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Laut einem vom BAG in Auftrag gegebenen Expertenbericht ist die schweizerische Suchtpolitik inkohärent und zu wenig wirksam. Die Aufteilung in legale und illegale Substanzen sowie die starke Fokussierung auf die illegalen Drogen gegenüber den volkswirtschaftlich um ein Vielfaches schädlicheren legalen Substanzen Alkohol und Tabak sei aus fachlicher Hinsicht nicht gerechtfertigt. Auch die Ausblendung von weiteren Suchtformen wie Fett- oder Spielsucht trage zu einer nicht zusammenhängenden Sachpolitik bei. Das Bundesgericht bekräftigte indessen erstmals die Auffassung, dass Fahren unter Cannabis-Einfluss dem Fahren in angetrunkenem Zustand gleichzusetzen ist. (Vgl. dazu auch hier)

Suchtpolitik inkohärent

Einmal mehr sprach sich die EDU gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen die Entkriminalisierung des Drogenkonsums aus. Falls sie mit ihrer Haltung nicht durchdringe, werde sie das Referendum ergreifen.

gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren

Aufgrund von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden in der Schweiz jährlich rund 45'000 Personen verzeigt, ein Fünftel wegen Drogenhandels, vier Fünftel wegen des Konsums, zwei Drittel von letzteren wegen Cannabis. Das zeigte eine Anfang Jahr publizierte Mehrjahresstudie des Bundesamtes für Statistik. Danach hat sich die Zahl der Verzeigungen in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts von 20'000 auf über 40'000 verdoppelt; seit fünf Jahren liegt sie relativ stabil bei 45'000. Während polizeiliche Verzeigungen wegen des Konsums von Cannabis stark zugenommen haben, vor allem bei Minderjährigen, ist die Zahl der Strafverfolgungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel seit Mitte der 90er Jahre rückläufig.

Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Gemäss einer Untersuchung des Bundesamtes für Statistik nahm in den neunziger Jahren der Konsum von Cannabis markant zu. Die Zahl der polizeilichen Verzeigungen stieg von 12 000 im Jahr 1990 auf 30'000 Fälle im Jahr 2001, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung um 8% entspricht. Die Zahl der verzeigten Minderjährigen verfünffachte sich in diesem Zeitraum von 1250 auf 6150, was das BFS zu der Aussage bewog, Cannabis sei heute die Modedroge der Jugendlichen. Im Gegensatz dazu scheint der Handel und Konsum von anderen illegalen Drogen rückläufig zu sein. So sank die Zahl von Verzeigungen wegen Handels oder Konsums von Heroin von 27'000 (1993) auf 12'000 (2001). Bei Kokain und Crack wurde der Höchststand 1998/99 erreicht (14'000 Fälle), bei anderen Substanzen wie Ecstasy oder Halluzinogenen erreichte man den Spitzenwert von 5000 Fällen im Jahr 1996. Je nach Regionen oder Kantonen scheinen die Verzeigungsraten höchst unterschiedlich zu sein. Insbesondere Kantone mit urbanen Zentren weisen höhere Raten auf als ländliche Gegenden. Durchschnittlich lag die Verzeigungsrate in den Jahren 1999 bis 2001 bei sechs Fällen pro 1000 Einwohner. Die Untersuchung machte auch deutlich, dass eine strafrechtliche Verurteilung kaum Auswirkungen auf das Konsumverhalten hat. So kommen 57% der Verurteilten innerhalb von zehn Jahren erneut mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt, die Hälfte von ihnen sogar innerhalb von zwei Jahren nach einer Verurteilung.

Cannabis

La nouvelle ordonnance sur la circulation routière a été mise en consultation. Elle fixe les moyens mis à disposition pour calculer l’alcoolémie et pose des règles plus précises s’agissant de détecter les personnes sous l’influence d’une drogue. Concernant la consommation de substances comme l’héroïne, la morphine, la cocaïne, les amphétamines et le cannabis, la présence dans le sang suffira pour attester l’incapacité de conduire. Pour les autres stupéfiants et les médicaments, le constat de police, les observations du médecin ainsi que les résultats de laboratoire des analyses chimiques et toxicologiques seront nécessaires. Ce projet de tolérance zéro pour les drogues a rencontré l’approbation générale. L’OFROU a informé que l’abaissement du taux d’alcool limite au volant de 0,8 à 0,5‰ entrera en vigueur en janvier 2005 seulement, et non en 2004 comme prévu initialement. Les différents corps de police avaient besoin d’encore un peu de temps pour se familiariser avec les nouveaux appareils de mesure.

