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Im Frühling 2023 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung des Präsidenten des Parti nationaliste suisse (PNS) zu einer Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung und Aufrufs zu Hass. Der Mann hatte 2020 in einem Text auf der Facebook-Seite seiner Partei den Holocaust angezweifelt.
Der 2011 gegründete PNS besteht nur in der Romandie. Auf der eigenen Website beschreibt sich der PNS als nationalistische Partei, die die Umwelt in der Schweiz schützen und unter anderem einen kompletten Zuwanderungsstopp verhängen möchte. Ideologisch fühle man sich mit dem Italiener Matteo Salvini und dem Ungarn Viktor Orban, teils auch mit der deutschen AfD (Alternative für Deutschland) verwandt. Die 2022 aufgelöste Pnos, die in der Deutschschweiz verankert war, wurde auf der PNS-Website als «frère du PNS» bezeichnet, zu dem aber keine formelle Verknüpfung bestehe.

Rechtsaussen Präsident der PNS verurteilt

Der Hitlergruss stellt keine Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm dar. Dies entschied das Bundesgericht in Aufhebung eines Urteils gegen einen Neo-Nazi, der 2010 im Rahmen einer unbewilligten, rechtsextremen Demonstration auf dem Rütli die Hand zum Hitlergruss erhoben hatte. Nicht die öffentliche Bekennung zum Nationalsozialismus allein, sondern erst die Verbreitung bzw. die Propaganda rassendiskriminierender Ideologien erfülle den Tatbestand dieser Strafnorm. Das Verdikt wurde in rechtsextremen Kreisen gefeiert und sorgte weltweit für Schlagzeilen. In Reaktion auf das Urteil wollten mehrere Parlamentarier Vorstösse für ein Verbot rassistischer Symbole einreichen.

Hitlergruss

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz

Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

rechtsextremistischen Äusserungen

Nachdem die Weltwoche schon zu Beginn des Berichtjahres für Negativschlagzeilen im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Hildebrand gesorgt hatte, geriet sie im Juni wiederum in die Kritik. Unter dem Titel „Die Roma kommen: Raubzüge in der Schweiz“ druckte die Wochenzeitung ein Titelfoto, welches einen Roma-Knaben mit einer Pistole zeigt. Das Cover löste derart heftige Reaktionen in der Schweiz aus, dass die Oberstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnete. Das Verfahren wurde im Verlauf des Berichtjahrs zwar eingestellt, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt war. Trotzdem wurde die Weltwoche vom Schweizer Presserat für ihren Auftritt gerügt.

Strafverfahren gegen die Weltwoche

Le Tribunal fédéral a rejeté l’ultime recours du président du Parti des travailleurs turcs, Dogu Perinçek. Ce dernier avait en effet été condamné par le Tribunal de police de Lausanne (jugement confirmé ensuite par la Cour de cassation pénale du canton de Vaud) pour discrimination raciale, selon l’art. 261bis du Code pénal (norme pénale anti-raciste) après avoir nié publiquement à trois reprises l’existence du génocide arménien. Il s’agit de fait du premier cas mondial de reconnaissance du génocide arménien par une Cour suprême d’un Etat.

Condamnation du président du Parti des travailleurs turcs Dogu Perinçek pour discrimination raciale

Der Präsident der Freiheitspartei Schweiz, der Bieler Polizeidirektor Jürg Scherrer, wurde von einem Einzelrichter vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

Jürg Scherrer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen

Les écarts de langage que s’était autorisé un commandant de compagnie en 1998 ne sont pas punissables selon le droit pénal a décidé la justice militaire. Lors d’un exercice, celui-ci s’était fait appeler Milosevic et la mission fictive de la troupe consistait à empêcher des Albanais du Kosovo d’entrer sur territoire suisse. Par ailleurs, la presse a en général salué la publication du rapport sur l’extrémisme dans l’armée, mettant toutefois en garde contre une certaine xénophobie latente.

Rapport «L’extrémisme politique dans l’armée»

Die Rechtsprechung war weiterhin mit der Suche nach einer einheitlichen Auslegung des Antirassimusgesetzes befasst. In Genf wurde die erstinstanzliche Verurteilung eines Buchhändlers bestätigt, der ein antisemitische Passagen enthaltendes Buch des französischen Philosophen Roger Garaudy verkauft hatte. Da der Buchhändler nicht aus antisemitischen Gründen gehandelt habe, reduzierte das Gericht die Busse. In einem analogen Fall hatte demgegenüber das Waadtländer Kantonsgericht einen erstinstanzlich verurteilten Buchhändler mit der Begründung freigesprochen, dass nur der Autor und der Herausgeber derartiger Publikationen bestraft werden können. Das Bezirksgericht Baden (AG) sprach gegen zwei notorische Holocaust-Leugner, den Basler Publizisten Jürgen Graf und dessen Verleger, den im Aargau lebenden Deutschen Gerhard Förster, exemplarisch hohe Strafen aus. Sie wurden zu einem unbedingten Freiheitsentzug von 15 resp. 12 Monaten verurteilt.

Einheitliche Auslegung des Antirassismusgesetz von 1995
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen