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Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Amherd (cvp, VS) zur Eindämmung von Kinderprostitution. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbräuchen zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Bundesrat konkretisierte die Unverjährbarkeitsinitiative und schickte den Entwurf im Mai in die Vernehmlassung. Das 2008 angenommene Volksbegehren fordert, dass Sexualverbrechen an Kindern nicht verjähren können. Umstritten an der Umsetzung war die Altersgrenze. Der Bundesrat setzte diese bei zehn Jahren an, also zum Zeitpunkt, zu dem nach Einschätzung medizinischer Experten die Pubertät beginnt. Die Verfasser der Initiative forderten jedoch 14 Jahre als Altersgrenze. Das Problem der Rückwirkung regelte der Bundesrat so, dass Unverjährbarkeit für all jene Vergehen gelten solle, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht verjährt waren. Hier hatten die Initiantinnen die rechtlich heikle Forderung nach Rückwirkung für alle sexuellen Handlungen an Kindern gefordert. Die Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrates in der Vernehmlassung mehrheitlich zu. Einzig die SVP lehnte den Entwurf ab und forderte eine Altersgrenze von 16 Jahren.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Das Alarmsystem bei Entführungen von Kindern soll laut der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und dem Bundesamt für Polizei per 1. Januar 2011 funktionstüchtig sein. Die KKJPD testete im Berichtsjahr erfolgreich Massnahmen, die im Entführungsfall die rasche Information mit Radio und Fernsehen, Autobahn-Anzeigetafeln sowie Durchsagen an Flughäfen und Bahnhöfen zulassen. Zudem wurde mit den Mobilfunkanbietern ein SMS-Dienst ausgehandelt, über den allen freiwillig registrierten Handy-Besitzern Foto und Personenbeschreibung eines allfälligen Opfers zugesendet werden kann.

Alarmsystems bei Entführungen von Kindern

Der Ständerat lehnte im Berichtsjahr eine Erhöhung der Mindeststrafe von fünf Jahren Haft bei Gruppenvergewaltigungen ab, wie sie von einer parlamentarischen Initiative der SVP verlangt wurde, die noch 2009 vom Nationalrat angenommen worden war. Damit folgte die kleine Kammer ihrer Rechtskommission, die argumentierte, dass Gerichte über einen Entscheidungsspielraum verfügen müssen, um sämtlichen Umständen eines Falls Rechnung zu tragen.

Parl. Iv. SVP betreffend Gruppenvergewaltigungen

Ein Komitee um Christine Bussat, welche an der im Vorjahr vom Volk gutgeheissenen Unverjährbarkeitsinitiative massgeblich beteiligt gewesen war, lancierte im Herbst eine Volksinitiative mit dem Titel „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Diese verlangt, dass wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Personen verboten wird, je wieder eine „berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben“.

Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Der Verein Marche blanche, welcher die im Vorjahr erfolgreiche Volksinitiative für die Nichtverjährung von sexuellen Straftaten an Kindern eingereicht hatte, lancierte eine neue Volksinitiative mit dem Titel „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“.

Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ (12.076)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Mit knapper Mehrheit (89 zu 84 Stimmen) sprach sich der Nationalrat gegen eine Motion der SVP aus, welche eine obligatorische Nachbetreuung aller wegen Missbrauchs von Kindern Verurteilten verlangte. Die ablehnende Rechtskommission begründete ihren Antrag damit, dass diese Massnahme für schwere Taten bereits bestehe, für alle Delikte aber unverhältnismässig wäre. Mit einer noch knapperen Mehrheit (88 zu 87) stimmte er dagegen einer Motion Rickli (svp, ZH) zu, welche ein nationales Register für verurteilte Pädophile fordert.

Mo. Rickli zur Einführung eines nationalen Pädophilenregisters

Der Nationalrat stimmte einer Motion Aubert (sp, VD) zu, welche eine allgemeine Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern bei den kantonalen Kinderschutzbehörden fordert. Der Bundesrat war damit einverstanden, erklärte aber, dass er den Ständerat auffordern werde, die Zulassung von bestimmten Ausnahmen (insbesondere die Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses von Ärzten) in den Motionstext aufzunehmen.

Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern (Mo. 08.3790)
Dossier: Verstärkter Kindesschutz (Melderechte und Meldepflichten)

Da das sexuelle Mündigkeitsalter in der Schweiz 16 Jahre beträgt, ist die Prostitution von mindestens 16jährigen Jugendlichen nicht verboten. Ob das Parlament diesen Zustand ändern möchte, ist noch unklar. Der Nationalrat lehnte zwar in der Sommersession eine Motion Barthassat (cvp, GE) (08.3824) für einen neuen Straftatbestand mit 87 zu 69 Stimmen ab, akzeptierte aber am gleichen Tag mit 96 zu 76 Stimmen eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) für die Strafbarkeit von Freiern, die bei mindestens 16 Jahre alten Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen bezahlen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Die Einführung eines Alarmsystems bei Entführungen von Kindern machte Fortschritte. Das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren einigten sich am 2. April, ein solches Warnsystem nach französischem Vorbild bis Ende Jahr aufzubauen. Daran beteiligt sein sollen auch die Radiostationen und Mobilfunkanbieter. Das Parlament überwies zur Unterstützung dieser Bestrebungen eine entsprechende Motion Burkhalter (fdp, NE).

Alarmsystems bei Entführungen von Kindern

Der Ständerat hiess die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Sommaruga (sp, GE) zum Kinderschutz ebenfalls gut. Diese verlangt einen verbesserten Schutz der Kinder vor rückfallgefährdeten Sexualtätern, überlässt die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber dem Bundesrat.

parlamentarischen Initiativen Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen

Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab das Plenum des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative der SVP Folge, welche eine Strafverschärfung (mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug) für Vergewaltigungen fordert, welche durch eine Gruppe begangen wurden. Eine entsprechende Strafverschärfung sei auch im Jugend- und Kinderstrafrecht einzuführen. Hintergrund dieser Forderung waren mehrere Vorfälle von Gruppenvergewaltigungen von Schulmädchen durch Jugendliche gewesen. Die Argumente der Kommissionsmehrheit, dass nicht erwiesen sei, dass die Kriminalität von Jugendlichen mit hohen Strafen reduziert werden könne, und dass den Richtern genügend Spielraum für die Strafzuteilung gewährt werden müsse, vermochten nicht zu überzeugen.

Parl. Iv. SVP betreffend Gruppenvergewaltigungen

Anfang des Jahres wurde Peter Commarmot (AG) zum neuen Präsidenten der Freiheitspartei Schweiz (FPS) gewählt. Er löste Jürg Scherrer ab. Die Delegierten der FPS fassten an ihrer Versammlung im April in Reiden (LU) folgende Parolen: Ja zur Initiative „für Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zur SVP-Einbürgerungsinitiative, Nein zum Gesundheitsartikel. Jürg Scherrer, Gemeinderat der FP in Biel, trat nach 16 Jahren Amtszeit nicht mehr zu den Wahlen an. Die FP konnte seinen hauptamtlichen Sitz nicht halten, ihr verbleibt ein nebenamtlicher Sitz. Die FP Biel war gemeinsam mit der SVP zu den Wahlen angetreten, was zu einem Konflikt mit der kantonalbernischen FP führte. Die Freiheitspartei hat nur noch einen Sitz im Bernischen Grossen Rat und auf lokaler Ebene die Sitze in der Bieler Exekutive und Legislative. Die Partei lehnte im Herbst die Hanfliberalisierungsinitiative, das revidierte Betäubungsmittelgesetz, die Unverjährbarkeitsinitiative und die SGB-Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab. Sie befürwortete die Initiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts.

Peter Commarmot neuer Präsident der FP

Die Volksabstimmung über die Volksinitiative fand am 30. November statt und endete mit einem knappen Sieg der Initiantinnen. Die Kampagne war praktisch inexistent gewesen. In den Medien erklärten zwar Politiker und Juristen die Unzulänglichkeiten des Volksbegehrens. Befürworter, die ihre Argumente vortrugen, liessen sich aber kaum finden. Inserate und Plakate waren fast keine auszumachen. Etwas intensiver verlief die Diskussion in der Westschweiz, wo die Initiantinnen und ihre 2001 nach belgischem Vorbild gegründete Organisation „Marche blanche“ und deren Präsidentin Christine Bussat zu Hause sind, und wo sie am Fernsehen auftraten. Von den Parteien stellten sich nur die SVP und die kleinen Rechtsparteien EDU, Lega und SD hinter das Volksbegehren, ohne aber dafür viel Werbung zu machen.

