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Der Massnahmenplan zur Nationalen Strategie Sucht wurde, wie angekündigt, im Dezember 2016 publiziert. In der Umsetzung der Strategie soll der Fokus auf drei Bereichen liegen: Früherkennung (Risikoverhalten und Suchterkrankungen rechtzeitig erkennen), Therapie (bedarfsgerechte Beratung und Schadensminderung zwecks bestmöglicher Unterstützung für Betroffene) und Koordination (die verschiedenen Leistungserbringer werden vernetzt, um Schnittstellen verschiedener Behandlungsangebote besser zu nutzen). Ein wichtiges Prinzip in der gesamten Strategie ist auch die Chancengleichheit. So sollten sämtliche Betroffene unabhängig von ihrer sozioökonomischen Stellung, ihrem Geschlecht, ihrem kulturellen Hintergrund oder ihrem Alter gleichbehandelt werden und Zugang zu Informationen und Hilfsangeboten erhalten.
Der Plan umfasste 24 Massnahmen, die mit etwa sechs Dutzend «Aktivitäten» erreicht werden sollten. 2020 wurde eine erste Evaluation der Strategie erwartet. Die Kosten der Umsetzung der Strategie wurden aufgeteilt und sollten dort anfallen, wo einzelne Aktivitäten umgesetzt werden. Kantone, aber auch Gemeinden, haben also Teile der Kosten zu tragen. Es stehen aber Gefässe zur Verfügung, die Gelder abwerfen und zur Finanzierung herangezogen werden können, wie der Alkoholzehntel, der den Kantonen zugute kommt, der Tabakpräventionsfonds oder auch die Spielsuchtabgabe. Das BAG finanzierte CHF 4.5 Mio. aus seinem Globalbudget, diese Auslagen waren jedoch auf Koordinations- und Kommunikationsaktivitäten limitiert. Seitens der EAV floss CHF 1 Mio. für Präventionszwecke an das BAG.

Nationale Strategie Sucht

Zwischen Mai und Juli 2015 führte der Bundesrat eine Anhörung zur Nationalen Strategie Sucht durch, wobei diese grundsätzlich auf positiven Widerhall stiess. Zur Anhörung wurden knapp 170 Akteure begrüsst, neben allen Kantonen, verschiedenen staatspolitischen Dachorganisationen und Wirtschaftsverbänden natürlich auch Organisationen aus dem Gesundheits- und Suchtbereich. 117 Stellungnahmen gingen ein, wovon fast 90 Prozent ihre Zustimmung äusserten oder noch Empfehlungen anfügten. Darunter fielen die Mehrheit der Kantone, kantonale Konferenzen sowie Akteure aus dem Sozialbereich sowie dem Gesundheitswesen. Aus dem Suchtbereich gingen ebenfalls vorwiegend positive Reaktionen ein. Etwas kritischer äusserten sich die «weiteren interessierten Kreise»: Zwar war auch in dieser Gruppe die Zustimmung gross, 25 Prozent von ihnen brachten jedoch Anpassungsvorschläge ein. In den Wirtschaftskreisen überwog eine ablehnende Haltung. Insbesondere Vertretende der Alkohol- und Tabakindustrie äusserten sich ablehnend zum Vorhaben, schliesslich drohte eine stärkere Reglementierung ihres Absatzmarktes.

Trotz also teilweise ambivalenter Haltungen gegenüber der Suchtstrategie beschloss die Regierung im Herbst 2015, diese zu verabschieden. Dabei formulierte der Bundesrat im Strategiepapier vier übergeordnete Zielsetzungen. Erstens sollen Suchterkrankungen verhindert werden. Dabei werden beispielsweise Menschen unterstützt, einen risikoarmen Umgang mit Suchtmitteln zu finden. Zweitens soll abhängigen Personen die nötige Hilfe und Behandlung ermöglicht werden. Hier steht neben stationären und ambulanten Interventionsmassnahmen auch die Wiedereingliederung ins Sozial- und Berufsleben im Zentrum. Drittens sollen gesundheitliche und soziale Schäden vermindert werden. Ein niederschwelliger Zugang zu Behandlungsangeboten soll dafür sichergestellt werden. Das alles soll, viertens, negative Auswirkungen auf die Gesellschaft eindämmen. Bundesrat Berset bezeichnete die Strategie im Vorwort als Weg zu einem klugen und vorausschauenden Umgang mit Sucht, der letztlich im Interesse der gesamten Bevölkerung liege.

Die Nationale Strategie Sucht definierte aber auch konkrete Ziele für den Zeitrahmen 2017 bis 2024 und formulierte acht Handlungsfelder in zwei Gruppen. Dazu gehörten einerseits themenorientierte und andererseits steuerungsorientierte Handlungsfelder. In erstere Gruppe gehören seit Jahren erfolgreich angewendete Handlungsfelder, die dem Viersäulenmodell entsprechen. Es sind dies Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung; Therapie und Beratung; Schadensminderung und Risikominimierung; sowie Regulierung und Vollzug. Mit den steuerungsorientierten Handlungsfeldern sollen Querschnittaufgaben beschrieben werden. Diese sind Koordination und Kooperation; Wissen; Sensibilisierung und Information; und internationale Politik. Mit dieser Strategie wurde erstmals ein übergreifender Orientierungs- und Handlungsrahmen definiert, unter dem Bund und Kantonen sowie weitere Akteure agieren und partnerschaftlich Lösungen entwickeln, die aufeinander abgestimmt umzusetzen sind. Die noch zu konkretisierenden Ziele sollen aufeinander abgestimmt werden und sich ergänzen.

Bis Ende 2016 soll nun unter Federführung des EDI ein Massnahmenplan erarbeitet werden.

Nationale Strategie Sucht

Die Agenda Gesundheit2020 erhielt mit der Lancierung der Nationalen Strategie Sucht einen zusätzlichen programmatischen Schwerpunkt im Bereich der Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung. Mit dieser Strategie bezweckte der Bundesrat eine Abkehr von den Nationalen Programmen. Mit der Zusammenlegung der aufzuhebenden Nationalen Programme «Alkohol» und «Tabak» und dem «Massnahmenpaket Drogen» verknüpft die Strategie die bisherigen Massnahmen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Dabei werden alle Genussmittel und Drogen abgedeckt, jedoch auch neuere Phänomene wie Internetsucht oder Geldspielsucht berücksichtigt. Das Wohl des Menschen und seine Gesundheit würden unter der Maxime der Eigenverantwortung ins Zentrum der Strategie gestellt, Informationsvermittlung sowie die Promotion gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen sollten jedoch darüber hinaus eine unterstützende Rolle spielen, erklärte der Bundesrat. Zugangsregulierungen zu Alkohol und Tabak, jedoch auch gesetzliche Schutzmassnahmen im Bereich Passivrauchen, seien Beispiele hierfür.
Das BAG hatte gemeinsam mit einem breit abgestützten Expertengremium die Strategie erarbeitet, ein konkreter Massnahmenplan wurde jedoch erst nach einer Anhörung zusammen mit den wichtigsten Partnern festgelegt. Die Anhörung fand zwischen Mai und Juli 2015 statt.


Nationale Strategie Sucht

Im Juni 2014 betraute der Bundesrat das EDI mit der Ausarbeitung einer Nationalen Strategie Sucht und eines entsprechenden Massnahmenplans. Nach der Verabschiedung des Massnahmenplans Anfang Dezember 2016 wurde schliesslich mit der Umsetzung der Strategie begonnen. Die Strategie bezieht alle Formen von Sucht mit ein und bündelt die bestehenden nationalen Programme und Massnahmenpakete bezüglich den Risikofaktoren Alkohol, Drogen und Tabak. Auch für andere Suchtformen – etwa exzessive Internetnutzung, Medikamentenabhängigkeit oder Geldspielsucht – wird mit der Strategie ein Orientierungsrahmen geschaffen. Die Strategie verfügt über acht Handlungsfelder. Während die ersten vier Felder – Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung; Therapie und Beratung; Schadensminderung und Risikominderung sowie Regulierung und Vollzug – thematischer Natur sind und im Zusammenhang mit der Viersäulenpolitik stehen, setzen sich die Felder fünf bis acht – Koordination und Kooperation; Wissen; Sensibilisierung sowie internationale Politik – aus Querschnittaufgaben zusammen und beziehen sich auf die Steuerung und die Koordination. Mit dem Massnahmenplan wird beabsichtigt, Ansätze, welche bis anhin auf eine bestimmte Art von Sucht fokussierten, auf die anderen Suchtformen auszuweiten. Um die Strategie umsetzen zu können, sollten unterschiedliche Akteure auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie aus Fachverbänden, verschiedenen NGOs und Fachorganisationen zusammenarbeiten.
Die Strategie weist zwei Umsetzungsphasen auf – 2017 bis 2019 sowie 2021 bis 2024. Auf Grundlage der ersten Phase, eines bis 2020 auszuarbeitenden Zwischenberichts und der Strategie Gesundheit2030 des Bundesrates sollen sodann Anpassungen im Hinblick auf die zweite Phase vorgenommen werden.

Nationale Strategie Sucht

Der Bundesrat verlängerte Mitte Jahr seine Präventionsprogramme und setzte die Ziele bis 2012 fest. Unausgewogene Ernährung, zu wenig Bewegung, problematischer Alkoholkonsum sowie Rauchen verursachen jährlich Kosten von rund 20 Mia Fr., die mittels Präventionsmassnahmen reduziert werden können. Seine Hauptaufgabe sah der Bundesrat in der Koordination zwischen Bund, Kantonen, Nicht-Regierungsorganisationen und anderen involvierten Kreisen, in der Sicherung einer aussagekräftigen Datenlage, der Evaluation, Forschung und Definition von „Best-Practices“ sowie der Information. Er umschrieb seine Ziele in Bezug auf die nationalen Programme Alkohol, Ernährung und Bewegung, Tabak und HIV/Aids. Im Vorfeld hatte sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gegen Teile der Präventionsmassnahmen des Bundes kämpfte. Diese Allianz umfasste 20 Verbände aus der Tabak- und Alkoholbranche sowie aus dem Bereich Handel und der Kommunikationsbranche. Ebenfalls beteiligt waren Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband. Diese Allianz engagierte sich für eine stärkere Ausrichtung der Präventionsmassnahmen auf Eigenverantwortung und Aufklärungsmassnahmen, die sich an Risikogruppen richten. Sie wandte sich gegen Eingriffe in die freie Marktwirtschaft, zusätzliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Steuern.

Prävention

SP, EVP und (mit gewissen Vorbehalten) die CVP sowie Organisationen zum Schutz der Gesundheit begrüssten den Vorschlag des Bundesrats, den Tabak zum selber Rollen markant zu verteuern, als längst fällige Massnahme. Die Preise sollen auf EU-Niveau angehoben werden. Mit der Verteuerung von Tabak zum selber Drehen werde ein finanzielles Schlupfloch für Raucher gestopft, heisst es in der Vernehmlassung. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung von Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak schrittweise auf EU-Niveau angehoben wird. Während die Steuersätze für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak dabei nur leicht steigen, will der Bundesrat die Belastung des Schnitttabaks verfünffachen. Bisher war der Tabak zum selber Rollen nämlich viel tiefer besteuert worden als die „normalen“ Zigaretten. Dies verlockte viele Raucherinnen und Raucher zum Umsteigen auf die Selbstgedrehten und sabotierte die Tabakprävention.

Tabak zum selber Rollen

Der Bundesrat verschärfte auf den 1. November die Tabakverordnung und passte sie damit den seit September für die EU geltenden Richtlinien an. Für Schadstoffe in Zigaretten gelten neu Höchstwerte. Bezeichnungen wie „mild“ und „light“ werden verboten. Aus Rücksicht auf die Tabakindustrie verzichtete er aber auf die Festsetzung von Höchstwerten für Schadstoffe bei den Export-Zigaretten.

Tabakverordnung

Die Regierung beschloss, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichenen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Staaten getragen. Für die Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.

Übereinkommen zur Tabakprävention

Unter dem Patronat von alt Bundesrat Ogi lancierten das BAG, das BASPO und Swiss Olympic die Aktion „sport.rauchfrei“. Ziel ist, dass alle 81 Schweizer Sportverbände und mit ihnen die rund 27'000 angeschlossenen Vereine eine Charta unterzeichnen, die sie verpflichtet, für tabakfreie Trainings- und Wettkampfgelände zu sorgen sowie auf das Sponsoring durch Tabakfirmen zu verzichten.

Aktion „sport.rauchfrei“

Unter dem Motto „Rauchen schadet“ lancierte das BAG im Mai nach dem Vorbild der „Stop Aids“-Werbung eine breite Anti-Zigaretten-Kampagne, die das Tabakpräventionsprogramm 2001-2005 propagandistisch begleiten wird. Mit anfänglich 6,3 Mio und schliesslich 10 Mio Fr. pro Jahr bis 2005 will der Bundesrat den Kampf gegen den Tabakkonsum verstärken. Ziel des BAG ist nicht eine rauchfreie Gesellschaft, sondern eine Senkung des Anteils der Raucher in der Bevölkerung (heute rund ein Drittel) auf das europäische Mittel (ca. 25%). Erwogen wird einerseits ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren, eine Erhöhung des Zigarettenpreises auf das Niveau der EU (ca. Fr. 5.60 pro Päckchen) sowie die Beschränkung der Tabakwerbung auf die Verkaufsstellen. Der Verband Schweizer Werbung, dessen Präsident Ständerat Schmid (cvp, AI) ist, unterstützte die Kampagne ausdrücklich nicht, bestritt aber, Druck auf einzelne Werbefirmen ausgeübt zu haben, damit sich diese nicht daran beteiligen.

Tabakpräventionsprogramm 2001-2005

Anhand von vier Schlagworten skizzierte das BAG die Grundphilosophie der neuen Präventionsstrategie: Selbstverantwortung des Einzelnen, Rücksichtnahme der Raucher auf die Nichtrauchenden, sachliche Information und Aufklärung seitens des Bundes sowie verstärkter Jugendschutz. Für eine erfolgreiche Prävention sei wichtig, dass die Massnahmen gesamthaft umgesetzt würden. Das BAG-Papier formulierte 14 Ziele, von denen einige kaum bestritten sind – so etwa das Bestreben, Rauchende zum Ausstieg zu motivieren oder für Jugendliche ein günstiges Umfeld, insbesondere rauchfreie Schulen zu schaffen. Andere Zielsetzungen hingegen enthielten einigen Zündstoff. So strebt das BAG neben Einschränkungen bei der Werbung und neuen Produktedeklarationen (allfälliges Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“) namentlich eine höhere Besteuerung von Tabakprodukten analog dem in der EU geltenden Niveau an. Damit soll der Präventionsetat des Bundes, der heute 5 Mio Fr. beträgt, verdreifacht werden. Zudem sollen Verkaufsstellen, die Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben, mit hohen Bussen bis hin zur Geschäftsschliessung bestraft werden können. (In der EU sollte ab 2006 jegliche Tabakwerbung verboten sein, doch entschied der Europäische Gerichtshof, die EU habe dazu nicht die gesetzliche Grundlage. Bereits ab 2002 sind die Bezeichnungen „mild“, „light“ und „superlight“ in der EU nicht mehr zugelassen. BAG-Direktor Zeltner war Präsident der Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation WHO, welche die Vorwürfe untersuchte (und bestätigte), wonach die amerikanischen Tabakkonzerne die WHO in den letzten Jahren gezielt unterwandert haben, um deren Antiraucherkampagnen zu diskreditieren.)

In der Vernehmlassung war man sich nur gerade beim Jugendschutz einig. CVP und SVP lehnten eine höhere Besteuerung ab, da dies negative soziale Auswirkungen hätte. Die Pro Juventute schlug dagegen neben einer Erhöhung der Tabaksteuer die Erhebung eines „Tabakzehntels“ vor, um die für die Prävention zur Verfügung stehenden Gelder auf jährlich 20 Mio Fr. zu erhöhen. Eine Allianz bildeten CVP, SVP und Pro Juventute hingegen in der Befürwortung des Verkaufsverbots an Jugendliche, da in dieser Bevölkerungsgruppe am ehesten ein Präventionserfolg zu erzielen sei. Die Gegner eines derartigen Verbots, FDP, Gewerbeverband und Tabakhandel, möchten in erster Linie auf die Stärkung der Eigenverantwortung setzen. Die SP befürchtete durch ein Verkaufsverbot die Ausgrenzung von jugendlichen Rauchenden oder die Bildung von Schwarzmärkten. Dagegen würde die SP ein Werbeverbot insbesondere in der Umgebung von Schulen begrüssen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände widersetzten sich Werbebeschränkungen und verwiesen diesbezüglich auf die 1993 abgelehnten „Zwillingsinitiativen“.

Präventionsstrategie

Angesichts dieser Zahlen kündigte BAG-Direktor Zeltner an, der Bund werde zu härteren Massnahmen bei der Tabakmissbrauchsbekämpfung greifen. Einhaken möchte das BAG bei Werbung, Preis und Prävention. Obgleich das Volk 1993 die sogenannten Zwillingsinitiativen, die ein totales Werbeverbot für Raucherwaren und alkoholische Getränke verlangten, deutlich verworfen hat, glaubt Zeltner, dass es an der Zeit ist, die ziemlich laschen Werbebeschränkungen in der Schweiz zu verschärfen. Zudem beabsichtigt er, Gelder von den gut dotierten Präventionskampagnen gegen Aids und Drogenkonsum abzuzweigen und in die Tabakprävention fliessen zu lassen. Sukkurs erhielt das BAG durch den Beschluss des EU-Parlaments, in nächster Zukunft ein allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren zu erlassen.

härteren Massnahmen bei der Tabakmissbrauchsbekämpfung
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Der Bundesrat löste die Eidg. Tabakkommission endgültig auf, da sich das aus Verantwortlichen der Tabakindustrie, der Werbe- und Landwirtschaft einerseits und der Gesundheitsprävention andererseits zusammengesetzte Gremium praktisch nie einigen konnte. Das Mandat der Tabakkommission für die Gesundheitsprävention und -promotion übernahm eine Kommission des EDI, welche inskünftig die Kontakte zu den Produzenten und der Werbung pflegen wird.

Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen

In der seit 1987 bestehenden Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen, deren Amtszeit Ende 1996 auslief, spitzte sich der seit langem schwelende Konflikt zwischen den Verfechtern der Prävention und den Vertretern der Tabakindustrie zu. Die Arbeitsgemeinschaft gegen Tabakmissbrauch erklärte sich nicht länger dazu bereit, mit den Repräsentanten der Zigarettenindustrie und der Werbebranche gemeinsam an einem Tisch zu sitzen und verlangte die Auflösung des Gremiums in seiner bestehenden Form. Diese Querelen verhinderten im Berichtsjahr eine Neubesetzung der Kommission.

Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen

Der Bundesrat beschloss, bis 1999 sein Engagement im Bereich der Nikotinprävention mit jährlich CHF 2.5 Mio. zu vervierfachen. Wie Bundesrätin Dreifuss ausführte, will sich der Bund vermehrt für eine kohärente Nichtraucher-Politik einsetzen, da die Schweiz in diesem Bereich im Vergleich zu den Nachbarländern im Rückstand sei. Das Programm des Bundesrates verfolgt drei Ziele: Die Zahl neueinsteigender junger Raucherinnen und Raucher soll reduziert, der Schutz gegen Passivrauchen verstärkt und die Hilfe für Ausstiegswillige ausgebaut werden.

Verstärktes Engagement des Bundes in der Nikotinprävention (1995)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Bund, Kantone und private Organisationen schlossen sich zu einer Pressekampagne zusammen, mit welcher Jugendliche über die Gefahren von Alkohol und Nikotin aufgeklärt werden sollten. Als erste Aktion wurde landesweit ein Jugendmagazin verteilt, welches zur Lektüre und Diskussion über Tabak und Alkohol anregen und den gesunden Lebensstil des Nicht-Rauchens propagieren will.

Pressekampagne über die Gefahren von Alkohol und Nikotin (1991)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Mit einer breit angelegten Kampagne wollen das BAG und die Verbindung der Schweizer Arzte (FMH) möglichst vielen Rauchern und Raucherinnen in der Schweiz den Ausstieg aus ihrer Sucht erleichtern. National- und Ständerat nahmen Kenntnis von der Petition des Raucher-Clubs, welche sich gegen derartige Präventionskampagnen wandte, gaben ihr aber diskussionslos keine Folge. Einen kleinen Erfolg konnten die Raucher insofern verbuchen, als das Bundesgericht in einer Versicherungsstreitfrage entschied, Nikotin sei keine Droge im Rechtssinn, könne also nicht zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes gemäss Art. 33 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) führen.

Bundesgerichtsurteil zu Nikotin (1990)