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Ende 2014 legte der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) vor. Das noch junge Gesetz aus dem Jahr 2011 erfuhr damit bereits eine umfassende Kur, wobei jedoch einige Objekte aus der vorherigen Fassung übernommen werden sollten. Die so kurz auf die Inkraftsetzung folgende Revision war dem früh gefassten Beschluss des Bundesrates entsprungen, das VBS einen Revisionsentwurf ausarbeiten zu lassen. Im Zuge der Implementation des IBSG und der zugehörigen IBSV war erkannt worden, dass das Verwaltungsinformationssystem der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM) einer formalgesetzlichen Verankerung bedürfe, sofern mit diesem System Daten zu Disziplinarverfahren verarbeitet würden. Diese Änderung wurde dann zum Anlass genommen, gleich weitere Massnahmen im Bereich der Bearbeitung sensibler Personendaten zu ergreifen. Neue Grundlagen sollte es fortan für genanntes System der EHSM geben, überdies aber auch für das Informationssystem zur Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten, für das Informationssystem zur systematischen Evaluation von Kursen und Lehrgängen sowie für das Informationssystem der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping (Antidoping Schweiz). Bezüglich letzterer Anwendung diente die Revision zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Im Frühjahr darauf wurde die Vorlage durch den Nationalrat beraten. Die vorberatende WBK hatte einige Änderungsvorschläge vorgebracht, im Übrigen gab es keine Opposition gegen diese Revision. Die wichtigsten Anpassungen wurden im Bezug auf die Nutzung der registrierten Daten für die Forschung sowie im Bereich der „Vorkommnisse” vorgenommen, die bereits nach geltendem Recht zu Sanktionen führten. Damit sind die Verfehlungen gemeint, die einen Strafregistereintrag zur Folge haben und in der Konsequenz zu einer Eintragung in die Datenbank des Informationssystems für Sport führen. Dabei stand für die Kommission der Präventionsgedanke im Vordergrund, so sollte neu für eine Eintragung ein konkreter Hinweis auf eine Strafhandlung ausreichend sein, sofern diese unvereinbar ist mit der Stellung als „Jugend und Sport”-Kader (gemäss Art. 10 des SpoFöG). Mit der Anmerkung des Berichterstatters Portmann (fdp, ZH), dass die Verwaltung bereit sei, die Änderungsanträge anzunehmen, stand der raschen Behandlung des Geschäfts durch die Volkskammer nichts im Wege. Eintreten war denn auch unbestritten und alle Kommissionsanträge wurden übernommen, was auch den Sportminister freute. Mit 165 Stimmen wurde die Vorlage einstimmig dem Ständerat zur Weiterbehandlung überlassen.

Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Totalrevision

Im Juni behandelte der Nationalrat ein Geschäft, in dem es um Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung ging. Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz, welches am 1.10.2012 in Kraft trat, gehört zu den Zielen der Sportförderung des Bundes die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports. Im Rahmen dieser Zielsetzung erhielt der Bund den Auftrag, ein nationales Sportanlagenkonzept (NASAK) für die Planung und Koordination der Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu erarbeiten und zu aktualisieren. Dabei kann er Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten. Der Bundesversammlung wurde im Februar 2012 beantragt, einen Gesamtkredit für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) in der Höhe von 50 Mio. CHF aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen. Die erstberatende Kommission des Nationalrates beantragte dem Ratsplenum deutlich, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission nahm aber eine entscheidende Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor und erhöhte den Gesamtbetrag um 20 Mio. CHF auf 70 Mio. In der Ratsdebatte verdeutlichte sich auch im Plenum eine Unterstützung für den Sport und die Sportförderung, wie sie mit einem Ausbau wichtiger Sportanlagen umgesetzt werden kann. Auch hinsichtlich einer möglichen Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022 mache die Aufrüstung Sinn, so mehrere Rednerinnen. In Vertretung des Gesamtbundesrates erklärte Sportminister Maurer die Beweggründe der Regierung, das ursprünglich auf 87 Mio. CHF geschätzte Förderprogramm des Bundesamtes für Sport zu kürzen. Mit diesem Budget sollten vorwiegend die Sportverbände profitieren, was letztlich aber nicht das Ziel des Bundesrates sei. Zusätzlich führte Maurer Bedenken über die finanzielle Lage generell ins Feld. Mit einer Erhöhung des Kredits auf 70 Mio. CHF trat die WBK-NR der Kürzung ein grosses Stück weit entgegen. Eintreten war auch im Plenum unbestritten und in der Detailberatung fand der Antrag der Kommission eine Mehrheit von 111 gegen 57 Stimmen. Die Ausgabenbremse wurde mit 164 zu 4 Stimmen deutlich gelöst. Im Herbst 2012 gelangte der abgeänderte Entwurf in den Zweitrat. Die WBK-SR war bereits gespalten. Eine Mehrheit sprach sich für die Version des Bundesrates aus, also gegen den Vorschlag des Nationalrates. Eine Minderheit Eder (fdp, ZG) beantragte Festhalten am Nationalratsbeschluss, sprich an der Erhöhung um 20 Mio. CHF. Der Minderheitsantrag wurde in der Gesamtabstimmung mit 24 zu 12 Stimmen angenommen. Die Ausgabenbremse wurde ebenfalls deutlich gelöst.

Finanzhilfen für Sportanlagen nationaler Bedeutung

Les chambres ont traité du projet de loi sur l’encouragement du sport et sur les systèmes d’information dans les domaines du sport présenté en 2009. Le projet est constitué de deux volets, le premier est relatif à la loi sur l’encouragement du sport et de l’activité physique tandis que le second concerne la loi sur les systèmes d’information de la Confédération dans les domaines du sport. Durant l’année sous revue, le Conseil des Etats et le Conseil national ont adopté le deuxième volet en votation finale respectivement à l’unanimité et par 178 voix contre 6, et ont poursuivi la procédure d’élimination des divergences relative au premier volet. Au Conseil national, la majorité de la commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) a recommandé de maintenir sa position en octroyant à la Confédération la compétence de fixer un minimum de trois périodes hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Une proposition de minorité du groupe PLR estimant qu’il est du ressort des cantons d’élaborer les programmes scolaires a été rejetée par 115 voix contre 41. Le Conseil national a également introduit une nouvelle modification à travers une disposition octroyant la possibilité pour la Confédération de soutenir la recherche dans le domaine sportif. Les députés ont adhéré tacitement à la position des sénateurs concernant les autres divergences. Au Conseil des Etats, les sénateurs ont maintenu par 25 voix contre 11 leur volonté de ne pas octroyer de pouvoir à la Confédération dans la fixation d’un horaire minimum dédié à l’activité physique. Ils ont par contre adhéré à la proposition relative à la recherche dans le domaine du sport. Le Conseil national et le Conseil des Etats ont ensuite maintenu leur position respective concernant la dernière divergence ce qui a engendré la convocation d’une conférence de conciliation. Cette dernière a recommandé par 15 voix contre 10 d’adhérer à la position du Conseil national en imposant trois heures hebdomadaires d’éducation physique à l’école obligatoire. Les deux chambres ont aisément adopté cette proposition sans discussion. Au vote final, la chambre basse a adopté la loi par 178 voix contre 6 et la chambre haute à l’unanimité.

Sportförderungsgesetz

Die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zum Sportförderungsgesetz wurde im National- und Ständerat beraten. Die Vorlage unterteilte sich in zwei Bundesgesetze: einerseits das Sportförderungsgesetz und andererseits das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Für Diskussionen in den Räten sorgte nur Ersteres. Der Nationalrat war Erstrat und nahm das Sportförderungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 152 zu 2 Stimmen an. In einigen wenigen Punkten wich der Rat von der Vorlage des Bundesrates ab. Einerseits wurde ein Antrag der Kommissionsmehrheit mit 131 zu 30 Stimmen angenommen, welcher die Kantone dazu verpflichtet, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anzubieten. Andererseits verstärkte der Nationalrat die Bekämpfung des Dopings durch die Einführung von Strafbestimmungen für den Fall des gewerbemässigen Handelns mit Dopingmitteln oder der Abgabe an Kinder und Jugendliche und beschloss strengere Massnahmen gegen den sexuellen Missbrauch. Letztere beinhalten, dass das Bundesamt für Sport, dem Willen des Nationalrates entsprechend, Einsicht in das Strafregister nehmen kann, um den Leumund von „Jugend und Sport“- Kadern zu prüfen. Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wurde diskussionslos mit 156 zu 3 Stimmen angenommen.