Verordnung zu Drogen im Strassenverkehr (2003)

Der Nationalrat tat sich sichtlich schwer mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche der Ständerat bereits Ende 2001 verabschiedet hatte. Ziel der Gesetzesänderung war die definitive gesetzliche Verankerung des Vier-Säulen-Modells mit der kontrollierten Heroinabgabe sowie die Einführung der Straffreiheit für den Konsum von Cannabis und eine Aufhebung der Strafverfolgungspflicht bei Anbau und Handel sowie deren staatliche Regulierung. In der vorberatenden Kommission waren diese beiden Stossrichtungen nicht bestritten; die Kommission ging noch einen Schritt weiter als der Ständerat und setzte die Alterslimite für den straffreien Cannabis-Konsum wieder auf 16 Jahre herab, wie dies auch der Bundesrat vorgeschlagen hatte; die kleine Kammer hatte sich für 18 Jahre ausgesprochen. Überraschend beschloss die Kommission mit 12 zu drei Stimmen eine vorher nie zur Diskussion gestandene Lenkungsabgabe auf Cannabis. Je nach Stärke des THC-Gehalts sollte eine Steuer zwischen acht und 15 Franken erhoben werden. Die Abgabe sollte schätzungsweise rund 300 Mio Fr. einbringen und je zur Hälfte der AHV und der Suchtprävention zugute kommen. Anbau, Produktion und Handel sollten gemäss der Mehrheit der Kommission zwar reglementiert, dafür aber toleriert werden. Im Gegensatz zum Ständerat entschied sich die Kommission auch beim Konsum von harten Drogen für das Opportunitätsprinzip, so wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Demnach sollte der Konsum harter Drogen zwar verboten, aber nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Ursprünglich für die Maisession vorgesehen, wurde die Beratung der Vorlage im Plenum mit dem offiziellen Motiv des Zeitmangels auf die Junisession verschoben und dann noch einmal auf die Septembersession. Die sichtbare Unlust des Nationalrats, das heisse Eisen anzufassen, erklärten Beobachter mit den bevorstehenden eidgenössischen Wahlen. Insbesondere FDP- und CVP-Vertreter aus der Westschweiz und den ländlichen Gebieten der Deutschschweiz hätten gerne zur Wahrung ihrer Wahlchancen bis nach den Wahlen Gras über die ganze Angelegenheit wachsen lassen.

Zu Beginn der Eintretensdebatte lagen dem Plenum nicht weniger als sechs Nichteintretensanträge von vehementen Gegners jeglicher Liberalisierung vor (Fraktionen der LP und der SVP; Schenk, svp, BE; Waber, edu, BE; Guisan, fdp, VD; Maitre, cvp, GE), ein Rückweisungsantrag (Neirynck, cvp, VD) an die Kommission sowie zwei Rückweisungsanträge (Studer, evp, AG; Wasserfallen, fdp, BE) an den Bundesrat. Von Befürworterseite hatte nur Leuthard (cvp, AG), um eine nüchternere Beurteilung der Vorlage nach den Wahlen zu ermöglichen, einen Antrag deponiert, und zwar auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, noch offene Fragen (Opportunitätsprinzip, Lenkungsabgabe, Prävention und Jugendschutz) zu klären. In der eigentlichen Eintretensdebatte geisselte Ruey (lp, VD), dass auf Abstinenz verzichtet werde und erklärte, die Jugend brauche Autorität. Waber warnte in biblischer Sprache vor einer Politik der Verführung, welche die Jugend in den „Drogensumpf“ stürze und dem „Bösen“ ausliefere.

Die Befürworter hingegen erinnerten an die Nutzlosigkeit der seit 1975 praktizierten Repressionspolitik. Diese führe bei Justiz und Polizei zu einer Ressourcenverschleuderung und schaffe als Folge der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Strafverfolgungspraxis Rechtsungleichheit. Zudem sei es schwierig, wirkungsvolle Präventionsarbeit zu leisten, solange der Hanfkonsum strafbar ist, sich also die Konsumenten verstecken müssen. Mit der Entkriminalisierung des Konsums und der Regulierung von Anbau und Handel lasse sich die Szene aus dem Dunstkreis der organisierten Kriminalität lösen. Bundespräsident Couchepin sprach sich in einer engagierten Rede, seiner ersten zu diesem Thema, ebenfalls für die Revision aus. Er bekannte sich zu einer in den letzten Jahren gewonnenen liberalen Haltung und bat die Gegner, es ihm gleichzutun. Auch er wolle unbedingt, dass weniger Drogen konsumiert werden, aber er halte es für falsch, Staat, Justiz und Polizei mit der Lösung des Problems zu betrauen. Vielmehr gelte es, ein Gesetz zu schaffen, das der Realität Rechnung trage. Er empfahl seinen „compatriotes romands“, das Thema weniger emotional zu behandeln und sich ein Beispiel am Deutschschweizer Pragmatismus zu nehmen, der sich mehr ans Konkrete halte, statt grosse Prinzipien zu verkünden. Aber der eloquente Aufruf Couchepins fruchtete nichts. Nach einer insgesamt gehässigen Debatte beschloss der Nationalrat mit 96 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Für Nichteintreten sprach sich (mit Ausnahme von Gadient, GR) die geschlossene SVP-Fraktion aus, ebenso LP, EDU und EVP (ausser dem parteilosen Wiederkehr, ZH), 26 von 35 CVP-Abgeordneten sowie eine starke Minderheit der FDP. Der drogenpolitische „Röstigraben“ spielte einmal mehr stark: die Mehrheit der Neinstimmen aus FDP und CVP stammten aus der Romandie, ebenfalls die zwei Enthaltungen der SP. Mit diesem Entscheid war die brisante Frage der Entkriminalisierung von Cannabis rechtzeitig vor den Wahlen auf Eis gelegt.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Der Kanton Tessin wandelte sich innert Jahresfrist vom freizügigsten Kanton in Fragen Cannabis-Konsum zum repressivsten Landesteil. In zahlreichen Razzien wurden sämtliche Indoor-Plantagen und Hanfläden dicht gemacht und gegen deren Betreiber Anklage erhoben. Das kompromisslose Vorgehen der Tessiner Behörden gegen Hanfanbauer und Ladenbesitzer soll in der ganzen Schweiz Schule machen. Im Mai einigten sich Staatsanwälte, Richter und Polizisten aus zehn Schweizer Kantonen (AG, BS, BE, FR, GR, SZ, TI, VD, VS und ZH) anlässlich einer Tagung in Bellinzona auf eine gemeinsame Nulltoleranzstrategie bei Anbau und Handel.

Nulltoleranzstrategie

Unter dem Druck der Realität schien die traditionell repressive Westschweizer Hardliner-Front im Umgang mit den Konsumentinnen und Konsumenten von harten Drogen zu bröckeln. Nach Genf (2001) bekundete auch die Stadt Lausanne ihre Absicht, ein so genanntes Fixerstübli einzurichten, wollte jedoch nicht ohne Zustimmung des Kantons vorgehen. Aber sowohl der Waadtländer Staats- wie der Kantonsrat verweigerten ihre Zustimmung.

Lausanne

Der geltende Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin an schwer Drogenkranke ist bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), längstens aber bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Wegen der Verzögerungen bei den Beratungen im Nationalrat erschien es immer wahrscheinlicher, dass das revidierte BetmG am 1. Januar 2005 noch nicht in Kraft sein wird und ab diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Basis mehr für diese Therapieform besteht. In diesem Fall müssten die Behandlungszentren geschlossen werden und die Patientinnen und Patienten ihre Therapie, die ihnen die Führung eines möglichst normalen Lebens erlaubt, abrupt abbrechen. Um dies zu verhindern, hatte der Bundesrat dem Parlament im Vorjahr beantragt, den Bundesbeschluss um fünf Jahre, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten des revidierten BetmG zu verlängern. Mit Unterstützung einer Mehrheit der SVP-Fraktion bekämpfte Waber (edu, BE) die Verlängerung mit der Behauptung, es sei noch kein einziger Abhängiger durch das Programm vom Heroin weggekommen. Die Vertreter von CVP, FDP und SP wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um eine Verlängerung und nicht um eine Veränderung handle, weshalb hier nicht der Ort sei, um eine Grundsatzdebatte zur Drogenpolitik zu führen. Ziel der Heroinprogramme sei nie allgemeine Abstinenz gewesen, sondern vielmehr die Möglichkeiten für die Abhängigen, trotz ihrer Heroinsucht ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Die Verlängerung wurde schliesslich mit 110 zu 42 Stimmen angenommen. Der Ständerat stimmte diskussionslos und einstimmig zu.

ärztliche Verschreibung von Heroin

Seit 1986 untersucht die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) alle vier Jahre die Trends im Konsum von psychoaktiven Substanzen durch Schüler. Das Ergebnis der repräsentativen Erhebung 2002 zeigte, dass Jugendliche nach wie vor sehr früh zur Zigarette greifen und sich gegenüber vorgängigen Untersuchungen markant häufiger mit Alkohol und illegalen Drogen berauschen. Rund ein Viertel der 15- bis 16-Jährigen raucht mindestens einmal wöchentlich, jeder sechste Jugendliche dieser Altersgruppe sogar täglich. Dies entspricht den Zahlen von 1998. Der Tabakkonsum hat sich somit auf hohem Niveau stabilisiert. Der Konsum von Alkohol hat gegenüber früheren Erhebungen hingegen massiv zugenommen. Etwa 40% der männlichen und rund 26% der weiblichen Jugendlichen trinken mindestens einmal pro Woche ein alkoholisches Getränk (1986: 25 resp. 10%). Die Mädchen neigen zu den gesüssten Alcopops, die Jungen bevorzugen nach wie vor Bier. Als problematisch bezeichnete die SFA die Tendenz unter Jugendlichen, sich mit dem Konsum von Spirituosen gezielt zu betrinken. Rund 50% der befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert zu haben (1990: knapp ein Viertel). Besorgniserregend ist gemäss SFA, dass auch die Zahl der mehrmals Konsumierenden stark angestiegen ist.

Konsum von psychoaktiven Substanzen durch Schüler
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Mit 25 zu 17 Stimmen lehnte der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Heim für eine Aufhebung der Krankenkassenpflicht der heroingestützten Behandlung ab. Die Befürworter der Motion aus CVP und SVP machten erneut geltend, die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe sei weniger eine medizinische denn eine sozialpolitische Massnahme, weshalb sie über allgemeine Steuern zu bezahlen sei, die Gegner konterten, Opiatsucht sei eine international anerkannte Krankheit und deren Behandlung, in welcher Form auch immer, deshalb kassenpflichtig.

Aufhebung der Kassenpflicht

Santésuisse hatte schon früher angekündigt, sie würde gegen die Kassenpflicht von Heroin rekurrieren. Vehement dagegen protestiert hatten auch Vertreter des rechtbürgerlichen Lagers. Die SVP hatte die diesbezüglichen Absichten des BSV sogar zum Anlass genommen, in einer parlamentarischen Initiative zu verlangen, das Parlament solle anstelle des EDI den Grundleistungskatalog der Krankenversicherung regeln, doch war der Vorstoss im Nationalrat deutlich abgelehnt worden. Mehr Erfolg hatte im Berichtsjahr der Solothurner CVP-Abgeordnete Heim. Seine Motion für eine Aufhebung der Kassenpflicht wurde gegen den Willen des Bundesrates vom Nationalrat mit 95 zu 67 gutgeheissen. Heim argumentierte, die Heroinabgabe, die erwiesenermassen zu einem Rückgang der Beschaffungskriminalität geführt habe, sei weniger eine medizinische denn eine sozialpolitische Massnahme zur Verbrechensbekämpfung.

Aufhebung der Kassenpflicht

Ab dem 1. Januar 2003 muss jeder Angehörige der Armee eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Drogenverbot in der Armee zur Kenntnis genommen hat und er bei einem Verstoss mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat. Mit dieser Massnahme will der Chef des Heeres die bereits früher angekündigte Nulltoleranz-Politik durchsetzen. Bisher mussten nur Fahrzeuglenker eine solche Vereinbarung unterschreiben. Die Vorgesetzen aller Grade wurden dazu aufgerufen, im Kampf gegen harte wie weiche Drogen keine Milde walten zu lassen. Auf willkürliche Razzien soll aber verzichtet werden.

Nulltoleranz-Politik

Der geltende Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), längstens aber bis zum 31. Dezember 2004, befristet. Der Ständerat hatte die Revision 2001 behandelt, doch führten verschiedene Umstände zu zeitlichen Verzögerungen bei den entsprechenden Beratungen des Nationalrates, weshalb es möglich ist, dass das revidierte BetmG am 1. Januar 2005 noch nicht in Kraft sein wird und ab diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Basis für die ärztliche Verschreibung von Heroin an schwer Drogenkranke mehr besteht. In diesem Fall müssten die Behandlungszentren geschlossen werden und die Patientinnen und Patienten ihre Therapie, die ihnen das Führen eines möglichst normalen Lebens erlaubt, abrupt abbrechen. Um dies zu verhindern, beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss um fünf Jahre, längstens jedoch auch hier bis zum Inkrafttreten des revidierten BetmG zu verlängern.

ärztliche Verschreibung von Heroin

Nach dem Vorbild der Kantone Thurgau und Graubünden unterstellte der Grosse Rat des Kantons Tessin den Hanfanbau einer Meldepflicht. Das Landwirtschaftsamt soll die Plantagen, die vor allem in der Magadino-Ebene angesiedelt sind, kontrollieren und Bauern anzeigen können, wenn der THC-Gehalt der Pflanzen über den gesetzlich erlaubten 0,3% liegt. Als erster Kanton in der Schweiz reglementierte das Tessin aber auch den Cannabis-Verkauf, der in erster Linie in Grenznähe zwischen Mendrisio und Chiasso floriert. Künftig braucht es für den Verkauf von Hanfprodukten eine kantonale Bewilligung. Geschäftsinhaber erhalten eine fünfjährige Betriebserlaubnis nur, wenn sie einen ordentlichen Leumund haben und nicht wegen Drogendelikten verurteilt wurden. Verboten wird der Verkauf in der Nähe von Schulen, Sportplätzen und Freizeitzentren. Die Tessiner Behörden hoffen, mit den neuen Bestimmungen den Hanftourismus aus dem angrenzenden Italien einzudämmen. Obgleich der Export der Ware untersagt und der Konsum in Italien streng verboten ist, kommen scharenweise Kunden aus Italien, um sich mit sogenannten Duftkissen einzudecken, deren Inhalt offiziell nicht zum Rauchen bestimmt ist.

Cannabis-Verkauf

Ende Januar nahmen das BAG und Swissmedic einige so genannte Partydrogen neu ins Verzeichnis der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe gemäss BetmG auf. Ganz verboten wurden Handel und Konsum halluzinogener Pilze mit den Wirkstoffen Psilocin und Psilocybin sowie des Peyotl-Kaktus, aus dem die Droge Meskalin gewonnen werden kann. Streng kontrolliert wird künftig der Umgang mit der Substanz GHB, die in der Partyszene als „Liquid Ecstasy“ gehandelt wird, obwohl sie mit dem so genannten Ecstasy nichts zu tun hat. Aufgrund einer Empfehlung der WHO wird GHB von nun an nur noch mit Bewilligung von Swissmedic zu medizinischen Zwecken hergestellt und gehandelt werden dürfen.

Partydrogen

Acht Jahre nach Beginn der ärztlichen Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige zog sich der Bund aus der Rolle des Lieferanten für den mit Zustimmung des US-Narcotic-Board im Ausland beschafften Stoff zurück. Die Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb des Heroins wurde Anfang Jahr an eine private Schweizer Kleinfirma vergeben, da die grossen Pharmakonzerne kein Interesse gezeigt hatten; aus Sicherheitsgründen wurde der Name der Firma nicht bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde das von dieser Firma produzierte injizierbare Heroin unter der Bezeichnung Diaphin offiziell als Heilmittel registriert. Damit konnte die vom EDI im Vorjahr angekündigte Aufnahme in die Spezialitätenliste der (von den Krankenkassen zu vergütenden) Heilmittel anlaufen.

Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb des Heroins

Im März leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zu. In den grossen Linien entsprachen seine Vorschläge dem Vernehmlassungsentwurf aus dem Vorjahr. So sollen der Cannabiskonsum und dessen Anbau zum Eigengebrauch straffrei sowie Herstellung und Vertrieb von Cannabisprodukten für kommerzielle Zwecke nach dem Opportunitätsprinzip zugelassen, aber streng reglementiert werden (Verkauf nur an volljährige, in der Schweiz wohnhafte Personen, Verbot von Export und Import sowie Kontrolle der angebauten und gehandelten Mengen); eine Umfrage der Schweiz. Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme ergab, dass ein Viertel der Jugendlichen regelmässig Cannabis raucht – ohne sozial abzustürzen. In der Gesamtgesellschaft hat die Bereitschaft, Cannabis als „normales“ Genussmittel anzusehen, stark zugenommen. Handel und Konsum von harten Drogen wie Heroin und Kokain bleiben weiter strafbar; der Bundesrat war allerdings der Auffassung, der Konsum solle, falls er nicht in der Öffentlichkeit stattfindet, gemäss dem Opportunitätsprinzip ebenfalls von der Strafverfolgung ausgenommen werden können, ebenso die sogenannten Vorbereitungshandlungen (Kauf und Besitz geringer Mengen zum Eigengebrauch). Die Vier-Säulen-Politik des Bundes (inkl. heroingestützte Therapie), bisher durch einen dringlichen Bundesbeschluss geregelt, wird in ordentliches Recht überführt.

Der Ständerat behandelte die Vorlage in der Wintersession. Die Verankerung des Vier-Säulen-Modells mit der kontrollierten Heroinabgabe war nicht bestritten. Den Hauptdiskussionspunkt bildete der künftige Umgang mit Cannabis. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung waren quer durch alle Parteien zu finden. Erkennbar war der traditionelle drogenpolitische Graben zwischen fortschrittlicher Deutschschweiz und bremsender Romandie. Gegnerische Wortführer waren Studer (sp, NE), Langenberger (fdp, VD) und Epiney (cvp, VS), die monierten, der Cannabiskonsum dürfe nicht gesellschaftsfähig werden. Aus der Deutschschweiz erhielten sie die Unterstützung der SVP. Die Ratsmehrheit machte für ihre Zustimmung die gesellschaftliche Realität, die geringe Schädlichkeit von Cannabis im Vergleich zu Tabak und Alkohol sowie die Stärkung des Jugendschutzes geltend. Mit 32 zu 8 Stimmen wurde die Strafbefreiung von Konsum und Anbau zum Eigenbedarf schliesslich gutgeheissen, die Alterslimite allerdings auf 18 Jahre hinaufgesetzt; der Bundesrat hatte 16 Jahre vorgeschlagen. Gar oppositionslos passierte die Zulassung eines streng kontrollierten Anbaus zu kommerziellen Zwecken. Zurückhaltender als die Regierung zeigte sich die kleine Kammer beim Konsum von harten Drogen: dieser soll in allen Fällen strafbar bleiben, eine Aufweichung beim privaten Konsum nach dem Opportunitätsprinzip schien dem Ständerat nicht angebracht. Das revidierte Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Da dies der Rechtssprechung des Eidg. Versicherungsgerichts widersprechen würde, lehnte der Ständerat eine Motion der SGK des Nationalrates ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, weiterhin Institutionen der privaten Drogenrehabilitation mit Mitteln der IV zu unterstützen. Weil viele dieser Einrichtungen durch die Praxisänderung des BSV in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind, überwies er den Vorstoss jedoch in der Postulatsform mit der Bitte, Hand für Übergangslösungen zu bieten; Bundesrätin Dreifuss verwies auf bereits unternommene Anstrengungen und versicherte, dass alles getan werde, um den Betrieb dieser Institutionen sicherzustellen.

Institutionen der privaten Drogenrehabilitation

Die CVP-Abgeordneten des Kantons Tessin wiesen in Vorstössen in beiden Kammern auf die Problematik ihres Kantons hin, der in den letzten Jahren zum Drogenumschlagplatz für norditalienische Cannabis-Konsumenten wurde. Eine Motion von Ständerat Lombardi, die strengere Kontrollen für den Hanfanbau forderte, wurde nur als Postulat überwiesen. Das gleiche geschah mit einer identischen Motion Simoneschi (Mo. 99.3621) im Nationalrat. In beiden Kammern wurde als Argument für die Umwandlung in das unverbindliche Postulat betont, es gehe darum, eine generelle Lösung zu finden; eine spezielle „lex Ticino“ wäre dieser eher hinderlich.

Tessin

Anfang Oktober präzisierte der Bundesrat seine Vorstellungen zur anstehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Er will dem Parlament beantragen, den Konsum von Cannabis für straffrei zu erklären, den Konsum harter Drogen aber weiter unter Strafe zu stellen. Ob auch der Anbau von Cannabis und der Handel mit Hanfprodukten erlaubt werden sollen, liess er noch offen. Einen Entscheid in dieser Frage machte er von der Definition des Opportunitätsprinzips abhängig. Insbesondere soll bis zur Verabschiedung der Botschaft abgeklärt werden, ob trotz Verzicht auf Strafverfolgung in Bagatellfällen der Export von Cannabis bzw. das Aufkommen eines „Drogentourismus“ verhindert werden können. Das Opportunitätsprinzip möchte der Bundesrat auch beim Gebrauch harter Drogen anwenden; hier gedenkt er in einer Verordnung zu umschreiben, in welchen Fällen die Konsumierenden nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Prävention und der Jugendschutz sollen weiter ausgebaut werden.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Par voie de motion, le parlementaire Toni Bortoluzzi (udc, ZH) a enjoint le Conseil fédéral de se pencher sur le problème de la culture du chanvre et de considérer sa légalisation comme un moyen de lutter contre la consommation illégale. En imposant des limites en THC au chanvre cultivé (pas plus de 0,3 pour cent), cette plante pourrait obtenir un «visa de respectabilité» et servir à un usage autre que stupéfiant. Le gouvernement a proposé de transformer la motion en postulat. Il a rappelé que cette mesure était déjà en cours de discussion, les modifications de l’ordonnance sur les stupéfiants (OStup) étant dans l’attente d’un rapport sur le sujet commandé par le DFI. En séance du Conseil national, la gauche a combattu la motion avec ardeur, y voyant là un moyen vain d’espérer contrôler la consommation de chanvre en Suisse. Par 85 voix contre 57, la Chambre du peuple a finalement voté dans le sens de la gauche.

motion culture du chanvre

Sowohl der eidgenössische Datenschutzbeauftragte wie die SFA lehnten klar zwangsweise Drogentests bei Lehrlingen ab, wie sie beispielsweise der Basler Pharmakonzern Roche und die Garagenbetriebe des grössten Autoimporteurs der Schweiz, SVP-Nationalrat Frey (ZH), durchführen liessen. Die Urintests, denen sich die Lehrlinge obligatorisch unterziehen müssten, seien rechtlich fragwürdig, würden wenig taugen und den Zugang zu Jugendlichen mit tatsächlichen Drogenproblemen verbauen. Noch deutlicher formulierte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Zisyadis (pda, VD): Er befand, es bestehe keine gesetzliche Regelung und damit keine Rechtfertigung für Drogentests bei auszubildenden Personen.

zwangsweise Drogentests bei Lehrlingen

Von der Universität Lausanne erhielt die Drogenpolitik des Bundes durchwegs gute Noten. Das Vier-Säulen-Modell sei allgemein anerkannt und bewähre sich. Das Institut für Sozial- und Präventionsmedizin untersuchte das Massnahmenpaket im Drogenbereich von 1997 bis 1999 und verglich es mit den Erfahrungen zwischen 1990 und 1996. Es befand, der Bund habe wesentlich dazu beigetragen, von der Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zu überzeugen. Die regionalen Lücken seien kleiner und die kantonalen Strategien harmonisiert und institutionalisiert worden. Gleichzeitig seien die Angebote in Therapie und Schadensverminderung zahlreicher und vielfältiger geworden, was eine bessere Betreuung der Abhängigen ermögliche. Die aktuellen Herausforderungen liegen laut Bericht vor allem in der Sicherung und Optimierung des Angebots. (Siehe dazu auch hier; zur Frage, wer in welcher Form von beschlagnahmten Drogengeldern profitieren soll, siehe hier)

Vier-Säulen-Modell