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Wie eine Studie des Bundesamts für Statistik zeigte, ging die Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück. Während 1980 noch rund 1 600 Kinder pro Jahr adoptiert wurden, sank die Zahl bis 2009 auf gut 500 Fälle jährlich. Ebenfalls veränderte sich die dominierende Beziehungsstruktur zwischen den Adoptierenden und den Adoptierten; während früher die Adoptionen innerhalb der Familie überwiegten, werden heute meist Adoptionen ausserhalb der Familie verzeichnet. Zurückgeführt wird der Rückgang an Adoptionen auf das veränderte gesellschaftliche Umfeld wie auch auf die strengeren gesetzlichen Auflagen.

Zahl der Adoptionen in der Schweiz in den letzten drei Jahrzehnten markant zurück

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz betrug Ende 2010 7'866'500 Einwohnerinnen und Einwohner und damit 80'700 mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme um 1% ist vergleichbar mit jener der Jahre 2009 und 2007, fällt aber geringer aus als im Rekordjahr 2008 (+1,4%). Verantwortlich für das erneute Wachstum war ein Geburtenüberschuss (Geburten abzüglich Todesfälle) von 17'500 Personen, womit gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 10,7% verzeichnet wurde. Besonders in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (+11,6%), Aargau (+8,5%), Basel-Stadt (+8,0%) und Wallis (+7,3%) wurde eine Zunahme an Geburten verzeichnet.
Während des Berichtjahres wurden 42'800 Ehen geschlossen, was einer Zunahme um 2,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht und vor allem auf eine grössere Zahl an Eheschliessungen zwischen Schweizerinnen und Schweizern zurückzuführen ist. Die Zahl der neu eingetragenen Partnerschaften hat sich seit der Einführung des Partnerschaftsgesetzes 2007 laufend verringert, im Jahr 2010 lag die Zahl bei 700 (-17% im Vergleich zum Vorjahr).
Die Bevölkerung der Schweiz dürfte nach den neuesten Schätzungen des BFS auf 9 Mio. im Jahr 2060 anwachsen. Ein mittleres Szenario, das mit gleichbleibenden Trends bei der Einwanderung, den Geburtenraten und der Lebenserwartung rechnet, sieht ein Bevölkerungswachstum bis 2055 vor; danach wird von einer Stabilisierung der Bevölkerungszahlen ausgegangen. Dies würde einem durchschnittlichen Wachstum von 0,3% pro Jahr entsprechen.
Während speziell die Annahmen zum internationalen Wanderungssaldo noch sehr unsicher sind, gelten die Angaben zur Altersstruktur als relativ gesichert: Das BFS geht davon aus, dass der Anteil der Personen über 65 Jahren bis 2060 stark ansteigen wird, von gegenwärtig 17% auf 28% im Jahr 2060. Damit rechnen die Statistiker mit nahezu einer Verdoppelung der Anzahl Senioren im Verhältnis zu den Erwerbstätigen innerhalb der nächsten 50 Jahre.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Deux ans après son dépôt, le Conseil national a classé sans la débattre une motion Freysinger portant sur la loi fédérale sur le régime des allocations perte de gain. Le député souhaitait que le congé maternité alloué par les APG puisse être librement réparti entre le père et la mère du nouveau né.

Loi fédérale sur le régime des allocations perte de gain (Mo. 07.3156)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Ein Bericht des BFS zur Stellung der Frauen in der Schweiz zeigte, dass die Schweiz eine hohe Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben ausweist. Mit einer Frauenerwerbsquote von 59% im Jahr 2005 verzeichnete sie im Vergleich zu ihren Nachbarländern den höchsten Wert. In Europa lagen die Werte nur für Dänemark, Norwegen und Island noch höher. Bemerkenswert für die Schweiz ist auch die Zunahme der Frauenerwerbsquote: Seit 1990 ist sie um 10 Prozentpunkte gestiegen. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass die hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen in der Schweiz mit einem vergleichsweise grossen Anteil (57%) an Teilzeitbeschäftigung einhergeht. Nach den Niederlanden hat die Schweiz den höchsten Anteil von Frauen, die einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Nur 22% der Frauen sind in Kaderfunktion tätig gegenüber 37% der Männer.

Wird die Erwerbsbeteiligung nach Alter untersucht, zeigt sich in der Schweiz bei den Frauen zwischen 30 und 40 Jahren ein vorübergehender Rückgang. Dieses Muster weist darauf hin, dass sich viele Frauen aufgrund familiärer Pflichten während einiger Jahre aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, um später wieder einzusteigen. Im Vergleich zum Jahr 1990 ist der Knick in der Schweiz schwächer geworden, aber er bleibt dennoch deutlich sichtbar. In den Nachbarländern ist dieses Phänomen auch in Österreich feststellbar, jedoch weniger ausgeprägt. In Deutschland und Frankreich dagegen zeigt sich bei den Frauen während der Familiengründungsphase eine Stagnation, aber kein Rückgang der Erwerbsbeteiligung. Wieder ein anderes Muster weist Italien auf, wo die Erwerbsquote bei den Frauen ab 35 Jahren stetig abnimmt. Diese Unterschiede stehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren: In vielen europäischen Ländern können Frauen und oft auch Männer längere Mutterschafts- bzw. Elternurlaube beziehen und von besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten profitieren, so dass es für Frauen einfacher ist, durchgehend erwerbstätig zu bleiben.

Bericht über die Stellung der Frauen in der Schweiz

Ende 2004 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 7'418'400 Einwohnerinnen und Einwohner. Den provisorischen Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) zufolge bedeutet dies einen Anstieg um rund 54'200 Personen oder +0,7% gegenüber 2003. Diese Zunahme ist mit jener des Vorjahres fast identisch. In dieser Zahl sind die schweizerischen Staatsangehörigen, die Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, die Inhaberinnen und Inhaber einer Kurzaufenthaltsbewilligung, die für einen Mindestaufenthalt in der Schweiz von 12 Monaten berechtigt, sowie die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre enthalten. Ausgeklammert sind die Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung für weniger als ein Jahr (Ende 2004: 59'400 Personen) sowie die Personen im Asylbereich (Ende 2004: 55'100 Personen). Die Zunahme der ständigen Wohnbevölkerung im Jahr 2004 ist auf einen Geburtenüberschuss (Geburten abzüglich Todesfälle) von 12'500 Personen sowie auf einen Einwanderungsüberschuss (Einwanderungen abzüglich Auswanderungen) von 41'700 Personen zurückzuführen.
Die Zahl der Geburten stieg 2004 gegenüber dem Vorjahr leicht an, insgesamt wurden 73'100 Kinder geboren, 1'200 mehr als im Jahr 2003. Gemäss BFS bleibt damit die gegenüber den 1990er Jahren massiv gesunkene Geburtenzahl seit vier Jahren weitgehend stabil. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau beträgt derzeit rund 1,4 wobei dieses Mittel für Ausländerinnen bei 1,9 Kindern liegt und für Schweizerinnen bei weniger als 1,3. Jedes siebte Kind wird dabei gemäss BFS ausserhalb der Ehe geboren. Ihr erstes Kind bekommen die Frauen in der Schweiz durchschnittlich mit 29,3 Jahren, womit der Trend, das Kinderkriegen wie auch das Heiraten zeitlich aufzuschieben, weiter anhält.
Zurückgegangen sind 2004 dagegen die Todesfälle, und zwar gegenüber dem Vorjahr um 2900 auf insgesamt 60'200. Das BFS begründet den Rückgang mit dem Ausbleiben einer Hitzewelle, wie sie 2003 vielen älteren Menschen zu schaffen gemacht hatte. Wiederum zugenommen hat dadurch auch die Lebenserwartung, für Männer und für Frauen um je etwa ein halbes Jahr. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag 2004 für einen neugeborenen Knaben bei 78,6 Jahren, für ein neugeborenes Mädchen bei 83,7 Jahren. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern verringert sich dabei leicht, aber stetig.
Insgesamt 39'500 Paare gaben sich im Jahr 2004 in der Schweiz das Ja-Wort. Das sind gemäss BFS etwas weniger als im Vorjahr (40'100). Umgekehrt stieg die Scheidungsrate weiter an. So wurden 2004 insgesamt 17'900 Ehen geschieden, das sind 1'100 Scheidungen mehr als im Vorjahr. Die Scheidungsrate erreichte neu die 44%-Marke.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Eine vom Nationalfonds unterstützte Studie befasste sich mit dem Thema der Gerechtigkeit in der Familienpolitik der Schweiz. Die Autoren kamen zu einem ernüchternden Fazit. Zwar werden Familien – verstanden als Haushalte mit Kindern – unter dem Strich jährlich mit 6,9 Mia Fr. gefördert. Dazu tragen Kinderzulagen, Kinderfreibeträge bei den Steuern, zusätzliche Familienleistungen (wie sie 12 Kantone kennen) oder auch die Subventionen für Kinderkrippen oder Krankenversicherungsprämien bei. Hinzu kommen rund 700 Mio Fr. Sozialhilfe. Dass diese in vielen Familien zum Zug kommen muss, ist für die Autoren ein Zeichen, dass die Transferzahlungen ungenügend sind. Sie wiesen auf die geradezu grotesken kantonalen Unterschiede hin und berechneten, welche Transfers nach Steuern eine einkommensschwache Familie erhält. Am meisten ist es im Tessin mit 6900 Fr., am wenigsten im Kanton Jura mit 790 Fr.; im schweizerischen Durchschnitt sind es 2350 Fr. pro Jahr. Gerade bedürftige Familie erhalten besonders geringe Transfers, da ein Drittel auf die Steuerabzüge entfällt, von denen sie kaum profitieren können.

Transferzahlungen ungenügend

Die ständige Schweizer Wohnbevölkerung wuchs 2003 gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 50'000 Menschen auf insgesamt 7'364'100 Personen. Das entspricht einer Zuwachsrate von 0,7% (2002: 0,8%). Obwohl der Immigrationsüberschuss im Vorjahresvergleich um 12% zurückging, blieben die Einwanderer hauptverantwortlich für das Bevölkerungswachstum. Ihre Zahl überstieg jene der Ausgewanderer um 43'000, womit sie vier Fünftel der gesamten Zunahme ausmachten. Dementsprechend war auch die Wachstumsrate der ausländischen Bevölkerung mit 1,6% mehr als doppelt so hoch wie jene der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen nahm demgegenüber lediglich um 0,5% zu. Wie immer seit 1993 resultierte dieses Plus ausschliesslich aus Einbürgerungen (35'400). Am stärksten war das Wachstum in der Genferseeregion (1,3%), bei dem die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Wallis und Schwyz die Rangliste anführten. Einen geringen Rückgang mussten die Kantone Uri, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Jura hinnehmen.

Aus den Resultaten der Volkszählung 2000 ging hervor, dass die Entwicklung der Schweizer Wohnbevölkerung im vergangenen Jahrzehnt von zunehmender Alterung, mehr Scheidungen und weniger Heiraten geprägt war. Das Bevölkerungswachstum war über die verschiedenen Altersgruppen sehr ungleich verteilt. Am stärksten nahm die Gruppe der über 80-Jährigen mit einem Plus von 17,4% zu. Insgesamt 787 Menschen waren mehr als 100 Jahre alt; diese Zahl hat sich gegenüber der Volkszählung von 1990 mehr als verdoppelt. Zwei Altersgruppen nahmen zwischen 1990 und 2000 ab: Die Zahl der Kinder unter sechs Jahren ging um 1,1% zurück, jene der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren sogar um 17,6%. Der starke Rückgang bei den jungen Erwachsenen liegt laut BFS einerseits bei den geringen Kinderzahlen der 68er Generation und andererseits beim Rekrutierungsstopp für ausländische Arbeitskräfte in den 90er Jahren. Der Altersquotient – die Zahl der über 64-Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64-Jährigen – nahm seit 1990 von 23 auf 24,8% zu.

Gewachsen ist auch die Zahl der Ledigen und der Geschiedenen. Im Alter von 30 Jahren waren 46,1% der Bevölkerung noch unverheiratet; 1990 waren es nur 33,5% gewesen. Die Zahl der Geschiedenen stieg im vergangenen Jahrzehnt um 38%. Im Alter zwischen 48 und 58 Jahren war fast jeder Achte geschieden. Einen starken Einfluss auf Heirat und Scheidung haben laut BFS Geschlecht und Nationalität. Die Männer heiraten im Durchschnitt drei Jahre später als die Frauen und bleiben häufiger ledig. Mit 50 Jahren sind 11% der Männer ledig, aber nur 9,1% der Frauen. Diese werden aber in der Regel früher im Lebenslauf von Scheidungen betroffen und bleiben auch häufiger als Männer dauerhaft geschieden. Auffällig ist laut BFS, dass sich bei den ausländischen Staatsangehörigen wesentlich traditionellere Familien- und Partnerschaftsformen finden.

Die Auswertung der Ergebnisse nach Familienformen ergab, dass zwischen 1990 und 2000 wie in den vorherigen Jahrzehnten die Zahl der Privathaushalte (Haushalte ohne Heime oder ähnliche Institutionen) landesweit nochmals stärker zugenommen hat als die Wohnbevölkerung, nämlich um 9,6% auf 3.12 Mio.; im gleichen Zeitraum wuchs die Wohnbevölkerung lediglich um 6,0%. Ein eigentlicher Boom von neuen Privathaushalten war in der Innerschweiz feststellbar, wobei dieser fast ausschliesslich durch die Zunahme der kleinen und kleinsten Haushalte verursacht wurde. Die grössten Zunahmen wurden in Zug (+26,6%), Schwyz (+24,5%) sowie Ob- und Nidwalden (je rund +23%) registriert. Gesamtschweizerisch ist der Trend zu kleinen Haushalten ungebrochen. Dies zeigte sich insbesondere am Anteil der Einpersonenhaushalte. Machten diese im Jahre 1960 noch 14,2% der privaten Haushalte aus, so waren es 2000 bereits 36,0%. Die Tendenz zu kleinen Haushalten ist besonders ausgeprägt in den urbanen Kantonen und Gemeinden der Schweiz. Die höchsten Anteile an Einpersonenhaushalten fanden sich wie bereits 1990 in den Kantonen Basel-Stadt (wo mittlerweile jeder zweite Haushalt von einem Single bewohnt wird) sowie Genf und Zürich, wo zwei von fünf Haushalten Einpersonenhaushalte sind.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Der Nationalrat überwies eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH), die verlangte, dass kein medizinisches Personal zur Beteiligung an einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden kann und aus einer Weigerung keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erfolgen dürfen, in der Postulatsform.

medizinisches Personal

Der Bundesrat beschloss, die im Vorjahr vom Parlament beschlossene und mit einem Referendum bekämpfte Fristenregelung und die Volksinitiative „Für Mutter und Kind“, die ein rigides Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern wollte, gemeinsam und ohne weitere Vorlagen am 2. Juni dem Volk vorzulegen. Mit Ausnahme der EDU lehnten alle Parteien die Volksinitiative ab. Während SP und FDP die Fristenregelung aber geschlossen unterstützten, zeigten sich CVP und SVP gespalten. In beiden Parteien wurde die Fristenregelung von den mehrheitlich männlichen Delegiertenversammlungen abgelehnt, während sowohl die CVP- wie die SVP-Frauen ihr zustimmten. 10 Kantonalsektionen der SVP und sechs der CVP beschlossen die Ja-Parole. Ebenfalls uneinig zeigten sich die Landeskirchen: der Evangelische Kirchenbund (SEK) lehnte die Initiative ab und stimmte der Fristenregelung zu, die katholische Bischofskonferenz (SBK) sprach sich klar gegen die Fristenregelung aus, gab aber keine Empfehlung zur Initiative ab.

Das Abstimmungsergebnis fiel deutlicher aus als erwartet. Mit fast 82% Nein-Stimmen wurde die Initiative förmlich abgeschmettert, und zwar in allen Kantonen. Mit knapp über 30% Ja-Stimmen erzielte sie höchstens im Wallis so etwas wie einen Achtungserfolg. Auch die Kantone Uri, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Schwyz, die 1985 der ähnlichen Initiative „Ja zum Leben“ zugestimmt hatten, lehnten sie mit Nein-Stimmen-Anteilen zwischen 70 und 75% deutlich ab. Positiver als angenommen fiel das Resultat bei der Fristenregelung aus, die mit über 72% Ja-Stimmen gutgeheissen wurde. Im Vergleich zur Abstimmung über die erste „Fristenlösungsinitiative“ (1977) zeigten sich einerseits Parallelen, andererseits manifestierte sich aber auch ein bedeutender gesellschaftlicher Wandel. Jene Kantone, die bereits 25 Jahre zuvor einer Liberalisierung zugestimmt hatten, gehörten auch jetzt zu denen mit den höchsten Ja-Anteilen: Genf (87,8%), Waadt (85%), Neuenburg (85,4%), Basel-Stadt (81,8%), Basel-Landschaft (79,8%), Zürich (77,5%) und Bern (73,5). Am deutlichsten hatten seinerzeit die Innerschweiz und alle katholischen Stände die Initiative verworfen. Davon blieben jetzt nur gerade zwei Kantone übrig (Appenzell Innerrhoden und Wallis). Damit fand der Wandel vor allem in den katholischen Gebieten statt.


Abstimmung vom 2. Juni 2002

Volksinitiative „für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not“

Beteiligung: 41,7%
Ja: 1 578 870 (18,2%) / 0 Stände
Nein: 352 432 (81,8%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: EDU
– Nein: FDP, SP, CVP, SVP (3*), GP, LP, PdA, CSP; SGB; SEK
– Stimmfreigabe: EVP, SD
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch)

Beteiligung: 41,8%
Ja: 1 399 545 (72,2 %)
Nein: 540 105 (27,8%) /
Parolen:
– Ja: FDP, SP, GP, LP, PdA, CSP; SGB; SEK
– Nein: CVP (6*), SVP (11*), EVP, EDU; SBK
– Stimmfreigabe: SD
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass nicht so sehr die CVP, wie am Abend der Abstimmung immer wieder gesagt, als vielmehr die nationale SVP von ihrer Basis im Stich gelassen wurde. Nur gerade 41% der SVP-Sympathisanten lehnten die Fristenregelung ab, während es bei der CVP immerhin fast zwei Drittel waren. Wenig schmeichelhaft für die CVP-Spitze war aber, dass trotz der Parole vom doppelten Nein 34% ihrer Anhänger der Volksinitiative zustimmten. Diese beiden Feststellungen wurden dahingehend interpretiert, dass das „katholisch-konservative Element“ an der CVP-Basis nach wie vor sehr stark zu sein scheint, auch wenn sich der Abstand zwischen Katholiken und Protestanten gegenüber 1977 verringert hat. Keine signifikanten Unterschiede im Stimmverhalten wurden zwischen den Landesteilen und bei den Merkmalen, Alter und Siedlungsart ausgemacht. Hingegen zeichnete sich eine deutliche Kluft zwischen Stimmenden ab, die sehr religiös sind, und denjenigen, die es weniger oder gar nicht sind. Erstere waren übrigens die einzige sozio-demographische Gruppe, welche die Fristenregelung ablehnte (70% Nein, bei gleichzeitig 63% Ja zur Initiative).

Bundesrätin Metzler nahm den Ausgang des Urnengangs sichtlich zufrieden zur Kenntnis, betonte aber, das klare Ja dürfe nicht als Banalisierung des Schwangerschaftsabbruchs interpretiert werden. Sie erachte das Ja vielmehr als Zustimmung zu einem Weg, dessen wesentliche Elemente die Prävention, Aufklärung und die Unterstützung von Frauen in Notlagen sind. Noch am Abstimmungssonntag rief sie in einem von Bundesrätin Dreifuss mitunterzeichneten Brief die Kantone dazu auf, die verschiedenen Präventions- und Anlaufstellen weiter und wenn möglich stärker zu unterstützen. Die Fristenregelung trat auf den 1. Oktober in Kraft, doch konnten nicht alle Kantone rechtzeitig die notwenigen Vollzugsmassnahmen treffen (Bezeichnung der Spitäler und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden dürfen).

Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Ständerat die1999 von der SHMK eingereichte Volksinitiative „Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter“, die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern will, als den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten völlig zuwiderlaufend oppositionslos ab. Im Nationalrat war das Ergebnis mit 139 zu 7 Stimmen ebenfalls überdeutlich; der Abstimmung gingen allerdings heftige Wortgefechte voraus, in deren Verlauf Frauen und Liberale die Vertreter der Initiative als „Fundamentalisten“ (Aeppli, sp, ZH) oder gar als „Taliban unserer Demokratie“ (Eggly, lp, GE) bezeichneten; die Wortwahl kam nicht von ungefähr, hatte doch der glühendste Vertreter des Begehrens, der Berner EDU-Vertreter Waber, eine Parallele zwischen den Ereignissen des 11. September und der Fristenlösung gezogen.

Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens

Mitte März beschloss der CVP-Vorstand, das Referendum gegen die Fristenregelung zu ergreifen. Gleichzeitig beauftragte er die Fraktion, mittels einer parlamentarischen Initiative das CVP-Schutzmodell nochmals ins Gespräch zu bringen. Die CVP Frauen weigerten sich, das Referendum zu unterstützten, wollten sich aber auch nicht dagegen engagieren. Statt den geforderten 50'000 Unterschriften brachte die CVP lediglich 32'000 zustande. Für die Abstimmungskampagne erwog sie eine Zusammenarbeit mit der „Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens“, die unter anderem von der EVP getragen wurde, distanzierte sich jedoch nicht klar von der aggressiven Kampagne der radikalen Abtreibungsgegner „Hilfe für Mutter und Kind“, was ihr Kritik einbrachte.

CVP unterstützt das Referendum gegen die Fristenregelung

Wie bereits anlässlich der Schlussabstimmung im Nationalrat angekündigt, ergriff die CVP erstmals in ihrer Parteigeschichte das Referendum gegen eine bundesrechtliche Regelung. Der Parteileitung blieb die Gefolgschaft an der Basis allerdings fast gänzlich verwehrt; insbesondere viele Frauen und Junge empfanden das Referendum als „Zwängerei“. Kurz darauf beschloss auch die „Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens“ (GLS) das Referendum; getragen von Abgeordneten aus der SVP, der EVP und der EDU versuchte sich dieses Komitee zwischen der CVP und den fundamentalistischen Abtreibungsgegnern zu positionieren, welche das Referendum ebenfalls ergriffen. Anfang Juli musste die CVP einsehen, dass sie – in diesem Bereich zumindest – nicht referendumsfähig ist; sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt nur gut 30 000 Unterschriften beigebracht. Um diese nicht ungenutzt zu lassen, schloss sie sich mit der GLS zusammen, die rund 20 000 Unterschriften beisteuerte. Keine Sammelsorgen hatte hingegen die „Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind“ (SHMK), die fast 90 000 Unterschriften zusammentrug; weitere 32 000 Unterschriften kamen von der ihr nahestehenden Vereinigung „Ja zum Leben“. Das Referendum kam schliesslich mit 160 127 gültigen Unterschriften zustande.

Der Artikel zur Volksabstimmung findet sich hier.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Nachdem die letzten Differenzen ausgeräumt waren, stimmten die Kammern in der Frühjahrssession der neuen Strafgesetzbuchregelung bei der Fristenlösung zu. Der Schwangerschaftsabbruch erfolgt künftig in den ersten 12 Wochen straffrei; die Frauen müssen eine persönliche Notlage geltend machen und werden auf staatliche Beratungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht, sind aber nicht gehalten, diese in Anspruch zu nehmen; die Kantone werden verpflichtet, die Kliniken und Praxen zu bezeichnen, die einen Abbruch fachgerecht durchführen können. Mit der Aufnahme dieser „Notbremsen“, welche die ethische Dimension des Problems ins Bewusstsein rufen sollen, setzte sich die eher restriktive Linie des Ständerates durch; entgegen seiner Haltung in der Wintersession lenkte der Nationalrat hier ein, um die Gesamtvorlage nicht zu gefährden. Die Zustimmung erfolgte im Ständerat allerdings nur knapp mit 22 zu 20 Stimmen, ein deutliches Zeichen dafür, dass die SVP der Liberalisierung nichts abgewinnen konnte und die CVP den Verzicht auf ihr „Schutzmodell mit Beratungspflicht“ noch nicht verschmerzt hatte. Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage mit 107 zu 69 Stimmen; auch hier stammten die Neinstimmen aus der geschlossenen CVP und der mehrheitlich ablehnenden SVP. Der Bundesrat, der anfänglich das „Schutzmodell“ der CVP favorisiert hatte, stellte sich ebenfalls hinter die Fristenlösung.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Um die Vorlage nicht zu gefährden, schwenkte der Nationalrat teilweise auf die Ständeratslinie ein. Der Schwangerschaftsabbruch wird in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straffrei. Für den Abbruch braucht es eine ärztliche, aber keine staatliche Beratung. Für diesen Kompromiss setzte sich eine Koalition aus FDP, SP, LP und GP ein; der neuerliche Versuch der geschlossen auftretenden CVP, eine Mehrheit hinter ihr „Schutzmodell“ zu scharen, scheiterte mit 116 zu 40 Stimmen klar. Die Bedingung der schriftlich formulierten Geltendmachung einer Notlage lehnte der Nationalrat ebenso ab wie die Erstellung kantonaler Listen von Abtreibungskliniken.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Mit einer Motion wollte die Rechtskommission des Ständerates den Bundesrat beauftragen, im Einvernehmen mit den Kantonen Massnahmen zu treffen, um dem medizinischen Personal das Recht einzuräumen, die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen aus ethischen Gründen zu verweigern. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, persönliche religiöse und weltanschauliche Überzeugungen seien im Grundkatalog der Bundesverfassung weitgehend geschützt. Zudem liege das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, dem die meisten Medizinalpersonen in den Spitälern unterstellt sind, in der Kompetenz der Kantone. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat überwiesen.

Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen

Der Bundesrat verabschiedete seine Botschaft zur Volksinitiative „für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not“, die eine äusserst restriktive Regelung der Schwangerschaftsabbruchs verlangt, der lediglich noch bei akuter Lebensgefahr für die Mutter erlaubt sein sollte. Er beantragte dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er erklärte dazu, die Initiative, die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern würde, lasse die Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte der letzten 30 Jahre ausser Acht. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass das Parlament in der zur Debatte stehenden Frage der Fristenlösung ein mehrheitsfähiges Ergebnis vorlegen werde.

Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens

Das Bundesamt für Sozialversicherung erklärte die verschärft rezeptpflichtige Abtreibungspille Mifegyne auf den 1.12.2000 für kassenpflichtig. Der Verein „Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" (SHMK), der sich mit allen Mitteln gegen die Zulassung dieser medikamentösen Form des Schwangerschaftsabbruchs gewehrt hatte, erklärte, er werde nun mit kantonalen Beschwerden weiter gegen Vertrieb und Anwendung des Medikaments ankämpfen. Ein erster Rekurs wurde im November im Kanton St. Gallen eingereicht. Beide Parlamentskammern nahmen eine Petition der Schweizerischen Vereinigung Ja zum Leben, die ein Verbot von Mifegyne verlangte, zur Kenntnis, gaben ihr aber keine Folge

Mifegyne kassenpflichtig

Die Rechtskommission des Ständerates ging daraufhin noch einmal über die Bücher. Sie hielt an ihrer liberalen Haltung (14 Wochen straffreier Abbruch) fest, schlug aber einen Mittelweg zwischen den Beschlüssen des Nationalrates (Fristenlösung ohne Wenn und Aber) und dem CVP-Schutzmodell vor. Demnach sollte die Frau schriftlich eine körperliche oder seelische Notlage geltend machen, und die behandelnden Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die betroffenen Frauen eingehend auf die medizinischen Risiken und auf die bestehenden Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen; ein Zwang zur Beratung sollte aber nicht bestehen. In letzterem Punkt folgte die kleine Kammer mit 21 zu 19 Stimmen und gegen den erneut von Bundesrätin Metzler zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Bundesrates, der sich bereits im Vorjahr für das Modell der CVP ausgesprochen hatte, ihrer Kommission. Im Entgegenkommen an die CVP fügte sie aber noch einige Verschärfungen ein. Der straffreie Schwangerschaftsabbruch soll nur in den ersten 12 Wochen erlaubt sein (Antrag Pfister, svp, SG), und die zu einem Abbruch berechtigten Stellen seien von den Kantonen zu bezeichnen (Antrag Schmid, svp, BE).

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

In Erwartung des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die künstliche Fortpflanzung auf den 1.1.2001 stellte sich auch die Frage, ob die Befruchtung im Reagenzglas, die pro Zyklus zwischen CHF 5'000 und CHF 8'000 kostet, kassenpflichtig werden soll. Die eidgenössische Leistungskommission, die zuhanden des EDI Empfehlungen für die Kassenpflicht von Medikamenten und Behandlungen abgibt, entschied im Grundsatz bereits, dass die In-vitro-Fertilisation darunter fallen soll, konnte sich aber noch nicht über das Ausmass und die Bedingungen einigen.

Befruchtung im Reagenzglas kassenpflichtig

Die Volksinitiative „Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter“ kam mit 105'001 Unterschriften zustande. Das Begehren verlangt eine äusserst restriktive Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Abtreibung soll nur dann straffrei sein, wenn sich eine akute und körperlich begründete Lebensgefahr für die Mutter anders nicht abwenden lässt. Im Fall einer Vergewaltigung will die Initiative die Freigabe des Kindes zur Adoption erleichtern. Für die bedürftige Mutter soll die erforderliche Hilfe und Betreuung sichergestellt werden.

Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens

Mitte Juli registrierte die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) nach einer über sechs Jahre dauernden Kontroverse als zwölfter Staat in Europa die Abtreibungspille RU 486 unter dem Namen Mifegyne. Das Mittel unterliegt wie der chirurgische Schwangerschaftsabbruch den Bestimmungen des schweizerischen Strafgesetzes. Es ist verschärft rezeptpflichtig und darf nur in bewilligten Kliniken oder Behandlungszentren verabreicht werden.

Zulassung RU-486 beantragen

Mit einem überwiesenen Postulat Zwygart (evp, BE) bat der Nationalrat die Landesregierung, von einer interessenneutralen Stelle eine Statistik über die in der Schweiz durchgeführten Abtreibungen erstellen zu lassen.

Mit einem überwiesenen Postulat Zwygart (evp, BE) bat der Nationalrat die Landesregierung, von einer interessenneutralen Stelle eine Statistik über die in der Schweiz durchgeführten Abtreibungen erstellen zu lassen [85]

Im Grundsatz standen die FDP-Frauen der Einführung einer Mutterschaftsversicherung positiv gegenüber, allerdings bestand über die Frage der Finanzierung noch kein Konsens. Auch die Mehrheit der Fraktion machte die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung von einer sauberen Finanzierungsgrundlage abhängig. Bezüglich Schwangerschaftsabbruch sprach sie sich mehrheitlich für die Straffreiheit und gegen die Zwangsberatung aus, da diese zu unerwünschter staatlicher Einflussnahme führe und der Selbstverantwortung der Frau nicht gerecht werde.

FDP-Frauen zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung

Ausgehend von einer parlamentarische Initiative Haering Binder (sp, ZH) unterbreitete die Rechtskommission des Nationalrates eine Revision der Strafgesetzbestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch. Gemäss der Mehrheit der Kommission sollte der Abbruch während der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft auf Verlangen der Frau und unter Mitwirkung eines Arztes oder einer Ärztin möglich sein, nach dieser Frist nur noch nach den strengeren Massstäben der heutigen Regelung. Nach dem geltenden Recht braucht es zwei Ärzte oder Ärztinnen, die einen Abbruch für angezeigt halten, weil die Frau einen schweren körperlichen oder psychischen Schaden erlitte, wenn sie das Kind austrüge. Diese Liberalisierung ging dem Bundesrat zu weit. Er meinte, der Staat müsse darauf hinwirken, dass eine sorgfältige Güterabwägung zwischen den Rechten der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens stattfindet. In seiner Stellungnahme votierte er für das im Vorjahr von den CVP-Frauen in die Diskussion gebrachte ”Schutzmodell mit Beratungspflicht".Nach einer Kaskade von Variantenabstimmungen befürwortete der Nationalrat den Vorschlag seiner Kommission für eine Fristenlösung in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft. Die Zürcher SP-Abgeordnete Haering Binder stellte in der vorgängigen Diskussion fest, dass nach den Erfahrungen im In- und Ausland Verbote keine Abbrüche verhindern, eine Liberalisierung sie aber auch nicht fördert. Nach ihrem Verständnis von Rechtssicherheit gehe es auch darum, die in der Schweiz entstandene Kluft zwischen dem landesweit geltenden restriktiven Recht und der in vielen Kantonen gelebten liberalen Rechtswirklichkeit zu schliessen. Der Staat habe nicht die Moral vorzuschreiben; er solle optimale Rahmenbedingungen schaffen, damit die schwangere Frau ohne Zwang in Eigenverantwortung entscheiden kann. Dazu gehöre selbstverständlich auch ein breites Beratungsangebot. Die Beratung müsse aber freiwillig sein, weil eine Verpflichtung nur wieder neue Abhängigkeiten schaffe. Unterstützt wurde sie von Vallender (AI) als Sprecherin der FDP-Fraktion.Ganz anderer Ansicht waren viele ihrer männlichen Kollegen aus dem rechtsbürgerlichen Lager, welche bei der heutigen Regelung bleiben wollten. Die extreme Gegenposition vertrat die von der SP zu den Grünen übergetretene Baslerin von Felten. Sie beantragte die ersatzlose Streichung aller Artikel zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht. Mit dem Votum ihres Parteipräsidenten Durrer (OW) plädierte die CVP für ihr Modell mit obligatorischer Beratungspflicht, doch wurde dieses schliesslich mit 106 zu 56 Stimmen abgelehnt. Der Kommissionsvorschlag passierte schliesslich mit 98 zu 73 Stimmen.Im Anschluss an diese Beratung hiess der Nationalrat eine Motion Engler (cvp, AR), welche einen Ausbau des Beratungsangebots zur Verringerung der Zahl der Abtreibungen verlangte, auf Antrag des Bundesrates, der auf die grundsätzliche Kantonskompetenz in diesem Bereich verwies, in der Postulatsform gut.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Eine von einer stark religiös geprägten Gruppierung (”Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind”) lancierte Volksinitiative ”Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter” möchte das Rad der Zeit um Jahrzehnte zurückdrehen. In der Verfassung soll festgeschrieben werden, dass eine Abtreibung nur noch dann erlaubt ist, wenn die Mutter sonst in akute Lebensgefahr gerät. Psychische Probleme – also auch etwa die Gefahr eines Suizids – dürften keine Rolle spielen, nur körperliche Erkrankungen. Selbst der Organisation ”Ja zum Leben”, die sich seit mehr als 20 Jahren gegen eine Fristenlösung einsetzt, gingen die Absichten und vor allem die Methoden des Initiativekomitees zu weit, weshalb sie sich davon distanzierte.

Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens