim Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Umstritten war, ob dem Bundesrat die Ermächtigung zur Erhöhung der Steuersätze um bis 50% oder um bis 80% erteilt und ob aus den Mitteln der Tabaksteuer ein Präventionsfonds geschaffen werden soll. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat mit 95 zu 75 Stimmen an der Erhöhungskompetenz bis 80% fest, ebenso (mit 102 zu 65 Stimmen) an der Errichtung eines Präventionsfonds. Der Ständerat schloss sich bei der Erhöhungskompetenz dem Nationalrat an, beharrte aber, vorab aus verfassungsrechtlichen Bedenken, mit 22 zu 14 Stimmen auf seiner Ablehnung des Fonds. In der zweiten Runde bekräftigen beide Kammern mit praktisch dem gleichen Stimmenverhältnis (101 zu 64 resp. 18 zu 16 Stimmen) ihre Position. In der Einigungskonferenz obsiegte die Haltung des Nationalrates, worauf der Ständerat zustimmte, dass 2,6 Rappen pro Zigarettenpackung den Präventionsfonds alimentieren. Von dieser Abgabe werden jährlich rund 18 Mio Fr. erwartet. Die Organisation des Fonds obliegt dem BAG und dem BASPO gemeinsam. (Im Rahmen des Entlastungsprogramms (BRG 03.047) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Mittel des BAG in den Jahren 2004-2006 um 15 Mio Fr. zu beschneiden; auf Antrag der CVP, welche die Gelder lieber für die Bildung verwenden wollte, stimmte das Parlament einer weiteren Kürzung um 15 Mio Fr. zu. Hauptbetroffene wird das Programm zur Tabakprävention 2001-2005 sein.)

Tabaksteuergesetzes

Mit der letzten Revision (1995) des Tabaksteuergesetzes war dem Bundesrat die Kompetenz erteilt worden, die Tabaksteuer, deren Ertrag vollumfänglich der AHV zukommt, um 50% gegenüber den damals geltenden Steuersätzen zu erhöhen. Da inzwischen dieser Handlungsspielraum bis auf 10 Rappen ausgeschöpft ist, beantragte der Bundesrat eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um weitere 50%. Dies sollte ihm die Möglichkeit geben, die Zigarettenpreise – wie bis anhin schrittweise – bis auf rund 5.50 Fr. pro Päckchen anzuheben. Im Nationalrat erreichte eine Kommissionsminderheit aus SP und CVP im Namen der Prävention und mit Unterstützung einzelner Gesundheitspolitiker aus der FDP mit 77 zu 70 Stimmen ganz knapp, dass der Erhöhungsrahmen auf 80% angehoben wurde; damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Einzelhandelspreis mittelfristig auf 6.40 Fr. anzuheben. Nicht durchsetzen konnte sich ein weiterer Antrag der SP, bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision die Steuer von heute knapp 52% dem EU-Mindestsatz von 57% anzupassen. Damit würde der Detailpreis schlagartig auf 5.60 Fr. steigen. Bundesrat Villiger machte erfolgreich geltend, durch Einkauf im Ausland und Schmuggel könnte dies zu enormen fiskalischen Ausfällen für die AHV führen, ohne dass ein präventiver Effekt tatsächlich nachweisbar sei. Der Antrag wurde mit 82 zu 71 Stimmen abgelehnt, da sich mehrere CVP-Abgeordnete den Argumenten Villigers anschlossen. Gegen den Willen des Bundesrates, der auf die im ordentlichen Budget für die Tabakprävention vorgesehenen Mittel sowie auf die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung verwies, wurde hingegen mit 95 zu 68 Stimmen die Schaffung eines Präventionsfonds beschlossen. Hersteller und Importeure sollten 2,6 Rappen pro Zigarettenpäckchen abliefern müssen, was jährlich 20 Mio Fr. einbringen würde. Der von den Grünen und Linken vorgeschlagene Fonds erhielt auch die Zustimmung der FDP, allerdings erst, als deren Bündner Abgeordnete Bezzola den Zusatz eingebracht hatte, das Bundesamt für Sport (BASPO) sei bei der Verteilung der Gelder einzubeziehen.

Der Ständerat kehrte dann wieder auf die Linie des Bundesrates zurück. Mit 24 zu16 Stimmen sprach er sich für eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um lediglich 50% aus. Die Mehrheit der kleinen Kammer begründete dies damit, dass mit einem einmaligen Sprung auf 80% das Mitspracherecht des Parlaments für längere Zeit ausgeschaltet würde. Aus ähnlichen Gründen lehnte er (mit 17 zu 11 Stimmen) auch die Schaffung eines Präventionsfonds ab. Im Namen der Kommission führte deren Sprecher aus, eine Fondslösung wäre dem politischen Entscheidungsprozess praktisch entzogen; ein unabhängiger Fonds unter der Aufsicht von zwei Bundesämtern (BAG und BASPO) wäre ohnehin keine taugliche Organisationsform. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz war zudem in der Zwischenzeit zum Ergebnis gelangt, dass die Bundesverfassung keine Grundlage enthält, um einen aus der Tabaksteuer finanzierten Tabakpräventionsfonds zu schaffen, da Art. 112 Abs. 5 BV ganz klar sagt, dass deren Reinertrag für die Deckung des Bundesbeitrages an die AHV zu verwenden ist.

