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  • IV-Revision

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  • Nantermod, Philippe (fdp/plr, VS) NR/CN

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Nach einjähriger Behandlung der Weiterentwicklung der IV durch das Parlament sollte diese in der Frühjahrssession 2020 verabschiedet werden. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2019 gegenüber dem Ständerat zahlreiche Zugeständnisse gemacht hatte, musste dieser entscheiden, ob er der grossen Kammer in der letzten offenen Frage, der Umbenennung der Kinderrenten, folgen sollte. Die SGK-SR habe sich zuvor einstimmig für Festhalten entschieden, erklärte Kommissionssprecher Ettlin (cvp, OW). Jedoch wolle die Kommission das nationalrätliche Anliegen aufnehmen und «eine Brücke zum Nationalrat bauen», weshalb sie den Bundesrat durch das Postulat 20.3002 einstimmig mit der Erstellung eines Berichts zur sprachlichen Modernisierung des IVG sowie allfälliger anderer Gesetze beauftragen wolle. Stillschweigend stimmte der Ständerat in der Folge dem Antrag auf Festhalten an der Formulierung «Kinderrente» sowie dem Postulat seiner Kommission zu. Nur zwei Tage später erklärte sich Philippe Nantermod (fdp, VS) im Namen der SGK-NR in Anbetracht der Annahme des Postulats ihrer Schwesterkommission durch den Ständerat bereit, bezüglich der Formulierung «Kinderrente» in der Weiterentwicklung der IV die Waffen zu strecken («de déposer les armes sur cet aspect») und dem Ständerat beizupflichten. Stillschweigend nahm der Nationalrat die ständerätliche Version an, womit die Vorlage bereit war für die Schlussabstimmungen. Aufgrund des Sessionsabbruchs konnte diese jedoch im März 2020 nicht mehr stattfinden.

Weiterentwicklung der IV (BRG 17.022)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

In der Wintersession 2019 machte der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren zur Weiterentwicklung der IV einen grossen Schritt auf den Ständerat zu. So pflichtete er bezüglich aller offenen Differenzen seinem Schwesterrat bei – einzig bezüglich des Begriffs «Kinderrente» entschied er sich, auch weiterhin eine Ersetzung in allen Erlassen zu fordern. Dabei folgte er jedoch dem neuen Vorschlag der SGK-NR, die sich für den Begriff «Zusatzrente für Eltern» stark gemacht hatte, da auch der Begriff «Zulage für Eltern», die der Nationalrat zuvor angenommen hatte, zu ungenau sei, wie Benjamin Roduit (cvp, VS) dem Rat erklärte. Obwohl eine Minderheit Schenker (sp, BS) für die Beibehaltung des bisherigen Begriffs plädierte, nahm der Rat die Änderung mit 116 zu 77 Stimmen gegen den Willen von SP und Grünen sowie von vereinzelten Mitgliedern der GLP-, FDP- oder Mitte-Fraktion an.
Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit, die an der Senkung der Kinderrenten festhalten wollte, folgte der Nationalrat diesbezüglich einer Minderheit Lohr (cvp, TG), der Argumentation von Yvonne Feri (sp, AG), wonach 70'000 Kinder betroffen wären und es zu einer Kostenverlagerung zu den EL kommen würde, sowie einer Petition Wermuth (sp, AG; Pe. 19.2026), die den Rat in Ergänzung zur bereits im Ständerat vorliegenden Petition Bonvin (Pe. 19.2013) bat, auf die Senkung zu verzichten. Mit 134 zu 51 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) bereinigte der Nationalrat diese Differenz, fast die ganze SVP-Fraktion sowie 2 Mitglieder der FDP-Fraktion sprachen sich dagegen aus.
Des Weiteren lehnte die grosse Kammer einen Minderheitsantrag Herzog (svp, TG) mit 120 zu 66 Stimmen ab, der die Altersschwelle für den Verzicht auf Kürzungen beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem bei 60 Jahren, wie es der Bundesrat vorgeschlagen und der Nationalrat bisher vorgesehen hatte, anstelle von 55 Jahren, wie es der Ständerat entschieden hatte, festsetzen wollte.
Schliesslich ging es um die Frage nach Tonaufzeichnungen bei medizinischen Gutachten, deren Einsatz Benjamin Roduit mit «dysfonctionnements scandaleux» rechtfertigte: Bekannt gewordene Fälle hätten gezeigt, dass Gutachten teilweise unsorgfältig und unsachgemäss erstellt worden seien. Tonaufzeichnungen seien nötig als Schutz der Experten vor unbegründeten Vorwürfen sowie der Versicherten vor falschen Angaben im Gutachten. Eine Minderheit Nantermod (fdp, VS) wollte hingegen den Akten ohne Aufforderung durch die Versicherten nur handschriftlich festgehaltene Notizen der Sachverständigen beilegen, weil die Aufzeichnung auf Tonträgern aufgrund des grossen Aufwands, den es gebe, wenn sich jemand «durch Stunden von Tonaufzeichnungen hören» und Ungereimtheiten suchen müsse, nicht zielführend sei, wie Regine Sauter (fdp, ZH) für die Minderheit erklärte. Mit 114 zu 78 Stimmen bestätigte der Nationalrat die Verpflichtung zu Tonträgern und bereinigte somit auch diese Differenz.

Weiterentwicklung der IV (BRG 17.022)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse