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In der Herbstsession 2023 bekräftigte der Nationalrat die Meinung einer bürgerlichen Mehrheit der WBK-NR und beschloss, drei parlamentarischen Initiativen, die verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit forderten, keine Folge zu geben (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481). Für alle drei Initiativen hatten links-grüne Kommissionsminderheiten Folgegeben beantragt, teilweise unterstützt von je einer Mitte- und EVP-Nationalrätin. Im Nationalrat vermochten die Kommissionsminderheiten über die links-grünen Fraktionsgrenzen hinaus jedoch nicht zu punkten. Die Initiativen waren damit erledigt.

Parlamentarische Initiativen verlangen verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Mit 14 zu 9 Stimmen beschloss die WBK-NR im August 2023, einer parlamentarischen Initiative aus der Feder von Natalie Imboden (gp, BE) keine Folge zu geben. Die Initiantin verlangt, dass Arbeitnehmende von ihren (zukünftigen) Arbeitgebenden Auskünfte über das individuelle und kollektive Lohngefüge des Betriebs, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Funktion, erhalten können. Zusätzlich soll es auch Arbeitnehmendenvertretungen ermöglicht werden, kollektive Daten eines Betriebs in aggregierter Form zu beziehen. Die 9-stimmige Kommissionsminderheit plädierte auf Folgegeben, da sie sich von dieser Massnahme zur Förderung von Lohntransparenz eine Verbesserung der Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt versprach. Die Kommissionsmehrheit, die 14 Stimmen auf sich vereinte, wollte hingegen die Lohnvertraulichkeit schützen und vorerst die in Zusammenhang mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes für 2025 in Aussicht gestellte Zwischenbilanz abwarten. Ebenso verwies sie auf eine im Ständerat hängige Motion zur Einführung von Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Lohngleichheit. Auch das Schicksal dieses Vorstosses gelte es abzuwarten.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Lohntransparenz fördern, Verhandlungsposition stärken (Pa.Iv. 22.493)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

In der Sommersession 2023 zog Florence Brenzikofer (gp, BL) ihre parlamentarische Initiative mit der Forderung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten zurück. Sie tat dies, nachdem sich auch die WBK-NR als zweite Kommission mehrheitlich gegen Folgegeben ausgesprochen hatte. In ihrem Bericht hatte die Kommission Bezug auf die parlamentarische Initiative 21.403 genommen, mit der die Anstossfinanzierung für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung überführt werden soll. Im Unterschied zur Initiative Brenzikofer ermögliche es diese, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung zu verbessern, ohne dass «Änderungen an der Gesamtorganisation des Bildungssystems» erforderlich seien.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten (Pa.Iv. 21.412)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Mai 2022, also rund ein Jahr nach ihrer Schwesterkommission, die der parlamentarischen Initiative von Ada Marra (sp, VD) für eine Änderung der Arbeitsorganisation des Parlamentes knapp Folge gegeben hatte, sprach sich die SPK-SR mit 8 zu 3 Stimmen gegen den Vorschlag aus. Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Parlamentsmandat, die vom Vorstoss bezweckt werde, würde allenfalls gar erschwert, wenn der Sessionsrhythmus geändert würde und mehr kürzere Sitzungen stattfinden würden, an denen dann berufliche und familiäre Pflichten hintanstehen müssten. Einen Sessionsrhythmus zu finden, der allen Bedürfnissen gerecht werde, sei nicht möglich. Auch die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisen sei nicht vom Sessionsrhythmus abhängig, weil stets auch ausserordentliche Sessionen einberufen werden könnten.

Wiederum ein Jahr später beugte sich die SPK-NR den Überlegungen ihrer Schwesterkommission und empfahl dem Nationalrat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Sie schliesse sich hinsichtlich der Handlungsfähigkeit in Krisen den Überlegungen ihrer Schwesterkommission an, so die SPK-NR in ihrer Medienmitteilung. Monatliche Sessionen im Normalbetrieb würden zudem verhindern, dass ein Parlamentsmandat noch nebenberuflich ausgeübt werden könne. Zudem müsste die Parlamentsorganisation – etwa die Kommissionssitzungen oder die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat – ganz neu geregelt werden. Die Mehrheit sehe deshalb keinen Handlungsbedarf. Die starke Kommissionsminderheit war jedoch weiterhin der Meinung, dass die Vereinbarkeit «mit anderen Verpflichtungen» leichter sei, wenn Sessionen häufiger, dafür kürzer stattfinden würden. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Arbeitsorganisation des Parlamentes anpassen (Pa.Iv. 20.476)
Dossier: Parlament in Krisensituationen
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Im Mai befasste sich die WBK-NR mit drei parlamentarischen Initiativen, die verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit verlangten. Darunter war eine Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH; Pa.Iv. 22.464), die Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Pflicht zur Information der Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Lohnanalyse und bei Nichtbehebung der festgestellten Lohngleichheit sowie die Ausweitung der Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen auf alle Betriebe ab mehreren Mitarbeitenden forderte. Sanktionen bei wiederholter Feststellung geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung verlangte ebenfalls die parlamentarische Initiative aus der Feder von Barbara Gysi (sp, SG; Pa.Iv. 22.473), während die parlamentarische Initiative von Valérie Piller Carrard (sp, FR; Pa.Iv. 22.481) forderte, dass Lohngleichheit in der Schweiz zur Pflicht erklärt wird. Mit Verweis auf die für 2025 versprochene Zwischenbilanz zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, mit der verbindliche Lohnanalysen für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden eingeführt worden waren, sowie auf eine vom Nationalrat als Erstrat bereits angenommene Motion (Mo. 21.3944), die ebenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit forderte, erachtete es die Kommissionsmehrheit jedoch als verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt die Forderungen der parlamentarischen Initiativen weiterzuverfolgen. Aus diesem Grund beantragte sie, den Initiativen keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit beantragte jeweils Folgegeben, unter anderem mit dem Wunsch, den Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen auszuweiten.
Darüber hinaus behandelte die Kommission an ihrer Sitzung zwei aus der Frauensession stammende Petitionen, die zur Durchsetzung der Lohngleichheit eine Revision des Gleichstellungsgesetzes (Pet. 21.2032) sowie ganz generell zusätzliche Massnahmen verlangten, um die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherzustellen (Pet. 21.2030). Dabei zeigten sich ähnliche Kräfteverhältnisse und Argumente wie bei der Beratung der drei parlamentarischen Initiativen. Entsprechend beantragte die Kommissionsmehrheit, den Petitionen keine Folge zu gegeben, während Kommissionsminderheiten die Zuweisung an die Kommission empfahlen.
Schliesslich wurden die Mitglieder der Kommission während ihrer Sitzung auch über Berichte zu zwei Postulaten in Kenntnis gesetzt, die zum einen untersuchten, wie Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden in der Schweiz regelmässig erhoben werden könnten (Po. 19.4132), und zum anderen, wie die Charta der Lohngleichheit gestärkt werden könnte (Po. 20.4263).

Parlamentarische Initiativen verlangen verstärkte Massnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit (Pa.Iv. 22.464; Pa.Iv. 22.473; Pa.Iv. 22.481)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Nachdem die WAK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung beschlossen hatte, nahm der Bundesrat dazu Stellung. Dieser stellte sich gänzlich ablehnend zu einem Bundesbeitrag zur Senkung der Betreuungskosten der Eltern. Ebenfalls stellte er sich gegen die im Entwurf vorgesehenen Programmvereinbarungen, gemäss welchen der Bund die Hälfte der Kosten zur Weiterentwicklung des familienergänzenden Betreuungsangebots und der frühkindlichen Förderung zu tragen hätte. Als Gründe für seine Haltung gab der Bundesrat an, dass die ausserfamiliäre Kinderbetreuung «in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber» liege und die angespannte Lage der Bundesfinanzen ein solches Engagement nicht zuliesse, ohne dass an einer anderen bedeutenden Stelle gespart werden müsse. Für den Fall, dass das Parlament doch Eintreten auf die Vorlage beschliessen sollte, gab der Bundesrat bekannt, welche Änderungsanträge er unterstützen würde. So sprach er sich für eine maximale Höhe der Bundesbeteiligung von 10 Prozent der Kinderbetreuungskosten aus – unter gleichzeitiger Beteiligung der Kantone an deren Finanzierung. Eine 10-Prozent-Beteiligung würde Ausgaben für den Bund von CHF 360 Mio. mit sich bringen, welche teilweise über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte kompensiert werden könnten. Mit den so generierten Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer von CHF 200 Mio. würde sich die finanzielle Zusatzbelastung des Bundes auf CHF 160 Mio. reduzieren. Darüber hinaus machte sich die Exekutive für weitere Anpassungen am Entwurf stark: So soll der Bundesbeitrag lediglich bis zum Ende der Primarstufe entrichtet werden und zwar nur in denjenigen Fällen, in denen die familienexterne Betreuung aufgrund Erwerbstätigkeit oder laufender Ausbildung der Eltern in Anspruch genommen wird.

Auch innerhalb der Kommission fanden sich etliche Stimmen, die mit dem in der Kommission ausgearbeiteten Entwurf nicht einverstanden waren. So hatte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2023 zuerst mit einem Ordnungsantrag von Beat Walti (fdp, ZH) auseinanderzusetzen. Walti beantragte, die Behandlung des Geschäfts bis nach der Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer vom 18. Juni 2023 zu vertagen. Walti vertrat die Ansicht, dass die finanziell angespannte Lage des Bundeshaushalts keine Ausgaben in dieser Höhe zuliessen. Zudem warnte der Freisinnige davor, «das Fell [zu verteilen], bevor der Bär erlegt ist». So seien die zusätzlichen Einnahmen durch die OECD-Mindeststeuer, die die Kommissionsmehrheit wohl zur Finanzierung der Kinderbetreuungskosten verwenden wolle, aufgrund der anstehenden Volksabstimmungen noch nicht gesichert. Der Ordnungsantrag Walti fand indes nur Unterstützung in den geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP, während ihn die restlichen Fraktionen ebenso geschlossen ablehnten. So scheiterte der Ordnungsantrag mit 79 zu 111 Stimmen (4 Enthaltungen).

In der darauf folgenden Eintretensdebatte hatte sich der Nationalrat gleich mit drei Minderheitsanträgen auseinanderzusetzen. Eine durch Nadja Umbricht Pieren (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit bestehend aus SVP-Vertretenden forderte, nicht auf das Bundesgesetz einzutreten. Eine weitere, durch FDP-Vertretende ergänzte und durch Christian Wasserfallen (fdp, BE) vertretene Minderheit richtete sich explizit gegen die durch den Bund einzugehenden Programmvereinbarungen und stellte den Antrag, nur auf den entsprechenden Bundesbeschluss 2 nicht einzutreten. Sie nahm damit auch den Antrag der FK-NR auf, die zum Entwurf Stellung genommen hatte. Nicht zuletzt verlangte eine aus SVP-Vertretenden zusammengesetzte und von Diana Gutjahr (svp, TG) angeführte Kommissionsminderheit die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission, damit eine neue Vorlage erarbeitet werden könne, die für alle Eltern, die für die Kinderbetreuung bezahlen, eine finanzielle Entlastung vorsieht. Stein des Anstosses für die Minderheit war, dass die Vorlage lediglich Vergünstigungen für Betreuungskosten für Kindertagesstätten, Tagesschulen oder staatlich anerkannte Tagesfamilien, also lediglich für die «rein externe[] und staatlich anerkannte[] Kinderbetreuung» (Gutjahr), nicht aber für andere Betreuungstypen, etwa für die Kinderbetreuung durch Nannys und Au-pairs oder durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn vorsah. Mit 124 zu 59 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) beschloss der Nationalrat schliesslich, entgegen dem Willen der Minderheit Umbricht Pieren auf die Vorlage einzutreten. Zu der geschlossen gegen Eintreten votierenden SVP-Fraktion gesellte sich eine aus sechs männlichen Nationalräten bestehende Minderheit der Mitte-Fraktion, die den Nichteintretensantrag unterstützte. Zudem enthielten sich 11 Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion der Stimme. Auch der Rückweisungsantrag Gutjahr konnte kaum über die Parteigrenze hinaus mobilisieren und wurde mit 129 zu 61 Stimmen (6 Enthaltungen) abgelehnt. Auch der Minderheitsantrag Wasserfallen, gemäss dem nicht auf die Programmvereinbarungen eingetreten werden sollte, scheiterte; die 87 unterstützenden Stimmen aus den Fraktionen der FDP, SVP sowie von einer Minderheit der Mitte-Fraktion reichten gegen die 103 Stimmen ablehnenden Stimmen nicht aus.

Auch in der Detailberatung lagen zahlreiche Minderheitsanträge vor – häufig mehrere zu demselben Paragrafen und in den meisten Fällen angeführt durch FDP- oder SVP-Kommissionsmitglieder. In den zwei zentralen Punkten setzte sich indes die Kommissionsmehrheit durch, so namentlich bei der Höhe der Bundesbeiträge. Hier obsiegte die Kommissionsmehrheit, welche den Bund zu maximal 20 Prozent an den Betreuungskosten der Eltern beteiligen wollte, gegen eine Minderheit I Gutjahr (maximal 10%), eine Minderheit II Wasserfallen (genau 15%) und eine Minderheit III Umbricht Pieren (genau 10%). Erfolglos blieb auch eine weitere, durch Diana Gutjahr angeführte Minderheit, die den Verpflichtungskredit für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur Weiterentwicklung ihres Betreuungsangebots oder der Politik der frühen Kindheit halbieren wollte (von CHF 224 Mio. auf CHF 112 Mio.).
Durchsetzen konnte sich die Kommissionsminderheit in Form einer Minderheit de Montmollin (fdp, GE), die – ebenso wie der Bundesrat – forderte, dass die Regierung einen gewissen kumulierten Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern festlegen kann, ab welchem der Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Bund besteht. Hier gesellte sich eine beinahe geschlossen stimmende GLP-Fraktion zu den Fraktionen der SVP, FDP und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Zudem setzte sich im Rat die Ansicht des Bundesrates durch, dass die Kostenbeteiligung lediglich bis zum Ende der Primarstufe erfolgen soll. Diese Ansicht teilte unterdessen auch die Kommissionsmehrheit, die sich im Nationalrat nicht zuletzt auch gegen eine Minderheit Prezioso (egsols, GE) durchsetzte, die – dem ursprünglichen Entwurf der Kommissionsmehrheit folgend – eine Kostenbeteiligung bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit forderte. Zudem sprach sich der Nationalrat einer Minderheit Nantermod (fdp, VS) folgend gegen einen Antrag der Kommissionsmehrheit aus, gemäss welchem die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in erster Linie zur Finanzierung des Bundesbeitrags für die familienexterne Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen. Gleichzeitig lehnte der Nationalrat hingegen einen Minderheitsantrag ab, der gemäss Stellungnahme des Bundesrates den Kantonsanteil an den Bundessteuern zur Gegenfinanzierung um 0.7 Prozentpunkte hatte senken wollen. Somit blieb die Frage der (Gegen-)Finanzierung nach der nationalrätlichen Debatte gänzlich offen.

Nach etlichen Stunden Debatte verabschiedete der Nationalrat in der Gesamtabstimmung den Entwurf zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) mit 107 zu 79 Stimmen (5 Enthaltungen) sowie den Bundesbeschluss 2 zu den Programmvereinbarungen mit 104 zu 84 Stimmen (5 Enthaltungen) zuhanden des Ständerates.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Dezember 2022 präsentierte die WBK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung, der sich in nicht unwesentlichen Punkten vom zuvor in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf unterschied.
Insgesamt 275 Stellungnahmen waren in der Vernehmlassung eingegangen, die grosse Mehrheit davon fiel positiv aus. So unterstützten 23 Kantone den Vorentwurf, ebenso wie acht von zehn stellungnehmenden Wirtschaftsverbänden – darunter GastroSuisse, SGB und Travail.Suisse – und acht Parteien – darunter die SP, die Grünen, die GLP und die Mitte. Abgelehnt wurde die Vorlage von der SVP und der FDP; die FDP-Frauen sprachen sich hingegen für den Vorentwurf aus. Bei den Wirtschaftsverbänden äusserte economiesuisse trotz Unterstützung der Vorlage erhebliche Vorbehalte, während sich der SGV gänzlich ablehnend zur Vorlage positionierte. Die Befürwortenden begrüssten grundsätzlich, dass das seit 2003 bestehende Impulsprogramm in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll, ebenso wie das stärkere Engagement durch den Bund. Ferner vertraten sie die Ansicht, die Vorlage verbessere die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, wirke dem Fachkräftemangel entgegen und fördere die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die gegnerischen Stimmen, darunter die drei ablehnenden Kantone Bern, Graubünden und Zug, sahen durch den Vorentwurf die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen verletzt. In eine ähnliche Stossrichtung gingen die Bedenken des SGV sowie der SVP und der FDP. Anders beurteilten dies die meisten Kantone und die SODK, ebenso wie die für den Vorentwurf zuständige WBK-NR, die die neue Rolle des Bundes nicht nur mit Rückgriff auf die in Art. 116 Abs. 1 BV erwähnte Unterstützungskompetenz, sondern darüber hinaus mit Bezug auf Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV (Arbeitnehmendenschutz) und Art. 8 Abs. 3 BV (Gleichstellung von Mann und Frau) legitimierte. Die SVP vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Vorlage die Wahlfreiheit der Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen lassen wollen, einschränke. Economiesuisse und der SGV sorgten sich auch um die Kosten, insbesondere verbunden mit der offenen Frage der (Gegen-)Finanzierung.
Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen passte die WBK-NR ihren Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf in zwei Punkten an. Erstens verlangte der Entwurf neu für jeden Kanton während der ersten vier Jahre eine Bundesbeteiligung von 20 Prozent an den durchschnittlichen Betreuungskosten der Eltern. Bei unzulänglichem finanziellen Engagement der Kantone könnte der Betrag daraufhin auf bis zu 10 Prozent der Betreuungskosten gekürzt werden. Im Vorentwurf hatte die Kommission eine umgekehrte Lösung vorgeschlagen, wonach der Bund zu Beginn einen Sockelbeitrag von 10 Prozent entrichtet hätte. Kantone mit vergleichsweise hohem finanziellen Engagement hätten in der Folge noch einen Zusatzbeitrag (+5% oder +10%) erhalten können. Die zweite Änderung im Vergleich zum Vorentwurf betraf die Höhe des Verpflichtungskredites zur Unterstützung von Programmen zur Schliessung der Angebotslücken in der familienexternen Betreuung. Während der Vorentwurf für die ersten vier Jahre hierfür insgesamt einen Betrag von CHF 160 Mio. bereitstellen wollte, wurde dieser Betrag im Entwurf auf CHF 240 Mio. erhöht. Dies, nachdem diverse Vernehmlassungsteilnehmende bemängelt hatten, dass zusätzliches Gewicht auf die Qualitätssicherung und -entwicklung gelegt werden sollte. Mit diesen Änderungen versehen genehmigte die Kommission den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Dass die Diskussion um die Vorlage damit noch lange nicht abgeschlossen sein würde, liessen bereits die zahlreichen Anträge diverser Kommissionsminderheiten erahnen, die die WBK-NR in ihrem Bericht und teilweise bereits in ihrer Medienmitteilung aufführte.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Entgegen dem Entscheid ihrer Schwesterkommission beschloss die WBK-SR im Oktober 2022 mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL) zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten keine Folge zu geben. So sah die Kommission den damit verbundenen Eingriff in die Schulhoheit der Kantone kritisch und verwies auf den laufenden Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der WBK-NR (Pa.Iv. 21.403). Dort seien bereits Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen vorgesehen, die ebenfalls in den schulergänzenden Bereich eingreifen könnten. Somit geht der Vorstoss zurück an die WBK-NR.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten (Pa.Iv. 21.412)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Wie bereits der Nationalrat vor ihm sprach sich auch der Ständerat in der Herbstsession 2022 mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 aus. Beide Kammern bestätigten ihren Entscheid in der Schlussabstimmung, wobei im Nationalrat die Mehrheit der SVP-Fraktion und zwei Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion gegen die Vorlage stimmten.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Mit 138 zu 35 Stimmen (15 Enthaltungen) stimmte der erstberatende Nationalrat in der Sommersession 2022 der Vorlage der WBK-NR zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 zu. Ablehnende und enthaltende Stimmen fanden sich dabei lediglich in der Fraktion der SVP.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Mai 2022 präsentierte die WBK-NR die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative, mit der die finanzielle Unterstützung für die familienexterne Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll. Seit Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 00.403) im Jahr 2003 erfolgte die finanzielle Unterstützung durch den Bund zeitlich befristet, wobei diese befristete Lösung mehrfach verlängert und die Förderinstrumente erweitert worden waren. Die Festlegung einer dauerhaften Kostenbeteiligung des Bundes an den Ausgaben der Eltern für die familienexterne Kinderbetreuung ist das erste Förderinstrument des Entwurfs. Als zweites Förderinstrument sieht die Kommission Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vor, mit denen der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung des familienexternen Betreuungsangebots oder zur Förderung der Politik der frühen Kindheit gewähren könnte. Mit diesen Instrumenten sollen die Kernziele der Vorlage erreicht werden, die von der Kommission in der verstärkten Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Erhöhung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter, mit besonderem Fokus auf Kinder mit Behinderungen gesehen wurden. In ihrem Entwurf schlug die WBK-NR eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betreuungsausgaben der Eltern von CHF 530 Mio. pro Jahr vor. Hinzu kämen gemäss Kommissionsentwurf CHF 160 Mio. im Rahmen der Programmvereinbarung gesprochene Gelder – dies insgesamt für eine erste, vierjährige Projektphase. Damit würde sich der Bund finanziell deutlich stärker an den Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung beteiligen als bisher: Wie dem Bericht zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403) zu entnehmen ist, gab der Bund bisher rund CHF 300 Mio aus – zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für die letzte Vierjahresperiode insgesamt einen Verpflichtungskredit von CHF 124.5 Mio. sowie ab Mitte 2018 Verpflichtungskredite für die beiden neu geschaffenen Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt CHF 176.8 Mio. für fünf Jahre.
Eine Kommissionsminderheit lehnte die Vorlage ab, da sie den Zuständigkeitsbereich für diese Förderung alleine bei den Kantonen und Gemeinden sah. Die Kommissionsmehrheit begründete den ihrer Ansicht nach gegebenen Handlungsbedarf mit Blick ins Ausland: Gemäss einer UNICEF-Studie aus dem Vorjahr belege die Schweiz im Bereich der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung Rang 38 von 41. Betreffend Bezahlbarkeit «müss[t]en die Eltern in keinem anderen Land einen so hohen Anteil ihres Verdienstes für die familienergänzende Kinderbetreuung aufbringen wie in der Schweiz», so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. September 2022.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Ende März 2022 legte die WBK-NR ihren Entwurf für eine Gesetzesänderung vor, mit dem die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 verlängert werden sollen. Mit dieser Massnahme soll die Zeit bis zum Inkrafttreten einer stetigen Unterstützungslösung, wie sie momentan von ebendieser Kommission im Rahmen einer anderen parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.403) erarbeitet wurde, überbrückt werden. In ihrem Entwurf verzichtete die Kommission darauf, eine Aufstockung der Verpflichtungskredite zu beantragen, da gemäss ihren Berechnungen die Höhe der bereits bewilligten Kredite ausreichen könnte. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf ergeben, könnten zu einem späteren Zeitpunkt Nachtragskredite beantragt werden, so die Kommission in ihren Ausführungen zum Entwurf.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Aufgrund der laufenden Arbeiten zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der WBK-NR, die die Anstossfinanzierung für die familienexterne Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung überführen möchte, beschloss die WBK-SR im März 2022, einer parlamentarischen Initiative ihrer – abgesehen von 5 Enthaltungen – einstimmigen Schwesterkommission Folge zu geben. Diese will die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 und somit bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der neuen Lösung verlängern.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im November 2021 gab die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL) Folge, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten verlangte. Die Kommissionsmehrheit hatte vor, das Anliegen der Initiative in die Umsetzung der eigenen, hängigen Kommissionsinitiative zur Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu integrieren (Pa.Iv. 21.403).

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten (Pa.Iv. 21.412)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

In der nationalrätlichen Herbstsession 2021 wurde die Forderung nach einem ergänzenden, bezahlten Vaterschaftsurlaub von maximal 14 Wochen, eingebracht in Form einer parlamentarischen Initiative Bertschy (glp, BE), mit 38 zu 110 Stimmen (bei 38 Enthaltungen) klar abgelehnt. Unterstützung erhielt das Anliegen lediglich von der geschlossenen GLP-Fraktion, einer Mehrheit der SP-Fraktion und insgesamt drei Mitgliedern aus den Fraktionen der Grünen und der Mitte. Die Grünen-Fraktion enthielt sich beinahe gänzlich der Stimme – ebenso wie eine Minderheit der SP und zwei Ratsmitglieder der Mitte. Fünf SP-Mitglieder stellten sich gar gegen die Initiative. Die fehlende Unterstützung aus dem linken Lager war in der Ausgestaltung der Vorlage begründet. So befürchtete Flavia Wasserfallen (sp, BE) im Rat, dass bestehende, grosszügigere Urlaubsregelungen für die Mutter bei Annahme der Initiative auf 14 Wochen reduziert werden könnten. Die Bestärkungen der GLP-Nationalrätin Bertschy, dass es ihr keinesfalls um die Kürzung bestehender Lösungen gehe, sondern um eine ergänzende Lösung für den Vater im selben, bekannten Umfang, verfingen im Nationalrat auf linker Seite nicht. Min Li Marti (sp, ZH) bestätigte ferner gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass je 14 Wochen einigen Linken zu wenig weit gingen.

14 Wochen Elternurlaub für beide Elternteile (Pa.Iv. 20.472)

Eine parlamentarische Initiative Bertschy (glp, BE) verlangte eine Änderung der Erwerbsersatzordnung, um im Falle der Erwerbstätigkeit beider Elternteile die bestehende 14-wöchige Mutterschaftsentschädigung um einen maximal 14-wöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu ergänzen. Zum einen begründete die Initiantin ihre Forderung damit, dass eine familienexterne Betreuung nach Ablauf der bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub oftmals nicht möglich sei. Zum anderen argumentierte sie, dass damit die traditionelle Rollenteilung aufgeweicht und die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben verbessert werden könne. Eine verstärkte Einbindung der Frauen in den Arbeitsmarkt hätte mittel- bis längerfristig positive Auswirkungen auf die Wirtschaft; so könnten etwa der Fachkräftemangel entschärft und die Einnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungen erhöht werden, zeigte sich die Berner Nationalrätin überzeugt. Die SGK-NR, die sich im Juni 2021 mit der parlamentarischen Initiative auseinandersetzte, beantragte mit 13 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Ein zentrales Motiv für die ablehnende Haltung stellten die Kosten zur Finanzierung eines solchen Elternzeitmodells dar. Im Zuge der Beratungen zur Initiative lancierte die Kommission jedoch ein Postulat, das den Bundesrat beauftragen möchte, eine volkswirtschaftliche Gesamt-Kosten-Nutzen-Analyse unterschiedlicher Elternzeitmodelle zu erstellen.

14 Wochen Elternurlaub für beide Elternteile (Pa.Iv. 20.472)

Mittels parlamentarischer Initiative plante die WBK-NR im Jahr 2020 und somit bereits kurz nach Verabschiedung der ersten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), mit der Unternehmen ab hundert Mitarbeitenden zur Durchführung von Lohnanalysen verpflichtet worden waren, eine weitere GlG-Revision. Damit sollten die Unternehmen verpflichtet werden, die Ergebnisse ihrer Lohnanalysen an den Bund zu übermitteln. Gemäss geltender Regelung im Gleichstellungsgesetz ist der Bund zur Evaluation der Lohnanalyse-Ergebnisse verpflichtet, die Unternehmen jedoch nicht zur Übermittlung der Ergebnisse an den Bund. Letzterer müsste somit eine Umfrage bei den Unternehmen durchführen, um an die vollständigen Resultate zu gelangen. Der Aufwand für die Unternehmen verkleinere sich dadurch, hatte Valérie Piller Carrard (sp, FR) im Dezember 2020 für die Kommission im Nationalrat ausgeführt, «car la transmission des données représente une charge beaucoup plus faible qu'une éventuelle enquête menée par la Confédération auprès des entreprises en vue de cette évaluation». Darauf gab die grosse Kammer der Initiative Folge.
Ende März 2021 sprach sich die ständerätliche WBK mit 6 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) gegen die Initiative aus, da sie zuerst die Auswirkungen der erst kurz zuvor verabschiedeten Gesetzesrevision abwarten wollte. In der Sommersession 2021 stützte der Ständerat diesen Entscheid, womit die parlamentarische Initiative in der Vorprüfung scheiterte.

Égalité salariale. Transmission des résultats de l'analyse à la Confédération (Iv.pa. 20.400)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Mit 122 – mit einer Ausnahme – bürgerlichen gegen 66 Stimmen von Links-Grün gab der Nationalrat seiner WBK-NR folgend einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH) keine Folge. Die Initiative verlangte, dass die familien- und schulergänzende Betreuung für die Familien künftig kostenlos angeboten würde.

Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public (Pa.Iv. 20.413)

Im April 2021 vertrat die WBK-NR in Bezug auf die parlamentarische Initiative Wasserfallen (sp, BE), die eine externe Beratungsstelle für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz forderte, eine andere Position als noch im Jahr zuvor. Mit 12 zu 11 Stimmen beantragte sie ihrem Rat nun, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte in der Sommersession diesem Antrag und lehnte das Geschäft mit 97 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung knapp ab. Neben den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und GLP unterstützten auch vereinzelte Mitglieder der Fraktionen der Mitte und der FDP.Liberalen die Initiative.

Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Pa.Iv. 19.441)

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) die Organisation der familien- und schulergänzenden Betreuung nach dem Modell der Volksschulen: Zuständig für diese sollten die Kantone sein und das Angebot sollte für alle Kinder bis zum Abschluss der Volksschule unentgeltlich sein. Die Initiantin begründete ihren Vorstoss mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit der Förderung von Kindern aus «sozio-ökonomisch benachteiligten Familien». Darüber hinaus seien die Tarife für die Eltern zu hoch, weswegen die Einrichtungen finanziell sehr eng planen müssten. Dies resultiere in hoher Belastung der in diesem Bereich tätigen Personen bei vergleichsweise tiefen Löhnen. Die Initiantin vertrat die Ansicht, dass qualitativ hochstehende Angebote und faire Arbeitsbedingungen ohne «substanzielle öffentliche Finanzierung» nicht möglich seien. Der Mehrheit der WBK-NR ging jedoch eine unentgeltliche Lösung zu weit. Mit 15 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte sie, der Initiative keine Folge zu geben, und verwies stattdessen auf ihre eigene, hängige parlamentarische Initiative. Diese zielte darauf ab, die mehrfach verlängerte, zeitlich befristete Anstossfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung zu überführen.

Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public (Pa.Iv. 20.413)

Ende März 2021 gab auch die WBK-SR einer durch ihre Schwesterkommission lancierten parlamentarischen Initiative Folge, mit der die befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll (Pa.Iv. 21.403). Sie fasste ihren Beschluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war auch die Überlegung, dass die Unterstützungsmassnahmen aufgrund unterschiedlicher kantonaler Kontexte überarbeitet werden sollten.
Gleichzeitig beriet die Kommission über eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf, die unter anderem plante, die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes in der Verfassung zu verankern (Kt.Iv. 20.308). Die Kommission stellte sich klar gegen die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels und beantragte ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen), der Standesinitiative zugunsten der parlamentarischen Initiative der WBK-NR keine Folge zu geben. Der Ständerat kam diesem Antrag in der Sommersession 2021 nach.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im Februar 2021 lancierte die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, das bereits mehrfach verlängerte Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen in familienergänzenden Strukturen von einer zeitlich befristeten in eine stetige Lösung zu überführen. Die Kommission tat dies in Kenntnis eines jüngst erschienenen bundesrätlichen Berichts «Politik der frühen Kindheit» und unter anderem nach Konsultation der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), des Gewerkschaftsbundes und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.
Gleichzeitig beantragte die Kommissionmehrheit, einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH; Pa.Iv. 20.413) mit der Forderung nach Schaffung einer Verfassungsgrundlage für familien- und schulergänzende Betreuung keine Folge zu geben. Weiter wollte die Kommission die parlamentarische Initiative Aebischer (sp, BE) zur Förderung der Chancengleichheit vor dem Kindergarteneintritt aufgrund der in Angriff genommenen Arbeiten bis Ende Jahr sistieren.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Flavia Wasserfallen (sp, BE) verlangte 2019 mittels parlamentarischer Initiative, dass Arbeitgebende mit mehr als 50 Beschäftigten eine externe Beratungsstelle für Mitarbeitende anbieten müssen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden sind. Während die WBK-NR der Initiative im August 2020 noch Folge gab, entschied sich die WBK-SR im Februar 2021 dagegen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung vertrat sie die Ansicht, dass die bestehenden rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden in diesem Bereich ausreichten.

Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Pa.Iv. 19.441)

En décembre 2020, le Conseil national a accepté d'entrer en matière sur l'initiative de la CSEC-CN, qui demandait l'obligation de transmission des résultats des enquêtes sur les disparités salariales au sein des entreprises. L'objet a été salué par 114 voix contre 68 et une abstention. L'UDC et le PLR représentaient – toutefois pas unanimement – l'opposition.

Égalité salariale. Transmission des résultats de l'analyse à la Confédération (Iv.pa. 20.400)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Mathias Reynard (sp, VS) eine Beweislasterleichterung für die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nach bestehendem Artikel 6 GlG gelte bei zivilrechtlichen Klagen gegen die Arbeitgebenden für eine Reihe von Diskriminierungsformen die Beweislasterleichterung; der Tatbestand der sexuellen Belästigung gehöre jedoch nicht dazu. Es sei äusserst problematisch, dass die hohe Zahl von Gerichtsurteilen zuungunsten der klagenden Person unter anderem auch auf die Beweisschwierigkeit von sexueller Belästigung zurückzuführen sei. Aus diesem Grund schlug Reynard vor, den Artikel zur Beweislasterleichterung um den Tatbestand der sexuellen Belästigung zu ergänzen und so die Beweishürde für eine Verurteilung zu senken. Dadurch müsste die Klägerin bzw. der Kläger das Vorliegen einer sexuellen Belästigung künftig durch Hinweise glaubhaft machen und nicht mehr beweisen können. Es wäre dann an der beklagten Person bzw. am beklagten Unternehmen, Gegenteiliges nachzuweisen. Wie der Initiant im Rat unterstrich, sei die Beweislasterleichterung jedoch nicht mit der Beweislastumkehr zu verwechseln.
Die RK-NR, welche die parlamentarische Initiative vorgeprüft hatte, beantragte mit einer Mehrheit von 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Ungleich den Diskriminierungsformen mit Beweislasterleichterung sei es den Arbeitgebenden im Falle der sexuellen Belästigung kaum möglich, Befreiungsbeweise zu liefern, lautete die Begründung des Mehrheitsantrags. Die Beweislasterleichterung stehe ausserdem in einem Widerspruch mit wichtigen Pfeilern der Schweizer Rechtsordnung, so auch der Unschuldsvermutung. Weiter habe das Parlament in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorstösse abgelehnt.
Eine Minderheit der RK-NR – bestehend aus SP-Nationalrätinnen und -räten – erachtete diese Argumente hingegen als unbegründet und verwies auf andere Länder, welche diese Praxis bereits erfolgreich anwendeten und positive Erfahrungen damit gesammelt hätten. Flavia Wasserfallen (sp, BE) fügte im Namen dieser Minderheit an, dass es den Arbeitgebenden zudem jederzeit möglich sei, externe Fachstellen mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen und so womöglich die nötigen Beweise zu finden. Die Hürde für eine entsprechende Verurteilung bleibe trotz Beweislasterleichterung hoch. Der Nationalrat folgte jedoch dem Mehrheitsantrag und gab der Initiative in der Sommersession 2019 mit 133 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Während sich sowohl SP und Grüne als auch SVP, FDP und die Mitte jeweils geschlossen hinter den Minderheitsantrag respektive hinter den Mehrheitsantrag stellten, zeigte sich bei der GLP mit drei Stimmen für den Minderheitsantrag und fünf Stimmen für den Mehrheitsantrag ein gemischtes Bild.

Sexuelle Belästigung. Beweislast erleichtern (Pa.Iv. 17.501)