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Um die Lohngleichheit durchzusetzen, hatte das Parlament 2018 eine Revision des Gleichstellungsgesetzes angenommen, mit der um die 5000 Schweizer Unternehmen mit über 100 Angestellten zur Durchführung von Lohnanalysen verpflichtet worden waren. Im August 2021 veröffentlichten zwei Unternehmen, die Zertifikate für die Einhaltung fairer Löhne vergeben, – das Competence Centre for Diversity & Inclusion an der Universität St. Gallen und das aargauische Unternehmen Comp-On – erstmals entsprechende Ergebnisse für 300 Unternehmen. Die Ergebnisse der Studien zeigten ein fast durchwegs positives Bild: Nur bei einem von zwanzig untersuchten Unternehmen liessen sich die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern nicht durch objektive Merkmale erklären. Comp-On zeigte sich gegenüber dem Tages-Anzeiger positiv überrascht ob dieser Ergebnisse, wies jedoch auch darauf hin, dass die ausgewerteten Daten allenfalls nicht für alle grossen Unternehmen repräsentativ seien, da «Un­ternehmen, die sich zertifizieren lassen möchten, sich bereits für das Thema Lohngleichheit enga­gieren». Dementsprechend äusserten auch Lohngleichheitsexpertinnen Zweifel an der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf alle (grossen) Schweizer Unternehmen. Nur zwei Monate zuvor hatte der Ständerat eine weitere Revision des Gleichstellungsgesetzes bachab geschickt, die alle Unternehmen zur Übermittlung ihrer Lohnanalyseergebnisse an den Bund verpflichtet und somit auch eine lückenlosere Datenauswertung ermöglicht hätte.

000_Erste Ergebnisse Lohnanalysen

In Erfüllung des bundesrätlichen Auftrags im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 an das BAK, welcher eine Überarbeitung und Weiterentwicklung der statistischen Grundlagen im Kulturbereich vorsah, veröffentlichte das BFS im Oktober 2020 erstmalig die Kulturwirtschaftsstatistik. Wie das BAK in der Medienmitteilung festhielt, sei diese Statistik «ein wichtiges Instrument für die Planung der öffentlichen Kulturförderung, indem sie die grossen Unterschiede in den Herausforderungen der verschiedenen Sektoren aufzeigt». Dies sei insbesondere in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie und ihren starken Auswirkungen auf den Kultursektor von grosser Bedeutung. Ausserdem helfe die Statistik dabei, das in der Kulturbotschaft 2021-24 festgelegte Ziel einer angemessenen Verteilung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Kultur zu erreichen.
Aufbauend auf verschiedenen bereits bestehenden Statistiken, wurden zwei Bereiche für die Analyse unterschieden: zum einen die Kulturbetriebe und die damit verbundenen Arbeitsstellen, zum anderen die Kulturschaffenden im breiteren Sinne – also alle hauptberuflich im Kultursektor tätigen Personen, auch jene, welche innerhalb des Sektors keinen kulturellen Beruf ausüben wie etwa ein Buchhalter oder eine Buchhalterin in einem Theater, oder jene, die einen kulturellen Beruf verfolgen, jedoch nicht im Kultursektor tätig sind wie zum Beispiel ein Grafiker oder eine Grafikerin in einer Bank.
Demnach gab es im Jahr 2018 63'639 Kulturunternehmen mit 66'122 Arbeitsstätten, was einem Anteil von ca. 10.5 Prozent der gesamten Schweizer Unternehmen und Arbeitsstätten entsprach. Seit 2011 sei die Zahl der Kulturunternehmen somit um 13,0 Prozentpunkte gewachsen, was im Vergleich mit den Unternehmen in der Gesamtwirtschaft (+7,4%) einem bemerkenswerten Anstieg entsprach. Beschäftigte in Kulturbetrieben gab es 234'494, womit Kulturunternehmen im Durchschnitt deutlich weniger Angestellte aufwiesen als Unternehmen in der Gesamtwirtschaft. Im Vergleich zu 2011 entspricht dies lediglich einer Zunahme von 2,1 Prozentpunkten, womit die Kulturbetriebe immer kleiner zu werden scheinen. Mit einer Wertschöpfung von insgesamt CHF 15.2 Mrd. leistete der Kultursektor im Jahr 2018 einen Beitrag von 2.1 Prozent an das Bruttoinlandprodukt, was einer inflationsbedingten jährlichen Abnahme von durchschnittlich 1,3 Prozentpunkten seit 2011 entsprach, währenddem das gesamte BIP der Schweiz um 2 Prozentpunkte wuchs.
Kulturschaffende gab es im Jahr 2019 312'000, was einem Anteil von 6.3 Prozent der Erwerbspersonen in der Schweiz entsprach. Mit einem Anteil von 56 Prozent Kulturschaffender mit tertiärem Bildungsabschluss wies dieser Bereich im Vergleich zu einem Tertiärbildungsanteil von 42 Prozent bei allen Erwerbspersonen einen überdurchschnittlich hohen Bildungsgrad auf. Weiter schien die Branche eher weiblich zu sein, so betrug der Frauenanteil 51 Prozent. Jedoch sei die Ungleichheit bezüglich Lohn und Vorgesetztenfunktion zwischen den Geschlechtern in diesem Sektor etwa gleich hoch wie in der Gesamtwirtschaft. So hätten bei den Männern 36 Prozent eine Direktions- oder Kaderfunktion und verdienten im Schnitt CHF 7'356, während es bei den Frauen lediglich 24 Prozent und ein Durchschnittslohn von CHF 6'088 waren.

Kulturwirtschaftsstatistik 2019

Les multi-actifs, personnes cumulant plusieurs emplois, représentent 8.7% de la population active en 2017 contre une part de 4% en 1991, d'après les chiffres de l'OFS. C'est le double de la moyenne européenne. Un quart d'entre-eux exercent déjà une activité à temps plein. Plusieurs causes peuvent expliquer cette croissance, dont notamment la précarisation du marché du travail et la croissance du travail à temps partiel. Selon les statistiques 2018 sur le potentiel de forces travail, 830'000 personnes souhaiteraient travailler davantage, dont 231'000 chômeurs, 356'000 personnes en sous-emploi et 240'000 actifs à la recherche d'un emploi mais pas disponible dans les deux semaines. Les statistiques révèlent également que les femmes sont davantage touchées que les hommes.

Statistiques sur le cumul des emplois et la préconisation du marché du travail

Im Februar 2018 publizierte das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie zu Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt. Auch wenn sich die Studie hauptsächlich den Gründen für die Erwerbsunterbrüche vor der Niederkunft widmete, liess sie auch Rückschlüsse auf mögliche Ursachen von Erwerbsunterbrüchen nach der Geburt zu. So folgerte die Studie etwa, dass «aus Sicht der Mütter [...] der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt zu kurz [ist]; der Wiedereinstieg [...] oft nicht reibungslos [gelingt] und nicht selten [...] eine Kündigung befürchtet werden [muss]». Die Studie zeigte unter anderem unterschiedliche Gründe auf, weswegen für ungefähr 15 Prozent (n=515) der befragten Frauen zum Befragungszeitpunkt noch nicht feststand, ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen. Ein gutes Drittel dieser Frauen (36%) gab an, bis auf weiteres nicht mehr arbeiten zu wollen. Etwas mehr als jede fünfte der zum gegebenen Zeitpunkt nicht erwerbstätigen Frauen (22%) hätte sich eine Weiterbeschäftigung zu reduziertem Pensum gewünscht, was aber nicht möglich war. Ein weiteres Fünftel hatte von sich aus gekündigt (20%). 12 Prozent gaben an, die Erwerbstätigkeit bisher nicht wieder aufgenommen zu haben, weil noch kein passender Betreuungsplatz hatte gefunden werden können, und in 11 Prozent der Fälle hatte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gekündigt. Hochgerechnet auf alle befragten, vor der Geburt erwerbstätigen Frauen, kam es demzufolge in 3.2 Prozent der Fälle zu Kündigungen durch die Arbeitgebenden.
In Reaktion auf die Studie waren mehrere parlamentarische Vorstösse lanciert worden, die eine Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft (Mo. 19.3058; Mo. 19.3059; Pa.Iv. 19.406) sowie eine verbesserte Informationsgrundlage (Po. 19.4508; Po. 19.4525) verlangten.

Studie in Auftrag des BSV zu Erwerbsunterbrüchen wegen Geburt
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Eine durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in Auftrag gegebene Studie zeigte für die Schweiz die noch vorhandene, grosse geschlechterspezifische Lohndiskriminierung auf. So würden gemäss der Studie Frauen nach wie vor einen Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und daher geringere Pensen arbeiten. Zudem seien sie viel eher in Tieflohnbranchen beschäftigt. Dies habe zur Folge, dass Frauen im Durchschnitt über 40 Prozent weniger verdienen als Männer.

geschlechterspezifische Lohndiskriminierung

Eine im Oktober veröffentlichte Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau stellte für die Privatwirtschaft eine Lohndiskriminierung von durchschnittlich 9,4% fest. Dabei variierten die nicht begründbaren Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen je nach Branche erheblich. Überdurchschnittlich waren sie in der Textil- und Lederindustrie (19%) sowie bei Banken und Versicherungen (12,2%). Die tiefsten diskriminierenden Lohnunterschiede gab es im Sozial- und Gesundheitswesen (4,2%) und im Gastgewerbe (4,8%). Am besten abgeschnitten bei der Lohngleichheit haben laut der Analyse die Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe. Dort betrug der diskriminierende Lohnunterschied 3,5%. Als diskriminierend gelten Lohnunterschiede, die nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, Anforderungsniveau, hierarchische Position, Region oder Branche erklärbar sind.

Lohndiskriminierung

Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im Berichtsjahr eine Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern. Laut den publizierten Zahlen besteht in der Schweiz weiterhin in vielen Familien- und Paarhaushalten eine deutliche geschlechtsspezifische Rollenteilung, welche in Haushalten mit kleinen Kindern besonders ausgeprägt ist. In 45% der Familien mit Kindern unter 6 Jahren geht der Mann einer Vollzeit- und die Frau einer Teilzeitbeschäftigung nach. Mit 37% etwas weniger verbreitet ist das Erwerbsmodell, bei dem die Frau überhaupt nicht berufstätig ist. Deutlich seltener sind Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren in denen entweder beide Partner Teilzeit arbeiten (10%) oder beide Vollzeit erwerbstätig sind (8%). Rund drei Viertel der nicht erwerbstätigen Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren begründen ihr Fernbleiben vom Arbeitsmarkt mit den Aufgaben im Bereich der Haus- und Familienarbeit.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als Männer. Die Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigen zwar, dass sich die Lohnunterschiede zwischen 1998 und 2006 verkleinert haben, die Diskriminierung besteht aber weiterhin. 2006 waren die Löhne der Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Fr. tiefer als diejenigen der Männer (1998 waren es 24,8%). 60% dieser Differenz lassen sich durch persönliche Qualifikationen sowie Arbeitsplatz- oder unternehmensspezifische Faktoren begründen, 40% können nicht erklärt werden und gelten damit als diskriminierend.

Lohnunterschiede

Ein Bericht des BFS zur Stellung der Frauen in der Schweiz zeigte, dass die Schweiz eine hohe Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben ausweist. Mit einer Frauenerwerbsquote von 59% im Jahr 2005 verzeichnete sie im Vergleich zu ihren Nachbarländern den höchsten Wert. In Europa lagen die Werte nur für Dänemark, Norwegen und Island noch höher. Bemerkenswert für die Schweiz ist auch die Zunahme der Frauenerwerbsquote: Seit 1990 ist sie um 10 Prozentpunkte gestiegen. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass die hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen in der Schweiz mit einem vergleichsweise grossen Anteil (57%) an Teilzeitbeschäftigung einhergeht. Nach den Niederlanden hat die Schweiz den höchsten Anteil von Frauen, die einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Nur 22% der Frauen sind in Kaderfunktion tätig gegenüber 37% der Männer.

