Zwei praktisch gleichlautende Motionen forderten die Einführung einer behördlichen Meldepflicht an Lehrkräfte bei Straftaten von Schülern während der obligatorischen Schulzeit sowie ein Akteneinsichtsrecht für Schulleitungen von Gymnasien oder Berufsschulen und Ausbildner in Betrieben. Die Motion Föhn (svp, SZ) wurde vom Nationalrat in der Aprilsession diskussionslos mit 120 zu 51 Stimmen abgelehnt. Ein Vorfall im Herbst – drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht (ZH) hatten auf ihrer Abschlussreise in München einen Geschäftsmann fast tot geprügelt – bewog Jenny (svp, GL) dazu, an seiner Motion festzuhalten. Im Nachhinein wurde nämlich bekannt, dass die drei Schüler vorbestraft waren. Trotz dem Ereignis in München wurde die Motion Jenny vom Ständerat mit 19 zu 7 Stimmen abgelehnt.

behördlichen Meldepflicht an Lehrkräfte