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In Beantwortung der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629), die 2007 die Ratifizierung der bislang einzigen internationalen Übereinkunft über die Internetkriminalität gefordert hatte, unterbreitete der Bundesrat im Juni dem Parlament die „Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität“ vom November 2001 zur Annahme.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Au mois de juin, le Conseil des Etats a accepté un postulat Recordon (pe, VD) invitant le Conseil fédéral à élaborer un rapport sur les capacités helvétiques à faire face à une attaque cybernétique dans ses conséquences civiles et militaires. Le conseiller aux Etats souligne que ces attaques peuvent bloquer totalement ou partiellement les infrastructures et réseaux vitaux d’un pays et paralyser l’armée.

attaque cybernétique

Mit dem Aufgreifen des digitalen Potenzials und der Entwicklung unterschiedlichster Nutzungsformen und Angebote v.a. im Internet ist in den vergangenen Jahren mit der Missbrauchsgefahr auch der Regulierungsbedarf gestiegen. So wurden im National- und Ständerat zahlreiche Vorstösse eingereicht oder behandelt, welche den unlauteren Gebrauch des Internets thematisierten, um ihm mit staatsschützerischen Massnahmen bis hin zum Jugendmedienschutz zu begegnen. In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat von Luc Recordon (Grüne, VD), das den Bundesrat beauftragte, in einem Sonderbericht darzustellen, inwieweit die Schweiz auf einen möglichen Angriff auf zentrale zivile und militärische Einrichtungen im Internet vorbereitet sei. Damit verbunden war die Aufforderung, die entsprechende Gefahrenlage in den Sicherheitsbericht 2010 einfliessen zu lassen.

attaque cybernétique

Im Bereich des Jugendmedienschutzes überwies der Ständerat im März drei Nationalratsmotionen: Er stimmte der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) zu, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Registrierungspflicht von Wireless-Prepaid-Karten als Massnahme gegen Kinderpornografie im Internet verlangt. Damit verbunden überwies er ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen (Po. 10.3097), die den Bundesrat auffordert, eine umfassende Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen. Im weiteren nahm er die Motionen von Norbert Hochreutener, (cvp, BE) (Mo. 07.3870) und Evi Allemann (sp, BE) (Mo. 09.3422) an, die ein Verkaufsverbot für Killerspiele fordern.

Drei Motionen zum Jugendmedienschutz

Im Berichtsjahr standen nach wie vor die Bekämpfung bzw. Schaffung von Instrumenten zur Ermittlung von Internetkriminalität im Vordergrund. Der Ständerat nahm den Entwurf des Bundesrats zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität einstimmig an. Das internationale Übereinkommen richtet sich gegen die Computer- und Netzwerkkriminalität. Damit erübrige sich aber laut der Kleinen Kammer die Motion Darbellay (cvp, VS; Mo. 09.4307), die eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens verlangt hat und vom Nationalrat in der Frühjahrssession angenommen wurde.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Ständerat nahm eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) an, welche den Bundesrat auffordert, das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarates unverzüglich aufzunehmen.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Nationalrat stimmte einer Motion Burkhalter (fdp, NE) zu, die vom Bundesrat die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität fordert. Insbesondere sollen Massnahmen gegen Spionage im Internet und gegen Datenmissbrauch entwickelt werden. Im Vorjahr war die Motion bereits im Ständerat angenommen worden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion empfohlen, dies mit der Begründung, dass die Schweiz bereits über eine Strategie gegen Cyberkriminalität verfüge.

Motion für eine Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (08.3100)

Der Ständerat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Frick (cvp, SZ) (Po. 08.3101). Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht über den Stand und die Zukunft der öffentlichen Sicherheit der Schweiz im digitalen Zeitalter vorzulegen. Unter anderem sollen Wirksamkeit und Effizienz der präventiven und repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von Internetkriminalität untersucht werden. Gegen den Willen der Regierung hiess der Rat auch eine Motion Burkhalter (fdp, NE) gut. Sie will den Bund dazu verpflichten, gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft eine nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität zu entwickeln.

Motion für eine Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (08.3100)

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine rasche Unterzeichnung der Cybercrime-Konvention des Europarates. Diese vereinfacht die internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung von Verbrechen, die im Internet begangen worden sind. Der Ständerat überwies eine Motion Burkhalter (fdp, NE; Mo. 08.3100) und ein Postulat Frick (cvp, SZ; Po. 08.3101), welche einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordern.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

In der Frühjahrssession hiess der Nationalrat eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden soll, unverzüglich das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarats einzuleiten. Zudem wurde die Frist für eine parlamentarische Initiative Aeppli Wartmann (sp, ZH; Pa.Iv. 02.452) bis zur Frühjahrssession 2010 verlängert. Dieser Vorstoss zielt auf eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Ständerat überwies in der Sommersession die Motion Schweiger (fdp, ZG), welche Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Schutz der Kinder auf elektronischen Netzwerken fordert. In der Wintersession wurde im Nationalrat überdies die Motion Hochreutener (cvp, BE; 06.3554) gutgeheissen, die den Bundesrat auffordert, die Massnahmen gegen Internetpornographie, die er aufgrund der Motion Schweiger treffen wird, auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit der Überweisung einer Motion Schweiger (fdp, ZG) sprach sich der Ständerat für die Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie) aus. Der Vorstoss fordert insbesondere, dass nicht nur der Besitz derartiger Filme und Bilder verboten ist, sondern bereits der absichtliche Konsum. Um die Strafverfolgung zu erleichtern, soll zudem die Aufbewahrungspflicht für die Logbuchdateien der Internetanbieter von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Der Nationalrat behandelte diese Motion noch nicht, stimmte aber einer Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) zu, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Bundesrat gab gegen Jahresende zwei Vorentwürfe für neue Bestimmungen bei der Verfolgung der Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung. Die Strafverfolgung würde in diesem Bereich weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben, aber der Bund soll zusätzliche Koordinationsfunktionen erhalten. So sollen die Bundesstellen (Bundesanwalt und Bundeskriminalpolizei) erste Ermittlungen durchführen können, wenn noch Unklarheit über den zuständigen Kanton herrscht. Mit einer zweiten Gesetzesrevision möchte der Bundesrat die strafrechtliche Verantwortung der Provider von Internetleistungen präzisieren. Wie bisher sollen die Anbieter von Inhalten (Content-Provider) für die von ihnen ins Netz gestellten Informationen voll verantwortlich sein. Wer bloss Speicherplatz für Content-Provider anbietet (Hosting-Provider), macht sich nur bei vorsätzlichem Aufschalten von illegalen Inhalten strafbar; er ist zudem verpflichtet, den Zugang zu als illegal erkannten Inhalten zu sperren und diese den Behörden zu melden. Grundsätzlich nicht verantwortlich sollen die so genannten Access-Provider sein, welche in rein technischer und zudem automatisierter Manier den einzelnen Nutzern den Zugang ins Internet ermöglichen.

Verfolgung von Internet-Kriminalität

La multitude de délits pouvant être commis au moyen de l’Internet a poussé le Conseil fédéral à mettre sur pied un Service national de coordination de la lutte contre la criminalité sur Internet (SCOCI). C’est suite aux pressions exercées par diverses organisations, notamment de lutte contre la pédophilie, et par les cantons, que le Conseil fédéral a annoncé la création, dès janvier 2003, de cet organe de coordination. Muni d’un budget de 1,3 millions de francs, dont deux tiers à la charge des cantons, et employant 9 personnes, il sera le point de contact central pour les personnes souhaitant signaler l'existence de sites suspects. Il effectuera également des recherches des contenus illicites sur Internet et procèdera à des analyses approfondies dans le domaine de la criminalité sur Internet. (Pour la lutte contre la pédophilie sur Internet, voir aussi ici)

lutte contre la criminalité sur Internet

Zusätzlicher strafrechtlicher Regelungsbedarf besteht weiterhin auf dem Gebiet der sogenannten Internetkriminalität. Sowohl bei der Übermittlung unerlaubter Darstellungen und Meinungsäusserungen (z.B. Gewalt, verbotene Pornografie, rassistisches Gedankengut) als auch bei der Vermittlung von illegalen Geschäften (z.B. Kinderhandel) bestand bisher rechtliche Unsicherheit über die Strafbarkeit des sog. Access-Providers, also der Firma, welche den einzelnen Nutzern den Zugang zum Internet ermöglicht. Die Frage nach deren rechtlicher Verantwortlichkeit ist insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil sich die Inhaber von Internetseiten mit in der Schweiz verbotenen Darstellungen und Angeboten meist nicht in der Schweiz selbst befinden. Das Parlament überwies eine Motion Pfisterer (fdp, AG), welche in allgemeiner Form eine international harmonisierte Regelung fordert. Der Nationalrat hiess zudem eine Motion Aeppli (sp, ZH) gut, welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert.

Motion Pfisterer zu Internetkriminalität (Mo. 00.3714)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar.

Systemsicherheit im Internet und Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Im Versuch, gegen illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden.

illegale Inhalte im Internet

Im Mai hatte der Virus „I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt.

Computervirus "I love you

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal

Bei strafbaren Handlungen im Internet (z.B. Angebot von illegaler Pornographie und Verbreitung von gegen das Antirassismusgesetz verstossenden Aussagen) bestehen nicht nur Probleme bei der Verfolgung der Täter, da diese ja oft in Staaten tätig sind, wo ihre Aktionen nicht verboten sind (z.B. rassistische Aussagen in den USA). Unklarheit besteht auch in bezug auf die rechtliche Mitverantwortung der sogenannten Provider, die als Vermittler zwischen den Internetnutzern fungieren. Gemäss dem seit April 1998 geltenden neuen Medienstrafrecht können diese wegen Nichtverhinderung einer strafbaren Publikation zur Verantwortung gezogen werden, wenn es nicht möglich ist, die Autoren selbst in der Schweiz zu belangen. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat erfolgreich die Umwandlung einer Motion von Felten (sp, BS) für einen spezifischen Strafrechtsartikel, der die Verantwortlichkeit der Provider festhält, in ein Postulat. Er riet dabei, die weitere Entwicklung abzuwarten, da sich das Problem ohnehin nur auf internationaler Ebene lösen lasse und zudem auch die Provider selbst versuchten, Standards für eine Selbstregulierung zu entwickeln. Im Juli hatte die Bundesanwaltschaft einige Provider ersucht, für ihre Abonnenten den Zugang zu Seiten mit in der Schweiz illegalen Inhalten zu sperren. Die Provider wiesen in ihrer Reaktion auf die technischen Probleme solcher Sperren hin, bei denen entweder Tausende von legalen Seiten gleichzeitig gesperrt würden, oder die nutzlos blieben, da die Autoren in kürzester Zeit unter neuen Adressen auftauchen würden.

Rechtliche Mitverantwortung der Provider

Der Vorsteher des EJPD hatte die innere Sicherheit zum Schwerpunktthema seines Departements für 1994 erklärt. Entsprechend gross fiel denn auch die diesbezügliche Gesetzesproduktion aus. Neben den sich v.a. gegen kriminelle Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung, aber auch gegen abgewiesene Asylbewerber richtenden Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedete das Parlament die ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die neuen Strafbestimmungen gegen die Computerkriminalität. Zudem legte der Bundesrat seinen Vorschlag für ein neues Staatsschutzgesetz vor, welches den gesetzlichen Rahmen für die Früherkennung von Spionage, Terrorismus und organisiertem Verbrechen bilden soll.

innere Sicherheit Schwerpunktthema

Die 1991 vom Bundesrat beantragte Strafrechtsrevision in bezug auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen und auf Urkundenfälschung konnte abgeschlossen werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat weitgehend den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und Urkundenfälschungen (BRG 91.032)