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  • Erwerbsersatz bei Mutterschaft

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Der 5. Schweizerische Frauenkongress, der vom 19. bis 21. Januar in Bern stattfand, und an dem weit über 2000 Frauen aus allen Landesteilen sowie allen politischen, sozialen, kirchlichen und kulturellen Kreisen teilnahmen, stand unter dem Motto "L'avenir au féminin - Visionen unserer Zukunft - donne 2099". Den Auftakt der Veranstaltung machte Bundesrätin Ruth Dreifuss mit einer Rede, in der sie insbesondere die Rolle des Staates bei der Verwirklichung der Gleichstellung herausstrich. Nötig seien eine Feminisierung des Staates und mehr Frauen in allen Institutionen. Bei der Frauenförderung gehe es nicht darum, Frauen zu bevorzugen, sondern nicht länger systematisch Männer vorzuziehen. Herzstück des Kongresses waren 80 Workshops, die in vier Foren die Themen "Offene Schweiz - globale Verantwortung", "Neue Lebens- und Arbeitsformen", "Soziale Sicherheit im 21. Jahrhundert" und "Gewaltfreie Gesellschaft" diskutieren. Zum Abschluss wurden in einer Plenarversammlung knapp 80 Resolutionen verabschiedet. Als vordringlich wurde die Einführung einer Mutterschaftsversicherung für alle Frauen gefordert. Verlangt oder zumindest angeregt wurden ein flexibles Rentenalter mit ungekürztem Rentenanspruch, die gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, die Aufwertung der Familienbetreuung, die Förderung der Friedensforschung, die finanzielle Unterstützung der Frauenhäuser, die Aufhebung der Verjährung bei sexueller Ausbeutung, die Ratifikation der UNO-Konventionen über Frauen- und Kinderrechte sowie der Beitritt zu UNO und EU.

5. Schweizerische Frauenkongress Rolle des Staates bei der Verwirklichung der Gleichstellung knapp 80 Resolutionen

Als Reaktion einerseits auf den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen», welcher für die Zukunft erhebliche Finanzierungslücken konstatierte, und andererseits auf die Forderung der Arbeitgeber nach einem Ausbaustopp für die Sozialwerke verlangten der SGB und die SP in einem gemeinsamen Papier einen weiteren Ausbau. Konkret forderten sie sowohl die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren als auch die Erhöhung der Kinderzulagen und grössere staatliche Beiträge an die Krankenversicherungsprämien. Diese zusätzlichen Leistungen sollen primär über einen höheren Satz bei der Mehrwertsteuer und nur noch zu einem geringen Teil über neue Lohnprozente finanziert werden.

SGB und SP fordern weiteren Ausbau der Sozialwerke

Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 präzisierte der Bundesrat seine Vorstellungen zu einer Mutterschaftsversicherung. Im Zentrum steht für ihn der Erwerbsersatz für berufstätige Mütter. Er möchte aber auch prüfen, in welcher Form Leistungen an nicht erwerbstätige Mütter ausgerichtet werden sollen.

Präzisierung der Mutterschaftsversicherung im Rahmen der Legislaturplanung (BRG 96.016)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 hielt der Bundesrat fest, dass seit mehreren Jahren die sozialen Unterschiede in der Schweiz wieder zunehmen. Daraus zog er den Schluss, dass zu den wesentlichen Aufgaben der laufenden Legislatur zwei Prioritäten im Bereich der Sozialpolitik gehören, nämlich die Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen durch die Sicherstellung ihrer finanziellen Grundlagen und die Schliessung von Lücken, wo solche offensichtlich sind. Als wichtige subsidiäre Ziele nannte er die Beseitigung von kostentreibenden Strukturen im Gesundheitswesen, die Existenzsicherung aller Einwohner durch eine bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG) sowie einen besseren Schutz der Mutterschaft.

Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen (96.016)

Die gemeinsame Frauenplattform der Bundesratsparteien, die sich im Vorjahr abgezeichnet hatte, wurde am Rand des 5. schweizerischen Frauenkongresses bekräftigt. Danach sollten die Mutterschaftsleistungen für erwerbstätige Frauen während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs je hälftig aus Arbeitgeberbeiträgen und allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Aus Gründen der Akzeptanz wurde auf Lohnprozente verzichtet und die Plafonierung der Leistungen auf der Basis der AHV-Grenzbeiträge (rund 70'000 Fr. pro Jahr) vorgeschlagen. Nicht erwerbstätige Mütter sollten viermal die monatliche AHV-Mindestrente (970 Fr.) erhalten. Auch für diese Leistungen war eine Finanzierung durch die öffentliche Hand vorgesehen. Arbeitgeber-Direktor Hasler signalisierte umgehend, dass für die Mitglieder seines Verbandes jede echte Mutterschaftsversicherung im jetzigen Zeitpunkt undenkbar sei. Allenfalls könne über eine garantierte Lohnfortzahlung von acht Wochen diskutiert werden. Diese Meinung vertrat auch Gerwerbeverbands-Präsident Triponez. Die Frauenplattform geriet aber auch durch ein unglücklich formuliertes Communiqué der SP-Frauen, in welchem ein 100%-iger Lohnersatz ohne Plafonierung und eine teilweise Finanzierung über Lohnprozente verlangt wurde, wieder ins Wanken, doch setzte sich schliesslich die Überzeugung durch, dass die Mutterschaftsversicherung nur eine Chance habe, wenn alle Frauen am gleichen Strick ziehen. Präsentiert wurde ein neuerlicher Kompromissvorschlag, nach welchem sowohl erwerbstätige als auch nichterwerbstätige Frauen Mutterschaftsleistungen während 16 Wochen erhalten sollen. Deren Finanzierung müsste von der ganzen Bevölkerung über Steuern getragen werden, wobei die Belastung der Arbeitgeber durch Sozialabgaben nicht weiter ansteigen sollte.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Kurz darauf empfing Bundesrätin Dreifuss - wenige Tage vor dem 50. Jahrestag der Volksabstimmung, welche die Einführung einer Mutterschaftsversicherung in der Bundesverfassung verankerte - rund 100 Vertreterinnen von Parteien, Verbänden und Organisationen, um über das Vorhaben Bilanz zu ziehen. Dabei verteidigte sie ihr Modell der Finanzierung über Lohnprozente, welches die Arbeitgeber nur leicht belasten würde. Eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erachtete sie hingegen als riskant, da es dazu eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung brauchen würde, bei der auch das Ständemehr erreicht werden müsste.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Nach einem Treffen von Frauen der vier Bundesratsparteien mit Bundesrätin Ruth Dreifuss schloss sich namentlich die neue Genfer SP-Ständerätin und Gewerkschaftsvertreterin Christiane Brunner ihren bürgerlichen Kolleginnen an. Gemeinsam konzipierten sie ein weiteres, ihrer Meinung nach noch konsensfähigeres Modell für eine Mutterschaftsversicherung für alle Frauen. Um den Widerstand der Arbeitgeber zu überwinden, schlugen sie vor, von der Finanzierung über Lohnprozente abzusehen und stattdessen die Mehrwertsteuer um geschätzte 0,4% zu erhöhen. Mit diesem Vorgehen würde die Wirtschaft, welche jährlich rund 330 Mio. Fr. für den freiwillig gewährten oder gesamtarbeitsvertraglich geregelten Mutterschaftsurlaub ausgibt, gewaltig entlastet. Das neue Modell sieht eine Erwerbsausfallentschädigung von 100% während 16 Wochen für alle Frauen vor, die neun Monate vor der Geburt erwerbstätig waren, auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft von der Arbeitnehmerin gekündigt wurde. Ebenfalls anspruchsberechtigt sollten Frauen sein, die gegen Lohn im Betrieb des Mannes mitarbeiten, beispielsweise die Bäuerinnen und die Frauen von Gewerbetreibenden. Nichterwerbstätigen Frauen möchten die Parteienvertreterinnen während vier Monaten die Minimalrente der AHV ausrichten. Um sich nicht dem Vorwurf des Gieskannenprinzips auszusetzen, regten sie an, den Plafond beim maximalen rentenbildenden AHV-Einkommen (gegenwärtig knapp 70'000 Fr.) anzusetzen und nicht, wie dies der Vorschlag des EDI vorsah, beim dem für die obligatorische Unfallversicherung massgebenden Höchstbetrag von 97'200 Fr.