Ähnlich wie 2004 bei der Volksinitiative für die lebenslängliche Verwahrung von Sexual- und Gewalttätern gab es wieder eine Überraschung: Das Volk stimmte der Initiative mit 1'206'323 Ja gegen 1'119'119 Nein zu, und bei den Ständen waren die Befürworter mit 16 4/2 Ja gegen 4 2/2 Nein in der Mehrheit. Die Beteiligung lag mit 47,5% leicht über dem Mittel. Abgelehnt hatten einzig die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Bern, sowie Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Am deutlichsten Ja sagten die Westschweizer Kantone Freiburg und Wallis sowie Tessin, Schwyz, St. Gallen und Schaffhausen. In der Presse wurde dieses Ergebnis als ein Bekenntnis zugunsten der Opfer von Gewalttaten und für härtere Strafen interpretiert. Die Vox-Analyse zeigte, dass trotz der unterschiedlichen Parolen die Parteisympathie keine Rolle für den Abstimmungsentscheid gespielt hatte. Eine gewisse Rolle kam hingegen der formalen Bildung zu, indem Personen mit einem Hochschulabschluss die Vorlage ablehnten, allerdings mit einem Neinanteil von 56% auch nicht überwältigend. Das Hauptargument der Befürwortenden war, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine derart schwere Straftat sei, dass sie nie verjähren dürfe.


Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,5%
Ja: 1'206'323 (51,9%) / 16 4/2 Stände
Nein: 1'119'119 (48,1%) / 4 2/2 Stände

Parolen: Ja: SVP (3)*, EDU, SD, Lega.
Nein: FDP (2)*, CVP (2)*, SP, GP, BDP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA, FPS.
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (07.063)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

An ihrer Delegiertenversammlung im Oktober in Bellinzona beschloss die EDU die Ja-Parole zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Unterstützung erhielt knapp auch die Volksinitiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts, während die Initiative des SGB für eine Flexibilisierung des Rentenalters deutlich abgelehnt wurde.

EDU fasst Ja-Parole zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern

Hugo Fasel (FR), Nationalrat der Christlich-sozialen Partei (CSP), trat auf Ende des Jahres zurück. Sein Sitz wurde von Marie-Thérèse Weber-Gobet übernommen. Fasel war 17 Jahre im Nationalrat gesessen und hatte die Politik der CSP auf der nationalen Ebene geprägt. An ihrer Delegiertenversammlung im April fassten die Christlichsozialen folgende Parolen: Nein zur Einbürgerungsinitiative, zur Initiative „für Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zum Gesundheitsartikel. Im Oktober beschlossen die Delegierten der CSP die Ja-Parole zur SGB-Initiative für eine Flexibilisierung des Rentenalters, zur Hanfliberalisierungsinitiative und zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Abgelehnt wurden die Initiative für die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts und die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern.

Hugo Fasel (FR) tritt als Nationalrat zurück

An ihrer Delegiertenversammlung Anfang Oktober in Lenzburg (AG) befasste sich die SVP mit dem Zustand und der Zukunft der Schweizer Armee. Sie verabschiedete zwei Positionspapiere zur strategischen Lage der Schweiz und zum Armeeauftrag. In letzterem wurde gefordert, der Bundesrat solle der Armee auf Basis der bewaffneten Neutralität einen konkreten Auftrag erteilen. Es solle für die Armee verbindliche, überprüfbare Ziele geben. Die Delegierten beschlossen zudem mit 350 zu 15 Stimmen eine Statutenänderung, wonach Mitglieder der SVP, die eine Wahl in den Bundesrat annehmen, ohne von der Partei offiziell nominiert worden zu sein, automatisch ihre SVP-Mitgliedschaft verlieren. Die Mitgliedschaft von ausgeschlossenen Personen kann erneuert werden, wenn die SVP-Bundeshausfraktion und der Zentralvorstand dem je mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Die SVP-Delegierten beschlossen fast einstimmig die Nein-Parole zur Hanfliberalisierungsinitiative und zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Folgende Parolen waren bereits durch den Zentralvorstand beschlossen worden: Nein zur SGB-Initiative für eine Flexibilisierung des Rentenalters, Ja zur Initiative für die Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts und zur Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern.

SVP-Positionspapier zur Zukunft der Schweizer Armee

An ihrer Delegiertenversammlung Ende August in Basel verabschiedete die CVP ein Positionspapier zur Volksschule, das unter anderem folgende Forderungen enthielt: Eine gezieltere Sprachförderung, ein striktes Schulobligatorium, Naturwissenschaften ab der ersten Klasse, die Schaffung von Tagesstrukturen und eine stärkere Einbindung der Eltern. So sollen etwa Elternabende und andere Termine mit Eltern von den Schulen obligatorisch erklärt werden können und Bussen bei unentschuldigtem Fernbleiben möglich sein. Die CVP richtete sich gegen die freie Schulwahl, weil diese den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Qualität der Schule gefährden könne. Kantone sollen Privatschulen zwar unterstützen dürfen, es soll jedoch keine Bildungsgutscheine geben, um den staatlichen Schulen nicht die Mittel zu entziehen. Die Delegierten sprachen sich auch für das Konkordat Harmos aus. Die CVP fasste weiter für ein mögliches Referendum über die Personenfreizügigkeit die Parole: Mit 213 zu 1 Stimme stimmten sie der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu. Die Partei gab zudem die Nein-Parole zur Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern bekannt.

CVP-Positionspapier zur Volksschule

An ihrer Delegiertenversammlung im August in Schaffhausen fasste die EVP die Parolen für die anstehenden eidgenössischen Abstimmungen. Die Hanfinitiative wurde deutlich abgelehnt. Dem revidierten Betäubungsmittelgesetz stimmten die Delegierten dagegen mit grossem Mehr zu. Die Unverjährbarkeitsinitiative wurde deutlich zur Ablehnung empfohlen, ebenso die Initiative zum Verbandsbeschwerderecht. Ein Ja gab es für die Initiative des SGB für ein flexibles Rentenalter und die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

EVP fasst Ja-Parole für flexibles Rentenalter

Im August feierte die Grüne Partei Schweiz an einer Jubiläumsversammlung in Biel (BE) ihr 25-jähriges Bestehen. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig eine Resolution gegen neue Atomkraftwerke in der Schweiz. Sie forderten zudem höhere Fördergelder für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Initiative „Für ein flexibles Rentenalter“ des SGB erhielt mit 136 zu 1 Stimme bei 19 Enthaltungen die Unterstützung der Grünen. Befürwortet wurden auch die Hanfinitiative und das revidierte Betäubungsmittelgesetz, während die Initiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern abgelehnt wurde. Die Grünen sprachen sich auch einstimmig gegen die Initiative zum Verbandsbeschwerderecht aus.

Grüne feiern ihr 25-jähriges Bestehen

Das Parlament stimmte dem Vorschlag des Bundesrats zu, der Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Dieser bestimmt, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ abzulehnen und im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einer Revision des Strafgesetzbuchs zuzustimmen. Er begründete die Ablehnung der Initiative insbesondere damit, dass es sehr schwierig wäre, Prozesse mehrere Jahrzehnte nach der Tat durchzuführen. Die Beweiserbringung für die Anklage wäre nach so langer Zeit derart erschwert, dass die Schuld meist nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. Der daraus zwingend erfolgende Freispruch wäre überhaupt nicht im Interesse der Opfer. Der Bundesrat kritisierte zudem die äusserst unklaren Begriffe der Initiative („pornographische Straftaten“ an „Kindern vor der Pubertät“). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.

Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (07.063)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Das Parlament stimmte dem Vorschlag des Bundesrats zu, der Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Dieser bestimmt, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.
Beide Ratskammern empfahlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie zeigten zwar Verständnis für das Anliegen, betrachteten aber den Initiativtext aus den gleichen Gründen wie der Bundesrat als ungeeignet. Er sei nicht nur unpräzise was den Tatbestand und den Kreis der Betroffenen angehe (pornographische Straftaten begangen an Kindern vor der Pubertät), sondern überfordere auch die Justiz, wenn sie mehrere Jahrzehnte nach einer Straftat noch Ermittlungen durchführen soll. Im Nationalrat unterstützten alle Fraktionen den indirekten Gegenvorschlag. Da aber ein Antrag der SVP, den Beginn der Laufzeit der Verjährungsfrist nicht auf das 18., sondern auf das 25. Altersjahr zu verschieben, mit 109 zu 58 Stimmen abgelehnt wurde, stimmten eine Mehrheit der SVP und eine Minderheit der CVP in der Gesamtabstimmung auch für die Volksinitiative. In der Schlussabstimmung in der Sommersession schloss sich dann doch eine deutliche Mehrheit der SVP-Fraktion der Ablehnungsempfehlung an (42 zu 15 bei einer Enthaltung). Im Ständerat fielen die Entscheide gegen die Volksinitiative und für den Gegenvorschlag einstimmig aus.

Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (07.063)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

In der Debatte über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag befasste sich der Nationalrat auch mit drei im Jahre 2004 eingereichten parlamentarischen Initiativen, welche das Ziel verfolgten, Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen. Chiara Simoneschi-Cortesi (cvp, TI) verlangte (parl. Iv. 04.469), dass Personen, die mit Kindern arbeiten, bei ihrer Anstellung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Oskar Freysinger (svp, VS) forderte (parl. Iv. 04.441), dass Verurteilungen wegen Pädokriminalität nie aus dem Strafregister gelöscht werden. CVP-Präsident Darbellay (VS) beantragte in seinem Vorstoss für Personen, die mit unter 16jährigen sexuelle Handlungen begangen haben, ein mindestens zehnjähriges Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Aktivitäten mit regelmässigem Kontakt zu Kindern. Die CVP unterstützte alle drei Initiativen, da es trotz allen juristischen Einwänden darum gehe, hier ein Zeichen zugunsten des Schutzes der Kinder zu setzen. Die SVP stellte sich aus denselben Gründen hinter die Anträge von Simoneschi-Cortesi und Freysinger. Die FDP, die SP und die GP anerkannten zwar, dass im Bereich der Prävention der Pädokriminalität ein Handlungsbedarf bestehe, lehnten jedoch alle drei Vorstösse wegen ihrer juristischen Mängel ab. Der Nationalrat entschied sich knapp für die Initiativen von Simoneschi-Cortesi und Darbellay, die von deutlichen Mehrheiten der SVP und der CVP und jeweils kleinen Minderheiten der SP, der FDP und der GP unterstützt wurden. Der Ständerat gab ihnen hingegen keine Folge. Die grosse Kammer überwies in der Herbstsession oppositionslos auch noch eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche diese Forderungen zum Schutz von Kindern vor rückfallgefährdeten Sexualtätern in allgemeiner Form aufnimmt, die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber der Regierung überlässt.

parlamentarischen Initiativen Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen

Gemäss einer Studie des EBG ist jeder zweite Arbeitnehmende in der Schweiz ein potentielles Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz. In der Mehrzahl sind dies Frauen, die Teilzeit arbeiten, ausländischer Herkunft sind oder erst seit kurzer Zeit im Betrieb arbeiten. Die Belästigungen gehen in erster Linie auf das Konto von Arbeitskollegen, seltener auf jenes von Kunden oder Patienten. Klagen vor Gericht sind in diesem Bereich relativ selten, da die Betroffenen dies einerseits als weitere Demütigung empfinden und andererseits Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Bei der Präsentation des Berichts erklärte Bundespräsident Couchepin, dass sexuelle Belästigung neben dem menschenrechtlichen auch einen für die Volkswirtschaft negativen Effekt habe: Sie fördere Demotivation am Arbeitsplatz, Absentismus und führe ganz generell zu einem schlechten Arbeitsklima.

Studie über die Opfer von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz

Die Gruppe „Marche blanche“ reichte ihre 2004 lancierte Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern" im März ein. In einer ersten Stellungnahme empfahl der Bundesrat das Begehren zur Ablehnung. Vor allem auch aus der Sicht der Opfer wäre es seiner Ansicht nach problematisch, wenn bei Prozessen, die sehr lange Zeit nach der Tat stattfinden, die Beweiserbringung derart erschwert wäre, dass sie mit einem Freispruch enden müssten. Die Regierung beauftragte das EJPD, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser könnte zum Beispiel den Beginn des Laufens der Verjährungsfrist auf das Mündigkeitsalter ansetzen. Diese Kritik des Bundesrates an der Initiative teilten auch Fachleute. Sie wiesen neben den Schwierigkeiten der Prozessführung auch auf die Unverhältnismässigkeit der Forderung hin, gilt doch das Prinzip der Unverjährbarkeit bisher allein bei Völkermord.

Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern» (07.063)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung