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Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Im September 2019 erschien im Magazin «Bon pour la tête» ein Artikel des Waadtländer Journalisten Jacques Pilet mit dem Titel «Romands, vous n'existez plus!». Anlass dazu waren unter anderem ein Interview im «Blick» mit dem Headhunter Werner Raschle zu Beginn des Monats und eine etwas unsensible Aussage des neuen Armeechefs Thomas Süssli an seiner ersten Pressekonferenz. Süssli hatte gegenüber den Medien verkündet, dass er aufgrund mangelnder Französischkenntnisse Fragen nur auf Deutsch beantworten werde. Derweil antwortete Raschle, vom «Blick» gefragt, welche Qualifikationen der neue SBB-Chef – von einer Frau war nicht die Rede – mit sich bringen müsse, dass Deutsch- und Englischkenntnisse ein Muss seien, denn der neue CEO müsse das Parlament überzeugen und mit der Bevölkerung kommunizieren können. Die Landessprache Französisch und damit die zweitgrösste Bevölkerungsgruppe der Schweiz blieben bei der Vergabe wichtiger und repräsentativer Ämter also gleich zwei Mal aussen vor.
«Enfin quelqu’un qui ose le dire ouvertement alors que tant d’Alémaniques le pensent discrètement», meinte Pilet in seinem Artikel, welcher später in übersetzter Form als Gastkommentar zum Interview mit Raschle ebenfalls im «Blick» erschien. Die französische Sprache, so Pilet, sei in der Schweiz unnötig geworden. Diese «Verachtung der mehrsprachigen Schweiz» empöre aber die Romands, denn die Westschweizer Bevölkerung werde auf diese Weise exkludiert. Natürlich gebe es ebenso Frankophone mit schlechten Deutschkenntnissen, auch habe Süssli versprochen, sein sprachliches Manko zu beheben, doch würden sich Romands durch Sprachdifferenzen – im Gegensatz zu den Deutschschweizerinnen und Deutschschweizern – ungleich weniger amtliche Karrieremöglichkeiten bieten. Diese einsprachige Schweiz, resümierte Pilet, sei aber nicht seine Schweiz, denn sie verrate «die schönsten Traditionen» des Landes und werde verarmen.

Pilets Artikel löste in der Folge einige Reaktionen aus. So schrieb Peter Rothenbühler in der Aargauer Zeitung in einem Kommentar dazu, dass die Westschweiz eigentlich boome, sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Dies lasse sich nicht nur an der Museumslandschaft oder «architektonische[n] Würfen von Weltrang» festmachen, auch die westschweizer Universitäten und die insgesamt drei neuen Schweizer Nobelpreisträger, welche allesamt aus der Romandie stammen, bestätigten dies – doch gehe dies der Deutschschweiz «offenbar am verlängerten Rücken» vorbei. Im Ständerat, so zitierte Rothenbühler die Parlamentarierin Geraldine Savary (sp, VD), könne man zwar durchaus Französisch sprechen ohne missverstanden zu werden. Doch das Problem der Sprachbarriere bestehe sogar im Bundeshaus: Im Nationalrat, so Savary, würden Romands oft auf Deutsch wechseln, denn bei französischen Reden werde unter den Deutschschweizern oft getuschelt, da nicht alle des Französischen mächtig seien. Wie Rothenbühler ausserdem festhielt, habe man die sprachliche Diskrepanz auch im Westschweizer Fernsehen diskutiert und sei zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf bestehe, weil die Schweiz sonst «sprachlich und kulturell» auseinanderdriften könnte.
Eine ähnliche Ansicht vertrat auch der Verein «Helvetia Latina», welcher sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit in den Bundesämtern und im Parlament einsetzt. Am zweitletzten Sitzungstag der Herbstsession wurde der vom Verein organisierte «journée du plurilinguisme» abgehalten, wie die Westschweizer Zeitung «Le Temps» mit Bezug auf Pilets Artikel berichtete. An diesem Tag, so die Idee, werden die Rollen getauscht: Deutsch wird zu einer «langue minoritaire», die lateinischen Sprachen zur «langues majoritaires». Wie «Le Temps» festhielt, hatten Überprüfungen des Vereins nämlich gezeigt, dass die in der Bundesverwaltung geltenden Quoten bezüglich der Sprachenrepräsentation – Deutsch müsste von 70 Prozent, Französisch von 21-23 Prozent, Italienisch von 6-8.5 Prozent und Rätoromanisch von 1 Prozent der Angestellten gesprochen werden – nicht immer eingehalten werden.
Die Bedeutung von funktionierender Kommunikation hatte derweil bereits ein im Juni erschienener Artikel im Tages-Anzeiger nahegelegt: Anlässlich des 90. Geburtstags des Philosophen Jürgen Habermas ging man dort der Frage nach, «was uns eigentlich zusammenhält». Im Werke Habermas', so eine der Kernaussagen des Artikels, werde ersichtlich, dass Kommunikation eines der Leitmotive einer funktionierenden Demokratie sei.

Romands, vous n'existez plus!
Dossier: Politischen Gräben in der Schweiz

Une initiative cantonale thurgovienne demande de modifier la Constitution afin de relativiser la gratuité de l'enseignement. Ainsi, les coûts d'intégration des personnes récalcitrantes seraient supportées par celles-ci. Auparavant, le canton de Thurgovie menaçait les parents de leur faire payer les cours d'allemand à l'école obligatoire, si ceux-ci refusaient d'inscrire leurs enfants à des groupes de jeux consacrés aux langues avant l'entrée à l'école maternelle. Cette mesure ayant été jugée anticonstitutionnelle par le Tribunal fédéral, Thurgovie demande de modifier la Constitution. Le canton souhaite également que les frais de traduction soient à la charge des parents, qui, selon le Grand Conseil thurgovien, devraient maîtriser suffisamment la langue d'accueil pour participer aux entretiens avec les enseignant-e-s, comprendre les documents officiels et surveiller les devoirs des enfants.
L'objet a été traité au Conseil des Etats le 24 septembre 2019, en même temps que la motion Eymann, demandant un soutien linguistique précoce. Cette dernière a été acceptée, contrairement à l'initiative du canton de Thurgovie. A 10 voix contre 1 et 2 abstentions, la CSEC-CE avait estimé la gratuité de l'école obligatoire trop fondamentale pour être relativisée.

Coûts d'intégration (Iv.ct. 19.303)

Im Frühjahr 2019 veröffentlichte das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) die Ergebnisse einer 2018 vom BAK in Auftrag gegebenen Studie zur Wirkung der Bundesfinanzhilfen an den Kanton Graubünden hinsichtlich der Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton. Der Evaluationsbericht sollte zum einen als Entscheidungsgrundlage für die Förderperiode 2021–2024 und zum anderen zur Beantwortung des Postulats Semadeni (sp, GR; Po. 15.4117) beigezogen werden. Im Bericht wurde die aktuelle Situation des Rätoromanischen und des Italienischen sowohl für das angestammte als auch das erweiterte Sprachgebiet aufgezeigt und Hand zu Verbesserungsmöglichkeiten für das Förderinstrumentarium geboten. Für die Studie waren zunächst 54 Angehörige der rätoromanischen und italienischen Zivilgesellschaft sowohl im Kanton Graubünden als auch in der restlichen Schweiz mittels eines Fragebogens zur Nützlichkeit und Angemessenheit der ergriffenen Massnahmen befragt worden. Im Anschluss waren elf Interviews mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Politik und den involvierten Institutionen durchgeführt worden.
Die Untersuchungsergebnisse liessen auf deutliche Unterschiede zwischen den beiden Sprachminderheiten schliessen: Während das Italienische im angestammten Sprachgebiet als Amts-, Arbeits- und Alltagssprache weiterhin unangefochten sei, stelle das Verhältnis der Italienischsprechenden zu den behördlichen Instanzen und den staatsnahen Betrieben eine grosse Herausforderung dar. Dadurch werde die Gleichwertigkeit des Italienischen als Amtssprache innerhalb des kantonalen Staatswesens bisweilen erheblich beeinträchtigt. Das Rätoromanische hingegen werde bereits mittelfristig mit der Gefahr einer Zurück- bzw. Verdrängung konfrontiert sein, da es schon heute teilweise in seinen traditionellen Verbreitungsgebieten als Amts-, Arbeits- und Alltagssprache vom Deutschen abgelöst werde.
Eine wesentliche Schwäche deckte die Studie in der Umsetzung des im Grundsatz minderheitenfreundlichen kantonalen Sprachengesetzes auf. Die Hauptverantwortlichkeit zur Erhaltung und Förderung der beiden Minderheitensprachen im Kanton Graubünden werde vom Kanton selbst nur zögerlich wahrgenommen. Damit zusammenhängend offenbarte sich ein weiterer Schwachpunkt im für die Sprachförderung relevanten Bereich des Sprachunterrichts: Von verschiedener Seite sei moniert worden, dass die Lehrmittel für die beiden Minderheitensprachen qualitativ den deutschsprachigen Lehrmitteln nachstünden und oft auch erst mit Verspätung erschienen. Fehlende finanzielle Mittel führten zudem zu einer Kürzung bzw. Streichung des Romanisch- und Italienischunterrichts an Mittelschulen, wodurch das Bildungsangebot auf verschiedenen Stufen unterbrochen oder zumindest ausgedünnt werde. In der Folge bestehe eine reale Gefahr, dass insbesondere die Romanischkenntnisse weiter sänken, weniger Lehrpersonal ausgebildet werde und die Sprache auszusterben drohe.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, gaben die Studienverantwortlichen vier Hauptempfehlungen ab: Erstens erfordere es einen konzentrierten Einsatz finanzieller Mittel im Bildungssektor, besonders hinsichtlich der kritischen Situation des Rätoromanischen. Dadurch solle ein durchgängiges Angebot an Romanischunterricht von der Krippe bis zur Hochschule gewährleistet werden und auch das Modell der zweisprachigen Kindergärten und Primarschulen auf mehr deutschsprachige Gemeinden ausgeweitet werden. Zweitens müssten Massnahmen auch über die Kantonsgrenze hinaus ergriffen werden, indem die Förderung von Bildungsangeboten, insbesondere zweisprachiger Schulen (Rätoromanisch/Deutsch), nicht nur in den deutschsprachigen Gebieten innerhalb des Kantons, sondern auch in anderen Kantonen anvisiert werde. Drittens müsse man die Mehrsprachigkeit in der kantonalen Verwaltung stärken, insbesondere hinsichtlich des Italienischen. Die deutschsprachigen Mitarbeitenden sollten bessere Italienischkenntnisse erlangen und italienischsprachige Bewerbungen nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse benachteiligt werden. Als letzte Empfehlung wurden sowohl der Kanton Graubünden als auch der Bund dazu angehalten, ihre Governance in diesem Bereich zu überdenken. Auch wenn sich die Leistungsvereinbarung als Sprachförderungsmittel bewährt habe, müsse man diese in ihrer Ausgestaltung konkretisieren, einzelne Massnahmen und Zuständigkeiten präzisieren sowie ein stärkeres Monitoring vorsehen, um die strategischen und operativen Verantwortungen nicht zu verwischen.

Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden

Mittels einer im Winter 2018 eingereichten Motion schien Nationalrätin Gmür-Schönenberger (cvp, LU) die Revolutionierung des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz zu beabsichtigen: Sie wollte den Bundesrat beauftragen, entsprechende Rechtsgrundlagen bzw. Konzessionen dahingehend anzupassen, dass die SRG in Zukunft möglichst auf die Synchronisation von TV-Produktionen verzichten und stattdessen sowohl Eigenproduktionen in den vier Landessprachen als auch englischsprachige Filme und Serien lediglich untertitelt in Originalsprache ausstrahlen soll. Diese Idee entsprang der Überlegung, dass der Konsum fremdsprachiger Medienprodukte, nebst der Schule und einem längeren Sprachaufenthalt, als ein effektives Mittel zum Erlernen von Sprachen betrachtet werden kann. Die Motionärin unterstrich ihr Argument mit dem Verweis auf Länder wie Norwegen, Schweden, Estland oder die Niederlande. Ein weiterer Vorteil, der sich aus diesem Vorgehen ergeben würde, wäre die Kostenersparnis, da sich Untertitel wesentlich preisgünstiger erstellen lassen als Synchronisationen.
Der Bundesrat zeigte zwar grosses Verständnis für den bildungspolitischen Effort des Anliegens, sah dieses aber zugleich als einen kontraproduktiven Ansatz hinsichtlich der Erfüllung des Service-Public-Auftrags, weshalb er die Motion zur Ablehnung empfahl. Im Grunde setze die SRG mit ihrem Zweikanalton-Verfahren, bei dem für rund 90 Prozent der Formate eine Untertitelung zuschaltbar ist, das Anliegen der Motion bereits weitestgehend um. Ein weiterer Kontrapunkt liege in der Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Personen, welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, sowie von Personen mit einer Hörbehinderung: Der Nutzen von zuschaltbaren Audiodeskriptionen bzw. mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln würde dadurch eingeschränkt werden.
Der Nationalrat schien der bundesrätlichen Argumentation beizupflichten und lehnte den Vorstoss stillschweigend ab.

Die Vielsprachigkeit der Schweiz und die Weltsprache Englisch optimal nutzen

In der Frühjahrssession 2019 wurde eine Motion Bourgeois (fdp, FR) zurückgezogen, die das BöB dahingehend ändern wollte, dass die öffentlichen Ausschreibungen des Bundes zukünftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, mit der Begründung, dass er bereits im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) dem Parlament einen entsprechenden Passus für die künftige Regelung der Sprachanforderungen in diesem Bereich vorgelegt habe. Mit Bezugnahme auf ebendiese bundesrätliche Erläuterung verkündete der Motionär den Rückzug seines Anliegens, versäumte aber nicht, darauf hinzuweisen, dass er diese Entwicklung nicht aus den Augen verlieren werde.

Bei öffentlichen Ausschreibungen unsere wichtigsten Landessprachen berücksichtigen

Nachdem die drei Motionen Cassis (fdp, TI; 14.3886), Regazzi (cvp, TI; 14.3872) und de Buman (cvp, FR; 12.3914), die allesamt eine sprachfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen gefordert hatten, im Sommer 2015 beide Räte erfolgreich passiert hatten, waren sie vom Bundesrat 2017 im Rahmen seiner Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zur Abschreibung beantragt worden. In der Sommer- bzw. Wintersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat schliesslich im Rahmen der Beratungen des Beschaffungswesens diesem Antrag nach.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Der Bundesrat beantragte 2018, das Postulat «Einen Sprachkenntnisvermerk in eidgenössische Fähigkeitszeugnisse aufnehmen» von Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) abzuschreiben, nachdem er in Erfüllung des Postulats den Bericht «Förderung des Fremdsprachenerwerbs in der beruflichen Grundbildung» publiziert hatte. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung im Juni 2018 zu.

mention des connaissances linguistiques dans les certificats fédéraux de capacité

Die im Frühjahr 2017 im Ständerat mit nur einer Stimme Differenz angenommene Motion Engler (cvp, GR) wurde in der Wintersession desselben Jahres auch im Nationalrat kritisch begutachtet. Mit der Annahme der Motion würde der Bundesrat damit beauftragt werden, einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachgesetz vorzulegen.
Eine Mehrheit der WBK-NR hatte bereits in ihrem Bericht vom Oktober die Vorlage mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen und hielt auch während der nationalrätlichen Debatte an ihren Erläuterungen fest. Der Grundsatz der Motion stehe hierbei auch für die Kommissionsmehrheit nicht zur Diskussion: Die Verständigung zwischen den verschiedenen Schweizer Sprachgruppen sei essenziell für das Land und sei auch in der Vergangenheit durch verschiedentliche Massnahmen in der Sprachpolitik zur Förderung von Minderheiten und Minderheitssprachen zur Geltung gebracht worden. Ebendiese Massnahmen seien denn auch bereits gefestigte Garanten im Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Des Weiteren verfüge der Bundesrat bereits heute über diverse Möglichkeiten, Experten beizuziehen und sich bei Bedarf mit den betroffenen Kreisen zu koordinieren. Daher bestehe aus Sicht der Mehrheit der WBK-NR kein Bedarf für eine entsprechende Fachkommission.
Die Kommissionsminderheit betonte in ihrer Argumentation indes die integrative Funktion einer solchen Einrichtung, da im Sinne einer Minderheitensprache eben nicht nur die Landessprachen, sondern auch übrige Sprachen stetig unter Druck geraten würden. Natürlich seien sich die Befürworterinnen und Befürworter der Motion im Klaren darüber, dass in diesem Zusammenhang auch mit einigen Mehrkosten zu rechnen sei. Nationalrat Maire (sp, NE) betonte aber, dass hinsichtlich der zahlreichen Herausforderungen für die Schweiz durch die Mehrsprachigkeit und durch deren multikulturelle Aspekte diese Mehrkosten an Gewicht verlieren würden. Der Nationalrat sah sich aber von dieser Argumentation nicht überzeugt und stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 100 zu 80 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu, womit der Auftrag an den Bundesrat nicht zustande kam.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Im November 2017 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht Förderung des Fremdsprachenerwerbs in der beruflichen Grundbildung in Erfüllung des Postulats Bulliard-Marbach (cvp, FR). Der Bundesrat stellte darin klar, dass er das Erlernen einer Fremdsprache in einer zunehmend internationaler werdenden Arbeitswelt als immer wichtiger erachte. Der Bericht enthielt daher Empfehlungen, wie die bisherigen Fremdsprachenangebote in der Berufsbildung erweitert werden und der Nachweis der erlernten Fremdsprache möglichst standardisiert wiedergegeben werden könne. Da in den allermeisten Berufslehren das Erwerben einer Fremdsprache nicht zum Pflichtprogramm gehört, wurde den Berufsverbänden ans Herz gelegt, den Fremdsprachenunterricht für immer mehr berufliche Grundbildungen obligatorisch zu machen. Zudem sollen nach Ansicht des Bundesrats nationale und internationale Austausche verstärkt werden, wozu insbesondere die von Bund und Kantonen 2016 gegründete Agentur Movetia dienen solle. Was den Nachweis der Sprachkompetenzen anbelangte – ein Kernanliegen Bulliard-Marbachs –, so mass der Bundesrat den internationalen Sprachdiplomen nach wie vor die grösste Aussagekraft und Relevanz zu. Um aber auch während der Berufslehre erworbene Kompetenzen aus einem Fremdsprachenunterricht, die nicht in einem Diplom mündeten, möglichst nach europäischen Standards beurteilen zu können, beauftragte der Bundesrat das EHB, ein entsprechendes Raster zu erstellen. AHV

mention des connaissances linguistiques dans les certificats fédéraux de capacité

Wie alle Jahre wieder legten die beiden Aussenpolitischen Kommissionen ihren Räten den Jahresbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme vor – und wie alle Jahre wieder kamen diese dem Anliegen stillschweigend nach. Die Grundanliegen der Schweizer Sektion zielen im Wesentlichen auf die Themenbereiche Kultur, Bildung, Gesundheit und Schutz der Menschenrechte und dienen als solide Grundlage für den internationalen Erfahrungsaustausch mit anderen Delegationen – so auch wieder im Jahr 2016. Der Bericht resümiert die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Delegation und gibt Erläuterungen zu den verschiedenen Tagungen und Konferenzen. Nebst diversen regionalen und nationalen Anlässen stand auch wieder der wichtigste Anlass der APF – die Jahrestagung – auf der internationalen Agenda. Vom 8. bis 12. Juli trafen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier der unterschiedlichen Mitgliedsländer unter dem Motto „Gemeinsames Wachstum und verantwortungsbewusste Entwicklung: Bedingungen für Stabilität in der Welt und im französischsprachigen Raum“ auf Madagaskar und bemühten sich um die Sensibilisierung für ihre diversen Anliegen. Die Schweiz brachte sich indes mit vier wichtigen Anliegen ein, welche im Wesentlichen dem Schwerpunktthema des Menschenrechtsschutzes zuzuordnen sind: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in der Schweiz und den Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im frankophonen Raum. Gesamthaft betrachtet schliesst die Delegation ihren Bericht mit grosser Zufriedenheit über die zahlreichen erfolgreich lancierten Arbeiten und fühlt sich in ihren Bestrebungen, als ein unbestritten wichtiges Mitglied der Organisation wahrgenommen zu werden, bestätigt. Die Aufgabenfassung für das Jahr 2017 wird sich wiederum vermehrt der Zusammenarbeit zwischen Schweizer Bildungseinrichtungen und Hochschulagenturen der Frankophonie annehmen, aber auch eine Grundsatzdebatte zum Thema Migration aufgreifen.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2016)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

In Erfüllung der Motion Semadeni (sp, GB) hatte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 Mehrmittel in der Höhe von CHF 800'000 pro Jahr zur Förderung des Italienischen ausserhalb des italienischen Sprachgebiets beantragt, was die Räte gutgeheissen hatten. 2016 führte das BAK daraufhin in enger Absprache mit der EDK eine erste Ausschreibung zur Förderung von entsprechenden Projekten durch.
Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion folglich als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. National- und Ständerat stimmten der Abschreibung im Juni 2017 zu.

stratégie destinée à promouvoir les écoles dispensant un enseignement dans deux langues nationales

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Eine Motion Engler (cvp, GR) beauftragt den Bundesrat – im Rahmen der bevorstehenden Kulturbotschaft 2021–2024 – die mögliche Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachengesetz als Entwurf vorzulegen. Die Kommission solle sich aus je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei Vertretern von Minderheitensprachen zusammensetzen. Sie solle sich der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen annehmen und den Bundesrat in sprachpolitischen Fragen der Bundesebene beraten.
Auch wenn die Sprachenpolitik grundsätzlich der kantonalen Aufgabenhoheit unterliege, falle dem Bund – im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BV – gerade die Förderung ebendieser Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Die Landes- und Minderheitensprachen seien ein zentraler Bestandteil der Schweiz und ein identitätsstiftendes Merkmal dieser, was die grenzüberschreitende Verständigung der Kantone zu einem wichtigen gesellschaftlichen Faktor mache. Eine eigens für Sprachfragen gegründete Kommission könne somit das Verantwortungsbewusstsein des Bundesrates aufzeigen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Kantonalbedürfnissen fördern.
Der Bundesrat selbst beantragte die Ablehnung der Motion, da er zum einen bereits mit der Kulturbotschaft 2016–2020 eine Reihe von sprachpolitischen Massnahmen beschlossen habe, welche auch mit der folgenden Kulturbotschaft fortgeführt werden sollen. Zum anderen verwies er auf die Motion Bigler (fdp, ZH) (16.3967), welche die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um ein Drittel reduzieren will und bereits im März dieses Jahres in der grossen Kammer angenommen worden war.
Die Abstimmung im Ständerat fiel äusserst knapp aus; mit 17 zu 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich die Ständekammer für die Annahme der Motion aus und überwies sie an den Nationalrat.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Im Jahr 2017 kam das Frühfranzösisch in einigen Deutschschweizer Kantonen unter Druck. Anfangs Mai hiess das Kantonsparlament des Kantons Thurgau mit 64 zu 53 Stimmen ein Gesetz gut, mit dem der Französischunterricht aus der Primarschule gestrichen werden und stattdessen in die Sekundarstufe verschoben werden sollte. Zwar erfolgte der Entscheid in erster Lesung, das heisst, er musste vom Grossen Rat noch in zweiter Lesung und in der Schlussabstimmung bestätigt werden. Die Medien gingen davon aus, dass im Falle der definitiven Annahme des Gesetzes durch das Parlament das Behördenreferendum – dafür müssen 30 der 130 Thurgauer Parlamentsmitglieder unterzeichnen – ergriffen würde, am Ende also das Stimmvolk das letzte Wort haben würde. Unabhängig dessen gingen die Wogen hoch. Der Genfer Regierungsrat Antonio Hodgers (GE, gp) ergriff Mitte Mai in der Weltwoche das Wort. Als „Angriff auf die Schweiz“ – so der Titel des Essays – verstand Hodgers die jüngste politische Entwicklung im Kanton Thurgau. Der interkantonale Zusammenhalt beruhe seiner Meinung nach auf drei Säulen. Die erste seien die politischen Institutionen, die zweite der Finanzausgleich, die dritte nannte Hodgers „aktive Mehrsprachigkeit“. Letzteres bedeute, dass jeder sich bemühe, den anderen zu verstehen. Der Kanton Thurgau säble gerade an dieser Säule und so könne sich der Kanton Genf in Zukunft vielleicht fragen, wieso man noch in einen Finanzausgleich zahlen solle. Er kritisierte, dass das Französische in der Ratsdebatte als „Fremdsprache“ bezeichnet wurde, wo es doch in der Bundesverfassung als „Landessprache“ qualifiziert sei. Und er erhob den Mahnfinger: „Wenn uns der Wille abhandenkommt, einander zu verstehen, werden wir keine Nation mehr sein“, so Hodgers Fazit.

Bevor jedoch das Thurgauer Gesetz gegen das Frühfranzösisch in die zweite Runde ging, war der bildungspolitische Fokus auf den Kanton Zürich gerichtet. Dort stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 21. Mai 2017 über die kantonale Volksinitiative „Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule“ ab. Die Annahme der Initiative hätte zur Folge gehabt, dass in der Primarschule nur eine Fremdsprache gelehrt und gelernt und eine zweite Fremdsprache erst auf Sekundarstufe eingeführt würde. Dabei wurde es dem Zürcher Regierungsrat überlassen, ob die erste Fremdsprache Französisch oder Englisch sein würde. Das Initiativkomitee stellte sich auf den Standpunkt, dass viele Primarschüler überfordert seien mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule, denn vielen würden bereits Grundlagenkenntnisse der deutschen Sprache fehlen. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates teilten diesen Standpunkt nicht und sprachen sich gegen die Initiative aus. Eine grosse Mehrheit der Primarschüler würde den Unterricht von zwei Fremdsprachen gut meistern, zudem seien Fremdsprachenkenntnisse eine Schlüsselkompetenz in einer vernetzten Welt und gerade in der mehrsprachigen Schweiz sei die bisherige Handhabung „ein Bekenntnis zum hohen Wert der Vielsprachigkeit unseres Landes“, hielt der Regierungsrat in der Abstimmungszeitung fest. Nicht zuletzt würde der Kanton bei Annahme der Initiative gegen das 2008 von den Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene HarmoS-Konkordat verstossen und müsste folglich aus diesem austreten. Das HarmoS-Konkordat verpflichtet die beigetretenen Kantonen unter anderem dazu, eine erste Fremdsprache spätestens ab der dritten Klasse der Primarschule und eine zweite Fremdsprache spätestens ab der fünften Klasse der Primarschule zu unterrichten. Die Zürcher Stimmbevölkerung sprach sich am 21. Mai 2017 mit 60.8 Prozent Nein-Stimmen klar gegen die Initiative aus.

Am 14. Juni 2017 bekam Frauenfeld die nationale Aufmerksamkeit zurück, denn es kam zur zweiten Lesung und zur Schlussabstimmung des Gesetzes. Zur grossen Überraschung lehnte der Grosse Rat des Kantons Thurgau das Gesetz hauchdünn, mit 62 zu 60 Stimmen, ab. Die Medien machten nicht etwa allfällige Drohgebärden von Bundesrat Berset für den Sinneswandel der kantonalen Legislative verantwortlich, eher habe die Abstimmung im Kanton Zürich Signalwirkung gehabt. Der grösste Anteil an der Kehrtwende des Grossen Rats wurde aber der Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (TG, svp) zugeschrieben. Die NZZ titelte „Mutter Courage sichert Sprachenfrieden“ und meinte damit Knill; La Liberté widmete Knill ein Portrait mit der Überschrift „Une marathonienne pour le français“. Knill sei deswegen mutig, weil sich die Erziehungsdirektorin im Thurgauer Parlament und in persönlichen Gesprächen vehement für den Erhalt des Französischunterrichts in der Primarschule eingesetzt hatte und damit gegen ihre eigene Partei angetreten war, die grossmehrheitlich für eine Verschiebung des Französischunterrichts in die Sekundarstufe gewesen war. Als Marathonläuferin wurde sie bezeichnet, weil sie im Rat unermüdlich mit zahlreichen Vorschlägen versucht hatte, ihren Widersachern, die mit der niedrigen Qualität des Französischunterrichts und der Überforderung der Schüler argumentiert hatten, entgegenzukommen, ohne dass dadurch der Französischunterricht aus der Primarschule gekippt werden musste. So stellte sie den Grossrätinnen und Grossräten in Aussicht, dass sich überforderte Schüler erleichtert vom Französischunterricht dispensieren können sollten, dass der Unterricht vermehrt in Halbklassen stattfinden sollte und dass die Qualität des Französischunterrichts nach zwei Jahren evaluiert werden sollte, um danach allfällige neue Massnahmen prüfen zu können.

Im September 2017 mussten schliesslich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern über die Volksinitiative „Eine Fremdsprache auf der Primarstufe“ abstimmen; über die gleiche Thematik also, wie die Zürcher Stimmberechtigten einige Monate zuvor. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Kantonsparlaments sprachen sich gegen die Initiative aus. Zwar hatte die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern 2008 den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abgelehnt, wodurch eine Annahme der Initiative keine interkantonalen Verträge verletzen würde, wie dies in Zürich der Fall gewesen wäre. Der Regierungsrat war aber der Meinung, dass Luzern bei einer Annahme zu einer „Sprachinsel“ verkommen würde. Dies würde Luzerner Familien einen Wohnortswechsel in einen anderen Kanton erschweren, da Luzerner Primarschüler im interkantonalen Vergleich einen Rückstand in der Sprachkompetenz aufweisen würden. Gemäss Ausführungen der Luzerner Regierung im Bericht an die Stimmberechtigten würde dieser Rückstand die englische Sprache betreffen, denn „aus Gründen des nationalen Zusammenhalts“ sei es notwendig, dass bei einer Annahme der Initiative weiterhin Französisch an der Primarschule unterrichtet werden würde. Die Luzerner Stimmbevölkerung lehnte die Volksinitiative am 24. September 2017 mit 57.6 Prozent Nein-Stimmen ab.

Frühfranzösisch

Unter der Schirmherrschaft des EDA und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessin (CIIP) fand vom 16.–26. März 2017 die Woche der französischen Sprache und der Frankophonie (SLFF) in Bern statt. Die Woche bildete den feierlichen Rahmen zum Internationalen Tag der Frankophonie am 20. März und wurde weltweit begangen, mit dem Ziel, die Vielfalt der Frankophonie aufzuzeigen. In der Schweiz beteiligten sich über 15 Städte im Rahmen von rund 100 Veranstaltungen am kulturellen und sozialen Brückenschlag zwischen Frankophonen und Frankophilen sowie jenen, die es noch werden wollten. Persönlichkeiten, denen dieser Brückenschlag bereits gelungen war und die sich besonders um die Frankophonie verdient gemacht hatten, erhielten zugleich in diesem Rahmen den jährlich verliehenen Preis der in der Schweiz akkreditierten französischsprachigen Botschafterinnen und Botschafter.

Woche der Frankophonie

Im Januar dieses Jahres erhielten die Parlamentsdienste nach einem mehrmonatigen Zertifizierungsverfahren das Label für die Mehrsprachigkeit der Stiftung „Forum für die Zweisprachigkeit“ verliehen. Die 1996 gegründete, vom Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Biel finanzierte Stiftung hatte nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Label der Zweisprachigkeit auch ein Label für Mehrsprachigkeit ins Leben gerufen, welches den Verwaltungseinheiten des Bundes eine vorbildliche Förderung der Mehrsprachigkeit bescheinigen soll.
Die Zertifikatsübergabe fand im Nationalratssaal u.a. im Beisein des Nationalratspräsidenten Jürg Stahl (svp, ZH) und des Stiftungspräsidenten Denis Grisel statt. Im Fokus des Zertifizierungsverfahrens standen folgende vier Aspekte: Visibilität und Kommunikation nach aussen, interne Kommunikationsqualität sowie Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeitspraxis, Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften wie von der Sprachverordnung (SpV) vorgegeben sowie die Förderung der Minderheitensprachen.

Parlamentsdienste erhalten das Label für die Mehrsprachigkeit

Dass die Sprachpolitik in der Schweiz dem kantonalen Hoheitsrecht unterstellt ist, wurde spätestens mit dem aufkommenden Sprachenstreit im Jahr 2014 einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Darauf, dass der Bund sich aber dennoch einbringen kann, indem er den Austausch zwischen Sprachregionen fördert und finanziell unterstützt, musste zunächst Nationalrätin Aline Trede (gp, BE) hinweisen. Mit ihrer eingereichten Motion wollte sie den Bundesrat auffordern, CHF 50 Mio. für Sprachaustauschprogramme für sich in Ausbildung befindende Personen bereitzustellen. Als der Sprachenstreit im Herbst 2015 längst seinen Peak erreicht hatte, war Trede aber als Volksvertreterin abgesetzt worden und der Vorstoss stand noch immer offen zur Diskussion. Im Winter 2015, mit dem Beginn der neuen Legislatur, nahm sich Maya Graf (gp, BL) der Motion an, bevor sie diese schliesslich im Herbst 2016 zurückzog. Mit Bezugnahmen auf die Erläuterungen von Bundesrat Berset begründete sie ihren Entscheid zum einen mit dem Postulat (Po. 14.3670) und der Kommissionsinitiative (Pa. Iv. 14.459) der WBK-NR – die Initiative war zwar wenige Wochen vor der Motion zurückgezogen worden, hatte aber zu einer Vorlage beigetragen, mit der die Stellung der Landessprache in der Schule gestärkt werden soll und die sich zu diesem Zeitpunkt in der Vernehmlassung befand – und zum anderen mit der Zusage des Bundesrats, die finanziellen Mittel zur Förderung des schulischen Austausches mit der Kulturbotschaft 2016–2020 zu erhöhen.

50 Millionen Franken für Sprachaustauschprogramme

Nach einer rund einjährigen Sistierung der parlamentarischen Initiative zum Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule entschied sich die WBK-NR im Herbst 2016, ihren Vorstoss zurückzuziehen. An den eigentlichen Zielen ihrer Vorlage wolle sie zwar noch immer festhalten, verzichte aber mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf, ihr Anliegen im Rahmen des eingereichten Geschäftes weiterzuverfolgen. Auch wenn ihrer Auffassung nach das Anliegen per se im nationalen Interesse bleibe, erachte die Kommission es nicht für sinnvoll, nebst den bundesrätlichen Bestrebungen zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts parallel ein parlamentarisches Verfahren weiterzuführen.

Änderung des Sprachgesetzes: Erlernen einer zweiten Landessprache

Im Juli 2016 schickte der Bundesrat eine Änderung des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung. Damit sollte die Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule von Bundesseite verstärkt werden, womit der Bund jedoch in ein Hoheitsgebiet der Kantone eingreifen wollte. Der Bundesrat holte weit aus, um diesen Eingriff zu rechtfertigen. Mit der Volksabstimmung 2006 wurde die Bundesverfassung so geändert, dass zentrale Eckwerte des obligatorischen Schulwesens interkantonal harmonisiert werden. Unter die verfassungsrechtliche Bestimmung der Harmonisierung fällt auch der Sprachenunterricht. Die Kantone kamen dem Verfassungsauftrag mit dem HarmoS-Konkordat nach, das unter anderem regelt, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und eine zweite Fremdsprache spätestens ab dem 5. Schuljahr („Modell 3/5“) unterrichtet werden muss. Dieses Modell erfüllten 2016 23 Kantone, obwohl nur 15 dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind. Einzig die Kantone Aargau, Uri und Appenzell-Innerhoden kamen dieser Vorgabe nicht nach, sie sind dem HarmoS-Konkordat allerdings auch nicht beigetreten. Der Bundesrat respektiere die erreichten Harmonisierungsfortschritte der Kantone, nehme aber zugleich zur Kenntnis, dass es in diversen Kantonen Vorstösse gebe, die „den Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule ab dem Schuljahr 2017/18 in Frage stellen“, hiess es in der Vernehmlassungsvorlage. Solche Vorstösse gebe es in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Thurgau und Zürich und sie würden tendenziell die bereits erreichte Harmonisierung gefährden, so die Beurteilung des Bundesrates. Vor diesem Hintergrund sah der Bundesrat den Bund in der Pflicht, sprachenpolitisch einzugreifen. Er schickte drei Varianten in die Vernehmlassung. Variante 1 würde das Sprachengesetz so abändern, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache spätestens zwei Jahre vor Ende der Primarschule (also ab dem 5. Primarschuljahr) beginnen muss (gleicher Wortlaut wie die parlamentarische Initiative 14.459). Variante 2 würde das Modell 3/5 des HarmoS-Konkordats im Gesetz verankern. Die dritte Variante stellte die sanfteste Intervention dar und wurde vom Bundesrat bevorzugt: Hier wird den Kantonen vorgeschrieben, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarschule beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit andauern soll. Die Medien sprachen indes von einer „Drohkulisse“, die Innenminister Berset mit dem neuen Gesetz aufbauen wolle, um die einzelnen kantonalen Vorlagen in die vom Bundesrat gewünschte Richtung zu lenken. Bereits im Juni 2016 stellte die EDK in einem Brief an Bundesrat Berset klar, dass sie vor dem Hintergrund, dass über 20 Kantone das Modell 3/5 umgesetzt hätten, eine Intervention des Bundes für unverhältnismässig halte. Die kantonalen Erziehungsdirektoren beurteilten das Vorgehen des Bundesrates auch als wenig opportun: Eine allfällige Volksabstimmung über dieses Gesetz könnte zu einer „nationalen Zerreissprobe“ werden, monierten sie.

Rund fünf Monate später krebste der Bundesrat zurück. Er gab im Dezember 2016 nach Beurteilung der Vernehmlassungsantworten bekannt, dass er seine Bestrebung, das Sprachengesetz zu ändern, vorerst auf Eis legen werde. Die grosse Mehrheit der Kantone und ein Teil der Parteien hätten im Vernehmlassungsverfahren geantwortet, dass sie eine Intervention des Bundes für „verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun“ hielten. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass damit die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene nicht gegeben seien. Berset verwies während der Pressekonferenz auch auf positive Entwicklungen in den Kantonen im Verlaufe des Herbstes 2016. Im Kanton Thurgau etwa beschloss die Kantonsregierung im September, dass das Parlament erneut über eine Vorlage abstimmen muss, die es eigentlich im April 2016 bereits in die Vernehmlassung geschickt hatte und mit welcher der Französischunterricht von der Primarschule in die Sekundarschule verschoben werden sollte. Zudem gab es im Herbst Abstimmungen in den Kantonen Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau, deren Ausgang als Bekenntnis dieser Kantone zum Lehrplan 21 und zum HarmoS-Konkordat gewertet wurden. Der Bundesrat behielt sich aber vor, die Voraussetzungen für eine Intervention des Bundes neu zu prüfen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen, etwa durch den Beschluss, eine zweite Landessprache nicht ab der Primarstufe oder nicht durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu unterrichten. Damit blickte Berset in erster Linie auf das Jahr 2017, denn auch in diesem Jahr wird das Frühfranzösisch in einigen Kantonen direkt oder indirekt zur Abstimmung kommen. In diesem Sinne blieb „eine reduzierte Drohkulisse“ (NZZ) des Bundes bestehen. Die EDK zeigte sich erfreut über den Entscheid des Bundesrates, die Pläne einer Revision des Sprachengesetzes vorerst wieder in der Schublade zu versorgen.

Änderung des Sprachengesetzes
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

In der Sommersession 2016 legten die aussenpolitischen Kommissionen sowie die Delegation der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) beiden Räten wiederum den Jahresbericht vor. Der Bericht wurde von beiden Räten zur Kenntnis genommen.
Der vorgelegte Bericht fokussierte auf die 41. Plenarsitzung, welche im Juli 2015 unter dem Thema "Förderung des Zugangs zu einer qualitativ guten Ausbildung für alle: eine vorrangige Herausforderung für die Frankophonie" in Bern stattgefunden hatte. Für Christian Levrat (sp, FR) als Vertreter der Kommission war Bern insofern ein Veranstaltungsort von grosser Bedeutung, da er nicht nur eine Verbundenheit der französischsprechenden, sondern der gesamten Schweiz mit der APF aufzeige. Die Schweiz als Gastgeberland konzentrierte ihre Zielerläuterung auf ihre Kernkompetenzen, wobei sie die Gastländer ebenfalls ersuchte, ihre Massnahmen in den entsprechenden Bereichen zu erläutern. Diese seien zum Einen im Bereich des dualen Bildungssystems, insbesondere in der Verbesserung der Berufsbildung, und dem Ausbau des Fernunterrichts in Form von Online-Studiengängen (MOOCs) festzulegen. Zum Anderen – auch als persönlicher Effort von Christian Levrat – sei die Förderung der Menschenrechte in Bezug auf die Bekämpfung von HIV/Aids in den Mitgliedsländern hervorzuheben. Dies soll mit einem gesonderten Fokus auf die Frage der Homosexualität und deren Thematisierung in diesen Ländern geschehen. Das Résumé der Schweizer Delegation fiel durchwegs positiv aus, zumal sie die Gelegenheit nutzen konnte, einen zusätzlichen Ausbau ihres Beziehungsnetzes anzugehen.

Bericht über die Delegation bei der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2015)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

2016 wurden die ersten Ergebnisse der bereits im Jahr 2014 erstmals durchgeführten Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur (ESRK) publiziert. Diese wurde im Rahmen des neuen Volkszählungssystems realisiert und soll fortan im Fünfjahresrhythmus wiederholt werden. Hierbei werden statistische Informationen über sprachliche, religiöse und kulturelle Verhaltensweisen sowie deren Entwicklung in der Schweizer Bevölkerung untersucht. Als Datengrundlage wird jeweils eine Stichprobe von 10'000 zufällig ausgewählten Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung über 15 Jahren gezogen. Die Studie soll u.a. auch dazu beitragen, dass gezielte politische Massnahmen im Bereich der Mehrsprachigkeit, kulturellen Vielfalt und unzureichender Integration getroffen werden können.

Im April wurden die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Kultur veröffentlicht, welche der Schweizer Bevölkerung ein reges und vielfältiges Kultur- und Freizeitverhalten bescheinigen. Rund 70% der Bevölkerung besuchen mindestens ein Mal im Jahr Museen, Konzerte, Denkmäler oder Kinos. Der Anteil der regelmässigen Besucher von Kulturinstitutionen (mehr als drei Mal im Jahr) liegt indes bei rund 20%. Dabei gilt insgesamt, dass junge Menschen und Stadtbewohner sowie Bevölkerungsteile mit einer höheren Ausbildung das jeweilige Angebot häufiger nutzen als andere. Rund 85% der Bevölkerung zeigen sich mit ihrem regionalen Kulturangebot zufrieden, wobei es auch hier wiederum Unterschiede gibt: Bei Jungen, Landbewohnern und Italienischsprachigen fällt die Zufriedenheit etwas tiefer aus. Dennoch würde eine Mehrheit der Befragten (58%) gerne öfter solche kulturellen Institutionen aufsuchen oder Aktivitäten unternehmen, wobei gut die Hälfte (51%) Zeitmangel als Hinderungsgrund angibt – v.a. unter 60-Jährige, ausländische Nationalitäten und Landbewohner. Als weiteren Hinderungsgrund gibt rund ein Drittel der Befragten fehlende finanzielle Mittel an. Bei den Freizeitaktivitäten finden insbesondere Wandern, Ausgang mit Freunden und Sport grossen Anklang. Aber auch das gesellige Beisammensein mit gemeinsamem Kochen und traditionellen Karten- und Gesellschaftsspielen ist sehr beliebt.

Ebenfalls im April wurden auch die ersten Ergebnisse des Teilbereiches Religion veröffentlicht, welche auf eine grosse Diversität der einzelnen Praktiken und Glaubensformen hinweisen – auf einem breiten Spektrum zwischen Religiosität und Spiritualität. Die Vielfältigkeit, aber auch die Varianz, zeigt sich bereits in der Form des Glaubens: Es gibt Befragte, die von der Existenz eines einzigen Gottes überzeugt sind (Katholiken 59%, Reformierte 45%, andere evangelische Gemeinden 92%, Muslime 90%), aber auch solche, die an die Präsenz einer höheren Macht glauben (20–30%). Gerade in der Gruppe der Konfessionslosen scheint die Spiritualität grossen Anklang zu finden: Deren 12% verfolgten spirituelle Veranstaltungen über ein Medium (im Fernsehen, am Radio, im Internet), deren 31% bzw. 41% glauben an die Gabe des Heilens bzw. Hellsehens. Auch bei den Geschlechtern konnten gewisse Unterschiede ausfindig gemacht werden: Frauen beten im Alltag häufiger und neigen auch eher dazu, sich mit anderen Glaubensformen zu befassen (58% der Frauen glauben beispielsweise an Engel, aber lediglich 37% der Männer). Sowohl für die Religiosität, als auch für die Spiritualität gilt aber im wesentlichen, dass sie besonders in den schwierigen Momenten des Lebens wichtig sind, wobei es zu deren Linderung gerade in Bezug auf die spirituellen Praktiken regionale Unterschiede gibt: Heilende Personen haben für die Westschweizer eine grössere Bedeutung als für die restliche Schweiz, wohingegen Gegenstände mit heilbringender Wirkung in der Deutschschweiz beliebter sind.

Im Oktober folgten dann die ersten Ergebnisse zum Teilbereich Sprache, welche aufzeigten, dass die Schweizer Bevölkerung mehrsprachig ist. Rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung spricht in ihrem Alltag – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Rahmen – mindestens einmal in der Woche zwei oder mehr Sprachen. Das verbleibende Drittel (36%) belässt es hingegen bei einer Sprache. Die Dialekte nehmen in diesem Zusammenhang für die Deutschschweiz 87% und für die italienischsprachige Schweiz (Tessiner oder bündneritalienische Dialekte) 32% ein. Ausserhalb der eigenen Sprachgrenzen verwendet jeder fünfte Deutschschweizer regelmässig Französisch, in der Westschweiz hingegen sprechen lediglich 6% mindestens einmal die Woche Schweizerdeutsch. Einen relativ hohen Stellenwert hat über die gesamte Schweiz betrachtet die internationale Sprache Englisch (Deutschschweiz 43%, Westschweiz 38%, italienische Schweiz 30%). In der Deutsch- und Westschweiz ist das Englisch sogar weiterverbreitet als die restlichen Landessprachen innerhalb der jeweiligen Region – wobei dies nicht mit einer Verdrängung der Landessprachen gleichzusetzen ist, sondern vielmehr auf die steigende Nutzung neuer Medien in bestimmten Berufsgruppen zurückzuführen ist. Nebst dem Italienischen, welches zugleich eine Landes-, aber auch Migrationssprache darstellt, finden wir als häufigste Nichtlandessprachen das Spanische (6%), das Portugiesische (5%) sowie die Sprachen der Balkanländer (3%), wobei es anteilsmässige Unterschiede in den einzelnen Regionen gibt.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur

Le débat sur l’enseignement des langues étrangères continue de brûler. Ainsi, ce n’est ni la décision du département de l’éducation du canton de Thurgovie de rayer l’enseignement du français à l’école primaire, ni l’aboutissement d’une initiative populaire dans le canton de Zürich « Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule » qui vont mettre un terme à la discussion qui enflamme les milieux politiques et académiques, des deux côtés de la Sarine. Plusieurs voix ont estimé que la décision du canton de Thurgovie, était inadmissible et qu’il s’agissait d’une attaque frontale à la cohésion nationale et aux valeurs suisses. Ainsi, de nombreuses personnes attendent une réaction du ministre de la culture Alain Berset (ps). Bien que les questions liées à l’éducation demeurent sous la coupe cantonale, plusieurs estiment que la Confédération se doit de réagir.

l’enseignement des langues étrangères

Eine im Frühjahr 2014 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion, die eine verstärkte Förderung der Mittel, Ressourcen und Programme zur Erreichung der im Sprachengesetz festgelegten Spracherwerbsziele forderte, wurde in der Frühjahrssession 2016 abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.
Der Bundesrat hatte die Motion zu Ablehnung beantragt, da er zunächst die Resultate der Bilanz des Harmonisierungsprozesses abwarten wollte.

Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt (Mo. 14.3182)

Dans le rapport en réponse au postulat Tornare sur l’intégration des migrants sur le marché du travail, paru en décembre 2015, le Conseil fédéral a proposé un programme pilote en deux volets. Premièrement, 1000 places de pré-apprentissage seraient créées par année, destinées aux personnes réfugiées reconnues (permis B) ou admises provisoirement (permis F). Deuxièmement, une possibilité d'apprentissage précoce de la langue locale serait offerte aux personnes encore en procédure d'asile, dont il est quasiment certain qu'elles obtiendront une protection (le rapport évoque à titre d'exemple les personnes fuyant l'Erythrée ou la Syrie). Ce programme nécessiterait du côté de la Confédération un crédit d'engagement de 54 millions, limité aux années 2018-2021. Le Conseil fédéral estime que si le programme porte ses fruits, cet investissement serait rentabilisé en six ans, par les économies au niveau de l'aide sociale qu'il permettrait de réaliser.

l’intégration des migrants sur le marché du travail