Tabaksteuergesetzes

Auf wenig Zustimmung stiess der Umstand, dass im Vernehmlassungsentwurf für das neue Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erwogen wurde, auch Tabak und Alkohol diesem zu unterstellen. Das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründete dies mit dem Wunsch nach einer umfassenden Suchtpolitik, die gegen jede Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorgehen möchte. Ein gesamtheitlicher Ansatz sei nur möglich, wenn in den Bereichen Prävention, Schadensminderung und Therapie nicht mehr die Substanz, sondern die Abhängigkeit an sich im Vordergrund stehe, und nicht mehr zwischen legalen und illegalen Drogen differenziert werde. Durch die vorgeschlagene Neuerung erhielte der Bund eine klare gesetzliche Grundlage, die es ihm erlauben würde, umfassender als bisher Präventionskampagnen gegen Alkohol- und Tabakmissbrauch durchzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband, die Tabakindustrie sowie die Werbe- und Gastronomiebranche drohten bereits mit dem Referendum, falls im neuen Gesetz illegale Sucht- und legale Genussmittel gleichgestellt würden. Aber auch engagierte Präventivmediziner wie der Zürcher FDP-Nationalrat Gutzwiller warnten vor einer Ausdehnung des Geltungsbereichs, der die gesamte Gesetzesrevision gefährden könnte.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Zu heftigen Wortgefechten kam es, als der Nationalrat im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkohol behandelte. Der Ständerat hatte 1990 einer Kompetenznorm, wonach der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit insbesondere von Jugendlichen die Werbung für alkoholische Getränke sowie für Tabak- und Raucherwaren einschränken kann, nach langer Diskussion zugestimmt. Im Nationalrat versuchten Vertreter des bürgerlichen Lagers, angeführt von Nationalrat Oehler (cvp, SG), Präsident des Verbandes der schweizerischen Tabakindustrie, mit vielfältigen Argumenten einen völligen Verzicht auf Werbebeschränkungen zu erreichen. So weit wollte der Rat nicht gehen, doch schwächte er den Beschluss des Ständerates ab. Gemäss nationalrätlicher Variante kann der Bundesrat die Werbung für alkoholische Getränke und für Tabakartikel nur dann einschränken, wenn sie sich speziell an die Jugend richtet. Der Ständerat stimmte dieser Version zu.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der «Zwillingsinitiativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In der Vernehmlassung stiessen die bundesrätlichen Vorschläge auf viel Kritik. Die bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberorganisationen, der Gewerbeverband, die betroffene Tabak- und Alkoholindustrie, die von der Werbung profitierenden Medien, Agenturen und Kinos, aber auch Sportverbände und kulturelle Organisationen, welche weitgehend vom Sponsoring leben, lehnten die bundesrätlichen Vorschläge zum Teil ganz vehement ab. Unterstützung fand der Bundesrat hingegen bei der SP, den Grünen, den Gewerkschaften sowie den Organisationen für Gesundheit und Konsumentenschutz. Dem Initiativkomitee ging der Gegenvorschlag hingegen zu wenig weit, weshalb es beschloss, sein Begehren nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Der Bundesrat will den «Zwillingsinitativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene entgegentreten und gab seinen Entwurf für eine Verschärfung der Werbeeinschränkungen für Tabakwaren und alkoholische Getränke im künftigen Lebensmittelgesetz und im Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. Wegen der erwiesenermassen gesundheitsschädlichen Wirkung von Raucherwaren schlug er ein totales Werbeverbot für dieses Produkt in den inländischen Printmedien, auf Plakatwänden und in den Kinos vor. Aus Gründen der Machbarkeit – und weil ohnehin schon viele EG-Staaten ein generelles Verbot der Tabakwerbung kennen oder vorbereiten – verzichtete er auf eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf ausländische Medien. Die sachbezogene Information über Raucherwaren und alkoholische Getränke in den Verkaufsstellen soll weiterhin erlaubt sein. Da Alkohol nur im Abusus gesundheitsschädigend ist, kann nach Auffassung des Bundesrates die rein beschreibende Alkoholwerbung in den Printmedien beibehalten werden, nicht aber die allein zum Konsum animierende Reklame in den Kinos oder auf Plakaten.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Die Grundlage für den bundesrätlichen Gegenvorschlag wird das von der kleinen Kammer als Erstrat verabschiedete revidierte Lebensmittelgesetz bieten, welches dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, Tabak- und Alkoholwerbung insbesondere zum Schutz der Jugendlichen einzuschränken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene unverbindliche Kann-Formulierung war dabei allerdings recht umstritten.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000