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Im Nachtrag I zum Voranschlag 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament neun Kredite über CHF 75.4 Mio. zur Annahme. Der grösste Teil davon (CHF 58.5 Mio.) sollte für die Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eingesetzt werden. Dies sei kein zusätzlicher Kredit, sondern eine Kreditverschiebung der geplanten Mittel für die Finanzplanjahre, weil das BJ die eingegangenen Gesuche schneller als erwartet bearbeitet habe, erklärte das EFD. CHF 11.5 Mio. sollten für den Mehrbedarf an Personalressourcen im Bereich Cyber-Defence, verteilt auf die Verwaltungseinheiten armasuisse, Nachrichtendienst, Führungsunterstützungbasis und Generalsekretariat VBS zur Verfügung gestellt werden; der Kredit würde jedoch beim Globalbudget der Verteidigung kompensiert. Ein weiterer Mehrbedarf von CHF 4.2 Mio. fiel beim erhöhten Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben an. Insgesamt erhöhten sich die budgetierten Ausgaben durch den Nachtrag I um 0.09 Prozent, was unter dem langjährigen Durchschnitt (2012–2018: 0.2 Prozent) lag.
Ebenfalls im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2019 legte der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Verpflichtungskredits zur ersten Phase des HGV-Anschlusses vor. Der Verpflichtungskredit war bereits um 5 Jahre verlängert worden und läuft im Jahr 2020 aus. Wegen Beschwerden konnte der Doppelspurbau Goldach-Rorschach Stadt nicht rechtzeitig umgesetzt werden, weshalb die entsprechende Frist gestrichen werden soll.
Einstimmig nahmen Ständerat und Nationalrat in der Sommersession 2019 den ersten Nachtrag zum Voranschlag 2019 an.

Nachtrag I zum Voranschlag 2019
Dossier: Bundeshaushalt 2019: Voranschlag und Staatsrechnung

Der Nationalrat nahm in der Sommersession 2019 eine Motion der Thurgauer Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG) mit 114 gegen 77 Stimmen an. Die Sozialdemokratin forderte im Vorstoss, die gesetzlichen Grundlagen dergestalt zu präzisieren, dass für die Strombranche ein verpflichtender Grundschutz gegenüber Gefahren wie Cyberangriffen oder Naturgewalten festgelegt wird. Sie begründete ihr Anliegen mit der essenziellen Bedeutung einer stabilen Stromversorgung für das Wohlergehen der Bevölkerung und für die Volkswirtschaft im Allgemeinen. Ein Cyberangriff auf die Strombranche sowie ein grossflächiger Versorgungsunterbruch hätten milliardenschwere Schäden für die Wirtschaft zur Folge. Der Bundesrat hatte im Vorfeld erklärt, er unterstütze zwar die Stossrichtung der Motion, hatte aber vergebens versucht, eine Mehrheit der grossen Kammer von den bereits laufenden oder abgeschlossenen Arbeiten (wie beispielsweise den international etablierten Standards für die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik IKT oder den nationalen Strategien zum Schutz kritischer Infrastrukturen SKI und zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken NCS) zu überzeugen und eine Ablehnung der Motion zu erreichen.

Verpflichtender Grundschutz für kritische Strominfrastrukturen (Mo. 17.3496)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Im März 2019 fand die 7. Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz statt. Im Zentrum der Veranstaltung und des Interesses stand die im April des Vorjahres vom Bundesrat verabschiedete zweite Nationale Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken (NCS). Auf dem Programm der Konferenz stand eine Reihe von Themen aus der Umsetzungsagenda, beispielsweise die Risikoanalyse zur Verbesserung der IKT-Resilienz oder die Ausgestaltung einer übergreifenden Austauschplattform zu aktuellen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum. Die institutionalisierte Einbindung der Kantone in die Organisationsstruktur für Cyber-Sicherheit auf Stufe Bund stellte gar eines der Kernthemen dar, mit denen sich der SVS über die vergangenen Jahre beschäftigt hatte.

Im Mai stand ferner die vierte Konferenz des Sicherheitsverbundes Schweiz an. Der Fokus des Zusammentreffens verschiedener Akteure lag auf der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Sicherheitsorganen und privaten Unternehmen. Mit Verweis auf die bisherigen Erfahrungen wurde festgehalten, dass auch staatliche Sicherheitsakteure auf private Dienstleister zurückgreifen. Diese hätten die Kapazitäten, um die staatlichen Organe zu ergänzen, wurde betont. In Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter konnten die Kantone Erfahrungen austauschen, aber auch ihre Vorstellungen äussern. So pochte Regierungsrat Norman Gobbi (TI, lega) auf eine flexible Gesetzgebung, die dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werde und den Kantonen in den betreffenden Feldern ihre Kompetenzen überlässt.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Mit einer im März 2018 eingereichten Motion verfolgte die RK-SR zwei Ziele: Erstens sollen soziale Netzwerke rechtlich dazu verpflichtet werden, als Ansprechpartner für die schweizerischen Behörden sowie zur einfacheren Einreichung von Beanstandungen durch die Nutzerinnen und Nutzer eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz einzurichten. Zweitens soll die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv werden, um eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu finden. Wie es der Bundesrat beantragt hatte, stimmten im Mai bzw. Dezember 2018 beide Räte dem Vorstoss stillschweigend zu.

Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland (Mo. 18.3379)
Dossier: Rechtsdurchsetzung im Internet

Auch 2018 trafen sich die Partei- und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien mit Vertretungen der Landesregierung zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen. Die Gespräche finden seit Jahren jeweils vor den Parlamentsessionen statt und sollen informelle Diskussionen zu wichtigen aktuellen politischen Themen erlauben.
Anfang Februar tauschten sich die Präsidien der Regierungsparteien mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, mit Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr über den Strommarkt und die Europapolitik aus. Im Zentrum der Diskussion standen dabei die im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes anvisierte Planung der Versorgungssicherheit mit Strom sowie die geplanten Schritte zu den Beziehungen mit der EU. Intensive Debatten habe es zur Frage der dynamischen Rechtsübernahme bei einem allfälligen Rahmenabkommen gegeben, liess sich der Medienmitteilung entnehmen.
Bei den Gesprächen vor der Frühlingsession wurde der Bundespräsident von Bundesrat Ueli Maurer und erneut vom Bundeskanzler begleitet. Thema war die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS), deren Verantwortung beim EFD lag. Die Gesprächsteilnehmenden waren sich einig, dass es hier Zusammenarbeit zwischen allen Departementen und in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Cyber-Strafverfolgung und Cyber-Defense brauche. Erneut wurde zudem über die Beziehungen zur EU diskutiert. Die Regierung präsentierte die umstrittene Schiedsgerichtslösung zur Streitbeilegung und bekräftigte ihren Willen, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit aufrecht erhalten zu wollen. Der Bundesrat informierte zudem über den Stand der Agrarpolitik 2022 (AP22+). Der dafür verantwortliche Bundesrat, Johann Schneider-Ammann war nicht anwesend, weil er auf einer Reise in die Mercosur-Staaten war.
Ende August fanden die Gespräche – wie einmal pro Jahr üblich – in Form einer Klausur statt. Der Bundesrat trat in corpore an und die einzelnen Magistratinnen und Magistraten stellten die Schwerpunkte ihrer Departemente und die Jahresziele 2019 vor. Auch in Klausur waren die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU wichtiges Diskussionsthema.
Dies galt auch für die Gespräche vom 9. November. Erneut war deshalb neben Bundespräsident Alain Berset und Bundeskanzler Walter Thurnherr auch Aussenminister Ignazio Cassis anwesend, begleitet von Johann Schneider-Ammann, der über die Herausforderungen der Aussenhandelspolitik etwa auch aufgrund der Neuorientierung der Handelspolitik der USA berichtete. Beim Rahmenabkommen betonten alle Parteien, dass die roten Linien eingehalten werden müssten. Auch der Migrationspakt war Gegenstand der Gespräche.

Ende September 2018 hatte Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) eine Interpellation eingereicht (Ip. 18.3953), mit der sie anfragte, weshalb die Nicht-Regierungsparteien (GP, GLP, BDP), die immerhin rund 16 Prozent der Wählerinnen und Wähler vertreten, nicht zu den Gespräche eingeladen werden. Der Bundesrat schaffe hier eine Zweiklassengesellschaft und überdies hätten die Gespräche keine rechtliche Grundlage. In seiner Antwort – kurz nach den letzten von-Wattenwyl-Gesprächen vom 9. November – machte der Bundesrat deutlich, dass für ihn der Austausch mit allen Parteien von Bedeutung sei, dass es aber für die Regierungsparteien und ihre Bundesrätinnen und Bundesräte die Möglichkeit für einen vertieften Dialog geben müsse, um politische Spielräume ausloten zu können. Die nicht an den Gesprächen beteiligten Fraktionen werden nachträglich mit den Unterlagen für die Gespräche bedient.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2018 am Eintreten auf das Informationssicherheitsgesetz (ISG) festgehalten hatte, beriet die SiK-NR die Vorlage im Oktober desselben Jahres zum zweiten Mal. Diesmal trat sie zwar mit 17 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung darauf ein, beschloss dann aber mit 17 zu 9 Stimmen die Sistierung des Geschäftes. Unterdessen soll das VBS bis im Juni 2019 Verbesserungsvorschläge für das Gesetzgebungsprojekt ausarbeiten. Neben der inhaltlichen Abstimmung des ISG auf die NCS und der Berücksichtigung eines zukünftigen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit verlangte die Kommission eine klare Ausweisung und Limitierung sowie die departementsübergreifende Kompensation der Umsetzungskosten. Weiter muss das VBS aufzeigen, welche Kosten im Bereich der Betriebssicherheitsverfahren auf die öffentlichen und privaten Unternehmen in der Schweiz zukommen bzw. wie eine Belastung der Unternehmen durch das neue Gesetz vermieden werden kann. Generell erwartet die Kommission einen konkreteren, einfacheren und strafferen Gesetzesentwurf.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Mit zwölf zu einer Stimme beantragte die SiK-SR ihrem Rat im Herbst 2018, am Eintreten auf das Informationssicherheitsgesetz festzuhalten. Das Gesetz sei im Auftrag des Parlamentes entstanden und berücksichtige klare Vorgaben der GPK und der GPDel, erklärte Kommissionssprecher Isidor Baumann (cvp, UR) vor dem Ratsplenum. Er fügte eine Liste von Gründen an, weshalb das Gesetz notwendig sei: Es brauche das Gesetz, um bei allen Bundesbehörden einen einheitlichen, minimalen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, um die Kantone bei der Zusammenarbeit mit dem Bund denselben Sicherheitsvorschriften zu unterstellen, um durch die Verwendung biometrischer Daten unberechtigte Zugriffe auf die Informationssysteme des Bundes besser zu verhindern und um Personensicherheitsüberprüfungen bei Betreibenden oder Verwaltenden der kritischen Informationssysteme des Bundes durchführen zu können. Darüber hinaus könnten damit die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen, die sensible Aufträge für den Bund ausführten, sowie die Einhaltung der Sicherheitsstandards während der Auftragserfüllung kontrolliert werden. Das inhaltlich abgestimmte Gesetz ermögliche gegenüber dem heutigen System einen Bürokratieabbau, indem es Verantwortlichkeiten und Prozesse vereinfache und Massnahmen standardisiere, hob Baumann die Vorteile des Projektes hervor. Auch Bundesrat Guy Parmelin betonte noch einmal die Bedeutung dieses Gesetzes für die Schweiz. Stillschweigend hielt der Ständerat am Eintretensentscheid fest, womit sich nun erneut der Nationalrat mit dem Geschäft befassen wird.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Die Motion Grüter (svp, LU) beschäftigte im Sommer die ständerätliche SiK. Der Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen wurde vom Gremium mehrheitlich begrüsst, gleichwohl überwogen Bedenken bezüglich der Motion. Die SiK-SR schlug deswegen ihrem Rat vor, die Motion nicht anzunehmen. Man wollte sich mit diesem Schritt Zeit verschaffen, um bereits in Angriff genommene Projekte weiterzuführen. Namentlich ging es um die beiden überwiesenen Motionen zu einem Cyberdefence-Kommando in der Armee und zu einem Cybersecurity-Kompetenzzentrum. Diese laufenden Massnahmen wurden von der SiK begrüsst, wohingegen die vorliegende Motion widersprüchliche Folgen zu bereits getätigten Beschlüssen hätte. Besonders die angeregte Zentralisierung der Cyberkompetenzen an einer Amtsstelle (innerhalb des VBS) wurde von den Kommissionsangehörigen mehrheitlich abgelehnt. Man vergebe sich dadurch viele bereits erlangte Kenntnisse und die bisherigen Mechanismen innerhalb des EFD und MELANI funktionierten gut. Aus ordnungspolitischer Sicht wurde die Motion zudem abgelehnt, weil es der Regierung und nicht dem Parlament obliege, federführende Stellen innerhalb der Verwaltung zu bestimmen. Diesem Antrag stimmten 10 Kommissionsmitglieder zu, zwei waren dagegen.
Dieser deutlichen Kommissionsmeinung folgte dann auch das Ratsplenum, das die Motion ablehnte und damit den recht deutlichen Beschluss des Erstrates umstiess. Kommissionssprecher Dittli (fdp, UR) und Bundesrat Maurer waren die Einzigen, die sich zu Wort meldeten. Beide betonten die bereits angestossenen Arbeiten und die guten Fortschritte im Cybersicherheitsbereich. Die Regierung erkenne im Vorschlag Grüter keine bessere Lösung, erklärte Maurer. Oppositionslos wurde das Geschäft verworfen.

Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen (Mo. 17.3199)
Dossier: Cyber Defence

Ende August 2018 gelangte das BWL infolge einer Verwundbarkeitsanalyse zu Cyberrisiken mit Empfehlungen, den sogenannten IKT-Minimalstandards, an die Öffentlichkeit. Dabei standen lebenswichtige Branchen im Zentrum des Interesses, namentlich die Stromversorgung, Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung sowie auch der Strassen- und Schienenverkehr. Besonders Betreiber von kritischen Infrastrukturen sollen sich an diese Mindeststandards («IKT-Resilienz») halten, sie seien jedoch für alle Unternehmen anwendbar. Über 100 konkrete Handlungsanweisungen in den Bereichen Identifizieren, Schützen, Detektieren, Reagieren und Wiederherstellen waren zuhanden der Betreiber ausgearbeitet worden. In Kooperation mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sei bereits ein Standard für die Strombranche erarbeitet worden. Dieser Schritt war im Zuge der 2012 vom Bundesrat lancierten Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) unternommen worden.

ICT Empfehlungen Bund (Cyber)
Dossier: Cyber Defence

Die digitale Infrastruktur der Armee wurde in der Sommersession 2018 mit der Motion von Claude Béglé (cvp, VD) im Ständerat zum Thema. Zwar hatte der Nationalrat zuvor den Vorstoss angenommen, die SiK des Ständerates wollte jedoch die Ablehnung der Motion durchsetzen. Eine Sistierung der Motion, um bereits in Angriff genommene Massnahmen abzuwarten, namentlich die Erarbeitung der Nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken (NCS) und des Aktionsplans Cyberdefence (APCD), wurde diskutiert, jedoch abgelehnt. In der Kommission war man sich einig, dass im Lichte der fortgeschrittenen Digitalisierung relevante Punkte durch den Motionär angesprochen worden sind, der Vorstoss sei insgesamt jedoch zu umfangreich formuliert und ziehe womöglich nicht abschätzbare und hohe Kosten nach sich. Oben erwähnte Massnahmen würden zudem bereits zu weiten Teilen die neuen Herausforderungen durch die Digitalisierung angehen. Dies sei bereits eine adäquate Reaktion des Bundes und es sei deswegen davon abzusehen, die Motion anzunehmen.
Das Ratsplenum sah das offenbar gleich, die Motion wurde nach einer umfangreichen Berichterstattung durch Kommissionssprecher Français (fdp, VD) abgelehnt.

Schweizer Armee. Wie können unsere Souveränität und unsere Unabhängigkeit sichergestellt werden, wenn mit der Digitalisierung die gegenseitigen Abhängigkeiten immer mehr zunehmen?

2018 fand die sechste Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz statt. Die Nachfolgearbeiten der ersten NCS standen dabei im Zentrum: Im Zuge der Aufarbeitung der 16 Massnahmen aus der ersten Strategie wurde den Teilnehmenden aus Bund, Kantonen und der Privatwirtschaft aufgezeigt, welche Themen für die NCS II relevant sein werden; gleichzeitig wurden sie in die Erarbeitung dieser Nachfolgestrategie involviert. Weitere Themen waren die Entwicklung und Einführung von Minimalstandards im IKT-Bereich, neue Arten der Cyberkriminalität und die Schwierigkeiten, diese zu erkennen und zu bekämpfen, die Reduktion von IKT-Verwundbarkeiten und, damit zusammenhängend, eine verbesserte Resilienz. Als Herausforderung galten ferner auch die Bedeutung einer korrekten Erkennung und Einschätzung der Bedrohungen aus dem Cyberraum und die geeignete Handhabung dieser Gefährdung.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cyber-Crime würden nach neuen Strategien und Arbeitsmethoden für die Bundesanwaltschaft rufen, denen aber gleichzeitig von der nationalen Strafrechts- und Prozessgesetzgebung enge Grenzen gesetzt würden, hielt der Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einleitend fest. Erschwerend komme hinzu, dass die Behörde ihre Verfahren in einem stark politisierten Umfeld führe und deshalb im Fokus der Öffentlichkeit stehe. Die AB-BA habe sich im Berichtsjahr vor allem auf systemische Probleme konzentriert. Unter anderem empfahl sie einen Code of Conduct für ehemalige Mitarbeitende. Positiv beurteilte die Aufsichtsbehörde, dass die operativen Abläufe gut funktionierten und die Mitarbeitenden motiviert seien und Eigeninitiative zeigten. Die AB-BA ging im Bericht zudem ausführlich auf den Fall «Daniel M.» ein, der von der GPDel untersucht wurde. Weiter sei gegen Bundesanwalt Michael Lauber 2017 eine Disziplinarbeschwerde eingereicht worden, auf welche die AB-BA laut Jahresbericht aber nicht eingetreten war.

Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Pünktlich, wie vom Bundesrat gefordert und per Frühling 2018 angekündigt, konnte die 2. NCS verabschiedet werden. Im April wurde das Papier, das aufzeigt, wie der Bund gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft Cyber-Risiken entgegentreten will und welche Handlungsvorgaben für den angestrebten Zeitraum von fünf Jahren gefasst wurden, vom Bundesrat verabschiedet. Aufbauend auf der ersten Umsetzung der NCS wurden sieben Ziele definiert; sie reichen vom Aufbau von Kompetenzen und Wissen bis zu Massnahmen der Cyber-Abwehr, die durch die Armee sichergestellt werden soll. Diese insgesamt 29 Massnahmen wurden in zehn Handlungsfeldern angelegt, wobei auch neue Aspekte abgedeckt werden. So wurde die Verwaltung beauftragt, im Bereich „Standardisierung und Regulierung” aktiv zu werden, um in Kooperation mit der Wirtschaft Mindeststandards für die Cyber-Sicherheit zu etablieren. Ferner sollen sogenannte Cyber-Vorfälle fortan systematisch registriert werden, wofür die Einführung einer Meldepflicht geprüft werden soll. Auch diese Strategie wird in regelmässigen Abständen überprüft, nötigenfalls angepasst und spätestens 2022 aktualisiert. Nur falls es die Bedrohungslage erfordert, wird eine vorzeitige Aktualisierung ins Auge gefasst, nicht jedoch ohne die betroffenen Stellen vorgängig anzuhören. Für die Realisierung und Anwendung der neuen Strategie soll ein Umsetzungsplan erarbeitet werden. Fünf Herausforderungen wurden bereits erkannt: Es braucht zunächst eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Zweitens muss geprüft werden, ob die geltende Rechtsetzung allenfalls angepasst werden muss, und falls dem so ist, müssen Gesetzesrevisionen über die üblichen Prozesse in die Wege geleitet werden, was unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Als drittes gilt es, die Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wirtschaft und den Hochschulen, aber auch den Kantonen, zu definieren. Viertens braucht es messbare Leistungsziele, um den Umsetzungsfortschritt der Strategie nachvollziehen und transparent beurteilen zu können. Die allfällige vorzeitige Aktualisierung bedarf, fünftens, klarer Vorgaben und Kriterien: Die Umstände für eine Anpassung müssen ebenso wie die Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats Glättli (gp, ZH) forderte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 den Bundesrat auf, Sicherheitsstandards für Internet-of-Things-Geräte zu prüfen. In der Begründung des Vorstosses identifizierte der Postulant die ans Internet angebundenen Geräte (sogenanntes Internet of Things) als eine der grössten Bedrohungen für die Cybersicherheit in der Schweiz, weil sie bei der Einfuhr zwar Elektronik- und Funkstandards, nicht aber einfachste Grundsätze der Informationssicherheit erfüllen müssten. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, weil er es als sinnvoll erachtete, die im Vorstoss aufgeworfenen Fragen zu untersuchen.

Sicherheitsstandards für Internet-of-Things-Geräte prüfen, weil diese eine der grössten Bedrohungen der Cybersicherheit sind (Po. 17.4295)

Nach der einstimmigen Annahme im Nationalrat kam die Motion Dobler (fdp, SG), welche eine zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zur Bekämpfung der organisierten und international tätigen Computerkriminalität forderte, im Frühjahr 2018 zur Behandlung in den Ständerat. Die Bekämpfung der immer grösser werdenden Herausforderung der digitalen Kriminalität verlange eine stärkere Zentralisierung und Koordinierung bei der Beweiserhebung und -sicherung, begründete die RK-SR ihren einstimmigen Antrag auf Annahme. Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat zustimmend anfügte, betreffe eine solche Anlauf- und Koordinationsstelle sowohl den Bund als auch die Kantone. Aus diesem Grund sei es sinnvoll, diese Zusammenarbeit gesetzlich zu verankern. Im Rahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), welches bereits in Vernehmlassung sei, sei eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der digitalen Kriminalität zudem vorgesehen. Diese Stossrichtung werde durch die Motion Dobler bestärkt; aus diesem Grund beantrage auch der Bundesrat deren Annahme. Der Ständerat folgte diesen Empfehlungen und nahm die Motion stillschweigend an.

Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle zur Bekämpfung der organisierten und international tätigen Computerkriminalität (Mo. 17.3497)
Dossier: PMT und damit umgesetzte Vorstösse

Wie im vergangenen Dezember schon der Ständerat und dessen sicherheitspolitische Kommission stellte im Frühjahr 2018 auch die SiK-NR Handlungsbedarf im Informationssicherheitsmanagement des Bundes fest. Anders als ihre Schwesterkommission, der die kleine Kammer widerstandslos gefolgt war, zweifelte die nationalrätliche Kommission jedoch am Mehrwert, den das Informationssicherheitsgesetz mit sich brächte. Die bedeutendsten Unbekannten im Gesetzgebungsprojekt waren nach wie vor die Kosten und der Personalaufwand im Zusammenhang mit der Umsetzung. Während sich der Ständerat mit der Zusicherung zufriedengegeben hatte, zu den Kosten später noch einmal konsultiert zu werden, beauftragte die SiK-NR die Verwaltung, die Kosten und den Personalaufwand für verschiedene mögliche Sicherheitsniveaus zu beziffern. Es wurden also drei mögliche Szenarien vorgestellt: Ambitionsniveau 1 mit Kosten von CHF 5 Mio. und 9,5 bis 15,5 zusätzlichen Stellen, Ambitionsniveau 2 mit Kosten von CHF 33 bis 58 Mio. und 42 zusätzlichen Stellen sowie Ambitionsniveau 3 mit Kosten von CHF 62 bis 87 Mio. und 78 zusätzlichen Stellen. Für die Kommissionsmehrheit standen diese beträchtlichen Kosten in einem ungenügenden Verhältnis zum Ertrag und darüber hinaus befürchtete sie, der neu geschaffene, komplexe Informationsschutzapparat könnte eine Eigendynamik entwickeln und sich zunehmend der Kontrolle durch das Parlament entziehen. Aus diesen Gründen beantragte die Mehrheit der SiK-NR ihrem Rat Nichteintreten. Eine Minderheit erachtete hingegen den gesamtheitlichen Ansatz der Vorlage als zentral, um die Informationssicherheit beim Bund zu verbessern. Sie hielt die Kosten für vertretbar, da dadurch Sicherheitslücken geschlossen und die Koordination erheblich verbessert werden könne. Einen drohenden Kontrollverlust des Parlaments sah sie nicht und beantragte folglich Eintreten. Die Eintretensdebatte gestaltete sich dementsprechend umfangreich, kontrovers und emotionsgeladen.

Die bürgerlichen Fraktionen machten sich – mit Ausnahme der BDP – für den Nichteintretensantrag stark. Die Kosten entsprächen einer «Blackbox» und es sei «unseriös», nur auf Annahmen gestützt zu entscheiden; anstatt Experimente zu machen, sollten besser bestehende Gesetze angepasst werden, um die Sicherheit zu gewährleisten, so Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) als Vertreterin der CVP-Fraktion. David Zuberbühler (svp, AR) legte die Ansicht der SVP-Fraktion dar: Das Gesetz sei ein neues «Bürokratiemonster», biete nur «Scheinsicherheit» und sei einen konkreten Nutzennachweis bisher schuldig geblieben, weshalb es «brandgefährlich» sei, darauf einzutreten. Für die FDP-Fraktion waren vor allem die Bedenken bezüglich der Kostenfolgen ausschlaggebend dafür, dass man nicht auf das überladene Gesetz und den damit verbundenen «Blindflug» eintrete. Demgegenüber stellte BDP-Fraktionssprecherin Rosmarie Quadranti (bdp, ZH) Eintreten als alternativlos dar; angesichts des Handlungsbedarfs sei Nichtstun jetzt «fahrlässig». Priska Seiler Graf (sp, ZH) hielt als Vertreterin der SP-Fraktion eine regelrechte Brandrede für Eintreten: Das Gesetz werde dringend benötigt und es sei «fatal», dass anstelle der Sicherheitsfragen vielmehr die finanziellen Folgen im Zentrum der Beratungen in der sicherheitspolitischen Kommission gestanden hätten. Sie warf der SiK «Arbeitsverweigerung» vor und wies darauf hin, dass man nach dem Eintreten die Möglichkeit hätte, das – je nach Ansicht überladene, unberechenbare oder lückenhafte – Gesetz zu «entrümpeln». Arbeitsscheue sei in diesem Fall jedoch «geradezu verantwortungslos», denn auch ein Versäumnis ziehe unbezifferbare Kosten nach sich. Ins gleiche Horn blies auch der Grünen-Vertreter Balthasar Glättli (gp, ZH), indem er Nichteintreten als «Dienstverweigerung» bezeichnete und argumentierte, dass Informationssicherheitslecks sowohl Reputations- als auch Finanzschäden zur Folge hätten. Auch Beat Flach (glp, AG) als Sprecher der GLP-Fraktion erschien es unverständlich, weshalb trotz erkanntem Handlungsbedarf nicht eingetreten werden sollte; ein weiteres Mal fiel das Wort «Arbeitsverweigerung». Die Abstimmung ergab schliesslich 117 zu 68 Stimmen für Nichteintreten (8 Enthaltungen). Obschon die Fraktionen der BDP, der SP, der Grünen und der GLP geschlossen für Eintreten votierten, besiegelte die geballte Stimmkraft des SVP-/FDP-/CVP-Blocks mit nur drei Abweichlern den Nichteintretensentscheid.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Mit 58 Mitunterzeichnenden aller Parteien im Rücken forderte Franz Grüter (svp, LU) den Bundesrat mittels Motion auf, den Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen voranzutreiben. Innerhalb zweier Jahre sollen alle sicherheitspolitischen Kompetenzen im Bereich Cyberabwehr zudem gebündelt werden und innerhalb der Verwaltung von einer einzigen Stelle koordiniert werden können. Dabei wurde offen gelassen, ob diese Einheit innerhalb der Armee geschaffen oder dem VBS angegliedert werden soll. Jedoch sah der Motionär eine Finanzierung via das Rüstungsbudget vor. Ferner sollte auch bezüglich künftiger Beschaffungen ein Augenmerk auf Cybersicherheit gelegt werden. Grüter schlug damit in die gleiche Kerbe wie Ständerat Dittli (fdp, UR), der seinerseits ein Cyberdefence-Kommando anregte, und Ständerat Eder (fdp, ZG), der die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Cyberfragen verlangte. Begründet wurde die Motion mit den neuen Bedrohungsszenarien im digitalen Raum sowie mit der Erfahrung kürzlich stattgefundener Angriffe auf die Computerinfrastruktur von Bund und Wirtschaft. Der Luzerner wollte darüber hinaus ebenfalls – dieses Anliegen deckt sich mit den Bestreben der beiden Motionen aus der kleinen Kammer – die Zuständigkeit neu regeln und nur eine Verwaltungsstelle mit der Aufsicht betrauen, um «Redundanzen, Ineffizienzen und Koordinationsaufwand» reduzieren zu können.
Der Bundesrat, der sich also bereits wiederholt mit ähnlichen Vorstössen konfrontiert sah, beharrte auf der Ablehnung dieser Forderungen. Im Grunde sei er ja nicht gegen einen Ausbau im Cyberbereich, jedoch sollte den Prozessen der NCS nicht vorgegriffen werden, erklärte er. Eine einzige Stelle für diese Oberaufsicht werde geprüft.

Dieser bundesrätlichen Zurückhaltung stand, wie auch in den anderen diesbezüglichen Geschäften, eine wohlwollende Parlamentskammer gegenüber. Im Wissen um die bereits genehmigten anderen beiden Motionen Dittli und Eder hiess der Nationalrat auch die vorliegende Motion gut. Grüter gelang es, Druck aufzubauen, in dem er auf der Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle beharrte. Dabei bot er in der Ratsdebatte bereits Hand zu einer Lösung: Melani könne diese Aufgabe übernehmen, es brauche also nicht einmal eine neue Verwaltungseinheit, schlug er vor. Jedoch müsse dort mehr investiert und sowohl personell als auch finanziell mehr Aufwand betrieben werden. Zudem müsse der Auftrag an Melani neu verfasst werden. Bundesrat Maurer vertrat die ablehnende Haltung der Regierung, auch mit Verweis auf ein kurz zuvor angenommenes SiK-Kommissionspostulat, vergeblich. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss mit 134 zu 47 Stimmen und 9 Enthaltungen der Ständekammer.

Ausbau der Cyberabwehrkompetenzen (Mo. 17.3199)
Dossier: Cyber Defence

In der Frühjahrssession 2018 des Ständerates war die Beschlussfassung zu einem Cyberdefence-Kommando nur noch Formsache. Der Motionär selbst, aber auch die ständerätliche SiK, zeigten sich mit der vom Nationalrat veränderten Fassung einverstanden. Weil der Ständerat selbst zuvor bereits einmal dem Anliegen zugestimmt hatte und nun auch in der Ständekammer seitens des Verteidigungsministers grünes Licht gegeben wurde, galt die Motion schon beinahe als angenommen. Ohne Gegenstimme wurde sie denn auch abgesegnet.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Angesichts der vielen Vorstösse im Bereich Cyber-Kriminalität und -Abwehr und trotz bereits laufender Projekte (Aktionsplan Cyber-Defence, Nationale Cyber-Strategie) sah die sicherheitpolitische Kommission des Nationalrates in dieser Hinsicht noch Handlungsbedarf. Auch wenn die Arbeiten in der NCS begrüsst würden, brauche es eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund. Was bisher lanciert wurde, entspreche noch keinem Gesamtkonzept, so die Auffassung der Kommission. Fünf konkrete Aufgaben wurden dem Bundesrat gestellt. Dazu gehörte eine präzise Umschreibung des Auftrags der Armee im Bereich der Cyberverteidigung und des Zuständigkeitsbereichs der zivilen Cyberbehörden. Im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse sollte darauf basierend eine Abgrenzung der Kompetenzen vorgenommen und ein entsprechendes Organigramm erstellt werden. Bezüglich Finanzierung sollte man sich ferner Gedanken machen über den Ressourcenbedarf, einschliesslich des Personalbedarfs. Abschliessend wurde vorgeschlagen, dass sich die Schweiz auch am Ausland orientieren möge, wenn es um die Cyberabwehr gehe.
Die Regierung räumte ein, dass längere Zeit unzureichend über dieses Thema nachgedacht und es zeitweise gar unterschätzt worden war. Daher wurde eine solche Gesamtstrategie für unabdingbar erklärt, deutlich unterstützte der Bundesrat also dieses Postulat. Eine «Zerstückelung» des Themas, weil diverse Aktionspläne in unterschiedlichen Departementen erstellt würden, sei nicht wünschenswert.
Im Nationalrat war die Angelegenheit klar, das Postulat wurde angenommen. Kommissionssprecherin Mazzone (gp, GE) und Kommissionssprecher Dobler (fdp, SG) unterstrichen die Wichtigkeit einer koordinierten Vorgehensweise und Dobler äusserte überdies den Eindruck, dass bisher erst wenig geschehen sei, obwohl sich um die 90 Personen in der Bundesverwaltung bereits mit Cyber-Themen befassten. Dies wurde jedoch von Bundesrat Maurer sogleich bestritten. Der Magistrat betonte, dass die Planung weiter fortgeschritten sei, als es vom Vorredner dargestellt worden sei, und er stellte in Aussicht, dass bereits im Budget 2019 erste Positionen für die Umsetzung einer Gesamtstrategie beantragt werden sollten.

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (Po. 18.3003)
Dossier: Cyber Defence

In der Frühjahrssession 2018 wurde die Debatte eines Postulats, das sich der Thematik Cyberrisiken widmete und einen umfassenden, unabhängigen und wirksamen Schutz für die Schweiz forderte, aufgenommen. Dabei wurde der Bundesrat von Roger Golay (mcg, GE) aufgefordert, einen Bericht über die Anwendung der Nationalen Strategie gegen Cyberrisiken (NCS) zu erstellen. Man habe, so der Postulant, «nämlich bisher nicht viel [davon] wahrnehmen» können. Der Postulant sorgte sich dabei auch um die Kompetenzenverteilung, so wollte er denn auch beantwortet wissen, wie das Nebeneinander von EFD und VBS funktioniere und ob dies nicht Risiken berge. Eine Reihe von weiteren Fragen sollte der Bericht auch noch angehen, so beispielsweise wie hochstehendes Fachwissen in der Schweiz erhalten werden kann und wie die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Bund intensiviert werden könnte.
Die bundesrätliche Stellungnahme folgte bereits kurz nach der Einreichung und sie war nicht sehr lang, doch hielt die Regierung fest, dass das Postulat Fragen tangiere, die bereits bekannt seien. Sie würden auch in einer Wirksamkeitsprüfung der NCS diskutiert, ein Dokument, das noch im Frühjahr 2017 erscheinen sollte. Eine weitere Analyse, wie die im Postulat geforderte, sei nicht nötig – es wurde also die Ablehnung des Postulats beantragt.
Golay vertrat seinen Vorstoss, der von 62 Nationarlätinnen und Nationalräten mitunterzeichnet worden war, im Parlament. Seiner Meinung nach war sein Postulat nach wie vor aktuell. Der Nationalrat solle auf diesen Bericht beharren: Gerade im Lichte kürzlich zurück liegender Cyber-Attacken auf bundesnahe Betriebe sei diese Form der Aufklärung gerechtfertigt. Bundesrat Maurer versuchte dem Vorstoss noch entgegenzutreten. Man habe sich im Rahmen eines ähnlichen Vorstosses bereits mit dem Thema auseinander gesetzt. Zudem stand eine Klausur des Bundesrats zum Thema Cybersicherheit an, und überhaupt liefen die Arbeiten diesbezüglich auf Hochtouren. Weiter konnte Maurer in Aussicht stellen, dass bereits mit dem Budget 2019 die Anträge zur Schaffung und Stärkung der Cybersicherheit gestellt werden können. Ein Cyber-Securityzentrum wurde mit 40 neuen Stellen veranschlagt, die man über drei Jahre besetzen will. Angesichts aller bereits angestossenen Vorarbeiten könne das Postulat Golay getrost abgelehnt werden. Relativ knapp, mit 100 zu 93 Stimmen (bei drei Enthaltungen) verwarf das Plenum jedoch diesen Antrag und nahm das Postulat an.

Cyberrisiken. Für einen umfassenden, unabhängigen und wirksamen Schutz (Po. 16.4073)
Dossier: Cyber Defence

Nationalrat Béglé (cvp, VD) sorgte sich um die digitale Infrastruktur der Armee, weswegen er im Herbst 2017 eine Motion dazu formuliert hatte. Konkret stellte der Christlichdemokrat auch einen Zusammenhang zu den neu zu beschaffenden Kampfflugzeugen her, weil gerade diese weitestgehend über Bordcomputer funktionieren und gesteuert werden. Der Motionär sah eine Gefahr darin, dass viele Bestandteile, die die Armee verwendet, von ausländischen Herstellern stammten und es nicht auszuschliessen sei, dass in elektronischen Steuerelementen auch versteckte Funktionen eingebaut würden, die unter Umständen aktiviert werden könnten, um die Systeme fernzusteuern oder zu stören. Gerade bei Fliegern sei das eine grosse Gefahr. Zwar sei das zu Friedenszeiten nicht wahrscheinlich, so der Motionär, falls es aber in den Herstellerstaaten zu einer Destabilisation kommen würde, könnten solche Szenarien eintreffen. Es sei deswegen notwendig, gerade bei der Beschaffung neuer Kampfjets ein zusätzliches Kriterium hinzuzufügen. Neben der geforderten Leistung und dem Preis der Jets sollte auch die „digitale Unabhängigkeit” ausschlaggebendes Kriterium sein. Zusätzlich sollte mit der Motion der Bundesrat aufgefordert werden, für zahlreiche andere Systeme Massnahmen zu ergreifen, um sie vor Cyberangriffen zu schützen.
Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme einsichtig und äusserte das Bewusstsein der Regierung um diese Gefahren und Entwicklungen. Entsprechend habe sie bereits Schritte unternommen, um diesen Cyberrisiken zu begegnen. Es wurde auch auf den Bericht der Expertengruppe über die Luftverteidigung der Zukunft verwiesen, wo man sich namentlich um Aspekte der Risiken bezüglich der computergestützten Software in Kampfjets gewidmet hatte. Der Bundesrat zeigte sich zwar einsichtig bezüglich der Notwendigkeit, die digitalen Infrastrukturen zu schützen, er beantragte dem Parlament jedoch, die Motion abzulehnen. Die Regierung stellte sich auf den Standpunkt, dass es unmöglich sei, gewollte oder ungewollte Schwachstellen in computergestützten Systemen ausfindig zu machen sowie dass es zahlreiche koordinierte Massnahmen brauche, um derartige Risiken im Cyberbereich zu minimieren. Vor dem Hintergrund anderer in die Wege geleiteter Massnahmen im Cyberbereich wollte man jedoch weitere Ergebnisse abwarten. Die Motion Béglé solle dem nicht vorgreifen.

Im Nationalrat gab es kaum eine Debatte zum Geschäft, es äusserten sich lediglich der Motionär und der Verteidigungsminister. Ersterer warb dabei erfolgreich für sein Anliegen, so dass ihm die Nationalrätinnen und Nationalräte folgten und mit 91 zu 76 Stimmen die Motion annahmen. Acht enthielten sich.

Schweizer Armee. Wie können unsere Souveränität und unsere Unabhängigkeit sichergestellt werden, wenn mit der Digitalisierung die gegenseitigen Abhängigkeiten immer mehr zunehmen?

Ein Cyberdefence-Kommando innerhalb der Strukturen der Armee zu etablieren, stiess bei der SiK des Nationalrates grundsätzlich auf Zustimmung. Jedoch sahen die Sicherheitspolitikerinnen und -politiker noch Präzisierungspotenzial beim Text der Motion Dittli (fdp, UR). So soll statt von einem Kommando von einer «Cyber-Organisation» die Rede sein. Ferner sei der Begriff «Cyber-Bataillon» unzutreffend, weil dadurch suggeriert werde, dass eine autonome Formation errichtet würde. Hingegen sei vorgesehen, dass IT-Spezialisten der Verwaltung und des Militärs zusammen zum Einsatz kommen würden. Schliesslich wollte die Kommission darauf verzichten, eigens eine Cyber-RS durchzuführen. Stattdessen sollten AdA, die ein Talent im Cyber-Bereich hätten, erst später eine armee(fach)spezifische Cyberausbildung erhalten und in einem weiteren Schritt einer Cyber-Einheit zugeteilt werden. Mit diesen Änderungen gelangte die SiK einstimmig ans Ratsplenum.
In der Nationalratsdebatte folgten nur die nötigsten Wortmeldungen. Kommissionssprecher Dobler (fdp, SG) fasste die zentralen Punkte zusammen. Weil die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen vom Bundesrat angeregt worden waren und in der Kommission Einigkeit geherrscht hatte, konnte der St. Galler auf die Unterstützung seiner Kommissionskolleginnen und -kollegen zählen. Dem Verteidigungsminister blieb nur übrig, die nunmehr von der Regierung mitgetragenen Änderungen zur Annahme zu empfehlen und die Abkehr von der zuvor herrschenden, ablehnenden Meinung bekannt zu geben. In der Folge wurde die Motion im Nationalrat angenommen, wobei sie in der kleinen Kammer aufgrund der vorgenommenen Änderungen nochmals traktandiert werden musste.

Cyberdefence-Kommando (Mo. 17.3507)
Dossier: Cyber Defence

Die Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund war im Ständerat kaum bestritten und auch im Vorfeld an die Plenardebatte in der grossen Kammer wurden die Zeichen auf grün gesetzt. Das auf eine Motion Eder (fdp, ZG) zurück gehende Anliegen fand einstimmige Unterstützung in der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates. Sie kam nach Gesprächen mit Cybersicherheits-Fachpersonen aus der Bundesverwaltung sowie unter Berücksichtigung der bereits laufenden Arbeiten im Bereich der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) und dem entsprechenden Aktionsplan zum Schluss, dass die Motion unterstützt werden soll, denn tiefer greifende Koordination sei im Cyberbereich notwendig. Ein Kompetenzzentrum für Cybersicherheit sei hierzu der richtige Weg.
Kommissionssprecher Glättli (gp, ZH) präzisierte in seiner Einleitung zur Debatte, dass die MELANI nur über beschränkte Personalressourcen verfüge und zudem ihr Auftrag limitiert sei. MELANI, als verwaltungsinterne Koordinationsstelle auch für Cyberkriminalität zuständig, leiste gute Arbeit, so Glättli weiter, es bedürfe aber weiter reichender Kompetenzen für ein eigentliches Kompetenzzentrum. Der anwesende Bundesrat Maurer vertrat auch im Nationalrat die ablehnende Haltung des Siebnerkollegiums: Es werde bereits viel im Cyberbereich unternommen und diverse Expertengruppen würden bald ihre Arbeiten abschliessen. Insofern bat Maurer die Nationalrätinnen und Nationalräte, nicht vorzugreifen. Im Wesentlichen zielten die gegenwärtig angestossenen Prozesse in die gleiche Richtung, wie der Motionär vorgebe, und dies ohne Aufblähung der Verwaltung. Letzteres befürchtete Maurer, falls eine zusätzliche Verwaltungseinheit geschaffen werden müsste. Kommissionssprecher Glättli entgegnete hierauf, dass mit der Motion noch keine operativen Beschlüsse gefasst und die Ausgestaltung und Umsetzung eines solchen Cyber-Kompetenzzentrums Gegenstand weiterer Diskussionen sein würden.
Das Ratsplenum folgte seiner Kommission und hiess die Motion mit 177 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen deutlich gut.

Schaffung eines Cybersecurity-Kompetenzzentrums auf Stufe Bund (Mo. 17.3508)
Dossier: Cyber Defence

In seiner dem Parlament im Februar 2017 unterbreiteten Botschaft stellte der Bundesrat den Entwurf zum neuen Informationssicherheitsgesetz (ISG) vor. Im Zentrum des Gesetzgebungsprojektes stehen mit der Zusammenführung der wichtigsten Rechtsgrundlagen im Bereich der Informations- und Informatikmittelsicherheit des Bundes in einen einzigen Erlass sowie mit der Einführung einer einheitlichen Regelung für alle Behörden und Organisationen des Bundes zur Erreichung eines möglichst einheitlichen Sicherheitsniveaus zwei ambitiöse Ziele. Dazu sollen im neuen Gesetz insbesondere das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen, die Sicherheit beim Einsatz von Informatikmitteln, die personellen Massnahmen und der physische Schutz von Informationen und Informatikmitteln geregelt werden. Ausdrücklich festgehalten werden soll auch der Vorrang des Öffentlichkeitsgesetzes, um zu betonen, dass das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung weiterhin uneingeschränkte Geltung haben wird. Überdies überführte der Bundesrat die Regelungen über die Personensicherheitsprüfung vom BWIS in das neue ISG und erweiterte den Geltungsbereich des militärischen Betriebssicherheitsverfahrens auf zivile Beschaffungen, um die Informationssicherheit bei der Vergabe von sicherheitsempfindlichen Aufträgen an Dritte zu gewährleisten. Die Kantone sind vom neuen Gesetz insofern betroffen, als sie bei der Bearbeitung von klassifizierten Informationen des Bundes und beim Zugriff auf seine Informatikmittel für eine gleichwertige Informationssicherheit sorgen müssen. Dazu sollen sie in einem Koordinationsorgan Einsitz nehmen.

Mit einem langen Votum eröffnete Ständerat Isidor Baumann (cvp, UR) als Sprecher der vorberatenden SiK-SR in der Wintersession 2017 die Debatte im Erstrat. Er gab dem Ratsplenum einen Einblick in die Arbeiten der Kommission und legte dar, wie sie im Verlaufe von vier Sitzungen zu ihren Entscheidungen gelangt war. Zum grossen und sehr grundsätzlichen Diskussionspunkt der Gesetzesentschlackung führte er aus, man habe sich von der Verwaltung erklären lassen, dass Umfang und Dichte der vorgeschlagenen Regulierung – der Gesetzesentwurf umfasst immerhin 92 Artikel – notwendig seien, weil die Bestimmungen für verschiedenste Behörden, darunter auch das Bundesgericht und die Nationalbank, gelten sollen und eine solche einheitliche Lösung nur auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe erlassen werden könne. Um sich ein besseres Bild von den Auswirkungen des neuen Gesetzes machen zu können, hatte die Kommission bei der Bundesverwaltung weitere Unterlagen angefordert, so beispielsweise eine Liste der zu schliessenden rechtlichen Lücken, eine Auflistung der indirekten Auswirkungen auf die Kantone und genauere Angaben zu personellen und finanziellen Folgen. Darüber hinaus hatte sie Professor Markus Müller, Leiter der Expertengruppe, die am Anfang dieses Gesetzgebungsprojektes gestanden hatte, EDÖB Adrian Lobsiger, RK-MZF-Generalsekretär Alexander Krethlow sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesgerichts, der Parlamentsdienste, der Nationalbank und der Wirtschaft angehört. Der integrale Ansatz und die angestrebte Vereinheitlichung seien am Gesetzgebungsprojekt von allen Eingeladenen gelobt worden und auch der Handlungsbedarf sei unbestritten anerkannt worden. Kritisiert worden sei die Vorlage vor allem von der Wirtschaftsvertretung, welche das Gesetz auf seine KMU-Tauglichkeit überprüft und mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen abgestimmt wissen wollte. Krethlow habe indes als Kantonsvertreter die Forderung platziert, dass die Kantone für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Informationssicherheitsgesetz vollumfänglich vom Bund entschädigt werden sollten. Zusammen mit einer Stellungnahme des VBS hatten die in den Anhörungen vorgebrachten Vorschläge und Empfehlungen der Kommission als Grundlage für die Detailberatung gedient. Noch unklar war die Höhe der Umsetzungskosten gewesen, weil das anzustrebende Sicherheitsniveau von den Bundesbehörden erst im Rahmen des Vollzugs festgelegt werde. Der Bundesrat habe sich jedoch einverstanden gezeigt, die SiK-SR zu allen kostenrelevanten Umsetzungsstrategien und Vollzugserlassen zu konsultieren. Die SiK-SR hatte dem Entwurf sodann einstimmig zugestimmt. Nach diesen umfangreichen Erläuterungen trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein.

In der Detailberatung zeigte sich die Unbestrittenheit der Vorlage: Zu keinem der zahlreichen Änderungsanträge der SiK-SR fand eine Diskussion statt und auch der Bundesrat zeigte sich mit allen Anpassungen einverstanden. Trotz der vielen Anträge, die alle stillschweigend angenommen wurden, änderte sich inhaltlich nur wenig am Entwurf des Bundesrates. So wurde die Trinkwasserversorgung explizit in die Liste der kritischen Infrastrukturen aufgenommen und die systematische (und nicht nur vorübergehende) Verwendung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen, die Zugang zu Informationen, Informatikmitteln, Räumlichkeiten und anderen Infrastrukturen des Bundes haben, erlaubt. Die Bestimmung, wonach Umsetzung, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des ISG periodisch überprüft werden muss, ergänzte der Ständerat dahingehend, dass diese Überprüfung durch eine unabhängige Stelle, namentlich durch die Eidgenössische Finanzkontrolle, zu geschehen habe. Des Weiteren nahm er das Personal von Fedpol und Bundesanwaltschaft einerseits sowie dolmetschende und übersetzende Personen im Asylbereich andererseits in den Kreis jener Personen auf, die unabhängig davon, ob sie Zugang zu geschützten Informationen oder Informatiksystemen des Bundes haben, einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden können. Ins Muster der fehlenden Kontroverse fügte sich schliesslich auch die Gesamtabstimmung ein, bei der die kleine Kammer die Vorlage einstimmig (bei vier Enthaltungen) annahm.

Informationssicherheitsgesetz (BRG 17.028)

Seit einigen Jahren arbeitet der Bund, gemeinsam mit mehreren weiteren Akteuren, an verschiedenen Programmen zur Bewältigung neuer Bedrohungen aus dem digitalen Raum. Diesen als „Cyber-Risiken” umschriebenen, im Zuge der Digitalisierung vermehrt auftretenden Komplikationen und/oder Angriffen wird unter anderem auch mit einer Cyber-Strategie begegnet. Diese Strategie wird dezentral umgesetzt, wobei die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine zentrale Rolle innehat. Damit ist aufgrund des Kooperationsmodells bei MELANI zwischen ISB und NDB direkt auch der Nachrichtendienst des Bundes involviert. Innerhalb des VBS hat aber auch die Armee den Auftrag, sensible IT-Infrastrukturen und Systeme zu schützen. Dafür wurde bis anhin auf die Nutzung sicherer Netze vertraut, gerade auch im militärischen Tagesbetrieb. Zur Informations- und Objektsicherheit wurde zudem innerhalb des Verteidigungsdepartementes eine gleichnamige Stelle eingerichtet. Um nun der weiteren Entwicklung im Cyberbereich zu begegnen, wurde ein Aktionsplan Cyber-Defence ausgearbeitet. Diese auf Anregung von Departementsvorsteher Guy Parmelin 2016 lancierte Massnahme soll bis 2020 umgesetzt werden und die bereits laufenden Vorgänge im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken ergänzen.

Der Aktionsplan Cyber-Defence ist ein rein auf das VBS bezogenes Strategiepapier, das mit einer Standortbestimmung im Sommer 2016 angestossen worden war und im folgenden Herbst eine Strategie hervorgebracht hatte, deren Umsetzungsplan im Sommer 2017 verabschiedet wurde. Gemäss dem Aktionsplan ist dieser vorerst als Orientierungshilfe anzusehen, er bedeute jedoch einen zwingenden ersten Schritt, weil eine Anpassung an neue „Herausforderungen im Cyber-Raum ein wichtiges Thema unserer Sicherheitspolitik geworden ist.”
Als operative Ziele wurden drei Bereiche definiert. Das VBS soll erstens seine eigenen Systeme und Infrastrukturen jederzeit schützen und verteidigen können. Zweitens soll es möglich werden, militärische und nachrichtendienstliche Operationen im Cyber-Raum durchzuführen. Ferner sollen drittens zivile Behörden im Falle von Cyber-Angriffen unterstützt werden können. Diese Zielvorgaben verlangen jedoch eine genügende Ausstattung mit finanziellen, aber auch personellen Ressourcen – ein Unterfangen, das auf der politischen Bühne auszutragen sein wird.

Die Rekrutierung von geeignetem Milizpersonal beispielsweise mittels neu zu schaffender Cyber-RS, wie im Parlament inzwischen gefordert wurde, wurde im Aktionsplan als nicht zielführend beschrieben. Im Papier ist von einem Bedarf von 166 Stellen die Rede, wovon etwa 100 neu zu schaffen wären. Bezüglich Finanzierung wurden keine präzisen Zahlen genannt, eine Schätzung geht jedoch von etwa 2 Prozent des Jahresbudgets des VBS aus. Ob der gesamte Bereich der Cyber-Abwehr, also auch ausserhalb des VBS und der Armee, durch ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum organisiert werden könnte, wurde im Aktionsplan nicht genauer ausgeführt. Unter der Bezeichnung „CYD-Campus” wurde jedoch eine Plattform zur vertieften Zusammenarbeit skizziert, deren Entwicklung noch abgewartet werden muss.

Aktionsplan Cyber-Defence
Dossier: Cyber Defence