In der Frühjahrssession 2014 beriet der Nationalrat als Zweitrat in einer umfassenden Debatte die Änderung des KVG zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien. Im Vorjahr hatte der Ständerat abweichend vom Entwurf des Bundesrates beschlossen, eine Umverteilung im Umfang von CHF 800 Mio., aufgeteilt auf drei Jahre, vorzunehmen, welche je zu einem Drittel vom Bund, den Versicherern und den Versicherten zu bezahlen wäre. Zudem hatte die kleine Kammer das Geschäft mit jenem zum neuen Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung gekoppelt. In der grossen Kammer war Eintreten unbestritten. Wiederholt betonten die Votierenden, die vorliegende Lösung sei alles andere als optimal, jedoch politisch notwendig, und es sei wichtig, ähnliche Verzerrungen zukünftig durch ein griffiges Aufsichtsgesetz zu verhindern. Damit die Rückerstattung möglichst schnell begonnen und abgeschlossen werden kann, sei jedoch auf eine Koppelung mit dem Aufsichtsgesetz zu verzichten, da der Zeitpunkt von dessen Inkrafttreten noch ungewiss sei, so die abgesehen von zwei Enthaltungen geschlossen auftretende Kommission. Relativiert wurde in einem Votum das Ausmass der Verzerrungen: So hätten zum Beispiel im Kanton Zürich die Versicherten gerade einmal CHF 20 pro Jahr und Person zu viel bezahlt. In der Detailberatung beantragte die Kommissionsmehrheit, die Rückerstattung auf ein Zeitfenster von 1996 bis 2013 zu beziehen und damit nicht an das Aufsichtsgesetz zu koppeln, um zusätzliche Berechnungsschwierigkeiten zu vermeiden und die Ausgleichszahlungen rasch vornehmen zu können. Eine Minderheit Carobbio (sp, TI) beantragte, die Kopplung an das Aufsichtsgesetz beizubehalten und die Rückerstattung bis auf das Datum von dessen Inkrafttreten auszudehnen, wie es der Ständerat vorgesehen hatte. Damit wähle man eine Lösung, die auch für die nähere Zukunft bis zum Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes Bestand habe, so die Minderheit, denn auch nach 2013 würde die ungleiche Prämienbelastung in den Kantonen weiterbestehen. Mit 118 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Rat der Kommissionsmehrheit, womit sich eine Differenz zum Ständerat ergab. In allen weiteren Punkten folgte der Nationalrat der Position des Ständerates. In der Gesamtabstimmung nahm er den Entwurf mit 173 gegen 3 Stimmen ohne Enthaltungen an. In der Presse wurde in den folgenden Tagen die Ansicht geäussert, das weitgehende Einlenken des Nationalrats auf die Position des Ständerats sei darauf zurückzuführen, dass die bürgerliche Mehrheit im Rat angesichts der im Herbst anstehenden Abstimmung über eine öffentliche Krankenkasse die Bevölkerung beim Thema Krankenversicherung besänftigen und für möglichst wenig Unzufriedenheit sorgen wolle. Noch in der gleichen Session stimmte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats zu, die Vorlage von jener zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu entkoppeln. Dies angesichts des unerwartet schnellen Voranschreitens der Arbeiten am Aufsichtsgesetz. In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf im Nationalrat mit 193 zu einer Stimme ohne Enthaltungen und im Ständerat einstimmig mit 42 Stimmen, ebenfalls ohne Enthaltungen, angenommen.

Bundesratsgesetz zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien (BRG 12.026)
Dossier: Korrektur der zu viel bezahlten Krankenkassenprämien (zwischen 1996 und 2011)