Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Drogen
  • Kommunale Wahlen

Akteure

Prozesse

492 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Gesundheitspolitik stand 2020, wie die gesamte Schweizer Politik, ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, welche die Schweiz im Februar – damals noch als Epidemie eingestuft – erreichte und seither in Atem hält. Die steigenden Infektionszahlen veranlassten den Bundesrat dazu, am 28. Februar die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz auszurufen, mit welcher der Bund die Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen sowie die Verantwortung für die Krisenbewältigung übernahm. Zudem verabschiedete die Regierung die Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)», durch welche Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bis auf Weiteres verboten wurden. Dennoch stiegen die Fallzahlen in der Folge drastisch an, so dass der Bundesrat am 13. März in einer zweiten Verordnung die Einreise aus Risikoländern einschränkte und das Zusammenkommen von über 100 Personen untersagte.
Nachdem auch diese Massnahmen dem Anstieg der Fallzahlen keinen Einhalt gebieten konnten, verkündete der Bundesrat am 16. März die ausserordentliche Lage gemäss dem Epidemiengesetz und ordnete einen Lockdown an, um weiterhin genügend freie Betten in Krankenhäusern garantieren zu können. Abgesehen von Lebensmittelgeschäften und Gesundheitseinrichtungen mussten sämtliche Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe schliessen. Öffentliche und private Veranstaltungen wurden untersagt, der Präsenzunterricht in Schulen wurden verboten und die Bevölkerung wurde dazu angehalten, zuhause zu bleiben und wenn möglich Homeoffice zu betreiben. Einhalten der Hygienemassnahmen und Abstand wahren – was sich in den darauffolgenden Monaten noch als Social Distancing durchsetzen sollte –, waren die Devise. Die Grenzen zu sämtlichen noch offenen grossen Nachbarländern wurden geschlossen und Schweizerinnen und Schweizer zurück ins Land gerufen. In diesem Zusammenhang organisierte die Regierung Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Bürgerinnen und Bürgern, an der sich auch die Rega beteiligte.
Am 20. März reduzierte die Landesregierung die erlaubte Gruppengrösse von öffentlichen Versammlungen weiter auf fünf Personen. Da die Spitäler stark beansprucht waren, verbot sie zudem die Durchführung von nicht dringend notwendigen Untersuchungen, Eingriffen und Therapien in medizinischen Einrichtungen], was dazu führte, dass die Spitäler erhebliche finanzielle Einbussen erlitten. Gleichzeitig hob der Bundesrat die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten im Gesundheitswesen auf, um der Problematik der knappen personellen Ressourcen begegnen zu können.
Am 8. April verlängerte der Bundesrat die Massnahmen der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April, kündigte aber am 16. April erste Lockerungsschritte an, die bis im Juni erfolgten. In der Folge entspannte sich die Situation während den Sommermonaten, so dass der Bundesrat das Corona-Zepter an die Kantone zurückgegeben konnte. Diese Beruhigung der Lage war jedoch nur von begrenzter Dauer: Aufgrund der steigenden Fallzahlen erliess der Bundesrat am 18. Oktober erneut landesweite Massnahmen wie zum Beispiel ein Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen.
Weil die vom Bundesrat erlassenen Notverordnungen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, mussten die darin enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bundesgesetz gegossen werden. In der Herbstsession behandelte das Parlament entsprechend das stark umstrittene dringliche Covid-19-Gesetz, zu dem der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum ergreifen wollte. Bereits in der Wintersession und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates zudem einige Anpassungen am neuen Gesetz vor, die es dem Bundesrat ermöglichen sollen, die Auswirkungen der zweiten Welle abzudämpfen.

Obwohl die Corona-Pandemie den Parlamentsbetrieb zweifelsohne dominierte, wurden auch andere Geschäfte in der Gesundheitspolitik behandelt. Im Bereich der Krankenpflege war dies zum Beispiel der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, dem sich die beiden Räte in mehreren Sessionen annahmen. Der Pflegeberuf hatte durch die Coronakrise zwar an Ansehen gewonnen, trotzdem gab es zwischen den beiden Parlamentskammern unter anderem noch Differenzen bezüglich des eigenständigen Abrechnens durch die Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen oder bezüglich der Ausbildungsbeiträge durch die Kantone.
Weiter ermöglichten die beiden Räte in der Herbstsession Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, von denen man sich einen Erkenntnisgewinn zu alternativen Regulierungsformen erhoffte. Auch medizinischer Cannabis war 2020 ein Thema: So beabsichtigte der Bundesrat, den Zugang zu medizinischen Cannabisbehandlungen zu ermöglichen. Die Volkskammer befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und hiess die entsprechende Änderung am BetmG gut.
Im Spätsommer gab die Landesregierung bekannt, dass sie die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zur Ablehnung empfehle, da ihr das Anliegen zu weit gehe. Es müsse ein gewisses Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der öffentlichen Gesundheit bestehen, was der Bundesrat beim Volksbergehren, das ein weitreichendes Verbot für Tabakproduktewerbung vorsah, als nicht gegeben erachtete. Er unterstütze allerdings den Jugendschutz im Rahmen der parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz, mit dem sich der Nationalrat im Dezember 2020 auseinandersetzte.

Während in der Sportpolitik zu Beginn des Jahres Themen wie die in Lausanne organisierten Olympischen Winterjugendspiele und das Fortbestehen des Lauberhornrennens in den Schlagzeilen waren, wichen diese Ende Februar Artikeln im Zusammenhang mit Covid-19. So traf die Absage von Grossveranstaltungen vor allem die Profiligen des Fussballs und des Eishockeys hart. Nachdem die Ligen zuerst eine vorläufige Pause eingelegt hatten, wurden die Saisons am 12. März (Eishockey) respektive 30. April (die unteren Ligen im Fussball) definitiv abgebrochen. Zwischenzeitlich kam es zu Diskussionen, ob Geisterspiele durchgeführt oder ganz auf den Spielbetrieb verzichtet werden sollte. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu dämpfen, sagte der Bundesrat am 20. März der Sportbranche CHF 100 Mio. zu, wobei die eine Hälfte in Form von zinslosen Darlehen an den Spitzensport und die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beiträge an den Breitensport gehen sollten. Da dies nicht ausreichte, wurde Mitte Mai ein Stabilisierungspaket im Umfang von einer halben Milliarde Franken festgelegt. Im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes im September einigten sich National- und Ständerat darauf, dass nicht die Ligen, sondern die Sportvereine selber Darlehen erhalten sollen, wobei sie Sicherheiten im Umfang von einem Viertel ihres betrieblichen Aufwandes der Saison 2018/19 zu leisten haben. Anfang November stellte Sportministerin Amherd ein Hilfspaket für den Sport vor, das bis Ende 2021 CHF 350 Mio. für den Spitzensport und CHF 200 Mio. für den Breitensport vorsah und von dem auch semiprofessionelle Teams verschiedener weiterer Sportarten profitieren können sollen.

Nicht nur für die Unternehmen und die Sportvereine, sondern auch für die Schweizer Bevölkerung hatte die Corona-Pandemie grosse finanzielle Einbussen zur Folge, weshalb sich auch im Themenbereich Sozialhilfe einiges tat. Dabei würden aber nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich stark von der Krise getroffen, berichteten die Medien. Der Krise besonders stark ausgesetzt seien die unteren Einkommensschichten, wo bereits einige Hundert Franken, die beispielsweise wegen dem durch Kurzarbeit für viele Personen auf 80 Prozent reduzierten Lohn wegfielen, einen grossen Unterschied machten. Aus diesem Grunde hielt die Hilfsorganisation Caritas den Bundesrat und das Parlament dazu an, Unterstützungsprogramme, die einmalige Direktzahlungen in der Höhe von CHF 1'000 beinhalteten, für armutsbetroffene Haushalte und Einzelpersonen zu beschliessen. Die durch die Pandemie gemäss Medien verstärkten Ungleichheiten in der Bevölkerung wurden insbesondere anhand der teilweise über einen Kilometer langen Menschenschlangen vor Lebensmittelausgabestellen in Genf oder Zürich ersichtlich. Besonders stark auf solche Angebote angewiesen waren viele Sans-Papiers, die keine Sozialhilfe beziehen können, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung, da diese einen Widerruf ihrer Bewilligungen riskierten, wenn sie Sozialhilfe bezögen.
Bereits im Vorjahr – also noch vor der Pandemie – hatte der Ständerat eine Motion der WBK-SR (Mo. 19.3953) behandelt, welche die Einrichtung eines fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung von Armut beabsichtigte. Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsbegehren in der Sommersession 2020 zu; dies wohl auch im Lichte der gegebenen Umstände, wie einige Medien mutmassten.

Welch gewaltigen Raum die Thematik rund um die Covid-19-Pandemie in der Medienberichterstattung einnahm, widerspiegelt sich auch in der Anzahl dazu veröffentlichter Zeitungsartikel (siehe APS-Zeitungsanalyse 2020). Dabei dominierte die Pandemie nicht nur die Berichterstattung im Themenbereich «Gesundheitspolitik» (siehe Abb. 1), sondern machte zu Zeiten, wo die Covid-19-Fallzahlen sehr hoch waren – sprich im Frühjahr und im Herbst –, sogar gut ein Drittel beziehungsweise ein Viertel der abgelegten Zeitungsberichte über alle untersuchten Zeitungen und Themen hinweg aus. Während sich die Artikelzahl zur Sozialhilfe 2020 auf konstant tiefem Niveau hielt, ist für den Sport im Mai ein leichter Peak erkennbar. Im September, als das Parlament das Covid-19-Gesetz beriet, von welchem auch der Sport stark betroffen war, fiel die Medienpräsenz hingegen sehr gering aus.

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2020

Nach 14 Amtsjahren kündigte der St. Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin (fdp) auf Ende 2020 seinen Rücktritt an. Diese Nachricht brachte Spannung in die Erneuerungswahlen des St. Galler Stadtrats und Stadtpräsidiums vom Herbst 2020. Um ihren einzigen Sitz im fünfköpfigen Regierungsgremium und das Stadtpräsidium zu verteidigen, schickte die FDP den Kantonsschulrektor und politischen Quereinsteiger Mathias Gabathuler (fdp) ins Rennen. Die übrigen vier bisherigen Stadträtinnen und Stadträte Maria Pappa (sp), Peter Jans (sp), Markus Buschor (parteilos) und Sonja Lüthi (glp) präsentierten sich allesamt zur Wiederwahl. Für sie ging die grösste Gefahr für einen Sitzverlust von der CVP aus, welche den Wiedereinzug in die Regierung schaffen wollte und dazu die Lehrerin und ehemalige Stadtparlamentarierin Trudy Cozzio (cvp) portierte. Cozzios Ehemann Nino Cozzio (cvp) war früher selber Stadtrat, war jedoch 2017 im Amt verstorben. Die CVP hatte Cozzios Sitz bei den Ersatzwahlen Ende 2017 an Sonja Lüthi verloren und war damit zum ersten Mal seit über 100 Jahren nicht mehr im Stadtrat vertreten. Die SVP schickte derweil ihre langjährige Stadtparlament-Fraktionspräsidentin Karin Winter-Dubs ins Rennen um einen Sitz in der Stadtregierung.
Im Wahlkampf traten die Kandidierenden der SVP, der CVP und der FDP teilweise gemeinsam auf. Von diesem eher zaghaften Schulterschluss erhofften sie sich, mit zwei bis drei Bürgerlichen in die Regierung einzuziehen. Das Kandidierendenfeld wurde durch einen «wilden Kandidaten», Markus Müller (parteilos), dem Abwart des St.Galler Rathauses, komplettiert. Von den acht Kandidierenden für die fünf Stadtratssitze bewarben sich drei – Gabathuler, Buschor und Pappa – auch für das Regierungspräsidium. Während Gabathuler als erster Kandidat seit 40 Jahren versuchte, gleichzeitig neu in den Stadtrat einzuziehen und gleich auch das Präsidium zu übernehmen, strebte Schuldirektor Buschor an, der erste parteilose Stadtpräsident zu werden. Baudirektorin Pappa hatte derweil die Chance, St. Gallens erste Stadtpräsidentin zu werden. Für einigen Zoff im linken Lager sorgten die Grünen, als sie Buschor statt Pappa für das Präsidium zur Wahl empfahlen. Die Jungen Grünen folgten ihrer Mutterpartei indes nicht und sprachen sich stattdessen für Pappa aus.

Am Wahlsonntag Ende September 2020 fiel weder die Entscheidung um das Stadtpräsidium, noch diejenige um den freigewordenen Stadtratssitz. Zwar wurden alle vier bisherigen Stadträte bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt, doch von den Herausforderinnen und Herausforderern erreichte niemand das absolute Mehr. Von den Wiedergewählten erhielt Peter Jans am meisten Stimmen (14'850), gefolgt von Maria Pappa (14'150), Sonja Lüthi (14'052) und Markus Buschor (12'183). Dahinter erzielte Mathias Gabathuler (10'889) das beste Ergebnis und verpasste das absolute Mehr um weniger als 600 Stimmen. Nicht weit dahinter platzierte sich Trudy Cozzio (9'958), während Karin Winter-Dubs (6'946) und Markus Müller (4'029) bereits einen deutlichen Rückstand auf Gabathuler aufwiesen. Im Rennen um das Stadtpräsidium erreichte niemand das absolute Mehr von 11'044 Stimmen. Diesem am nächsten kam Pappa, die 9'116 Stimmen auf sich vereinte, und Gabathuler (7'437) und Buschor (4'854) im ersten Wahlgang zu distanzieren vermochte.

Auf den zweiten Wahlgang hin zogen sich Winter-Dubs und Müller aus dem Rennen um einen Sitz in der Regierung zurück, Buschor aus demjenigen um das Präsidium. Zum Ärger der FDP trat hingegen Cozzio zum zweiten Wahlgang an. Die Freisinnigen warfen der CVP vor, gegen eine unterzeichnete Vereinbarung zu verstossen. Zudem habe sich die CVP in eine unmögliche Situation manövriert, in der sie die Kandidatur des freisinnigen Gabathuler für das Präsidium nicht unterstützen könne, da dieser für das Präsidium zuerst als Stadtrat gewählt werden müsse. Damit würden die Christdemokraten die Chancen untergraben, das Präsidium aus bürgerlicher Sicht zu verteidigen. Cozzio betonte, sie wolle sich einzig auf den Stadtratssitz konzentrieren und dort eine stille Wahl verhindern. Zusätzlich zum offenen Zwist mit der CVP bereiteten der FDP zwischen den Wahlkämpfen auch noch Vorwürfe an Gabathuler bezüglich Diskriminierung an der von ihm geführten Schule Kopfzerbrechen.

Der zweite Wahlgang fand am 29. November 2020 statt. Im Kampf um den letzten Stadtratssitz setzte sich Mathias Gabathuler mit 10'894 Stimmen gegen Trudy Cozzio (9'039 Stimmen) durch. Im Rennen um das Stadtpräsidium unterlag Gabathuler (9'152 Stimmen) allerdings Maria Pappa (11'784). Pappa wurde damit als erste Frau an die Spitze der Stadtsanktgaller Exekutive gewählt. Mit der neuen Zusammensetzung des Stadtrates kam es auch zu einer kleinen Rotation der Direktionen. So übernahm Pappa neu die Finanzen, Gabathuler die Bildung und Buschor die Baudirektion. Lüthi und Jans verblieben in der Sozial- und Sicherheitsdirektion respektive in der Direktion für technische Betriebe.

Wahl Stadtrat und Stadtpräsidium St.Gallen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Mitten in der zweiten Welle des Coronavirus in der Schweiz fanden im November 2020 die Stadtberner Wahlen für den Gemeinderat, die städtische Exekutive, und das Stadtpräsidium statt. Weil die langjährige SP-Gemeinderätin Ursula Wyss im Vorfeld der Wahlen ihren Rücktritt bekannt gegeben hatte, stieg die Spannung im Wahlkampf – insbesondere bei den Anhängerinnen des Rot-Grün-Mitte-Bündnisses (RGM), welche nach den Gemeinderatswahlen 2016 erstmals vier der fünf Sitze innehatten und nun befürchteten, diesen historischen aber doch eher überraschenden Erfolg nicht wiederholen zu können. Insbesondere die FDP witterte nach dem Abgang von Wyss eine Chance, ihren 2016 verlorenen Gemeinderatssitz zurückzuerobern. Anders als noch 2016 schloss die Partei diesmal wieder ein Bündnis mit der SVP (Bürgerliches Bündnis – BüBü), um damit die Tücken des Stadtberner Wahlsystems zu umgehen. Im Gegensatz zu anderen Städten wählt Bern die Regierung nämlich nach dem Proporzsystem – allerdings mit dem entscheidenden Detail, dass keine Listenverbindungen erlaubt sind. Dadurch sind Parteien, welche alleine auf einer Liste antreten, klar im Nachteil gegenüber Parteien, welche ihre Kandidierenden zusammen mit denjenigen von anderen Parteien auf eine Liste setzen. Doch das Bündnis mit der SVP kam innerhalb der FDP nicht nur gut an. Gespräche mit allen grösseren Mitte-Rechts-Parteien über eine grosse Oppositionsliste waren zuvor am Widerstand der GLP gescheitert. Mehrere an einer Kandidatur interessierte FDP-Frauen zogen sich daraufhin zurück – mit der Begründung, sie könnten nicht glaubwürdig mit der SVP Wahlkampf betreiben. Als einziger interessierter Kandidat verblieb der Ökonom Bernhard Eicher (fdp), der dann auch von der Partei offiziell für die Wahlen nominiert wurde. Eicher sass seit 2008 im Berner Stadtrat, dem Stadtparlament, würde dort jedoch aufgrund der Amtszeitbeschränkung nach zwölf Jahren seinen Sitz nach den kommunalen Parlamentswahlen räumen müssen. Für ihn war die Gemeinderatskandidatur deshalb der logische nächste Schritt. Die Bündnispartnerin SVP schickte den Präsidenten der Stadtberner SVP, Thomas Fuchs, ins Rennen, der vor zwanzig Jahren schon einmal für den Gemeinderat kandidiert hatte. Bevor er seine eigene Kandidatur bekannt gab, hatte Fuchs eine lange Personalsuche durchgeführt, bei der aber keine geeigneten und gewillten Kandidaten oder Kandidatinnen gefunden werden konnten. Die Kandidatur von Fuchs sei denn auch ein «Notnagel» und zeuge von der «Personalmisere» der Partei, kommentierte die Zeitung «Der Bund». Für einigen Wirbel sorgte das BüBü, als Eicher bekannt gab, dass er im Falle seiner Wahl, als Gegenleistung für die Zusammenarbeit im Wahlkampf, ein SVP-Mitglied zum Generalsekretär in der Stadtberner Verwaltung machen wolle – dies obwohl Generalsekretäre in der Verwaltung der Stadt Bern keinen speziellen Status haben und nicht einfach so durch einen neugewählten Gemeinderat entlassen und ersetzt werden können. Die dreiköpfige Liste des BüBü komplettierte die jungfreisinnige Simone Richner.
Auch bei den grossen Gejagten, dem RGM-Bündnis, ging im Vorfeld der Wahlen nicht alles harmonisch zu und her. Der amtierende Stadtpräsident Alec von Graffenried (Grüne Freie Liste) musste einerseits aus den Medien Kritik an seinem angeblich zu undeutlichen politischen Profil einstecken. Andererseits wurden wiederholt Stimmen aus dem RGM-Lager laut, wonach von Graffenried zu wenig grün und links sei. Die Kritik kam insbesondere aus den Reihen des Grünen Bündnisses (GB). Deren Gemeinderätin, die Sozial- und Bildungsdirektorin Franziska Teuscher, liebäugelte zwischenzeitlich sogar damit, von Graffenried das Stadtpräsidium mit einer Gegenkandidatur streitig zu machen. Eine Lokalsektion der SP, die SP Bern-Süd, stellte derweil bei der städtischen SP gar den Antrag, die Partei von Graffenrieds aus dem RGM-Bündnis auszuschliessen, da diese «teilweise unterschiedliche Positionen» vertrete. Schlussendlich vermochten sich diese aufrührerischen Stimmen RGM-intern allerdings nicht durchzusetzen und so nominierte das Bündnis einzig Alec von Graffenried für das Stadtpräsidium und stellte für den Gemeinderat eine Viererliste, bestehend aus von Graffenried, Teuscher sowie den beiden SP-Kandidierenden, dem Bisherigen Michael Aebersold und der neu kandidierenden Marieke Kruit auf. Der Berner Finanzdirektor Aebersold ging angeschlagen ins Wahljahr. Er musste für das Jahr 2019 ein Defizit von CHF 30 Mio. vermelden und die angespannte städtische Finanzlage wurde durch die Coronakrise noch verschärft. Von bürgerlicher Seite wurde Aebersold vorgeworfen, zu optimistisch budgetiert und ausserdem die Schaffung von zu vielen neuen Verwaltungsstellen abgesegnet zu haben. Als ihre zweite Kandidatin auf der RGM-Liste nominierte die SP die Psychologin Marieke Kruit, die Fraktionspräsidentin der Sozialdemokraten im Stadtrat. Sie sollte den Sitz von Ursula Wyss verteidigen, galt dabei aber als Wackelkandidatin, da sie als einzige RGM-Kandidatin nicht auf den Bisherigen-Bonus zählen konnte und im Stadtrat eher unauffällig geblieben war.
Nachdem sich SVP und FDP auf eine gemeinsame Liste geeinigt hatten, gingen die Medien davon aus, dass die Bürgerlichen wieder in den Gemeinderat einziehen würden. Erwartet wurde, dass sie anstelle von Marieke Kruit den Sitz von Ursula Wyss erhalten würden. Ebenfalls als wahrscheinliches Szenario gehandelt wurde die Möglichkeit, dass die politische Mitte und damit der bisherige Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) einen Sitz an das BüBü verlieren könnte. Die CVP ist in der Stadt Bern eine Kleinstpartei, doch Nause konnte sich dank einer Kombination von Bisherigenbonus, Stimmen der anderen Parteien auf der Mitteliste und vielen Panaschierstimmen von Bürgerlichen seit 2009 in der Regierung halten. Bei den Gemeinderatswahlen 2020 hoffte er, für eine vierte Amstzeit gewählt zu werden. Nause trat wie vor vier Jahren auf einer breiten Mitteliste zur Wahl an, zusammen mit Kandidierenden der GLP, der EVP und der BDP. Die am Wähleranteil im Stadtparlament gemessen grösste der vier Parteien, die GLP, hatte sich schwergetan mit der Bündnisssuche. Nach ihrer Absage für eine breite Oppositionsliste von GLP bis SVP zögerte sie auch eine Weile, der Mitteliste beizutreten, da dadurch die Chancen gross waren, einmal mehr nur Steigbügelhalterin für die CVP und Nause zu spielen. Das breite Mitte-Bündnis kam schliesslich trotzdem zustande – nicht zuletzt weil sich die vier Parteien auf eine mehrjährige Zusammenarbeit einigen konnten, welche unter anderem eine Vereinbarung für die nächsten Grossratswahlen vorsieht. Nichtsdestotrotz wollte die GLP Nause innerhalb der Mitte-Liste den Sitz streitig machen und nominierte zwei Frauen; einerseits Marianne Schild, ihre Co-Fraktionschefin im Stadtrat, und andererseits Corina Liebi, die Parteipräsidentin der JGLP des Kantons Bern. Die EVP Stadt Bern schickte ihre Parteipräsidentin Bettina Jans-Troxler ins Rennen. Für den letzten Sitz auf der Mitte-Liste portierte die BDP den bekannten Markenstrategen Claudio Righetti. Dieser kündigte überraschend an, auch für das Amt des Stadtpräsidenten zu kandidieren – zum Unmut unter anderem von Listenkollegin Schild, die Righetti vorwarf, damit dem aktuellen Stapi von Graffenried unnötig eine Plattform zu bieten. Mit ebendieser Begründung zog Righetti schliesslich seine Stadtpräsidiumskandidatur wieder zurück. Damit kandidierte neben von Graffenried einzig der Polit-Exot Stefan Theiler für das Präsidium. Theiler kandidierte mit seiner Liste «Ensemble c'est tout» (Zämä) für den Gemeinderat. Im Wahlkampf sorgte er vor allem für Schlagzeilen, als er Ende Oktober die Berner Kantonsärztin Linda Nartey verfolgte und beschimpfte.
Der Gemeinderatswahlkampf verlief wegen der Coronavirus-Einschränkung anders als sonst. So setzten die Kandidierenden beispielsweise noch mehr als sonst auf den Online-Wahlkampf. Häufig thematisiert wurde im Wahlkampf – neben klassischen Stadtberner Politthemen, wie etwa die Reitschule oder der Zugang von Autos am Bahnhof und in der Innenstadt – insbesondere das Budget, respektive die Frage, wo während und nach der Coronakrise gespart werden soll, um die tiefer ausfallenden Steuereinnahmen zu kompensieren.

Am Wahlsonntag setzte es eine herbe Niederlage für die Bürgerlichen ab. Trotz des Wahlbündnisses mit der SVP verpasste die FDP den Wiedereinzug in die Regierung. Das BüBü holte lediglich 15.0 Prozent der Stimmen. Für einen Sitz hätten die Liste 16.7 Prozent der Stimmen benötigt. Bernhard Eicher, der listenintern am meisten Stimmen holte (13'094), zeigte sich enttäuscht. Die Mitte-Liste blieb überraschend deutlich vor dem BüBü und holte 19.5 Prozent der Stimmen und somit einen Sitz. Dabei schwang Reto Nause obenaus und verteidigte seinen Gemeinderatssitz. Er holte 14'000 Stimmen – rund 3'000 Stimmen mehr als noch vor vier Jahren – und krönte sich zudem zum Panaschierköng. Marianne Schild holte hinter Nause 10'873 Stimmen und musste sich mit einem Achtungserfolg begnügen. Feiern lassen durften sich die Kandidierenden der RGM-Liste, welche allesamt den Einzug in den Gemeinderat schafften. RGM holte 63.7 Prozent der Stimmen und konnte den historisch hohen Wähleranteil von vor vier Jahren sogar noch um rund zwei Prozentpunkte ausbauen. Das beste Resultat erzielte Franziska Teuscher (33'077 Stimmen), gefolgt von Marieke Kruit (31'411), Alec von Graffenried (31'053) und Michael Aebersold (30'227). Kruit, die ohne den Bisherigen-Bonus ein sehr starkes Resultat erzielte, übernahm in der kommenden Legislatur die Direktion für Tiefbau und Verkehr von Ursula Wyss. Die restlichen Gemeinderäte behielten ihre Direktionen. Alec von Graffenried schaffte die Wiederwahl zum Stadtpräsidenten locker. Er holte 34'930 Stimmen und blieb damit deutlich über dem absoluten Mehr von 18'673 Stimmen. Stefan Theiler, der mit 2'413 Stimmen chancenlos blieb, wurde am Wahlsonntag verhaftet, weil er sich geweigert hatte, im Rathaus eine Maske zu tragen. Die Wahlbeteiligung lag bei 52.8 Prozent – rund 3.8 Prozentpunkte höher als noch bei den Wahlen vier Jahre zuvor.

Wahlen Gemeinderat und Stadtpräsidium Bern 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

532 Personen – darunter 241 Frauen (45.3%) – auf 19 Listen bewarben sich bei den Berner Stadtratswahlen 2020 auf einen der 80 Sitze im Parlament der Bundesstadt. Die FDP und die EDU gingen wie bei den Gemeinderatswahlen wieder eine Listenverbindung zusammen mit der SVP ein – anders als noch vor vier Jahren, als die FDP ohne Listenverbindung mit der SVP ihren einzigen Sitz in der Exekutive verlor. Die FDP versuchte im Wahlkampf vor allem mit Hinweisen auf die angespannte städtische Finanzlage sowie mit Wirtschaftsthemen – etwa durch die Organisation eines runden Tisches mit dem Ziel, das Gewerbe während der Coronakrise zu unterstützen – zu punkten. Ihre Bündnispartnerin, die SVP, hatte derweil einerseits mit der Flaute ihrer klassischen Themen wie z.B. Migration zu kämpfen und musste sich andererseits mit den juristischen Problemen eines ihrer Mitglieder, Stefan Hofer, herumschlagen. Gegen den Kantonsparlamentarier und Stadtratskandidaten wurde ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsführung eröffnet. In der politischen Mitte verbanden die CVP, die GLP, die BDP und die EVP ihre Listen und vereinbarten gleich auch noch, sich in dieser Konstellation auch künftig zusammenzuschliessen. Die GLP, die am Wähleranteil gemessen grösste der vier Parteien des Mitte-Bündnisses, hoffte, vom aktuellen nationalen Trend hin zu grünen Parteien profitieren zu können, und versuchte sich mit Themen wie der Digitalisierung als moderne, progressive Partei zu profilieren. Das grösste Listenbündnis, Rot-Grün-Mitte, mit der SP, dem Grünen Bündnis (GB), der Grünen Freien Liste (GFL) und der Jungen Alternative (JA!, die Jungen Grünen), hatte in der vergangenen Legislatur eine Mehrheit der Sitze im Stadtparlament kontrolliert und wollte diese Vormachtstellung 2020 verteidigen. Die SP, die grösste Stadtberner Partei, stieg auch mit dem deutlich grössten Wahlkampfbudget – CHF 153'000 – in den Wahlkampf. Dort wagten sich die Sozialdemokraten neben ihren klassischen Themen wie Familie und Soziales auch an eher atypische Themen wie das von der Krise getroffene lokale Gewerbe – was von der SVP prompt als «Augenwischerei» abgestempelt wurde. Wie die GLP hofften auch die Kandidierenden des Grünen Bündnisses, dass sie die Grüne Welle zu einem Erfolg tragen würde. Zwei Sitzgewinne waren dabei ihr erklärtes Ziel im Vorfeld der Wahlen. Dafür positionierte sich das GB dezidiert «solidarisch, feministisch und grün». Auch die GFL, rund um Stadtpräsident Alec von Graffenried, welche in Finanzfragen etwas mehr zur Mitte tendiert als die anderen links-grünen Parteien, schielte auf einen Sitzgewinn. Die letzte Listenverbindung, tendenziell links-aussen im politischen Spektrum angesiedelt, umfasste die Grün alternative Partei (GaP) – die vierte Partei, die grün in ihrem Namen trug –, die Partei der Arbeit Bern (PdA), die Alternative Linke Bern (AL Bern) sowie «Die liebe, sehr sehr liebe Partei» (DSSLP). Ohne Listenverbindung gingen die Kandidierenden der Liste «Ensemble c'est tout» ins Rennen. Wegen des Coronavirus war der Wahlkampf mit persönlichem Kontakt stark eingeschränkt. Die Parteien versuchten umzudisponieren und setzten dabei vermehrt auf den Online-Wahlkampf.

Der Wahlsonntag entwickelte sich vor allem für die Grünliberalen zu einem Freudentag. Zusammen mit ihrer Jungpartei kam die GLP im Stadtrat neu auf 13.1 Prozent Wähleranteil (+3.3 Prozentpunkte gegenüber 2016) und 11 Sitze (+3). Auch das GB (13.0%, +2.8) durfte sich über einen Sitzgewinn freuen und hielt neu 10 Mandate. Die SP (27.5%, -1.2) musste etwas Federn lassen, verlor allerdings nur einen Sitz (neu 23) und blieb die mit Abstand stärkste Kraft im Stadtparlament. Ähnlich erging es der Bündnispartnerin GFL (9.3%, -1.1), die nach einem Sitzverlust noch 7 Mandate zählte. Die JA! (3.6%, +0.6) und die AL (3.2%, +1.0) vermochten beide einen Sitz zu gewinnen und kamen neu je auf 3 Sitze. Insgesamt waren die grossen Verliererinnen des Tages die bürgerlichen Parteien. Am Schlimmsten traf es die SVP (8.5%, -2.6), die zwei ihrer Mandate verlor und neu nur noch deren 7 innehatte. Doch auch die FDP (9.5%, -1.7) und die BDP (2.4%, -1.3) verloren einen Sitz und kamen nur noch auf 8 beziehungsweise 2 Sitze. Die CVP (3.2%, +0.8) und die EVP (2.4%, -0.3) verblieben auf 2 Mandaten, die PdA (1.4%, -0.3) und die GaP (1.3%, -0.1) verteidigten beide ihren einen Sitz. Auffallend am neuen Stadtparlament war neben den zahlreichen Verschiebungen auch der sehr hohe Frauenanteil von 68.8 Prozent. Damit führte Bern bezüglich Frauenanteil schweizweit alle Grossstädte deutlich an. Ebenfalls bemerkenswert ist der tiefe Altersschnitt des neuen Parlaments. Nur gerade 39.7 Jahre alt war die durchschnittliche Parlamentarierin. 20 Jahre zuvor hatte der Altersschnitt noch sechs Jahre höher gelegen. Dies ist nicht zuletzt auf die insgesamt vier Jungparteien zurückzuführen, die im Stadtrat vertreten sind: die JA! (3 Sitze), die JUSO (2), die jglp (2) und die Jungfreisinnigen (1). Die Wahlbeteiligung betrug 52.4 Prozent und lag damit rund 3.4 Prozentpunkte höher als noch bei den letzten Stadtratswahlen.

Wahlen Stadtrat Bern 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Nachdem die Änderung des BetmG (BRG 19.021) in der Herbstsession 2020 vom Parlament angenommen worden war, zog die SGK-SR ihre parlamentarische Initiative zu einem Experimentierartikel für Cannabis-Studien im darauffolgenden Oktober zurück, da das Anliegen des Geschäfts mit der Gesetzesänderung bereits erfüllt wird.

Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe (Pa.Iv. 18.402)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel «Volkswirtschaftliche Kosten der Sucht» zeigte im September 2020 die jährlichen durch Sucht verursachten gesellschaftlichen Kosten auf. Im Rahmen der Studie wurden die Verhaltenssüchte Rauchen, Alkoholkonsum, Konsum illegaler Drogen sowie Geldspielsucht untersucht. Der Bericht legte dar, dass in der Schweiz jeder siebte Todesfall auf das Rauchen zurückzuführen und die Hälfte aller Straftaten alkoholbedingt sind. Dadurch werden gemäss einer konservativen Berechnung Gesamtkosten in der Höhe von CHF 7.7 Mrd. pro Jahr verursacht. Den grössten Kostenpunkt stellt der Tabak mit CHF 3.9 Mrd. dar, gefolgt von Alkohol (CHF 2.8 Mrd.), illegalen Drogen (CHF 0.9 Mrd.) und Geldspielsucht (CHF 61 Mio.). Die Suchtkosten setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen: unter anderem aus Gesundheitskosten wie für ärztliche Leistungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte, aber auch aus Kosten, die im Zusammenhang mit der Verfolgung von Suchtdelikten und dem Ressourcenverlust auf dem Arbeitsmarkt – etwa Krankheitsausfälle, verminderte Leistungsfähigkeit oder frühzeitige Todesfälle – stehen. Angesichts der hohen Kosten war das BAG der Ansicht, dass es im Präventionsbereich noch einiges zu tun gebe. Daher erarbeitete der Bund die Nationale Strategie Sucht, mit welcher die Anzahl Suchtkranker reduziert werden soll. Die Strategie ist ebenfalls mit der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten verknüpft. Beide Strategien sollen wesentlich dazu beitragen, die direkten und indirekten Kosten der Sucht durch Früherkennung, Prävention sowie Versorgungs- und Therapiemassnahmen zu reduzieren.

Todesfälle durch Rauchen

Bei den Gemeinderatswahlen in Biel 2020 – den ersten Wahlen in einer grösseren Schweizer Stadt seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie – versuchten die linken Parteien, ihre Mehrheit in der fünfköpfigen Stadtregierung zu verteidigen. Dafür mussten sie die Abgänge von zwei ihrer drei Gemeinderätinnen und Gemeinderäte kompensieren, denn sowohl Cédric Némitz (sp) als auch Barbara Schwickert (gp) traten 2020 nicht mehr an, um ihre Sitze zu verteidigen. Der dritte linke Gemeinderat, der amtierende Stadtpräsident Erich Fehr (sp), wollte es hingegen noch einmal wissen und kandidierte zudem erneut für das Stadtpräsidium. Die beiden bürgerlichen Gemeinderäte, Beat Feurer (svp) und Silvia Steidle (fdp), stellten sich beide erneut zur Wahl und traten beide auch bei den Stadtpräsidiumswahlen gegen Fehr an. Am ehesten Hoffnungen auf einen Sitzgewinn ausrechnen konnten sich die Grünliberalen mit ihrer Spitzenkandidatin Sandra Gurtner-Oesch, die auf einer Liste der Mitteparteien kandidierte. Das Coronavirus verhinderte einen normalen Wahlkampf. Zwar durften Standaktionen weiterhin durchgeführt werden, die meisten Podiumsdiskussionen wurden jedoch abgesagt.

Der Wahlsonntag brachte keine Änderungen der Stärkeverhältnisse in der Regierung. Alle bisherigen Gemeinderäte wurden wiedergewählt. Das klar beste Resultat erzielte Fehr, der 6670 Stimmen holte. Auch als Stadtpräsident wurde Fehr erneut gewählt – dies bereits im ersten Wahlgang, als er mit 57 Prozent der Stimmen das absolute Mehr erreichte. Feurer (5236 Stimmen) und Steidle (3709) schafften zwar ihre Wiederwahl in die Regierung, verpassten jedoch die Wahl ins Stadtpräsidium deutlich (mit 19.7% respektive 12.4% der Stimmen in der Präsidiumswahl). Neu in die Regierung zogen Glenda Gonzalez Bassi (sp, 6165 Stimmen) und Lena Frank (gp, 6043 Stimmen). Dank Gonzalez Bassi, die wie ihr Vorgänger Némitz eine Romande ist, stellen die Romandes und Romands weiterhin zwei Gemeinderäte. Die Kandidierenden der Mitte-Liste, angeführt von Gurtner-Oesch (1840 Stimmen), verpassten den Einzug in die Regierung relativ deutlich. Trotz der Pandemie fiel die Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen 2020 deutlich höher aus als noch vor vier Jahren (2020: 40.4%, 2016: 33.8%).

Wahlen Biel Gemeinderat und Stadtpräsidium 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Bei den Wahlen im Jahr 2020 für den Bieler Stadtrat bewarben sich 350 Personen auf die 60 Sitze im Stadtparlament. Am Wahlsonntag konnten die links-grünen Parteien einen Erfolg verzeichnen: Sie gewannen 32 Sitze und bilden damit neu eine Mehrheit im Parlament. Während der letzten Legislatur hatten sie noch 30 Sitze besetzt. Zwar verlor die SP im tendenziell als SP-Hochburg geltenden Biel im Vergleich zu 2016 zwei Mandate (neu 8; 13% Wähleranteil), dafür konnten die Grünen (17%) deren zwei und die PdA (3%), Juso (5%) und die selbsternannte «politisch neutrale Bürgerbewegung» Passarelle (4%) je eines dazugewinnen. Die Grünen sind neu zusammen mit der SVP stärkste Kraft im Parlament (beide je 10 Sitze). Die Mitteparteien kamen wie in der letzten Legislatur auf 8 Mandate, wobei die GLP einen Sitz dazugewinnen konnte (5 Sitze; 9%) und die BDP einen abgeben musste (1 Sitz; 2%). Die bürgerlichen Parteien holten derweil noch 20 Sitze. Die beiden grössten bürgerlichen Parteien, die SVP (10 Sitze; 15%) und die FDP (5 Sitze; 9%) büssten je einen Sitz ein. Den bürgerlichen Block komplettierten die Parti Radical Romand (PRR), die frankophone Stadtbieler FDP-Sektion (4 Sitze; 7%), sowie die EDU (1 Sitz; 1%). Beide Parteien vermochten ihre Sitze zu verteidigen.
Wie die Zeitung «Der Bund» berichtete, glaubten Vertreterinnen und Vertreter aus dem linken sowie dem rechten Lager, dass die Kontroverse um den geplanten Bau der A5-Westumfahrung von Biel wesentlich zum Abstimmungserfolg der linken Parteien beigetragen haben könnte. Die Stimmbeteiligung fiel mit 39.2 Prozent vergleichsweise hoch aus – rund 10 Prozentpunkte höher als vor vier Jahren – und dies obwohl beide Wahltermine mit eidgenössischen Abstimmungen zusammenfielen. Obwohl der Frauenanteil unter den Kandidierenden nur 38.5 Prozent betrug, wurden schlussendlich exakt genau gleich viele Frauen wie Männer gewählt.

Wahlen Biel Stadtrat 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Bei den Wahlen ins Stadtparlament von St.Gallen im Jahr 2020 bewarben sich 333 Kandidierende auf 14 Listen – davon 48.7 Prozent Frauen, was ein neuer Höchstwert bedeutete – auf die 63 Sitze. 58 der Kandidierenden sassen in der letzten Legislatur bereits im Parlament. So brachte der Wahlsonntag denn auch keine grossen Verschiebungen der Kräfteverhältnisse. Nur gerade vier der 63 Sitze wechselten in eine andere Partei. Als grosse Gewinnerin stand am Wahlsonntag die GLP (12.9% Wähleranteil) da, denn sie legte im Vergleich zur letzten Legislatur gleich drei Sitze zu und kommt neu auf deren acht. Da auch die Grünen (13.2%) ein Mandat hinzugewinnen konnten (neu: 8), bestätigte sich in St. Gallen der nationale Trend, wonach die grüngefärbten Parteien im Aufwind stehen. Die Gewinne dieser Parteien gingen auf Kosten der traditionell grossen Parteien; die SP, die FDP, die CVP und die SVP büssten je ein Mandat ein. Mit 26.8 Prozent Wähleranteil und 18 Mandaten bleibt die SP allerdings weiterhin deutlich stärkste Kraft im Stadtparlament. Dahinter folgt die FDP (16.6%) mit 11 Sitzen. Die CVP (12.5%) und die SP (13.3%) kommen neu noch auf je 8 Mandate und müssen die GLP und die Grünen zu sich aufschliessen lassen. Die lokale PFG (Politische Frauengruppe St. Gallen) und die EVP verteidigten beide ihren einen Sitz. Weder die Ratslinke noch die rechts-bürgerlichen Parteien kontrollieren in der kommenden Legislatur eine Mehrheiten der Sitze. Wie schon in der letzten Legislatur dürfte deshalb erneut der GLP eine wichtige Rolle als Mehrheitsschafferin zukommen. Die Wahlbeteiligung betrug 37.4 Prozent und lag damit deutlich tiefer als die Beteiligung bei den gleichentags stattfindenden Stadtratswahlen (52.1%). Der Frauenanteil unter den Gewählten stieg von 38 auf 41 Prozent.

Wahlen Stadtparlament St.Gallen
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Im September 2018 hatte Beat Flach (glp, AG) ein Postulat eingereicht, mit dem er eine Legalisierung von Cannabis und eine Besteuerung entsprechend derjenigen von Tabakprodukten zur Finanzierung der AHV und der IV prüfen lassen wollte. Zudem sollten die Auswirkungen der Legalisierung auf die Wirtschaft und die Landwirtschaft sowie auf die Qualität der Cannabisprodukte untersucht werden.
Der Bundesrat verwies auf verschiedene Pilotprojekte und auf zwei bereits angenommene entsprechende Vorstösse (Po. 17.4076; Mo. 18.3148), deren Ergebnisse er abwarten wolle. Entsprechend beantragte er die Ablehnung des Postulats.
Zwei Jahre nach der Einreichung wurde der Vorstoss im September 2020 unbehandelt abgeschrieben.

Cannabis legalisieren und Steuersubstrat zugunsten der AHV und IV generieren (Po. 18.4009)

Zwei Wochen nach der ständerätlichen Behandlung des Bundesratsgeschäfts zur Ergänzung des BetmG um einen Artikel, welcher das Durchführen von Cannabis-Studien ermöglichen soll, diskutierte der Nationalrat in der Herbstsession 2020 über die übriggebliebene Differenz zur Herkunft und der Bio-Qualität des Hanfs. Für die Minderheit der SGK-NR appellierte Verena Herzog (svp, TG), die nationalrätliche Fassung, die «ausschliesslich» Cannabis aus Schweizer Bio-Landwirtschaft für die Studien zulassen wollte, beizubehalten und vom Vorschlag des Ständerates, diese Aussage mit einem «wenn möglich» zu relativieren, abzusehen. Herzog, die sich ursprünglich gegen die Vorlage ausgesprochen hatte, argumentierte, wenn es schon «staatlich finanzierte Cannabisprogramme» gebe, sollten zumindest die Schweizer Bäuerinnen und Bauern etwas davon haben. Bundesrat Berset hingegen wendete ein, dass nur wenige Cannabisproduzierende Erfahrung mit Bio-Landwirtschaft hätten. Es gelte aber sicherzustellen, dass die Studien durchführbar seien. Kommissionssprecherin Regine Sauter (fdp, ZG) führte entsprechend für die SGK-NR aus, dass die Kommission die Version des Ständerates mit 16 zu 8 Stimmen unterstütze, da mit der bisherigen Fassung des Nationalrates nicht ausreichend Cannabisprodukte für die Studien zur Verfügung stünden. Mit 124 zu 73 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für den Mehrheitsantrag ihrer SGK aus. Für den Minderheitsantrag stimmten die geschlossene SVP-Fraktion sowie 19 Mitglieder der CVP-Fraktion, die restlichen Fraktionen stellten sich einstimmig hinter den Mehrheitsantrag. Damit war die Vorlage bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen, bei denen der Nationalrat der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mit 115 zu 81 Stimmen zustimmte, wobei sich ähnliche Allianzen zeigten wie bereits bei den Detailabstimmungen. Auch der Ständerat gab der Gesetzesänderung mit 37 zu 5 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) grünes Licht.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Stillschweigend lehnte der Ständerat in der Herbstsession 2020 die vier gleichlautenden Motionen von Regine Sauter (fdp, ZH; Mo. 17.4111), Angelo Barrile (sp, ZH; Mo. 17.4112), Regula Rytz (gp, BE; Mo. 17.4113) und Kathrin Bertschy (glp, BE; Mo. 17.4114) zu einem Experimentierartikel für Studien bezüglich der kontrollierten Abgabe von Cannabis ab. Damit folgte er der SGK-SR, die sich im Vorfeld für diesen Entscheid ausgesprochen hatte, da ein entsprechender Artikel bereits im Zusammenhang mit der Änderung des BetmG (BRG 19.021) implementiert werde und sich somit das gemeinsame Anliegen der Motionen erübrigt habe.

Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe (Mo. 17.4111; Mo. 17.4112; Mo. 17.4113; Mo. 17.4114)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Anlässlich der Herbstsession 2020 befasste sich der Ständerat erstmals mit einer Änderung des BetmG, welche Studien zur Cannabisabgabe ermöglichen soll. Johanna Gapany (fdp, FR) erläuterte ihren Ratskolleginnen und -kollegen die Überlegungen der SGK-SR. Sie betonte die Wichtigkeit der im Rahmen der Studien gesammelten Daten, da diese als Grundlage für politische Entscheide und für die Ausarbeitung einer Suchtstrategie dienten. In die gleiche Richtung argumentierte Maya Graf (gp, BL), die der Ansicht war, dass «auf wissenschaftlicher Basis Erfahrungen […] im Umgang mit einem Problem», welches allgemein anerkannt sei, man allerdings nicht unter Kontrolle habe, gesammelt werden könnten. Eine Minderheit rund um Peter Hegglin (cvp, ZG) teilte diese Meinung indes nicht. So vertrat Hegglin den Standpunkt, dass Drogen für die Gesundheit schädlich seien – unabhängig davon, ob sie vom Staat abgegeben würden oder vom Schwarzmarkt stammten. Die Gesetzesänderung beabsichtige nicht, «die Leute von Cannabis wegzubringen». Zielführender sei es daher, das Geld in Präventionsprojekte zu investieren. Er beantragte daher Nichteintreten. Gesundheitsminister Berset wiederum gab zu bedenken, dass die derzeit betriebene Repressionspolitik nicht sehr erfolgreich sei, mit der Gesetzesänderung den Behörden jedoch eine Möglichkeit gegeben werde, das Problem rund um den Cannabiskonsum besser zu erfassen und bewältigen zu können. Der Nichteintretensantrag wurde mit 31 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer ihrer vorberatenden Kommission und beschloss, die nationalrätliche Forderung, dass lediglich Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden dürfe, mit einem «wenn möglich»-Zusatz abzuschwächen. Damit schickte sie das Bundesratsgeschäft mit einer Differenz an den Nationalrat zurück.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Im August 2020 stimmte die SGK-SR mit 8 zu 4 Stimmen der Einführung eines Artikels im BetmG über Pilotprojekte zum Cannabiskonsum zu. Zuvor war sie mit 9 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) auf den entsprechenden Entwurf eingetreten. Dabei hatte eine Minderheit beschlossen, im Ständerat Nichteintreten zu beantragen. Wie auch ihre Schwesterkommission und der Nationalrat zeigte sich die SGK-SR besorgt wegen der aktuellen Situation bezüglich Cannabis, welche sie als unbefriedigend einstufte. Die vom Nationalrat verabschiedete Bestimmung, welche besagt, dass für die Projekte nur in der Schweiz hergestellter biologischer Cannabis verwendet werden müsse, beabsichtigte die Kommission jedoch einstimmig mit dem Zusatz «wenn möglich» zu relativieren, da sie von einer eingeschränkten Verfügbarkeit dieses Produktes ausging.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Eigentlich hätte sich der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession 2020 mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Durchführung von wissenschaftlichen Studien zum Cannabiskonsum befassen sollen. Nachdem jedoch diese Session aufgrund des Coronavirus abgebrochen worden war, führte die grosse Kammer die Detailberatung im Juni 2020 durch.
Dabei wurden zwei Änderungen, die von der SGK-NR gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgeschlagen worden waren, angenommen: Zum einen stimmte der Nationalrat einstimmig für die Untersuchung der Gesundheitszustandsentwicklung der Studienteilnehmenden. Zum anderen entschied er sich mit 112 zu 76 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) dafür, dass die für die Projekte verwendeten Produkte aus dem Schweizer Biolandbau stammen müssen und somit die Schweizer Landwirtschaft gestärkt wird. Letzteres stiess beim Bundesrat auf keine grosse Zustimmung. Gesundheitsminister Berset gab zu bedenken, dass es nur sehr wenige Hersteller mit Erfahrung in diesem Bereich gebe und die benötigte Zeit für die Beschaffung entsprechender Produkte lang sein dürfte. Daher könne es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte kommen.
Sämtliche Anträge von Seiten der SVP und der CVP – beide Parteien hatten sich bereits bei der Eintretensdebatte teilweise oder vollständig negativ gegenüber der Gesetzesänderung geäussert – stiessen im Nationalrat auf Ablehnung. So sprach sich die grosse Kammer mit 118 zu 75 Stimmen (bei 1 Enthaltung) resp. mit 119 zu 74 Stimmen (bei 1 Enthaltung) dagegen aus, dass die Arbeitgebenden resp. Schulen der Studienteilnehmenden über deren Teilnahme am Projekt informiert werden müssen. Therese Schläpfer (svp, ZH) hätte sich eine entsprechende Meldepflicht gewünscht, da der Cannabiskonsum zu Konzentrationsminderung und Gefährdung der konsumierenden Person oder Drittpersonen führen könne. Die SP und Teile der Mitte-Fraktion hielten dem jedoch entgegen, dass sich in diesem Fall kaum jemand mehr zur Teilnahme an den Studien bereit erklären würde. Auch die beiden Minderheitsanträge Roduit (cvp, VS) und Herzog (svp, TG), die eine Registrierung der Partizipanten und Partizipantinnen resp. die Abgabe des Führerscheins während und für eine bestimmte Zeit nach der Studienteilnahme verlangten, fanden im Nationalrat kein Gehör. Ein Antrag von Andrea Geissbühler (svp, BE), dass die Teilnehmenden das Cannabis selber finanzieren müssen und nur Personen an den Studien teilnehmen dürfen, die weder Sozialhilfegelder noch eine Invalidenrente beanspruchen, wurde mit 122 zu 70 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt. Bezüglich des THC-Gehalts sprach sie der Nationalrat für die vom Bundesrat vorgeschlagene Begrenzung des maximalen Wertes bei 20 Prozent aus – eine Minderheit Herzog hatte eine obere Limite von 15 Prozent gefordert – und dass die Partizipanten und Partizipantinnen monatlich nicht mehr als 10 Gramm THC erhalten können. Ferner wurde unter anderem dem Antrag eine Absage erteilt, dass die Bewilligung von Pilotversuchen durch den Bundesrat statt durch das BAG erfolgen muss und Gemeinden ein Projekt nur mit der Zustimmung ihres Kantons bewilligen können. Die von der Mitte-Fraktion hervorgebrachte Forderung zur alleinigen Finanzierung der Pilotversuche durch Gemeinden und Kantone scheiterte mit 107 zu 86 Stimmen (bei 1 Enthaltung).
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 113 zu 81 Stimmen an, wobei die Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen geschlossen für das Geschäft stimmten, die Stimmen der FDP-Liberalen- und der Mitte-Fraktion sich aufteilten und sich bei der SVP-Fraktion, abgesehen von Roger Köppel (svp, ZH), alle gegen die Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes aussprachen.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Im Mai 2020 gab eine Befragung der WHO in den Medien zu reden, im Rahmen derer der Umgang von europäischen Schülerinnen und Schülern zwischen 11 und 15 Jahren mit Drogen, Sexualität, Ernährung und weiteren Themen bezüglich Gesundheit untersucht wurde. Das Suchtmittel, das von Schweizer Jugendlichen am meisten konsumiert wird, ist gemäss der Organisation Sucht Schweiz, welche die Studie für die WHO hierzulande durchführte, der Alkohol. So hätten sich 8 Prozent der weiblichen und 13 Prozent der männlichen 15-jährigen Umfrageteilnehmenden im Monat vor der Erhebung mindestens einmal richtig betrunken gefühlt. Im europäischen Vergleich liegen diese Zahlen wie auch die Zahlen zum Zigarettenkonsum etwa im Mittelfeld. Anders sieht es hingegen bezüglich Umgang mit Cannabis aus, wo die Schweizer Jugend 2020 negativ auffiel. 27 Prozent der befragten Schüler und 17 Prozent der befragten Schülerinnen haben der Umfrage zufolge bereits einmal Kontakt mit Cannabis gehabt. Zudem gaben 13 Prozent der Jungen und 8 Prozent der Mädchen an, innerhalb der letzten dreissig Tage vor der Befragung die Droge konsumiert zu haben – dies sind doppelt beziehungsweise mehr als dreimal so viele wie bei den Erwachsenen, von denen gemäss der Erhebung 4 Prozent während des letzten Monats Cannabis konsumiert haben. Damit lassen sich die Schweizer Schülerinnen im Bezug auf Cannabiskonsum im oberen Mittelfeld verorten, währenddem lediglich bulgarische Schüler öfter Cannabis konsumieren als Schweizer Schüler. Sucht Schweiz erklärte die hohen Werte mit unterschiedlichen interagierenden Faktoren. Cannabis werde in der Schweiz gesellschaftlich bis zu einem gewissen Grad akzeptiert, was dazu führe, dass manche Jungen und Mädchen die Droge «als nicht so schlimm ansehen». Zudem gebe es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit des Konsums von psychoaktiven Substanzen und dem sozialen Umfeld. Jugendliche, welche ihre familiäre Unterstützung als gering bis mittelmässig wahrnähmen, würden eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, mindestens einmal zur Zigarette zu greifen, Alkohol zu trinken oder Cannabis zu rauchen. Gemäss Tages-Anzeiger muss bezüglich Cannabis jedoch von den Befragungen der WHO und Sucht Schweiz ausgehend festgehalten werden, dass die Jugendlichen 2020 nicht häufiger kifften, als es früher üblich gewesen war.

Cannabiskonsum von Jugendlichen

Sur les cinq membres du Conseil administratif de la ville de Genève, seul le socialiste Sami Kanaan se représentait pour un mandat supplémentaire lors de l'élection communale. Outre sa candidature, 7 intéressées et 8 intéressés étaient en lice, répartis sur dix listes – «Verts-socialistes», PLR Ville de Genève, Ensemble à gauche, PDC, Parti du travail, UDC Genève, MCG, Vert’libéraux, PPGE et «Egalité et Equité». Pour la succession de Sandrine Salerno, le PS a présenté Christina Kitsos. Les Verts n'entendaient pas seulement défendre le siège d'Esther Alder, mais aussi renforcer leur présence dans l'exécutif. Espérant profiter de la poussée écologiste lors des élections fédérales, ils ont nommé Frédérique Perler et Alfonso Gomez. Les deux partis de gauche ont conjointement milité notamment pour «une transition écologique forte en ville et le maintien de prestations de qualité pour la population». Les Vert'libéraux misaient également sur leur succès au niveau national pour faire leur entrée au Conseil administratif, avec Susanne Amsler. Tout à gauche, Maria Perez (pdt) et Pierre Bayenet (EàG) convoitaient la place de Rémy Pagani (EàG). En conflit, les anciens alliés d'Ensemble à gauche ont fait listes distinctes. Au centre, le PDC a lancé Marie Barbey-Chappuis et Alia Chaker Mangeat. L’ancien conseiller d’Etat PDC Luc Barthassat concourait pour le MCG, aux côté de Daniel Sormanni. Le fauteuil de Guillaume Barazzone (pdc) suscitait aussi l'intérêt de Simon Brandt (plr). Contrairement à l’élection de 2015, le PDC et le PLR n’ont pas fait liste commune. Souhaité par le PLR, le PDC a refusé, faute de programme commun, de s’allier au MCG et à l’UDC pour contrer la gauche. L’UDC a proposé un double ticket porté par Christo Ivanov et Pascal Altenbach. Le fondateur du Parti populaire genevois (PPGE), Pascal Spuhler briguait aussi un fauteuil; tout comme Sanja Duvnjak (sans parti), dont le nom paraissait sur la liste «Egalité et Equité».
Durant la campagne, différents sujets ont été abordés comme par exemple l'armement de la police municipale et les mesures pour lutter contre le réchauffement climatique. Deux candidats ont particulièrement fait parler d’eux dans la presse: Simon Brandt avec sa mise en prévention pour double violation du secret de fonction et Pierre Bayenet concernant son lieu de domicile et ses contrats de bail en ville de Genève.

Lors du premier tour, avec une participation de 32.4%, personne n'a atteint la majorité absolue fixée à 19'736 voix. Est arrivé en tête le sortant Sami Kanaan (18'238 suffrages), suivi par ses colistières et colistiers Christina Kitsos (16'798), Frédérique Perler (15'140) et Alfonso Gomez (14'304). Simon Brandt (10'932) s'est placé en cinquième position. Viennent ensuite Marie Barbey-Chappuis (10'407), Susanne Amsler (9'746), Maria Perez (9'492), Pierre Bayenet (9'328), Alia Chaker Mangeat (7'546), Luc Barthassat (7'317), Daniel Sormanni (6'915), Christo Ivanov (6’565), Pascal Altenbach (5'927), Sanja Duvnjak (2'387) et enfin Pascal Spuhler (2'150).

Le second tour a été maintenu, malgré la crise sanitaire due au Covid-19 et les restrictions de rassemblement. La campagne s'est alors déroulée principalement sur internet et via les médias traditionnels. Les Vert’libéraux ont décidé d’abandonner la course. Alia Chaker Mangeat, Pascal Altenbach, Pascal Spuhler n’étaient également plus en lice. Avec une participation de 27.9%, l’ensemble des membres de la liste Verts-socialistes ont été élus. Sami Kanaan a récolté 18'054 suffrages, Christina Kitsos 17'438, Frédérique Perler 15'872 et Alfonso Gomez 14'694. Le fauteuil de Rémy Pagani passe donc en mains vertes et Marie Barbey-Chappuis assure le siège PDC. S'agissant des autres, Simon Brandt a obtenu un score de 11'725 voix, Maria Perez 10'397, Pierre Bayenet 8'802, Luc Barthassat 7'723, Christo Ivanov 7'335, Daniel Sormanni 7'121 et Sanja Duvnjak 2'827.

Le Conseil municipal a également été renouvelé lors du premier tour. 279 personnes briguaient l'un des 80 sièges. Dix listes ont été déposées: Socialistes, PLR Ville de Genève, Ensemble à gauche, PDC, Les Vert.e.s, UDC, Parti du Travail, Vert’libéraux-alliés, MCG et PPGE. Les Verts, avec un gain de 10 sièges par rapport à 2015, deviennent la seconde force au législatif communal (18 sièges; 19.8% des suffrages), derrière les socialistes (19; 21.3%). L'UDC figure aussi parmi les gagnants, avec un septième représentant (8.7%). Le MCG perd 4 sièges (7 ;7.7%); le PDC 3 sièges (8 ; 8.7%) comme Ensemble à gauche (7; 7.8%); et le PLR son quinzième fauteuil (16%).

Election ville de Genève 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020

Nachdem die SGK-SR die Motion Markwalder (fdp, BE) zum Anbau und Export von medizinischem Cannabis im Januar 2020 zur Annahme empfohlen hatte, wurde diese in der darauffolgenden Frühjahrssession vom Stöckli zusammen mit einer ähnlichen Motion der SGK-NR (Mo. 18.3389) behandelt und stillschweigend angenommen.

Anbau und Export von medizinischem Cannabis (Mo. 18.3148)

Die SGK-SR widmete sich Mitte Januar 2020 der Motion ihrer Schwesterkommission zur ärztlichen Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Einstimmig erklärte sie die Unterstützung des Geschäfts. Im darauffolgenden März wurde der Vorstoss zusammen mit einer Motion Markwalder (fdp, BE; Mo. 18.3148) im Ständerat debattiert. Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (sp, SG) erklärte, der Bundesrat habe sich dem Begehren der beiden Motionen bereits angenommen. Ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren sei am 17. Oktober 2019 beendet worden, wobei sich die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer quasi durchs Band gegenüber «dem Projekt des Bundesrates» positiv gezeigt hätten. Aufgrund der bereits durchgeführten Vernehmlassung könnten die beiden Motionen sehr schnell umgesetzt werden, so Rechsteiner weiter. Ruedi Noser (fdp, ZH) wollte vom Bundesrat wissen, wie es bezüglich des Timings denn konkret aussehe, da dieses für die Produzenten, insbesondere für die Biolandwirtschaft, von Bedeutung sei. Darauf entgegnete Gesundheitsminister Berset, man werde prüfen, wie man so schnell wie möglich vorankommen könne. Trotzdem müsse der normale gesetzgeberische Prozess durchlaufen werden. Er rechne damit, dass das Gesetz 2021 oder 2022 inkrafttrete. Stillschweigend nahm der Ständerat die beiden Motionen an.

Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie

In der Frühlingssession 2020 setzte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Buffat (svp, VD) «Nulltoleranz für Dealerinnen und Dealer» auseinander. Während der Ratsdebatte führte der Initiant noch einmal den Inhalt seines Geschäfts aus und erklärte, dass trotz der 2011 in Kraft getretenen Teilrevision des BetmG zurzeit keine wirksame Lösung existiere, mit welcher der wachsende Drogenhandel bekämpft werden könne. Kokainhändler und -händlerinnen, die weniger als 18 Gramm bzw. 12 Gramm der Droge auf sich tragen, würden gewöhnlicherweise nicht in die Kategorie der schweren Delikte eingeteilt, dementsprechend gering falle auch das Strafmass aus. Um einen abschreckenden Effekt zu erzielen, brauche es Massnahmen wie die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Anschliessend erläuterte Andrea Geissbühler (svp, BE), von Beruf Polizistin, einige weitere Argumente der Kommissionsminderheit. Dealerinnen und Dealer machten sich das bestehende unzureichende System zunutze, was zur Folge habe, dass die Polizei «Sisiphusarbeit» verrichten müsse. Weiter hob Geissbühler hervor, dass es sich bei 80 Prozent der Drogenhändlerinnen und -händler um Ausländer und Ausländerinnen beziehungsweise Asylbewerber und -bewerberinnen handle. Es gehe nicht an, dass diese Personen die Schweizer Bevölkerung «zerstör[t]en», vielmehr gehörten sie «weggesperrt und ausgeschafft». Für die Kommission erklärten Rielle Fehlmann (sp, GE) und Beat Flach (glp, AG), dass man den Handlungsbedarf anerkenne, die Forderungen des Vorstosses allerdings nicht zielführend seien. Strengere Regeln würden die Strafrate bezüglich Drogenhandel nicht senken, wie man von anderen Ländern wisse. Die Organisationen im Drogenbusiness könnten auch weiterhin problemlos Dealer und Dealerinnen – oft junge Leute – rekrutieren. Zudem wären die Gefängnisaufenthalte mit zusätzlichen Kosten verbunden und den Richtern und Richterinnen wäre es nicht länger möglich, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu urteilen. Statt mit Repression müsse man mit Prävention und therapeutischer Unterstützung vorgehen. Diese Worte schienen den Nationalrat zu überzeugen. Er gab der parlamentarischen Initiative mit 119 zu 60 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) keine Folge.

Nulltoleranz für Dealerinnen und Dealer (Pa.Iv. 19.480)

Nachdem der Nationalrat entgegen des Antrages der SGK-NR auf die Vorlage bezüglich der Ergänzung des BetmG mit einem Experimentierartikel eingetreten war, musste die Kommission im Januar 2020 noch einmal über die Bücher. Dabei folgte sie im Wesentlichen den bundesrätlichen Anträgen wie der Festlegung des Mindestalters auf 18 Jahre für die Studienteilnehmenden und deren enge Begleitung und Überwachung des Gesundheitszustandes während der Durchführung der Projekte. Abweichend vom Entwurf des Bundesrates forderte die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die ausschliessliche Verwendung von Cannabisprodukten aus schweizerischer Biolandwirtschaft, damit auch die Schweizer Landwirtschaft von den Versuchen profitieren könne. Weiter schrieb die SGK-NR in ihrer Medienmitteilung, dass eine Reihe von Minderheitsanträgen zur Vorlage unterbreitet worden seien, die bewirken wollten, dass die Bedingungen für die Durchführung der Versuche aus Sicherheitsgründen verschärft würden. Dies betraf unter anderem das Informieren der Arbeitgeberinnen und -geber sowie die Schulen über die Studienteilnahme ihrer Angestellten resp. Schülerinnen und Schüler. Mit 17 zu 8 Stimmen segnete die Kommission in der Gesamtabstimmung die veränderte Vorlage ab.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport

2019 befasste sich das Parlament mit zahlreichen Geschäften zu Schweizer Gesundheitspolitik, Sport und Sozialhilfe. Besonders relevant waren bezüglich gesundheitspolitischer Themen die Diskussionen um das elektronische Patientendossier (EPD). Dieses soll 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein, weshalb 2019 dazu einige Vorstösse behandelt wurden. So wurde ein Postulat Wehrli (fdp, VD; Po. 18.4328), welches Auskunft über die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen verlangte, um die Umsetzung des EPD und dessen Nutzung zu fördern, vom Nationalrat angenommen. Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955). Diese hatte den Anschluss sämtlicher am Behandlungsprozess beteiligter Gesundheitsfachpersonen an das EPD zum Ziel und wird nun in einem nächsten Schritt im Stöckli behandelt. Mit dem im Juni 2019 verabschiedeten Bundesratsgeschäft zur «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG» (BRG 15.083) sollen zudem die Qualität der erbrachten Leistungen im Gesundheitsbereich verbessert, die Patientensicherheit nachhaltig erhöht und die Steigerung der Kosten in der OKP abgeschwächt werden.

In Sachen Spitäler standen 2019 die Kosten im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Unter anderem intendierte Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, gemeinwirtschaftliche Leistungen dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen (Mo. 16.3842). Denn durch eine Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen und der damit verbundenen Transparenz könne man nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch an Effizienz gewinnen, erklärte die Motionärin. 2018 hatte der Nationalrat dieser Vorlage zugestimmt, der Ständerat gab ihr in der Herbstsession 2019 allerdings einen Korb. Mit einem Selbstkostenanteil, der beim Aufsuchen der Spitalnotfallstation (und beim ambulanten Praxisbesuch) entrichtet werden soll, wollten sowohl Thomas Weibel (glp, ZH; Pa.Iv. 17.480) als auch Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 17.452) der Kostenentwicklung entgegenwirken, die Eigenverantwortung der Patientenschaft stärken und den Spitalnotfall entlasten. Die grosse Kammer gab in der Wintersession 2019 der parlamentarischen Initiative Weibel, nicht aber der Initiative Burgherr Folge. Des Weiteren nahm das Stöckli als Zweitrat eine Motion der SGK-NR bezüglich Referenztarifen für ausserkantonale Behandlungen an (Mo. 18.3388). Damit wollte die Kommission sicherstellen, dass die Kantone für Behandlungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Wohnkantons nicht weniger bezahlen würden als innerhalb. Bezüglich Ärzteschaft reichte Bea Heim (sp, SO; Mo. 18.3107) eine Motion zur Offenlegung der Honorare von Ärztinnen und Ärzten in einer leitenden Position ein. Transparenz sei notwendig, um falsche Anreize, unnötige Eingriffe und hohe Kosten für die OKP zu verhindern, so Heim. Die Motion wurde im März 2019 von der grossen Kammer gutgeheissen und an die kleine Kammer überwiesen.

Rund um das Pflegepersonal waren die Pflegeinitiative und der indirekte Gegenvorschlag ein wichtiges Thema. Gefordert wurden unter anderem die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachleuten und eine Kompetenzerweiterung im Bereich der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der OKP. In der Wintersession empfahl der Nationalrat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Initiative und gab dem von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit einigen kleinen Änderungen Folge. Anders als seine Kommission wollte er beispielsweise nicht, dass eine Vereinbarung zwischen Pflegefachpersonen und Krankenkasse für die Abrechnung der Pflegenden über die OKP generell nötig ist.

Im Frühling 2019 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes (BRG 18.081), die aufgrund zweier neuen EU-Verordnungen zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten nötig geworden war, damit die Schweizer Patientenschaft weiterhin von allen europäischen Produkten profitieren kann und die Hersteller keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Qualität und Behandlungssicherheit waren ebenfalls Gegenstand eines Postulates Stahl (svp, ZH; Po. 19.3382), das den Bundesrat dazu aufforderte, die Bedingungen zur Ermöglichung eines Versandhandels nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel zu überprüfen. Weiter stimmte der Nationalrat in der Sommersession einer Motion Humbel (cvp, AG; Mo. 19.3005) zur Kostenvermeidung bei der Umteilung von den Medikamenten der Kategorie C in die Kategorie B zu und überwies sie an den Ständerat. Antibiotika und ihre Resistenz wurden 2019 mittels zweier Vorstösse thematisiert. Zum einen sprach sich der Nationalrat als Erstrat für eine Motion Graf (gp, BL; Mo. 19.3861) aus, die den Bundesrat damit beauftragte, seine One-Health-Strategie mit der Erforschung von Antibiotikaresistenzen zu ergänzen, um so eine Vorgehensweise zur Bekämpfung ihrer Ursachen ausarbeiten zu können. Zum anderen reichte Claude Béglé (cvp, VD, Po. 19.3860) ein Postulat zur «Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel» ein, welches allerdings im Rat nicht auf Anklang stiess. Im Herbst 2019 beschäftigte sich das Stöckli mit einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 19.3743), mit der die Eliminierung von Hepatitis in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten integriert werden soll.

Auch über Tabakwaren wurde 2019 angeregt diskutiert. So befasste sich der Ständerat erneut mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, nachdem 2016 ein erster Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, Teenager, aber auch die Gesamtbevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. In den Medien war hingegen insbesondere das Thema «E-Zigaretten» zentral. Dieses fand auch seinen Weg ins Parlament; im Ständerat wurde über eine tiefere Besteuerung von elektronischen Zigaretten diskutiert (Mo. 19.3958 der SGK-SR). Vor dem Hintergrund der 2017 eingereichten Motionsserie zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis trat der Nationalrat im Dezember 2019 auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein (BRG 19.021). Neben E-Zigaretten berichteten die Medien auch ausführlich über die umstrittene Auswahl des Tabakkonzerns Philip Morris als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung 2020 in Dubai. Nachdem der Schweiz für diesen Entscheid viel Unverständnis entgegengebracht worden war und sich gar die WHO zu Wort gemeldet hatte, erklärte Aussenminister Ignazio Cassis Ende Juli, dass man die Partnerschaft nicht weiterführen werde.

Trotz grosser Aufmerksamkeit in den Medien – dieses Thema ist mitverantwotlich für den Peak des Gesundheitsthemas im Juli 2019 – kaum Eingang ins Parlament fand dieses Jahr die Frage der Sterbehilfe. Aufgegriffen wurde von den Zeitungen vor allem der Gerichtsprozess rund um Erika Preisig und den assistierten Suizid bei psychisch kranken Personen.

Die mediale Berichterstattung zu sportlichen Themen war im Juni 2019 besonders intensiv. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Monat nicht nur das Eidgenössische Turnfest in Aarau stattfand, sondern auch ein Formel-E-Rennen in Bern ausgetragen wurde, das bei der Bevölkerung auf Widerstand stiess und anlässlich dem eine Velo-Demonstration durchgeführt wurde. Zudem wurde die durch die Fussball-Weltmeisterschaft der Frauen ausgelöste Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Sportart ebenfalls von den Schweizer Medien aufgenommen.
Im Parlament wurden bezüglich Sport zwei Vorlagen zu Sportzentren respektive zu der Finanzierung ihres Betriebs diskutiert. So nahmen beide Räte eine Motion Engler (cvp, GR, Mo. 18.4150) an, welche beabsichtigte, dem Bund eine Mitfinanzierungsrolle beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen nationaler Bedeutung zukommen zu lassen. Im Dezember 2019 sagte die kleine Kammer Ja zu einem weiteren Postulat Engler (Po. 19.4044), das einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums forderte. Silva Semadeni (sp, GR), die in Vergangenheit eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage zur Bundesmilliarde für Sion 2026 schaffen wollte, reichte 2018 eine parlamentarische Initiative ein, um die Unterstützung Olympischer Spiele im Allgemeinen einem fakultativen Referendum zu unterstellen (Pa.Iv. 18.445). In einem ersten Schritt gab die WBK-NR diesem Geschäft im Juni 2019 Folge. Im Gebiet der Dopingpolitik überwies der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 19.3667) an den Ständerat, die die Prüfung der Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zum Gegenstand hatte.

Im Bereich Sozialhilfe interessierten sich die Medien insbesondere für die Höhe der Sozialhilfebeiträge, über die in verschiedenen Kantonen diskutiert wurde. Als erster Kanton stimmte Bern im Mai in einer Volksabstimmung über entsprechende Kürzungen ab. Hätte sich das Stimmvolk für die Revision des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, so hätte der neue Grundbetrag die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) deutlich unterschritten. Von Bedeutung war dieser Entscheid auch für die anderen Kantone, da man sich vor einem «Domino-Effekt» und «Sozialhilfe-Tourismus» fürchtete. Gemäss Einschätzungen des Tagesanzeigers von Anfang Oktober verlor die Forderung nach dem Nein in Bern in anderen Kantonen und Städten an Unterstützung.

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2019

In der Wintersession 2019 nahm sich der Nationalrat der Änderung des BetmG bezüglich Pilotversuche mit der Droge Cannabis an. Entgegen der Empfehlung seiner Kommission trat er mit 100 zu 85 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) auf die Gesetzesvorlage ein. Während sich die SP, die GLP, die Grünen, etwas mehr als die Hälfte der FDP-Liberalen-Fraktion sowie einige Vertreterinnen und Vertreter der Mitte-Fraktion für den Experimentierartikel aussprachen, stiess dieser bei der SVP sowie der Mehrheit der Mitte-Fraktion auf taube Ohren. Lorenz Hess (bdp, BE) erklärte bei der Eintretensdebatte für letztere, dass die Sorge um den Jugendschutz zur Haltung der Fraktionsmehrheit geführt habe. Ebenfalls auf den Jugendschutz ging Verena Herzog (svp, TG) als Kommissionssprecherin ein. Statt Experimente sollten mit den Geldern besser eine wirksame Drogenprävention für eine gesunde Jugend finanziert werden. Benjamin Roduit (cvp, VS) bat seine Ratskolleginnen und -kollegen zudem, nicht auf das Geschäft einzutreten, da es sich dabei um einen ersten Schritt zur Liberalisierung handle. Anders sah dies Regine Sauter (fdp, ZH). Ihrer Meinung nach versage das aktuell geltende Gesetz, wenn es darum gehe, den Cannabiskonsum zu verhindern. Der Zugang zur Droge sei zu einfach und es herrsche ein florierender Schwarzmarkt, fand auch Léonore Porchet (gp, VD). So sei es in einigen Schweizer Städten am Sonntagmorgen einfacher, Cannabis als Brot zu erhalten. Yvonne Feri (sp, AG) hob hervor, dass die Projekte lediglich darauf abzielten, die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe der Droge auf den Konsum, die Gesundheit und das Suchtverhalten zu eruieren. Es werde dadurch niemand zum Cannabiskonsum verleitet. In ähnlicher Manier argumentierte Gesundheitsminister Berset. Man stecke in einer Sackgasse, denn die gegenwärtige Repressionspolitik sei nicht effektiv. In der Schweiz sei fast ein Drittel der Bevölkerung bereits einmal mit Cannabis in Kontakt gekommen und mehr als 200'000 Personen konsumierten die Droge regelmässig, wobei kein Rückgang dieser Zahlen ersichtlich sei. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache sei es daher essentiell, auf systematische und wissenschaftliche Art festzustellen, ob andere Wege einen besseren Ansatz und wirksamere Ergebnisse ermöglichen würden.

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 19.021)
Dossier: Voraussetzungen für die Durchführung von Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe für Genusszwecke schaffen

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Michaël Buffat (svp, VD) im September 2019 eine einjährige Mindestfreiheitsstrafe für Personen, die mit schweren Drogen wie Kokain oder Heroin an öffentlich zugänglichen Orten Handel betreiben. Mitte November desselben Jahres befasste sich die RK-NR mit dem Geschäft. Während die Mehrheit (16 zu 8 Stimmen) der Ansicht war, dass Mindeststrafen keinen Beitrag zur Verringerung von Strassenkriminalität leisteten, und sich gegen Folgegeben aussprachen, befürwortete eine Minderheit aus SVP-Vertreterinnen und -Vertretern rund um Andrea Geissbühler (svp, BE) die parlamentarische Initiative.

Nulltoleranz für Dealerinnen und Dealer (Pa.Iv. 19.480)

Im Juli 2019 gab ein Entscheid des Bundesgerichts über den Besitz von Cannabis bei Jugendlichen zu reden. Es sprach einen 16-Jährigen aus Winterthur, der mit 1.4 Gramm Marihuana erwischt worden war, frei und hob damit einen Strafbefehl und einen Verweis der Jugendstrafanwaltschaft auf. Damit machte das Bundesgericht klar, dass von der 2012 vorgenommenen Änderung des BetmG, die es Erwachsenen erlaubt, 10 Gramm Cannabis straffrei auf sich zu tragen, und sie beim Konsumieren nur noch mit einer Ordnungsbusse statt mit einer Strafuntersuchung zu bestrafen, ersterer Teil auch für Teenager gelten soll. Dies obwohl der Bundesrat in der Medienmitteilung zum Inkrafttreten der Revision Folgendes geschrieben hatte: «Für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, gilt diese Gesetzesrevision nicht. Sie werden weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach der Jugendstrafprozessordnung beurteilt.» Der Konsum der Droge durch Minderjährige wird allerdings immer noch strafrechtlich verfolgt.
Nicht zufrieden mit dem Urteil zeigten sich Andrea Geissbühler (svp, BE) und Thomas de Courten (svp, BL). Das Gericht habe sich über den Willen des Parlaments hinweggesetzt, welches lediglich eine Lockerung für Volljährige beabsichtigte, so Geissbühler. Weiter warf sie dem Bundesgericht Naivität vor. De Courten liess verlauten, dass niemand im Besitz von Cannabis sei, «um es sich unter das Kopfkissen zu legen». Der SVP-Politiker und seine Parteikollegin beabsichtigen beide, politische Vorstösse zu lancieren, um das Gesetz zu verbessern. Da der Bundesrat einen Experimentierartikel zur Cannabisabgabe einführen wollte, war das BetmG zum Zeitpunkt des Urteils ohnehin in Revision. Die Oberjugendanwaltschaft Zürich, deren Urteil an das Bundesgericht weitergezogen worden war, bedauerte den Entscheid des Bundesgerichts, da man sich aus Sicht des Jugendschutzes einen anderen Ausgang erhofft habe.

Cannabiskonsum von Jugendlichen