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Während die Schweiz mit der EU über den freien Personenverkehr verhandelt, ist die Internationalisierung in den Chefetagen der in der Schweiz domizilierten Topunternehmen längst schon Realität. Wie eine Umfrage bei den 25 grössten Firmen zeigte, sind heute knapp 45% aller Mitglieder der jeweiligen obersten Geschäftsleitung Bürger ausländischer Nationen. Unter diesen sind die Deutschen mit rund einem Drittel vor den Amerikanern und den Franzosen am stärksten vertreten.

Internationalisierung
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Wie bereits im Vorjahr schlug die schlechte Konjunktur voll auf den Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; allerdings fiel die Schrumpfungsrate von Quartal zu Quartal geringer aus. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). Dieser Prozess spielte sich in allen drei Wirtschaftssektoren ab, am markantesten freilich weiterhin im 2. Sektor mit -4,5%. Frauen und Männer waren vom Beschäftigungsrückgang etwa gleich stark betroffen (—2,7% resp. -2,6%) ; in absoluten Zahlen gingen allerdings bedeutend mehr Männer- als Frauenstellen verloren (56 000 resp. 35 500). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Schaffhausen war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Dabei war die französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Waadt weiterhin überdurchschnittlich stark betroffen. Eine Trendwende ergab sich bei der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, indem die Zahl der beschäftigten Ausländer stärker abnahm als diejenige der Schweizer (—4,4% resp. -2,0%); diese Entwicklung ging vor allem zu Lasten der Grenzgänger. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat weiter stark zugenommen und erreichte im Dezember 184 388 (Dez. 1992: 129 643). Dies entsprach einem Anteil von 5,1 % an den Beschäftigten; im Jahresmittel betrug die Quote 4,5% (1992: 2,5%).

Beschäftigungslage 1993
Dossier: Inflation und Arbeitsmarkt 1990-1999

Die regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit zeigte weiterhin das bekannte Muster. Die niedrigste durchschnittliche Arbeitslosenquote wiesen die Kantone Uri und Appenzell-Innerrhoden mit 1,6% sowie Graubünden mit 1,8% auf. Besonders hoch war die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin (6,3%) sowie in den Westschweizer Kantonen Waadt (6,9%), Wallis (6,5%), Neuenburg (6,3%), Genf (7,2%) und Jura (5,9%). Im zweisprachigen Kanton Freiburg waren 5,0% der erwerbstätigen Bevölkerung ohne Arbeit. Die Deutschschweizer Kantone mit der höchsten Arbeitslosenquote waren Solothurn (4,6%), Schaffhausen (4,3%) und Zürich (4,1%).

regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit

Der Beschäftigungsabbau fiel im zweiten Sektor (-4,5%) wesentlich stärker aus als im dritten Sektor (-1,7%). Im Dienstleistungssektor war selektiv sogar eine Zunahme der Arbeitsplätze zu beobachten. In den Bereichen Immobilien, Kultur/Sport/Freizeit, Beratung/Planung sowie Banken wurden neue Stellen geschaffen. Der Handel baute dagegen vor allem am Jahresende vermehrt Arbeitsplätze ab, wobei der Grosshandel stärker betroffen war als der Detailhandel. Im zweiten Sektor erfolgte mit Ausnahme der chemischen Erzeugnisse in allen Bereichen ein Beschäftigungs-Abbau, doch verlangsamte sich der Trend in den beiden wichtigen Bereichen Industrie und Gewerbe und Bauwirtschaft im vierten Quartal deutlich gegenüber dem dritten Quartal.

zweiten Sektor

Durch die Einführung einer Vorruhestandsregelung wollte der SGB 26 000 Arbeitsplätze schaffen. Mit seinem Modell "Stellentausch" schlug er vor, dass Männer ab 62 und Frauen ab 59 Jahren ihre Arbeitsplätze Erwerbslosen zur Verfügung stellen. Bis zum Eintritt ins AHV-Alter sollten sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Ersatzeinkommen von mindestens 80% des letzten Lohnes erhalten. Die damit entstehenden Nettokosten von rund 680 Mio Fr. wollte der Gewerkschaftsbund gemeinsam durch die ALV, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen lassen. Vorteil dieses Modells wäre, dass ältere Arbeitnehmer den Zeitpunkt ihres Rücktritts selber wählen könnten und der Vorsorgeschutz voll erhalten bliebe. Im Nationalrat reichte die SP-Fraktion eine entsprechende Motion für einen dringlichen Bundesbeschluss ein. Der Vorstoss wurde von Allenspach (fdp, ZH) und Scherrer (ap, BE) bekämpft und seine Diskussion deshalb verschoben.

Einführung einer Vorruhestandsregelung

Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt.

Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

Die Eidg. Kommission für Ausländerprobleme, welche anlässlich ihrer Neubesetzung in Eidg. Ausländerkommission umbenannt wurde, will beim Bund Druck aufsetzen, damit bei der anstehenden Teilrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) ein eigentlicher Integrationsartikel ins Gesetz aufgenommen wird. Damit wäre die Voraussetzung geschaffen für eine finanzielle Unterstützung der Eingliederungsbestrebungen durch den Bund. Heute werden die Beratungs- und Kontaktstellen, die den Ausländern die gesellschaftliche Integration erleichtern, von Kantonen, Gemeinden oder karitativen Organisationen finanziert.

Eidg. Ausländerkommission

Obwohl sich im Herbst 1992 die von Bundesrat Delamuraz zu Konsultationen eingeladenen Vertreter der Gemeinden noch skeptisch in bezug auf den Erfolg eines Investitionsbonus gezeigt hatten, machten sie nun von dieser ausserordentlichen Subvention für vorgezogene Bauprojekte regen Gebrauch. Besonders gross war die Zufriedenheit in der Westschweiz, da der Bundesrat bei der Zuteilung der zur Verfügung stehenden Summe nicht bloss die Grösse eines Kantons, sondern auch seine Arbeitslosenrate berücksichtigt hatte. Die SP wie auch die Gewerkschaft Bau und Industrie forderten eine Aufstockung um weitere 200 Mio Fr., was aber von den bürgerlichen Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Neuausrichtung der Investitionszuschüsse (1993)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Rezession und die steigende Zahl der ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen verstärkte 1993 den Druck auf die Fürsorgeämter weiter. 160'000 bis 180'000 Personen waren nicht mehr in der Lage, ihre Existenz selber zu bestreiten. Angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wurden die Voraussetzungen für eine wirksame Sozialhilfe immer schwieriger.

Steigender Druck auf die Fürsorgeämter (1993)

Nationalrätin und SMUV-Gewerkschaftspräsidentin Brunner (sp, GE) nahm das zweite Standbein der SGB-Strategie gegen die Arbeitslosigkeit, die permanente Weiterbildung, in einer Motion auf und verlangte, im Rahmen der Revision des AVIG sei ein Solidaritäts-Weiterbildungsurlaub einzuführen. Die Weiterbildung eines fest Angestellten sollte damit während eines Jahres auf Kosten der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, ein Arbeitsloser in der Zwischenzeit bei regulärem Lohn diesen ersetzen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde auch dieses von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und schliesslich – wenn auch nur knapp – abgelehnt.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit bezeichneten die Gewerkschaften auch ihre Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmenden durch einen alle zwei Jahre stattfindenden bezahlten Bildungsurlaub für alle. Finanziert würde dieses Programm paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit maximal je 0,5 Lohnprozenten. Der SGB verlangte auch Intensivkurse für bildungswillige Erwachsene, insbesondere Arbeitslose, Vorkurse für bildungsschwächere Arbeitslose sowie ein von der Arbeitslosenversicherung bezahltes Nachholen der Grundausbildung für Erwachsene, die mindest zehn Jahre eine Arbeit ohne entsprechenden Berufsschulabschluss verrichtet haben. Dafür sollten primär Gelder der 1990 vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive eingesetzt werden. Eine entsprechende Motion Brunner (sp, GE) wurde auch in der Postulatsform von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb deren Behandlung verschoben wurde.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Ein Komitee gegen Jugendarbeitslosigkeit, zu welchem sich die grossen schweizerischen Jugendverbände zusammenschlossen, machte auf die spezifischen Probleme arbeitsloser Jugendlicher aufmerksam. Sie forderten Bildungs- und Beschäftigungsprogramme, ein Jahr Beschäftigungsgarantie nach der Lehre und eine generelle Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierte das Komitee Mitte Juni einen nationalen Aktionstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit, um eine weitere Bevölkerung auf den politischen und sozialen Zündstoff aufmerksam zu machen, der in der Jugendarbeitslosigkeit liegt. Der Bund ging mit gutem Beispiel voran und offerierte seinen rund 1450 Lehrabgängern eine Praktikumsstelle für eine weiteres Jahr, damit sie Berufserfahrungen sammeln und sich aktiv um eine neue Stelle bewerben können. Dieses Programm wurde auf 8,5 Mio Fr. veranschlagt.

Jugendarbeitslosigkeit

Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden.

Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument

Im Jahresmittel waren 2838 Betriebe und 42 046 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber 1992 (1894 Betriebe mit 34 020 Erwerbstätigen) eine deutliche Zunahme bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im März mit 2 905 462 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 1 131 649 Stunden. Angesichts der Bedeutung der Kurzarbeit wurde im dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate angehoben und dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, diese bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen. Bereits auf den 1. Oktober des Berichtsjahres machte der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch.

Kurzarbeit

Von allen Regierungsparteien leidet die CVP seit einigen Jahren am meisten an Wählerschwund und, unter anderem durch den gesellschaftlichen Wertewandel bedingt, an allgemeinem Attraktivitätsverlust in der Bevölkerung. Um in der politischen Mitte ihre Integrations- und Klammerfunktion wieder verstärkt auszuüben, versuchte sie nach der Ablehnung des EWR-Vertrages mit einem durch ihre Studienkommission für Wirtschaftspolitik ausgearbeiteten Massnahmenkatalog das bundesrätliche Revitalisierungsprogramm zu unterstützen und dadurch eine Vorreiterrolle innerhalb der bürgerlichen Regierungsparteien zu übernehmen. Einzelne Exponenten erwogen allerdings auch die Möglichkeit, die Partei wieder in die beiden konservativen und christlichsozialen Flügel als eigenständige Parteiorganisationen wie vor 1971 aufzuspalten. Konkrete Massnahmen zur Behebung des Malaise waren die Verbesserung der Kommunikation sowohl innerhalb der Partei als auch zwischen Parteiapparat und Wählerschaft sowie die Neuorganisation des Generalsekretariats.

Bemühungen der CVP für besseres Image bei der Bevölkerung 1993

Einen innovativen Weg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beschritt die Stiftung "Pro Patria". Mit Unterstützung des Bundes und unter der Leitung von alt Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH) bot sie Arbeitslosen – vor allem Frauen und Jugendlichen – Kurse zur selbständigen Unternehmensführung an, um so direkt individuelle Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen. Unterstützt von privatem Sponsoring lancierte auch der Kanton Solothurn ein Starthilfe-Projekt, um aus Arbeitslosen Unternehmer zu machen.

Kurse zur selbständigen Unternehmensführung
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Erstmals vermochte das Problem der Arbeitslosigkeit grössere Kundgebungen auszulösen. Mitte Februar folgten 8000 Personen dem Aufruf der Vereinigung der Arbeitslosenkomitees und protestierten in Bern gegen die im Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung vorgesehene Taggeldkürzung von 80 auf 70%. Ende März vermochte der SGB 15 000 Menschen auf dem Berner Bundesplatz zu einer Demonstration gegen die Arbeitslosigkeit zu mobilisieren.

grössere Kundgebungen

Als wichtigste Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit pries der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kurzfristig staatliche Konjunkturspritzen (wie zum Beispiel das vom Parlament beschlossene Impulsprogramm) und langfristig eine ausgebaute Weiterbildung sowie radikale Arbeitszeitverkürzungen an. Bemerkenswert war, dass bei letzteren die Gewerkschaftsspitze auch die Inkaufnahme eines Reallohnabbaus – zumindest für mittlere und obere Lohnkategorien – nicht ausschloss. In der Realität mussten die Gewerkschaften allerdings Verträge akzeptieren, welche in eine andere Richtung zeigten.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993

Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen, setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen.

setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen

Das Ausmass der Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Finanzierungslücke in der Arbeitslosenversicherung veranlassten Bundesrat und Parlament, gewissermassen im Eilzugstempo eine Minirevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zu beschliessen. Der dringliche Bundesbeschluss, der in der Frühjahrssession nach heftigen Diskussionen von beiden Räten verabschiedet wurde, führte zu einer Erhöhung des Taggeldanspruchs von höchstens 300 auf maximal 400 Tage innerhalb von zwei Jahren. Damit verbunden war bei Taggeldern über 130 Fr. eine Reduktion des Taggeldes von 80 auf 70% des versicherten Verdienstes, es sei denn, der Versicherte beziehe Kinderzulagen oder sei alleinerziehend. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates verzichtete das Parlament hingegen auf eine weitere Degression nach dem 250. Tag.

Als eigentliche Neuerung wurde– gekoppelt an die Frage der Zumutbarkeit einer Arbeit – der Begriff des Zwischenverdienstes eingeführt. Nach geltendem AVIG war bisher eine Arbeit nur zumutbar, wenn sie dem Arbeitslosen einen Lohn einbrachte, der nicht geringer war als die ihm zustehende Arbeitslosenentschädigung. Mit dem Instrument des Zwischenverdienstes wurde ein Anreiz geschaffen, durch die Annahme einer Aushilfsbeschäftigung die Dauer der Arbeitslosigkeit zu vermindern. Bei Erzielung eines Zwischenverdienstes wird während sechs Monaten 80% des Verdienstausfalls entschädigt. Durch diese Regelung sind die Einnahmen eines Versicherten, der einen Zwischenverdienst annimmt, während eines halben Jahres höher als die normale Arbeitslosenentschädigung. Ausserdem wird der Taggeldanspruch weniger rasch ausgeschöpft, und es werden Beitragszeiten für eine spätere Arbeitslosigkeit erworben. Unbestritten war die Erhöhung des Beitragssatzes der Bundessubventionen an die Durchführung von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung Arbeitsloser von 50% auf 85% und in Ausnahmefällen sogar auf 100%. Zudem wurde der Anspruch der Betriebe auf Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate verlängert und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diesen bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen.

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (BRG 93.010)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Im Berichtsjahr wurde verstärkt Wert auf aktive Präventionsmassnahmen gesetzt. Rund 110 000 Personen kamen in den Genuss von Kursen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Umschulung. Seit der Annahme des dringlichen Bundesbeschlusses kann der Bund auch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen anstatt wie bisher zu 50% neu zu 85% und in Ausnahmefällen sogar zu 100% subventionieren. Allerdings zeigte sich, dass es nicht immer einfach war, ein geeignetes Einsatzfeld zu finden, da die Beschäftigungsprogramme nicht die private Wirtschaft konkurrenzieren, nicht normale Verwaltungsarbeiten der Kantone und Gemeinden auf Arbeitslose umlagern und nicht blosse Beschäftigungstherapie sein dürfen. Mit einer Gesamtsumme von rund 140 Mio Fr. wurden im Berichtsjahr Programme für über 12 000 Personen finanziert.

aktive Präventionsmassnahmen

Die zu Beginn des Vorjahres gegründete Aktionsgemeinschaft "CH 701" stellte an ihrem ersten Geburtstag ein Handbuch für gewaltfreie Konfliktlösungen vor und kündigte ihre Absicht an, ein Nottelefon einzurichten, welches Personen berät, die von heftigen Auseindersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Kulturen betroffen sind.

CH 701 Handbuch für gewaltfreie Konfliktlösungen Nottelefon

In den Industriestaaten dauerte die konjunkturelle Schwäche an. Dank der wirtschaftlichen Belebung in den USA stieg zwar das Wirtschaftswachstum insgesamt etwas stärker an als im Vorjahr, aber in den meisten europäischen Ländern setzte sich die Krise fort und in Deutschland und Japan, welche im Vorjahr noch als Konjunkturlokomotiven gewirkt hatten, schwächte sich das Wachstum markant ab. Dieser wirtschaftliche Einbruch, aber auch die weiterhin in den meisten Staaten praktizierte restriktive Geldpolitik wirkte sich positiv auf die Teuerungsbekämpfung aus: Die durchschnittliche Inflationsrate bildete sich in der OECD von 4,5% auf 3,5% zurück. Hingegen verschlechterte sich die Beschäftigungslage: Die mittlere Arbeitslosenquote stieg für die OECD-Staaten von 7,2% auf 7,9%, für die EG-Staaten gar auf 10% an. Ausserhalb des OECD-Raums expandierten die Wirtschaften der südostasiatischen Schwellenländer weiterhin kräftig, und auch die lateinamerikanischen Staaten konnten ihre wirtschaftlichen Wachstumsraten steigern. In Osteuropa hielt der Produktionsrückgang, wenn auch in abgeschwächter Form, weiterhin an, wobei sich die Situation in Ungarn, Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei etwas freundlicher präsentierte als in Südosteuropa und vor allem in der ehemaligen Sowjetunion. In Afrika gab die wirtschaftliche Lage weiterhin zu wenig Hoffnung Anlass; das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich und blieb erneut hinter der Bevölkerungszunahme zurück.

Weltwirtschaft 1990
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999