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In Erfüllung des 2019 überwiesenen Postulats Rechsteiner (sp, SG) veröffentlichte der Bundesrat Anfang Juni 2021 einen Bericht zur Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Darin anerkannte die Regierung den Wert und die praktische Relevanz der rechtlich nicht bindenden Definition «als Leitfaden für die Identifikation antisemitischer Vorfälle». Sie könne insbesondere als Ausgangspunkt dienen, um spezifische, auf den jeweiligen Anwendungsbereich und -zweck ausgerichtete Definitionen zu verfassen. Allerdings erachtete der Bundesrat eine explizite Bestätigung der Definition durch die Schweizer Behörden als nicht angezeigt, weil es sich um einen nicht bindenden internationalen Text handle. Bei der Verwendung der Definition müsse überdies darauf geachtet werden, dass die Meinungsfreiheit gewahrt werde; Kritik an der israelischen Politik müsse beispielsweise – auch in einem politisch heiklen Kontext – frei geäussert werden können. Es seien in diesem Sinne immer alle Bestandteile der Definition – sie umfasst neben der Basisdefinition auch Erläuterungen, Erklärungen und Beispiele – heranzuziehen sowie situativ und kontextuell zu beurteilen. In der Rechtsprechung könne die Anwendung der Definition «helfen, mögliche Verschleierungsstrategien zu entlarven, und dazu führen, dass antisemitische Motivationen bei der Strafverschärfung berücksichtigt werden». Im zweiten Teil des Berichts betrachtete die Regierung die Politik und Massnahmen gegen Antisemitismus auf nationaler und internationaler Ebene und formulierte eine Reihe von konkreten Empfehlungen, um gesamtschweizerisch noch umfassender und konsequenter gegen Antisemitismus vorzugehen. Demnach wünschte sich der Bundesrat eine bessere Koordination von Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene durch die Klärung von Verantwortlichkeiten, die Stärkung des Austauschs und die Förderung einer gemeinsamen strategischen Planung. Auf Bundesebene betraute er die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) mit der Umsetzung.

Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (Po. 19.3942)

Jahresrückblick 2020: Rechtsordnung

Die innere und äussere Sicherheit der Schweiz waren im Kapitel Rechtsordnung aufgrund der fortwährenden internationalen Terrorismusgefahr auch 2020 dominante Themen. So verabschiedeten die eidgenössischen Räte gleich drei Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Erstens wurden mit der Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus und das dazugehörige Zusatzprotokoll umgesetzt. Damit sind neu bereits bestimmte Handlungen im Vorfeld eines geplanten terroristischen Aktes strafbar, insbesondere das Anwerben und Ausbilden von Terroristinnen und Terroristen, das Reisen für terroristische Zwecke (sog. Dschihadreisen) und die entsprechende Finanzierung. Das Vorläuferstoffgesetz reguliert zweitens den Zugang von Privatpersonen zu bestimmten Chemikalien, die zur Herstellung von Sprengstoff missbraucht werden können. Das dritte und umstrittenste der drei neuen Antiterrorgesetze war das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), auf dessen Grundlage die Polizei präventiv gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder vorgehen kann. Die PMT umfassen unterschiedlich starke Freiheitseinschränkungen von einer Meldepflicht bis zum Hausarrest und können gegen potenziell gefährliche Personen verhängt werden. Die Gegnerschaft sah damit den Rechtsstaat in Gefahr, weil die betroffenen Personen keine Straftat begangen hätten und die Massnahmen aufgrund blosser Indizien angeordnet würden. Die Jungen Grünen, die Juso und die Junge GLP ergriffen zusammen mit der Piratenpartei und dem Chaos Computer Club das Referendum gegen das Gesetz und begannen im Oktober mit der Unterschriftensammlung. Neben dem Parlament beschäftigte sich auch das Bundesstrafgericht mit der terroristischen Bedrohung, indem es mehrere Prozesse wegen der Unterstützung terroristischer Aktivitäten führte.

