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Nach dem Nationalrat befasste sich auch der Ständerat mit zwei Standesinitiativen der Kantone Baselland und Zürich (St.Iv. 98.300), welche den straffreien Konsum von Cannabisprodukten verlangen. Er schloss sich dem Nationalrat an und hiess die beiden Standesinitiativen mit 26 zu 12 resp. 20 zu 19 Stimmen gut. Da die grosse Kammer im Vorjahr mit der gleichzeitigen Annahme einer noch weiter gehenden Standesinitiative des Kantons Solothurn, welche der Ständerat 1996 abgelehnt hatte, eine Differenz geschaffen hatte, musste sich dieser erneut mit diesem Begehren beschäftigen. Da die Solothurner Initiative im Nationalrat ebenfalls umstrittener gewesen war als die beiden anderen, blieb die kleine Kammer ihrem früheren Entscheid treu und verwarf sie mit 38 zu 1 Stimmen.

drei Standesinitiativen (Solothurn, Basel-Land, Zürich) zu Drogen im Betäubungsmittelgesetz (Kt.Iv. 97.302)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

In der Vernehmlassung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) befürworteten eine Mehrheit der Kantone und der Bundesratsparteien sowie der Verband Sucht- und Drogenfachleute Schweiz die Straffreiheit für den Erwerb, Besitz, Anbau und vor allem Konsum von Cannabisprodukten. Einzelne Kantone sprachen sich für den straffreien Konsum aller Drogen aus; die Mehrheit wollte bei harten Drogen aber eine Opportunitätsregelung, gemäss der in leichten Fällen auf eine Bestrafung verzichtet werden kann. Straffreiheit für den Konsum jeglicher Drogen verlangten SP und FDP, während die CVP diese nur auf Cannabis-Produkte beschränken möchte. Einzig die SVP lehnte jede Lockerung der Strafbestimmungen ab. Unbestritten war bei den Kantonen und den Parteien, dass im revidierten BetMG das Vier-Säulen-Prinzip (Prävention, Schadensverminderung, Therapie und Repression) sowie die medizinisch verordnete Heroinabgabe eine klare gesetzliche Grundlage erhalten sollen. (Zur Kontroverse um die Kassenpflicht der medizinisch verordneten Heroinabgabe siehe hier)

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Die Entschiedenheit des Nationalrates, bei der Entkriminalisierung des Betäubungsmittelkonsums vorwärts zu machen, schlug sich auch in der Behandlung von drei Standesinitiativen nieder. Eine Initiative des Kantons Solothurn, welche eine völlige Strafbefreiung des Konsums illegaler Drogen verlangt, war 1996 vom Ständerat abgelehnt worden, da auf anstehende Lösungsvorschläge des Bundesrates hingewiesen werden konnte. Da diese auf sich warten liessen und die Initiative der privilegierten Stossrichtung der nationalrätlichen SGK entspricht, beantragte diese dem Plenum Annahme des Vorstosses. Zwei vom Ständerat noch nicht behandelte Standesinitiativen der Kantone Basel-Land und Zürich (St. Iv. 98.300) möchten die ersatzlose Streichung der Cannabisprodukte aus dem Betäubungsmittelgesetz erreichen; diese Vorschläge nehmen das „mittlere“ Modell der SGK des Nationalrates auf, weshalb diese auch hier sinngemäss Zustimmung beantragte. In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die drei Standesinitiativen mit dem sehr knappen Mehr von 67 zu 66 Stimmen gutgeheissen.

drei Standesinitiativen (Solothurn, Basel-Land, Zürich) zu Drogen im Betäubungsmittelgesetz (Kt.Iv. 97.302)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Der vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in seiner Subventionspraxis übernommene Entscheid des eidgenössischen Versicherungsgerichts, wonach die IV nur dort für Suchttherapien belangt werden kann, wo tatsächlich eine Invalidität erzeugende Krankheit besteht, brachte viele private und halbprivate Therapiestationen in finanzielle Nöte, weshalb sie beim BSV vorstellig wurden, um weitere Überbrückungsgelder zu verlangen. Die im Drogenbereich angesiedelten Institutionen verlangten insbesondere die Verwendung beschlagnahmter Drogengelder für die Sicherstellung ihrer Tätigkeit. Diese Problematik fand auch im Nationalrat ihren Niederschlag. Während die vorberatende Kommission eine Petition des „Vereins für umfassende Suchttherapie“ gegen die Leistungskürzungen im Bereich der Suchttherapie lediglich dem Bundesrat zur Kenntnisnahme übermitteln wollte, erreichte Borel (sp, NE), dass dies in Form einer Motion geschah. In einer als Postulat überwiesenen Motion verlangte Nationalrat Heim (cvp, SO), beschlagnahmte Vermögenswerte aus dem Drogenhandel sollten vom Bund, wie bereits von einigen Kantonen zur Drogenprävention und –rehabilitation verwendet werden (Mo. 99.3050). In der Wintersession hiess der Rat eine entsprechende parlamentarische Initiative Gross (sp, TG) (Pa.IV. 98.450) einstimmig gut.

Motion Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation

Diese Willensbezeugung wichtiger Parlamentarier, die vorliegenden Expertenberichte und die Ergebnisse der Volksabstimmung vom 13. Juni führten – gemeinsam mit Vorarbeiten der Verwaltung – dazu, dass der Bundesrat Ende August fünf Varianten zur Entkriminalisierung des Drogenkonsums in die Vernehmlassung gab, wobei die Modelle 3-5 die Vorstellungen der SGK des Nationalrates übernahmen. Als Variante 1 schlug der Bundesrat vor, den Konsum, Erwerb und Besitz aller heute illegalen Drogen ab 18 Jahren zuzulassen; für Anbau, Fabrikation und Handel mit Cannabis sollte das Opportunitätsprinzip gelten. Variante 2 des Bundesrates sieht vor, zwischen weichen und harten Drogen zu unterscheiden; der Konsum von Cannabis würde straffrei, für alle anderen Drogen sollte das Opportunitätsprinzip gelten. Fabrikation und Handel mit Cannabis würden nach wie vor verboten, doch sollte bei geringfügigen Mengen Straffreiheit gelten. Nach diesem Modell würde es für den Hanfanbau zum Drogenkonsum einer allgemeinen Bewilligung bedürfen, während jener für den Industriegebrauch der Meldepflicht unterstellt würde.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Eine der zentralen Fragen der anstehenden Gesetzesrevision, nämlich der Umgang mit Cannabis (Konsum und Produktion) wurde in der Frühjahrssession des Nationalrates von ganz unterschiedlicher Warte aus in die Diskussion gebracht. Mit einer Motion wollte die grüne Fraktion erreichen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen bzw. geändert werden, damit Cannabisprodukte aus der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen werden können. Sie verwies dabei auf verschiedene Standesinitiativen, welche dieses Ansinnen ebenfalls gestellt hatten, angefangen bei jener des Kantons Bern (1988). Fraktionssprecher Baumann (BE) bezeichnete das Konsumverbot als „unbeschreibliche Heuchelei“, da volksgesundheitlich bedeutend schädlichere Genuss- resp. Suchtmittel wie Tabak und Alkohol frei zugänglich seien und zudem ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung (rund 500'000 Personen) zugegebenermassen Haschisch konsumiere, wenn meistens auch nur gelegentlich. Unter Hinweis auf internationale UNO-Übereinkommen und die anstehende Revision des Betäubungsmittelgesetzes erklärte Bundespräsidentin Dreifuss, eine umgehende Legalisierung des Cannabis-Konsums scheine der Landesregierung nicht angezeigt, weshalb sie Ablehnung der Motion beantragte. Sie verhehlte aber auch nicht, dass die Diskussion in diesem Bereich weiter gehen werde und allenfalls später zu einem anderen Ergebnis führen könne. Der Vorstoss wurde mit 65 zu 50 Stimmen abgewiesen.

Cannabisprodukte aus der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen (Mo. 97.3312)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Das Bundesgerichtes befasste sich in zwei Leitentscheiden mit der Modedroge Ecstasy. Gleich wie 1991 bei Cannabis entschied es, für die Bestrafung des Handels mit Ecstasy könne keine mengenmässige Definition vorgenommen werden. Ecstasy sei zwar ”keinesfalls eine harmlose Substanz”, doch sei es nicht geeignet, die körperliche oder seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernsthafte Gefahr zu bringen. Das Gefahrenpotential von Ecstasy liege unter jenem der ”harten” Drogen wie Heroin und Kokain, allerdings aber auch über jenem von Cannabis. Der banden- oder gewerbsmässige Handel mit Ecstasy könne allerdings durchaus als schweres Vergehen betrachtet werden.

Ecstasy

Die Vox-Analyse dieser Abstimmung bestätigte einen gewissen Antagonismus zwischen der deutschen und der welschen Schweiz in Drogenfragen (59% Befürworter in der Deutschschweiz gegen 51% in der Romandie). Die Schulbildung schien ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle zu spielen, indem Hochschulabsolventen mit 73% Ja-Stimmen überdeutlich zustimmten, während Personen mit reiner Volksschulausbildung zu 61% ein Nein in die Urne legten. Im Gegensatz zu den beiden Initiativen 1997 und 1998 spielten Alter und Kirchenbindung keine Rolle. Abstimmungsentscheidend war einmal mehr die politische Positionierung: die Anhänger und Anhängerinnen der Linken (SP und Grüne) nahmen die Vorlage fast einstimmig an, während sich die Sympathisanten und Sympathisantinnen der SVP nur zu 30% dafür aussprachen.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die Abstimmungskampagne verlief sehr ruhig, was auch damit zu tun hatte, dass dieses Referendum im Schatten von brisanten Vorlagen stand, welche am 13. Juni ebenfalls zur Abstimmung gelangten (Mutterschaftsversicherung, Revision und dringliche Bundesbeschlüsse der Asylgesetzgebung, 1. Teil der IV-Revision mit der geplanten Abschaffung der Viertelsrente). Zudem wurde allgemein angenommen, dass angesichts der Geschlossenheit der drei grossen Bundesratsparteien CVP, FDP und SP die Argumente jener Splittergruppe, welche das Referendum lanciert hatte (EDU) und jener rechtsbürgerlicher Kreise, welche es unterstützten (SVP, LP, SD und FP) kaum Gehör finden würden. Im Verlauf der Wochen warnten Beobachter aber zunehmend davor, den Angriff der Rechtskonservativen zu unterschätzen; im Verborgenen seien hier die gleichen Kräfte am Werk, die im März gewissermassen in letzter Minute die scheinbar „sichere“ Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) fast noch zu Fall gebracht hätten.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Da sich die Stellungnahme des Bundesrates zur Revision der Betäubungsmittelgesetzgebung gegenüber früher gemachten Zusagen verzögerte, beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) im Frühjahr mit grosser Mehrheit, das Heft selber in die Hand zu nehmen. Zur Revision des BetmG schlug sie drei ausformulierte Varianten vor, wobei sie einer völligen Entkriminalisierung von Besitz und Konsum aller Drogen sowie einer Freigabe der Herstellung von Cannabis den Vorzug gab. Ein zweites Modell sieht vor, die Straffreiheit auf den Konsum von Cannabis zu beschränken, ein drittes begnügt sich mit dem Opportunitätsprinzip, bei dem die Behörden in Bagatellfällen oder zur Unterstützung einer Therapie auf Strafverfolgung verzichten können. Nach dem Wunsch der Kommission sollten diese Vorschläge zusammen mit jenen des Bundesrates in die Vernehmlassung gegeben werden; würde der Bundesrat mit seiner Vorlage jedoch scheitern oder die Revision weiter aufgeschoben, so nahm sich die Kommission vor, über eine parlamentarische Initiative selber gesetzgeberisch tätig zu werden.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Rückendeckung erhielt die Position der Grünen vom Bericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) über die Legalisierung von Cannabisprodukten – jedenfalls in dessen Grundaussage, wonach im revidierten Gesetz zwischen „weichen“ und „harten“ Drogen unterschieden werden sollte. Ohne die Gefährlichkeit von Haschisch und Marihuana bagatellisieren zu wollen, kam die Kommission zum Schluss, dass Cannabisprodukte seit einigen Jahren im Gegensatz zu anderen Drogen gesellschaftlich breit akzeptiert sind. Die Verbotspolitik habe dies nicht verhindern können. Mit der Diskrepanz zwischen Gesetz und Wirklichkeit verliere die staatliche Drogenpolitik aber zunehmend ihre Glaubwürdigkeit. Die EKDF möchte deshalb den Konsum von Cannabis und die Vorbereitungshandlungen zum Konsum, etwa den Besitz oder den Anbau der Droge, für Erwachsene freigeben.

Beim Handel schlug die Kommission zwei Modelle vor. Im ersten – dem sie einstimmig den Vorzug gab – sollte der Handel zwar legal, aber nicht völlig unkontrolliert sein. Sie empfahl, den Handel an eine Lizenz zu knüpfen. Mit einer Reihe von Regulierungen könnten sodann Konsumenten- und Jugendschutz verwirklicht werden. Diese Variante wäre allerdings mit dem – von der Schweiz noch nicht ratifizierten – Drogenabkommen der UNO von 1988 nicht vereinbar. Als „zweitbeste Lösung“ stellte die EKDF ein Modell vor, das den Rahmen der zurzeit bestehenden internationalen Abkommen voll ausschöpft, um einer Freigabe möglichst nahe zu kommen. Der Handel bliebe zwar weiterhin strafbar, durch eine Einführung des Opportunitätsprinzips könnten Polizei und Gerichte aber fallweise von Verfolgung und Bestrafung absehen. Da die Schweiz aber keine einheitlichen Grundsätze der Strafverfolgung kennt, müsste der Bund diese Praxis auf dem Verordnungsweg präzisieren, um eine rechtsungleiche Situation in den Kantonen zu verhindern.

Gleichzeitig mit dem Auftrag an die EKDF hatte das BAG von vier Experten Studien zur möglichen Straffreiheit des Konsums auch von harten Drogen bestellt. Hier fielen die Meinungen und Empfehlungen nicht einheitlich aus. Generell wurde jedoch festgehalten, dass der Konsum aller heute verbotenen Drogen von Strafe befreit werden könnte, ohne dass die Schweiz eines der bisher ratifizierten internationalen Abkommen aufkünden müsste, da diese in erster Linie den Handel betreffen. Unbestritten war auch die Aussage, dass diese Liberalisierung Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens 40 Mio. Fr. jährlich brächten, da die Konsumenten nicht mehr verfolgt werden müssten. Uneins waren sich die Fachleute bei den Auswirkungen auf den Drogenhandel: Während ein Experte befürchtete, eine Liberalisierung des Konsums würde die Bildung offener Drogenszenen begünstigen und das Vorgehen gegen die Dealer erschweren, wies eine Expertin darauf hin, dass in Ländern mit straflosem Drogenkonsum (Deutschland und Italien) dieser nicht höher ist als in der Schweiz und eher mehr Händler verhaftet werden als in Staaten mit Konsumverbot.

Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BRG 01.024)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Der Nationalrat befasste sich als Zweitkammer mit den vier Vorlagen zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Führung resp. den Aufbau von bestimmten Personenregistern des Bundesamtes für Polizeiwesen. Wie vorher in der kleinen Kammer war auch hier das Gesetz über die Zusammenlegung der beiden bereits über gesetzliche Grundlagen verfügenden Datenbanken Isok (organisiertes Verbrechen) und Dosis (Drogen) der kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (Vorlage C) am meisten umstritten. Die Kommissionsmehrheit beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, zuerst ein Gesamtkonzept für die Vernetzung der organisatorisch nach Tatkategorien getrennten Zentralstellen vorzulegen und diese gesetzlich abzustützen; erst dann seien auch deren Informationssysteme zu vernetzen. Die von Judith Stamm (cvp, LU) angeführte Kommissionsminderheit war zwar ebenfalls der Ansicht, dass die Zusammenlegung der Zentralstellen gesetzlich geregelt werden sollte. Trotzdem könne aber mit der Konzentration der Informationssysteme angesichts der wachsenden Bedeutung des organisierten Verbrechens nicht weiter zugewartet werden. Gegen den Widerstand der Fraktionen der SP und der Grünen setzte sich diese Position mit 99:62 Stimmen durch. Hier wie auch bei den drei anderen Vorlagen stimmte der Nationalrat abgesehen von kleinen redaktionellen Abweichungen den Beschlüssen des Ständerates zu, welcher in der Differenzbereinigung diese Formulierungen übernahm.

Gesetzliche Grundlagen für die Führung von Personenregistern (BRG 97.070)

Rund einen Monat vor der Abstimmung erhielt die ärztlich überwachte Heroin-Verschreibung Sukkurs durch einen Bericht der WHO, welche international anerkannte Experten beauftragt hatte, die schweizerische Praxis kritisch zu durchleuchten und zu würdigen. Das Expertenteam zog eine durchwegs positive Bilanz der zwischen 1994 und 1996 durchgeführten Versuche. Es habe sich gezeigt, dass die Verschreibung von Heroin in einem streng kontrollierten Rahmen machbar sei und in einer für das Gemeinwesen akzeptierbaren Weise durchgeführt werden könne. Als Erfolg wurde ferner bewertet, dass sich der Gesundheitszustand und die soziale Situation der Betroffenen klar verbessert habe, und dass sowohl die Beschaffungskriminalität als auch der Konsum von illegalem Heroin deutlich zurück gegangen seien. Als Schwachstelle des schweizerischen Forschungsprojekts wurde das Fehlen einer über einen längeren Zeitrahmen erfassten Kontrollgruppe (beispielsweise von Methadon-Patienten) geortet, weshalb weitere wissenschaftliche Erhebungen notwendig seien, um ein definitives Urteil fällen zu können.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Ebenfalls mit einer Motion verlangte Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH), der Bundesrat solle den Hanfanbau in der Schweiz einer generellen Bewilligungspflicht unterstellen und nur jene Sorten zuzulassen, deren THC-Gehalt unter 0,3% liegt. Der Bundesrat war bereit, den Vorstoss als Postulat anzunehmen, doch wurde er von Ratsmitgliedern aus dem links-grünen Lager bekämpft und vorderhand der Diskussion entzogen .

motion culture du chanvre

Der Nationalrat hiess eine Motion des Ständerates aus dem Vorjahr gut, welche klare Regeln für die Aufteilung von staatlich beschlagnahmten deliktisch erworbener Gelder auf die an einer Untersuchung beteiligten Behörden verlangt. Eine Motion Heim (cvp, SO), welche forderte, dass derartige Gelder, wenn sie aus Drogendelikten stammen, vom Bund gleich wie bereits von einigen Kantonen (FR, GE, VD) für die Drogenprävention und -bekämpfung verwendet werden, wurde in Postulatsform überwiesen. Die Forderung Heims war auch von der Interessengemeinschaft private Drogenhilfe (IGPD) vorgebracht worden. In der Wintersession gab der Nationalrat auch noch einer parlamentarischen Initiative Gross (sp, TG) mit entsprechendem Inhalt Folge.

Bundesgesetz zur Aufteilung von staatlich beschlagnahmten deliktisch erworbener Gelder

Das Referendum der EDU gegen den im Vorjahr gefällten „Heroinbeschluss“ des Parlaments (befristeter dringlicher Bundesbeschluss zur Verabreichung von Heroin an Schwerstsüchtige bis zum Vorliegen des revidierten Betäubungsmittelgesetzes) kam mit 55 440 gültigen Unterschriften zustande.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Alle vier Jahr wird in einem internationalen Vergleich das Gesundheitsverhalten von Schulkindern erhoben. In diesem Rahmen wurden 1998 in der Schweiz 8700 11-15-Jährige befragt. 17% der 14-Jährigen und 27% der 15-Jährigen gaben an, bereits mindestens einmal Haschisch konsumiert zu haben. Von den 13-Jährigen rauchen heute 7%, bei den 15-Jährigen 25%, wovon 90% täglich. Gegenüber 1986 (dem Beginn der Erhebung) erhöhte sich der Prozentsatz der Jugendlichen, die wöchentlich Alkohol trinken von 8,5 auf 17,4%. Gemäss der Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) sind vor allem Veränderungen im Konsumverhalten bedenklich: dort, wo es früher um Gelegenheitskonsum ging, könne heute von einem regelmässigen Griff zur Zigarette, zum Glas oder zum Joint gesprochen werden.

Veränderungen im Konsumverhalten von Jugendlichen bezüglich Alkohol und Drogen
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU reichte im Januar das Referendum gegen die Weiterführung der kontrollierten Heroinabgabe ein. In der Volksabstimmung unterlag sie dann aber.

Erinreichung und Niederlage der EDU beim Referendum gegen die kontrollierte Heroinabgabe

Gemäss der Vox-Analyse dieser Abstimmung führte diese Initiative insgesamt nicht zu einer starken Polarisierung der politischen Szene, wie dies bei der Vorlage “Jugend ohne Drogen” der Fall gewesen war. Der Abstand zwischen der Zustimmung durch Sympathisanten der SP und SVP, der im Vorjahr noch 50 Prozentpunkte betragen hatte, fiel auf 22. Offenbar folgten viele SP-Anhänger mehr den Empfehlungen von Bundesrätin Dreifuss als der – ohnehin halbherzigen – Parole ihrer Partei. Neben leichten Unterschieden im Stimmverhalten zwischen Stadt und Land machte die Untersuchung vor allem einen Generationskonflikt aus. 41% der 18- bis 29-jährigen stimmten für die Initiative, aber nur 10% der über 60-jährigen. Aber auch hier fand, verglichen mit der Abstimmung über “Jugend ohne Drogen” eine Annäherung der Standpunkte statt, indem die Divergenz zwischen der eher jüngeren und der älteren Generation von damals 40 Prozentpunkten auf 29 zurückging.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Namentlich bei der internationalen Verfolgung von Geldwäscherei- und Drogenhandelsdelikten kann der Staat oft beträchtliche Summen deliktisch erworbener Vermögen einziehen. Nicht geregelt ist die Verteilung dieser Gelder, wenn mehrere Behörden an der Strafermittlung beteiligt waren. So entstand beispielsweise ein Streit zwischen den Kantonen Waadt und Zürich einerseits und dem Bund andererseits bei der Verteilung des schweizerischen Anteils von rund USD 85 Mio. an den im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Drogenhändlerin Arana de Nasser beschlagnahmten Guthaben. Der Bundesrat setzte eine Expertenkommission ein, welche allgemeine Vorschriften für eine lastengerechte Verteilung dieser Gelder zwischen Bund und Kantonen vorschlagen soll. Der Ständerat unterstützte dieses Vorgehen mit der diskussionslosen Überweisung einer Motion seiner Rechtskommission.

Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung

Erwartungsgemäss wurde die Droleg-Initiative massiv verworfen, mit 74% der ablehnenden Stimmen sogar noch deutlicher als ein Jahr zuvor das Begehren “Jugend ohne Drogen” (70,7% Nein). Mit Ausnahme der Kantone Zürich und Schaffhausen sowie beider Basel sprachen sich alle Kantone mit über 70% der Stimmen dagegen aus. Mit mehr als 80% Neinstimmen wurde die Initiative im Kanton Appenzell Innerrhoden sowie in den romanischen Landesgegenden (mit Ausnahme von Genf) abgelehnt. Am deutlichsten sprach sich Neuenburg mit nur knapp 15% Ja-Stimmen dagegen aus.


Volksinitiative “für eine vernünftige Drogenpolitik”
Abstimmung vom 29. November 1998


Beteiligung: 38,4%
Nein: 1'290'070 (74%) / 23 6/2 Stände
Ja: 453'451 (26%) / 0 Stände

Parolen:
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU (1*), EVP, FP, SD, CSP; SGV, SBV; FMH, SFA.
– Ja: SP (9*), GP, PdA.
– Stimmfreigabe: SGB

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Gleichzeitig verabschiedeten die Grünen nebst der Ja-Parole zur Droleg-Initiative ein Positionspapier zur Drogenpolitik. Um dem illegalen Markt mit all seinen negativen Konsequenzen den Boden zu entziehen, braucht es ihrer Ansicht nach eine kontrollierte Legalisierung des Handels. In einem ersten Schritt strebt die GPS die Entkriminalisierung des Konsums von Betäubungsmitteln und eine Erweiterung der staatlichen Drogenabgabe an, begleitet von verstärkter Prävention. In einem weiteren Schritt soll ein kontrollierter und legalisierter Handel geschaffen werden nach den Regelungen, wie sie die Droleg-Initiative vorsah.

Drogenpolitik der Grünen 1998

Die Eidgenössisch-Demokratische Union ergriff das Referendum gegen den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin. Die Delegierten fällten diesen Entscheid an ihrer Versammlung vom 24. Oktober in Olten aus Besorgnis über die verhängnisvolle Entwicklung der Drogenpolitik.

Referendum der EDU gegen den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die Dringlichkeitsklausel stiess dann auf mehr Gegenwehr in den Räten. Angesichts eines möglichen Referendums und der Tatsache, dass der Bundesrat bereits mit Verordnung vom Dezember 1997 die Versuchsreihe (mit rund 800 Probandinnen und Probanden) im Sinn einer Weiterführung angepasst hatte, entstand im Ständerat vorerst eine Pattsituation. Im Nationalrat beantragte Guisan (fdp, VD) Ablehnung der Dringlichkeit, wurde mit 130 zu 51 Stimmen aber klar überstimmt. Angesichts dieses deutlichen Verdikts schwenkte der Ständerat ein, worauf der Bundesbeschluss von beiden Kammern umgehend in Kraft gesetzt wurde. Ende Oktober ergriff die EDU das Referendum gegen diesen Beschluss.
Die eigentliche Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes liess weiterhin auf sich warten. Immerhin signalisierte die SVP, dass sie sich einer gewissen Liberalisierung anschliessen könne; allerdings möchte sie jeden Schritt (Entkriminalisierung des Konsums, Cannabis-Freigabe) zuerst einem wissenschaftlichen Versuch analog der Heroinabgabe unterziehen.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Angesichts der Sparmassnahmen in der Invalidenversicherung äusserte Ständerat Rochat (lp, VD) in einem überwiesenen Postulat seine Besorgnis (Po. 97.3565), stationäre therapeutische Enrichtungen der Drogenrehabilitation könnten darunter leiden, weshalb er den Bundesrat bat, die Situation umfassend zu untersuchen. Konkreter fasste Nationalrat Gross (sp, TG) das Anliegen in einer Motion. Er verlangte, es sei unter Einbezug des Invalidenversicherungs- und des Krankenversicherunsgesetzes eine Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation zu schaffen. Der Bundesrat betonte, es könne nicht die Rede davon sein, dass sich die IV aus der Drogentherapie verabschiede. Bisher seien allerdings Suchttherapiestationen, besonders auch private, vorschnell von der IV unterstützt worden. Neu verlange das BSV – gerade auch vom Parlament zu ökonomischerem Handeln aufgerufen – eine individuelle IV-Abklärung jedes Falles, weshalb in Zukunft Pauschalzahlungen an Institutionen tatsächlich seltener werden dürften. Im Einverständnis mit dem Bundesrat wurde der Vorstoss als Postulat angenommen.

Motion Finanzierungsgrundlage für kollektive Leistungen an Institutionen der Drogen- und Alkoholrehabilitation