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  • Gleichstellung in der Arbeitswelt

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  • Teuscher, Franziska (gp/verts, BE) NR/CN

Prozesse

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Mit dem Postulat Feri sollte eine Prüfung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik vorgenommen werden. Yvonne Feri (sp, AG) wies in ihrem Anliegen darauf hin, dass sich die Parlamentsarbeit stark verändert habe, die Komplexität der Dossiers zunehme und immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier Familienarbeit übernähmen. Eine Studie habe zudem gezeigt, dass Parlamentsmitglieder sehr viel Zeit für politische Arbeit aufwendeten. Um Milizarbeit leben zu können, müsse also die Vereinbarkeit von Parlamentsarbeit, Beruf und Betreuungsarbeit analysiert werden.
Dies sah auch das Büro-NR so und erwähnte in seiner Begründung gleich einen ganzen Strauss verschiedener Vorstösse, die in letzter Zeit ähnliche Ideen verfolgt hatten. Die parlamentarischen Initiativen Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 15.445), Roth-Bernasconi (sp, GE; Pa.Iv. 14.463), Feri (Pa.Iv. 13.410), Galladé (sp, ZH; Pa.Iv. 11.453) und Dupraz (fdp, GE; Pa.Iv. 04.483), oder die Postulate Feri (Po. 13.3691), Teuscher (gp, BE; Po. 06.3844) oder Zisyadis (pda, VD; Po. 01.3232) seien zwar mehrheitlich erfolglos geblieben, die Regelmässigkeit der Einreichung dieser Vorstösse zeige aber, dass das Anliegen nicht nur dauerhaft aktuell sei, sondern zukünftig wohl auch noch an Bedeutung gewinnen könnte. Das Büro beantragte deshalb Annahme des Postulats und forderte einen umfassenden Bericht, der auch mögliche Verbesserungen und Anpassungen aufzeigen sollte.
Keine Freude an dieser Empfehlung, die in der Regel zu einer stillschweigenden Überweisung führt, hatte Thomas Aeschi (svp, ZG), der das Postulat bekämpfte, was bedeutet, dass es in einer der nächsten Nationalratssessionen zur Diskussion traktandiert werden wird.

Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik (Po. 18.4252)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Mehrere Vorstösse aus dem links-grünen Lager thematisierten die Frage der Lohngleichheit. In seiner Stellungnahme zum Bericht und zu einzelnen Vorstössen ging Bundesrat Couchepin auch auf die in einem Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erhobene Forderung nach einer nationalen Lohngleichheitskonferenz ein. Er äusserte die Befürchtung, eine derartige Konferenz würde sich im Deklamatorischen erschöpfen und kaum konkrete Ergebnisse zeitigen; mit 83 zu 72 Stimmen verweigerte auch der Rat die Gefolgschaft. Teuscher (gp, BE) wollte den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, ein proaktives Lohngleichheitsmodell zu entwerfen und dessen Umsetzung auch in der Privatwirtschaft zu überwachen. Der Bundesrat machte mangelnde personelle Ressourcen geltend sowie seine Überzeugung, dass mit Information, Sensibilisierung und Weiterbildung mehr erreicht werden kann als mit Kontrollen und Sanktionen. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 81 zu 73 Stimmen abgelehnt. Mit 83 zu 73 Stimmen scheiterte auch eine weitere Motion Teuscher für die Einführung von Lohngleichheitstests in der Bundesverwaltung, ebenso mit 84 zu 71 Stimmen ein Postulat der selben Motionärin für die Einführung eines verbindlichen Systems zur Messung der Lohngleichheit in der Privatwirtschaft. Im Einverständnis mit dem Bundesrat angenommen wurde hingegen ein Postulat LeuteneggerOberholzer (sp, BL) für einen Bericht über die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen, die sich für die Einhaltung der verfassungsmässig garantierten Gleichstellung einsetzen. Dieses Postulat war 2006 aus dem Rechtsfreisinn bekämpft worden, wurde nun aber überwiesen.

Lohngleichheit

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Teuscher (gp, BE) für börsenkotierte Gesellschaften die Verpflichtung, mindestens 40% ihrer Geschäftleitungsposten und Verwaltungsratsmandate mit Frauen zu besetzen und jährlich in einem Anhang zur Bilanz die Massnahmen zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann zu dokumentieren. Als Begründung verwies sie auf die eklatante Untervertretung der Frauen im obersten Kader der grossen Schweizer Firmen sowie auf ähnliche gesetzliche Bestrebungen in Schweden und Norwegen. Die bürgerliche Ratsmehrheit hielt ihr entgegen, Quoten seien kein taugliches Mittel zum Erreichen der tatsächlichen Gleichstellung; gefragt seien vielmehr Qualitäten wie Berufserfahrung und gute Branchenkenntnisse; zudem sei ein derartiger Eingriff in die Belange der Privatwirtschaft nicht statthaft. Der Initiative wurde mit 92 zu 63 Stimmen keine Folge gegeben.

Geschäftleitungsposten Verwaltungsratsmandate

Dem Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Bundesverwaltung wollte Nationalrätin Teuscher (gb, BE) zu Leibe zu rücken. In einer von 57 weiteren Parlamentariern und Parlamentarierinnen mitunterzeichneten Motion listete sie die vom Bundesrat zu ergreifenden Massnahmen auf, welche über die Bezeichnung von Ansprechpersonen, von verbindlichen Richtlinien zur Prävention bis zur gezielten Schulung bezüglich dieser Frage reichten. Der Bundesrat unterstrich seinen unmissverständlichen Willen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf keinen Fall zu dulden. Im einzelnen legte er die bereits unternommenen Anstrengungen dar. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

sexuellen Belästigung