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Im Sommer 2017 legte der Bundesrat seine Botschaft zu zwei sportpolitischen Geschäften vor. Einerseits ging es um Beiträge an internationale Sportanlässe und andererseits um Finanzhilfen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung, die im Rahmen des sogenannten NASAK 4 realisiert werden.
Drei grosse Sportanlässe werden in den kommenden Jahren in der Schweiz durchgeführt. Gleich zwei dieser Grossveranstaltungen finden im Jahr 2020 statt, die Olympischen Jugendspiele in Lausanne sowie die Eishockey-Weltmeisterschaft in Lausanne und Zürich. 2021 wird in der Zentralschweiz die Winteruniversiade durchgeführt. Solche Veranstaltungen mit europäischer oder weltweiter Bedeutung können gemäss Sportförderungsgesetz vom Bund finanziell unterstützt werden. Dafür waren zwar schon Rückstellungen gemacht worden, die zur Verfügung stehenden Kredite reichten jedoch nicht aus, um allen eingegangenen Gesuchen nachkommen zu können. Deswegen wurde mit der vorliegenden Botschaft noch mehr Bundesgeld beim Parlament beantragt: CHF 8 Mio. für die Jugendspiele, CHF 500'000 zugunsten der Eishockey-WM sowie CHF 11 Mio. für die Universiade. Diese insgesamt CHF 19,5 Mio. machten den grösseren Anteil der beantragten Gelder aus.
Betreffend die Finanzhilfen an Sportanlagen wurde eine Ergänzung des Bundesbeschlusses aus dem Herbst 2012 beantragt. Total waren es CHF 12 Mio., die hälftig für das Sportzentrum Malley/VD und für Infrastrukturbauten für Eishockey aufgewendet werden sollen. Malley soll sowohl für die Jugendspiele als auch für die Eishockey-WM 2020 als Wettkampfstätte fungieren. Die CHF 6 Mio. für den Eishockeysport entsprachen frei gewordenem Geld, das aufgrund einer Nichtrealisierung des nationalen Eishockeyzentrums in Winterthur nun anderweitig eingesetzt werden sollte und an diversen Standorten investiert werden konnte.
Mit diesen beabsichtigten Unterstützungsleistungen erfüllte der Bundesrat nicht alle Gesuche in gleichem Ausmass. Für die Eishockey-WM wurde CHF 1 Mio. beantragt, hier wollte der Bundesrat also nur die Hälfte beisteuern. Ebenfalls weniger als beantragt wurde den Innerschweizer Kantonen für die Winteruniversiade zugesprochen: Man erwartete einen Bundesbeitrag von CHF 15 bis 18 Mio., die Regierung stellte jedoch nur CHF 11 Mio. in Aussicht.

Vor der parlamentarischen Debatte sprachen sich sowohl die FK des Nationalrats als auch die WBK für die Bundesbeiträge aus. Letztere brachte jedoch eine Alternative vor: Mit 10 zu 9 Stimmen wurde dem Rat beantragt, den Kredit für die Sportanlässe um CHF 3 Mio. aufzustocken. Diese zusätzlichen Gelder sollten vollumfänglich der Winteruniversiade zugeführt werden. Im Nationalrat folgte in der Wintersession 2017 eine längere Auseinandersetzung. Für die WBK-NR brachte Matthias Aebischer (sp, BE) den Kommissionsantrag vor und legte dar, dass das Budget für die Universiade in Luzern noch angepasst werden musste, da die frühere Budgetierung zwecks pünktlicher Eingabe der Gesuche an die Eidgenossenschaft mangelhaft gewesen sei. Aufgrund dessen wollte eine knappe Mehrheit in der Kommission den Bundesbeitrag an die Universiade demjenigen für die Jugendspiele von Lausanne angleichen und eben um CHF 3 Mio. erhöhen. Die FK hatte bei ihrer Behandlung des Geschäfts noch keine Kenntnis des WBK-Antrages und sprach sich entsprechend für die bundesrätliche Vorlage aus, wie es von ihrem Sprecher Albert Vitali (fdp, LU) im Plenum angemerkt wurde. Es war dann diese Erhöhung um CHF 3 Mio., die im Nationalrat etwas umstritten war. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen äusserten sich zu den Vorlagen, es war aber letztlich nur die SVP-Fraktion, die diese CHF 3 Mio. einsparen wollte, begleitet von einigen Grünen, die ebenfalls der WBK-Kommissionsminderheit folgen wollten. Nach der Detailberatung, in der die Erhöhung vor allem von der Luzerner Nationalrätin Andrea Gmür (cvp, LU) verteidigt worden war, zeigte sich aber ein etwas anderes Bild. Zwar wurde die Beitragserhöhung mit 142 zu 35 Stimmen klar angenommen, es waren aber Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterschiedlichster Parteicouleur, die sich dagegen ausgesprochen hatten. Mit 181 zu nur einer Stimme wurde der Vorlage in neuer Fassung deutlich zugestimmt. Die Finanzhilfen an die Sportanlagen waren gänzlich unbestritten und wurden mit 179 zu 2 Stimmen ebenfalls deutlich der Ständekammer zur weiteren Behandlung übergeben.

Beiträge an internationale Sportanlässe 2020/2021 und Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 4)

Im Jahr 2017 wurde die Übergabe des Programms «Jugend und Sport» vom BASPO an Swiss Olympic in die Wege geleitet. Dieser Änderung, welche die Nachwuchsförderung fortan zur Sache des Privatsports machte, stimmte der Bundesrat im November 2017 zu. Damit wurde Swiss Olympic mit der Koordination des gesamten Leistungssports aller Altersstufen betraut, wodurch eine klarere Aufgabentrennung zwischen BASPO und Swiss Olympic beabsichtigt wurde. Die Übergabe hatte keine finanziellen Konsequenzen, weil der Bund weiterhin seinen Anteil an Mitteln zur Verfügung stellen würde, bedeutete hingegen weniger Aufwand für das BASPO.
Diese Kompetenzenverlagerung ging auf den Wunsch von Swiss Olympic zurück, das sich im Zuge der Konkretisierung des Leistungssportkonzeptes des Bundes um die Übernahme der Koordination der nationalen Nachwuchsförderung bemüht hatte. Hinzu kam auch eine deutlichere Abgrenzung der J+S-Angebote, indem nur noch jene Jugendorganisationen in den Genuss von Subventionen kommen sollten, welche die Voraussetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes erfüllten. Religiös geprägte Organisationen fielen damit aus dem Raster, womit der Bundesrat mehreren Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts nachkam. Die Streichung dieser Gelder löste bei den Betroffenen Unverständnis aus. Als Reaktion wurde eine Petition lanciert mit dem Ziel, den Entscheid rückgängig zu machen. Andi Bachmann-Roth, Jugendbeauftragter der Schweizerischen Evangelischen Allianz, stritt gegenüber der NZZ zwar nicht ab, dass die Verbände die Lagerteilnehmenden zur Konversion einladen würden, es sei jedoch auch ihr gutes Recht «in einem freien Land», dies zu tun. Schliesslich gehe es den Verantwortlichen um eine ganzheitliche Förderung der Jugendlichen. Auch in Politikerkreisen stiess der Beschluss auf Kritik. So kritisierte SP-Nationalrat Nussbaumer (sp, BL), der selber Mitglied einer Freikirche ist, die Streichung der Subventionen ebenfalls als unangemessen. Er zeigte sich einverstanden damit, dass der Staat fundamentalistische Organisationen nicht unterstützen könne, «einfach alle Freikirchen in einen Topf [zu] werfen», sei indes falsch. Ob er oder andere christliche Politikerinnen oder Politiker dazu einen Vorstoss einreichen wollten, wurde vorerst aber offen gelassen.

Zur Umsetzung der beabsichtigten Neuerungen waren drei Verordnungen einer Teilrevision unterzogen worden: Die Entwürfe der neuen Sportförderungsverordnung, der Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte sowie der Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» wurden zwischen März und Juni 2017 einer Vernehmlassung unterzogen. Dort stiessen die Reformen kaum auf Widerstand. Vor allem die betroffenen Sportverbände zeigten sich zufrieden mit den Änderungen, auch weil sich eine Unterscheidung von Spitzen- und Breitensport erübrige. Mit dem positiven Widerhall wurden die Verordnungen vom Bundesrat auf Jahresbeginn 2018 in Kraft gesetzt.

Nachwuchsförderung wird Sache des Privatsports

Das Sportförderprogramm J+S geriet jüngst vermehrt in die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Räte. Gerade dessen finanzielle Ausstattung war jeweils ein umstrittener Punkt. In diese Kerbe schlug auch Andrea Gmür (cvp, LU), die mit ihrer Motion die Aufhebung des Moratoriums für neue J+S-Sportarten herbeiführen wollte. Gmür wollte mit ihrer Motion erreichen, dass neue Sportarten, die eine bestimmte Grösse haben und zusätzlich über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, in die J+S-Programme aufgenommen werden und so entsprechende Fördergelder beantragen können. Der Unterstützungsstopp sei nicht mehr zeitgemäss. Besonders das Verharren auf dem Zustand von 2009 – als aus finanziellen Bedenken die Unterstützung neuer Sportarten blockiert worden war – wirke inzwischen wie eine willkürliche Begrenzung. Seither hätten sich nicht nur neue Sportarten als sehr beliebt herausgestellt, sondern es habe auch ein Wandel stattgefunden. So sei beispielsweise der Sportartenkatalog des olympischen Komitees weiterentwickelt worden. Gmür schwebte als Lösung eine Umschichtung der Gelder vor, was sich mit einem Kniff haushaltsneutral umsetzen lasse: Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollten dem Funktionskredit entnommen und einem Subventionskredit zugeführt werden.
Der Bundesrat konnte dem Vorstoss nicht viel abgewinnen. In seiner Stellungnahme argumentierte er gegen die Motion, da die angesprochenen Anpassungen seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt seien. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neuer Trendsportarten sei nicht zu erkennen und nur zwei Sportarten überstiegen in letzter Zeit die kritische Schwelle von 1 Promille (aller Teilnehmenden an den J+S-Kursen). Dies ist der nach geltender Gesetzgebung (Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte) vorgegebene Richtwert, nach der eine neue Sportart als J+S-bezugsberechtigt klassiert wird. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach dies im Jahr 2017 600 Kindern und Jugendlichen. Von den letzten 25 Aufnahmegesuchen für J+S-Leistungen erfüllten lediglich American Football und die Subgruppe der Kampfkünste dieses Kriterium. Aufgrund des Moratoriums, dessen Gültigkeit im Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 verlängert worden war, hatte der Bundesrat alle neuen Anträge abgelehnt.

Das Geschäft war dann im Nationalrat unbestritten. Nach nur zwei Wortmeldungen, die Motionärin und der Sportminister wiederholten im Wesentlichen ihre Haltungen, wurde über die Motion abgestimmt. Der von 36 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete Vorstoss wurde mit 133 zu 37 Stimmen deutlich angenommen (12 Enthaltungen).

Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten (Mo. 17.3605)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Anfang September 2017 gab der Verein Schneesportinitiative in einer Medienmitteilung bekannt, dass in der zweiten Wintersaison seit dem Bestehen des Programms über 18'000 Kinder und Jugendliche von GoSnow-Schneesportlagern profitieren konnten (rund 4000 mehr als in der vorherigen Saison). Dennoch lautete die Einschätzung von Vereinspräsidentin Tanja Frieden, dass man sich damit noch nicht zufrieden gebe. Das Ziel sei, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Wintersport – das „schweizerische Kulturgut Schneesport” – nahe zu bringen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern erwies sich die Initiative und die dazugehörige Plattform „GoSnow.ch” gemäss Aussagen des Vereins als äusserst beliebt. So gaben in einer Befragung sämtliche Teilnehmenden an, die Plattform weiterempfehlen zu wollen.
2016 erhielt die Schneesportinitiative auch eine Auszeichnung: Für seine gezielte Nachwuchsförderung für den Wintersport erhielt der Verein den zweiten Preis des „Milestone Excellence in Tourism” in der Sparte „Innovation”.

Verein "Schneesportinitiative Schweiz"
Dossier: Promotion des Wintersports

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive. Durch Aktivitäten des 2014 gegründeten Vereins «Schneesportinitiative Schweiz» wie der Führung einer Geschäftsstelle und einer Website mit Angeboten für Schneesportlager, der Sensibilisierung von Behörden und Lehrkräften sowie durch die breite finanzielle Abstützung des Vereins würden die Anliegen der Motion erfüllt. In der Sommersession 2017 folgten National- und Ständerat dem bundesrätlichen Antrag und schrieben das Geschäft ab.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Zuge der parlamentarischen Debatte zum Aktionsplan Sportförderung wurden zwei gleichlautende Kommissionsmotionen in beiden Räten eingereicht, die zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports forderten. Der Ständerat befasste sich zuerst mit der Motion seiner WBK (Mo. 17.3003). Er lobte die Gesamtschau zur Sportförderung sowie ihre konzeptionelle und finanzpolitische Relevanz. Der Aktionsplan des Bundesrates wurde zur Kenntnis genommen.
Die Motion forderte schlicht, dass im Voranschlag 2018 sowie in den Folgejahren je zusätzlich CHF 15 Mio. für die Förderung des Nachwuchs-Leistungssports budgetiert würden. Die Kommission leitete ihre Forderung aus dem Leistungssportkonzept ab, worin der Bundesrat eine finanzielle Beteiligung der Kantone einforderte. Diese seien ihrer Aufgabe nachgekommen und hätten via Swisslos und Lotterie Romande zusätzlich CHF 15 Mio. für die Jahre 2017 bis 2019 freigegeben. Dass der Bund hier nicht nachziehe, sei unhaltbar. Befürchtet wurde gar, dass die Kantone ihr finanzielles Engagement ab 2020 sistieren würden.
Der Bundesrat liess sich aber nicht unter Druck setzen, er beantragte die Ablehnung der Motion. Die Lage im Bundeshaushalt sei zu prekär, der finanzielle Spielraum fehle. Diese Argumentation erstaunte Kommissionsberichterstatter Eder (fdp, ZG). Der Bundesrat stimme im Aktionsplan ein «Hohelied» auf den Leistungssport an, wolle aber die Mittel in diesem Bereich nicht anpassen, das gehe nicht zusammen. Überdies bemängelte er auch die ungenügende Begründung dieses Entscheids. So seien die Aussagen der Regierung bezüglich Leistungssport als leere Worthülsen zu betrachten. Mit 11 zu 0 Stimmen, verdeutlichte Eder, sei die Motion überaus deutlich von der Kommission beschlossen worden. In den verschiedenen Wortmeldungen wurde das nachfolgende Abstimmungsergebnis bereits vorweg genommen: Alle Redner und eine Rednerin sprachen sich dafür aus. Das Ergebnis war, wie von Ständerat Eder gewünscht, «wuchtig»: Die Motion wurde mit 41 zu 1 Stimme überwiesen.

Eine Behandlung im Nationalrat wurde obsolet, weil dieser die gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 17.3014) drei Tage später ebenfalls annahm. Die Diskussion glich jener im Ständerat, auch wenn sowohl Kommissionsantrag (15 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen) als auch Endresultat (146 zu 21 Stimmen) etwas weniger einhellig waren.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Mit einem Postulat forderte der jurassische Standesvertreter Claude Hêche (sp, JU) Ende 2017 ein «Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport». Dabei bezog er sich auf das Nasak 4, das Ende 2017 ausläuft. Im Zuge der Sportförderung im Sinne des Sportförderungsgesetzes solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass weiterhin Finanzmittel reserviert werden können, betonte der Postulant. Angesichts der in der Schweiz durchzuführenden Grossanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Falle einer allfälligen Austragung olympischer Winterspiele im Jahr 2026 sei eine Fortführung der finanziellen Unterstützung der hiesigen Sportinfrastruktur angezeigt.
Die Regierung zeigte sich dem Anliegen offen gegenüber und stellte in Aussicht, die – tatsächlich bis anhin fehlende – Nachfolgeregelung für ein Nasak 5 vorzubereiten. Angesichts der klammen Staatsfinanzen sei für die Periode 2018-2020 aber nicht mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel zu rechnen.
Im März 2017 wurde der Vorstoss im Ständerat behandelt, mit der Annahmeempfehlung des Bundesrates war nicht mit grosser Opposition zu rechnen. Der Postulant unterstrich dabei die vielfältige Rolle des Sports für die Gesellschaft. Der Departementsvorsteher unterstützte das Postulat, gab aber noch einmal zu bedenken, dass die Finanzlage zu beachten sei. Insofern könne ein Bericht erstellt werden, eine zweite Etappe werde aber nötig sein, um allfällige weitere Finanzmittel sprechen zu können.

