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  • Ehe- und Scheidungsrecht

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  • Heberlein, Trix (fdp/plr, ZH) SR/CE

Prozesse

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In Erfüllung einer Motion Heberlein (fdp, ZH) beauftragte der Bundesrat 2009 das EJPD mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten und verabschiedete 2011 einen entsprechenden Entwurf. Dieser sieht vor, dass Zivilstandbehörden bei Verdacht auf Zwangsheirat nicht nur die Trauung verweigern, sondern zusätzlich eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einreichen müssen. Desweiteren soll eine Ehe jederzeit für ungültig erklärt werden können, wenn sie nicht aus freiem Willen geschlossen wurde und/oder ein Ehegatte noch minderjährig ist. Die beiden Eheungültigkeitsgründe sollen auch im internationalen Verhältnis, d.h. für zwischen Ausländern und/oder im Ausland geschlossene Ehen, angewendet werden können. Bei Verdacht auf Vorliegen solcher Eheungültigkeitsgründe sollen zudem Verfahren auf Bewilligung des Nachzugs eines ausländischen Ehegatten sistiert werden. Die neuen Regelungen gelten analog für eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare. Indem derjenige, der den Zwang ausübt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird, sollen die Opfer besser strafrechtlich geschützt werden. Der Nationalrat setzte im Frühjahr die bereits im Winter 2011 begonnene Diskussion des Entwurfes fort und nahm lediglich eine redaktionelle Änderung vor. Die kleine Kammer folgte in ihrem Beschluss dem Antrag ihrer Kommission, welche abweichend zum Bundesrat unter Zwang geschlossene Ehen oder Ehen mit Minderjährigen auch dann für ungültig erklären will, wenn der betroffene Ehegatte die Ehe weiterführen will. Der Nationalrat hiess diese Änderung noch im Sommer gut. In beiden Kammern wurde das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Zwangsheiraten

Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates, der das bestehende gesetzliche Instrumentarium als genügend erachtete, eine Motion Heberlein (fdp,ZH) gutgeheissen, welche eine aktivere Rolle des Bundes bei der Verhinderung von Zwangsheiraten resp. arrangierten Heiraten verlangt. Der Nationalrat stimmte dem verbindlichen Auftrag zu, modifizierte ihn aber in dem Sinn, dass die Massnahmen lediglich Zwangsheiraten betreffen sollen, da arrangierte Heiraten ja auch in beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Personen zustande kommen können, und überdies der Nachweis, dass die Ehe das Resultat von Absprachen ist, kaum erbracht werden könnte; arrangierte Ehen, die nicht freiwillig geschlossen werden, erfüllten ohnehin den Tatbestand der Zwangsheirat. Der Ständerat übernahm nach kurzer Diskussion diese Änderung. Als Sofortmassnahme gegen Zwangsheiraten kündigte der BR an, künftig keine Eheschliessungen von Personen unter 18 Jahren mehr zu anerkennen.

Zwangsheiraten

Gegen den Willen des Bundesrates, welcher auf das bestehende gesetzliche Instrumentarium verwies, nahm der Ständerat mit klarem Mehr eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die diesen beauftragt, umgehend im Bereich der Zwangsheiraten aktiver zu werden. Zwangsheiraten unter Immigranten seien nicht Ausdruck eines Rechts auf „Anderssein“ und auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität der Gesellschaft zu rechtfertigen. Es müssten in allen gesetzgeberischen Bereichen (Straf-, Zivil- und Ausländerrecht) Massnahmen ergriffen werden, um Zwangsehen resp. arrangierte Heiraten zu verhindern. Den betroffenen Frauen müssten zudem „Ausstiegshilfen“ angeboten werden, um dem familiären Druck standhalten zu können. Schätzungsweise sind in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Frauen Opfer einer Zwangsehe. Mitte November veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden Gesetze (insbesondere das neue AuG), um gegen diese Praktiken vorzugehen.

Zwangsheiraten