Im Nationalrat erklärte Bundesrat Blocher noch einmal, dass der Einsatz von Tasern nicht für Zwangsausschaffungen konzipiert sei, sondern für Amokläufe und schwere Gewaltverbrechen, weshalb er sich dafür aussprach, zumindest im jetzigen Zeitpunkt auf die Aufnahme dieser Waffe in dieses Gesetz zu verzichten. Dennoch beharrte die grosser Kammer – wenn auch knapp – auf der Differenz. Erneut stimmten die Fraktionen von GP und SP einhellig dagegen, daneben aber auch eine zunehmende Menge von FDP-Abgeordneten und eine knappe Mehrheit der CVP. Einzig die SVP votierte – mit Ausnahme von Gadient (GR) – noch praktisch geschlossen dafür. Im Ständerat wollte sich eine Kommissionsmehrheit nun dem Nationalrat anschliessen, weil viele Kantone den Taser in ihren Einsätzen bereits anwendeten und der Bundesrat ja versichert habe, dass diese Waffe zur Durchsetzung dieses Gesetzes nicht vorgesehen sei, scheiterte dann aber wegen mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse zu deren Gebrauch mit 23 zu 14 Stimmen, womit diese Differenz zum Nationalrat über das Jahresende hinaus bestehen blieb.
Zwangsanwendungsgesetz (06.009)- Schlagworte
- Datum
- 19. Dezember 2007
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 06.009
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2007, S. 1936 ff.; AB SR, 2007, S. 1161 ff.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.12.2016
Aktualisiert am 21.12.2016