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Das Forum per l'Italiano in Svizzera begrüsste explizit zwei in der Vernehmlassungsvorlage zur Kulturbotschaft vorgesehene Neuerungen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz. Zum einen will der Bundesrat mit einem Zusatzbeitrag von CHF 800'000 den Italienischunterricht fördern, wobei die finanziellen Mittel unter anderem für die Erarbeitung neuer didaktischer Materialien oder auch für die allfällige Schaffung einer zweisprachigen Ausbildung eingesetzt werden sollen. Zum anderen will die Regierung zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 450'000 zur Förderung von Austauschprogrammen für Lehrpersonen und Schüler sprechen.

Förderung des Italienischen

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Zum eklatanten Sprachenstreit äusserte sich Kulturminister Berset bereits im Februar in seiner Antwort auf eine Interpellation Reynard (sp, VS). Sollten Kantone beschliessen, in der Primarschule nur noch Englisch als Fremdsprache zu unterrichten, sähe der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährdet. An einem Treffen der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Bundesrat im November machte Alain Berset deutlich, dass der Bund bei Vorliegen eines definitiven kantonalen Entscheids gegen den Fremdsprachenunterricht einer Landessprache in der Primarschule ohne Abwarten der Harmos-Frist handeln werde, betonte jedoch auch die Subsidiarität der Bundeskompetenz. Die SP begrüsste einen etwaigen Eingriff des Bundes an einer Pressekonferenz im August explizit. Gar ein Plädoyer für Französisch als erste Fremdsprache hielt Bundesrat Ueli Maurer, zuerst vorsichtig an seiner Rede zum 200-jährigen Jubiläum der Kantone Wallis, Waadt und Neuenburg und gleich im Anschluss expliziter im Interview mit der NZZ. Ebendieses Votum gaben Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), sowie auch der Sprecher von Swissmem aufgrund der Bedeutung des Französischen für die Schweizer KMU ab.

Sprachenstreit

Der Sprachunterricht nahm auch aus Anlass einer zum 50. Jahrestag des Schweizer Beitritts zum Europarat organisierten Tagung über die Minderheitensprachen einen zentralen Stellenwert ein. Über 20 nationale und internationale Experten versammelten sich am 9. Dezember im Berner Rathaus zum Austausch über die bedeutenden internationalen Übereinkommen – namentlich dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen – und über die Rechtslage in der Schweiz. In der zweiten Tageshälfte diskutierten Fachleute über die aktuelle und zukünftige Ausgestaltung des Schulunterrichts von Minderheitssprachen, wobei unter anderem sowohl Vertreter des Kantons Tessin wie auch Obwaldens, wo im letzteren Fall das Hauptfach Italienisch im Gymnasium aufgrund mangelnder Nachfrage kürzlich abgeschafft wurde, zu Wort kamen. In seiner viersprachigen Rede betonte Bundesrat Berset (sp) die Bedeutung der Mehrsprachigkeit zur Bewahrung der kulturellen Identitäten in der Schweiz, wobei er politische Einflussmöglichkeiten zum einen durch das neue Sprachgesetz, zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts an Schulen gegeben sah. Über die Tagung wurde mit vereinzelten Ausnahmen im Westschweizer und rätoromanischen Raum ausschliesslich in den italienischsprachigen Medien berichtet.

Tagung über die Minderheitensprachen

Weitere Vorschläge zu Erhalt und Stärkung des Italienischunterrichts an Mittelschulen präsentierte im November die im Vorjahr eingesetzte Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK). Die Experten empfehlen den Kantonen unter anderem, Italienisch auf der Sekundarstufe II im Rahmen eines Ergänzungsfaches anzubieten, und die Mittelschulen allenfalls zu verpflichten, Italienisch in einem für das Maturzeugnis relevanten Gefäss anzubieten. Des Weiteren solle geprüft werden, wie der Bund zusätzliche Unterrichtsangebote in der dritten Landessprache finanziell unterstützen könnte. Der Bericht der SMK thematisiert weiter auch Vorschläge zur Stärkung des Italienischangebots im Schulunterricht der Sekundarstufe I.

Förderung der lateinischen Sprachen

Im September versammelten sich Lehrpersonen in Lugano zur ersten Tagung der Italienischlehrer. Sie befassten sich mit neuen Konzepten und Ideen zur Förderung der dritten Landessprache und bauten dabei auf den im Vorjahr unternommenen Bestrebungen zur Verbesserung des Stellenwerts der italienischen Sprache in der Schweiz auf. Der Kongress entstand unter anderem aufgrund der an den Gymnasien der Kantone St. Gallen und Obwalden geführten Diskussionen zur Abschaffung des Italienischen als Haupt- oder Schwerpunktfach. Die Streichung dieses Angebotes hatte sich allerdings nur in Obwalden durchgesetzt. Der Verband der Schweizer Italienischlehrer präsentierte an der Tagung die Forderung nach einem Sonderstatus des Italienischen an Schweizer Gymnasien: Jede Kantonsschule müsse den Unterricht in dieser lateinischen Sprache als Maturafach anbieten. Zur verstärkten Sensibilisierung schlug der Verband weitere Massnahmen wie eine Italo-Tessiner Woche an Deutschschweizer Schulen, Schüleraustauschprogramme und Weiterbildungskurse für die Lehrerschaft vor.

ersten Tagung der Italienischlehrer

Der Bündner Sprachenstreit zog sich auch im Berichtsjahr weiter. Der Ende 2011 gefällte wegweisende Entscheid der Bündner Regierung, wonach der Schulunterricht ausschliesslich für zukünftige Primarschüler ab dem Schuleintritt in den verschiedenen Idiomen abgehalten werden kann, wurde vom Bundesgericht gestützt. Die Beschwerde von betroffenen Eltern, deren Kinder im Rahmen eines Pilotversuchs mit der Unterrichtssprache Rumantsch Grischun eingeschult worden waren und die nun eine Rückkehr zu den Idiomen forderten, wurde somit abgelehnt. Um in Zukunft einen zeitgemässen Unterricht in Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallander gewährleisten zu können, beschloss die Bündner Regierung im November, bis im Mai 2014 ein Konzept zur Erstellung neuer Lehrmittel in den Idiomen zu erarbeiten. Mit diesem Entscheid gaben sich die Lia Rumantscha und Pro Idioms Engiadina – wenn auch nicht ohne Vorbehalte – zufrieden. Die Bündner Elterngruppe kündigte indes an, ihre Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Le débat sur l’enseignement du français dans les écoles primaires alémaniques a repris de plus belle en 2013. En montrant du doigt un Lehrplan 21 trop chargé, de nombreux cantons alémaniques comme Lucerne, Nidwald ou encore Thurgovie ont lancé des initiatives pour qu’une seule langue étrangère soit enseignée dans les écoles primaires de leurs cantons. Néanmoins, il est important de spécifier que l’objectif de la conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) est d’introduire deux langues étrangères dès l’école primaire. De son côté, l’association faîtière des enseignantes et enseignants alémaniques (LCH) s’oppose aux initiatives cantonales. En effet, elle estime qu’il est préférable d’attendre les résultats obtenus sur plusieurs années avant de tirer des conclusions qui seraient forcément hâtives. Finalement, le syndicat des enseignants romands de l’école obligatoire (SER) a tiré sur la sonnette d’alarme. Pour lui, les cantons romands ne doivent pas être les seuls à supporter l’effort de la solidarité linguistique confédérale. La loi fédérale sur les langues nationales doit à tout prix être respectée selon le syndicat. Il est donc impossible, pour le SER, de sacrifier le français dans les écoles alémaniques.

l’enseignement des langues étrangères

Dans plusieurs cantons, tels que ceux de Berne, Fribourg, Valais, Soleure, Bâle-Ville et Bâle-Campagne, des modifications aux niveaux de l’enseignement des langues étrangères ont été lancées par le Plan d’études romand (PER) et le Lehrplan 21. Il s’agit donc d’apprendre l’allemand ou le français, dès la 3ème primaire, et d’introduire l’anglais en 5ème primaire. L’objectif est d’améliorer les connaissances en anglais, idiome international, tout en maintenant en priorité l’apprentissage d’une langue étrangère nationale, afin de promouvoir la multiculturalité suisse. Néanmoins, ce projet a soulevé de nombreuses inquiétudes. Beaucoup d’enseignants ont estimés qu’il était voué à l’échec, s’il n’était pas doté de moyens supplémentaires.

l’enseignement des langues étrangères

Für viel Gesprächsstoff sorgte die Diskussion um die Förderung der lateinischen Sprachen in der Schweiz. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme zur Situation der italienischen Sprache als Maturitätsfach kam die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) zum Schluss, dass Italienisch zwar in den meisten Kantonen angeboten werde, durchschnittlich aber nur 13 Prozent der Schüler Italienisch als Grundlagen-, Frei- oder Schwerpunktfach besuchen. Ebenfalls kritisch diskutiert wurde der Entscheid der Zürcher Regierung, Mathematik auf Kosten des Französisch stärker zu gewichten sowie der Entscheid der Obwaldner Behörden, Italienisch aus dem gymnasialen Lehrplan zu streichen.

Förderung der lateinischen Sprachen

Sur la question de l’apprentissage des langues nationales, le canton de Zurich a voulu dispenser de cours de français les élèves rencontrant des difficultés. Cette proposition a rallumé le débat sur la question des langues nationales. En effet, des cantons alémaniques ont récemment donné la priorité à l’enseignement de la langue anglaise dans le cursus scolaire, discréditant ainsi la langue française. Ces décisions ont provoqué de vigoureuses réactions du côté du Léman. Hodgers (verts, GE) a déposé une initiative parlementaire qui vise une priorité aux langues nationales dans l’enseignement des langues à l’école. Pour Hodgers, il ne s’agissait plus seulement d’une question de pédagogie, mais d’un véritable enjeu de cohésion nationale. Par conséquent, il propose que la Confédération et les cantons assurent en priorité les compétences dans une deuxième langue nationale au moins, ainsi que dans une autre langue étrangère d’ici la fin de la scolarité obligatoire. Pour les partisans du texte, il est non seulement nécessaire d’apprendre une langue nationale, mais surtout d’attiser, à travers cet apprentissage, la curiosité et l’intérêt culturel pour les différentes régions d’une Suisse éclectique. Malgré ces arguments, la CSEC-CN a proposé de refuser cette initiative. L’autonomie des cantons devrait, selon elle, dominer les débats sur les questions d’instruction publique. En conclusion, la chambre du peuple a refusé de donner suite à cette initiative parlementaire par 99 voix contre 66.

une priorité aux langues nationales dans l’enseignement des langues à l’école

Obwohl der Bündner Grosse Rat bereits im Dezember 2011 einen wegweisenden Entscheid traf, erhitzte der Bündner Sprachenstreit auch im Berichtsjahr weiterhin die Gemüter. Der Entscheid, dass die obligatorischen Lehrmittel an Schulen künftig auch in den fünf Idiomen gedruckt werden dürfen – also nicht zwingend in der Einheitssprache Rumantsch Grischun verfasst sein müssen – stand im Zentrum der Debatte. Dieses Koexistenzmodell sah vor, dass die Gemeinden die Alphabetisierungssprache selber wählen können, jedoch auch passive Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache vermitteln müssen. Bis zum Ende des Berichtjahres blieben Fragen rund um die konkrete Umsetzung dieser Pläne offen und umstritten.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Ende Januar wurden die Pläne der St. Galler Regierung bekannt, im Rahmen der kantonalen Sparmassnahmen Italienisch angesichts der schwachen Nachfrage als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen. Die Empörung über den angekündigten Schritt war sowohl im Kanton St. Gallen als auch im Tessin gross. Die Gegner der Pläne, die deren Rechtmässigkeit hinterfragten, gelangten mit einer Petition an den St. Galler Kantonsrat, die Tessiner Regierung an den Bundesrat. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung, das Kantonsparlament stellte sich hinter das Italienische als gymnasiales Schwerpunktfach. Der Kanton Obwalden hingegen hielt bis Ende des Berichtsjahrs an seinen Plänen fest, Italienisch an der Kantonsschule als Schwerpunktfach aufzuheben. Unklar war, ob das Italienische künftig gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) Grundlagen- und damit Maturitätsfach bleiben muss, oder ob auch eine Herabstufung zum Freifach gesetzlich möglich wäre.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Das Berichtsjahr erlebte eine Neuauflage des Bündner Sprachenstreits. Die Befürworter der einheitlichen rätoromanischen Schrift- bzw. Standardsprache Rumantsch Grischun sahen sich mit einer durch Gemeindebehörden und Kulturschaffende unterstützten Bewegung konfrontiert, die das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache aus den Bündner Schulzimmern verbannt haben wollte. Zwar obliegt die Wahl der Unterrichtssprache kommunaler Kompetenz, die Lehrmittelgestaltung hingegen untersteht dem kantonalen Lehrmittelverlag. Gemäss Grossratsbeschluss von 2003 werden die kantonalen Schulbücher seit 2005 aus Spargründen und zur Stärkung des grundsätzlich gefährdeten Rätoromanischen neben Deutsch und Italienisch in der rätoromanischen Standardsprache verlegt. Insbesondere im Unterengadin, im Münstertal und im Bündner Oberland regte sich aus Angst vor einer Schwächung der lokalen Idiome Widerstand. Organisiert in sogenannten Pro-Idioms-Vereinen wehrten sich die Gegner der Standardsprache gegen die schulpolitische Bevorzugung einer Kunstsprache auf Kosten der lokalen Idiome. Ende März wurde im Münstertal eine Initiative gegen das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache eingereicht, das die Münstertaler nach Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes (2007) als eine Pioniergemeinde eingeführt hatten. Ähnliche Bestrebungen zurück zum lokalen Schriftidiom gab es auch im surselvischen Ilanz. Ende des Berichtsjahrs präsentierte die Dachorganisation Lia Rumantscha einen Kompromissvorschlag zum Sprachenstreit. Dabei sollen die Schulen zwischen einer Alphabetisierung im Idiom oder einer solchen in Rumantsch Grischun wählen können, müssen dabei aber passive Kenntnisse der jeweils anderen Sprache vermitteln. Nach dem Willen der Bündner Regierung und der vorbereitenden Grossratskommission sollen im revidierten Bündner Schulgesetz alle Idiome und Rumantsch Grischun einander künftig gleichgestellt sein.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Anfangs Juni verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), welche per 1. Juli 2010 in Kraft trat und der Umsetzung des neuen Sprachengesetzes dient. In der Verordnung führt der Bund aus, dass er nicht nur die Förderung der kleinen Landessprachen in den Kantonen Graubünden und Tessin vorantreiben, sondern darüber hinaus generell alle mehrsprachigen Kantone in ihrer Erfüllung besonderer Aufgaben finanziell unterstützen will. Weiter definiert er in einem separaten Abschnitt Massnahmen zur Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften, wobei insbesondere die Förderung des schulischen Austauschs und die Finanzhilfen zuhanden des Instituts für Mehrsprachigkeit der Universität und Pädagogischen Hochschule Fribourg hervorzuheben sind. Letzteres wird in Zukunft die Funktion eines nationalen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit innehaben. Einen inhaltlichen Schwerpunkt setzt die Verordnung auch mit der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Aufgrund der Empfehlung einer Nationalfondsstudie definiert der Bund Quoten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen. Die Sollwerte sehen eine Zusammensetzung aus 70% deutsch-, 22% französisch-, 7% italienisch- und mindestens einem Prozent rätoromanisch-sprachigen Angestellten vor. En gros werden diese Werte in der Bundesverwaltung bereits realisiert, jedoch variiert deren Erfüllung von Departement zu Departement noch stark. Neu hält die Verordnung ebenfalls fest, dass Mitglieder des mittleren und oberen Kaders mit Ausnahme der Angehörigen der Eidgenössischen Technischen Hochschulen über gute aktive Kenntnisse einer zweiten, sowie mindestens über passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache verfügen sollen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt Massnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse getroffen werden. Ein ähnliches Anliegen enthielt auch die im selben Jahr überwiesene Motion de Buman (cvp, FR).

