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Mit 91:36 Stimmen empfahl die EVP das Partnerschaftsgesetz zur Ablehnung. Ein Nein zu diesem Gesetz bedeute gemäss Nationalrat Heiner Studer (AG) keine Diskriminierung der Homosexuellen. Die EVP wolle aber die Ehe und die Familie als jene Lebensform privilegieren, die den Fortbestand der Gesellschaft ermögliche. Die EVP hatte zusammen mit der EDU erfolgreich das Referendum gegen die eingetragene Partnerschaft lanciert.

EVP lehnt Partnerschaftsgesetz ab

Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) einstimmig. Vergebens beantragte der Walliser CVP-Vertreter Epiney Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, nicht ein eheähnliches Institut zu schaffen, das vom Volk nur schwerlich akzeptiert würde, sondern die Frage über privatrechtliche Verträge zu lösen. Schweiger (fdp, ZG) hielt dem entgegen, der Staat habe für Ehepaare so viele Regelungen getroffen, die sich nur mit weiteren Rechtsinstituten auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen liessen. Sukkurs erhielt er von Bundesrat Blocher, einem einstigen Gegner der Vorlage, der betonte, homosexuelle Paare sollten einen gesetzlichen Rahmen für die gegenseitige Für- und Vorsorge im Rahmen des öffentlichen Rechts erhalten. Verbal mochte niemand Epiney unterstützen. In der Abstimmung erhielt der Rückweisungsantrag aber dennoch 11 Stimmen. Abgesehen von wenigen redaktionellen Details folgte die kleine Kammer Bundes- und Nationalrat. In der Schlussabstimmung wurde das Partnerschaftsgesetz vom Nationalrat mit 112 zu 51 und vom Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Das von der EVP und der EDU bereits im Vorjahr im Nationalrat angekündigte Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz kam mit etwas über 67'000 Unterschriften zustande.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Einmal mehr sprach sich die EDU gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren und gegen die Entkriminalisierung des Drogenkonsums aus. Falls sie mit ihrer Haltung nicht durchdringe, werde sie das Referendum ergreifen.

gegen registrierte Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren

In der Wintersession behandelte der Nationalrat als erster das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Damit können sich homosexuelle Paare auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen und werden so im Erbrecht, im Ausländerrecht, im Sozialversicherungsrecht, bei der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht den Ehepaaren gleichgestellt. Eine Auflösung der Partnerschaft muss mit richterlichem Beschluss erfolgen und ist erst nach einem Jahr der Trennung möglich. In der Eintretensdebatte sagte Bundesrätin Metzler, das Gesetz setze ein Zeichen der Toleranz und helfe Diskriminierungen abzubauen. Sie betonte aber, das neu geschaffene Rechtsinstitut sei nicht mit der Ehe gleichzusetzen, sondern lediglich die rechtliche Absicherung von Lebensgemeinschaften zweier erwachsener Menschen. Gegen Eintreten sprachen sich die SVP sowie die EVP/EDU-Fraktion aus. Die SVP kritisierte, mit dem neuen Gesetz werde nur ein unnötiger neuer bürokratischer Apparat aufgezogen. Grundsätzlicher gegen das Gesetz wandte sich die EDU: die gleichgeschlechtliche Lebensweise sei widernatürlich und widerspreche der Schöpfungsordnung Gottes. Als falsches Signal wertete auch die EVP die neue Rechtsform, weil sie als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt werde. Eintreten wurde mit 125 zu 55 beschlossen. Ein Antrag aus der CVP, die Anerkennung der Partnerschaft nur in Form einer notariellen Erklärung zu ermöglichen, wurde in ähnlichem Stimmenverhältnis abgelehnt. (Zum Druck, den die katholischen Bischöfe der Schweiz vor der Beratung der Vorlage auf die CVP ausübten, siehe hier.)

