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Anfang des Jahres wurde Peter Commarmot (AG) zum neuen Präsidenten der Freiheitspartei Schweiz (FPS) gewählt. Er löste Jürg Scherrer ab. Die Delegierten der FPS fassten an ihrer Versammlung im April in Reiden (LU) folgende Parolen: Ja zur Initiative „für Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zur SVP-Einbürgerungsinitiative, Nein zum Gesundheitsartikel. Jürg Scherrer, Gemeinderat der FP in Biel, trat nach 16 Jahren Amtszeit nicht mehr zu den Wahlen an. Die FP konnte seinen hauptamtlichen Sitz nicht halten, ihr verbleibt ein nebenamtlicher Sitz. Die FP Biel war gemeinsam mit der SVP zu den Wahlen angetreten, was zu einem Konflikt mit der kantonalbernischen FP führte. Die Freiheitspartei hat nur noch einen Sitz im Bernischen Grossen Rat und auf lokaler Ebene die Sitze in der Bieler Exekutive und Legislative. Die Partei lehnte im Herbst die Hanfliberalisierungsinitiative, das revidierte Betäubungsmittelgesetz, die Unverjährbarkeitsinitiative und die SGB-Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab. Sie befürwortete die Initiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts.

Peter Commarmot neuer Präsident der FP

Am 30. November stimmte das Volk über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes ab. Die Verankerung der Vier-Säulen-Drogenpolitik im Gesetz wurde vom Volk mit 68,1% gutgeheissen. Ähnlich wie bei der Hanf-Initiative war auch hier die Parolenkonstellation im Vorfeld sehr komplex und verlief nicht nach einem klassischen ideologischen Konfliktmuster. Die grossen Parteien mit Ausnahme der SVP unterstützten die Vorlage. Zu den Gegnern der Vorlage zählten auch die LP und die Rechtsaussenparteien. Im Gegensatz zu der Hanf-Initiative gab es hier weniger abweichende Kantonalparteien. Einzig bei der FDP gaben die Kantone Thurgau, Waadt und Neuenburg die Nein-Parole heraus. Die Befürworter der Vorlage argumentierten vor allem damit, dass sich die Vier-Säulen-Politik des Bundes bewährt habe. Die rechtskonservativen Gegner der Vorlage begründeten ihren Entscheid damit, dass mit einer Verankerung die Drogenpolitik „weiter liberalisiert“ und der Abstinenz zu wenig Bedeutung geschenkt werde .

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes wurde flächendeckend in allen Kantonen gutgeheissen. Die Ja-Mehrheiten lagen, mit Ausnahme des Kantons Waadt, überall bei über 60%. In acht Kantonen, darunter auch die vier städtisch geprägten Kantone Zürich, Basel-Stadt, Bern und Genf waren es sogar 70% und mehr, die sich für die Vorlage aussprachen. Für den Entscheid zum Betäubungsmittelgesetz waren gemäss Vox-Analyse die Wertehaltungen weniger wichtig als bei der Hanf-Initiative. Dafür spielte die Kenntnis der Vorlage eine entscheidende Rolle. Wer sich bei den entsprechenden Kontrollfragen sehr gut informiert zeigte, hiess die Gesetzesrevision zu fast 90% gut. Was die beiden Vorlagen ebenfalls unterschied, war der Anteil derjenigen, die nicht (mehr) imstande waren, ihren Entscheid zu begründen. Dieser war beim Betäubungsmittelgesetz deutlich höher als bei der Hanfinitiative .


Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,1%
Ja: 1 541 928 (68,1%)
Nein: 722 992 (31,9%)

Parolen:
– Ja: FDP (3*), CVP, SP, EVP, CSP, PdA, GP, GLP, BDP; SBV, SGB, Travail.Suisse.
– Nein: SVP, LP (1*), SD, EDU, FP, Lega; SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

4-Säulen-Konzept

Am 30. November stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 63,3% gegen die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Für einmal war die Parolenkonstellation im Vorfeld sehr komplex und entsprach nicht dem klassischen ideologischen Konfliktmuster. Die beiden grossen Parteien SP und FDP sowie die CSP, PdA, GP und GLP unterstützten die Initiative. Sie taten dies allerdings alles andere als geschlossen. Vor allem bei der FDP wichen etliche kantonale Sektionen von der Parole der Mutterpartei ab. Die Befürworter argumentierten vor allem damit, dass der Hanfkonsum in der Schweiz seit Jahren zunehme, was zeige, dass die bisherigen repressiven Massnahmen gescheitert seien. Mit einer Entkriminalisierung bestehe die Möglichkeit, dass der „Reiz des Verbotenen“ wegfalle. Uneinig waren sich die Befürworter und die Gegner der Initiative vor allem in der Frage, ob der Konsum von Cannabis schädlich sei oder nicht, da es keine eindeutigen Studien zu diesem Thema gibt, bzw. die Zusammenhänge zwischen Cannabis-Konsum und psychischen Erkrankungen nicht eindeutig geklärt sind. Zu den Gegnern der Initiative gehörten unter anderem die CVP, die SVP, die EVP, die LP und die kleinen Rechtsparteien. Auch das Lager der Gegner war sich nicht geschlossen einig. Insbesondere bei der CVP gab es vier kantonale Sektionen (ZH, SO, BS, BL), die eine Ja-Parole herausgegeben hatten. Die Gegner der Initiative argumentierten vor allem damit, dass die Annahme der Initiative ein „schlechtes Signal an die Jugend“ sende und die Quasi-Legalisierung zu einer Zunahme des Probierkonsums führe .

Die Ablehnung fiel mit knapp zwei Dritteln Nein-Stimmen klar aus und war auch in den Kantonen unbestritten. Gesamtschweizerisch fand die Hanf-Initiative in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit. Die Nein-Anteile lagen fast durchwegs zwischen 60 und 70%. In den Kantonen Wallis, Waadt und Neuenburg waren es mehr als 70% und in den städtischen Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Schaffhausen etwas weniger als 60%. Die unüblichen Koalitionskonfigurationen im Vorfeld der Abstimmung wie auch die hohe Zahl abweichender Parolen seitens der kantonalen Parteien führten gemäss der Vox-Analyse dazu, dass die Parteianhängerschaften nur mässig parteikonform abstimmten. Einen wichtigen Einfluss auf das Ergebnis der Hanf-Initiative übten die Wertehaltungen aus. Ein Nein-Entscheid ging mehrheitlich mit autoritären Wertevorstellungen einher, während die Annahme der Vorlage mit antiautoritären Gesellschaftskonzeptionen korrelierte .

Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,3%
Ja: 846 985 (36,7%) / Stände: 0
Nein: 1 457 900 (63,3%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: FDP (16*), SP (3*), CSP (1*), PdA, GP (1*), GLP (1*).
– Nein: CVP (4*), SVP, LP (1*), EVP, SD, EDU, FP, Lega, BDP (1*); SGV, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

„Hanfinitiative“

Hugo Fasel (FR), Nationalrat der Christlich-sozialen Partei (CSP), trat auf Ende des Jahres zurück. Sein Sitz wurde von Marie-Thérèse Weber-Gobet übernommen. Fasel war 17 Jahre im Nationalrat gesessen und hatte die Politik der CSP auf der nationalen Ebene geprägt. An ihrer Delegiertenversammlung im April fassten die Christlichsozialen folgende Parolen: Nein zur Einbürgerungsinitiative, zur Initiative „für Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zum Gesundheitsartikel. Im Oktober beschlossen die Delegierten der CSP die Ja-Parole zur SGB-Initiative für eine Flexibilisierung des Rentenalters, zur Hanfliberalisierungsinitiative und zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Abgelehnt wurden die Initiative für die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts und die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern.

Hugo Fasel (FR) tritt als Nationalrat zurück

An ihrer Delegiertenversammlung Anfang Oktober in Lenzburg (AG) befasste sich die SVP mit dem Zustand und der Zukunft der Schweizer Armee. Sie verabschiedete zwei Positionspapiere zur strategischen Lage der Schweiz und zum Armeeauftrag. In letzterem wurde gefordert, der Bundesrat solle der Armee auf Basis der bewaffneten Neutralität einen konkreten Auftrag erteilen. Es solle für die Armee verbindliche, überprüfbare Ziele geben. Die Delegierten beschlossen zudem mit 350 zu 15 Stimmen eine Statutenänderung, wonach Mitglieder der SVP, die eine Wahl in den Bundesrat annehmen, ohne von der Partei offiziell nominiert worden zu sein, automatisch ihre SVP-Mitgliedschaft verlieren. Die Mitgliedschaft von ausgeschlossenen Personen kann erneuert werden, wenn die SVP-Bundeshausfraktion und der Zentralvorstand dem je mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Die SVP-Delegierten beschlossen fast einstimmig die Nein-Parole zur Hanfliberalisierungsinitiative und zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Folgende Parolen waren bereits durch den Zentralvorstand beschlossen worden: Nein zur SGB-Initiative für eine Flexibilisierung des Rentenalters, Ja zur Initiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts und zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern.

SVP-Positionspapier zur Zukunft der Schweizer Armee

Am 6. September hielten die Liberalen in Bern ihre letzte eigene Delegiertenversammlung ab. Im Gegensatz zur FDP lehnten die Delegierten der LP die Hanfinitiative mit 30 zu 2 Stimmen ab. Auch die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes fand keine Zustimmung, sie wurde mit 20 zu 7 Stimmen verworfen. Unterstützung erhielt dagegen die Verbandsbeschwerdeinitiative der FDP. Die Delegierten sprachen sich weiter gegen die Unverjährbarkeitsinitiative und gegen die Initiative des SGB für eine Flexibilisierung des AHV-Alters aus.

LPS hält letzte eigene Delegiertenversammlung ab

An ihrer Delegiertenversammlung im August in Schaffhausen fasste die EVP die Parolen für die anstehenden eidgenössischen Abstimmungen. Die Hanfinitiative wurde deutlich abgelehnt. Dem revidierten Betäubungsmittelgesetz stimmten die Delegierten dagegen mit grossem Mehr zu. Die Unverjährbarkeitsinitiative wurde deutlich zur Ablehnung empfohlen, ebenso die Initiative zum Verbandsbeschwerderecht. Ein Ja gab es für die Initiative des SGB für ein flexibles Rentenalter und die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

EVP fasst Ja-Parole für flexibles Rentenalter

Im August feierte die Grüne Partei Schweiz an einer Jubiläumsversammlung in Biel (BE) ihr 25-jähriges Bestehen. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig eine Resolution gegen neue Atomkraftwerke in der Schweiz. Sie forderten zudem höhere Fördergelder für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Initiative „Für ein flexibles Rentenalter“ des SGB erhielt mit 136 zu 1 Stimme bei 19 Enthaltungen die Unterstützung der Grünen. Befürwortet wurden auch die Hanfinitiative und das revidierte Betäubungsmittelgesetz, während die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern abgelehnt wurde. Die Grünen sprachen sich auch einstimmig gegen die Initiative zum Verbandsbeschwerderecht aus.

Grüne feiern ihr 25-jähriges Bestehen

An ihrer Delegiertenversammlung im August in Schaffhausen lehnte die EDU die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU ab. Sie unterstützte die Referenden gegen die Personenfreizügigkeit, gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz und gegen die Einführung biometrischer Pässe. Zur Hanfinitiative und zum revidierten Betäubungsmittelgesetz wurde einstimmig die Nein-Parole ausgegeben. Die Delegierten diskutierten zudem die parteiinternen Strukturen. Die Partei strebt eine Reorganisation der Geschäftsleitung an. Christian Waber kündigte an, das Nationalratsmandat bald abzugeben und dafür in Zukunft mehr Zeit für die Arbeit im Parteisekretariat aufzuwenden.

EDU stimmt gegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz

Auch wenn Veranstaltungen wie beispielsweise das „Botellón“ (öffentliches Massenbesäufnis), welches 2008 zum ersten Mal auch in der Schweiz durchgeführt wurde, ein anderes Bild zeichnen, scheint der Trend der vergangenen Jahre, dass immer mehr Schweizer Jugendliche immer häufiger zu Alkohol, Zigaretten und Cannabis greifen, vorerst gestoppt. Dies ist das Resultat einer Studie der Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme. Die Zahl der Rauschtrinker sei aber immer noch bedenklich hoch. Der Konsum nahm zwar im Vergleich zum Jahre 2003 ab, lag aber immer noch deutlich höher als in den 80er und 90er Jahren.

Studie der Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme

An ihrer Delegiertenversammlung Ende Juni in Freiburg diskutierte die SP über die Bildungs- und Familienpolitik. Die gesamtschweizerische Harmonisierung des Bildungswesens durch das Konkordat Harmos wurde positiv beurteilt. Die Delegierten verabschiedeten ein Thesenpapier zur Bildung, in dem unter anderem die flächendeckende Einführung von Gratis-Tagesschulen gefordert wurde. Keine Chance hatte ein Antrag von Chantal Galladé (ZH), die freie Schulwahl nicht abzulehnen. Galladé hatte argumentiert, bereits heute könnten reiche Familien faktisch durch Umzug die Schule wählen. Mit der freien Schulwahl würde daher die Chancengleichheit erhöht. Gegner der freien Schulwahl argumentierten insbesondere mit den hohen Kosten, die diese verursachen würde. Bezüglich der Finanzierung von Kinderkrippen fiel das Fazit der Delegierten anders aus als noch im März 2007, als entschieden worden war, das Modell der Betreuungsgutschriften weiterzuverfolgen. Nun wurde dieses zur Überarbeitung an die Parteileitung zurückgewiesen. Zurzeit kommen nur Personen mit tiefem Einkommen über subventionierte Krippenplätze in den Genuss staatlicher Unterstützung. Betreuungsgutscheine könnten auch Familien der Mittelschicht entlasten. Vor allem Delegierte aus der Romandie kritisierten jedoch dieses Modell. Die SP-Delegierten fassten folgende Abstimmungsparolen: Ja zur Volksinitiative „für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“, Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz und Nein zur Volksinitiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts.

Bildungs- und Familienpolitik

Auch zur Volksinitiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts gab es Diskussionen innerhalb der Partei. Da der Bundesrat den Abstimmungstermin für die Vorlage festsetzen musste, blieb nur noch wenig Zeit für einen möglichen Rückzug. Während einige Parteiexponenten einen solchen für angebracht hielten, da das Parlament bereits einige Schritte im Sinne der Initiative gemacht hatte, wollte das Initiativkomitee um die Zürcher Nationalrätin Doris Fiala an der Initiative festhalten und tat dies auch, nachdem Präsident Pelli, wie von den Initianten verlangt, der Initiative seine Unterstützung zusicherte. Das Projekt blieb jedoch umstritten und wurde insbesondere von ökologisch orientierten Freisinnigen abgelehnt. An der Delegiertenversammlung vom 28. Juni in Solothurn wurde nach einer emotionalen Diskussion für die Initiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts mit 142 zu 57 Stimmen bei 17 Enthaltungen die Ja-Parole beschlossen. Die Befürworter argumentierten, das Umweltrecht müsse von den Behörden durchgesetzt werden, nicht von den Verbänden. Die Gegner wollten nicht alle Umweltverbände abstrafen. Pelli äusserte sich, dass die Initiative eine Chance für die FDP darstelle, zu zeigen, dass man für einen einfacheren Staat mit weniger Bürokratie sei. Er plädierte auch dafür, dass sich Unentschlossene „für die FDP“ entscheiden sollten. Überraschend fiel das Ergebnis bei der Parolenfassung zur Hanfinitiative aus: Die Delegierten befürworteten die Vorlage knapp mit 86 zu 83 Stimmen. Dieses Ergebnis stiess in der Folge auf Widerstand, insbesondere von FDP-Vertretern aus der Romandie. Für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes wurde deutlich die Ja-Parole beschlossen. Fulvio Pelli wandte sich in seiner Rede gegen die Idee einer „Koalition der Mitte“, die CVP-Präsident Christophe Darbellay in der Presse lanciert hatte. Die FDP, so Pelli, sei rechts der Mitte positioniert.

Les élections fédérales n'ont pas seulement contribué à confirmer le partage des forces jusqu'alors au pouvoir; elles ont encore manifesté la fermentation actuelle des esprits

Die im Jahr 2006 eingereichte Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ („Hanfinitiative“) war im Vorjahr von Bundesrat und Nationalrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im Ständerat sah die Situation etwas anders aus. Die Kommission wies zunächst darauf hin, dass sich der Rat bereits 2001 für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen hatte, man war damals jedoch am Widerstand des Nationalrates gescheitert. Die Kommissionsmehrheit lehnte die aktuelle Hanf-Initiative zwar ab, weil eine Verharmlosung des Hanfkonsums und ein falsches Signal für die Suchtbekämpfung befürchtet wurde. Die Kommission wollte jedoch eine parlamentarische Initiative im Sinne eines Gegenvorschlages ausarbeiten, welche den straffreien Cannabiskonsum für Erwachsene erlauben würde. Wiederum kam ihr aber der Nationalrat in die Quere, dessen Kommission die notwendige Zustimmung für eine solche Initiative verweigerte. Dies sorgte für einigen Ärger im Ständerat, welcher dem Nationalrat unter anderem eine "eklatante Arbeitsverweigerung" vorwarf. Vertreter aller Parteien zeigten in der Ständeratsdebatte Verständnis für das Volksbegehren. Dennoch empfahl der Ständerat mit 18 zu 16 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative.

„Hanfinitiative“

In der Differenzbereinigung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes sorgte im Nationalrat die Formulierung des Zweckartikels erneut für Diskussionen. Als Entgegenkommen an den Nationalrat hatte die kleine Kammer deren einleitende Formulierung, wonach das Hauptziel der Drogenpolitik die Förderung der Abstinenz ist, übernommen. Gleichzeitig fügte sie aber den relativierenden Begriff „namentlich“ ein. Gegen einigen Widerstand folgte die grosse Kammer diesem Vorschlag. Beim Artikel zur Forschungsförderung schloss sich der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat an und formulierte einen nicht abschliessenden Katalog der Forschungsinhalte. Bei der Liste der verbotenen Betäubungsmittel beschloss der Nationalrat diese zu belassen und Cannabis und Heroin weiterhin drinnen zu lassen. Dies allerdings mit einer Ausnahmeregelung, nach der es trotzdem möglich sein soll, die in der Liste enthaltenen Substanzen für medizinische Anwendungen zu nutzen.

Der Ständerat schloss sich daraufhin den Beschlüssen des Nationalrates an und nahm das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an. Im Nationalrat erklärte die SVP-Fraktion die Ablehnung des Gesetzesentwurfs und drohte ebenso wie die EDU mit der Ergreifung des Referendums. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz mit 114 zu 68 Stimmen an. Kurz darauf machten die beiden Parteien ihre Drohung wahr und reichten das Referendum ein

4-Säulen-Konzept

Die Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression wird dauerhaft im Recht verankert. Der Ständerat stimmte dieser von der SGK des Nationalrates ausgearbeiteten Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu, welche den Bereich Cannabis-Konsum bewusst ausklammert, da wegen dieser Frage 2004 eine umfassende Revision an der Opposition im Nationalrat gescheitert war. Um nicht das Geschäft erneut zu gefährden, zog Fetz (sp, BS) ihren Antrag zurück, das „Kiffen“ ab 18 Jahren für straffrei zu erklären. Als Entgegenkommen an die grosse Kammer übernahm der Ständerat deren einleitende Formulierung, wonach das Hauptziel der Drogenpolitik die Förderung der Abstinenz ist, fügte aber den relativierenden Begriff „namentlich“ ein. Er präzisierte zudem die Nationalratsbeschlüsse dahingehend, dass in der Medizin Drogen als Schmerzmittel verwendet werden dürfen. Ebenso strich er diskussionslos Heroin aus der Liste der verbotenen Substanzen; da die heroingestützte Behandlung in der Vier-Säulen-Therapie ausdrücklich vorgesehen sei, wäre ein grundsätzliches Verbot der Anwendung dieser Substanz widersinnig. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet.

4-Säulen-Konzept

2006 war die Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ („Hanfinitiative“) mit knapp 106'000 Unterschriften eingereicht und vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im Nationalrat sprach sich die zuständige Kommission ebenfalls für Ablehnung aus, allerdings mit einer etwas anderen Argumentation. Mit der von der Initiative geforderten Strafbefreiung banalisiere man den Cannabiskonsum und gebe den Jugendlichen ein völlig falsches Zeichen. Unterstützt wurde die Kommission von der SVP, der CVP und einer Mehrheit der FDP. Sie machten geltend, ein Verbot von Cannabis stärke den Eltern und Lehrern den Rücken und unterstütze sie in ihrer Erziehungsarbeit. Zudem wurde auf mögliche Gesundheitsschädigungen durch Cannabis aufgrund des in letzter Zeit gestiegenen THC-Gehalts hingewiesen. Auf Seite der Befürworter der Initiative (SP, Grüne und eine Minderheit der FDP) wurde angeführt, die heutige Verbotspolitik habe eklatant versagt. Erst eine Strafbefreiung des Cannabiskonsums in Verbindung mit klaren Regeln für Anbau und Handel würden einen wirksamen Jugendschutz ermöglichen; die Initiative erlaube es, Repression, Selbstverantwortung und staatliche Steuerung aufeinander abzustimmen. Bundesrat Couchepin erläuterte erneut die Haltung der Regierung. Die Cannabis-Problematik müsse wie der übrige Betäubungsmittelbereich auf Gesetzesstufe und nicht in der Verfassung geregelt werden. Die Initiative sei zudem sehr vage formuliert und könnte je nach konkreter gesetzlicher Ausgestaltung, namentlich durch eine vollständige Legalisierung von Cannabis, zu Problemen mit internationalen Abkommen führen, deren Kündigung nicht in Frage komme. Nach sehr ausführlicher Debatte beschloss der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

„Hanfinitiative“

Die Teilnehmer der diesjährigen Jugendsession, die sich, in anderer Zusammensetzung, mehrfach für die Entkriminalisierung des Hanfkonsums eingesetzt hatten, sprachen sich nun erstmals dagegen aus. Eine Mehrheit der rund 50 Teilnehmenden gab ihrer Befürchtung Ausdruck, dass eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben und die Jugendlichen eventuell verleiten könnte, auch härtere Drogen zu konsumieren; zudem seien die Auswirkungen von Cannabis nicht restlos geklärt.

Jugendsession

Die 11- bis 15-jährigen Jugendlichen in der Schweiz trinken und rauchen heute weniger als noch vor vier Jahren. Auch der Aufwärtstrend beim Kiffen wurde gestoppt. Dies ergab die 2006 durchgeführte Schülerstudie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Die Befragung von 9800 Jugendlichen zeigte, dass rund ein Viertel der 15-jährigen Knaben und 17% der Mädchen mindestens einmal wöchentlich Alkohol konsumieren. Dies bedeutet einen massiven Rückgang im Vergleich zur Umfrage vor vier Jahren, als noch ein Drittel der Knaben und 21% der Mädchen dieser Altersgruppe wöchentlich Alkohol zu sich nahmen. Auch beim „blauen Dunst“ ist die Entwicklung laut SFA erfreulich. So rauchten im Berichtsjahr rund 15% der 15-jährigen Knaben mindestens wöchentlich und 10% täglich. Vier Jahre zuvor hatten noch über 23% wöchentlich und über 16% täglich zur Zigarette gegriffen. Bei den Mädchen sank das wöchentliche Rauchen von gut 23% auf knapp 15%, das tägliche von knapp 16% auf noch 10%. Beim Cannabis-Konsum konnte laut SFA der Aufwärtstrend gestoppt werden: Im Jahr 2006 gaben 34% der 15-jährigen Knaben und 27% der gleichaltrigen Mädchen an, schon einmal Cannabis ausprobiert zu haben. 2002 waren es 46% der Knaben und 37% der Mädchen gewesen. Laut SFA liegen die aktuellen Cannabis-Konsumraten wieder etwa auf der Höhe von 1998, womit der seit 1986 stetig steigende Konsumtrend gestoppt sei. Die Gründe für den Konsumrückgang sind laut SFA vielfältig und je nach Substanz unterschiedlich. Beim Rauchen wirke die verstärkte Sensibilisierung durch Präventionskampagnen und die breite Debatte zum Passivrauchen. Auch das Rauschtrinken der Jugendlichen sei in Öffentlichkeit, Medien und Politik stark thematisiert worden. Beim Cannabis schliesslich habe nach jahrelanger Banalisierung die Diskussion über die Gefahren wieder eingesetzt.

Massiver Rückgang des Drogenkonsums bei Jugendlichen
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Nach dem Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2004 in der grossen Kammer hatte die SGK des Nationalrates 2005 beschlossen, die unbestrittenen Elemente der Revision, insbesondere das 4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Im Mai legte die Kommission ihre Vorschläge für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes vor. Der Bundesrat war damit weitgehend einverstanden

Bereits in der Eintretensdebatte wurde in erster Linie die heroingestützte Behandlung Schwerstsüchtiger ins Zentrum gerückt. Um die Behandlung des brisanten Geschäfts zu verzögern, reichte Ruey (lp, VD) einen Rückweisungsantrag an die Kommission ein. Er erklärte, die Heroinabgabe müsse vertieft untersucht werden, bevor man den auf Ende 2009 befristeten Bundesbeschluss in ordentliches Recht überführe. Support erhielt er von Bortoluzzi (svp, ZH), der die entsprechenden Untersuchungen des BAG als zu wenig neutral einstufte. Bundesrat Couchepin widersprach und wies auf zahlreiche Studien hin, welche die Wirksamkeit der Heroinabgabe belegen (weniger Drogentote, gesündere Konsumenten, geringere Beschaffungskriminalität). Rueys Antrag wurde deutlich mit 61 zu 11 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung meldeten sich die Befürworter einer strengen Abstinenzpolitik erneut wortreich: Die Heroinabgabe habe nichts mit Menschenliebe zu tun (Freysinger, svp, VS), sei sogar menschenverachtend (Waber, edu, BE). Dem hielten die Befürworter gegenüber, sie rette Menschenleben (Gutzwiller, fdp, ZH) und sei mittlerweile auch von der WHO als Therapiemöglichkeit für Schwerstsüchtige anerkannt (Ménetrey-Savary, gp, VD). Die medizinisch indizierte Heroinabgabe passierte schliesslich mit 111 zu 73 Stimmen, die gesamte Revision mit 106 zu 65. Nicht durchsetzen konnte sich der Bundesrat mit seinem Wunsch, Heroin aus der Liste der verbotenen Stoffe in jene der verschreibbaren Betäubungsmittel umzuklassieren. Couchepin plädierte vergeblich, dabei handle es sich um eine reine Frage der Logik. Um nicht noch einmal die gesamte Vorlage zu gefährden, wurde dieser Antrag mit 106 zu 70 Stimmen mit dem Argument verworfen, dies könne auch auf Verordnungsstufe geschehen. Im Fall einer Zustimmung durch den Ständerat drohte die EVP/EDU-Fraktion bereits mit einem Referendum, dem sich wohl auch Teile der SVP anschliessen dürften; damit könnte das Stimmvolk zum zweiten Mal nach 1999 über die heroingestützte Therapie befinden.

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) (Mo. 04.3376) ab, welche eine deutliche Verschärfung der 4-Säulen-Politik des Bundes sowie ein klar verankertes Verbot des Cannabiskonsums verlangte; das relativ knappe Stimmenverhältnis (90:80) zeigte aber die nach wie vor bestehende Gespaltenheit der grossen Kammer

4-Säulen-Konzept

Mit 105'994 gültigen Unterschriften kam die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» („Hanfinitiative“) zustande. Sie verlangt, dass der Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Der Bund soll Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr erlassen und dabei durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen bleiben verboten. Obschon die Initiative Forderungen enthält, die in wesentlichen Teilen der bisherigen Stossrichtung des Bundesrates in der Cannabisfrage entsprechen, empfahl der Bundesrat dem Parlament Ende Jahr die Ablehnung der Initiative. Er betonte, diese negative Stellungnahme bedeute keine Haltungsänderung. Da die SGK des Nationalrates aber entschieden habe, dem Parlament einen Vorschlag zur Hanffrage zu unterbreiten, wolle er diesem nicht vorgreifen. Zudem sollte die Cannabisproblematik seiner Meinung nach im Rahmen der restlichen Suchtpolitik und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden.

„Hanfinitiative“

In der Märzsession stimmte auch der Ständerat der Ratifizierung der sehr restriktiv formulierten UNO-Konvention von 1989 zu, und zwar diskussionslos und einstimmig. Sie übernahm dabei den bereits vom Nationalrat beschlossenen Vorbehalt, wonach die Schweiz Anbau, Erwerb und Besitz von Drogen zum Eigenkonsum für straffrei erklären kann.

UNO-Konvention von 1989

Mit dem neuen Strassenverkehrsgesetz wurde per Anfang Jahr eine Drogenpolitik der Nulltoleranz im Bereich des Cannabis-Konsums in die Praxis umgesetzt. Ob dabei der Drogenkonsum im konkreten Fall die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, ist nicht entscheidend. In der Verordnung zum Gesetz wurde der Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC mit 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut festgeschrieben; gemäss neueren Studien aus Deutschland entsprechen aber erst 4 bis 5 Mikrogramm THC dem heutigen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille. Fachleute erklärten, dass damit „Kiffer“ diskriminiert werden, da auch bei der Bestrafung eine Ungleichbehandlung besteht: wer nachweislich mehr als 1,5 Mikrogramm THC im Blut hat, macht sich eines Vergehens schuldig, das mit Busse oder Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft wird; der mit 0,5 bis 0,8 Promille alkoholisierte Verkehrsteilnehmer riskiert dagegen nur eine Busse.

Nulltoleranz bei Cannabiskonsum am Steuer

Die SGK-NR beschloss, die unbestrittenen Elemente der 2004 in der grossen Kammer gescheiterten Revision des Betäubungsmittelgesetzes, insbesondere das 4-Säulen-Konzept (Prävention inklusive Jugendschutz, Therapie, Schadensverminderung – beispielsweise durch die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe – und Repression) mit einer parlamentarischen Initiative wieder aufzunehmen. Separat angehen will die Kommission die Frage des Cannabiskonsums. Die Schwesterkommission des Ständerates, welcher die Drogenpolitik immer offener angegangen war, signalisierte Unterstützung.

4-Säulen-Konzept

Noch schärfer formuliert als die Vereinbarung von 1970 ist die UNO-Konvention von 1989, welche die Schweiz unterschrieben aber bisher nicht ratifiziert hatte, da vorerst grundlegende drogenpolitische Weichenstellungen (Volksabstimmungen, allfällige BetMG-Revision) abgewartet wurden. Sie verbietet explizit Anbau, Erwerb und Besitz von Drogen. Als Vorbedingung für den Beitritt zum Schengener Abkommen, welches auf diese UNO-Konvention verweist, drängte der Bundesrat nun auf eine Ratifizierung, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Schweiz Anbau, Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum straffrei erklären kann. Der Nationalrat wies einen Antrag aus den Reihen der SVP, welche der Konvention vorbehaltlos zustimmen wollte, mit 90 zu 70 Stimmen zurück. Das Übereinkommen wurde klar angenommen.

UNO-Konvention von 1989