Sportförderungsgesetz

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Der Bericht des Bundesrates zur Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten lag im Herbst 2016 vor. Darin wurde eine recht umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und wiedergegeben, wobei als Fazit festgehalten wurde, dass noch einiger Handlungsbedarf bestehe. Besonders hinsichtlich der (zeitlichen) Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung könne noch viel erreicht werden. Sowohl auf Stufe Berufsbildung, wo neue Modelle angestrebt werden sollten, um Lehrstellen für Sportlerinnen und Sportler zu schaffen, als auch bei den Hochschulen müssten verbesserte Rahmenbedingungen angestrebt werden. Ebenfalls wurde deutlich, dass eine Spitzensportkarriere ohne die Unterstützung sowohl Privater als auch der öffentlichen Hand kaum möglich sei.
Dem Bericht zufolge betrieb ein Drittel der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vollzeitlich Sport, alle anderen arbeiteten Teilzeit oder befanden sich in Ausbildung. Mit dem im Sport erzielten Einkommen können nur wenige ihren Lebensunterhalt finanzieren und 40% der Sportlerinnen und Sportler haben ein Jahreseinkommen von unter CHF 14'000 zur Verfügung (dieses Gesamteinkommen entspricht dem Bruttolohn aus Tätigkeiten im Sport und/oder in der Wirtschaft). Darum hebt der Bericht auch die Unterstützer-Rolle des Elternhauses stark hervor. Die finanziellen Umstände seien jedoch auch nach der Karriere entscheidend für den Lebensunterhalt. Gerade für die Athletinnen und Athleten, die nicht innerhalb ihres Sports eine Weiterbeschäftigung finden, gestalte sich die Integration in ein neues Berufsfeld als schwierig. Es gebe aber bereits Bestrebungen, um Ausbildungsplätze für Sportlerinnen und Sportler in verschiedenen Sparten zu schaffen. Diese Erkenntnisse stammten aus einer international ausgerichteten Studie, die 2011 von der EHSM für die Schweiz durchgeführt worden war. Im Rahmen der Studie wurden die Daten von 897 Athletinnen und Athleten ausgewertet.
Der Bericht schloss mit mehreren Punkten, die zur Verbesserung der Finanzierungssicherheit im Sport, darin eingeschlossen auch die Vorsorgesicherheit der Profis, beitragen könnten. Festgehalten wurde aber letztlich, dass ein Fördersystem für Athletinnen und Athleten von allen Akteuren im Sport mitgetragen werden müsse, wobei jedoch private Akteure federführend sein sollten, während sich der Bund nur subsidiär engagiere. Eckpunkte zur Vereinbarung einer Spitzensportkarriere mit der Ausbildung und dem Berufsleben respektive zu Fördermöglichkeiten in diesen Bereichen wurden auch im Leistungssportkonzept des Bundes festgehalten.

Finanzierungssicherheit der Karriere von Spitzenathletinnen und Spitzenathleten

Wie zuvor in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat pünktlich den Aktionsplan Sportförderung des Bundes vorlegen. Darin wurden die beabsichtigten Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Die drei Konzepte, ein Leistungssport-, ein Breitensport- und ein Immobilienkonzept, konkretisierten dabei die Handlungsfelder.
Wie bereits früher ins Auge gefasst worden war, sollte die Umsetzung des Aktionsplans in zwei Etappen erfolgen. Zunächst sollten bis 2023 die bestehenden Förderprogramme und -schwerpunkte weitergeführt und konsolidiert werden. Bauliche Massnahmen sollten in dieser Phase noch auf das Nötigste minimiert werden. Zudem sollten vorerst noch keine neuen Mittel für die Sportförderung im Sinne einer Athletenförderung aufgewendet werden. Erst in einer zweiten Etappe ab 2024 sollten demnach neue Projekte gestartet werden. Das soll jedoch in Berücksichtigung der Bundesfinanzen erfolgen; ein Kriterium, das für die zweite Etappe noch keine genaueren Aussichten zuliess.

Bezüglich Leistungssport stand die Förderung der Athletinnen und Athleten sowie ihres Umfelds im Zentrum. Mit der Feststellung, dass die Sporterziehung eine positive Wirkung – bezüglich eines gesunden Lebensstils, der Vermittlung von Werten und der persönlichen Entwicklung – erziele, ergriff der Bundesrat deutlich Position für den Sport. Ebenso äusserte die Regierung ihren Wunsch, leistungsfähige und erfolgreiche Athletinnen und Athleten im internationalen Vergleich hervorzubringen. Die Schweiz habe an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst und die Weiterentwicklung des Leistungssports sei in der Schweiz ungenügend. Zusätzliche Anstrengungen seien deswegen angezeigt und man wolle dies vonseiten des Bundes gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden angehen. Das Leistungssportkonzept diene dazu, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Bis 2023 werde jedoch am Status quo festgehalten, so dass keine neuen finanziellen Ressourcen für den Spitzensport frei gemacht würden. Danach werde eine Reihe von Massnahmen ins Auge gefasst, darunter die Unterstützung von Sportschulen, der Ausbau eines Leistungssportzentrums mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen (Leistungsdiagnositk, Forschung und Entwicklung) sowie die Weiterentwicklung der Dienstmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps. Die nationalen Sportverbände würden mit einer gezielten Förderung der Organisations- und Managementkompetenz sowie der Professionalisierung des Trainerwesens und der Nachwuchsabteilungen unterstützt.
In Sachen Breitensport stand die finanzielle Absicherung von J+S im Zentrum. Bereits in der Phase bis 2023 sollten zusätzliche Mittel in diesen Bereich fliessen, wie es das Parlament wiederholt bekräftigt hatte. Für den Zeitraum ab 2024 wurden auch für den Breitensport mehrere Massnahmen aufgezeigt, darunter ein Fokus auf die Ausweitung der Angebote für Kinder und Jugendliche auch im Vorschulalter – denn dann würden die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt – sowie die Planung einer „Allianz Breitensport” zur Koordination diverser Aktivitäten sowohl staatlicher als auch privater Akteure. Mit dem Wandel der demografischen Entwicklung im Blick sollte auch „lebenslanges Sporttreiben” zum Thema werden.
Gemäss Immobilienkonzept wollte der Bundesrat bis 2023 CHF 182 Mio. zur Aufwertung der baulichen Infrastruktur in Magglingen und Tenero bereitstellen. Darin eingerechnet waren auch Beiträge an Wohnungsbauten, die aus dem Armeebudget respektive aus Spenden finanziert werden sollten. Zahlreiche Bauprojekte wurden auch bereits für die zweite Phase benannt, deren finanzieller Rahmen blieb aber mit dem vorgelegten Aktionsplan noch offen.
Als Nächstes wird sich das Parlament zu diesen Plänen äussern.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015 beantragte der Bundesrat die Motion der WBK-SR «Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern» zur Abschreibung. Durch Massnahmen wie die zugunsten des J+S vom Bundesrat beschlossene Kreditaufstockung von CHF 75.5 Mio. auf CHF 95.5 Mio. für das Budgetjahr 2016 sowie die kommenden Finanzjahre würden die Anliegen des Vorstosses erfüllt. In der Sommersession 2016 schrieben National- und Ständerat das Geschäft ab.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit Ablauf der Vernehmlassung und der Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Regierung nahm die Entwicklung der Sportförderung des Bundes im Verlauf des Jahres 2016 genauere Züge an. Erster Anhaltspunkt für die Weiterentwicklung war der Vernehmlassungsbericht zum Paket. 145 Stellungnahmen waren eingegangen, wovon 117 von „interessierten Organisationen und Verbänden”, also den Akteuren aus dem Gesundheits- und Sportbereich kamen. Grossmehrheitlich wurde auf das Breiten- und Leistungssportkonzept Bezug genommen, die Immobilienplanung rief weniger Reaktionen hervor. Die Kantone äusserten sich überwiegend positiv zu den Konzepten, bemängelten jedoch die noch zu grosse Unklarheit bei den Finanzierungsfragen. Überhaupt waren die Bereitstellung und Verteilung der Ressourcen ein wichtiges Thema, was sich auch in der Betrachtung der Stellungnahmen der weiteren Akteure zeigte. Dort wurden die vielen Begehrlichkeiten und durchaus sehr unterschiedlichen Vorstellungen des Mitteleinsatzes deutlich sichtbar.
Der Bundesrat fällte daraufhin weitere Beschlüsse. Klar war, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Sportförderung stattfinden sollte. Im Fokus standen dabei die bereits angedachten baulichen Massnahmen in den nationalen Sportzentren Tenero und Magglingen sowie eine bessere Ausstattung des Programms „Jugend + Sport”. Diese Kernelemente sollten bis im folgenden Herbst im Aktionsplan Sportförderung konkretisiert werden. J+S sollte ab 2017 mit zusätzlichen CHF 10 Mio. ausgestattet werden. Die Projektierung des Schneesportzentrums wurde jedoch angesichts der klammen Finanzen des Bundes bis 2023 ausgesetzt.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung

Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2015 veröffentlichte die CVP ein Positionspapier zur Sportpolitik. Der Sport erhalte zu wenig politische Unterstützung, obwohl er Gesundheit, Wohlbefinden, Erziehung, Zusammenleben und Integration positiv beeinflusse. Im Rahmen der Vernehmlassung zur VBS-Gesamtschau Sportförderung stellte die CVP sechs zentrale Forderungen auf. In der Volksschule sollten drei Lektionen Sportunterricht fix im Stundenplan vorgesehen sein. Der Besuch dieser Lektionen, also auch des Schwimmunterrichts, müsse obligatorisch sein. Für Jugend und Sport (J+S) wurden mehr Geld und ausgebaute Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche gefordert. Schliesslich verlangte die CVP ein nationales Schneesportzentrum und bessere Angebote am Arbeitsplatz, mit denen Möglichkeiten für eine sportliche Betätigung, z.B. während der Mittagspause, geschaffen werden.

CVP Positionspapier Sportpolitik

Die vom Ständerat in modifizierter Formulierung überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive wurde in der Herbstsession 2015 vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem seine WBK dies entsprechend beantragt hatte.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Die „Schneesportinitiative Schweiz”, respektive der gleichnamige Verein, war ab Anfang 2015 operativ und führte seither eine Geschäftsstelle in Bern. Im September des gleichen Jahres hielt der Verein die erste Vereinsversammlung ab, was er als Anlass nahm, weiter über seine Tätigkeiten zu informieren. Mit dem Ziel, den Schneesport wieder näher an die Jugendlichen zu bringen, lancierte der Verein eine Plattform, die einen Rundum-Service für Schulen bietet und diesen ermöglicht, auf einfache Weise ihre Schneesportlager zu organisieren beziehungsweise organisieren zu lassen.

Verein "Schneesportinitiative Schweiz"
Dossier: Promotion des Wintersports

Die finanziellen Einschränkungen in den Bundesfinanzen, die auch das erfolgreiche Fördergefäss für den Schweizer Sport „Jugend und Sport” betroffen hatten, veranlassten gerade auch in diesem Bereich einige Bundesparlamentarier, regulierenden Einfluss nehmen zu wollen. Aufgrund eines angenommenen Postulats Graber (cvp, LU) musste der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie die Budgetkürzungen für J+S rückgängig gemacht werden könnten.
Im Bericht, der im September 2015 veröffentlicht wurde, legte der Bundesrat dar, welche Konsequenzen Beitragskürzungen für das Förderwerk J+S hätten – beziehungsweise er versuchte die Konsquenzen zu verdeutlichen: Leider habe man keine zuverlässigen Instrumente, um die Folgen von Budgeteinschränkungen für J+S genau abschätzen zu können, hiess es im Bericht. Dargestellt wurden jedoch mögliche Auswirkungen aus der Perspektive der Vereine. Sportclubs mit einer Fokussierung auf den Breitensport seien in besonderem Umfang von den J+S-Zuwendungen abhängig. Wenn dort die Mittel geschmälert würden, müssten die Budgetausfälle anderweitig, etwa durch Erhöhung der Mitgliederbeiträge, kompensiert oder aber die Sportangebote abgebaut werden. Auf der anderen Seite stellte der Bericht J+S als Qualitätslabel dar, als Anreizsystem für Leiterpersonen, ihrer Aus- und Weiterbildungspflicht regelmässig nachzukommen. Insofern könnten Leistungskürzungen eine Qualitätseinbusse im Bereich des Kinder- und Jugendsports bedeuten. Bezüglich des freiwilligen Schulsports, dessen Angebote kantonal organisiert sind, wurde ein düsteres Bild gezeichnet: Die Senkung der J+S Beiträge wirke sich hier noch stärker aus als im Vereinssport und beträfe insbesondere Bemühungen zur Förderung der 5- bis 10-jährigen Kinder. Auch die Nachwuchsförderung, also das eigentliche leistungssportliche Kerngeschäft der Sportverbände, erweise sich als besonders betroffene Sparte, gerade weil die hochqualifizierten Trainerinnen und Trainer von den Verbänden angestellt seien, wodurch Beitragskürzungen die geleisteten Trainingsangebote schmälern würden. Schliesslich würde dadurch auch die Freiwilligenarbeit, das „zentrale Bestimmungsmerkmal” der Vereine, gefährdet, denn ein Wegfall der Gelder bedeute ein negatives Signal gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement.
Auf allen Ebenen zeigte der Bericht also bedeutende Einbussen bei einem Wegfall der gewohnten J+S-Subventionen. Wie aber die Situation im Sinne einer Fortführung der bisherigen J+S-Zuwendungen an den Sport bereinigt werden könne, wurde im Bericht nicht dargelegt. Das Postulat wurde in der Folge als erledigt abgeschrieben.

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

In der Sommersession 2015 beschäftigten sich die Räte mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2015, der 14 Nachtragskredite im Umfang von insgesamt CHF 85 Mio. umfasste. Als Erstrat schuf die kleine Kammer zwei Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Den Nachtragskredit über CHF 20 Mio. für Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") erhöhte der Ständerat (34 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen) auf Antrag der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR) um CHF 5,6 Mio. Auch bei den Aktivitäten im Bereich "Jugend+Sport" stockte die kleine Kammer auf Vorschlag der FK-SR den bundesrätlichen Nachtrag auf. Anstelle von CHF 12 Mio. sprach der Ständerat (42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) CHF 17 Mio., da, so Kommissionssprecher Abate (fdp, TI), nur auf diese Weise verhindert werden könne, dass das Bundesamt für Sport (BASPO) die J+S-Beiträge ab dem 1. August 2015 um rund einen Viertel kürzen muss. Dieser Auffassung war auch der Nationalrat, der in der ersten Lesung mit 167 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen für den Vorschlag des Ständerates votierte. Auch bei der zweiten Differenz waren sich die beiden Räte einig – zumindest fast. Die grosse Kammer (104 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen) wollte wie der Ständerat den Nachtragskredit für die landwirtschaftlichen Ausfuhrbeiträge auf CHF 25,6 Mio. erhöhen. Eine Kompensation der Mittel innerhalb des zuständigen Wirtschaftsdepartements (WBF) lehnte der Nationalrat mit 107 zu 74 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab. Gleiches widerfuhr der SVP-Fraktion, die mit zwei Anträgen versucht hatte, die Nachtragskredite im Asylbereich aus dem Nachtrag zu kippen. Damit ging die letzte verbleibende Differenz in die zweite Beratungsrunde. Nachdem der Ständerat auch in der zweiten Lesung an seiner Meinung festgehalten hatte, schwenkte der Nationalrat auf Empfehlung seiner Finanzkommission (FK-NR) auf die Linie der kleinen Kammer um. Damit erhöhte sich der Umfang der Nachtragskredite auf CHF 95,8 Mio.

Nachtrag I zum Voranschlag 2015

Noch in der Sommersession 2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Nach den deutlichen Ratsvoten war in den Schlussabstimmungen kaum noch mit Gegenwehr zu rechnen. 188 Nationalrätinnen und Nationalräte stimmten für das Gesetz, sechs enthielten sich. Der Ständerat stimmte mit 45 Stimmen einstimmig für das Gesetz.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Am 16. April 2015 befasste sich die WBK des Ständerates nochmals mit der Motion de Buman (cvp, FR) zur Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive, nachdem sie vom Ratsplenum zurückgewiesen worden war. Inzwischen hatte sich die Kommission durchgerungen, eine abgeänderte Fassung vorzuschlagen. Mit dieser sollte das grundsätzliche Anliegen respektiert werden, ohne jedoch zu treffende Massnahmen vorwegzunehmen. Dabei sollte auf bereits angestossene Massnahmen zur Förderung des Wintersports Rücksicht genommen und dem Bundesrat ein offen formulierter Auftrag erteilt werden. Ziel sollte jedoch nach wie vor sein, den Anteil der Bevölkerung, der Schneesport treibt, zu erhöhen. Diese neue Version der Motion wurde von der Kommission einstimmig dem Ständerat unterbreitet.

Dieser befasste sich Anfang Juni 2015 mit dem Anliegen. Anders als in der Kommission war die Vorlage im Plenum jedoch etwas umstrittener, was eine lebhafte Debatte nach sich zog. Diese drehte sich vorderhand jedoch nicht um das Kernanliegen der Motion, das weitgehend anerkannt wurde, sondern um Nebenschauplätze, die bei einer Annahme der Motion allenfalls tangiert würden. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verwendung von „Jugend und Sport”-Beiträgen. Dieser Punkt wurde von Ständerat Schwaller (cvp, FR) aufgenommen, weil er befürchtete, dass bei einer Annahme der Motion dort Gelder abgezweigt würden. Diese Sorge konnte ausgeräumt werden. Sportminister Maurer legte die Sicht der Regierung noch einmal dar. Deren Haltung änderte sich nicht mit der neu formulierten Motion, so dass weiterhin deren Ablehnung beantragt wurde. Maurer hielt fest, dass eher die Anstrengungen des Vereins „Schneesport-Initiative” laufen gelassen werden sollten und im Bereich Breitensport nicht vorgegriffen werden sollte. Keinesfalls sollte man in Aussicht stellen, dass der Bund „dann schon” aushelfen werde, falls die privat angestossenen Projekte nicht erfolgreich wären oder diese gar zurückgefahren würden. Insgesamt verwies der Bundesrat auch auf ein sich in Entstehung befindliches Gesamtpaket, das sich verschiedenen Bereichen der Sportförderung widme. Der Ständerat liess sich aber nicht umstimmen und hiess die Motion in der abgeänderten Version mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Lancierung und Umsetzung einer Schneesportoffensive (Mo. 13.3616)
Dossier: Promotion des Wintersports

Im Nachgang an die Ankündigung des BASPO, die Beiträge für „Jugend und Sport” anzupassen respektive zu kürzen, reichte Konrad Graber (cvp, LU) im Ständerat ein Postulat ein, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Der Luzerner wollte mit seinem Vorstoss nicht nur prüfen lassen, ob auf diese Massnahme verzichtet werden könnte, sondern auch, falls die Budgetkürzung unverzichtbar wäre, ob diese schrittweise getätigt werden könnte. Erstes Ziel des Postulats war, die Beitragssätze bis Ende 2015 gleichzuhalten. Damit sollte das in den Augen des Postulanten erfolgreiche Programm nicht gefährdet werden. Die Kürzungen wurden als Folge eines parlamentarischen Auftrags im Rahmen des Voranschlages vorgenommen. Hier ortete Graber ein Missverständnis, da der Ständerat die Kürzungen ab dem neuen Kalenderjahr beabsichtigt hätte, das Baspo die Beitragssätze aber ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 ändern wollte. Gemäss Baspo sollten tiefere Beitragssätze abgerechnet werden, wenn die Kurse nach dem 31. Juli 2015 abgeschlossen würden. Die Regelung sei unfair, weil sie nicht alle Sportarten (und ihre Vereine) gleich stark treffe.
Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme, dass eine Reduktion unumgänglich sei. Unterstrichen wurde dies mit der Verschlechterung der Haushaltsperspektive des Bundes. In der Budgetdebatte war die Finanzierung von J+S zunächst durch das Parlament noch gekürzt worden, im Nachtragskredit I zum Voranschlag 2015 war dann jedoch die Erhöhung der Subventionsbeiträge beantragt worden, womit das Niveau bis Ende Schuljahr 2014/2015 erhalten werden könne. Nach Ablauf des Schuljahres 2014/2015 müsse jedoch mit Einbussen gerechnet werden, so der Bundesrat. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung.

Die Ständeratsdebatte bot dann eine Gesamtschau in Sachen J+S. Neben dem hier beschriebenen Postulat Graber (cvp, LU) wurden gleichzeitig weitere Vorstösse zu J+S im Rat behandelt: eine Motion Föhn (svp, SZ) (Aufstockung des Subventionskredites 2016 um mindestens CHF 15. Mio.) sowie eine Motion der WBK-SR (Finanzielle Kontinuität sichern). Graber äusserte abermals sein Unverständnis über diese Budgetkürzung und vor allem auch über die Kommunikationsweise des BASPO. Graber zog überdies das Sportförderungsgesetz heran, um zu vergegenwärtigen, dass der eingeschlagene Weg ein eigenartiger sei. „Mehr Sport, mehr Geld”, so das im SpoFöG propagierte Motto, treffe nun überhaupt nicht mehr zu. Es gelte also, auf die Beitragskürzungen zu verzichten und gleichzeitig mittels Bericht eine Überprüfung des Beitragssystems vorzunehmen. Im Zuge der Debatte verdeutlichte sich eine klare Haltung der Ständerätinnen und -räte. Sowohl Häberli-Koller (cvp, TG) als auch Schwaller (cvp, FR) stellten sich hinter das Postulat mit der Begründung, es bedürfe der Planungssicherheit für Vereine, Verbände und die Kantone. Zudem müsse die Jugendsportförderung hochgehalten werden. Dem gegenüber verteidigte der Sportminister die Regierungsmeinung. Es sei schlicht nicht möglich innerhalb des Bundesamtes für Sport CHF 18 Mio. – der veranschlagte Betrag, um die J+S-Beitragskürzungen zu umgehen – umzulagern, dafür fehlten die Mittel. Seine Bemühungen waren allerdings erfolglos: Der Ständerat nahm das Postulat mit 37 Stimmen einstimmig an (6 Enthaltungen).

Beiträge für "Jugend und Sport" (Po. 15.3151)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport konnte auch in der Ständekammer speditiv behandelt werden. Kommissionssprecherin Savary (sp, VD) beschied ihren Kolleginnen und Kollegen die einstimmige, befürwortende Haltung der WBK zur Gesetzesrevision. Ohne längere Debatte, jedoch mit kleinen redaktionellen Anpassungen, wurde das IBSG unisono mit 40 Stimmen verabschiedet.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Im Zuge der Debatte um die Finanzierung des Programmes Jugend und Sport wurde im Frühjahr 2015 eine Reihe von Vorstössen lanciert; mit etwas zeitlichem Abstand auch eine Kommissionsmotion der WBK des Ständerates, mit der sie die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern wollte. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für J+S vorzusehen, mit dem Ziel, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sicherzustellen. Zurückzuführen war der Antrag auf eine angekündigte Kürzung der Subventionen seitens des Bundes und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit diverser Akteure im Jugendsportbereich. Zudem hätten aus dem SpoFöG abgeleitete Massnahmen, wie etwa neue Finanzierungsmechanismen zur optimalen Ausnützung der Jahreskredite, ebenfalls zu Planungsunsicherheit geführt, so die Kommission in ihrer Begründung.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion wurde gemeinsam mit zwei anderen Vorstössen zum Jugendsport, einem Postulat Graber (cvp, LU) und einer Motion Föhn (svp, SZ), behandelt. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) verwies zu Beginn seiner Erörterungen auf eine gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 15.3383), die in Absprache mit der Schwesterkommission auch in der kleinen Kammer eingereicht werden sollte. Das koordinierte Vorgehen trage der Dringlichkeit der Sache Rechnung, so Germann, denn die finanzielle Unterstützung von J+S sei wichtig. Mit den Kommissionsmotionen solle der Bundesrat also beauftragt werden, die Mittel zu erhöhen. Es gehe ferner auch darum, „die gesellschaftliche Bedeutung der Vereine [...] zu würdigen", so Germann. Die grosse, in den meisten Fällen ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Sportclubs trage auch zum sozialen Zusammenhalt des Landes bei. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Ständerat, ihre Motion anzunehmen (2 Enthaltungen). Mit der Erinnerung an die bereits geäusserte Absicht der Finanzkommission, den J+S-Betrag für 2015 um CHF 5 Mio. auf CHF 17 Mio. erhöhen zu wollen – FK-Präsident Altherr (fdp, AR) bestätigte diese Stossrichtung während der Debatte –, legte Ständerat Schwaller (cvp, FR) den Grundstein für das weitere Vorgehen: Er verdeutlichte, dass auch für die Folgejahre 2016 und 2017 Planungssicherheit geschaffen werden müsse, indem im Rahmen kommender Budgetdebatten besonderes Augenmerk auf die Subventionierung von J+S gelegt werde. Dahingehend sei die Motion Föhn abzulehnen, weil sie nur das Jahr 2015 betreffe.
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 43 Stimmen einstimmig gutgeheissen (eine Enthaltung). Peter Föhn zog daraufhin seinen Vorstoss zurück, weil er mit der Annahme der Kommissionsmotion obsolet geworden war. Der identische Vorstoss der WBK-NR wurde im Nationalrat zwei Wochen später ebenfalls angenommen (171:3 Stimmen), weswegen beide als überwiesen galten.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im März 2015 reichte Peter Föhn (svp, SZ) eine Motion zu Jugend und Sport im Ständerat ein. Wie auch sein Kollege Graber (cvp, LU) nahm Föhn einen Beschluss des BASPO auf Kürzung der J+S-Beiträge als Anlass, zu handeln. Aus Sicht der Kantone, aber auch seitens der Sportvereine und Organisatoren von Sportangeboten, seien diese Kürzungen um rund 25 Prozent problematisch; eine Einschätzung, die auch vom Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport geteilt werde, so der Motionär. Das Ziel seiner Motion sei schlicht, dass der J+S-Subventionskredit im Voranschlag 2016 um mindestens CHF 15 Mio. aufgestockt werde. Die angekündigten Budgetkürzungen seien daher rückgängig zu machen. Der Bundesrat beantwortete den Vorstoss gleich wie das Postulat Graber und empfahl es zur Ablehnung.

Die gemeinsam mit dem Postulat Graber und einer Kommissionsmotion der WBK-SR geführte Parlamentsdebatte veranlasste Föhn schliesslich zum Rückzug seiner Motion. Er verteidigte zunächst noch sein Anliegen, im Verlauf der Beratungen wuchs in ihm jedoch die Zuversicht, dass die geforderten Ziele auch ohne seine Motion erreicht werden würden, zumal die beiden anderen Vorstösse im Ständerat angenommen wurden. Eine gleichlautende, von Christian Lohr (cvp, TG) im Nationalrat eingereichte Motion (Mo. 15.3254) zog dieser später ebenfalls zurück.

Jugend und Sport (Mo. 15.3369)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Ein wichtiger Schritt für den Schweizer Sport stellte die Präsentation der Gesamtschau Sportförderung des Bundes des Bundesrats im Mai 2015 dar. Die Ausarbeitung mehrerer Konzeptpapiere ging auf einen Auftrag des Parlaments aus dem Vorjahr zurück. Das fortan Aktionsplan Sportförderung genannte Massnahmenpaket war in drei Konzepte aufgeteilt. Mit einem Breitensportkonzept wurde eine Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivität der gesamten Bevölkerung anvisiert. Bewegungsmangel, motorische Defizite und Tendenzen zu Übergewicht würden eine Ausweitung von verschiedenen Sportangeboten, aber auch die Förderung der Vereinsentwicklung nötig machen. Ein Leistungssportkonzept stellte den Spitzensport ins Zentrum und diente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten, die betreuenden Personen in den Staffs und die Sportverbände. Ein Immobilienkonzept ergänzte das dargelegte Instrumentarium: Die beiden Sportzentren Magglingen und Tenero reichten für die Bedürfnisse nicht mehr aus, zudem seien an beiden Standorten bauliche Massnahmen nötig. Im Immobilienkonzept wurde auch ein nationales Schneesportzentrum konkretisiert, wobei einer Standortbewerbung aus Lenzerheide die beste Ausgangslage zugeschrieben wurde.

In zwei Etappen sollten die umschriebenen Ziele umgesetzt werden. Zunächst sollten zwischen 2018 und 2023 CHF 339 Mio. investiert werden. In den sechs Jahren danach, also für die Zeitspanne 2024 bis 2029, sollten noch einmal fast CHF 600 Mio. in den Sport investiert werden. Grosse Anteile dieser Summe würden in den Ausbau der Infrastruktur und die Grundsteinlegung für das Schneesportzentrum fliessen. Damit die Fördermassnahmen bestmöglich ausgeschöpft werden könnten, sei der Bund jedoch auf die (auch finanzielle) Mithilfe der Gemeinden und Kantone angewiesen. Mit dieser Ausgangslage, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, nahm der Aktionsplan Sportförderung die nächsten Hürden in Angriff.

Gesamtschau Sport Schweiz (Mo. 17.3003)
Dossier: Sportförderung