Der Ständerat nahm die beiden Gesetze zwar ohne Gegenstimmen an, er schuf aber zum Nationalrat zwei grössere Differenzen. Auf der einen Seite sprach er sich mit 21 zu 8 Stimmen unter Berufung auf den Föderalismus gegen eine Verpflichtung der Kantone aus, drei Lektionen Sportunterricht pro Woche anbieten zu müssen. Auf der anderen Seite wollte der Ständerat im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung der Zollverwaltung zusätzliche Kompetenzen einräumen, indem diese ermächtigt wird, notwendige Sachverhaltsabklärungen zu treffen und bereits vor der Verdachtsmitteilung erforderliche Untersuchungen durchführen zu können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das derart veränderte Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen und das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport diskussionslos mit 27 zu 0 Stimmen an. (Siehe auch hier)

Sportförderungsgesetz

Im Rahmen der Beratungen des neuen Sportförderungsgesetzes folgte der Nationalrat in der Herbstsession dem Mehrheitsantrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Kantone im Gesetz zu verpflichten, bis zur Sekundarstufe I mindestens drei Lektionen Sportunterricht anzubieten. Kommissionssprecher Mario Fehr (sp, ZH) begründete dies damit, dass es der Sport sei, der zuallererst unter den Sparzwängen zu leiden habe. Auch Exponenten von CVP, SVP und BDP befürchteten, die Kantone könnten aus finanziellen Gründen weniger Sportlektionen anbieten. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) kritisierte diesen Entscheid des Nationalrats umgehend und wies darauf hin, dass diese Regelung gegen den Bildungsartikel in der Bundesverfassung verstosse. Dieser vermittelte dem Bund laut EDK keine Kompetenz den Kantonen eine Mindestlektionenzahl für den Sportunterricht vorzuschreiben. Das Geschäft ging an den Ständerat, der sich in der Wintersession – unter Berufung auf den Föderalismus – mit 21 zu 8 Stimmen dagegen aussprach, die Kantone zu drei Lektionen Sportunterricht pro Woche zu verpflichten.

Sportförderungsgesetz

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Botschaft zum Sportförderungsgesetz. Dieses übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Rechts und sieht neu eine verschärfte Strafbestimmung gegen Doping und eine Verstärkung der Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen vor. Der Staat soll im Bereich des Sportes auch weiterhin nur subsidiär lenkend tätig sein. Das Sportgesetz legt die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Es sieht eine Erweiterung des Programms Jugend + Sport für Kinder ab dem fünften Altersjahr vor sowie die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen und die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Mit Ausnahme der Ausdehnung von Jugend + Sport Kursen entstehen aufgrund des neuen Sportförderungsgesetzes keine Mehrkosten.

Sportförderungsgesetz

Eine vom Ständerat im Vorjahr abgeänderte Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen.

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Der Ständerat änderte eine vom Nationalrat überwiesene Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, ab. Die kleine Kammer beauftragte den Bundesrat, die Arbeit am Massnahmenpaket „Ernährung und Bewegung“ bis Ende 2008 abzuschliessen unter besonderer Berücksichtigung der Bewegungs- und Sportförderung sowie der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren.

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Erfolg hatte Kiener Nellen (sp, BE) mit einer Motion, die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Umsetzungsprojekte zur Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können. Die Motionärin machte geltend, es gebe zahlreiche Hinweise darauf, dass ausreichend Bewegung und Sensibilisierung für eine gesunde Ernährung im Kindesalter einer sportlichen Betätigung und einer ausgewogenen Lebensweise auch im Erwachsenenalter Vorschub leisten können. Trotz des unbestrittenen Handlungsbedarfs war der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass Umsetzungsprogramme für Kinder und Jugendliche nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen gesamtheitlichen Kontext zu stellen sind, weshalb er Ablehnung dieser sehr eng gefassten Motion beantragte. Der Nationalrat war aber der Auffassung, Prävention habe gerade in einem frühen Entwicklungsstadium einen ganz hohen Stellenwert, weshalb er die Motion mit 118 zu 56 Stimmen an den Ständerat überwies. Abgelehnt wurde hingegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 04.3779) auf Übernahme der Diätberatung bei Jugendlichen durch die obligatorische Krankenversicherung, da der BR geltend machte, anders als bei Erwachsenen sei im Kinder- oder Jugendalter der Nutzen einer Beratung nicht wissenschaftlich nachgewiesen

Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren

Eine Motion Allemann (sp, BE) wollte das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport so abändern, dass jedes Schulkind in der Primarschulzeit einen qualitativ hochstehenden Schwimmunterricht erhält. Begründet wurde die Motion damit, dass Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Kindern sei und die Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen abnehme. Da das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport zurzeit totalrevidiert wird und ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren, bei dem dieses Anliegen eingebracht werden kann, voraussichtlich im ersten Quartal 2008 eröffnet wird, lehnte der Nationalrat die Motion ab.

Schwimmunterricht

1996 hatte der Bundesrat das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für Infrastrukturen von nationaler Bedeutung verabschiedet und dem Parlament Verpflichtungskredite im Rahmen von 80 Mio Fr. unterbreitet, die 1998 und 2000 gutgeheissen wurden. Ziel war es, durch Investitionsbeiträge die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen sicherzustellen. Gemäss Bundesrat haben sich die Bundesbeiträge, die nach genau vorgegebenen und sehr restriktiven Kriterien vergeben werden, wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung als Fördermassnahme bewährt: Anfang 2007 waren 28 Anlagen im Betrieb und zwei weitere im Bau. Trotzdem seien noch gewisse Mängel zu beheben, weshalb er einen weiteren Verpflichtungskredit aus allgemeinen Bundesmitteln von 14 Mio Fr. beantragte. Beide Kammern votierten einstimmig dafür.

Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen, beantragte die Kommission des Ständerates aus föderalistischen Überlegungen Ablehnung. Insbesondere störte sie sich an dem kaum umsetzbaren Begriff der „Sanktionen“. Für die Mehrheit des Rates überwog dann aber doch das Bekenntnis zu einer Sportpolitik auf allen Stufen, weshalb sie die Motion mit 21 zu 16 Stimmen überwies.

Berufsschulsport

Stillschweigend und im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das Obligatorium für Berufsschulsport verlangt, dass alle Lehrlinge mit einem Schultag eine Lektion, solche mit mehr als einem Schultag zwei Lektionen Sport erhalten. Der Umsetzungsgrad beträgt in den Kantonen aber erst zwischen 50 und 70 Prozent.

Berufsschulsport

Da die nötigen Massnahmen bereits getroffen seien, lehnte der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) ab, das den Besuch von Sportschulen mit Erleichterungen bei den Schulgeldern hatte fördern wollen.

Sportschulen

Im November setzte der Bundesrat eine Massnahme des Entlastungsprogramms 03 um und strich seinen allgemeinen Förderbeitrag an die kantonalen Jugend- und Sportämter in der Höhe von rund 5 Mio Fr.; er kündigte an, im Rahmen des EP 04 noch einmal 2,5 Mio Fr. einsparen zu wollen. Im Voranschlag 2004 beantragte er eine Kürzung der Gelder für Jugend + Sport um weitere 1,5 Mio Fr., da ja neuerdings Gelder aus dem Tabakpräventionsfonds in die Sportförderung fliessen. Gegen diesen Plan formierte sich parlamentarischer Widerstand. Viele Abgeordnete stiessen sich an den Kürzungen, die zeitlich mit dem UNO-Jahr des Sports korrelieren. Dieses war wenige Tage zuvor in New York lanciert worden und basiert im Wesentlichen auf einer Initiative von alt Bundesrat Ogi. Im Nationalrat erreichte Humbel Näf (cvp, AG) mit 103 zu 59 Stimmen den Verzicht auf die Kürzung. Im Ständerat wurde ein ähnlicher Antrag Bieri (cvp, ZG), der allerdings die Subvention nur um 1 Mio Fr. anheben wollte, was den der Pro Helvetia gestrichenen Mitteln entsprochen hätte, abgelehnt. Mit 104 zu 63 Stimmen beharrte der Nationalrat auf seinem ersten Entscheid. Auch der Ständerat war nicht zum Nachgeben bereit: mit 27 zu 11 Stimmen blieb er beim Entwurf des Bundesrates, worauf die grosse Kammer ihre Haltung mit 114 zu 65 Stimmen bekräftigte. Die Einigungskonferenz wollte dem Nationalrat zustimmen. Ihr Antrag scheiterte jedoch in beiden Kammern, womit es bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung blieb.

Jugend + Sport

Eine parlamentarische Initiative Maspoli (lega, TI) zur finanziellen Unterstützung des Spitzensports in den Bereichen Fussball, Eishockey und Basketball wurde auf einhelligen Antrag der Kommission, die wettbewerbsverzerrende Effekte befürchtete, vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Spitzensports

Die Vereinten Nationen riefen das Jahr 2005 zum UNO-Jahr des Sports“ aus. Die Generalversammlung nahm eine diesbezügliche Resolution an, die massgeblich von alt Bundesrat Adolf Ogi, dem Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs für Sport, initiiert wurde, dessen Bericht über die friedensfördernde Wirkung des Sports die Grundlage für die Resolution bildete. Ebenfalls auf Initiative Ogis und unter Federführung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und des Bundesamts für Sport (BASPO) wurde Mitte Februar im nationalen Sportzentrum Magglingen (BE) die erste Internationale Konferenz über Sport und Entwicklung abgehalten. Am Ende der Tagung, an der rund 300 Regierungsvertreter und Vorsteher wichtiger Verbände teilnahmen, wurde eine gemeinsame „Magglingen-Deklaration“ verabschiedet, die unter anderem betonte, der Sport könne helfen, Barrieren in Sache Religion, Rasse, Geschlecht und soziale Herkunft abzutragen.

„UNO-Jahr des Sports“

Anlässlich der alpinen Ski-Weltmeisterschaften in St. Moritz (GR) forderte die FDP in einem Positionspapier eine umfassende Sportpolitik, finanziert aus den Erträgen der Tabak- und der Alkoholsteuer. Politik und Wirtschaft müssten von den wichtigen Impulsen des Spitzensports profitieren. Die Rahmenbedingungen für den Sport seien zu verbessern, insbesondere die Vereinbarkeit von Leistungssport und Schule resp. Ausbildung.

FDP fordert eine umfassende Sportpolitik

In Umsetzung des im Vorjahr angekündigten Programms „Spirit of Sport“ beschloss der Bundesrat, dem Parlament für die Jahre 2003-2006 Ausgaben von jährlich 3,95 Mio Fr. zu beantragen, um in allen grösseren Gemeinden Strukturen zur Förderung der sportlichen Betätigung zu schaffen. Mit einem rund 30 Massnahmen umfassenden Paket sollen insbesondere die körperlich inaktiven Personen mobilisiert werden, die annähernd 40% der erwachsenen Bevölkerung ausmachen.

generelles sportpolitisches Konzept

Für die Ski-WM 2003 in St. Moritz erklärte sich die Regierung des Kantons Graubünden bereit, 7 Mio Fr. (5,5 Mio Fr. als à-fonds-perdu-Beitrag, 1,5 Mio Fr. als Defizitgarantie) lockerzumachen; durch eine Änderung der Wirtschaftsförderungsverordnung von 1990 wollte sie die Mitsprache des Volkes dabei ausschliessen. Der Grosse Rat befand aber, dass heute sportliche Grossanlässe ohne Rückhalt in der Bevölkerung keine Chance mehr haben, und entschied, den Kredit dem Souverän zu unterbreiten. Die Befürchtungen der Regierung erwiesen sich als berechtigt: Ende September wurde der Kredit an der Urne knapp abgelehnt; die Nachanalyse der Abstimmung ergab, dass die Ablehnung aus einer Kombination von finanziellen sowie regional- und umweltpolitischen Gründen erfolgte. Graubünden kann nach wie vor auf 4 Mio Fr. aus dem Nasak-Kredit des Bundes zählen; die ursprünglich vom Bundesrat versprochene Defizitgarantie von 1,5 Mio Fr. wollte Sportminister Ogi allerdings von einem „Zeichen“ des Kantons (konkret 3 Mio Fr.) abhängig machen.

Ski-WM 2003 Graubünden

Den Sportmittelschulen möchte der Bundesrat die vierjährigen Berufslehre für Spitzensportler entgegen stellen. Gemäss seinem im Herbst in die Vernehmlassung gegebenen Projekt würden besonders talentierte Jugendliche sowohl auf die Karriere als auch auf die für viele Sportler besonders problematische Zeit danach vorbereitet. Für die sportliche Ausbildung sind in diesem Konzept weiterhin die Sportvereine und -verbände zuständig; vorerst soll sich das Angebot auf Fussball, Eishockey und Skifahren beschränken.

Berufslehre für Spitzensportler

Ende 1999 hatte Bundesrat Ogi die Eckpfeiler für ein künftiges nationales Sportkonzept vorgestellt. Das Modell, das Ende Jahr vom Bundesrat unter dem Namen „Spirit of Sport“ verabschiedet wurde, sieht ein stärkeres Engagement des Bundes in zahlreichen Bereichen vor: Breitensport, Nutzung der Bildungsmöglichkeiten des Sports, Nachwuchsförderung, Einsatz für einen doping- und gewaltfreien Sport, sportliche Grossanlässe und Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Sitz von internationalen Sportverbänden, bessere Kommunikation der Bedeutung des Sports für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft, effiziente Nutzung bestehender und allenfalls neuer Ressourcen sowie Einrichtung eines Observatoriums, das den Bundesrat periodisch über Entwicklungen im Sport orientiert.

generelles sportpolitisches Konzept

In einer Sonderbotschaft beantragte der Bundesrat, die für die nicht zustande gekommenen Olympischen Winterspiele 2006 im Wallis bereits vom Parlament genehmigten 20 Mio Fr. anderweitig zu verteilen. Konkret schlug er vor, damit Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu unterstützen. Rund drei Viertel kommen dem Wintersport zugute, der Rest fliesst in polysportive Einrichtungen, beides Sparten, die im Rahmen der 1998 gesprochenen 60 Mio Fr. für das Nationale Sportanlagenkonzept (Nasak) unterdurchschnittlich berücksichtigt worden waren. Im Kredit für Sion 2006 waren 20 Mio Fr. explizit für die Infrastruktur bestimmt und schon damals als Teil des Nasak deklariert worden. Anstatt gebündelt im Wallis, kann dieser Kredit nun dezentral verwendet werden. Die Vorlage wurde von beiden Kammern einstimmig angenommen.

Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak)

Die Kontroverse um den obligatorischen Turnunterricht in den Schulen dauerte weiter an. Nachdem 23 Kantone beim Bundesrat interveniert hatten mit der Bitte, aus finanziellen Überlegungen den wöchentlichen Unterricht in der Volksschule von drei auf zwei Stunden reduzieren zu können, hatte die Landesregierung im Vorjahr zu erkennen gegeben, dass sie sich angesichts dieses Drucks einer Flexibilisierung nach unten kaum verschliessen könne. Diese Ankündigung hatte sowohl Politiker wie Sportverbände auf den Plan gerufen. Ein Kompromissvorschlag aus dem VBS beruhigte die Gemüter etwas: Danach sollen die Kantone zwei Wochenstunden Turnunterricht garantieren und die dritte mit Sonderangeboten (Skilager oder Sportwochen) kompensieren können. Noch längst nicht alle Kantone haben die Vorgaben für den Turnunterricht an den Berufsschulen umgesetzt, oder sie haben beim Lehrlingsturnen in den letzten Jahren wieder Abstriche gemacht. Aus Protest dagegen reichten betroffene Turn- und Sportlehrer sowie tangierte Eltern und Schüler beim Bundesrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton Solothurn ein.

obligatorischen Turnstunden in den Volks- und Mittelschulen

Gegen den Willen des Bundesrates, der den Vorschlag als zu eng auf den Skirennsport zugeschnitten erachtet, hatte der Ständerat im Vorjahr knapp eine Motion Hess angenommen, die den Bund verpflichtet, die Sportmittelschulen in Davos (GR), Engelberg (OW), Brig und Martigny (beide VS) finanziell zu unterstützen. Im Nationalrat bat Bundespräsident Ogi, das Gesamtkonzept Spitzensport abzuwarten, weshalb er erneut Umwandlung in ein Postulat beantragte. Bezzola (fdp, GR) als Vertreter eines Standortkantons und Engelberger (fdp, NW) als Präsident des Schweizerischen Skiverbandes setzten sich hingegen wortreich für die Motion ein. Wenig für das Anliegen übrig hatte hingegen Fehr (sp, ZH). Sie fand, es sei nicht Sache des Bundes, Privatschulen zu unterstützen; zudem sei es absurd, den Turnunterricht in den Schulen und der Lehrlingsausbildung aus finanziellen Überlegungen abzubauen und andererseits den Spitzensport derart zu fördern. Sie beantragte deshalb, den Vorstoss gänzlich abzulehnen. Die Motion wurde deutlich mit 102 zu 47 Stimmen angenommen.

Motion Sportmittelschulen