In der Detailberatung gab vor allem die Frage zu reden, ob den gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption eines Kindes offen stehen soll. Bundesrätin Metzler begründete das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Adoption sowie den verweigerten Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung damit, dass man nicht einem Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter zuordnen sollte, da damit die bisherigen Prinzipien des Kindesrechts durchbrochen würden. Demgegenüber plädierten zwei links-grüne Kommissionsminderheiten dafür, das Verbot ganz zu streichen oder zumindest die Adoption von leiblichen Kindern eines Partners oder einer Partnerin zuzulassen, wenn sich dies für das Wohl des Kindes vorteilhaft erweist. Diese Anträge wurden mit 111 zu 72 resp. 116 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 118 gegen 50 Stimmen. Die Neinstimmen stammten von der geschlossenen EDU/EVP-Fraktion, von einer Mehrheit der SVP- sowie einer Minderheit der CVP-Fraktion. Vor der Abstimmung hatte ein Vertreter der EDU erklärt, seine Partei werde gegen das Gesetz das Referendum ergreifen; SVP und EVP distanzierten sich mehr oder weniger klar von der Referendumsankündigung der EDU.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

In Zusammenhang mit den Diskussionen um die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kritisierte der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview die Haltung der CVP; es gehe nicht an, das C im Namen zu tragen und gleichzeitig die Meinung zu vertreten, der Glaube sei eine Privatsache und habe mit Politik nichts zu tun. Auch die Wirtschaftspolitik der CVP fand der katholische Würdenträger als zu neoliberal, um mit den christlichen Grundwerten vereinbar zu sein. Die Parteileitung der CVP distanzierte sich umgehend von der bischöflichen Rüge. Der Bischof setze das Christentum mit den Überzeugungen der römisch-katholischen Kirche gleich. Diese Verkürzung sei falsch. In der CVP politisierten nämlich Christen katholischer und protestantischer Herkunft. Die Kirche könne und solle ihre Rolle in der Gesellschaft übernehmen und ihre Ansichten in die Diskussion einbringen. Das dürfe aber nicht mit einer Weisungsgebundenheit christlicher Politiker gleichgesetzt werden. Die CVP fühle sich an keine Direktiven weder aus Rom noch aus dem Bistum Basel gebunden.

Unstimmigkeiten zwischen dem Basler Bischof Koch und der CVP

Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im Vorjahr das neue Partnerschaftsgesetz gutgeheissen hatten, wurde dieses auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können sich gleichgeschlechtliche Paare, die einen gemeinsamen Wohnsitz haben, bei den Zivilstandsämtern registrieren lassen. Sie sind bei den Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie der Sozialhilfe den Ehepaaren gleichgestellt. Alle Bereiche die der Bund regelt, sind ausgeklammert, beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuer oder Adoptionen. In den ersten sechs Monaten liessen sich fast 200 Paare, davon vier Fünftel männliche, bei den Zivilstandsämtern eintragen.

Zürich Partnerschaftsgesetz

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare fand in der Vernehmlassung breite Zustimmung. Einzig SVP und EVP lehnten sie rundweg ab. Die Schweizerische Bischofskonferenz widersetzte sich einer zivilrechtlichen Regelung nicht, erklärte aber, sie würde keine homosexuellen Partnerschaften segnen. FDP, SP, dem Katholischen Frauenbund und den Homosexuellenorganisationen ging sie – insbesondere wegen des vorgesehenen Adoptionsverbots – zu wenig weit. In seiner Ende November verabschiedeten Botschaft hielt der Bundesrat aber daran fest, ebenso wie am Verbot des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin. Er begründete dies damit, dass sonst ein Kind entgegen der Natur rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter hätte, wodurch es zum gesellschaftlichen Aussenseiter würde. Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare stellt diese im Erb- und Sozialversicherungsrecht sowie bei der beruflichen Vorsorge den Ehepaaren gleich. Eine eingetragene Partnerschaft entsteht, indem die beiden Männer bzw. Frauen ihren Willen beim Zivilstandsamt zu Protokoll geben – anders als bei einer Eheschliessung gibt es kein Jawort. Auf den Namen und das Bürgerrecht hat dieser Akt keinen Einfluss. Ausländische Partner werden den ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern resp. niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern gleichgestellt (Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, nach fünf Jahren auf eine Niederlassungsbewilligung). Liegt offensichtlich ein Missbrauch vor, kann der Zivilstandsbeamte die Eintragung verweigern. Um möglichst wenig Probleme beim Aufheben der Verbindung entstehen zu lassen, werden die Partner (anders als Eheleute) von Gesetzes wegen der Gütertrennung unterstellt. Der Weg aus der anerkannten Partnerschaft ist kürzer als jener aus einer Ehe: Ein Jahr Trennung genügt, um auch gegen den Willen des anderen die Auflösung durchzusetzen.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Gleichgeschlechtliche Paare sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Der Bundesrat gab eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung. In vielen Punkten sollen homosexuelle Paare Ehepaaren gleichgestellt werden und sowohl deren Rechte wie Pflichten erhalten. Vorteile bringt der Gesetzesvorschlag vor allem im Erb- und Sozialversicherungsrecht. Die gemeinsame Adoption sowie die Adoption eines „Stiefkindes“ (aus einer früheren heterosexuellen Beziehung) wird ihnen jedoch verwehrt, ebenso der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, da nach Ansicht des Bundesrates zwei Väter oder zwei Mütter das Kind in der heutigen Gesellschaft in eine Ausnahmesituation bringen würden. Ausländische Partnerinnen und Partner sollen grundsätzlich einen Anspruch auf eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung erhalten, nicht aber auf eine erleichterte Einbürgerung. Die Schwulen- und Lesbenorganisationen kritisierten die beiden letzten Punkte als diskriminierende Sonderregelung. In ersten Stellungnahmen erklärte sich lediglich die CVP mit den Vorschlägen zufrieden. Die SVP lehnte sie als Abwertung der Ehe ab. Sowohl der SP wie der FDP ging die Gleichstellung zu wenig weit, weshalb sie diesbezügliche Korrekturen verlangten.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Der Bundesrat nahm Kenntnis von den Antworten auf seine Vernehmlassung zur rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit Ausnahme von EDU und EVP bejahten alle Parteien einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, ebenso alle Kantone ausser dem Thurgau. Über die konkrete Umsetzung gingen die Meinungen allerdings auseinander. Wenn sich auch eine deutliche Mehrheit für eine registrierte Partnerschaft aussprach (und nicht für die ebenfalls zur Diskussion stehende obligationenrechtliche Lösung), so spaltete die Frage, ob es sich dabei um eine Partnerschaft mit relativ eigenständigen oder über eine mit weitgehend ehelichen Wirkungen handeln soll, die Vernehmlassungsteilnehmer in zwei ungefähr gleich grosse Lager. Der Bundesrat entschied sich für die erste Variante, da sie rechtlich präziser gefasst werden könne; bei einer eheähnlichen Partnerschaft wären die Abgrenzungen zum Institut der Ehe schwierig. Eingeführt werden soll damit ein neues Rechtsinstrument, das homosexuellen Paaren sowohl eine staatliche Anerkennung als auch eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. Im Vorentwurf für das Gesetz sollen Regelungen im Erb-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ausgearbeitet werden. Als besonders heikel dürfte sich die Frage des Aufenthaltsstatus für ausländische Partner erweisen. Das Gesetz soll aber auch klare Schranken setzen. So soll etwa die gemeinsame Adoption von Kindern durch schwule Paare ebenso ausgeschlossen werden wie der Zugang lesbischer Partnerschaften zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Die Verbände der Schwulen und Lesben zeigten sich einerseits erfreut darüber, dass nun erste Schritte zur rechtlichen Besserstellung getan werden, andererseits aber enttäuscht darüber, dass die vorgeschlagene Lösung eher in die Richtung von Sonderregelungen, denn von gleichen Rechten gehe.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Der Vorschlag des Bundesrates zum Gleichstellungsartikel (Art. 8) sah vor, neben dem Grundsatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Abs. 1), eine Liste der verbotenen Diskriminierungen anzuführen (Abs. 2). So sollte niemand benachteiligt werden dürfen, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der sozialen Stellung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Im Ständerat, der die Vorlage als Erstrat behandelte, wollten mehrere Abgeordnete weitere Diskriminierungstatbestände explizit aufnehmen, so etwa Beerli (fdp, BE) den Begriff der Lebensform, um den alternativen Partnerschaften besser gerecht zu werden, Leumann (fdp, LU) das Kriterium des Alters, womit in erster Linie ein besonderer Schutz der Jugend anvisiert wurde, und Brändli (svp, GR) neben der körperlichen und geistigen auch die psychische Behinderung. In zwei Eventualabstimmungen wurden die Anträge Beerli und Brändli angenommen, jener von Leumann ganz knapp abgelehnt. Schliesslich setzte sich aber Spoerry (fdp, ZH) mit dem Argument durch, angesichts der Tatsache, dass wohl keine Aufzählung je abschliessend sein könne, sei es sinnvoller, die Liste gänzlich fallen zu lassen und in Abs. 2 nur zu sagen, dass niemand diskriminiert werden darf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Homosexuellenorganisation «Pink Cross» und die «Lesbenorganisation Schweiz» verlangten eine ausdrückliche Erwähnung des Verbots der Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Art. 7 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung, welcher festhält, dass niemand diskriminiert werden darf. In die vom Bundesrat vorgeschlagene beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Diskriminierungsgründe (Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, soziale Stellung, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung sowie körperliche oder geistige Behinderung) soll nach Ansicht der Schwulen und Lesben auch die «sexuelle Orientierung» aufgenommen werden. 24 Organisationen, darunter die SP, der SGB und die Grünen hatten dieses Ansinnen in der Vernehmlassung unterstützt. Die parlamentarische Verfassungskommission des Ständerats lehnte diese Forderung ab, da der Schutz durch das allgemeine Diskrimierungsverbot gegeben sei. Diejenige des Nationalrats trat hingegen auf das Anliegen ein und nahm den – allerdings umfassenderen – Begriff «Lebensform» in die Liste auf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Schwule und Lesben verliehen ihrer Forderung nach einer vollen Gleichstellung ihrer Partnerschaft mit der Ehe Nachdruck. Sie leiteten dem EJPD zwei Gesetzesprojekte zu ihrem Anliegen zu. Der erste Vorschlag sieht eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben vor, der zweite eine registrierte Partnerschaft mit grundsätzlich den gleichen Rechten und Pflichten wie in der Ehe.

Schwule und Lesben verliehen ihrer Forderung nach einer vollen Gleichstellung ihrer Partnerschaft mit der Ehe Nachdruck

Der Ständerat schrieb die im Vorjahr vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesene Petition für gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare ab. Da der Bundesrat einen Bericht zur Beseitigung rechtlicher Probleme - Steuer-, Zivilstands-, Erbschafts- und Ausländerfragen - in Auftrag gegeben habe, sei es überflüssig, hier doppelt zu nähen. In den Augen der Ständeratskommission ist eine weitgehende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit einer Ehe allerdings nicht wünschenswert, weshalb sie auch ein entsprechendes Postulat einer Kommissionsminderheit unter Aeby (sp, FR) ablehnte. Gleich wie schon der Nationalrat überwies die kleine Kammer eine Petition der EDU, die sich gegen diese Gleichstellung wehrte, nur im proklamatorischen zweiten Punkt (Schutz "gesunder" Familien) dem Bundesrat zur Kenntnisnahme.

gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen

Einer 1995 mit 88'000 Unterschriften eingereichten Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» der EDU gab der Ständerat keine Folge. Nur die Forderung, die Grundzellen des Staates (Ehe, Familie und Kinder) seien zu schützen, überwies er dem Bundesrat zur Kenntnisnahme.

Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» (96.2012)

Der Bundesrat soll prüfen, wie die rechtlichen Probleme gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen beseitigt werden können. Bei der Behandlung einer diesbezüglichen, 1995 eingereichten Petition, beschloss der Nationalrat mit 68 gegen 61 Stimmen ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Der Bundesrat war aber kurz zuvor auch schon von sich aus tätig geworden und hatte das Bundesamt für Justiz mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten aufzeigen soll, nach denen nicht konventionell verheiratete Paare zusammenleben. Die ebenfalls im Vorjahr eingereichte Petition aus EDU-Kreisen für die Förderung "gesunder" Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wurde in seiner Hauptstossrichtung klar mit 92 zu 30 Stimmen abgelehnt; einzig der unbestrittene Teil der Petition (Schutz von Familie und Ehe) wurde dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überwiesen.

gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen

Als erste evangelisch-reformierte Kantonalkirche will jene von St. Gallen die homosexuelle Lebenspartnerschaft vorbehaltlos anerkennen und kirchlich segnen. In einem Bericht, der von interessierten Kreisen als einzigartig für eine Amtskirche in der Schweiz und im gesamten deutschsprachigen Raum bezeichnet wurde, kamen die Kirchenvertreter zur Überzeugung, dass kein theologischer Grund dagegen spricht, Menschen, die ernsthaft zusammenleben wollen, in einer gottesdienstlichen Feier zu segnen. Homosexuelle Mitmenschen seien zu ermutigen, sich zu ihrer Homosexualität zu bekennen und eine möglichst ganzheitliche und stabile Partnerbeziehung anzustreben. Eine Kommission wurde beauftragt, entsprechende Änderungen der Kirchenordnung vorzubereiten.

Kantonalkirche St. Gallen homosexuelle Lebensparnerschaft vorbehaltlos anerkennen

Eine Petition mit über 85 000 Unterschriften forderte "gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare". Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verlangten insbesondere das Aufenthaltsrecht für die ausländischen Partner und Partnerinnen sowie die Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepaaren im Krankheits- oder Todesfall.

Petition

Die EDU lancierte daraufhin ihrerseits eine Petition, welche im September mit rund 88 000 Unterschriften eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die traditionelle Familie vom Staat rechtlich und finanziell klar bevorzugt wird. Eine Gleichstellung der homosexuellen mit den heterosexuellen Paaren lehnt sie in aller Form ab, da ihrer Ansicht nach eine Gesellschaft, die Homosexualität fördere, sich selber zerstöre.

Lancierung der Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» der EDU

Zu Beginn des Jahres lancierte die EDU eine Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare». Geschützt werden sollen damit gemäss der Partei die Grundzellen des Staates Ehe, Familie und Kinder.

Kampf der EDU gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Infolge des Referendums der EDU und des Vereins «Recht auf Leben» fand am 17. Mai 1992 eine Volksabstimmung über das neue Sexualstrafrecht statt. Die wesentlichsten Punkte der Revision waren die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen nahezu gleichaltrigen Kindern (bei Beibehaltung des Schutzalters 16), die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe, die vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellem Verhalten sowie die Differenzierung zwischen weicher und harter Pornographie und analog zum Brutaloverbot die Bestrafung der letzteren (z.B. sexuelle Darstellungen mit Beteiligung von Kindern oder Tieren). Für die breite Front der Befürworter bedeutete die Revision primär eine fällige Anpassung der rund fünfzig Jahre alten Bestimmungen an die gewandelten Verhaltensweisen und Moralvorstellungen. Die Gegner, zu denen sich neben den beiden im Referendumskomitee vertretenen Gruppierungen noch die Schweizer Demokraten und die Auto-Partei gesellten, sahen in den neuen Bestimmungen einen Angriff auf die guten Sitten, den christlichen Glauben und die in der Bibel festgelegten Prinzipien.

Die Stimmberechtigten hiessen die Revision mit 73.1% Ja-Stimmen gut. Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Wallis, wo die CVP wie auch in Freiburg die Nein-Parole ausgegeben hatte (das deutschsprachige Oberwallis nahm das Sexualstrafrecht mit 58% Ja an). Die ebenfalls stark katholisch geprägten Kantone der Innerschweiz stimmten hingegen deutlich zu. Die nach der Abstimmung durchgeführte Vox-Befragung ergab, dass es sich für die Ja-Stimmenden vor allem um die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die heutigen Verhaltensweisen und Moralvorstellungen gehandelt hat, während bei den Gegnern gerade der Widerstand gegen diesen Wandel im Vordergrund stand. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1.10.1992 in Kraft.


Sexualstrafrecht: Abstimmung vom 17. Mai 1992

Beteiligung: 39,2%
Ja: 1'255'604 (73,1%)
Nein: 461'723 (26,9%)

Parolen:
- Ja: FDP (1*), SP, CVP (2*), SVP (1*), GP, LP, LdU, EVP (1*), PdA; SGB, CNG, SGV.
- Nein: AP, SD, EDU.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe

Die religiös-fundamentalistische EDU und der Verein «Ja zum Leben» ergriffen gegen das revidierte Sexualstrafrecht erfolgreich das Referendum. Ihre Kritik richtet sich gegen ein Gesetz, das Unzucht akzeptiere, die Homosexualität rechtlich der Heterosexualität gleichstelle und das Jugendschutzalter von 16 Jahren unterlaufe.

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe