Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Gleichgeschlechtliche Paare

Akteure

Prozesse

63 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die GLP versuchte im Berichtjahr, ihre Position in der Familienpolitik zu schärfen. Sie tat dies mit Kritik an der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Dieses Begehren hatte Kritik geweckt, weil es die Ehe als Bund von Mann und Frau in der Verfassung verankern will. Die GLP nahm die Kritik auf und schlug einen direkten Gegenvorschlag vor, der nicht nur Ehepaare, sondern alle gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften vor steuerlichen Nachteilen befreien will. Darüber hinaus soll eine „Ehe für alle“ geschaffen werden, die Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung offenstehen soll.

Familienpolitik

La ville de Zurich a lancé une campagne de sensibilisation sur la violence au sein des couples lesbiens. Avec des affiches portant des slogans comme « Jamais je n’aurais cru qu’une femme puisse me battre », les autorités zurichoises espèrent sensibiliser les femmes victimes de violence par leur compagne.

violence au sein des couples lesbiens

Suivant l’exemple genevois, le conseiller national Mathias Reynard (ps, VS) a déposé une initiative parlementaire visant à pénaliser les propos homophobes, pour lutter contre les discriminations basées sur l'orientation sexuelle. Sa démarche ferait notamment suite aux propos de Grégory Logean, ancien président des Jeunes UDC, qui avait qualifié l’homosexualité de comportement « déviant » en 2009. La situation légale avait ainsi amené le Tribunal fédéral à rejeter la plainte et à attribuer frais de justice aux plaignants. La demande de Mathias Reynard a trouvé un soutien lors du Conseil des droits de l’homme du l’ONU. En effet, le Canada a dénoncé le vide juridique et pénal de la Suisse en matière de protection des minorités sexuelles.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

En mars, les sénateurs se sont à nouveau penchés sur la question du droit de l’adoption au sein des familles arc-en-ciel. En effet, alors que les sénateurs avaient opté pour une position libérale en accordant un droit d’adoption sans restriction, le Conseil national avait lui modifié l’objet « Droit de l’adoption. Même chances pour toutes les familles » en limitant l’adoption aux enfants du partenaire enregistré, calquant ainsi sa position sur celle du gouvernement. De retour à la chambre haute, la version réduite du droit à l’adoption pour les couples homosexuels a dû faire face à une proposition de minorité Häberli-Koller (pdc, TG) demandant le rejet de la motion. Cette minorité n’a pas convaincu les politiques, qui ont préféré la version remaniée du droit à l’adoption par 26 voix contre 16. Un front référendaire alliant des membres de l’UDC, du PDC, du PEV et de l’UDF a déclaré qu’il combattrait cette décision. Il est également intéressant de noter que ce débat s’est inscrit dans un contexte particulier. En effet, l’année sous revue a été le théâtre de très grands rassemblements en France. Les mobilisations contre le mariage homosexuel, ou « mariage pour tous », ont ainsi régulièrement fait les gros titres des quotidiens romands.

droit de l’adoption au sein des familles arc-en-ciel

L’adoption par des couples homosexuels a été au centre des débats politiques lors de l’année sous revue. Les revendications des familles arc-en-ciel avaient commencé en 2011 lorsque le Tribunal fédéral avait rejeté la demande d’une personne qui souhaitait adopter les enfants de sa conjointe. Le soutien à ce cas s’était manifesté par le dépôt d’une pétition « même chances pour toutes les familles » à Berne. La commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ CE) a donné suite à cette pétition et a ainsi proposé la motion « Droit de l’adoption. Mêmes chances pour toutes les familles ». Le Conseil fédéral a pris position sur le sujet en exprimant son soutien à l’adoption des enfants indépendamment de l’orientation sexuelle des couples. Cependant, le gouvernement préfèrerait une limitation de l’adoption aux enfants du partenaire et non un accès sans restriction à l’adoption. Le Conseil des Etats n’a pas souhaité inclure les limitations du Conseil fédéral et a adopté la motion par 21 voix contre 19. Lors du passage de la motion devant le Conseil national, les discussions ont été bouillonnantes et se sont même transformées en attaques personnelles. Deux propositions de minorité antagonistes ont encore accentué les profondes divisions sur le sujet. Une minorité socialiste a proposé l’acceptation de la motion telle qu’au Conseil des Etats, alors qu’une minorité émanant de l’UDC et de quelques membres du PLR a demandé le rejet de la motion. La proposition de la majorité a modifié la motion en limitant l’adoption à l’enfant du partenaire enregistré. Au vote, le Conseil national a suivi la majorité par 113 voix contre 64 et 4 abstentions, l’opposition se retrouvant dans les rangs du groupe pdc-pev et udc. Le Conseil des Etats devra s’exprimer sur le projet modifié en 2013.

droit de l’adoption au sein des familles arc-en-ciel

Am 11. März fand in Mühleberg die dritte Manifestation „Menschenstrom gegen Atom“ statt. Tausend Menschen forderten friedlich die sofortige Abschaltung der AKW Mühlenberg und Beznau. Ebenfalls im März demonstrierten in der Bundeshauptstadt 4000 Physiotherapeuten für höhere Leistungstarife, welche seit vierzehn Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Für bessere Arbeitsbedingungen demonstrierten auch die St. Galler Volksschullehrer. Am 12. Dezember forderten 15'000 Lehrerinnen und Lehrer weniger Arbeitsaufwand für Lehrkräfte. In Bern fand unter dem Namen „Tanz dich frei“ in der Nacht auf den 4. Juni die grösste Jugenddemonstration seit 25 Jahren statt. Rund 10'000 Jugendliche nahmen am via Facebook organisierten, unbewilligten, aber tolerierten Anlass teil, um gegen die Trägheit des Berner Nachtlebens zu demonstrieren. Am 23. Juni fand in Bern ein Protestzug von rund 5000 Personen gegen die Verschärfung des Asylrechts statt. Der Anlass war eine Antwort auf die vom Nationalrat gutgeheissene Revision des Asylrechts, nach welcher Asylsuchende nur noch Not- statt Sozialhilfe beziehen können. Im August haben in Bern gegen 1000 Personen für die Rechte von Nicht-Heterosexuellen demonstriert.

Grossdemonstrationen in der Schweiz im Jahr 2012
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Verbände, die sich für homo- und bisexuelle Anliegen einsetzen, wehrten sich auch im Berichtsjahr gegen das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Aus diesem Grund versammelten sich ihre Vertreter im Mai in Bern zu einer Demonstration. Ihre Unzufriedenheit mit dem Verbot ist insbesondere darin begründet, dass Homosexuelle die Kinder ihrer Partner nicht adoptieren können, was im Falle eines Todesfalls des Partners besonders gravierend ist, da diese Personen die Kinder des Partners teilweise über Jahre miterzogen haben und über keinerlei Rechte verfügen. Das Bundesgericht wies im Berichtsjahr die Beschwerde einer Klägerin ab, welche in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und das Kind ihrer Partnerin adoptieren wollte. Die Klägerin zog das Urteil Ende des Berichtsjahres an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter, wo die Beschwerde Ende des Jahres noch hängig war.

Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare

Der Nationalrat bestätigte seine ablehnende Haltung in der Herbstsession, als er nicht auf eine Petition des Vereins Familienchance eintrat, welche die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber heterosexuellen Paaren im Bereich des Eltern- und Adoptionsrechts forderte. Im Gegensatz dazu sprach sich die Rechtskommission des Ständerats im November dafür aus, dass Paare in eingetragener Partnerschaft Kinder adoptieren dürfen.

Nationalrat Rechtskommission des Ständerats

Neben diesen beiden grossen Gruppen von Demonstrationen fanden diverse Proteste von Minderheiten statt. So forderten in Bern im Oktober etwa 1000 Muslime das Verschwinden der Islamophobie. Ebenfalls in Bern demonstrierten im Mai 1500 Personen für die gleichen Rechte homosexueller Paare bei der Adoption von Kindern.

Neben diesen beiden grossen Gruppen von Demonstrationen fanden diverse Proteste von Minderheiten statt

Die grosse Kammer lehnte ferner eine Motion Jositsch (sp, ZH) ab, welche die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe stellen wollte. Obwohl die Bundesverfassung und zahlreiche kantonale Verfassungen die Diskriminierungen im Zusammenhang mit Lebensweise oder sexueller Identität ausdrücklich verbieten, kann laut Jositsch die Verleumdung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nach geltendem Recht strafrechtlich oftmals nicht verfolgt werden. 

Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung

Mitte April beschlossen die Grünen an ihrer Delegiertenversammlung in Wil (SG) diskussionslos die Ja-Parole zum Partnerschaftsgesetz. Die Zustimmung zu den Schengen/Dublin-Abkommen fiel mit 98:20 Stimmen bei fünf Enthaltungen klarer aus, als es die vorangehenden kritischen Voten hatten erwarten lassen. Streitpunkt der Debatte war die Frage, ob die beiden Polizei- und Asylabkommen einen konsequenten Schritt hin zum von der GP angestrebten „Europa ohne Grenzen“ darstellten oder ob sie nicht vielmehr einen weiteren Beitrag zur Abschottung der „Festung Europa“ bildeten. Als Hauptgeschäft verabschiedeten die Grünen nach ausführlicher Diskussion ein Positionspapier zur Bildungspolitik. Das basisdemokratische Programm, das eine nachhaltigere Bildung, „gerechteren“ Mitteleinsatz sowie mehr Chancengleichheit (auch für Sans-Papiers) forderte und sich für Integration statt Selektion an den Schulen aussprach, hatte die Partei als Beitrag zur Uno-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bereits Anfang Jahr präsentiert. – Das Demokratische Nidwalden wurde als Mitglied, das „Grüne Appenzell“ als Beobachter in die GP Schweiz aufgenommen. Damit sind die Grünen in allen Kantonen mit Ausnahme von Graubünden und Obwalden vertreten.

Zustimmung zu den Schengen/Dublin-Abkommen
Dossier: Dublin-Verordnung

Im Herbst trat die CSP des französischsprachigen Wallis, die im Frühling in den Grossratswahlen des Kantons einen Sitz hatte erringen können, der CSP Schweiz bei. Diese setzte sich bis anhin aus den Kantonalsektionen Jura, Zürich, Luzern, Obwalden (als assoziiertes Mitglied) und Freiburg zusammen. Die CSP Schweiz befürwortete einstimmig das Schengen/Dublin-Abkommen, mit lediglich einer Gegenstimme die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder sowie mit grosser Mehrheit das Partnerschaftsgesetz und das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft. Zu den Sonntagsverkäufen in Bahnhöfen gab sie die Nein-Parole heraus [53].

Die CSP im Jahr 2005

Die EDU unterstützte die Referenden gegen das Polizei- und Asylabkommen von Schengen und Dublin und gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder. Dementsprechend empfahl sie, die Vorlagen in der Volksabstimmung abzulehnen. Zum Partnerschaftsgesetz gab sie die Nein-Parole heraus, da ihrer Meinung nach nur die Ehe als staatstragende Institution geschützt werden soll. Negativ beurteilte sie auch die Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen Verkehrs, das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft hiess sie hingegen gut.

EDU Parolen für das Jahr 2005

Am 5. Juni billigten die Stimmberechtigten mit 58% Ja das Partnerschaftsgesetz, gegen das die EVP und die EDU das Referendum ergriffen hatten. Die Kampagne vermochte keine grossen Wellen zu schlagen; die SVP hatte zwar die Nein-Parole ausgegeben, trat aber kaum in Erscheinung. Appenzell Innerrhoden, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau und das Wallis lehnten die Vorlage ab. Das neue Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft beim Zivilstandesamt eintragen zu lassen. Damit erlangen sie versicherungs-, berufsvorsorge-, erb- und steuerrechtlich dieselbe Rechtsstellung wie heterosexuelle Paare, Adoption und Fortpflanzungsmedizin bleiben ihnen jedoch verwehrt. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft.


Abstimmung vom 5. Juni 2005

Beteiligung: 56,5%
Ja: 1 559 848 (58,0%)
Nein: 1 127 520 (42,0%)

Parolen:
– Ja: CVP (4*), FDP (1*), SP, CSP, GP, LP, PdA; SGB, evang. Kirchenbund, kath. und evang. Frauenbund, Alliance F.
– Nein: SVP (*3), EVP, EDU, SD; Schweiz. Bischofskonferenz, Schweiz. Evang. Allianz.
– Stimmfreigabe: Lega.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Gemäss Vox-Analyse nahmen jüngere Personen und solche, die weniger intensiv am religiösen Leben teilnehmen, die Vorlage eher an als ältere und stark religiöse Menschen, wobei die Konfession keine Rolle spielte. Einen Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch der gesellschaftliche Status und das Bildungsniveau: Hochschulabsolventinnen und -absolventen befürworteten das Partnerschaftsgesetz eher als Personen mit Grundschulausbildung. Die Mehrheit der Sympathisantinnen und Sympathisanten der SP (81%), der FDP (63%) und der CVP (55%) folgten der Ja-Parole ihrer Partei; bei der CVP hatten drei Sektionen (FR, TI und Unterwallis) die Nein-Parole herausgegeben und jene von Neuenburg hatte Stimmfreigabe beschlossen. Auch die Anhängerschaft der SVP beachtete trotz drei abweichenden Kantonalsektionen (BE, GR und ZG) zu 60% die Nein-Empfehlung der nationalen Partei. Die Analyse der Stimmmotive zeigte, dass die überwiegende Zahl der Stimmenden sich weniger mit den konkreten Bestimmungen der Vorlage auseinandergesetzt, sondern vielmehr einen grundsätzlichen Entscheid für oder gegen eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung homosexueller Paare gefällt hatte.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Im Hinblick auf die Parolenfassung zum Partnerschaftsgesetzsagte die CVP-Spitze den dazu geplanten Parteitag mit der Begründung ab, eine Veranstaltung nur zu diesem Thema käme zu teuer. Dieses Vorgehen löste bei der Basis, die wie die Nationalratsfraktion gespalten war, gemischte Reaktionen aus. Ende April empfahl der Vorstand der CVP Schweiz in einer öffentlichen Tagung in Baden (AG) mit 37:6 Stimmen bei drei Enthaltungen Zustimmung zur Vorlage. Der Bündner Ständerat Theo Maissen hatte vergeblich Stimmfreigabe beantragt mit dem Argument, wie immer sich die CVP beim Partnerschaftsgesetz entscheide, handle sie sich innerparteiliche Probleme ein.

CVP befürwortet das neue Partnerschaftsgesetz

An ihrer Delegiertenversammlung in La Chaux-de-Fonds (NE) sprachen sich die Sozialdemokraten mit 161:0 Stimmen bei vier Enthaltungen für die Abkommen von Schengen und Dublin aus, nicht zuletzt in der Hoffnung, damit weiteren Verschärfungen des Asylgesetzes vorzubeugen. Die Ja-Parole zum Partnerschaftsgesetz fiel ebenfalls einstimmig aus. Anschliessend verabschiedete die SP zehn Thesen zur Regionalpolitik, in denen sie sich zu einer vielfältigen Schweiz bekannte. Voraussetzung dafür seien ein flächendeckender Service public und eine wirtschaftliche Entwicklung, die auf den Stärken und Potenzialen der jeweiligen Regionen aufbaue. Angenommen wurden zudem eine Resolution der SP Frauen für eine zweckgebundene Erbschaftssteuer zur Finanzierung von Pflegekosten und eine Resolution für ein besseres Zusammenleben der Kulturen und Religionen in der Schweiz.

SP sagt Ja zu Schengen/Dublin
Dossier: Dublin-Verordnung

Mit 91:36 Stimmen empfahl die EVP das Partnerschaftsgesetz zur Ablehnung. Ein Nein zu diesem Gesetz bedeute gemäss Nationalrat Heiner Studer (AG) keine Diskriminierung der Homosexuellen. Die EVP wolle aber die Ehe und die Familie als jene Lebensform privilegieren, die den Fortbestand der Gesellschaft ermögliche. Die EVP hatte zusammen mit der EDU erfolgreich das Referendum gegen die eingetragene Partnerschaft lanciert.

EVP lehnt Partnerschaftsgesetz ab

Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) einstimmig. Vergebens beantragte der Walliser CVP-Vertreter Epiney Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, nicht ein eheähnliches Institut zu schaffen, das vom Volk nur schwerlich akzeptiert würde, sondern die Frage über privatrechtliche Verträge zu lösen. Schweiger (fdp, ZG) hielt dem entgegen, der Staat habe für Ehepaare so viele Regelungen getroffen, die sich nur mit weiteren Rechtsinstituten auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen liessen. Sukkurs erhielt er von Bundesrat Blocher, einem einstigen Gegner der Vorlage, der betonte, homosexuelle Paare sollten einen gesetzlichen Rahmen für die gegenseitige Für- und Vorsorge im Rahmen des öffentlichen Rechts erhalten. Verbal mochte niemand Epiney unterstützen. In der Abstimmung erhielt der Rückweisungsantrag aber dennoch 11 Stimmen. Abgesehen von wenigen redaktionellen Details folgte die kleine Kammer Bundes- und Nationalrat. In der Schlussabstimmung wurde das Partnerschaftsgesetz vom Nationalrat mit 112 zu 51 und vom Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Das von der EVP und der EDU bereits im Vorjahr im Nationalrat angekündigte Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz kam mit etwas über 67'000 Unterschriften zustande.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Einmal mehr sprach sich die EDU gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen die Entkriminalisierung des Drogenkonsums aus. Falls sie mit ihrer Haltung nicht durchdringe, werde sie das Referendum ergreifen.

gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren

In der Wintersession behandelte der Nationalrat als erster das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Damit können sich homosexuelle Paare auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen und werden so im Erbrecht, im Ausländerrecht, im Sozialversicherungsrecht, bei der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht den Ehepaaren gleichgestellt. Eine Auflösung der Partnerschaft muss mit richterlichem Beschluss erfolgen und ist erst nach einem Jahr der Trennung möglich. In der Eintretensdebatte sagte Bundesrätin Metzler, das Gesetz setze ein Zeichen der Toleranz und helfe Diskriminierungen abzubauen. Sie betonte aber, das neu geschaffene Rechtsinstitut sei nicht mit der Ehe gleichzusetzen, sondern lediglich die rechtliche Absicherung von Lebensgemeinschaften zweier erwachsener Menschen. Gegen Eintreten sprachen sich die SVP sowie die EVP/EDU-Fraktion aus. Die SVP kritisierte, mit dem neuen Gesetz werde nur ein unnötiger neuer bürokratischer Apparat aufgezogen. Grundsätzlicher gegen das Gesetz wandte sich die EDU: die gleichgeschlechtliche Lebensweise sei widernatürlich und widerspreche der Schöpfungsordnung Gottes. Als falsches Signal wertete auch die EVP die neue Rechtsform, weil sie als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt werde. Eintreten wurde mit 125 zu 55 beschlossen. Ein Antrag aus der CVP, die Anerkennung der Partnerschaft nur in Form einer notariellen Erklärung zu ermöglichen, wurde in ähnlichem Stimmenverhältnis abgelehnt. (Zum Druck, den die katholischen Bischöfe der Schweiz vor der Beratung der Vorlage auf die CVP ausübten, siehe hier.)

In der Detailberatung gab vor allem die Frage zu reden, ob den gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption eines Kindes offen stehen soll. Bundesrätin Metzler begründete das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Adoption sowie den verweigerten Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung damit, dass man nicht einem Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter zuordnen sollte, da damit die bisherigen Prinzipien des Kindesrechts durchbrochen würden. Demgegenüber plädierten zwei links-grüne Kommissionsminderheiten dafür, das Verbot ganz zu streichen oder zumindest die Adoption von leiblichen Kindern eines Partners oder einer Partnerin zuzulassen, wenn sich dies für das Wohl des Kindes vorteilhaft erweist. Diese Anträge wurden mit 111 zu 72 resp. 116 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 118 gegen 50 Stimmen. Die Neinstimmen stammten von der geschlossenen EDU/EVP-Fraktion, von einer Mehrheit der SVP- sowie einer Minderheit der CVP-Fraktion. Vor der Abstimmung hatte ein Vertreter der EDU erklärt, seine Partei werde gegen das Gesetz das Referendum ergreifen; SVP und EVP distanzierten sich mehr oder weniger klar von der Referendumsankündigung der EDU.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

In Zusammenhang mit den Diskussionen um die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kritisierte der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview die Haltung der CVP; es gehe nicht an, das C im Namen zu tragen und gleichzeitig die Meinung zu vertreten, der Glaube sei eine Privatsache und habe mit Politik nichts zu tun. Auch die Wirtschaftspolitik der CVP fand der katholische Würdenträger als zu neoliberal, um mit den christlichen Grundwerten vereinbar zu sein. Die Parteileitung der CVP distanzierte sich umgehend von der bischöflichen Rüge. Der Bischof setze das Christentum mit den Überzeugungen der römisch-katholischen Kirche gleich. Diese Verkürzung sei falsch. In der CVP politisierten nämlich Christen katholischer und protestantischer Herkunft. Die Kirche könne und solle ihre Rolle in der Gesellschaft übernehmen und ihre Ansichten in die Diskussion einbringen. Das dürfe aber nicht mit einer Weisungsgebundenheit christlicher Politiker gleichgesetzt werden. Die CVP fühle sich an keine Direktiven weder aus Rom noch aus dem Bistum Basel gebunden.

Unstimmigkeiten zwischen dem Basler Bischof Koch und der CVP

Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im Vorjahr das neue Partnerschaftsgesetz gutgeheissen hatten, wurde dieses auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können sich gleichgeschlechtliche Paare, die einen gemeinsamen Wohnsitz haben, bei den Zivilstandsämtern registrieren lassen. Sie sind bei den Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie der Sozialhilfe den Ehepaaren gleichgestellt. Alle Bereiche die der Bund regelt, sind ausgeklammert, beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuer oder Adoptionen. In den ersten sechs Monaten liessen sich fast 200 Paare, davon vier Fünftel männliche, bei den Zivilstandsämtern eintragen.

Zürich Partnerschaftsgesetz

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare fand in der Vernehmlassung breite Zustimmung. Einzig SVP und EVP lehnten sie rundweg ab. Die Schweizerische Bischofskonferenz widersetzte sich einer zivilrechtlichen Regelung nicht, erklärte aber, sie würde keine homosexuellen Partnerschaften segnen. FDP, SP, dem Katholischen Frauenbund und den Homosexuellenorganisationen ging sie – insbesondere wegen des vorgesehenen Adoptionsverbots – zu wenig weit. In seiner Ende November verabschiedeten Botschaft hielt der Bundesrat aber daran fest, ebenso wie am Verbot des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin. Er begründete dies damit, dass sonst ein Kind entgegen der Natur rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter hätte, wodurch es zum gesellschaftlichen Aussenseiter würde. Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare stellt diese im Erb- und Sozialversicherungsrecht sowie bei der beruflichen Vorsorge den Ehepaaren gleich. Eine eingetragene Partnerschaft entsteht, indem die beiden Männer bzw. Frauen ihren Willen beim Zivilstandsamt zu Protokoll geben – anders als bei einer Eheschliessung gibt es kein Jawort. Auf den Namen und das Bürgerrecht hat dieser Akt keinen Einfluss. Ausländische Partner werden den ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern resp. niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern gleichgestellt (Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, nach fünf Jahren auf eine Niederlassungsbewilligung). Liegt offensichtlich ein Missbrauch vor, kann der Zivilstandsbeamte die Eintragung verweigern. Um möglichst wenig Probleme beim Aufheben der Verbindung entstehen zu lassen, werden die Partner (anders als Eheleute) von Gesetzes wegen der Gütertrennung unterstellt. Der Weg aus der anerkannten Partnerschaft ist kürzer als jener aus einer Ehe: Ein Jahr Trennung genügt, um auch gegen den Willen des anderen die Auflösung durchzusetzen.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Gleichgeschlechtliche Paare sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Der Bundesrat gab eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung. In vielen Punkten sollen homosexuelle Paare Ehepaaren gleichgestellt werden und sowohl deren Rechte wie Pflichten erhalten. Vorteile bringt der Gesetzesvorschlag vor allem im Erb- und Sozialversicherungsrecht. Die gemeinsame Adoption sowie die Adoption eines „Stiefkindes“ (aus einer früheren heterosexuellen Beziehung) wird ihnen jedoch verwehrt, ebenso der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, da nach Ansicht des Bundesrates zwei Väter oder zwei Mütter das Kind in der heutigen Gesellschaft in eine Ausnahmesituation bringen würden. Ausländische Partnerinnen und Partner sollen grundsätzlich einen Anspruch auf eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung erhalten, nicht aber auf eine erleichterte Einbürgerung. Die Schwulen- und Lesbenorganisationen kritisierten die beiden letzten Punkte als diskriminierende Sonderregelung. In ersten Stellungnahmen erklärte sich lediglich die CVP mit den Vorschlägen zufrieden. Die SVP lehnte sie als Abwertung der Ehe ab. Sowohl der SP wie der FDP ging die Gleichstellung zu wenig weit, weshalb sie diesbezügliche Korrekturen verlangten.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Der Bundesrat nahm Kenntnis von den Antworten auf seine Vernehmlassung zur rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit Ausnahme von EDU und EVP bejahten alle Parteien einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, ebenso alle Kantone ausser dem Thurgau. Über die konkrete Umsetzung gingen die Meinungen allerdings auseinander. Wenn sich auch eine deutliche Mehrheit für eine registrierte Partnerschaft aussprach (und nicht für die ebenfalls zur Diskussion stehende obligationenrechtliche Lösung), so spaltete die Frage, ob es sich dabei um eine Partnerschaft mit relativ eigenständigen oder über eine mit weitgehend ehelichen Wirkungen handeln soll, die Vernehmlassungsteilnehmer in zwei ungefähr gleich grosse Lager. Der Bundesrat entschied sich für die erste Variante, da sie rechtlich präziser gefasst werden könne; bei einer eheähnlichen Partnerschaft wären die Abgrenzungen zum Institut der Ehe schwierig. Eingeführt werden soll damit ein neues Rechtsinstrument, das homosexuellen Paaren sowohl eine staatliche Anerkennung als auch eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. Im Vorentwurf für das Gesetz sollen Regelungen im Erb-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ausgearbeitet werden. Als besonders heikel dürfte sich die Frage des Aufenthaltsstatus für ausländische Partner erweisen. Das Gesetz soll aber auch klare Schranken setzen. So soll etwa die gemeinsame Adoption von Kindern durch schwule Paare ebenso ausgeschlossen werden wie der Zugang lesbischer Partnerschaften zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Die Verbände der Schwulen und Lesben zeigten sich einerseits erfreut darüber, dass nun erste Schritte zur rechtlichen Besserstellung getan werden, andererseits aber enttäuscht darüber, dass die vorgeschlagene Lösung eher in die Richtung von Sonderregelungen, denn von gleichen Rechten gehe.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)