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Dass die Mutterschaftsversicherung angesichts der wenig kompromissbereiten Haltung aller Beteiligten zur Totgeburt verkommen könnte, motivierte Frauen aus den bürgerlichen Bundesratsparteien, ein eigenes Modell auszuarbeiten. Demnach würden alle Mütter während vier Monaten eine Grundleistung von 1500 bis 2000 Fr. pro Monat erhalten, es sei denn, das steuerbare Haushaltseinkommen übersteige den für die Leistungen der Unfallversicherung massgebenden Maximalbetrag von 97'200 Fr. Den erwerbstätigen Frauen sollte der Arbeitgeber während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs 80% des bisherigen Lohnes ausrichten, mindestens aber den Betrag der Grundleistung. Diese würde - analog der Militärversicherung - aus der Bundeskasse finanziert, wobei aber auch denkbar wäre, die Einnahmen aus den Spielkasinos dafür zu verwenden. Die Lohnfortzahlung über die Grundleistung hinaus sollte hingegen Sache der Arbeitgeber bleiben. Diese Lösung, so argumentierten die Frauen der drei bürgerlichen Parteien, würde den Mangel beseitigen, dass Hausfrauen nicht berücksichtigt werden, käme die Arbeitgeber aber kaum teurer zu stehen als die heutige Lösung. Die SP-Frauen wurden in diese erste Diskussionsrunde nicht einbezogen. Obgleich sie sich neuen Modellen gegenüber nicht verschliessen wollten, kritisierten sie doch den ihrer Meinung nach zu geringen Lohnersatz von 80%, da die meisten Gesamtarbeitsverträge bereits heute 100% vorsehen, allerdings bei unterschiedlicher Dauer. Da dieses Modell Firmen mit hohem Männerbestand bevorteilen würde, befürchteten sie zudem negative Auswirkungen für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen für eine Mutterschaftsversicherung ergab relativ kontroverse Ergebnisse. Von den insgesamt 122 Stellungnahmen sprachen sich 95 für die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung und lediglich 18 dagegen aus, worunter aber starke Wirtschaftsverbände. 12 Kantone unterstützen den Vernehmlassungsentwurf, sieben votierten dagegen und weitere sieben brachten Vorbehalte an. Bei den politischen Parteien waren vier (SP, Grüne, LdU, EVP) für den ersten Vorschlag des Bundesrates, die anderen drei Bundesratsparteien lehnten ihn als zu weitgehend ab. 25 der eingegangenen Stellungnahmen verlangten eine Ausdehnung der Versicherungsleistungen auch auf nicht erwerbstätige Mütter. Die Direktiven des Bundesrates an das bei der Weiterbearbeitung der Vorlage federführende EDI trugen den Einwänden zum Teil Rechnung, indem das Departement Dreifuss beauftragt wurde, noch einmal die Möglichkeit zu prüfen, Leistungen nicht nur an erwerbstätige, sondern auch an nichterwerbstätige Mütter auszurichten resp. Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen gezielt zu unterstützen.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Eine Motion der CVP-Fraktion zu einem Rahmengesetz für Bedarfsleistungen bei Mutterschaft wurde - gegen den Antrag der Waadtländer Liberalen Sandoz - vom Nationalrat mit Zustimmung der Urheber als Postulat verabschiedet. Die CVP möchte damit erreichen, dass derartige Unterstützungen nicht nur in einzelnen Kantonen, sondern in der ganzen Schweiz gewährt werden, da sie etliche Familien und vor allem viele alleinerziehende Mütter vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe bewahren könnten. Der Bundesrat, der diese Leistungen auf rund 40 Mio Fr. bezifferte, war bereit, das Postulat entgegenzunehmen, da es in die Richtung seiner im Zusammenhang mit der geplanten Mutterschaftsversicherung gemachten Vorschläge gehe.

Rahmengesetz für Bedarfsleistungen bei Mutterschaft

In ihrer Rede zum Abschluss des Internationalen Jahres der Familie erklärte Bundesrätin Dreifuss, die Forderung nach sofortigen Mutterschaftsleistungen für alle - also auch für nichterwerbstätige Frauen - gehe von einem konservativen Familienbild aus und sei nicht seriös, da dieses Vorhaben in nächster Zukunft nicht finanzierbar sei. Die Vermutung liege deshalb nahe, dass die bürgerlichen Parteien mit dieser unrealistischen Forderung das ganze Projekt einer Mutterschaftsversicherung zu Fall bringen wollten.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Zum Abschluss des Internationalen Jahres der Familie präsentierte die von der Vereinigung Pro Familia im Auftrag des Bundesrates eingesetzte Kommission einen detaillierten Forderungskatalog. Sie verlangte insbesondere die möglichst rasche Einführung einer Mutterschaftsversicherung, eine einheitliche Regelung der Familien- und Kinderzulagen auf Bundesebene, die Anerkennung der unbezahlten Leistungen der Familien sowie die Sicherung eines Familienlastenausgleichs, um so die Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Schule zu realisieren. Weiter setzte sie sich für die raschestmögliche und vorbehaltlose Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes ein. Vom Bundesrat erwartete sie schliesslich, dass er einen unabhängigen Rat für Familienfragen einsetze, der die Vernetzung und den Informationsaustausch von Wissenschaft, Politik, Institutionen und Gesellschaft sicherstellen soll.
Die für die Familienpolitik zuständige Bundesrätin Dreifuss konnte darauf hinweisen, dass einige der Forderungen in Prüfung sind oder sich bereits im Stadium der Gesetzgebung befinden (Mutterschaftsversicherung, Ratifikation der UNO-Konvention). Skeptisch äusserte sich Dreifuss zum Vorschlag, neue eidgenössische Gremien für Familienfragen zu schaffen. Sie schlug stattdessen vor, ein Koordinationsorgan ins Leben zu rufen, in dem die Bundesverwaltung, die Kantone, die Gemeinden, die Wissenschaft sowie die privaten Familien-, Frauen- und Jugendorganisationen vertreten wären.
Wissenschaftliche Studien, die eine Art Bestandesaufnahme der schweizerischen Familienpolitik erstellten, untermauerten die Forderungen der Kommission. Erstmals wurden die staatlichen finanziellen Leistungen zugunsten der Familien erhoben. 1990 machten sie rund 2,1% des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus, während sie in den EU-Staaten im Durchschnitt knapp 3% des BIP betrugen. Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass die Schweiz als einziges EU- oder Efta-Land immer noch keine Mutterschaftsversicherung kennt.

Internationalen Jahres der Familie Forderungskatalog

In der Vernehmlassung herrschte über den in der Verfassung verankerten Grundsatz zwar Einigkeit, über den Umfang, die Finanzierung und die Ausgestaltung gingen die Meinungen hingegen weit auseinander. Der Entwurf des Bundesrates wurde von FDP, SVP, CVP und den Arbeitgeber-Organisationen zur Überarbeitung zurückgewiesen, während ihm SP, Gewerkschaften und Frauenorganisationen grundsätzlich zustimmten. Übereinstimmend wurde von allen Parteien und Organisationen verlangt, dass früher oder später eine Ausdehnung der Leistungen auch auf nicht erwerbstätige Frauen erfolgen müsse. Mit Ausnahme der SP, die sich in der Frage der Finanzierung dem Bundesrat anschloss, legten die Regierungsparteien eigene, von den Lohnprozenten wegführende Leistungs- und Finanzierungsmodelle vor. Die CVP sprach sich für einen Solidaritätsbeitrag von 2500 Fr. während vier Monaten aus, wobei für niedrige Einkommen auch höhere Leistungen denkbar sein sollten. Die FDP plädierte für einen monatlichen Zuschuss von 1250 Fr. Die Finanzierung soll nach den Vorstellungen von FDP und CVP über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,4% bzw. 0,2% erfolgen. Die SVP votierte für eine Lösung, die den Versicherungsgedanken in den Vordergrund stellt und eine Finanzierung über Prämien für Männer und Frauen vorsieht. Vehemente Kritik an der gesamten Vorlage übte der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen. Er schlug vor zu prüfen, ob die heutige Rechtslage, ergänzt durch das Krankenversicherungsgesetz, den Verfassungsauftrag von 1945 nicht bereits erfülle.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die CVP verlangte zusätzlich zur eigentlichen Mutterschaftsversicherung Bedarfsleistungen an Familien, die durch eine Mutterschaft in finanzielle Not geraten. Mit einer Motion forderte die christlichdemokratische Fraktion den Bundesrat auf, ein diesbezügliches Rahmengesetz auszuarbeiten, welches auf den in einzelnen Kantonen bereits bestehenden Lösungen aufbaut und Beiträge des Bundes an die Kantone (analog zu den Ergänzungsleistungen) vorsieht. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde der Vorstoss von der Waadtländer Liberalen Sandoz bekämpft und seine Diskussion deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Schaffung eines Rahmengesetzes für obligatorische Mutterschaftsbeihilfen (Mo. 94.3290)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Fast 50 Jahre nach der Annahme einer entsprechenden Verfassungsgrundlage (Art. 34quinquies Abs. 4) schickte der Bundesrat Ende Juni seinen Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung in die Vernehmlassung. Die Vorsteherin des dafür zuständigen EDI betonte, der Bundesrat erachte die Realisierung der obligatorischen Mutterschaftsversicherung für dringlich, da es gelte, die heute je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich definierte und oftmals ungenügende Urlaubsregelung und Lohnfortzahlungspflicht, welche stossende Ungleichbehandlungen der verschiedenen Arbeitnehmerinnen bewirkten, abzulösen.

Der Bundesrat sieht die Mutterschaftsversicherung als eine eigenständige, obligatorische und von der Krankenversicherung unabhängige Sozialversicherung vor. In einem ersten Schritt sollen selbständig und unselbständig erwerbstätige Frauen Anspruch auf einen bezahlten 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub erhalten, wovon mindestens acht Wochen auf die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Die Entschädigung soll grundsätzlich den ganzen Lohnausfall decken, wie bei der Unfallversicherung aber höchstens 97'200 Fr., und unabhängig davon bestehen, ob die Mutter nach dem Urlaub weiterarbeitet oder nicht.

Für die Beitragserhebung und Auszahlung der Leistungen schlug der Bundesrat vor, diese über die AHV-Kassen abzuwickeln, wo bereits sämtliche Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden angeschlossen sind. Die Kosten seien von den Sozialpartnern solidarisch zu tragen, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,2% Lohnprozente aufzubringen hätten. Nach Ansicht des Bundesrates bleibt die Belastung für die Arbeitgeber ungefähr gleich hoch wie heute, da durch die Mutterschaftsversicherung die in vielen Gesamtarbeitsverträgen vereinbarten Lohnfortzahlungen wegfallen. Für Bund und Kantone entstehen keine Mehrkosten.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Bei der Behandlung einer Motion Hafner (sp, SH), welche den Bundesrat ersuchte, eine Revision der Erwerbsersatzordnung (EO) vorzubereiten, welche die Regelung des Erwerbsausfalls während eines 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs zum Ziel hat, bekräftigte der Bundesrat seine Intention, noch in der laufenden Legislatur dem Parlament die Botschaft und den Entwurf für eine Mutterschaftsversicherung zu unterbreiten. Die Mutterschaftsversicherung soll – in einem ersten Schritt – einen bezahlten Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Bedarfsleistungen für nichterwerbstätige oder selbständigerwerbende Frauen umfassen. Eine Regelung im Rahmen der EO wollte der Bundesrat allerdings nicht vorsehen, da das Volk dies 1987 abgelehnt hatte. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat angenommen.

Integration des Mutterschaftsurlaubs in die EO (Mo. 93.3276)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Anlässlich der Beratung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes im Nationalrat reichte eine links-grüne Minderheit der vorberatenden Kommission einen Antrag auf Einführung eines Mutterschaftsurlaubs von 16 Wochen ein, wobei dies über eine Revision der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht erfolgen sollte. Das Plenum anerkannte zwar, dass bei der Mutterschaftsversicherung nach wie vor die gesetzliche Umsetzung des Verfassungsauftrages von 1945 fehle, wollte aber eingedenk des Abstimmungsresultates von 1987, wo die Revision des Krankenversicherungsgesetzes unter anderem am Einbezug eines Mutterschaftstaggeldes gescheitert war, die laufende Vorlage nicht unnötig belasten und lehnte den Antrag mit 97 zu 55 Stimmen ab.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Die Schweiz will sich aktiv am Internationalen Jahr der Familie (IYF) 1994 beteiligen. Der Bundesrat betraute die Pro Familia, den Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, mit der Umsetzung des IYF. Für die Koordination der Aktivitäten wurde eine 43 Mitglieder zählende Kommission eingesetzt. Bundesrätin Dreifuss nahm sich vor, im Jahr der Familie vier familienpolitische Projekte zur Entscheidungsreife zu bringen, nämlich die Mutterschaftsversicherung, die Neuregelung der Kinderzulagen, die Ratifizierung der Uno-Kinderkonvention und die Schaffung einer neuen Beratungskommission.

Die Schweiz will sich aktiv am Internationalen Jahr der Familie (IYF) 1994 beteiligen

Für die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist die Lösung des Problems der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung. In einem Bericht dokumentierte die Eidg. Kommission für Frauenfragen den Mangel an Krippen-, Hort- und anderen Betreuungsplätzen und appellierte an die Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft bei der Kindererziehung, die nicht als "privates Hobby" allein an die Familie — und vorab an die Mütter — delegiert werden dürfe. Mit diesem Bericht liegen erstmals aussagekräftige Daten zur familienexternen Kinderbetreuung in der Schweiz vor, welche die grosse Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage aufzeigen: In den Kantonen der Deutschschweiz stehen den rund 320 000 Kindern erwerbstätiger Mütter bloss zwischen 12 000 und 15 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Kommission forderte deshalb generell die Anerkennung der familienexternen Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Für die Betreuung von Kleinkindern verlangte sie neben einer Mutterschaftsversicherung auch einen finanzierten Elternurlaub. Der öffentliche Kindergarten — mit Blockzeiten und Mittagsverpflegung — soll Kinder schon ab drei Jahren aufnehmen. Auch für die Schule postulierte die Kommission Blockzeiten und Mittagstische, dazu den Aufbau von Tagesschulen und die Harmonisierung von Schulbeginn und Schulschluss für alle Stufen.

Kinderbetreuung

In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik sicherte der Bundesrat zu, noch in der laufenden Legislatur dem Parlament einen Gesetzesentwurf für eine Mutterschaftsversicherung unterbreiten zu wollen, welche den bezahlten Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Bedarfsleistungen für nichterwerbstätige und für selbständig erwerbende Frauen beinhalten soll. Eine Richtlinienmotion, welche den Bundesrat beauftragen wollte, dieses Gesetz bis spätestens 1994 vorzulegen, wurde lediglich als Postulat überwiesen (Mo. Ad 92.037).

Richtlinienmotion für eine Mutterschaftsversicherung (im Rahmen von BRG 92.037)
Dossier: Legislaturplanung 1991–1995 (BRG 92.037)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Mit Zustimmung des Bundesrates überwiesen beide Kammern bei der Beratung der Legislaturplanung 1991-1995 eine Richtlinienmotion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für einen stärkeren Schutz von Mutterschaft und Familie vor allem in den Bereichen der Sozialversicherung und der Besteuerung bereitzustellen und mit den weiteren Bestrebungen für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu koordinieren.

Richtlinienmotion zu den gesetzlichen Grundlagen für einen stärkeren Schutz von Mutterschaft und Familie vor allem in den Bereichen der Sozialversicherung (92.037)
Dossier: Legislaturplanung 1991–1995 (BRG 92.037)

In seiner Stellungnahme zu einer vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion Segmüller (cvp, SG) versprach der Bundesrat, eine Neuregelung der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft speditiv an die Hand nehmen zu wollen und dem Parlament in der kommenden Legislatur entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Allerdings wollte er sich in bezug auf die Finanzierung (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und/oder Mutterschaftstaggeldversicherung) noch nicht festlegen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Der Schutz bei Mutterschaft wurde im Nationalrat ebenfalls thematisiert. Eine von E. Segmüller (cvp, SG) eingereichte Motion für eine Lohnfortzahlung bei Mutterschaft wurde, da der Bundesrat versicherte, das Anliegen speditiv an die Hand nehmen zu wollen, auf seinen Antrag allerdings nur als Postulat angenommen.

Lohnfortzahlungspflicht bei Mutterschaft (Mo. 91.3039)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Gleich wie der Ständerat 1989 beschloss auch der Nationalrat einstimmig, einer Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer von der Krankenversicherung unabhängigen Mutterschaftsversicherung Folge zu geben. Auch er überwies, wie vor ihm die kleine Kammer, ein Postulat, welches den Bundesrat ersucht, die Vorarbeiten dafür unverzüglich an die Hand zu nehmen. Die Sprecher der vorberatenden Kommission erinnerten daran, dass das Volk bereits 1945 einen diesbezüglichen Verfassungsartikel angenommen habe, dass aber dessen gesetzliche Umsetzung in der Volksabstimmung von 1987 an der Verquickung mit dem Krankenversicherungsgesetz gescheitert sei. Der Entkoppelung der beiden Bereiche müsse deshalb grosse Bedeutung beigemessen werden, weshalb auch klar festzuhalten sei, dass es sich hier nur um eine Taggeldversicherung handeln könne, da die Pflegeleistungen bereits im heutigen System von der Krankenversicherung übernommen würden.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats gab bekannt, dass sie dem Plenum bei der Behandlung der Standesinitiative des Kantons Genf das gleiche Vorgehen empfehlen will, wie es der Ständerat wählte, nämlich die Umwandlung in ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wird, den Räten darüber Bericht zu erstatten, wie unverzüglich ein Entwurf für eine von der Krankenversicherung unabhängige Mutterschaftsversicherung ausgearbeitet werden könne.

Standesinitiative des Kantons Genf für die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (Kt.Iv. 88.201)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)