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Der Bundesrat ernannte Nationalrätin Martine Brunschwig Graf (fdp, GE) zur neuen Präsidentin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Sie löst per Anfang 2012 Georg Kreis ab, welcher die Kommission während sechzehn Jahren präsidierte.

Präsidentin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

Nachdem der Vorentwurf für ein Verbot der Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen war, beschloss der Bundesrat im Sommer 2010, auf die vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes zu verzichten. Wie die Regierung in einem entsprechenden Bericht darlegte, schliesse sie sich den in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumenten an, dass eine genügend bestimmte Definition der verbotenen Symbole schwierig wäre und dass ein solches Verbot «keinem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis» entspreche. Auf der Grundlage dieses Berichts beantragte sie der Bundesversammlung, die Motion 04.3224, mit der die Forderung nach dem Verbot eingebracht worden war, abzuschreiben. Die eidgenössischen Räte kamen diesem Antrag im darauffolgenden Jahr stillschweigend nach und schrieben die Motion ab.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Anders als vor vier Jahren war die Medienresonanz auf die Wahlkampagne der SVP insgesamt gering. Hatten die Schäfchenplakate bei den Wahlen 2007 noch zu einem riesigen, der Partei zu Gratiswerbung verhelfendem Medienecho geführt, wurden die Plakate zur Masseneinwanderungsinitiative medial kaum debattiert. Einzige Ausnahme stellte das so genannte „Schlitzerplakat“ dar, auf dem die Messerattacke eines Kosovaren auf einen Schweizer als „Folge der unkontrollierten Masseneinwanderung“ dargestellt wurde. Der gewählte Plakattitel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ musste auf Druck einiger Medien – zahlreiche weigerten sich, das Inserat überhaupt abzubilden – in „Kosovare schlitzt Schweizer auf“ geändert werden. Auch die Schweizer Bischofskonferenz protestierte gegen das Inserat und sprach in einem Communiqué von „gotteslästerlicher Menschenverachtung“.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

Der Bundesrat verzichtete darauf, dem Parlament eine Ergänzung des Strafgesetzbuches vorzulegen, die jede öffentliche Verwendung rassistischer Symbole strafbar machen würde. Der Entwurf war in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen. Etliche Teilnehmer gaben zu bedenken, dass es bei der Anwendung, speziell etwa bei der Auslegung von Begriffen, zu Schwierigkeiten käme. Sie bemängelten, die Ausdrücke „rassistische Symbole, insbesondere des Nationalsozialismus oder Abwandlungen davon“ seien zu wenig bestimmt. Diese Einwände mit Blick auf die Praxis scheinen für das Justiz- und Polizeidepartement massgeblich gewesen zu sein, um von der geplanten Gesetzesänderung abzusehen. Die Rassismuskommission und die Stiftung gegen Rassismus bedauerten diesen Entscheid.

rassistischen Symbolen

Im Juli eröffnete das EJPD die Vernehmlassung über ein Verbot der öffentlichen Verwendung, Verbreitung und der Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Ein solches Verbot hatte der Nationalrat 2005 mit einer Motion gefordert. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus und auch deren Abwandlungen, die in rechtsextremen Kreisen als Ersatz verwendet werden. Diese Vorschläge stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Dagegen sprachen sich auch die FDP, die SVP und die Grünen aus, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Mit einer Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes möchte der Bundesrat die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung und Lagerung sowie die Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen. Im Juli schickte er einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus wie beispielsweise Fahnen mit Hakenkreuz oder „Heil Hitler!“-Parolen, darüber hinaus aber auch Abwandlungen nationalsozialistischer Symbole, die in rechtsextremen Kreisen geläufig sind und als Ersatz verwendet werden.
Die Vorschläge des Bundesrats stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz verlangten vom Bundesrat, auf die geplanten Änderungen zu verzichten. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Ebenfalls abgelehnt wurde die Verschärfung der Rassismusstrafnorm von der FDP, der SVP und den Grünen, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten.

rassistischen Symbolen

Die 2007 von der SD lancierte Volksinitiative für eine Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat auch eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm ab.

Volksinitiative für eine Abschaffung des Antirassismusgesetzes

Die praktisch nur noch in Biel existierende Freiheits-Partei machte dort wiederholt durch ihren Gemeinderat und Parteipräsidenten Jürg Scherrer von sich reden. Im Zuge seiner verschiedenen gegen Ausländer gerichteten Äusserungen kam es zu Diskussionen im Bieler Parlament und im Gemeinderat, inwiefern das Doppelmandat von Regierungsmitglied und Parteipräsident miteinander vereinbar sei. Eine entsprechende Motion des Freisinnigen Peter Moser gewann nur in abgeschwächter Form die Zustimmung des Stadtparlaments. Die Debatte im Stadtrat machte jedoch klar, dass eine Mehrheit der Auffassung ist, dass Scherrers Verhalten, zuletzt eine Aktion gegen Minarette, das Ansehen der Stadt und ihrer Exekutive schädige.

Jürg Scherrer wird im Bieler-Stadtrat zurechtgewiesen

Gegen die Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz (Art. 261bis) wurde nach diversen parlamentarischen Vorstössen nun auch eine Volksinitiative lanciert. Das von den Schweizer Demokraten gestartete Begehren mit dem Titel „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ verlangt, dass keine Gesetzesbestimmung die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung beschränken darf. Als Übergangsbestimmung postuliert die Initiative die sofortige Streichung des Anti-Rassismus-Artikels im StGB. Bundesrat Blocher, der aus seiner Ablehnung dieser Strafnorm nie ein Hehl gemacht hatte, lud im Mai Experten ein, um über deren Abschaffung oder zumindest Einschränkungen zu diskutieren. Im Dezember lehnte der Gesamtbundesrat den Antrag Blochers auf die Ausarbeitung einer Vorlage für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzesartikels ab.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Le Tribunal fédéral a rejeté l’ultime recours du président du Parti des travailleurs turcs, Dogu Perinçek. Ce dernier avait en effet été condamné par le Tribunal de police de Lausanne (jugement confirmé ensuite par la Cour de cassation pénale du canton de Vaud) pour discrimination raciale, selon l’art. 261bis du Code pénal (norme pénale anti-raciste) après avoir nié publiquement à trois reprises l’existence du génocide arménien. Il s’agit de fait du premier cas mondial de reconnaissance du génocide arménien par une Cour suprême d’un Etat.

Condamnation du président du Parti des travailleurs turcs Dogu Perinçek pour discrimination raciale

Die beiden UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus resp. für die Rechte der Migrantinnen und Migranten äusserten sich in einem Schreiben an den Bundesrat besorgt über die Kampagne der SVP zur Ausschaffungsinitiative und zu den dabei verwendeten Plakaten. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die freie Meinungsäusserung in einer demokratischen Gesellschaft, insbesondere im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er brachte seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden, wies jedoch darauf hin, dass in einem Rechtsstaat die Beurteilung der Frage, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, grundsätzlich Sache der Justiz und nicht der politischen Behörden sei. (Zu den Bestrebungen zur Abschaffung oder Einschränkung der Antirassismus-Strafnorm siehe hier).

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Im August trat der Vizepräsident der SD, Roman Wagner, von seinem Amt zurück. Die Presse hatte Besuche von deutschen Neonazis bei Wagner aufgedeckt. Parteipräsident Hess legte ihm daraufhin den Rücktritt nahe. Seine Kandidatur für den Nationalrat im Kanton Aargau konnte Wagner allerdings nicht mehr zurückziehen.

Vizepräsident der SD, Roman Wagner,

Im Juli begann die SVP ihre Kampagne für die Ausschaffungsinitiative mit dem so genannten „Schäfchenplakat“, auf dem zu sehen ist, wie weisse Schafe ein schwarzes Schaf aus der Schweiz werfen. Die SVP erklärte, mit diesem Motiv wolle sie zeigen, dass sich ihre Politik allein gegen kriminelle Ausländer richte und nicht gegen Ausländer generell. Ausserhalb der Partei sorgte das Plakat allerdings weit herum für Empörung. So richtete sich der UNO-Sonderberichterstatter zu Rassismus, Doudou Diène, aufgrund des Plakates mit einem kritischen Brief an den Bundesrat. Auf den 1. August hin verschickte die SVP Unterschriftenbögen für die Ausschaffungsinitiative an alle Haushalte der Schweiz. Diese Versandaktion wurde von einem anonymen Spender aus der Romandie finanziert.

„Schäfchenplakat“

Der Sonderberichterstatter der UNO zur Bekämpfung des Rassismus hatte die Verhältnisse in der Schweiz im Januar 2006 einer Evaluation unterzogen. In seinem 2007 publizierten Bericht kritisierte er, Gesetzgebung und Politik würden Fragen der Einwanderung und des Asyls einseitig unter dem Sicherheitsaspekt behandeln. Insbesondere sei das „Leitmotiv des ausländischen Kriminellen“ bei zahlreichen Abstimmungen immer wieder aufgenommen, in politischen Reden betont und von manchen Medien verstärkt worden. Dadurch werde es in der kollektiven Gesinnung je länger je mehr bestimmend.

UNO publiziert Bericht über den Rassismus in der Schweiz

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

In seiner Rede auf der Delegiertenversammlung im Oktober in Sempach (LU) übte Präsident Pelli scharfe Kritik an Bundesrat Blocher und namentlich an dessen Infragestellung der Antirassismusstrafnorm. Darüber hinaus machte er dem Schweizer Fernsehen und besonders der Politiksendung „Arena“ den Vorwurf, Blocher eine weitgehend unkritische Plattform gegeben zu haben und so dazu beizutragen, dass wichtigere Themen aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrängt würden. Pellis Rede fand zwar grundsätzliche Zustimmung, er wurde jedoch von einem Teil der Delegierten dafür kritisiert, dass er sich zu sehr auf die SVP einschiesse und dabei inhaltliche Anliegen und langfristige politische Zielsetzungen vernachlässige. Ausserdem beriet die Partei über ein „liberales Konzept einer nachhaltigen Energiepolitik“. Darin steht eine CO2-arme und möglichst unabhängige Energieversorgung der Schweiz im Vordergrund. In diesem Sinn spricht sich das Papier für eine weitere Nutzung der Atomkraft und gegen fossile Brennstoffe aus; die Aargauer Sektion erhielt dabei Unterstützung für ihre Forderung nach einem zusätzlichen Atomkraftwerk. Parallel dazu wurde ein starkes Engagement für erneuerbare Energien, vor allem die Geothermik und die Wasserkraft, gefordert.

Pelli (FDP, TI) übt Kritik an Bundesrat Blocher

Im Bestreben, griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda zu schaffen, nahm die Rechtskommission des Nationalrats das Anliegen einer Petition der Jugendsession 2003 auf und reichte eine Motion ein für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen, welche für extremistische, gewalttätige oder rassistische Bewegungen stehen (z.B. Hakenkreuz). Im Einverständnis mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat diese Motion gut. Bundesrat Blocher erläuterte in diesem Zusammenhang, dass er ein derartiges Verbot nicht wie ursprünglich geplant zusammen mit den Strafnormen zur Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen und der Propaganda für Gewalt vorlegen werde. Letztere seien wegen der in der Schweiz stattfindenden Fussballeuropameisterschaft 2008 vordringlich. Der Ständerat akzeptierte die Motion und die Petition in der Folge ebenfalls.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Der Bundesrat gab im Dezember sein weiteres Vorgehen bei der Schaffung von griffigeren rechtlichen Mitteln zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda bekannt. Da die Einführung der Strafbarkeit der Zugehörigkeit zu rassendiskriminierenden Vereinigungen in der Vernehmlassung keine Mehrheit gefunden habe, werde man sich auf ein Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen konzentrieren, welche mit Rassismus assoziiert werden, wie etwa Hakenkreuze oder SS-Zeichen.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Ein Urteil des Bundesgerichts zum Antirassismusgesetz gab erneut zu politischen Diskussionen über die Auslegung dieses Gesetzes Anlass. Das Gericht hatte entschieden, dass auch rassistische oder antisemitische Äusserungen strafbar sind, die in einer geschlossenen, nur eingeladenen Gästen zugänglichen Veranstaltung gemacht werden. Rechtsextreme Gruppen (insbesondere sogenannte Skinheads) hatten in letzter Zeit ihre Propagandaveranstaltungen und Konzerte oft in derartiger Form abgehalten. Zulässig sind laut Bundesgericht rassistische oder antisemitische Sprüche nur im privaten Kreis unter Verwandten und Bekannten. Die SVP kritisierte dieses Urteil als nicht akzeptable Verschärfung der Gesetzesauslegung, da damit auch am Stammtisch im Restaurant gemachte Äusserungen strafbar würden, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt habe. Sie kündigte einen parlamentarischen Vorstoss für die Streichung des Antirassismusgesetzes an, den die Fraktion dann allerdings erst Anfang 2005 einreichte.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) schaffte im zweiten Anlauf auch die Hürde des Ständerates. Dessen Kommission, an welche das Geschäft im Vorjahr zurückgewiesen worden war, hatte sich überzeugen lassen, dass die Entscheide des CERD keinen juristischen Charakter haben, sondern dazu dienen, den Dialog zwischen diesem Ausschuss und dem Vertragsstaat über die Elimination von rassendiskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen zu fördern. Relativ unzufrieden war die kleine Kammer jedoch mit den periodischen Berichten über Massnahmen zur Verhinderung von Rassendiskriminierung, welche die Bundesverwaltung in regelmässigen Abständen zuhanden des CERD ausarbeitet. In diesen Berichten war an mehreren Stellen die föderalistische Struktur der Schweiz (namentlich die Zuständigkeit der Kantone für die Polizei und die Gerichte) für Probleme bei der Bekämpfung von Rassendiskriminierung verantwortlich gemacht worden. Um solche seiner Ansicht nach unzulässigen und unkorrekten Schuldzuweisungen zu verhindern, überwies der Ständerat ein Postulat, welches verlangt, diese Berichte in Zukunft den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Stellungnahme vorzulegen.

Schweizer Beitritt zum CERD

Im Februar gab der Bundesrat den Vorentwurf zu einem Gesetzespaket in die Vernehmlassung, welches griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda enthält. So soll namentlich die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verboten werden, welche mit Rassismus assoziiert werden, wie etwa Hakenkreuze oder SS-Zeichen. Die Gesetzesrevision strebt zudem auch an, die Zugehörigkeit zu rassendiskriminierenden Vereinigungen oder zu Organisationen, welche zu Gewalt aufrufen, unter Strafe zu stellen. Im Hinblick auf die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft in der Schweiz im Jahre 2008 schlug die Regierung auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenbank vor, in der sogenannte Hooligans, aber auch andere gewalttätig vorgehende Individuen erfasst werden können.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD), welche der Nationalrat im Vorjahr beschlossen hatte, geriet im Ständerat unter Beschuss. Zwar lehnte der Rat einen Antrag seiner Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 23:15 Stimmen ab. Auf Antrag Pfisterer (fdp, AG) wies er das Geschäft aber an seine Aussenpolitische Kommission zurück mit der Auflage, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, wie sich eine Ratifizierung aussenpolitisch auswirken würde und wie die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen konkret vollzogen werden sollen. Die Kommissionsmehrheit hatte damit argumentiert, dass für die Schweiz mit ihrer Anti-Rassismus-Strafnorm, den leistungsfähigen Gerichten und den ausgebauten Rechtsmitteln kein Handlungsbedarf bestehe, neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg noch eine zusätzliche UNO-Beschwerdeinstanz anzuerkennen.

Schweizer Beitritt zum CERD

Der Präsident der Freiheitspartei Schweiz, der Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer, wurde von einem Einzelrichter vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

Jürg Scherrer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen

Aufgrund eines Gesuchs der Bezirksanwaltschaft Zürich, welche gegen Nationalrat Blocher (svp, ZH) ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Verbot der Rassendiskriminierung durchführen wollte, musste sich das Parlament mit der Aufhebung von Blochers Immunität befassen. Anlass der Klage war eine Rede Blochers von 1997, in welcher er das Vorgehen von internationalen jüdischen Organisationen im Streit um die nachrichtenlosen Konten bei Schweizer Banken kritisiert hatte. Die Mehrheit der Rechtskommission plädierte auf Ablehnung des Gesuchs, da Blocher seine Ansprache in seiner Funktion als Politiker gehalten habe und – in einer summarischen Beurteilung – der monierte Tatbestand des Antisemitismus nicht gegeben sei. Gegen den Widerstand der SP, welche die Äusserungen Blochers als klar antisemitisch taxierte und deshalb die Immunität aufheben wollte, folgte der Rat seiner Kommission und lehnte das Gesuch der Bezirksanwaltschaft ab. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid diskussionslos an.

Immunität von Nationalrat Blocher 2001