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La motion Grüter (udc, LU): "Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement" a été discutée le 10 décembre au Conseil des États. La CER-CE ayant traité dans un même rapport sur les marchés publics de celle-ci et de six autres (12.3577, 14.4307, 15.3770, 16.3222, 16.3870 et 17.3571), les sénateurs et sénatrices ont discuté les sept motions à la fois. Seule la motion Müri a été votée lors de cette séance. La commission et le Conseil fédéral s'étant prononcés négativement sur les motions restantes, elles ont été refusées en bloc. La motion qui nous occupe ici est dès lors liquidée.

Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Avec sa motion intitutlée: "Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement", le conseiller national Grüter (udc, LU) s'en prend au logiciel de l'administration fédérale logib. Ce dernier sert à mesurer les écarts de salaire entre hommes et femmes sur les marchés publics. Or, selon l'agrarien, ce logiciel comprend de nombreux biais statistiques, faussant ainsi certaines mesures des écarts salariaux. Il demande donc que des rapports indépendants, basés des critères scientifiques reconnus, puissent être reconnus comme équivalents pour attester que les entreprises se conforment aux dispositions sur l'égalité entre femmes et hommes.
Par la voix d'Ueli Maurer (udc, ZU), le Conseil fédéral s'oppose à la motion, arguant premièrement que l'utilisation de logib n'est ancrée nulle part dans la loi, deuxièmement que la plupart des entreprises consultées au sujet de logib ont déclaré en apprécier son utilisation et sa simplicité et enfin troisièmement que les exemples avancés dans l'argumentaire de la motion ne pouvaient être pertinents sous cette forme. Néanmoins, la chambre basse a accepté la motion, par 126 voix contre 67 et une abstention. Il revient maintenant au Conseil des Etats de se pencher sur le sujet.

Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Eine 2015 eingereichte Motion Aebischer (sp, BE), die einen Bericht zur Filmförderung in der Schweiz forderte, wurde in der Wintersession 2016 zurückgezogen. Da in der Schweiz bis anhin keine Statistik zur Filmförderung geführt worden war, hätte der Bundesrat eine alljährliche Statistik mit einem genderspezifischen Fokus auf Eingaben, Zusagen und Förderbeiträge im Bereich der Filmindustrie erstellen sollen. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor zur Ablehnung beantragt, da das BAK bereits seit 2013 die Daten zur Filmförderung des Bundes zusätzlich auch nach Gender und Alter erhebe und die daraus resultierende Statistik 2015 an den Solothurner Filmtagen zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert worden sei. Um jedoch erste Rückschlüsse zu den Förderanteilen der Bundesfilmförderung ziehen zu können, bedürfe es eines Bewertungszeitraums von fünf Jahren. Das Anliegen der Motion sei daher weitestgehend erfüllt, was so auch vom Motionär geteilt wurde.

Gender-Statistik zur Schweizer Filmförderung (Mo. 15.3036)

In der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderung der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wurde der Artikel, welcher festhält, dass die Produktionsstätten von ungetrennt lebenden Ehe- und Konkubinatspartnern oder Personen in eingetragenen Partnerschaften zusammen als ein Betrieb gelten, erweitert. Neu wurde festgehalten, dass davon Betriebe ausgenommen werden, welche in die Partnerschaft eingebracht und unabhängig vom anderen Betrieb geführt werden. Somit war die Forderung der Motion Aebi (svp, BE), mit dem Titel: „keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten” bereits umgesetzt worden, was dazu führte, dass sie vom Ständerat abgelehnt wurde.

Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten

Der Nationalrat beriet als Erstrat über die Motion Aebi (svp, BE), welche fordert, dass es keine Diskriminierung gegenüber verheirateten Landwirtinnen und Landwirten bei der Führung von landwirtschaftlichen Betrieben mehr geben solle. Genauer gesagt wird bei Annahme der Motion dem Bundesrat aufgetragen, die landwirtschaftliche Begriffsverordnung so zu ändern, dass Personen, unabhängig von ihrem Zivilstand, eigenständige landwirtschaftliche Betriebe führen können. Auslöser für die Vorlage war ein Artikel in der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, welcher festhält, dass ungetrennt lebende Ehe- und Konkubinatspartner sowie Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, keine eigenständigen Betriebe, sondern lediglich Produktionsstätten führen dürfen. Diese Regelung wurde als veraltet wahrgenommen und würde dazu führen, dass sich Paare formell trennen müssten, um zwei unabhängige Betriebe leiten zu können. Die Motion wurde im Nationalrat stillschweigend angenommen.

Keine Diskriminierung von verheirateten Landwirtinnen und Landwirten

Alors que la motion Simoneschi-Cortesi (pdc, TI) demandant un mécanisme de contrôle des salaires avait été acceptée en 2011 par le Conseil national, le Conseil des Etats n’a pas suivi cette décision. Sur proposition de sa commission, ce dernier a préféré ajourner la motion. L’ajournement a été motivé par les travaux en cours du Dialogue sur l’égalité des salaires ouvert en 2009 par la Confédération. Les résultats de ce Dialogue devraient parvenir au parlement en 2014. La motion sera donc réévaluée à ce moment-là. La chambre du peuple a corroboré cette décision lors de sa session estivale.

contrôle des salaires

Au vu des écarts salariaux existant entre hommes et femmes, la politicienne Simoneschi-Cortesi (pdc, TI) a déposé une motion demandant au gouvernement de prévoir dans la loi sur l’égalité un mécanisme de contrôle afin de garantir la parité salariale. L’opposition du groupe radical-libéral et de l’UDC n’a pas réussi à contrer la motion acceptée par 87 voix contre 77 et 11 abstentions.

contrôle des salaires

En mai, le Conseil national a inscrit l’égalité des sexes dans les sept lignes directrices du programme de législature 2011-2015. Cette disposition oblige le Conseil fédéral à agir activement pour l’égalité dans les domaines de la famille, de la formation, du travail et de l’âge de la retraite. La proposition a été acceptée par 104 voix contre 69 et 2 abstentions. Les voix opposées se sont principalement élevées du camp rose-vert qui aurait préféré une version du texte ne touchant pas à l’âge retraite.

l’égalité des sexes

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Das Parlament überwies im Berichtsjahr eine Motion Wyss (gp, SO) mit dem Auftrag an den Bundesrat, gesetzliche Anpassungen zur Förderung von Topsharing in der Bundesverwaltung vorzunehmen. Dieses Modell ermöglicht es Führungsverantwortlichen, Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit besser zu vereinen und erlaubt somit insbesondere Frauen, die in Führungspositionen noch untervertreten sind, in Kaderpositionen tätig zu sein. Bei den Beratungen im Erstrat wurde die Vorlage von Nationalrat Schibli (svp, ZH) mit dem Argument bekämpft, dass dieses Modell hinsichtlich der Zuordnung klarer Verantwortlichkeiten Probleme schaffe. Mit einer Mitte-Links Mehrheit von 85 zu 73 Stimmen sprach sich der Nationalrat aber dennoch für die Motion aus. Im Juni stimmte der Ständerat ebenfalls zu.

« topsharing » au sein de l’administration fédérale

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Chancenlos war im Nationalrat hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche eine Frauenquote für Verwaltungsräte in Firmen ab einer bestimmten Grösse gefordert hatte. Sie wurde mit 102 zu 57 Stimmen abgelehnt. Die Medien und die Öffentlichkeit diskutierten im Berichtsjahr die Einführung von Frauenquoten für Führungspositionen in der Wirtschaft kontrovers. Angeregt wurde die Debatte durch die Pläne der EU, eine Frauenquote für die Führungsebene von Unternehmen einzuführen.

Frauenquote für Verwaltungsräte

National- und Ständerat hatten im Jahr 2009 eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und in den öffentlichen Betrieben auszubauen. Die Kleine Kammer hatte dabei einer abgeschwächten Variante den Vorzug gegeben, in der bloss von einem Ausbau und nicht wie ursprünglich vorgesehen von einem „raschen und massiven“ Ausbau die Rede ist. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres überwies der Nationalrat die Motion in der abgeänderten Form.

Teilzeitstellen

Eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben auszubauen, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Während der Nationalrat die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung – in der von einem raschen und massiven Ausbau die Rede ist – befürwortete, stimmte der Ständerat einer abgeschwächten Variante zu, mit der bloss ein Ausbau gefordert wird.

Teilzeitstellen

Zu dem vom Bundesrat im Vorjahr vorgelegten Bericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes und den dazugehörenden Empfehlungen des Bundesrates reichten Parlamentarierinnen vor allem aus dem links-grünen Lager einen ganzen Strauss von Vorstössen ein, die in der Frühjahrssession im Nationalrat zur Behandlung kamen. Mit einem Postulat forderte Roth-Bernasconi (sp, GE) den Bundesrat auf, rasch einen Zusatzbericht über die Umsetzung seiner Empfehlungen vorzulegen. Trotz Fundamentalopposition der SVP – Bortoluzzi (ZH) bezeichnete die Debatte als „Unsinn“ und die Vorstösse als Teil einer „sozialistischen Gleichmacherei“ – und dem Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, weil die Problematik zu komplex sei, um schon bald konkrete Ergebnisse vorlegen zu können, wurde es mit 84 zu 70 Stimmen überwiesen. Dafür stimmten die geschlossenen Fraktionen von GP und SP, eine knappe Mehrheit der CVP und einige Freisinnige. Mit 83 zu 71 Stimmen nahm der Rat auch eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen umfassenden Massnahmenplan zur Gleichstellung unter Federführung des Bundes und unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden an. Der Bundesrat sprach sich gegen einen verbindlichen Auftrag aus, da es wirkungsvoller sei, konkrete Massnahmen zu treffen, statt Ressourcen mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplanes zu binden. Der Ständerat liess sich von dieser Argumentation überzeugen und verwarf die Motion mit 15 zu 11 Stimmen.

Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes Massnahmenplan

Verschiedene Vorstösse betrafen die Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen. Hofmann (sp, AG) verlangte eine Ausdehnung des Klagerechts bei individueller Lohndiskriminierung auf Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat anerkannte, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, weil sie die klagewillige Person sehr stark exponiert. Er sei deshalb auch bereit, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Einem generellen, vom Individuum losgelösten Klagerecht könne er aber nicht zustimmen, da dies ein rechtliches Novum wäre. Mit 85 zu 69 Stimmen wurde die Motion verworfen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Po. 06.3033), das die Einsetzung einer unabhängigen Behörde verlangte. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Roth-Bernasconi (sp, GE) (Mo. 06.3028), die eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auch für die Tatbestände der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung bei der Anstellung forderte. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit diese beiden Bereiche ausdrücklich ausgenommen habe, weshalb er nicht bereit sei, hier eine Änderung zu verlangen. Mit 81 zu 72 Stimmen wurde diese Motion ebenfalls abgelehnt.

Verschiedene Vorstösse zu Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen (Mo. 06.3028 und 06.3031; Po. 06.3033)

Mit zwei Motionen wollte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Kündigungsschutz für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz verstärken. Einerseits forderte sie eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes von sechs Monaten auf drei Jahre. Andererseits verlangte sie, im Fall einer früheren Kündigung seien derart hohe Entschädigungen rechtlich zu verankern, dass die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes und des daraus resultierenden Erwerbsausfalls aufgewogen werden könnten (Mo. 06.3032). Der Bundesrat argumentierte, im Fall einer Klage sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin meistens derart zerrüttet, dass eine länger dauernde Fortführung einer Anstellung nicht zugemutet werden könne. Die Entschädigungen seien bewusst an jene nach OR angeglichen worden, weshalb es stossend wäre, dass eine missbräuchliche Kündigung nach Gleichstellungsgesetz zu höheren Entschädigungen führen würde als nach OR. Die Motionen wurden mit 89 zu 67 resp. mit 88 zu 67 Stimmen abgelehnt. Beide Abstimmungen entsprachen dem bekannten Muster: die (fast) geschlossenen Fraktionen von CVP, FDP und SVP gegen die ebenso einhelligen Fraktionen von GP und SP.

Zwei Motionen fordern eine Verstärkung des Kündigungsschutzes für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz (06.3032 und 06.3036)

Eine Motion Hubmann (sp, ZH) verlangte, bei Lohngleichheitsklagen sei das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis dem privatrechtlichen gleichzustellen. Heute kann öffentliches Personal erst dann eine Schlichtungsstelle anrufen, wenn es bereits Beschwerde eingereicht hat. Nach Ansicht der Motionärin verstösst dies gegen den Sinn des Gesetzes, wonach die Streitigkeiten möglichst ausserhalb formeller Beschwerdeverfahren geregelt werden sollen, um das künftige Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten. Auf Antrag des Bundesrates, der sich einen gewissen Handlungsspielraum erhalten möchte, um diese Frage im Rahmen des neuen Bundespersonalgesetzes und der mit dem Schlichtungsverfahren gesammelten Erfahrungen zu überprüfen, wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Lohngleichheitsklagen

Der Ständerat lehnte eine Motion des Nationalrates, wonach ausländischen Cabaret-Tänzerinnen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, die Möglichkeit zu geben sei, auch in anderen Berufen Arbeit zu finden, als zu weit gehend ab. Insbesondere würde dies zu einer Bevorzugung dieser Frauen führen, da andere Ausländerinnen mit begrenzter Aufenthaltsbewilligung keinen Anspruch auf Berufswechsel haben. Hingegen nahm er eine Empfehlung seiner staatspolitischen Kommission an, die den Bundesrat einlädt, die Aufnahme einer anderen Tätigkeit zumindest in Härtefällen zuzulassen.

Tänzerinnen aus dem Ausland in anderen Berufen

Dem Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Bundesverwaltung wollte Nationalrätin Teuscher (gb, BE) zu Leibe zu rücken. In einer von 57 weiteren Parlamentariern und Parlamentarierinnen mitunterzeichneten Motion listete sie die vom Bundesrat zu ergreifenden Massnahmen auf, welche über die Bezeichnung von Ansprechpersonen, von verbindlichen Richtlinien zur Prävention bis zur gezielten Schulung bezüglich dieser Frage reichten. Der Bundesrat unterstrich seinen unmissverständlichen Willen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf keinen Fall zu dulden. Im einzelnen legte er die bereits unternommenen Anstrengungen dar. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

sexuellen Belästigung

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Vermot (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Tänzerinnen aus dem Ausland, die bereits in der Schweiz sind, nicht nur als Artistinnen arbeiten können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, in anderen Berufen Arbeit zu finden. Der Bundesrat verwies auf die bereits getroffenen Massnahmen und vertrat die Ansicht, die Möglichkeit des Berufswechsels würde dazu führen, dass diese Frauen bei der Zulassung gegenüber anderen ausländischen Personen bevorzugt wären, weshalb er beantragte, die Motion zu verwerfen. Die Ablehnung erfolgte allerdings nur knapp mit 59 zu 55 Stimmen.

Tänzerinnen aus dem Ausland in anderen Berufen

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die regelmässige statistische Erfassung der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit von Frauen und Männern sowie eine Schätzung des Verhältnisses zwischen der Wertschöpfung bezahlter und unbezahlter Arbeit als Ergänzung zur nationalen Buchhaltung. Sie begründete ihren Vorstoss damit, dass eine frauengerechte Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nur im Wissen um die effektiv geleistete, gesamtgesellschaftliche Arbeit formuliert werden könne. Der Bundesrat anerkannte durchaus die grosse Bedeutung der unbezahlten Arbeit, verwies jedoch auf methodische und finanzielle Probleme bei der Erstellung von derartigen Statistiken. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat verabschiedet.

Erfassung der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit von Frauen und Männern

Mit einer Motion wollte die Basler SP-Nationalrätin von Felten den Bundesrat beauftragen, als Arbeitgeber ein Impulsprogramm zu lancieren, welches auch auf Niveau der Kaderstellen eine Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit ermöglicht, wobei auch eine Quotierung zum Zuge kommen müsste. Der Bundesrat verwies auf die obenerwähnten Weisungen und den Umstand, dass die Arbeitsgruppe "Arbeitszeit 2000", welche verwaltungsintern Modelle für eine zukunftsgerichtete Arbeitszeit erarbeitet, die weiteren von der Motion aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Überzeitverbot für Betreuungspflichtige sowie Elternurlaub) bereits in ihre Uberlegungen einbeziehe. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion nur als Postulat überwiesen.

Kaderstellen partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit Quotierung