Wird die Erwerbsbeteiligung nach Alter untersucht, zeigt sich in der Schweiz bei den Frauen zwischen 30 und 40 Jahren ein vorübergehender Rückgang. Dieses Muster weist darauf hin, dass sich viele Frauen aufgrund familiärer Pflichten während einiger Jahre aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, um später wieder einzusteigen. Im Vergleich zum Jahr 1990 ist der Knick in der Schweiz schwächer geworden, aber er bleibt dennoch deutlich sichtbar. In den Nachbarländern ist dieses Phänomen auch in Österreich feststellbar, jedoch weniger ausgeprägt. In Deutschland und Frankreich dagegen zeigt sich bei den Frauen während der Familiengründungsphase eine Stagnation, aber kein Rückgang der Erwerbsbeteiligung. Wieder ein anderes Muster weist Italien auf, wo die Erwerbsquote bei den Frauen ab 35 Jahren stetig abnimmt. Diese Unterschiede stehen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren: In vielen europäischen Ländern können Frauen und oft auch Männer längere Mutterschafts- bzw. Elternurlaube beziehen und von besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten profitieren, so dass es für Frauen einfacher ist, durchgehend erwerbstätig zu bleiben.

Bericht über die Stellung der Frauen in der Schweiz

Eine Evaluation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zum 1996 in Kraft getretenen Gleichstellungsgesetz (GIG) ergab, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen in Sachen Gleichstellung noch kaum aktiv geworden sind. Mit finanziellen Anreizen will der Bund dieser Trägheit entgegen wirken. Für das Projekt, das ab 2009 in einer auf acht Jahre befristeten Pilotphase anläuft, wird der Bund im Schnitt 1 Mio Fr. pro Jahr zur Verfügung stellen. Bisher beschränkte sich die Förderung des Bundes auf Gleichstellungsprojekte von nicht gewinnorientierten Organisationen und Institutionen. Ziel der Finanzhilfen ist, dass Frauen auf allen Hierarchiestufen sowie in allen Branchen und Berufen gleichberechtigt Zugang zum Erwerbsleben erhalten. Diskriminierungen am Arbeitsplatz wie Lohnungleichheit, Benachteiligung von Teilzeitarbeit, geringe Aufstiegsmöglichkeiten, Diskriminierung bei Mutterschaft und sexuelle Belästigung sollen abgebaut oder verhindert und die Familienfreundlichkeit von Unternehmen gefördert werden.

Evaluation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann

Gemäss einer Studie des EBG ist jeder zweite Arbeitnehmende in der Schweiz ein potentielles Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. In der Mehrzahl sind dies Frauen, die Teilzeit arbeiten, ausländischer Herkunft sind oder erst seit kurzer Zeit im Betrieb arbeiten. Die Belästigungen gehen in erster Linie auf das Konto von Arbeitskollegen, seltener auf jenes von Kunden oder Patienten. Klagen vor Gericht sind in diesem Bereich relativ selten, da die Betroffenen dies einerseits als weitere Demütigung empfinden und andererseits Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Bei der Präsentation des Berichts erklärte Bundespräsident Couchepin, dass sexuelle Belästigung neben dem menschenrechtlichen auch einen für die Volkswirtschaft negativen Effekt habe: Sie fördere Demotivation am Arbeitsplatz, Absentismus und führe ganz generell zu einem schlechten Arbeitsklima.

Studie über die Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz

In einer Studie stellte der SGB fest, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) ein gutes Instrument zur Durchsetzung von Gleichstellungsforderungen sind, umso mehr, wenn der Frauenanteil in den Verhandlungsdelegationen möglichst hoch ist. Gleichzeitig wurde ein Handlungsbedarf in allen Branchen und in verschiedenen Bereichen geortet. So sei der Geltungsbereich der meisten GAV auf Vollzeitangestellte beschränkt, was zu einer indirekten Diskriminierung der mehrheitlich weiblichen Teilzeitarbeitskräfte führe. Nur einzelne Unternehmen kennen laut Studie ein Recht auf Teilzeitarbeit, und die familienergänzende Kinderbetreuung sei in den Firmen kaum ein Thema. Die Gewerkschaften stellten fest, dass bei den Löhnen die Erfahrung gezeigt habe, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreiche, um Diskriminierungen in der Privatwirtschaft zu verhindern. Hier müsse in Zukunft vermehrt zum Mittel der Verbandsbeschwerde gegriffen werden.

Gleichstellungsforderungen

Obgleich heute in der Schweiz rund 80% der Frauen zwischen 20 und 40 Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen, ist Hausarbeit primär weiblich geblieben. Dies zeigte eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegebene Studie über die Verteilung der Haus- und Erwerbsarbeit von Frauen und Männern. Ausgehend von den Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2000 zeigte die Untersuchung, dass Frauen durchschnittlich 34 Stunden pro Woche Hausarbeit erledigen, Männer dagegen bloss 18 Stunden. Markante Unterschiede bestehen je nach Haushaltstyp. Am wenigsten ungleich verteilt ist die Hausarbeit unverheirateter Paare ohne Kinder. Am meisten Haus- und Familienarbeit übernehmen dagegen verheirate Frauen mit zwei oder mehr Kindern. Die Männer begnügen sich in diesen Partnerschaften damit, zwei Fünftel der Arbeit zu leisten, welche die Frauen erbringen. Etwas weniger ungleich wird der Zeitaufwand für die Betreuung der Kinder aufgeteilt, wo die Männer zwei Drittel der von den Frauen geleisteten Arbeit übernehmen; die Tendenz ist mit zunehmender Kinderzahl allerdings sinkend. Deutlich am stärksten engagieren sich hier die Väter in unverheirateten Partnerschaften. Da das konservative Rollenverständnis die Chancengleichheit der Geschlechter im Erwerbsleben behindert, rief das EBG in einer Sensibilisierungskampagne, die sich vor allem an jüngere Paare richtete, zu „Fairplay at home“ auf. Für das EBG war allerdings auch klar, dass neben der partnerschaftlichen Aufgabenverteilung zu Hause weitere flankierende Massnahmen nötig sind, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, so die Mutterschaftsversicherung, die Lohngleichheit von Männern und Frauen, ein besseres Angebot an Krippenplätzen sowie die Bereitschaft der Arbeitgeber, geeignete Arbeitszeitmodelle anzubieten.

Verteilung der Haus- und Erwerbsarbeit

Das Institut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen präsentierte eine Studie, die anhand der Lohnstrukturerhebung des Jahres 1998 einmal mehr geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Entlöhnung von Frauen und Männern nachwies. Gemäss der Untersuchung verdienen Frauen in den Branchen Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Banken und Versicherungen für vergleichbare Arbeit rund 20% weniger als gleich qualifizierte Männer. Festgestellt wurde auch, dass bei höherer Qualifikation und in anspruchsvollen Positionen die Lohnungleichheiten zunehmen.

Lohnungleichheiten

In den ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes sitzen neu 33,5% Frauen. Erstmals wurde damit die seit Jahren angestrebte Quote von 30% übertroffen. Nach der einschlägigen Verordnung von 1996 ist darauf zu achten, dass die Geschlechter, Sprachen, Regionen und Altersgruppen in diesen Gremien möglichst ausgewogen vertreten sind.

ausserparlamentarischen Kommissionen

Wie die ausführlichen Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS für die Jahre 1991-1998 zeigten, hat sich die Erwerbstätigkeit der Frauen in diesem Zeitraum positiv entwickelt hat. Trotz der Konjunkturflaute zählte die Schweiz 1998 rund 100 000 weibliche Arbeitskräfte mehr als zu Beginn des Jahrzehnts. Der Frauenanteil in der Arbeitswelt stieg damit leicht auf 44%. Allerdings nahm nur die Teilzeitarbeit zu (+16%), während die Zahl der Vollzeitstellen um 3% abnahm. Das BFS erklärte die stärkere Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt mit der verbesserten Ausbildung und dem verändertes Rollenverständnis zwischen Frau und Mann, andererseits aber auch mit der wirtschaftlich schwierigen Situation vieler Familien. Gemäss BFS nahm die Erwerbsquote nämlich bei jenen Frauen am stärksten zu, deren Partner in Berufsgruppen mit geringem Einkommen tätig sind. Noch 1980 entschieden sich drei Viertel aller Mütter bei der Geburt des ersten Kindes für ein „reines“ Hausfrauendasein. In den neunziger Jahren trifft dies auch in der Schweiz nur noch auf eine Minderheit zu. 62% der Frauen, die vor der Geburt ihres ersten Kindes erwerbstätig waren, behielten ihre Erwerbstätigkeit bei. Von den vollzeitarbeitenden Frauen blieb ein Drittel auch nach der Geburt des ersten Kindes zu 100% erwerbstätig, ein Drittel reduzierte den Beschäftigungsgrad und ein weiteres Drittel stieg aus dem Erwerbsleben aus. Von den teilzeitberufstätigen Frauen blieb rund die Hälfte auch nach der Geburt ihres ersten Kindes im Erwerbsleben, die andere Hälfte gab die Berufstätigkeit auf. Die Geburt des zweiten Kindes beeinflusste die Erwerbstätigkeit der Frauen in noch geringeren Ausmass.

Erwerbstätigkeit positiv entwickelt Teilzeitarbeit Mütter Erwerbstätigkeit

Obwohl die Stellung der Frau auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt in den letzten zwei Jahrzehnten derjenigen des Mannes ähnlicher geworden ist, haben deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede Bestand. Männer schliessen häufiger eine höhere Ausbildung ab, interessieren sich stärker für technische Berufe, arbeiten viel seltener Teilzeit und verdienen im Mittel deutlich mehr als ihre Kolleginnen. Nach wie vor treten viel mehr Frauen als Männer in Pflegeberufe ein oder übernehmen kaufmännische Büroarbeiten, während sowohl die typischen Berufe der Metall- und Maschinenindustrie wie die Tätigkeiten im wachstumsträchtigen Informatik-Sektor fast ausschliesslich von Männern gewählt werden. Immer noch arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen Teilzeit gegen weniger als 10% bei den Männern. Dass der auf eine standartisierte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden umgerechnete mittlere Brutto-Monatslohn der Frauen 1998 mit 4253 Fr. um gut 20% unter jenem der Männer (5417 Fr.) lag, ist zu einem guten Teil auf die unterschiedliche Berufswahl, Qualifikation und die geschlechterspezifische Verteilung von Teilzeit- contra Vollzeitjobs zurückzuführen. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass Frauen mit nach statistischen Kriterien (berufliche Stellung, Anforderungsniveau usw.) vergleichbarer Arbeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Mit zunehmenden beruflichen Qualifikationen scheinen diese Disparitäten sogar noch zuzunehmen.

geschlechtsspezifische Unterschiede Teilzeit weniger verdienen

Eine Studie des Bundesamtes für Statistik, die sich auf die Ergebnisse der Volkszählungen 1970 und 1990 stützte, zeigte, dass immer mehr Frauen berufstätig sind. Im genannten Zeitraum nahm ihre Erwerbsquote von 49% auf 62% zu. Das BFS führte diese Zunahme auf den Wandel in der Einstellung der Frauen zu Partnerschaft und Familie zurück. Zum einen blieben Frauen länger ledig und berufstätig, zum anderen gingen Ehen häufiger und früher zu Bruch, was die geschiedenen Frauen zu mehr Erwerbstätigkeit zwinge. Hauptverantwortlich für den Anstieg der Quote ist gemäss BFS jedoch die Tatsache, dass die Erwerbsneigung bei den Verheiratenen gestiegen ist. 1990 waren mehr als die Hälfte der in einer Paarbeziehung lebenden Frauen am Erwerbsleben beteiligt, 1970 erst ein Drittel. Vor allem die Teilzeitarbeit nahm rapide zu. In den 20 Jahren stieg ihr Anteil in der weiblichen Bevölkerung von 16% auf 31%. Generell ist es aber nach wie vor so, dass die Frauen mit der Geburt eines oderer mehrerer Kinder einen Einbruch in ihrer Erwerbsarbeit auf sich nehmen. Dabei wirkt sich das Alter der Kinder stärker auf die Erwerbsquote der verheirateten Frauen aus als die Zahl der Kinder. Je höher der Bildungsstand, desto grösser ist die Erwerbsneigung. Von den 1990 in Paarbeziehungen lebenden Frauen waren jene, die lediglich die obligatorische Schulpflicht absolviert hatten, zu weniger als der Hälfte nicht am Erwerbsleben beteiligt; bei den Absolventinnen einer universitären oder einer höheren Berufsbildung betrug ihr Anteil dagegen zwei Drittel.

immer mehr Frauen berufstätig Erwerbsquote 62% Erwerbsneigung bei den Verheiratenen gestiegen Teilzeitarbeit Alter der Kinder Bildungsstand

Berufstätige Frauen in der Schweiz verdienen durchschnittlich 23% weniger als Männer. Knapp die Hälfte des Lohngefälles ist dabei nicht mit geschlechtsspezifischen Unterschieden in Bildung und Berufserfahrung zu erklären und somit Folge effektiver Lohndiskriminierung. Zu diesem Schluss gelangte eine Nationalfonds-Studie der Universität Bern. Neben der direkten Diskriminierung könnten für die Unterschiede auch eine unterschiedliche Beförderungspraxis und ein erschwerter Zugang zu gutbezahlten Stellen für Frauen eine Rolle spielen. Ebenfalls untersucht wurde der Einfluss von Zivilstand und Mutterschaft auf die Frauenlöhne. Sowohl verheiratete und geschiedene Frauen als auch Frauen mit Kindern schnitten schlechter ab als ledige und kinderlose.

verdienen durchschnittlich 23% weniger als Männer Folge effektiver Lohndiskriminierung Einfluss von Zivilstand und Mutterschaft

Die zweite Untersuchung stellte anhand eines Ländervergleichs fest, dass die Deregulierung zwar zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen kann, dass dies aber eher durch eine Verschlechterung der Erwerbssituation der Männer als durch eine Verbesserung für die Frauen zustande kommt. Die öknomische Last der Frauen, die im Gegensatz zu früheren Rezessionen nicht mehr eine Art Reservearmee darstellten, sei eindeutig grösser geworden. Die Autorin sprach denn auch von einem gewaltigen Umbau in der Zusammensetzung der Haushalteinkommen: Nicht nur arbeitsmässig, sondern auch finanziell seien die Frauen mehr und mehr zuständig für den Haushalt, und das Ernährermodell mit dem allein erwerbstätigen Vater werde zunehmend zu einem Minderheitsmodell.

Deregulierung  

Rund 50 Forscherinnen und Forscher befassten sich zwischen 1993 und dem Berichtsjahr im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Frauen in Recht und Gesellschaft" (NFP 35) in zwei Dutzend Projekten mit den Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Dabei orteten sie - mehr als 15 Jahre nach der verfassungsmässigen Gleichstellung von Frau und Mann - eine ganze Reihe von Ungleichbehandlungen, so etwa im Scheidungsrecht, im Bereich der Sozialversicherungen, beim Lohn, bei den Anstellungsverhältnissen und der Besetzung von Führungspositionen, in der Erziehung und Bildung sowie in der Familie. Nationalratspräsidentin Judith Stamm (cvp, LU), bis Ende des Vorjahres Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, rief Politik, Verwaltung und Institutionen dazu auf, in der Frage der Gleichstellung ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ganz besonders appellierte sie auch an die aufgeklärte Männerwelt, da es sich gezeigt habe, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann nicht in erster Linie eine Frauenfrage, sondern vielmehr ein Männerproblem sei.

"Frauen in Recht und Gesellschaft" (NFP 35) eine ganze Reihe von Ungleichbehandlungen

Mit zwei Studien wollte die Eidg. Kommission für Frauenfragen die öffentliche Diskussion über eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen neu beleben. Die beiden Untersuchungen befassten sich mit neuen Arbeitszeitmodellen und mit den Auswirkungen der Deregulierungspolitik auf Frauen. Die erste Studie stellte fest, dass derartige Umverteilungskonzepte momentan offenbar keine Konjunktur haben. Auf die 60 Anfragen bei verschiedenen Organisationen gingen nur gerade 22 auswertbare Antworten ein, und diese kamen erst noch von linken Parteien, Frauenorganisationen und Gewerkschaften, während die Arbeitgeber an der Fragestellung kaum Interesse zeigten. Die Autorin stellte fest, dass die sogenannte grosse Umverteilung von Erwerbs- wie Nichterwerbsarbeit zwischen Mann und Frau derzeit völlig im Schatten der Arbeitsplatzproblematik steht.

gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen völlig im Schatten der Arbeitsplatzproblematik

Von der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt kann trotz Verbesserungen nach wie vor keine Rede sein. Dies hielt das Bundesamt für Statistik (BFS) in einer am fünften Jahrestag des Frauenstreiks von 1992 veröffentlichten Bilanz fest. Dieser Tag war von den Gewerkschaften zum "Tag der Lohntransparenz" proklamiert worden. Das BFS ortete markante geschlechtsspezifische Unterschiede im Erwerbsleben, in der Haushaltarbeit, aber auch in Bildung und Politik. Das Erwerbseinkommen der Frauen ist weiterhin tiefer als dasjenige der Männer. Mehr als die Hälfte der vollzeitlich erwerbstätigen Frauen verdienen jährlich weniger als 52 000 Fr. brutto. In dieser Kategorie befindet sich aber nur ein Fünftel der Männer. Bei den oberen Einkommenskategorien verhält es sich gerade umgekehrt. Fast ein Viertel der Männer verdient über 78 000 Fr. brutto im Jahr, jedoch nur 6,5% der Frauen. Während ein Drittel der Männer eine leitende Funktion ausübt, ist es bei den Frauen nur ein Sechstel. Die Erwerbslosigkeit belief sich 1995 bei Männern auf 2,8%, bei Frauen hingegen auf 3,9%. Die Hausarbeit wird weiterhin grösstenteils von Frauen verrichtet: 63% der befragten Frauen gaben an, allein dafür verantwortlich zu sein. Frauen investieren durchschnittlich 23 Stunden pro Woche in den Haushalt, Männer dagegen weniger als 10 Stunden. Die Beteiligung der Männer an der Hausarbeit hängt aber auch vom Bildungsgrad der Männer ab: je höher dieser ist, desto mehr sind sie bereit, ihren Beitrag an Kindererziehung und Hausarbeit zu leisten.

Gleichstellung nach wie vor keine Rede markante geschlechtsspezifische Unterschiede im Erwerbsleben Hausarbeit grösstenteils von Frauen

Frauen verdienen selbst bei gleicher Ausbildung und gleichem Lebens- und Dienstalter immer noch weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen auf gleicher Funktionsstufe. Dies ergab eine Bestandesaufnahme der Gehälter von über 5000 Angestellten der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA). Die SKA führte diese Erhebung der Löhne bereits zum vierten Mal durch. In der aktuellen Untersuchung hatten sich die Lohnunterschiede zwar verringert, waren jedoch noch nicht vollständig ausgeräumt. Einen Grund sah die SKA in den individuellen Lohnverhandlungen, bei denen sich Männer aggressiver und fordernder verhalten als Frauen.

selbst bei gleicher Ausbildung

Eine vom Gleichstellungsbüro der Stadt Genf in Auftrag gegebene Studie bestätigte ebenfalls diese Zahlen. Demnach verdienen die Frauen in der Stadt Genf durchschnittlich 1032 Fr. weniger pro Monat als ihre männlichen Kollegen. Gemäss dem Autor der Untersuchung gehen 40% dieses Unterschiedes auf das Konto der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Objektiver Hauptgrund für die Unterschiede ist aber nach wie vor die unterschiedliche Ausbildung. Das wirkt sich während der gesamten Berufskarriere auf die Lohnentwicklung aus: Bei den Männern führt jedes zusätzliche Berufsjahr zu einer Lohnerhöhung von 2,4%, bei den Frauen hingegen lediglich zu einer Zunahme von 1,9%. Frauen haben auch die geringeren Aufstiegschancen: Während 11% der Männer zum höheren Kader gehören, sind es bei den Frauen nur 2,8%. Aber selbst diese wenigen Frauen erhalten im Durchschnitt einen niedrigeren Lohn als die Männer in vergleichbarer Position.

Stadt Genf 40% dieses Unterschiedes geschlechtsspezifischen Diskriminierung