Unabhängig von der spezifisch terroristischen Bedrohung trieb das Parlament die Informationssicherheit des Bundes weiter voran, indem es die bereits 2017 begonnenen Beratungen zum Informationssicherheitsgesetz fortführte und in der Wintersession 2020 zum Abschluss brachte. Im Februar erschütterte überdies die sogenannte Crypto-Affäre die Schweizer Politlandschaft, als bekannt wurde, dass die Zuger Firma Crypto AG über Jahrzehnte von der CIA und dem BND manipulierte Chiffriergeräte in alle Welt verkauft hatte. Über Wochen wurde in den Medien gemutmasst, wer wie viel darüber wusste, welche Rolle der NDB, die Armee, die Bundesanwaltschaft, das Fedpol und der Bundesrat gespielt hatten und inwiefern sich die Schweizer Behörden und einzelne Führungsfiguren damit zu Komplizen ausländischer Nachrichtendienste gemacht hatten. Die ausgiebige Berichterstattung liess die Anzahl Zeitungsartikel im Themenbereich innere und äussere Sicherheit im Februar denn auch markant nach oben schnellen, während er über das ganze Jahr 2020 im Vergleich mit den Vorjahren medial eher schwach abgedeckt war (vgl. Abb. 1: Anteil Zeitungsberichte pro Monat und Abb. 2: Anteil Zeitungsberichte pro Jahr). Das Ansinnen der Grünen und der sozialdemokratischen Fraktion, zur Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Crypto AG eine PUK einzusetzen, scheiterte vorerst am Widerstand des Büros-NR, das den beiden entsprechenden parlamentarischen Initiativen im November keine Folge gab. Es erachtete die Untersuchung der GPDel, die kurz zuvor ihren Bericht veröffentlicht hatte, als ausreichend.

Im Bereich Strafrecht schlossen die eidgenössischen Räte den ersten Teil der Revision der Strafprozessordnung ab. Die Bestimmungen zur Sicherheitshaft wurden infolge einer Verurteilung der Schweiz durch den EGMR als dringend revidierungsbedürftig eingestuft und der Revision der gesamten Strafprozessordnung deshalb zeitlich vorgezogen. Auch zum zweiten laufenden, umfassenden Revisionsprojekt im Strafrecht, der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (BT), nahm das Parlament die Beratungen in Angriff. Hauptbestandteil der BT-Revision bildet die Harmonisierung der Strafrahmen, mit der die im Strafgesetzbuch aus den 1940er-Jahren angedrohten Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang gebracht und deren Verhältnis zueinander neu ausgelotet werden sollen. Die von der Öffentlichkeit mit Spannung erwartete Anpassung der sexualstrafrechtlichen Normen wurde vorerst jedoch weiter aufgeschoben, da der Ständerat diese Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Bundesrat in einen separaten Entwurf auslagerte, der zuerst noch in die Vernehmlassung gegeben werden soll.

Im Bereich Zivilrecht verabschiedete das Parlament sowohl die erste Etappe der Erbrechts-Revision, mit der durch die Verkleinerung der Pflichtteile die Verfügungsfreiheit von Erblasserinnen und Erblassern erhöht wird, als auch die Änderung des Zivilgesetzbuches zur einfacheren Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung. Betreffend das internationale Privatrecht wurden die Normen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit modernisiert, um die Schweiz als internationalen Schiedsplatz attraktiv zu halten.

Mit dem Datenschutzgesetz fand ein weiteres, grosses Gesetzgebungsprojekt 2020 seinen Abschluss. Knapp vier Jahre nach dem Beginn der Vernehmlassung und drei Jahre nach Beginn der parlamentarischen Beratung stimmten die eidgenössischen Räte dem Antrag der Einigungskonferenz zu und brachten damit das hart umkämpfte Geschäft in trockene Tücher. Umstritten waren vor allem die Voraussetzungen, unter denen das sogenannte Profiling, d.h. die Verknüpfung von Daten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, zulässig ist. Im Sinne eines Kompromisses setzte sich ein risikobasierter Ansatz durch, der strengere Voraussetzungen, wie beispielsweise die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person, stellt, wenn die Datenverknüpfung die Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit der betroffenen Person ermöglicht. Damit hat die Schweiz nun ein modernes Datenschutzrecht, das nach Einschätzung des Bundesrates und des Parlaments dem Datenschutzniveau der EU gleichwertig sein sollte. Der diesbezügliche Äquivalenzbeschluss, der wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen hing und der eigentlich für 2020 angekündigt war, ist indes noch ausstehend.

Die Corona-Krise wurde im Kapitel Rechtsordnung vor allem in zwei Dimensionen sichtbar. Einerseits wurde die Einführung der Corona-Warn-App «SwissCovid» von einer ausführlichen Datenschutz-Diskussion begleitet. Andererseits gab es im ganzen Land zahlreiche Demonstrationen gegen die und trotz der Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Gegen die Corona-Massnahmen wurde ab Anfang Mai demonstriert, weil sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten eingeschränkt sahen, nicht zuletzt gerade durch das Versammlungsverbot. Menschen, die nicht an die Gefährlichkeit des Virus glaubten, wehrten sich so gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Freiheitsbeschränkungen. Der Pandemie zum Trotz demonstrierten im Juni – in Folge der antirassistischen Proteste in den USA als Reaktion auf den durch Polizeigewalt verursachten Tod des Afroamerikaners George Floyd – auch in den Schweizer Städten Tausende unter dem Motto «Black Lives Matter». Die Ereignisse lösten eine grosse gesellschaftliche Debatte über strukturellen Rassismus in der Schweizer Gesellschaft aus, die sich um systematische Benachteiligung nichtweisser Menschen, Polizeigewalt und Racial Profiling, und nicht zuletzt auch um die umstrittene Bezeichnung einer Süssigkeit drehte. Diese Debatte machte zusammen mit der Grundrechtsdiskussion um die Corona-Massnahmen die Bürgerrechte über den Sommer zum in der Presse meistdiskutierten Themenfeld des Kapitels Rechtsordnung (vgl. Abb. 1: Anteil Zeitungsberichte pro Monat). Über das ganze Jahr zeichnete zudem der Themenbereich innere Konflikte und Krisen für einen deutlich höheren Anteil an der Zeitungsberichterstattung verantwortlich als in den Vorjahren (vgl. Abb. 2: Anteil Zeitungsberichte pro Jahr).

Jahresrückblick 2020: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2020

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Stillschweigend überwies der Ständerat in der Herbstsession 2019 ein Postulat Rechsteiner (sp, ZH), das vom Bundesrat verlangte, die Verwendung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance in der Innen- und Aussenpolitik des Bundes darzulegen. Der geforderte Bericht muss gemäss Postulatstext aufzeigen, welche rechtlichen Implikationen die Definition hat, wie sie der Sensibilisierungs-, Präventions-, Beratungs- und Interventionsarbeit auf allen Staatsebenen dient und inwiefern sie für die gezielte Erhebung von Fallzahlen, für die Forschungsarbeit und von den Gerichten genutzt wird oder werden kann.

Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (Po. 19.3942)

Als parlamentarische Gruppe werden informelle Zusammenschlüsse von Parlamentarierinnen und Parlamentariern zwecks Austausch zu einem bestimmten, die Gruppe interessierenden Thema bezeichnet. Eine von den Parlamentsdiensten geführte Liste wies Mitte Juni 2019 nicht weniger als 156 solcher Gruppen aus, die von A wie Altersfragen bis Z wie Zivildienst für unterschiedlichste Themen gegründet worden waren.
In seiner Antwort auf das Postulat Molina (sp, ZH) gab das Büro-NR seine Absicht kund, prüfen zu wollen, ob es Vorgaben oder Richtlinien für die in den letzten Jahren in ihrer Zahl stark angewachsenen Gruppen geben solle. Das Anliegen des Zürcher Sozialdemokraten erübrige sich deshalb. Fabian Molina hatte in seinem Vorstoss die Befürchtung geäussert, dass parlamentarische Gruppen gegründet würden, die eine «Assoziierung mit rassistischen oder antisemitischen Personen, Organisationen oder Inhalten» zum Ziel haben könnten. Das Büro habe keine Kenntnis von solchen Gruppen, was ein zusätzlicher Grund für die Ablehnung des Postulats sei. Der Rat brauchte diesem Antrag freilich nicht zu folgen, weil Molina sein Anliegen zurückzog.

Parlamentarische Gruppen

In der Debatte um die bevorstehende Selbstbestimmungsinitiative veröffentlichte die Weltwoche Anfang November 2018 einen Artikel über eine scheinbare Verbindung zwischen dem ungarisch-amerikanischen Milliardär George Soros und der Operation Libero, welche die Initiative bekämpfte. Soros finanziert weltweit Zivilgesellschaften mit Spendegeldern; 2017 soll er seiner Stiftung Open Society Foundations (OSF) 18 Mrd. US-Dollar übertragen haben. Die Stifung setzt sich nach eigenen Angaben in über 60 Ländern unter anderem für journalistische Projekte, mehr Demokratie, Bildung, Menschenrechte und gegen Diskriminierung ein.
Einem durch Soros und seine Stiftung finanzierten europapolitischen Think-Tank, dem EFCR, gehört auch die Co-Präsidentin der Operation Libero, Flavia Kleiner, an, weshalb die Weltwoche nun die Frage stellte, ob auch Operation Libero von Geldern Soros' profitiere. Kleiner habe diesen Verdacht auf Anfrage entrüstet zurückgewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass sich Operation Libero ausschliesslich über Crowdfunding finanziere.
Der Abstimmungskampf um die Selbstbestimmungsinitiative, dies schrieb das Online-Magazin «Republik» ein paar Tage später, gestalte sich im Hinblick auf die Soros-Frage nur an der Oberfläche «weichgespült». In Wirklichkeit sickere «die Rhetorik der neuen globalen Rechten» in die Debatte ein und es würden gezielt Verschwörungstheorien verbreitet, deren gemeinsamer Nenner George Soros als zugleich «grösster gemeinsamer Feind der extremen Rechten» sei. In den USA bewirtschafte ihn die Rechte seit Jahren als Feindbild und Initiator jeglicher Protestbewegungen. Unter rechtsextremen Verschwörungstheoretikern, so die Republik weiter, gelte der Jude George Soros unterdessen als Wurzel des Bösen; ihm werde vorgeworfen, die Weltherrschaft übernehmen zu wollen. Soros' Kampfzone, stellte die Weltwoche auf der anderen Seite fest, habe sich vom Sozialismus in den 1970er- und 1980er-Jahren auf die rechtskonservativen Bewegungen verlagert. Die OSF betreibe gar einen «Kreuzzug gegen die Rechtskonservativen».
Wie die Republik aufzeigte, war die Debatte um die Abhängigkeit der Operation Libero von Soros' Geldern aber nicht in der Weltwoche entbrannt, die das Thema lediglich aufgegriffen hatte, sondern auf Social Media und auf der Website der nationalkonservativen Bewegung «Brennpunkt Schweiz». Drei Wochen später zitierte die Aargauer Zeitung eine Stellungnahme der OSF. Demnach habe man die Stiftung Operation Libero «nie finanziell» unterstützt, denn die OSF sei nicht in Parteipolitik involviert. Flavia Kleiner wiederholte zudem gegenüber der Aargauer Zeitung ihre Aussage aus der Weltwoche, wonach sie oder die Operation Libero nie Geld von Soros oder einer seiner Stiftungen erhalten hätten. Es verblüffe sie aber, dass das Engagement Soros' verteufelt und von rechten Verschwörungstheoretikern missbraucht werde.

Operation Libero Soros

2016 hatte das BFS zum ersten Mal eine Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz durchgeführt, womit auf Grundlage von 3'000 befragten Personen die Einstellung der Bevölkerung in der Schweiz gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen untersucht worden war. Erste Resultate legte das BFS im Oktober 2017 vor. Die Schweiz sei vielfältig und differenziert, eröffnete der Bericht: So beheimate sie 190 Nationalitäten und zehn verschiedene Religionen. 36 Prozent der befragten Personen gaben an, sich durch die Anwesenheit von als «anders» empfundenen Personen gestört zu fühlen; das Anderssein bezog sich dabei auf die Nationalität, die Religion oder die Hautfarbe. Die Erhebung ging des Weiteren spezifisch auf die Einstellung zu den drei Bevölkerungsgruppen Musliminnen und Muslime, Jüdinnen und Juden und dunkelhäutige Personen ein. Dabei zeigte sich, dass der grösste Unmut gegenüber den Angehörigen der islamischen Religion besteht: 17 Prozent der Bevölkerung hielten negative Aussagen zu Musliminnen und Muslimen für zutreffend, geringer fiel dieser Prozentsatz für die jüdische (12%) und die dunkelhäutige Bevölkerung (4%) aus. Zudem nahmen 66 Prozent der Befragten Rassismus als gesellschaftliches Problem wahr. Allgemein zeige sich die Bevölkerung jedoch tolerant gegenüber Ausländerinnen und Ausländern, schlussfolgerte das BFS. So waren 56 Prozent der Befragten der Meinung, dass die Integration von Migrantinnen und Migranten in der Schweizer Gesellschaft gut funktioniere. 64 Prozent der Befragten waren dagegen, Ausländerinnen und Ausländer bei Arbeitsplatzknappheit wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. 60 Prozent begrüssten das Recht auf Familiennachzug, 56 Prozent befürworteten eine automatische Einbürgerung der zweiten Generation und 68 Prozent verneinten die Aussage, dass Ausländerinnen und Ausländer die Ursache für eine allfällige Zunahme der Arbeitslosigkeit seien.

Umfrage zur Toleranz

L'Initiative populaire pour le renvoi des criminels de sexe masculin a échoué en mai 2016 au stade de la récolte de signatures. Lancée par un comité intitulé "Männer raus!" (les hommes dehors!), l'initiative offrait un contre-pied volontaire à l'initiative pour le renvoi des criminels étrangers de l'UDC, dont le texte est repris quasiment à la lettre. Le comité veut ainsi démontrer le caractère raciste caché de l'initiative UDC qui désigne comme coupables les hommes étrangers alors que ce sont les hommes dans leur ensemble qui commettent l'immense majorité des délits en Suisse, comme le dit le texte de l'initiative Männer raus!, statistiques de l'OFS à l'appui. L'échec de la récolte de signatures n'est pas reconnu comme tel par Christian Müller, membre du comité d'initiative, qui déclare à la NZZ avoir avant tout voulu créer le débat et dénoncer le racisme, le rôle violent des hommes et les stratégies populistes de l'UDC, selon ses termes. Le comité ne bénéficiant pas des moyens nécessaires pour lancer une initiative populaire et mener une campagne, la publication du texte dans la feuille fédérale était déjà un but en soi.

Initiative populaire pour le renvoi des criminels de sexe masculin

Im Winter 2015/2016 hatte das wohl bekannteste und traditionsreichste Textilerzeugnis der Schweiz seinen grossen Auftritt auf dem Polit-Catwalk: das Edelweiss-Hemd. Was eigentlich zur Grundausrüstung der sogenannten „Bösen“ (Schwinger) gehört und gerne auch von den Schweizer Sennen getragen wird, wurde dank einer Sekundarschule im zürcherischen Gossau zum Symbol für einen emotionsgeladenen Kampf zwischen Tradition und Moderne – inklusive des obligaten Rassismusvorwurfes.
Zehn Oberstufenschüler waren laut der Sonntagszeitung am Morgen des 11. Dezembers 2015 in den berühmten blau-weissen Hemden mit aufgesticktem Edelweiss zum Unterricht erschienen. Sie wollten ihrem Umfeld auf diese Weise zeigen, dass sie „stolze Schweizer und patriotisch“ seien. Ihre Lehrerin indes konnte dieses Ehrgefühl nicht mit ihren Schülern teilen und forderte diese dazu auf, sich umziehen zu gehen, da der vorgeführte Aufzug lediglich rassistisch und ausländerfeindlich sei. Die Schüler verteidigten sich gegen diesen Vorwurf, in dem sie beteuerten, dass sie nichts gegen Ausländer hätten, sich aber an denjenigen störten, die sich geringschätzig über die Schweiz äussern würden. Die Lehrerin habe sich im Nachhinein bei den Schülern entschuldigt und die Angelegenheit geklärt. Nachdem sich auch der Schulleiter von einem offiziellen Hemdenverbot distanziert hatte, hätte man meinen können, die Angelegenheit sei erledigt. Der wahre Hund in dieser Geschichte liegt aber, wie so oft, in der Politik begraben.
Kurz nachdem die Geschichte publik geworden war, schrien bereits die ersten Politiker – zumeist aus den Reihen der SVP – „J'accuse!“ und solidarisierten sich demonstrativ gegen diese Form des „Schweizerhasses“. Scharen von Parlamentariern tauschten Anzug und Krawatte gegen das Sennenhemd; Lukas Reimann (svp, SG) twitterte sogar: „Wir lassen uns von ‚Integrierten‘ unsere Traditionen nicht zerstören!“ (Schweiz am Sonntag) – wohl nicht im Wissen darüber, dass die besagte Tradition kaum 20 Jahre älter als er selbst ist. Das eigentlich Anstössige an der gesamten Textildiskussion fand sich wie so oft in der Frage der Gleichstellung: Denn just am Tag des „Edelweiss-Gates“ hatte das Bundesgericht im Fall einer muslimischen Schülerin aus St. Gallen entschieden, dass sie trotz Einwänden der Schulleitung mit dem Kopftuch zur Schule gehen darf.

Edelweiss-Hemden

2015 wurden auf dem Rütli einige Neuerungen umgesetzt. Das Restaurant wurde von einem neuen Pächter übernommen und die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) plante, den Besuchern des historischen Ortes mit jährlichen Ausstellungen mehr zu bieten. Die erste Ausstellung war dem Thema Identität und Rassismus gewidmet und startete im Juni.
Freilich war die Wiese auch 2015 Ort politischer Debatten. Ende Juli führte die Schweizerische Offiziersgesellschaft eine Gedenkfeier zum 75-Jahr-Jubiläum des so genannten Rütlirapports durch. Am 25. Juli 1940 hatte General Guisan den Wehrwillen der Schweiz beschwört und gleichzeitig seine Reduit-Idee öffentlich bekannt gegeben. Die geladenen Redner waren sichtlich bemüht, den Reduit-Gedanken nicht wiederzubeleben. Bundesrat Ueli Maurer plädierte allerdings mit Bezug auf Gusians Rede für einen stärkeren Glauben an die Armee und eine höhere Bereitschaft, die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz zu verteidigen. Dafür seien allerdings auch die nötigen finanziellen Mittel für die Armee zu sprechen.
Bei der traditionellen 1.-August-Feier, die unter dem Motto "Gastfreundschaft" stand, trat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga als Festrednerin auf. Ihre Rede setzte sozusagen den Kontrapunkt, indem sie nicht eine Konzentration auf die Innenpolitik, sondern eine lösungsorientierte Auseinandersetzung mit der EU forderte.
Der in der Presse von Peter Keller (svp, NW) angekündigte Vorstoss mit dem Ziel, die "linksfreisinnige" SGG vom Rütli-Mandat zu entbinden, blieb bis anhin Makulatur.

Bundesfeier auf dem Rütli

Der im September erschienene fünfte Bericht der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) stellte der Schweiz teilweise ein schlechtes Zeugnis aus. Gerügt wurde der zunehmend ausländerfeindliche und zumindest ansatzweise rassistische politische Diskurs. Dieser beeinträchtige insbesondere die Lebensbedingungen von Schwarzen, Fahrenden und Jenischen in der Schweiz. Zudem kritisierte der Bericht die Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und bei Dienstleistungen. Der Bundesrat versprach, die Empfehlungen des Berichtes zu prüfen. In einem Interview in der NZZ am Sonntag vom 21. September 2014 bestätigte die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig-Graf, die wachsende Fremdenfeindlichkeit. Sie stellte eine Verschiebung fest: Der Antirassismusartikel im Strafgesetz werde nicht mehr als eine Grenze, sondern als Einschränkung der Meinungsfreiheit betrachtet. Brunschwig-Graf warnte zudem davor, den Wahlkampf mit Nazi-Vergleichen anzufeuern. Tatsächlich hatten im Berichtsjahr die Präsidenten der SP und der BDP – Christian Levrat und Martin Landolt – die SVP mit Nazivergleichen angegriffen. Levrat sprach von „faschistoider Politik“ und Landolt zog Parallelen zur braunen Politik in den 1930er Jahren.

nette Fremdenhasser

Der Hitlergruss stellt keine Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm dar. Dies entschied das Bundesgericht in Aufhebung eines Urteils gegen einen Neo-Nazi, der 2010 im Rahmen einer unbewilligten, rechtsextremen Demonstration auf dem Rütli die Hand zum Hitlergruss erhoben hatte. Nicht die öffentliche Bekennung zum Nationalsozialismus allein, sondern erst die Verbreitung bzw. die Propaganda rassendiskriminierender Ideologien erfülle den Tatbestand dieser Strafnorm. Das Verdikt wurde in rechtsextremen Kreisen gefeiert und sorgte weltweit für Schlagzeilen. In Reaktion auf das Urteil wollten mehrere Parlamentarier Vorstösse für ein Verbot rassistischer Symbole einreichen.

Hitlergruss

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 21. März äusserte sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zustimmend zu den Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Rassismus (CERD). Dieser hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, eine zivilrechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen sowie Stereotypen und Stigmatisierungen in den Medien zu bekämpfen. Die EKR will das zwanzigjährige Jubiläum der Rassismusstrafnorm im kommenden Jahr 2015 zum Anlass nehmen, um eine Sensibilisierungskampagne zu lancieren.

Beseitigung der Rassendiskriminierung

Wie weit darf Humor gehen? Zu Beginn des Jahres 2014 wurde in den Schweizer Medien eine moralistisch aufgeladene Humordebatte geführt. Den Auftakt bildeten Italiener-Witze, die der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) im Rahmen der Kulturreihe „Das Zelt“ zum Besten gab und die ihm eine Anzeige wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm einhandelten. Es folgten Proteste gegen das Blackfacing von Birgit Steinegger und Äusserungen über den jüdischen Humor durch Massimo Rocchi. Im Zentrum stand jeweils die Frage, wo die Linie zwischen Freiheit von Kulturschaffenden und Rassismus zu ziehen sei. Umstritten waren auch die als antisemitisch eingestuften, aber dennoch restlos ausverkauften Auftritte des Franzosen Dieudonné M’bala M‘bala in Nyon. Der Komiker war in Frankreich mit einem Auftrittsverbot belegt worden. Eine präventive Zensur wurde jedoch von der Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig Graf, abgelehnt. Die Anti-Rassimus-Strafnorm sei kein Zensurinstrument und führe auch nicht zu einem landesweiten Lachverbot. Zudem belegten die Zahlen keine Zunahme von Klagen gegen Rassismus seit der Einführung der Strafnorm im Jahr 1995.

Freiheit von Kulturschaffenden und Rassismus

Eine Protestpartei zieht in der Regel auch Personen an, die aus ihrer (rechts-)extremen Haltung keine Mördergrube machen. So wurde etwa ein Genfer Stadtparlamentarier des MCG, der sich abschätzig über Homosexuelle und Eingebürgerte geäussert und sich auf seiner Facebook-Seite negativ über Israel ausgelassen hatte, von der Partei ausgeschlossen.

MCG schliesst Mitglied wegen rechtsextremen Äusserungen aus

Une étude commandée par la commission fédérale contre le racisme a mis en lumière les stéréotypes négatifs et les généralisations abusives dont souffrent les Roms dans les médias suisses.

Roms

Der Präsident der DPS, Ignaz Bearth, ergriff den Rücktritt von seinem Rücktritt. Nach einigen internen Querelen und Gerichtsverfahren wegen des Namens der Partei geriet die DPS auch wegen Äusserungen der zurückgetretenen Thurgauer Sektionspräsidentin in die Schlagzeilen. Diese hatte auf ihrem Facebook-Konto unter dem Namen der Partei für Hitler geschwärmt. Der früher bei der PNOS aktive Bearth behauptete, dass die DPS rund 100 Mitglieder in neun Sektionen aufweise. Die DPS war im Vorjahr in Brunnen gegründet worden und positioniert sich als Alternative zur SVP. Die Volksrechte gelte es auszubauen.

Direktdemokratische Partei der Schweiz

Bei der Lancierung der Ausschaffungsinitiative 2011 hatte ein provokatives Inserat der SVP-Kampagne die Gemüter erregt. Einige Zeitungen weigerten sich sogar, die Annonce mit der Unterschrift „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ abzudrucken. Zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich erstatteten in der Folge Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern hatten sich in der Folge über ein Jahr lang über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten. Das Bundesstrafgericht wies den Fall Bern zu, wo die Strafuntersuchung allerdings eingestellt wurde. Dagegen führte die Anklage allerdings erfolgreich Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht überlassen werden müsse. Angezeigt wurde schliesslich Toni Brunner, der als Parteipräsident und Wahlkampfleiter die Verantwortung übernahm. Allerdings wurde die Immunität Brunners von den zuständigen Parlamentskommissionen geschützt.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz

Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

rechtsextremistischen Äusserungen

Après opposition, le Conseil national a transmis un postulat Naef (ps, ZH) par 109 voix contre 82. Ce dernier demande un rapport sur le droit à la protection contre la discrimination. Plus particulièrement, le motionnaire souhaite un examen de l’étendue de ce droit, des potentiels obstacles à sa mise en œuvre, des avantages et inconvénients, ainsi qu’une étude des instruments juridiques à disposition pour faire respecter ce droit.

Schutz vor Diskriminierung

Nachdem die Weltwoche schon zu Beginn des Berichtjahres für Negativschlagzeilen im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Hildebrand gesorgt hatte, geriet sie im Juni wiederum in die Kritik. Unter dem Titel „Die Roma kommen: Raubzüge in der Schweiz“ druckte die Wochenzeitung ein Titelfoto, welches einen Roma-Knaben mit einer Pistole zeigt. Das Cover löste derart heftige Reaktionen in der Schweiz aus, dass die Oberstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnete. Das Verfahren wurde im Verlauf des Berichtjahrs zwar eingestellt, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt war. Trotzdem wurde die Weltwoche vom Schweizer Presserat für ihren Auftritt gerügt.

Strafverfahren gegen die Weltwoche

Im Kanton Tessin selber eckte die Partei wie eh und je vor allem mit rechtspopulistischen, teilweise vulgären Aktionen an. Für besonders hohe Wellen sorgte der Sohn des Gründers der Partei, Boris Bignasca, der dem ehemaligen SP-Kantonsrat und Schriftsteller Giovanni Orelli den Tod wünschte. Sogar die Tessiner Kantonsregierung – nota bene mit zwei Vertretern (Marco Borradori und Norman Gobbi) der Lega bestückt – verurteilte die schwerwiegende Beleidigung einstimmig. Diese Geschichte zeigte auch auf, wie die Lega ihre Rolle zwischen rechter Opposition und Mehrheitspartei nach wie vor suchte. Seit 2011 ist die Lega im Tessin zweitstärkste Kraft und stellt zwei der fünf Regierungsräte.

Sohn des Lega-Gründers fällt negativ auf

Die 2007 von den Schweizer Demokraten lancierte Volksinitiative für die Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. Eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession ab. Für diese Initiative hatte sich die SVP ausgesprochen.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Im November hat der Bundesrat die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vorgenommen. Seit 2009 obliegt die Wahl der Mitglieder dieser Gremien dem Bundesratskollegium. Die Amtsperiode der meisten Kommissionen endete am 31. Dezember 2011 und die Regierung hatte so rund 1'700 Mitglieder neu zu bestimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Aufgaben und Zusammensetzung dieser Kommissionen, deren Zahl von 138 auf neu 119 verkleinert. Die parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU), die eine adäquate Vertretung von Parteien in diesen Fachgremien verlangt hätte, wurde von der grossen Kammer mit 98 zu 73 Stimmen abgelehnt. Insbesondere die SVP hatte die Initiative unterstützt, da sie befürchtete, dass Kommissionen, die politisch brisante Themen zu bearbeiten hatten – die SVP verwies auf die Rassismuskommission – nicht objektiv agierten.

Vertretung des politischen Spektrums in Expertenkommissionen (10.432)