Verordnung zur Umsetzung des neuen Sprachengesetzes
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Ein Jahr nach der Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen präsentierte die Schweizerische Koalition für kulturelle Vielfalt zusammen mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission in einem Expertenbericht Vorschläge zur Umsetzung der Konvention. Die Experten empfahlen unter anderem mehr Literatur- und Landessprachenunterricht an den Schulen, verstärkte musikalische Erziehung und eine „professionelle“ Filmförderung. Das Papier plädierte zudem für eine stärkere Position und breitere Finanzierung der Stiftung Pro Helvetia.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) aus dem Jahr 2000 wollte, dass die Kantone dafür sorgen, dass als erste Fremdsprache jeweils eine der Amtssprachen des Bundes unterrichtet wird. 2001 hatte der Nationalrat der Initiative Folge gegeben und seine WBK damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission versuchte, das Anliegen im Rahmen des von ihr vorgeschlagenen Sprachengesetzes in Artikel 15 Absatz 3 umzusetzen. Die Bestimmung wurde allerdings im Ständerat ungnädig aufgenommen und der Nationalrat liess sich von einer Kompromisslösung überzeugen. Artikel 15 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Landessprachen besagt nun, dass sich die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht einsetzen sollen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Die Räte lehnten damit die Forderung der parlamentarischen Initiative implizit ab.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

In der Differenzbereinigung nahm der Nationalrat den Kompromiss der Kommissionsmehrheit an, wonach sich Bund und Kantone dafür einzusetzen haben, dass während der obligatorischen Schulzeit Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen erlernt werden müssen, wovon mindestens eine Landessprache. Der Antrag einer Minderheit II, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrats (Priorität für eine Landessprache vor dem Englischen) festzuhalten, wurde mit 71 zu 68 Stimmen abgelehnt, der Antrag einer Minderheit I, dem Ständerat zu folgen, mit 80 zu 67. Der Ständerat schloss sich diesem Kompromiss diskussionslos an, worauf das Gesetz in der Schlussabstimmung verabschiedet werden konnte. Weil dem Anliegen damit entsprochen war, gaben beide Kammern einer ähnlich lautenden Standesinitiative des Kantons Tessin keine Folge (05.305). Ebenso wurde eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) zum ersten Fremdsprachenunterricht in einer Amtssprache des Bundes abgeschrieben.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Alle Redner sprachen sich für ein neues Gesetz aus, das wichtig für den nationalen Zusammenhang und für den Respekt gegenüber den sprachlichen Minderheiten sei. Ory (sp, NE) und Lombardi (cvp, TI) machten sich vergebens dafür stark, dass der nationale Zusammenhalt durch das prioritäre Erlernen einer Landessprache gefördert werden müsse. Der Antrag der Mehrheit, hier keine Vorschriften zu machen, wurde mit 26 zu 8 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Aufgrund des Sprachenartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 70 BV) hatte der Bundesrat 2001 ein Sprachengesetz in die Vernehmlassung gegeben, dem die meisten Kantone, politischen Parteien und weiteren konsultierten Organisationen zugestimmt hatten. Im Frühjahr 2004 hatte das EDI dann überraschend mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichte, das Gesetz dem Parlament vorzulegen. Das hatte Nationalrat Levrat (sp, FR) dazu bewogen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, welche verlangte, der Vernehmlassungsentwurf sei vom Parlament in Eigenregie weiter zu bearbeiten. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben und diejenige des Nationalrats hatte im Vorjahr einen Entwurf vorgelegt. Im Berichtsjahr hat das Parlament diesen bereinigt und verabschiedet.
Der Nationalrat trat – gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion – mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Befürworter argumentierten hauptsächlich mit der Förderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission in der Detailberatung in fast allen Punkten. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, welche Priorität dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzuräumen sei. Die FDP unterstützte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Prioritäten festzulegen. Die Kommissionsmehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest und setzte sich im Plenum mit 112 zu 56 Stimmen durch. Im weiteren folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission knapp nicht, wonach der Bund Finanzhilfen für die Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gewähren kann. Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung fanden hingegen Zustimmung. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Auf der Grundlage von Art. 70 der Bundesverfassung und in Erfüllung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK) ein Bundesgesetz über die Landessprachen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende bestehende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Das neue Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden. Besondere Beachtung kam der Haltung der Kommission zum Fremdsprachenunterricht zu. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, in den Schulen als erste Fremdsprache eine Landessprache einzuführen. Sie setzte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber der Minderheit durch, welche hier Wahlfreiheit wünscht, jedoch fordert, dass am Ende der Schulzeit Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, davon mindestens einer zweiten Landessprache, vorhanden sind. Die Frage der Gründung eines wissenschaftlichen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit war hart umkämpft. Die Kommission einigte sich schliesslich mit 16 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine ziemlich vage Kann-Formulierung, die vieles ermöglicht, aber nichts verspricht. Die Rolle des Bundes bei der Sprachenförderung behandelte die WBK im Berichtsjahr nicht abschliessend.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50 Prozent der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20 Prozent und 50 Prozent das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20 Prozent, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40 Prozent der Einwohner die angestammte Sprache sprechen.
Dies wiederum rief eine «Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit» auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60 Prozent deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Die Bildungsdirektoren der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Bern, Freiburg und Wallis unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, welche den Start des interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse und des Englischen ab dem 5. Schuljahr ermöglicht. Die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Land hiess die Freigabe des Projektauftrags zwar gut, schob die Unterzeichnung wegen eines Vorentscheids des Bildungsrats zugunsten des Frühenglisch noch auf.

interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse

In vier Kantonen fanden Urnengänge zum Thema Fremdsprachenunterricht statt: Schaffhausen, Thurgau und Zürich lehnten je eine Volksinitiative ab, welche in der Primarschule nur eine Fremdsprache vorsah, Zug sprach sich gegen ein Begehren aus, das statt Französisch Englisch als erste Fremdsprache einführen wollte.

Fremdsprachenunterricht

Im Herbst stimmte die WBK des Nationalrates einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) zu und unterstützte damit das Anliegen, eine Bestimmung ins Sprachengesetz aufzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, auf Primarstufe als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten. Der Nationalrat verlängerte die Frist zur Behandlung des Vorstosses bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes