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Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung

Der Bereich Bildung und Forschung war in 2020 zum einen durch einige grössere Bundesratsgeschäfte geprägt (BFI-Botschaft 2021-2024, EHB-Reform und die Programme Erasmus+ und Horizon). Zum anderen hatte auch in diesem Themenfeld die Corona-Pandemie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche (temporäre Schliessung der Schulen, erschwerte Lehrstellensuche, Suche nach Impfstoffen), die in anderen Jahren naturgemäss weniger im Fokus standen.

In mehreren Sitzungen zwischen Juni und Dezember 2020 berieten die beiden Räte die BFI-Botschaft für die nächsten vier Jahre. Das Ziel des Bundesrates blieb, wie in den vergangenen Jahren auch, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Mit der in der Wintersession erfolgten Verabschiedung des Geschäfts genehmigten die Räte rund CHF 28 Mrd. für so verschiedene Gebiete wie die Berufsbildung, die Weiterbildung, den ETH-Bereich oder auch für die Institutionen der Forschungsförderung. Zum Vergleich: Für die vorangehende BFI-Periode 2017-2020 hatten die Räte rund CHF 26.4 Mrd. gesprochen.
Ein weiteres wichtiges Geschäft stellte auch das EHB-Gesetz dar. Mit dieser Vorlage erhielt das ehemalige Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung ein eigenes Gesetz und den Status einer Hochschule. Das spezifische Profil der EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – wird auch mit dem neuen Gesetz beibehalten.
Im Bereich der internationalen Beziehungen, und insbesondere der Beziehungen zur EU, standen die beiden Programme Horizon Europe 2021-2027 und das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Mittelpunkt zahlreicher Debatten. Der Bundesrat legte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU vor. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6.15 Mrd. Ständerat und Nationalrat stimmten der Vorlage in der Herbst- respektive der Wintersession zu. Die Frage der Assoziierung an die Nachfolge des Austauschprogramms Erasmus+ (2014-2020) gestaltete sich etwas komplexer. Im Jahr 2020 berieten und beschlossen die Räte die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mit dem totalrevidierten Gesetz wird die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme mit der Assoziierung an EU-Bildungsprogramme rechtlich gleichgestellt — bislang waren die Schweizer Programme lediglich eine untergeordnete Möglichkeit. Das weitere Vorgehen in Sachen Erasmus+ werde mit dem Gesetz aber nicht vorweggenommen; der Bundesrat werde dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen, erklärte der Bundesrat und bestätigte dies auch noch einmal mit der Empfehlung zur Annahme des Postulats der WBK-NR (Po. 20.3928), welches für 2021 eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+ forderte. Im Rahmen der Debatte um die BFI-Botschaft 2021-2024 baten mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte den Bundesrat, rasch eine Finanzierungsbotschaft zu Erasmus+ vorzulegen. Bildungsminister Parmelin wies dabei mehrmals darauf hin, dass auf EU-Ebene noch technische und finanzielle Fragen zur Nachfolgelösung von Erasmus+ offen seien; solange dies der Fall sei, könne die Schweiz noch keine Botschaft vorlegen.

Die Covid-19-Krise zeitigte auch auf den Bildungs- und Forschungsbereich starke Auswirkungen. So wurden aufgrund der Corona-Pandemie während der ersten Welle sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen im Lande für circa acht Wochen geschlossen. In der Folge lernten die Kinder, Jugendlichen und die Studierenden von zu Hause aus. In den Medien wurde intensiv über das so genannte Homeschooling berichtet, besonders interessiert waren die Medien an einer möglichen Überforderung der Eltern und an einer leidenden Chancengerechtigkeit. Bald wurde der Ruf nach Öffnung der Schulen laut, diesen erhörte der Bundesrat aber erst Mitte Mai 2020, als die Schulen wieder geöffnet werden konnten.
Auch auf die Berufsschulen hatte Covid-19 Einfluss. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene gestaltete sich die Suche nach einer Lehrstelle respektive nach einer Stelle im Anschluss an die Ausbildung schwierig, was auch die Politik auf den Plan rief. Mit einer Motion der WAK-SR (Mo. 20.3163) wurde der Bundesrat beauftragt, in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, damit die Lehrbetriebe trotz der Krise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können. Der Bund gründete daraufhin eine Task Force und betraute diese mit der Aufgabe, die Situation in den Kantonen zu beobachten und, wenn nötig, stabilisierend einzugreifen. Zudem ermöglichte er im Rahmen des Lockdowns einerseits Lernenden den Zugang zu Kurzarbeit – so dass die Unternehmen nicht gezwungen würden, die Lehrverträge zu kündigen – und ersetzte diese nach der erfolgten Öffnung durch Kurzarbeit für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner: Diese sollten die Zeit, welche sie für die Ausbildung von Lernenden aufwendeten, als Arbeitsausfall im Sinne von KAE anrechnen können.

Die Corona-Pandemie hatte auch einen gravierenden Einfluss auf die Forschungslandschaft. Weltweit wurde 2020 intensiv an einem Impfstoff gegen Covid-19 geforscht, auch unter Schweizer Beteiligung. Der SNF widmete der Corona-Pandemie ein eigenes NFP und vergab in dessen Rahmen CHF 18.6 Mio. für Forschungsprojekte. Mit weiteren CHF 10 Mio. unterstützte er Forschungsprojekte, welche die gesellschaftlichen und biomedizinischen Aspekte von Epidemien erforschen.

Anteilsmässig bewegte sich die Zeitungsberichterstattung im Bereich Bildung und Forschung in etwa auf demselben tiefen Niveau wie in den letzten Jahren und entsprach einem Anteil von rund 2.5 Prozent an der gesamten Berichterstattung zur Schweizer Politik. Was aber auffällt, ist ein im Bereich Grundschulen/Gymnasien ansteigender Wert im März und ein Peak im April 2020, was auf den Corona-bedingten Lockdown respektive auf die Berichterstattung über die Schliessung der Schulen zurückgeführt werden kann.

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2020

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Gesundheitspolitik stand 2020, wie die gesamte Schweizer Politik, ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, welche die Schweiz im Februar – damals noch als Epidemie eingestuft – erreichte und seither in Atem hält. Die steigenden Infektionszahlen veranlassten den Bundesrat dazu, am 28. Februar die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz auszurufen, mit welcher der Bund die Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen sowie die Verantwortung für die Krisenbewältigung übernahm. Zudem verabschiedete die Regierung die Verordnung über «Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)», durch welche Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bis auf Weiteres verboten wurden. Dennoch stiegen die Fallzahlen in der Folge drastisch an, so dass der Bundesrat am 13. März in einer zweiten Verordnung die Einreise aus Risikoländern einschränkte und das Zusammenkommen von über 100 Personen untersagte.
Nachdem auch diese Massnahmen dem Anstieg der Fallzahlen keinen Einhalt gebieten konnten, verkündete der Bundesrat am 16. März die ausserordentliche Lage gemäss dem Epidemiengesetz und ordnete einen Lockdown an, um weiterhin genügend freie Betten in Krankenhäusern garantieren zu können. Abgesehen von Lebensmittelgeschäften und Gesundheitseinrichtungen mussten sämtliche Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe schliessen. Öffentliche und private Veranstaltungen wurden untersagt, der Präsenzunterricht in Schulen wurden verboten und die Bevölkerung wurde dazu angehalten, zuhause zu bleiben und wenn möglich Homeoffice zu betreiben. Einhalten der Hygienemassnahmen und Abstand wahren – was sich in den darauffolgenden Monaten noch als Social Distancing durchsetzen sollte –, waren die Devise. Die Grenzen zu sämtlichen noch offenen grossen Nachbarländern wurden geschlossen und Schweizerinnen und Schweizer zurück ins Land gerufen. In diesem Zusammenhang organisierte die Regierung Rückholaktionen von im Ausland gestrandeten Bürgerinnen und Bürgern, an der sich auch die Rega beteiligte.
Am 20. März reduzierte die Landesregierung die erlaubte Gruppengrösse von öffentlichen Versammlungen weiter auf fünf Personen. Da die Spitäler stark beansprucht waren, verbot sie zudem die Durchführung von nicht dringend notwendigen Untersuchungen, Eingriffen und Therapien in medizinischen Einrichtungen], was dazu führte, dass die Spitäler erhebliche finanzielle Einbussen erlitten. Gleichzeitig hob der Bundesrat die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten im Gesundheitswesen auf, um der Problematik der knappen personellen Ressourcen begegnen zu können.
Am 8. April verlängerte der Bundesrat die Massnahmen der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April, kündigte aber am 16. April erste Lockerungsschritte an, die bis im Juni erfolgten. In der Folge entspannte sich die Situation während den Sommermonaten, so dass der Bundesrat das Corona-Zepter an die Kantone zurückgegeben konnte. Diese Beruhigung der Lage war jedoch nur von begrenzter Dauer: Aufgrund der steigenden Fallzahlen erliess der Bundesrat am 18. Oktober erneut landesweite Massnahmen wie zum Beispiel ein Versammlungsverbot von mehr als 15 Personen.
Weil die vom Bundesrat erlassenen Notverordnungen nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, mussten die darin enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Bundesgesetz gegossen werden. In der Herbstsession behandelte das Parlament entsprechend das stark umstrittene dringliche Covid-19-Gesetz, zu dem der Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum ergreifen wollte. Bereits in der Wintersession und somit noch vor Ablauf der Referendumsfrist nahm das Parlament auf Antrag des Bundesrates zudem einige Anpassungen am neuen Gesetz vor, die es dem Bundesrat ermöglichen sollen, die Auswirkungen der zweiten Welle abzudämpfen.

Obwohl die Corona-Pandemie den Parlamentsbetrieb zweifelsohne dominierte, wurden auch andere Geschäfte in der Gesundheitspolitik behandelt. Im Bereich der Krankenpflege war dies zum Beispiel der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, dem sich die beiden Räte in mehreren Sessionen annahmen. Der Pflegeberuf hatte durch die Coronakrise zwar an Ansehen gewonnen, trotzdem gab es zwischen den beiden Parlamentskammern unter anderem noch Differenzen bezüglich des eigenständigen Abrechnens durch die Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen oder bezüglich der Ausbildungsbeiträge durch die Kantone.
Weiter ermöglichten die beiden Räte in der Herbstsession Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis, von denen man sich einen Erkenntnisgewinn zu alternativen Regulierungsformen erhoffte. Auch medizinischer Cannabis war 2020 ein Thema: So beabsichtigte der Bundesrat, den Zugang zu medizinischen Cannabisbehandlungen zu ermöglichen. Die Volkskammer befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und hiess die entsprechende Änderung am BetmG gut.
Im Spätsommer gab die Landesregierung bekannt, dass sie die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zur Ablehnung empfehle, da ihr das Anliegen zu weit gehe. Es müsse ein gewisses Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der öffentlichen Gesundheit bestehen, was der Bundesrat beim Volksbergehren, das ein weitreichendes Verbot für Tabakproduktewerbung vorsah, als nicht gegeben erachtete. Er unterstütze allerdings den Jugendschutz im Rahmen der parlamentarischen Debatte zum Tabakproduktegesetz, mit dem sich der Nationalrat im Dezember 2020 auseinandersetzte.

Während in der Sportpolitik zu Beginn des Jahres Themen wie die in Lausanne organisierten Olympischen Winterjugendspiele und das Fortbestehen des Lauberhornrennens in den Schlagzeilen waren, wichen diese Ende Februar Artikeln im Zusammenhang mit Covid-19. So traf die Absage von Grossveranstaltungen vor allem die Profiligen des Fussballs und des Eishockeys hart. Nachdem die Ligen zuerst eine vorläufige Pause eingelegt hatten, wurden die Saisons am 12. März (Eishockey) respektive 30. April (die unteren Ligen im Fussball) definitiv abgebrochen. Zwischenzeitlich kam es zu Diskussionen, ob Geisterspiele durchgeführt oder ganz auf den Spielbetrieb verzichtet werden sollte. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu dämpfen, sagte der Bundesrat am 20. März der Sportbranche CHF 100 Mio. zu, wobei die eine Hälfte in Form von zinslosen Darlehen an den Spitzensport und die andere Hälfte als A-fonds-perdu-Beiträge an den Breitensport gehen sollten. Da dies nicht ausreichte, wurde Mitte Mai ein Stabilisierungspaket im Umfang von einer halben Milliarde Franken festgelegt. Im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes im September einigten sich National- und Ständerat darauf, dass nicht die Ligen, sondern die Sportvereine selber Darlehen erhalten sollen, wobei sie Sicherheiten im Umfang von einem Viertel ihres betrieblichen Aufwandes der Saison 2018/19 zu leisten haben. Anfang November stellte Sportministerin Amherd ein Hilfspaket für den Sport vor, das bis Ende 2021 CHF 350 Mio. für den Spitzensport und CHF 200 Mio. für den Breitensport vorsah und von dem auch semiprofessionelle Teams verschiedener weiterer Sportarten profitieren können sollen.

Nicht nur für die Unternehmen und die Sportvereine, sondern auch für die Schweizer Bevölkerung hatte die Corona-Pandemie grosse finanzielle Einbussen zur Folge, weshalb sich auch im Themenbereich Sozialhilfe einiges tat. Dabei würden aber nicht alle Bevölkerungsgruppen gleich stark von der Krise getroffen, berichteten die Medien. Der Krise besonders stark ausgesetzt seien die unteren Einkommensschichten, wo bereits einige Hundert Franken, die beispielsweise wegen dem durch Kurzarbeit für viele Personen auf 80 Prozent reduzierten Lohn wegfielen, einen grossen Unterschied machten. Aus diesem Grunde hielt die Hilfsorganisation Caritas den Bundesrat und das Parlament dazu an, Unterstützungsprogramme, die einmalige Direktzahlungen in der Höhe von CHF 1'000 beinhalteten, für armutsbetroffene Haushalte und Einzelpersonen zu beschliessen. Die durch die Pandemie gemäss Medien verstärkten Ungleichheiten in der Bevölkerung wurden insbesondere anhand der teilweise über einen Kilometer langen Menschenschlangen vor Lebensmittelausgabestellen in Genf oder Zürich ersichtlich. Besonders stark auf solche Angebote angewiesen waren viele Sans-Papiers, die keine Sozialhilfe beziehen können, sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung, da diese einen Widerruf ihrer Bewilligungen riskierten, wenn sie Sozialhilfe bezögen.
Bereits im Vorjahr – also noch vor der Pandemie – hatte der Ständerat eine Motion der WBK-SR (Mo. 19.3953) behandelt, welche die Einrichtung eines fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung von Armut beabsichtigte. Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsbegehren in der Sommersession 2020 zu; dies wohl auch im Lichte der gegebenen Umstände, wie einige Medien mutmassten.

Welch gewaltigen Raum die Thematik rund um die Covid-19-Pandemie in der Medienberichterstattung einnahm, widerspiegelt sich auch in der Anzahl dazu veröffentlichter Zeitungsartikel (siehe APS-Zeitungsanalyse 2020). Dabei dominierte die Pandemie nicht nur die Berichterstattung im Themenbereich «Gesundheitspolitik» (siehe Abb. 1), sondern machte zu Zeiten, wo die Covid-19-Fallzahlen sehr hoch waren – sprich im Frühjahr und im Herbst –, sogar gut ein Drittel beziehungsweise ein Viertel der abgelegten Zeitungsberichte über alle untersuchten Zeitungen und Themen hinweg aus. Während sich die Artikelzahl zur Sozialhilfe 2020 auf konstant tiefem Niveau hielt, ist für den Sport im Mai ein leichter Peak erkennbar. Im September, als das Parlament das Covid-19-Gesetz beriet, von welchem auch der Sport stark betroffen war, fiel die Medienpräsenz hingegen sehr gering aus.

Jahresrückblick 2020: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2020

Par 91 voix contre 86 et 9 abstentions, le Conseil national a refusé d'entrer en matière sur une initiative cantonale genevoise, qui demandait d'inscrire le harcèlement sexuel dans la liste des discriminations pour lesquelles s'allège le fardeau de la preuve dans la loi fédérale sur l'égalité entre femmes et hommes (LEg). La CSEC-CN a estimé, par 14 voix contre 10, que l'inscription dans la loi serait une insécurité supplémentaire pour l'employeur, sans véritablement avoir de conséquence directe sur la personne harceleuse. Dans le cadre d'une telle affaire, l'employeur doit prouver qu'il a mis en place des mesures pour prévenir le harcèlement sexuel. Or, il est, selon la commission, toujours très difficile de prouver qui était au courant des faits de harcèlement. Seuls le parti socialiste et le groupe des Verts se sont montrés unanimes sur la question, les autres groupes ont agi en ordre dispersé, avec cependant une nette tendance d'opposition de la part de l'UDC, du PLR et du groupe du centre.

Faciliter la lutte contre le harcèlement sexuel (Iv.ct. 19.317)

Le Conseil national a emboîté le pas à la chambre haute, refusant également d'entrer en matière sur l'initiative cantonale thurgovienne, intitulée «coûts d'intégration», qui voulait relativiser la gratuité de l'enseignement obligatoire pour les personnes étrangères considérées comme «témoignant de la mauvaise volonté à s'intégrer». Seule l'UDC a voté pour l'objet, amenant ainsi 46 voix, contre 129 et une abstention.

Coûts d'intégration (Iv.ct. 19.303)

Die Schweizer Delegation bei der Assemblée parlementaire de la Francophonie präsentierte im November 2020 einen Bericht zum Thema «Bildung in Krisenzeiten / L’éducation en situations de crise». Der Bericht schilderte, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einer grossen Krise im Bildungswesen gekommen ist, in deren Zuge der Präsenzunterricht in fast allen Staaten für eine gewisse Zeit unterbrochen werden musste. Anhand eines Vergleichs der Erfahrungen aus 20 französischsprachigen Ländern beleuchtete der Bericht zahlreiche Themen rund um die Bildung, wie etwa die Frage, welche Hindernisse die Entwicklung von inklusiven und chancengerechten Systemen des Fernunterrichts erschweren, oder auch die Frage nach dem Beitrag der Schule zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen und nach den zu erwartenden Auswirkungen, wenn dieser Beitrag zeitweise unterbrochen wird. Die Untersuchung brachte zutage, dass der Fernunterricht den Präsenzunterricht bezüglich Qualität in keinem Land zu ersetzen vermochte. Es zeigte sich auch, dass die digitale Kluft sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb einzelner Staaten bereits vor der Krise beträchtlich war und seither weiter zugenommen hat. Der Einsatz digitaler Medien werde aber im öffentlichen Bildungswesen langfristig an Bedeutung gewinnen, sowohl in Krisenzeiten als auch als Ergänzung zum Präsenzunterricht. Der Bericht resümierte, dass die Pandemie bereits existierende Chancenungleichheiten verschärft hat. In vielen weniger privilegierten Regionen der Welt hatte die Schliessung der Schulen schlimme Konsequenzen für die Kinder und Jugendlichen; insbesondere Mädchen seien zum Teil dem Risiko von Unterernährung, Ausbeutung oder auch physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen. Die Schule sei eben mitunter auch ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler Schutz, eine warme Mahlzeit und eine optimistischere Zukunftsperspektive fänden.

Bericht «Bildung in Krisenzeiten»
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Im Dezember 2019 reichten Vertreterinnen und Vertreter der SP-, Grünen-, Mitte- sowie der FDP.Liberale-Fraktion vier gleichlautende parlamentarische Initiativen ein (Pa.Iv. 19.504 Munz (sp, SH); Pa.Iv. 19.505 Roduit (cvp, VS); Pa.Iv. 19.506 Eymann (lpd, BS); Pa.Iv. 19.507 Trede (gp, BE)). Mit diesen Vorstössen wurde der Bundesrat aufgefordert, für vergünstigte Tarife im öffentlichen Verkehr für Schulklassen zu sorgen. Exkursionen von Schulklassen erfüllten wichtige pädagogische, soziale und kulturelle Funktionen für die Kinder und Jugendlichen und sollten entsprechend gefördert werden, so die Initiantinnen und Initianten.
Die zuständige KVF-NR befasste sich im Oktober 2020 mit den Initiativen und gab dem Vorhaben mehrheitlich Folge (15 zu 10 Stimmen). Die Kommission vertrat die Ansicht, dass ausserschulische Aktivitäten für die Bildung der Kinder und Jugendlichen wichtig seien. Eine Minderheit war hingegen der Auffassung, dass damit in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden eingegriffen würde, die für Bildungsfragen zuständig seien.

Vier parlamentarische Initiativen zu vergünstigten Tageskarten für Schulklassen (Pa.Iv. 19.504; Pa.Iv. 19.505; Pa.Iv. 19.506; Pa.Iv. 19.507)

Pour combattre le harcèlement sexuel au travail, la conseillère nationale Flavia Wasserfallen estime que plusieurs instruments sont nécessaires, et que certains doivent être renforcés. C'est pour cette raison qu'elle a déposé le 17 juin 2019 une initiative parlementaire visant à augmenter l'indemnité maximale due à la victime. Celle-ci s'élève actuellement à six mois de salaire au maximum, ce qui n'est pas assez dans les cas graves, selon la socialiste. Elle souhaite que le plafond atteigne les douze mois.
La CAJ-CN avait dans son rapport du 25 juin de l'année suivante recommandé de ne pas donner suite à l'initiative. Selon la majorité de la commission, à savoir 14 voix, l'augmentation du plafond n'aurait aucun effet sur la personne coupable de harcèlement sexuel, mais sur l'employeur, qui doit verser l'indemnité s'il est impossible de prouver que toutes les mesures ont été prises pour empêcher le harcèlement. Elle recommande de plutôt viser l'instauration d'un climat de respect et de confiance, qui permettrait de signaler les cas à l'interne et aurait un effet préventif. Une minorité de 11 voix avait en revanche soutenu le texte, arguant qu'un tel instrument est nécessaire, notamment pour donner le signal que le harcèlement sexuel n'est pas une infraction mineure et inciter les hiérarchies à assumer leur devoir de diligence et à renforcer les mesures de prévention.
L'initiative parlementaire a été refusée en chambre basse par 102 voix contre 90 et une abstention. Quatre membres du groupe du centre et deux de l'UDC se sont toutefois rallié-e-s au front rose-vert. L'abstention provient du groupe du centre.

Erhöhung der maximalen Entschädigungspflicht bei Opfern von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Pa.Iv. 19.442)

Der Nationalrat schrieb das Postulat «Effizienz- und Qualitätsgewinn im Schweizer Bildungswesen» von Thomas de Courten (svp, BL) im September 2020 im Rahmen der Debatte zur BFI-Botschaft 2021-2024 ab. Das Postulat hatte eine Bestandesaufnahme zur Effizienz und Qualität im Schweizer Bildungssystem gefordert, da bislang ein Controlling oder Monitoring fehle und es deutliche Hinweise auf Effizienzprobleme im schweizerischen Bildungswesen gebe. Diese Bestandsaufnahme wurde durchgeführt; sie kam zum Ergebnis, dass bei Universitäten, Fachhochschulen und der Berufsbildung in den letzten Jahren kein Effizienzverlust feststellbar sei; bei den Fachhochschulen könne gar von einer gestiegenen Effizienz ausgegangen werden. Für die obligatorische Schule, die Gymnasien und die Fachmittelschulen seien hingegen keine validen Aussagen möglich.

Effizienz- und Qualitätsgewinn im Schweizer Bildungswesen

In Erfüllung zweier Postulate Rickli (svp, ZH; Po. 16.3637) und Jositsch (sp, ZH; Po. 16.3644) präsentierte der Bundesrat im September 2020 seinen Bericht über Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern. Darin wies er darauf hin, dass bisher keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Präventionsangeboten beratender oder therapeutischer Art im Sinne einer Reduktion oder Verhinderung von sexuellen Übergriffen auf Kinder vorlägen. Ein solcher Nachweis sei denn auch methodisch schwierig zu erbringen. Befragungen unter Personen, die bestehende Präventionsangebote nutzten, zeigten jedoch positive Effekte: Sie könnten etwa die psychische Belastung von Personen mit pädophilen Neigungen mindern und ihnen Strategien zur besseren Bewältigung von problematischen Alltagssituationen aufzeigen.
Das bestehende Angebot in der Schweiz beschränke sich bisher auf untereinander nicht vernetzte und grösstenteils wenig bekannte Einzelinitiativen. Therapieangebote seien primär in der Straftäterbehandlung angesiedelt, wodurch die Zugangshürde für nicht straffällige Betroffene hoch sei. Ausserdem sei die Anonymität nur gewährleistet, wenn die betroffene Person die Kosten der Therapie selber trage. Reine Beratungsangebote ohne Behandlungsoption – wie das Westschweizer Projekt «Dis No» – seien noch wenig verbreitet; insbesondere in der Deutschschweiz fehle ein solches gänzlich. Beratungsstellen hätten überdies Schwierigkeiten, behandlungswillige Personen an geeignete Therapeutinnen und Therapeuten weiterzuleiten, weil nur wenige bereit seien, Personen mit sexuellen Interessen an Kindern zu behandeln.
Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe, die die Grundlagen des Berichts erarbeitet hatte, erachtete es als angezeigt, in der ganzen Schweiz ein spezialisiertes Präventionsangebot, bestehend aus Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten, für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern aufzubauen. Sie empfahl zudem, das Thema verstärkt in die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen des Gesundheitswesens zu integrieren. Weiter sollen die Präventionsangebote evaluiert und mittels einer Öffentlichkeitskampagne bekannt gemacht werden.
Der Bundesrat befürwortete diese Massnahmenvorschläge der Expertengruppe und zeigte sich bereit, ein nationales oder mehrere sprachregionale Beratungsangebote sowie deren gesamtschweizerische Koordination finanziell zu unterstützen. Ebenfalls wolle er in Zusammenarbeit mit den für die Weiter- und Fortbildung zuständigen Berufsverbänden prüfen, wie die pädophile Neigung, die Stigmatisierung der Betroffenen und die Prävention von sexuellen Handlungen mit Kindern noch stärker in die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen integriert werden kann. Die Bereitstellung von Behandlungsangeboten, d.h. von Therapien, liege dagegen alleine in der Kompetenz der Kantone, die für das Gesundheitswesen zuständig seien.

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (Po. 16.3637 und 16.3644)

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) mit dem Titel «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Für die Kommissionsmehrheit erläuterte Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) noch einmal die Bedeutung der Vorlage sowie ihre finanziellen Konsequenzen und plädierte für die Zustimmung zur Initiative. Sie schloss ihr Votum mit der Bemerkung, dass der Bund mit dieser Vorlage die Kantone bei der Erarbeitung von Konzepten zur frühen Förderung lediglich unterstützen könne; die Subsidiarität bleibe also gewahrt. Benedikt Würth (cvp, SG) als Sprecher der Kommissionsminderheit sah dies anders. Da die überwiegende Mehrheit der Kantone und Gemeinden im Bereich der frühen Förderung viel unternehme, sei diese parlamentarische Initiative nicht sinnvoll und untergrabe vielmehr das Prinzip der Subsidiarität. Sie sorge dafür, dass es zu Mitnahmeeffekten komme, indem der Bund Projekte unterstütze, die auch ohne Bundesgelder durchgeführt worden wären. Zudem könnten die Kantone und Gemeinden darauf setzen, dass der Bund sein einmal begonnenes Engagement weiterführe und dafür auch die finanziellen Mittel erhöhen würde, ohne dass die Kantone und Gemeinden selber investieren müssten. Diese Bedenken, unterstützt durch das Votum von Bundesrat Berset, dass die Politik der frühen Kindheit in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liege, vermochte die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen: Die grosse Kammer stimmte mit 24 zu 18 Stimmen gegen Eintreten auf die Vorlage. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Tessin die eidgenössischen Räte auf, das Strafmass für Delikte gegen die sexuelle Integrität zu erhöhen. Konkret verlangte der Südkanton, eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe und Höchststrafen von mindestens zehn Jahren für Sexualdelikte zu prüfen. Der Ständerat folgte in der Herbstsession 2020 mit 29 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Empfehlung seiner Rechtskommission und gab der Initiative keine Folge. Im Hinblick auf die bereits aufgegleiste Revision des Sexualstrafrechts erachtete es die Kommission als wenig sinnvoll, im Rahmen der Standesinitiative zusätzlich aktiv zu werden.

Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 19.301)

Der Nationalrat befasste sich im Sommer 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Die grosse Kammer war sich einig, dass der Chancengerechtigkeit im Kleinkindalter eine grosse Relevanz zukomme. Uneinig war man sich jedoch, welche Rolle dabei der Bund spielen solle und wie viel mit den zur Diskussion stehenden Finanzierungsmassnahmen erreicht werden könne. Während sich SP, Grüne und GLP sowie grosse Teile der Mitte-Fraktion für Eintreten aussprachen und auf den grossen Effekt der vorgesehenen Anschubfinanzierung hinwiesen, sprachen sich die SVP, ein Grossteil der FDP sowie einzelne Personen der Mitte-Fraktion gegen Eintreten aus und erläuterten, dass es nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Kantone, Gemeinden und vor allem der Familien sei, die Kinder zu fördern. Zudem könne mit den geplanten finanziellen Mitteln sowieso nicht viel erreicht werden. Innenminister Berset betonte in seinem Votum, dass dem Bundesrat die frühkindliche Förderung sehr wichtig sei. Der Bundesrat sehe die Verantwortung dafür allerdings auch bei den Kantonen und beantrage daher ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten. Bei der Abstimmung über das Eintreten überwog aber die Meinung der Kommissionsmehrheit; es votierten 111 Parlamentarierinnen und Parlamentarier für Eintreten, 75 dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. In der darauffolgenden Detailberatung wurde ein Antrag Fivaz (gp, NE), welcher sich für eine Erhöhung der finanziellen Mittel ausgesprochen hatte, mit 160 zu 80 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung fanden sich 109 Stimmen für die Annahme des Entwurfs, 75 Stimmen dagegen (bei 4 Enthaltungen).

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Nachdem die RK-SR im Januar 2019 der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) betreffend die Erhöhung des Strafmasses für Vergewaltigungen keine Folge gegeben hatte, weil sie die Frage stattdessen im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen klären wollte, beschloss sie – im Einvernehmen mit EJPD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter –, eine materielle Revision des Sexualstrafrechts anzupacken. Dafür wollte sie einen separaten Entwurf ausarbeiten, der dann auch Gegenstand einer regulären Vernehmlassung sein sollte. Im Februar 2020 lenkte auch die Mehrheit der RK-NR auf die Position ihrer Schwesterkommission ein und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative Rickli keine Folge zu geben. Eine Minderheit aus SVP und FDP bestand jedoch auf Folgegeben: Sie wolle damit ein Signal senden, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen in der Strafrahmenharmonisierung auch wirklich berücksichtigt sehen möchte.
In der Sommersession 2020 forderte Minderheitsvertreterin Andrea Geissbühler (svp, BE) den Nationalrat auf, der Initiative Folge zu geben, da man die Revision des Sexualstrafrechts nun schon zu lange – seit 2008 – vor sich her schiebe und eine von der Harmonisierung der Strafrahmen getrennte Vorlage diesen Prozess noch einmal verlängern würde. Tatsächlich vermochte diese Argumentation eine Mehrheit des Nationalrates zu überzeugen und so gab die grosse Kammer – entgegen der Empfehlung ihrer Kommissionsmehrheit – der Initiative knapp mit 77 zu 72 Stimmen bei 14 Enthaltungen Folge. Möglich wurde dieses Resultat, weil neben der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion auch die Fraktionen der Mitteparteien und der FDP grossmehrheitlich für Folgegeben stimmten und sich gleichzeitig mehrere Vertreterinnen und Vertreter aus dem links-grünen Lager enthielten (5 SP, 4 GP und 2 GLP).

Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen (Pa.Iv. 16.483)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In verschiedenen Medienbeiträgen sowie Kommentaren aus Politik und Gesellschaft wurde im ersten Halbjahr darüber gemutmasst, inwiefern die Coronakrise die Welt und damit auch die Schweiz nachhaltig prägen werde. Besonders häufig thematisiert wurden das kapitalistische Wirtschaftssystem und die Globalisierung.

Bereits die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Massnahmen im März stellten «so ziemlich alles auf den Kopf» (Sonntags-Blick) und so war schon früh von «einer Schweiz vor» und «einer Schweiz nach» Corona die Rede. Ähnliche Einschätzungen verkündete auch Bundesrat Berset: Dieser sprach Ende Mai nach Bekanntgabe massgeblicher Lockerungen der Massnahmen an einer Pressekonferenz von einer kommenden «neuen Normalität», in welcher die Bevölkerung mit dem Virus zu leben lernen müsse. Die Aargauer Zeitung griff diese vom Bundesrat ausgerufene «neue Normalität» auf und listete Punkte auf, welche die Schweiz trotz Lockerung der Massnahmen in der kommenden Zeit beibehalten sollte. Es wurde etwa zur Stärkung des Lokalgewerbes aufgerufen, Homeoffice und Heimunterricht als nicht nur gesundheits- sondern auch umweltschonende Alternativen zum courant normal gelobt und mehr Wertschätzung für das Pflegepersonal gefordert. Hinzu kamen Forderungen, auch nach Corona weniger zu fliegen (die internationale Luftfahrt wurde von der Pandemie besonders getroffen) und, damit verbunden, mehr Ferien und Ausflüge in der Schweiz zu machen, um den von der Krise gebeutelten hiesigen Tourismussektor zu unterstützen. Zuletzt wünschte sich der Autor, die Solidarität möge doch weiterhin gelebt werden und die Ruhe, welche vielerorts während des Lockdowns eingekehrt war, möge noch etwas Andauern.
Ebenfalls in der Aargauer Zeitung meinte die Philosophin Annemarie Pieper in einem Interview, die Krise werde uns weniger kapitalistisch denken lassen. Durch den Lockdown, welcher für die Wirtschaft einschneidende Folgen hatte, sei die Gesundheit der Menschen in den Fokus gerückt. Globale Lieferketten seien unterbrochen, lokale Gewerbe und Produktionsmöglichkeiten dadurch wichtiger geworden. Dies, so Pieper, fördere nachhaltige Denkmuster, die längerfristig und damit über Corona hinaus bedeutsam bleiben könnten.
In der Basler Zeitung betonte auch Nationalrätin Maya Graf (gp, BL) den Stellenwert des Lokalgewerbes. Der anfänglich befürchtete Medikamenten- und Schutzmaskenmangel mache sichtbar, wie stark die Schweiz von ausländischen Produzenten wie China oder Indien abhängig sei, weshalb Graf bekräftigte, lokales Gewerbe müsse geschützt und regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden. Zudem sah sie in der Krise eine Chance, Schwachstellen auszumachen und zu beheben. Nachholbedarf gebe es laut Graf etwa bei der Digitalisierung (nicht alle Unternehmen und Schulen waren auf die Umstellung auf Homeoffice respektive Fernunterricht vorbereitet) oder bei den Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, dessen Relevanz durch Corona verdeutlicht wurde.
In der Weltwoche wurde das vorherrschende Wirtschaftsmodell der Welt «weder [als] gross noch grossartig», sondern als «Geldmaschine für multinationale Konzerne» beschrieben. Der Weltwoche-Autor erhoffte sich zudem, dass das Virus die Menschen nicht nur krank mache, sondern wieder mit mehr Menschlichkeit und Vernunft «infizierte», die den Menschen in den letzten Jahren abhanden gekommen sei.
Auch Trendforscher Matthias Horx stufte das Virus als wegweisend für die Zukunft ein: Massnahmen zur Eindämmung des Virus, etwa das Social respektive Physical Distancing oder der gedrosselte internationale Austausch seien Anstoss, Distanz und Beziehungen neu zu definieren. Die globalen Verbindungen, seien es logistische, soziale oder politische, seien coronabedingt ge- aber nicht zerstört worden. Dies werde zu einer Neuorganisation dieser Verbindungen führen, deren Auswirkungen sich aber erst noch zeigen müssten.

Ausirkungen von Corona (Zukunftsprognosen)

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, dass die Schulen der Stufen Primar und Sekundarstufe I, welche aufgrund der Corona-Pandemie hatten geschlossen werden müssen, am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Der Wiedereröffnung der Schulen voraus ging ein Statement von Daniel Koch vom BAG, in welchem er den Medien erläuterte, dass sich unter den Infizierten kaum Kinder befänden und dass diese nicht die Haupttreiber dieser Epidemie seien. Diese Aussage wurde zwar von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angezweifelt, aber Kinder hätten offenbar weniger Symptome und steckten damit weniger oft andere Personen an, wie der Leiter der Abteilung für Infektiologie Christoph Berger gegenüber der NZZ bestätigte.
Die Ankündigung der Schulöffnungen machte in der Schweiz eine Art Röstigraben sichtbar, zumindest zwischen Genf und Waadt und dem Rest der Schweiz, wie die Medien berichteten. Diese beiden Kantone, die beide viele Infizierte aufzuweisen hatten, äusserten grosse gesundheitlich begründete Vorbehalte gegenüber einer Öffnung am 11. Mai, zumal nicht klar sei, welche Schutzmassnahmen die Öffnung begleiteten. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte überliess der Bundesrat in der Tat den Kantonen respektive den Gemeinden. Er gab nur einige Eckwerte für die Konzepte vor, wie etwa den 2m-Abstand zwischen Lehrpersonen und Schülern respektive Schülerinnen und die Beachtung der Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht sah der Bundesrat nicht vor. Ebensowenig gab es Angaben zu einer Maximalgrösse der Schulklassen, was dazu führte, dass in einigen Kantonen die ganze Klasse unterrichtet wurde, während in anderen Kantonen Halbklassenunterricht vorgesehen war, wie Le Temps berichtete. Bei vulnerablen Personen (Kinder oder Lehrpersonen) sollten die Kantone für individuelle Lösungen sorgen, so der Bundesrat. Die Regierung beschloss ebenso, dass es an den Kantonen sei, zu entscheiden, ob die Schulen Zeugnisse ausstellen oder darauf verzichten sollen. Dieser grosse Spielraum für die Kantone wurde von verschiedenen Medien und Fachpersonen kritisiert. Die NZZ etwa sprach von einem Wirrwarr und einem föderalen Flickenteppich. Dagmar Rösler vom LCH und Thomas Minder vom Schulleiter­-Verband kritisierten den Bundesrat ebenfalls und gaben zu Protokoll, dass sie sich klarere und einheitlichere Vorgaben für die Schulöffnung gewünscht hätten, insbesondere betreffend maximale Klassengrössen.
Im Bereich der Gymnasien entschied der Bundesrat Ende April 2020 ebenfalls, dass jeder Kanton selber festlegen könne, ob er schriftliche Maturaprüfungen durchführen wolle oder nicht. Die mündlichen Prüfungen waren zuvor von der EDK bereits zur Absage empfohlen worden, was für die Kantone aber nicht verbindlich war. Bereits vor dem offiziellen Entscheid des Bundesrates Anfang Mai hatten einige Kantone entschieden, ob sie die Maturaprüfungen durchführen möchten oder nicht. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, bedauerte in der Sonntagszeitung, dass bei den Maturaprüfungen kein einheitliches Vorgehen zustande gekommen war. Er persönlich halte die Matura für ein wichtiges Ereignis im Leben der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Bei den Berufsschulen entschieden Bund, Kantone und die Sozialpartner gemeinsam, dass die schriftlichen Lehrabschlussprüfungen nicht stattfinden werden, sondern die Erfahrungsnoten herangezogen werden sollen. Die praktischen Prüfungen sollten aber wenn immer möglich stattfinden, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Am 13. März 2019 beschloss der Bundesrat mittels einer Verordnung weitreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Mit dieser Verordnung wurde unter anderem beschlossen, dass ab dem 16. März 2020 alle Schulen inklusive der Hochschulen geschlossen bleiben mussten. Kindertagesstätten hingegen durften nur schliessen, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorgesehen hatten. Der Bundesrat griff damit stark in die Kompetenz der Kantone ein, welche in der Regel im Bereich Primarstufe, Sekundarschule, Gymnasium und Fachmittelschule zuständig sind.
In der Folge wurden sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen, geschlossen. Kinder, Jugendliche sowie Studentinnen und Studenten wurden fortan zu Hause unterrichtet, insbesondere durch digitale Lernangebote. Die Medien berichteten ausführlich über die Schliessungen der Schulen und veröffentlichten zahlreiche Erfahrungsberichte über einzelne Schulen und deren Lehrkörper, gingen aber auch zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern nach Hause, um zu berichten, wie diese die Situation meisterten. Zu Beginn des sogenannten Lockdowns schrieben die Zeitungen über die kantonalen Unterschiede in der Handhabung der Schliessungen. So war in einigen Kantonen beispielsweise nicht klar, für welche Kinder und Jugendlichen ein Alternativprogramm in der Schule geboten werden musste, weil diese nicht zu Hause betreut werden konnten. Zahlreiche Zeitungen wiesen auch generell auf den Fakt hin, dass das Ausfallen des Präsenzunterrichts vor allem für bereits schwächere Schülerinnen und Schüler gravierende Folgen haben könne. Die Kinder bräuchten den sozialen Austausch in der Klasse als Korrektiv zum Elternhaus und die Schule trage stark dazu bei, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus besser zu integrieren, so Philippe Wampfler, Deutschlehrer, in der NZZ. Dem pflichtete auch Margrit Stamm, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaften, im Sonntagsblick bei. Einige Eltern hätten viel weniger Kapazitäten als andere, um die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen müssten dafür sorgen, dass schwächere Schüler nicht noch mehr abgehängt würden.
Im Bereich der Grundschulen stand die Umstellung von analogem zu digitalem Unterricht und damit einige neue Unterrichtsformen im Fokus der Berichterstattung. Zunächst brachten einige Lehrerinnen und Lehrer die Schulmaterialien den Kindern nach Hause oder die Kinder konnten die Lehrmittel gestaffelt aus den Schulen abholen, wie einige Zeitungen berichteten. In den darauffolgenden Tagen wurde dann immer mehr auf den digitalen Unterricht übergeleitet und die Lehrpersonen schickten die Aufgaben per E-Mail oder es wurde auf Onlineplattformen zurückgegriffen. Die Sonntagszeitung berichtete, dass der Zürcher Lehrmittelverlag früh reagierte und für den Fernunterricht kostenlose Sonderlizenzen für E-Learning auf allen Schulstufen zur Verfügung stellte. Auf Stufe Bund wurde die staatliche Fachagentur Educa.ch eingeschaltet, welche den Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Onlinediensten vorantreiben sollte, wie der Sonntags-Blick berichtete. Die Medien berichteten detailliert über die forcierte Digitalisierung des Unterrichts und über deren Vor- und Nachteile. Man war sich dabei einig, dass die Digitalisierung des Unterrichts einen Schub erhalten hatte, sie aber das Klassenzimmer und die Interaktion der Schüler und Schülerinnen untereinander und vor allem mit der Lehrperson nicht ersetze könne. Dem stimmte auch Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH im Blick bei und wies zudem auf die Wichtigkeit des haptischen Erlebens hin, welches beim Online-Unterricht kaum gegeben sei.
Bei den Gymnasien und den Berufsschulen stand die Frage nach den Abschlussprüfungen im Vordergrund der Berichterstattungen. Dabei war lange Zeit unklar, ob und wie diese bei den beiden Bildungseinrichtungen stattfinden sollten, wobei Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt daran seien, Lösungen zu finden, damit die Prüfungen stattfinden könnten, wie die NZZ berichtete. Ende März wurde von zwei Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Baselland eine Petition eingereicht, welche den Bundesrat dazu aufrief, 2020 alle Abschlussprüfungen abzusagen, wie die BAZ und andere Medien berichteten. In Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen wiesen die Medien auch auf die Probleme der Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle oder bei der täglichen Arbeit im Betrieb hin. Le Temps berichtete beispielsweise, dass viele Lernende weiterhin in ihrem Betrieb arbeiteten, obwohl dort die hygienischen Anforderungen nicht eingehalten werden könnten. Und in der Aargauer Zeitung wurde Stefan Wolter, Direktor der SKBF zitiert, der befürchtete, dass zahlreiche Unternehmen, welche Lernende ausbilden, schliessen werden müssen. Dadurch gebe es zahlreiche Lernende, die ihre Ausbildung abbrechen müssten und vor dem Nichts stünden. Ihnen müsse geholfen werden.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Entgegen dem Nationalrat lehnte der Ständerat im Frühjahr 2020 die Motion Regazzi (cvp, TI) ab, mit der eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollte, um wegen Pädophilie verurteilten Schweizerinnen und Schweizern den Pass zu entziehen und sie so an Auslandsreisen zu hindern. Die kleine Kammer folgte stillschweigend ihrer staatspolitischen Kommission, die keinen Handlungsbedarf sah. Im Ausland begangene pädosexuelle Straftaten seien nach schweizerischem Recht ohnehin strafbar und sich in einem Strafverfahren befindliche oder aus einer Freiheitsstrafe entlassene Pädophile könnten von den Justizbehörden bereits nach geltendem Recht mit einem Ausreiseverbot belegt werden, so die Begründung der Kommission.

Pädophilen soll der Pass entzogen werden (Mo. 17.3375)

Die von der RK-SR eingesetzte Subkommission kam in ihrer Vorberatung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen zum Schluss, dass dieses Geschäft auf die Höhe der Strafrahmen begrenzt bleiben sollte. Die RK-SR schloss sich dieser Argumentation im Januar 2020 an und erklärte in der entsprechenden Medienmitteilung, auf Änderungen am Wortlaut der materiellen Tatbestände verzichten zu wollen. Die Neuformulierung der Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung, die der Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen hatte, habe weitere Fragen im Bereich des Sexualstrafrechts aufgeworfen, zu denen aber aufgrund der bereits langen Entstehungsgeschichte des Entwurfs nie eine Vernehmlassung stattgefunden habe. Im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesrätin Karin Keller-Sutter werde sie ihrem Rat daher die Teilung der Vorlage beantragen. So könne der Revisionsbedarf des Sexualstrafrechts in eine separate Vorlage ausgelagert und dazu eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt werden, ohne die Harmonisierung der Strafrahmen weiter zu verzögern.
Im Februar 2020 nahm die RK-SR die Kernvorlage der Strafrahmenharmonisierung einstimmig an und reichte zudem ein Kommissionspostulat (20.3009) zur Überprüfung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung ein.

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Eine Auswertung im Rahmen der PISA-Studie 2018 kam Ende 2019 zum Schluss, dass die Schweiz europaweit einen unrühmlichen Spitzenplatz beim Mobbing unter Schülerinnen und Schülern einnimmt. In allen bei den Jugendlichen erfragten Kategorien (von Auslachen über Schubsen bis zur Zerstörung von Gegenständen der betroffenen Schülerinnen und Schülern) musste im Vergleich zur Studie von 2015 ein Anstieg verzeichnet werden. Die Studie liess offen, ob es eine Steigerung der Fälle gab, oder ob die Bereitschaft gestiegen war, über Mobbing zu sprechen. Philippe Wampfler, Lehrer und Medienpädagoge, vermutete im Blick, dass es auf beide Faktoren hinauslaufe: eine stärkere Sensibilisierung für das Thema und mehr Fälle, unter anderem weil es nun auch in den sozialen Medien zu Mobbing komme wie etwa via die neue App «Tellonym», der die Sonntagszeitung gar einen eigenen Artikel widmete. Dass beide Faktoren eine Rolle spielten, bestätigte auch Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des LCH im Tagesanzeiger. In weiteren Presseartikeln wurden Kinder porträtiert, die Opfer von Mobbing waren und es wurde darauf hingewiesen, dass Mobbing heute auch nach der Schule weitergehe, wenn die Kinder zu Hause sind und sich auf den sozialen Medien aufhalten. Eine Expertin forderte in Le Temps, dass die psychosoziale Erziehung schon in den Krippen beginnen solle. Zudem seien auch die Lehrkräfte und die Schulleitungen gefordert, Fälle von Mobbing frühzeitig zu erkennen und Präventionsarbeit zu leisten.
Im selben Zeitraum kam auch der «Fall Céline» vor Gericht. Céline hatte sich im Alter von 13 Jahren das Leben genommen, nachdem sie ein Opfer von Cybermobbing geworden war. Ein Mädchen und ein Junge wurden wegen versuchter Drohung und Beschimpfung respektive Nötigung und Pornografie angeklagt. Sie waren zu kurzen Arbeitseinsätzen verurteilt worden; den Strafbefehl gegen den männlichen Haupttäter hatten die Eltern von Céline angefochten, dies jedoch ohne Erfolg. Den Eltern ging es gemäss NZZ darum, dass in der Schweiz der Straftatbestand des Cybermobbings neu eingeführt würde. Um Cybermobbing im Schweizer Strafgesetzbuch festzuhalten, hätten die Eltern laut NZZ angekündigt, eine Initiative zu lancieren.

Mobbing an Schweizer Schulen

La motion Reynard (ps, VS) réclamant un plan d'action contre le harcèlement sexuel, déposée en novembre 2017, a été classée, le Conseil national n'ayant pas achevé son examen dans un délai de deux ans.

Plan d'action contre le harcèlement sexuel (Mo. 17.3989)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Die Rechtskommissionen beider Räte gaben in der zweiten Jahreshälfte 2019 einer parlamentarischen Initiative Amherd (cvp, VS) Folge, um Cybergrooming, d.h. die sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet, unter Strafe zu stellen. Die aktuelle Rechtslage sei nicht ausreichend, um das Grooming effektiv zu bekämpfen, konstatierte die Initiantin. Sie liess jedoch offen, ob ein spezifischer Tatbestand für Cybergrooming geschaffen oder bestehende Tatbestände ergänzt werden sollten. In jedem Fall forderte sie die Ausgestaltung des Tatbestands als Offizialdelikt, um die Minderjährigen bestmöglich zu schützen.

Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen (Pa.Iv. 18.434)

Une initiative cantonale thurgovienne demande de modifier la Constitution afin de relativiser la gratuité de l'enseignement. Ainsi, les coûts d'intégration des personnes récalcitrantes seraient supportées par celles-ci. Auparavant, le canton de Thurgovie menaçait les parents de leur faire payer les cours d'allemand à l'école obligatoire, si ceux-ci refusaient d'inscrire leurs enfants à des groupes de jeux consacrés aux langues avant l'entrée à l'école maternelle. Cette mesure ayant été jugée anticonstitutionnelle par le Tribunal fédéral, Thurgovie demande de modifier la Constitution. Le canton souhaite également que les frais de traduction soient à la charge des parents, qui, selon le Grand Conseil thurgovien, devraient maîtriser suffisamment la langue d'accueil pour participer aux entretiens avec les enseignant-e-s, comprendre les documents officiels et surveiller les devoirs des enfants.
L'objet a été traité au Conseil des Etats le 24 septembre 2019, en même temps que la motion Eymann, demandant un soutien linguistique précoce. Cette dernière a été acceptée, contrairement à l'initiative du canton de Thurgovie. A 10 voix contre 1 et 2 abstentions, la CSEC-CE avait estimé la gratuité de l'école obligatoire trop fondamentale pour être relativisée.

Coûts d'intégration (Iv.ct. 19.303)

Eine im Herbst 2018 eingereichte Motion von Christoph Eymann (ldp, BS) forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, wie die sprachliche Förderung vor dem Kindergartenalter in der ganzen Schweiz umgesetzt werden könne. Eymann erläuterte, dass im Bildungsbericht 2018 als Ziel festgehalten sei, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek-II-Abschluss (d.h. gymnasiale Matur oder abgeschlossene Berufslehre) verfügen sollten. Dies sei vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund derzeit noch nicht der Fall; Eymann sah die Ursache dafür vor allem in der mangelnden frühen sprachlichen Förderung. Diese mangelnde Förderung stehe auch im Widerspruch zur anvisierten Chancengerechtigkeit der Kinder. Eymann sah den Bundesrat durch verschiedene rechtliche Grundlagen legitimiert, in diesem Bereich aktiv zu werden. Eine Unterstützung durch den Bund zur Koordination der Arbeiten in den Kantonen und Gemeinden sowie eine finanzielle Hilfe seien sowohl im Interesse der betroffenen jungen Menschen als auch der gesamten Schweiz, resümierte Eymann.
Der Bundesrat wies in seiner Argumentation darauf hin, dass die frühe sprachliche Förderung klar im Aufgabengebiet der Kantone und der Gemeinden liege, respektive der Bund nur komplementär, gestützt auf spezialgesetzliche Regelungen, wirksam werden könne. Er zeigte sich aber grundsätzlich bereit, zu prüfen, wie das Ziel des Postulats umgesetzt werden könne – freilich unter Berücksichtigung der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Im Nationalrat wurde das Postulat durch Verena Herzog (svp, TG) bekämpft. Bei der anschliessenden Diskussion führte Herzog einige Gründe auf, die aus ihrer Sicht gegen eine Annahme der Motion sprachen: Zum einen liege es vor allem in der Verantwortung der Familien, dass die Kinder bei Eintritt in die Primarstufe eine Landessprache genügend beherrschten. Zum anderen seien es daran anschliessend die Gemeinden und die Kantone, die die Verantwortung für die Sprachförderung trügen. In der darauffolgenden Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 119 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) für Annahme der Motion aus.
In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit der Standesinitiative des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 19.303) diskutiert, welche verlangte, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts durch eine Änderung der Bundesverfassung dahingehend relativiert wird, dass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen, den Verursachern und Verursacherinnen – also den Familien – auferlegt werden können. Nach einer Einordnung der beiden Geschäfte in den grösseren Kontext von Bildung, Integration und Chancengerechtigkeit durch Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) gab der Ständerat der Standesinitiative keine Folge, die Motion Eymann jedoch fand auch im Stöckli eine Mehrheit.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Gestützt auf die Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2018 überprüften das WBF und die EDK 2019 ihre bildungspolitischen Ziele. Dabei hielten sie in ihrer gemeinsamen Erklärung fest, dass die langfristig angelegten Ziele aus der Zielvereinbarung 2015 weiterhin relevant seien und entsprechend weiterverfolgt würden. Die bisherigen Ziele betreffen den Bereich der obligatorischen Schule, den Abschluss auf der Sekundarstufe II, die Maturität, die Profile der Tertiärstufe, Studienabbrüche an der Universität sowie den Ein- und Wiedereinstieg von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt. Neu kamen je ein Ziel zur Digitalisierung und zum Sprachaustausch hinzu.

Bildungspolitische Ziele 2019
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Ausgangspunkt einer hitzigen medialen Diskussion um die frühkindliche Förderung war ein Artikel von SVP-Bildungspolitikerin Verena Herzog (svp, TG) in der SVP-Zeitung «Klartext», in welcher sie argumentierte, dass «eine verfehlte Zuwanderungspolitik durch staatlich verordnete Krippenerziehung wettgemacht werden» solle. Stein des Anstosses war dann ihre Aussage, in welcher sie Kinder in Krippen mit Verdingkindern verglich, die zwecks besserer Erziehung weggegeben wurden. Der Staat solle sich hierbei in grösserer Zurückhaltung üben – damals wie heute, so Herzog.
Vertreter und Vertreterinnen von Betreuungsorganisationen sowie vom Verein Fremdplatziert kritisierten den Vergleich vehement.
Die Aussage Herzogs liess sich in den Kontext der Debatten in Bundesbern über die frühkindliche Förderung einordnen. So wurde entschieden, dass neue Kita-Plätze weiterhin subventioniert werden und dass steuerpolitisch jene Eltern finanziell entlastet werden, die ihren Nachwuchs fremdbetreuen lassen (BRG 18.050). Herzog störte sich auch an den Bestrebungen, die Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder auszubauen. In der zuständigen Bildungskommission hätte ihr niemand beantworten können, was mit jenen Eltern passiere, die ihre Kinder nicht in die Frühförderung schicken wollten. Der Kindergartenbesuch sei auch freiwillig gewesen und dann obligatorisch geworden. Dasselbe wäre für die Frühförderung fatal, so Herzog.
Praktisch zur selben Zeit berichteten die deutschsprachigen Medien bezeichnenderweise über die Bemühungen einiger Kantone und Städte, die sprachliche Frühförderung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache zu stärken. Viele Kinder sprächen zu Hause kein oder kaum Deutsch und seien daher komplett überfordert, wenn sie in die erste Klasse einträten. In einem Interview äusserte sich auch Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Sie forderte ein schweizweites Obligatorium für eine Frühförderung analog dem Basler Modell. In diesem Modell «Frühe Deutschförderung» werden eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt die Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder ermittelt. Wenn diese nicht genügen, müssen die Kinder an mindestens zwei halben Tagen pro Woche eine Spielgruppe oder ein Tagesheim besuchen. In der Folge forderte Christoph Eymann (lpd, BS), Nationalrat und Präsident der SKOS, in einer zu Beginn von Nationalrätin Herzog bekämpften und schliesslich überwiesenen Motion, dass der Bundesrat prüfe und Bericht erstatte, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden könne.
Ins gleiche Horn blies im Übrigen auch ein Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrates, der dringenden Handlungsbedarf bei der frühkindlichen Förderung sah. Gemäss den Medien sei ein schweizweites Obligatorium der sprachlichen Frühförderung jedoch derzeit nicht realistisch, weil die Frühförderung in der Kompetenz der Kantone liege.

Frühkindliche Förderung